Ein neues Lebensmittelprodukt ist kreiert, Name und Verpackungsdesign stehen! Jetzt muss die Zielgruppe noch auf den Geschmack kommen. Und natürlich soll die Neuheit zeitnah vertrieben werden, um erste Umsätze einzufahren. Doch etwas ganz Entscheidendes fehlt noch: die Lebensmittelkennzeichnung. Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, muss seine Lebensmittel kennzeichnen. Und dazu gehört auch eine Zutatenliste für das Lebensmittel oder Rezept in der richtigen Reihenfolge. Die Anforderungen an die Zutatenliste für vorverpackte Lebensmittel und lose Ware erläutere ich hier noch genauer. Dies schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) so vor (siehe auch LMIV Zutatenliste). In diesem Artikel erkläre ich dir, was es beim Erstellen der Zutatenliste für dein Lebensmittel oder Rezept zu beachten gilt.
Zutatenliste erstellen
Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittel Betrieben Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung ihrer Lebensmittel. Auf Basis der Rezepture (Zutaten und Mengen) generieren wir automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge. Für komplexerere Lebensmittel (z.B. Teig in Teig, Pralinen Mischungen, Sushi Boxen) haben wir ebenfalls eine Lösung. Zutaten, die mehrfach auftreten, werden zusammengefasst und in der Reihenfolge nach Mengenanteil neu sortiert. Die Software eignet sich auch für den Verkauf von loser Ware (Café, Konditorei, Bäckerei, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflgegung). Mehr zur Rezeptrechner Software erfährst du über den Knopf.
Mit der Rezeptrechner Software kann man für eigene Rezepturen automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge generieren inklusive Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe.
Video: Zutatenliste – was gilt es zu beachten?
In diesem Video erläutere ich die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Ich erkläre, welche Besonderheiten es zu beachten gilt. Zudem zeige ich dir, wie du mit zusammengesetzten Zutaten umgehen kannst und wie man Zutaten zusammenfassen kannst. Ich erläutere jeweils den theoretischen Teil und zeige, wie man viel Zeit und Kosten beim Erstellen vom Zutatenverzeichnis sparen kann mit der Rezeptrechner Software.
Zutatenliste erstellen – das musst du beachten
Um eine konforme Zutatenliste zu erstellen, muss man einige Vorschriften beachten. Die wichtigsten Vorschriften der Zutatenliste beim Lebensmittel verkaufen habe ich dir hier einmal generell aufgelistet. Ein konkretes Beispiel für eine Zutatenliste für Kuchenverkauf findest du über diesen Artikel.
Zutatenliste startet mit „Zutaten: …“
Die Zutatenliste startet immer mit „Zutaten: „. Klingt logisch, sollte man aber durchaus im Hinterkopf behalten.
Reihenfolge beachten: Gewicht absteigend
Die Zutatenliste muss zudem nach der Reihenfolge der einzelnen Bestandteile (absteigend nach dem Gewicht) sortiert sein. Wow, allein das ist schon mit jeder Menge Aufwand verknüpft. Mit dem Rezeptrechner PRO Business erleichtern wir nicht nur die Rezepteingabe sondern es wird auch automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge erstellt. Das Gewicht der Zutat bezieht sich dabei immer auf den Zeitpunkt der Verwendung einer Zutat bei der Herstellung. Meistens weiß man ja nicht, wie genau sich das Gewicht einer einzelnen Zutat während der Zubereitung (Kochen, Backen) verändert.
Was, wenn eine Zutat mehrfach auftaucht?
Jetzt fragst du dich vielleicht, was eigentlich passiert, wenn du eine Zutat in einem Rezept doppelt mit unterschiedlichem Gewicht verwendest? Es kann vorkommen, dass eine Zutat in einem Rezept mehrfach auftaucht. Muss man diese doppelte Zutat dann auch zweimal in der Zutatenliste angeben? Nein. Du kannst das Gewicht aufaddieren und die Zutat in der Reihenfolge dort platzieren, wo sie mit dem kumulierten Gewicht landet.
Im Rezeptrechner bedeutet dies, dass du das Gewicht der doppelten Zutat einfach vor der Rezepteingabe schon aufaddierst. Die Anleitung zeigt dir im Detail, wie die Rezepteingabe funktioniert.
Wie gehe ich mit zusammengesetzten Zutaten in der Zutatenliste um?
Für zusammengesetzte Zutaten sollte man in Klammern die einzelnen Bestandteile auflisten. Ausnahmen gibt es, wenn die zusammengesetzte Zutat in der Zutatenliste weniger als 2% der Gesamtmenge ausmacht. Zudem gibt es Ausnahmen für Schokolade, Milchschokolade und weiße Schokolade. Die Bestandteile dieser Lebensmittel sind in der Kakao-Ordnung noch genauer geregelt. Mehr dazu findest du im Artikel: Schokolade Kennzeichnung gemäß Kakaoverordnung.
Mit dem Rezeptrechner kannst du übrigens auch Basis Rezepte in Zutaten umwandeln. So kannst du beispielsweise erst dein Teig Rezept für den Kuchen anlegen und speichern. Im Anschluss kannst du den Teig in eine Zutaten für einen anderen Kuchen umwandeln. Auf der Zutatenliste vom Kuchen würde dann die Zutat „Teig (…..)“ nach Reihenfolge vom Gewicht auftauchen. In Klammern würden hinter dem Teig die sub-Zutaten stehen.
QUID Angabe (% Angabe in der Zutatenliste)
Die QUID Angabe bedeutet, dass für einige Zutaten eine % Angabe erforderlich ist. Die Prozentangabe muss in Klammern hinter einer Zutat angegeben werden unter folgenden Bedingungen:
- Die Zutat taucht in der Lebensmittelbezeichnung auf (z.b. Erdbeeren in Erdbeermarmelade, Himbeeren in Himbeer Kuchen).
- Die Zutat ist prominent auf der Verpackung abgebildet (z.B. Lebensmitteletikett mit Erdbeeren oder Himbeeren)
Mit dem Rezeptrechner kannst du für deine Rezepte auch direkt die QUID Angabe in Prozent berechnen lassen. Diese Angabe wird aktuell noch nicht gespeichert, aber diese Möglichkeit wird ebenfalls noch kommen.
Mehr dazu findest du auch im Abschnitt QUID Kennzeichnung.
Allergene & Zusatzstoffe in der Zutatenliste
Allergene & Zusatzstoffe kannst du mit dem Rezeptrechner momentan manuell angeben. An einer Automatisierung wird bereits gearbeitet.
Für die Allergene gibt es 14 deklarationspflichtige Inhaltsstoffe (siehe auch Lebensmittel Inhaltsstoffe App). Diese Allergene müssen fett gekennzeichnet werden. Du kannst für jede einzelne Zutat die Allergene auswählen, die in Frage kommen. Meistens ist dieses relativ klar und eindeutig (z.B. Nüsse, Milch).
Für die Zusatzstoffe in der Zutatenliste musst du die Funktion und die jeweilige E-Nummer oder die chemische Bezeichnung angeben. Einen Zusatzstoff würde man in der Regel bereits bei der Rezepteingabe mit hinzufügen. In der Zutatenliste musst du dann noch die Funktion vom Zusatzstoff angeben. Sofern dein Zusatzstoff nicht in der Lebensmittel Datenbank vom Bundeslebensmittelschlüssel enthalten ist, kannst du die Zutaten auch manuell im Rezeptrechner für deinen Account hinterlegen.
Eine Zusatzstoffe Liste mit Angabe der E-Nummer, der Funktion und der chemischen Bezeichnung stelle ich dir in einem anderen Artikel zur Verfügung.
Wozu ein Zutatenverzeichnis erstellen?
Der Gesetzgeber schreibt vor, was auf einer Produktverpackung zu stehen hat. Vor allem der Name bzw. die so genannte ‚Verkehrsbezeichnung‘ muss ein Produkt eindeutig beschreiben können. Das Zutatenverzeichnis fällt dabei durch seine Position Kunden schnell in den Blick. In der Lebensmittelinformationsverordnung (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018:0063:de:PDF) ist mittlerweile europaweit geregelt, wie eine Zutatenliste für Lebensmittel in der richtigen Reihenfolge auszusehen hat. Ein Blick auf diese Verordnung zeigt, dass die Komplexität im Detail liegt. Hintergrund dieser Verordnung ist der Verbraucherschutz: Potenzielle Kunden sollen sich mit wenigen Blicken über die Zusammensetzung, Nährwerte und insbesondere mögliche Allergene informieren können (siehe auch Nährwertkennzeichnung Pflicht gemäß LMIV).
Wer ist verpflichtet, ein Zutatenverzeichnis für Lebensmittel anzugeben?
Grundsätzlich sind Lebensmittelunternehmen an die Regelungen der LMIV gebunden. Wer Lebensmittel herstellt und verkauft, hat die Regelungen der Verordnung im Sinne des Verbraucherschutzes zu erfüllen. In der Lebensmittelinformationsverordnung ist genau aufgeführt, was auf einem Etikett für ein Produkt zu stehen hat bzw. wie die Lebensmittelkennzeichnung vorgenommen werden muss. Insbesondere mit der Version PRO des Rezeptrechners setzt du diese Rahmenbedingungen um, indem für die eigenen Produkte eine Zutatenliste in der Reihenfolge (sortiert nach Menge) sowie weitere Angaben erstellt werden können. Um das eigene Image und die Produktqualität zu untermauern, sollten Lebensmittelhersteller bei diesem wichtigen Thema nichts dem Zufall überlassen. Auch, weil Fehler oder Verstöße bei Kennzeichnungspflichten zu Bußgeldern führen können. Viele Verbraucher sind mittlerweile sehr kritisch und gesundheitsbewusst, sodass der Blick gerade bei neuen Lebensmitteln häufig auf das Zutatenverzeichnis fallen wird. Du musst nur dann keine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge für deine Lebensmittel erstellen, wenn das Produkt nur aus einem Bestandteil besteht (wie es z. B. bei Milch der Fall ist).
Zutatenverzeichnis für Lebensmittel: Ausnahmen von der Regel?
Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder weniger als 2 Millionen Jahresumsatz erzielen, müssen für vorverpackte Lebensmittel keine Nährwertkennzeichnung vornehmen. Das setzt voraus, dass die Produkte nur lokal in einem Umkreis von 50 Kilometern vertrieben werden. Du kannst hieraus schon ableiten, dass diese Befreiung nicht gilt, wenn Lebensmittel über einen Online-Shop verkauft werden. Falls der Vertrieb über das Internet erfolgt, müssen neben der Zutatenliste auch Nährwerte angegebenen werden. Wichtig ist, dass der Kunde diese Werte vor dem Kauf bereits einsehen kann. Wenn du hier ein Zutatenverzeichnis und weitere Angaben für dein Produkt bequem online mit wenigen Angaben erstellst, kannst du zeitnah mit der Vermarktung im Internet beginnen. Und natürlich kannst du mit den Daten auch Etiketten erstellen, falls die verpackten Lebensmittel auch im stationären Handel verkauft werden sollen.
Diese Angaben sind bei der Lebensmittelkennzeichnung notwendig
Nicht zu unterschätzen ist, dass die Produktkennzeichnung für Kunden eine wichtige, mitunter kaufentscheidende Wirkung haben kann. Nährwertangaben helfen bei einer gesundheitsbewussten Lebensweise und Hinweise zu enthaltenen Allergenen zeigen, ob ein Produkt ohne Bedenken konsumiert werden kann. Daher müssen auf verpackten Lebensmitteln folgende Angaben zu finden sein:
– Bezeichnung
– Zutatenverzeichnis (Reihenfolge richtet sich nach dem Anteil in absteigender Reihenfolge)
– Deutlich sichtbare Kennzeichnung von enthaltenen Allergenen (siehe auch Allergene Kennzeichnung)
– Nettofüllmenge
– Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
– Nährwertkennzeichnung
– Falls notwendig: Anweisungen für Aufbewahrung oder zur Produktverwendung
– Bei einem höheren Gehalt als 1,2 Volumenprozent: Angabe des Alkoholgehaltes