Erfahre, welche Inhaltsstoffe der Deklarationspflicht für Lebensmittel unterliegen für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die sogenannte Deklarationspflicht für Lebensmittel wird EU weit geregelt durch die Lebensmittelinformationsverordnung. Häufig ist auch die Rede von der LMIV. Dies stellt die Abkürzung der Lebensmittelfinformationsverordnung dar.

Deklarationspflicht Lebensmittel

Nährwertdeklaration schnell & einfach

Mit dem Rezeptrechner PRO Business kannst du schnell & einfach die Nährwertberechnung deiner Lebensmittel durchführen. Zudem hast du die Möglichkeit, automatisch auch direkt Lebensmittel Etiketten mit Nährwertdeklaration für deine Lebensmittel zu generieren. Diese kannst du dann als PDF, JPG oder PNG Dateien herunterladen und ausdrucken.

Deklarationspflicht für Lebensmittel

Die Deklarationspflicht für Lebensmittel wird durch die sogenannte LMIV geregelt. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verlangt von Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern die Kennzeichnung der Lebensmittel. Hierbei wird grundsätzlich unterschieden in verpackte und lose Ware.

Für verpackte Waren sind die Anforderungen an das Lebensmitteletikett noch einmal umfangreicher (siehe auch verpackte Lebensmittel verkaufen). Zu den Angaben auf dem Lebensmitteletikett gehören dann beispielsweise eine Zutatenliste sowie die Nährwerttabelle, aber auch ein Nettogewicht und das Mindesthaltbarkeitsdatum. Für die Zutatenliste gibt es weitere Vorgaben, so müssen beispielsweise alle Allergene fett gekennzeichnet werden. Auch deklarationspflichtige Zusatzstoffe müssen entsprechend kenntlich gemacht werden.

Für lose Ware hingegeben braucht es in der Regel keine Nährwerttabelle und auch viele der Lebensmittel Etiketten Angaben fallen weg (siehe auch Pflicht zur Nährwerttabelle in Restaurants). Wer jedoch beispielsweise in der Gastronomie oder einer Bäckerei arbeitet, unterliegt dennoch der Deklarationspflicht. So müssen z.B. auch auf der Speisekarte oder in der Bäckerei alle deklarationspflichtigen Allergene kenntlich gemacht werden für jedes Produkt. Hier wird in der Regel mit sogenannten Produkt Datenblättern gearbeitet. Auf Nachfrage vom Kunden müssen diese durch die Mitarbeiter abrufbar sein.

Häufig wird in Zusammenhang mit der Deklarationspflicht auch von der Nährwertdeklaration gesprochen. Dabei handelt es sich um die Angabe der Big7 Nährwerte auf der Nährwerttabelle. Die Nährwerte pro 100g sind dabei verpflichtend anzugeben. Angaben pro Portion sind freiwillig. Auf die Deklarationspflicht für Nährwerte und Allergene & Zusatzstoffe möchte ich im folgenden noch einmal etwas genauer eingehen.

Mehr zu diesem Thema findest du auch im Bereich Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe

Nährwertdeklaration – wer ist verpflichtet?

Die Nährwertdeklaration kommt primär bei verpackter Ware zum Tragen. Viele Hersteller, die lose Ware verkaufen (Bäckereien, Gastronomie) gehen zwar auch zunehmend dazu über Nährwerte auszuweisen. Dies hat dann jedoch keine gesetzlichen Hintergründe, sondern ist primär getrieben durch die Nachfrage der Kunden. Die Deklarationspflicht für Nährwerte gilt insbesondere für verpackte Lebensmittel. Allerdings gibt es hier auch noch Ausnahmen. So müssen kleine Direktvermarkter, die nur im Umkreis von 50km (oder in manchen Bundesländern 100km) verkaufen, noch keine Nährwertangaben berechnen. Wenn diese Direktvermarkter jedoch im Internet Waren verkaufen, kann der lokale Umkreis nicht mehr unbedingt garantiert werden. In diesem Falle müssen auch kleine Betriebe und Direktvermarkter schon die Nährwertangaben berechnen. 

Nährwertdeklaration

Nährwerte berechnen für Rezepte

Mit dem Rezeptrechner kannst du als Direktvermarkter oder Hersteller schnell & einfach die Nährwerte für deine Lebensmittel und Rezepte berechnen. Zudem kannst du aus den Nährwertangaben automatisch auch eine Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen.

Nährwertdeklaration – wie kann man diese ermitteln?

Um die Nährwertangaben für eigene Produkte zu ermitteln, erlaubt die LMIV unterschiedliche Vorgehensweisen. Man kann eine Analyse im Labor machen lassen. Dies ist jedoch sehr zeitaufwendig und teuer. Alternativ darf man auch eigenständig die Berechnung der Nährwerte vornehmen. Hier sollte man auf durchschnittliche öffentlich zugänglich Datenbanken für die Nährwerte der einzelnen Zutaten zugreifen. Die größte Datenbank ist der Bundeslebensmittelschlüssel. Dieser ermöglicht Zugang zu > 10 000 Zutaten. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommt man automatisch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel und kann die Berechnung der Nährwertangaben schnell & einfach für Rezepte erledigen. Zudem kann man automatisch den Reduktionsfaktor berücksichtigen. Dies ist wichtig, dass die Gerichte beim Kochen oder Backen ja Flüssigkeit verlieren und somit die Nährwertdichte noch größer wird. Dies hat also Einfluss auf die Nährwerte je 100g.

Bei den Nährwertangaben, die man zur Berechnung nutzt, handelt es sich immer um Durchschnittswerte. Das ist ganz normal, denn bei jedem Lebensmittel gibt es Schwankungen in den genauen Nährwerten. Deswegen definiert die LMIV auch, dass es gewisse Toleranzen gibt. Diese Toleranzen berücksichtigen im Falle eines Prüfverfahrens, ob eine Abweichung akzeptabel ist oder nicht. Der Lebensmittel Kontrolleur vergleicht dabei die Werte aus dem Labor von der Probe mit der Nährwerttabelle. Dann überprüft man, ob die Werte innerhalb der Toleranzen liegen. Bei den Toleranzen werden zudem noch gewisse Rundungsregeln für die Nährwertdeklaration angewandt. Diese dienen dazu, dass du für genauere Angaben nicht bestraft wirst. 

Deklarationspflicht bei Lebensmitteln in Deutschland

Deutschland ist Teil der EU. In der gesamten EU gilt seit 2016 die Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV. Diese regelt die Kennzeichnung der Lebensmittel sowie die Nährwertdeklaration. Oftmals ist in diesem Zusammenhang auch von der Produktbeschreibung für Lebensmittel die Rede.

Deklarationspflicht bei Lebensmitteln in der Schweiz

Gesetzliche Grundlage: Die gesetzliche Grundlage für die Deklarationspflicht von Lebensmitteln in der Schweiz ist die „Verordnung der EDI betreffend die Information über Lebensmittel“. Diese ist seit Dezember 2016 in Kraft. Die Verordnung regelt die Lebensmittelkennzeichnung in der Schweiz und ist damit vergleichbar mit der deutschen Verordnung, der Lebensmittelinformationsverordnung. Die vollständige Verordnung kannst du über diesen Link nachlesen. Beim groben Überfliegen fallen in der Vordnung zunächst keine Abweichungen zum deutschen Gesetz auf. Einige kleinere Abweichungen findest du im Folgenden erläutert.

Lebensmittelbezeichnung

Zwar ist in der Schweizer Verordnung nicht die Rede von der Lebensmittelbezeichnung, sondern von der Sachbezeichnung. Letztlich läuft dies jedoch auf das Gleiche hinaus. In der Verordnung für Deutschland wird noch darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung des Lebensmittels nicht durch eine „als geistiges Eigentum geschützte Bezeichnung, Handelsmarke oder Fantasiebezeichnung ersetzt werden“ kann. In der Schweiz wiederum gibt es diesbezüglich einige Ausnahmen. Schau dir dazu die Verordnung der Schweiz zur Deklarationspflicht bei Lebensmitteln im Detail an.

Zutatenverzeichnis

Ebenso wie in Deutschland ist auch ein Zutatenverzeichnis in mengenmäßig absteigender Reihenfolge erforderlich (siehe auch Software zur Verwaltung von Zutatenlisten). Die QUID Kennzeichnung, die ja die mengenmäßige Prozentangabe von Zutaten unter bestimmten Bedingungen regelt, ist ebenfalls in beiden Ländern erforderlich. In der Lebensmittelinformationsverordnung wird von der quantitativen Angabe der Zutaten gesprochen. In der Verordnung der Schweiz ist hingegen von einer mengenmäßigen Angabe die Rede.

Aufbewahrungshinweise

Der Abschnitt zu den Aufbewahrungshinweisen fällt in der Verordnung der Schweiz etwas länger aus wie in Deutschland. Viele der Anforderungen, die in der Schweiz in diesem Abschnitt geregelt sind, werden in der LMIV unter dem Paragraphen zum Mindesthaltbarkeitsdatum geregelt. Auch hier gibt es letztlich also kaum Unterschiede.

Herkunftsland

Dieser lange Abschnitt enthält inhaltlich ebenfalls die gleichen Anforderungen.

Alkoholgehalt

In beiden Ländern muss der Alkoholgehalt ab 1,2 Volumenprozent angegeben werden. Falls du dich fragst, wie genau du den Alkoholgehalt für deine Lebensmitteletiketten berechnen kannst, schau dir meinen Artikel über den Link an.

Nährwertdeklaration

Bei den Nährwertdeklaration (auch Nährwertkennzeichnung) gibt es einige Unterschiede. Gemäß der LMIV sind in Deutschland die sogenannten Big7 Nährwerte verpflichtend. Dazu gehören der Brennwert, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz. In der Schweiz ist zwar ebenfalls die Rede von diesen Big7 Nährwerten, aber die Verordnung ist loser formuliert. So reicht in der Schweiz unter gewissen Umständen auch die Angabe von Brennwert, Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß und Salz. Auf die Angabe von Zucker und den gesättigten Fettsäuren kann verzichtet werden, wenn das Lebensmittel z.b. nicht mit einer nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angabe versehen wird.

Analog der LMIV sollen sich die Nährwertangaben stützen auf Durchschnittswerte. Die Berechnung mit einer Software zur Nährwertberechnung ist demnach zulässig. Eine Nährwertanalyse im Labor hingegen ist freiwillig. Ausnahmen zur Deklarationspflicht der Nährwertangaben konnte ich in der Verordnung der Schweiz so nicht finden. Die Umrechnungsfaktoren für den Energiegalt sind ebenfalls identisch (siehe auch Brennwert berechnen).

Auch die Anforderungen an die Mindestschriftgröße sind de gleichen wie in der deutschen Verordnung. Auch die deklarationspflichtigen 14 Allergene sind identisch (siehe auch Allergenkennzeichnung).

Deklarationspflicht bei Lebensmitteln in Österreich

Gesetzliche Grundlage: Da Österreich Teil der EU ist, gilt hier ebenfalls die Lebensmittelinformationsverordnung. Die Anforderungen an die Deklarationspflicht in Österreich sind demzufolge identisch zu den Anforderungen in Deutschland soweit ich das erkennen kann.

Deklarationspflichtige Allergene & Zusatzstoffe

Für die Deklarationspflicht der Allergene gilt für Deutschland und Österreich die EU weite Lebensmittelinformationsverordnung. Diese regelt, dass die 14 deklarationspflichtigen Allergene entsprechend hervorgehoben oder gelistet werden müssen. Dies gilt nicht nur für verpackte Lebensmittel. Auch in der Gastronomie (zum Beispiel auf der Speisekarte) und in der Bäckerei, wo primär lose Ware verkauft wird, greift die Allergenkennzeichnung. Beim Verkauf loser Ware müssen die Allergene nicht direkt am Lebensmittel gekennzeichnet werden. Die Deklarationspflicht verlangt hier nur, das schriftlich darauf hingewiesen wird, dass die Angaben auch mündlich eingeholt werden können. Zudem ist wichtig, dass dem Personal die relevanten Informationen dann in schriftlicher Form vorliegen. Das kann zum Beispiel in der Form einer Allergene Liste zum Ausdrucken als PDF erfolgen.

Ebenso müssen die Zusatzstoffe entsprechend gekennzeichnet werden. Mehr zur Zusatzstoffe Kennzeichnung erfährst du in diesem Artikel. Siehe auch Zusatzstoffe Liste zum ausdrucken

Deklarationspflicht Lebensmittel

Nährwertberechnung und Deklaration für Lebensmittel schnell & einfach durchführen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business kannst du schnell & einfach die Nährwertberechnung deiner Lebensmittel durchführen. Zudem hast du die Möglichkeit, automatisch auch direkt Lebensmittel Etiketten mit Nährwertdeklaration für deine Lebensmittel zu generieren. Diese kannst du dann als PDF, JPG oder PNG Dateien herunterladen und ausdrucken.