Welche Toleranzen für Nährwerte sind erlaubt bei der Lebensmittelkennzeichnung? Dies definiert die EU Kommission ziemlich genau in einem Leitfaden. Dort wird nicht nur das Prüfverfahren im Falle einer Kontrolle der Nährwertdeklaration beschrieben. Es werden auch die genauen Rundungsrichtlinien festgelegt. In diesem Artikel setze ich mich genauer mit den Rundungsrichtlinien und Toleranzen für Nährwertangaben gemäß Leitfaden auseinander. Finde zudem heraus, wie du mit der Exceldatei die maximal möglichen Abweichungen der Nährwertangaben überprüfen kannst auf der Nährwerttabelle. Zudem erfährst du, was im Falle einer Lebensmittelkontrolle bei zu großen Abweichungen der Nährwertkennzeichnung passiert.

Nährwertdeklaration muss nicht teuer und aufwendig sein

Als Lebensmittelhersteller ist man zur Lebensmittelkennzeichnung (egal ob verpackte oder für lose Ware) verpflichtet. Nicht für jeden gilt dabei für verpackte Lebensmittel auch die Nährwertdeklaration. Die Nährwertkennzeichnung gilt insbesondere bei der Vermarktung im Umkreis von mehr als 50km (oder auch im Online Handel) und ab einer bestimmten Betriebsgröße. Für diejenigen, die zum Erstellen einer Nährwerttabelle auf dem Lebensmittel verpflichtet sind, ist dies häufig mit vielen neuen Problemstellungen verbunden. Zum einen ist die Nährwertanalyse im Labor sehr teuer. Alternativ ist auch die Nährwertberechnung für die Lebensmittel möglich gemäß Lebensmittelinformationsverordnung. Das Nährwerte berechnen ist dabei mit viel Unsicherheit verbunden. Zudem fragen sich viele Hersteller, ob die eigenständige Nährwertberechnung eigentlich rechtens ist. Das einmal vorab: Die Nährwertberechnung ist laut LMIV möglich und absolut konform. Dies besagt der EU Leitfaden zur Lebensmittelkennzeichnung & Nährwerte. Denn auch eine Lebensmittelanalyse im Labor kommt mit Ungenauigkeiten bei den Nährwertangaben, in Abhängigkeit der Probe. Jede Lebensmittel Probe unterliegt gewissen Abweichungen, sodass auch die Nährwerttabelle nie 100% genau sein kann. Aus diesem Grund definiert die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung gewisse Toleranzen bei der Nährwertdeklaration, die die maximal möglichen Abweichungen der Nährwertangaben in einer Probe definiert. Was genau das heißt, erklären wir im folgenden.

Zeit & Kosten sparen bei der Nährwertberechnung

Mit dem Rezeptrechner PRO Business kann man die Nährwertberechnung für selbst hergestellte Lebensmittel und Rezepte online erstellen. Man kann sowohl die Big7 als auch Big 8 Nährwertangaben für Lebensmittel berechnen. Ebenso besteht die Möglichkeit Lebensmitteletiketten zu erstellen mit Zutatenverzeichnis & QUID-Kennzeichnung. Damit ist der Rezeptrechner PRO Business das ideale Nährwertberechnungprogramm für kleine und mittelgroße Lebensmittelhersteller wie Bäckereien, Konditoreien, Manufakturen, Metzgereien, Feinkostläden und Hofläden sowie die Gemeinschaftsverpflegung für Restaurants, Gastronomie und Kantinen.

Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel

Mehr dazu erfährst du auch unter Nährwerttabelle Erstellen.

Nährwertberechnung ist LMIV konform:

In der Lebensmittelinformationsverordnung wird unter anderem geregelt, welche Möglichkeiten zur Nährwertdeklaration bestehen. Dabei heißt es, dass es sich bei den Nährwertangaben um Durchschnittswerte handelt. Die Durchschnittswerte können auf unterschiedlichem Wege ermittelt werden (siehe  EU Leitfaden Artikel 13):

a) der Nährwertanalyse im Labor des Herstellers

b) einer Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zutaten oder

c) einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nachgewiesenen und akzeptierten Daten

Sofern genug Platz existiert, sollten die Zahlen in Tabellenform angegeben werden. Wenn nicht ausreichend Platz existiert, können die Zahlen auch hintereinander aufgeführt werden. Zudem gibt es auch Regelungen für zum Beispiel die Mindestschriftgröße von Etiketten.

Nährwertanalyse im Labor

Die einfachste Methode um die Nährwertdeklaration pro Lebensmittel zu ermitteln, ist sicherlich die Laboranalyse. Diese Methode ist jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden. So ist man pro Analyse (pro Probe) schnell im dreistelligen Bereich. Das ist insbesondere für Lebensmittelhersteller mit einem großen Produktportfolio (Marmeladen, Konfitüren, Backwaren…) eine sehr Herausforderung. Zudem dauern die Analysen sehr lange (und die Proben müssen erst einmal alle zubereitet und eingeschickt werden).

Berechnung mit bekannten oder nachgewiesenen Werten

Alternativ können Hersteller die Nährwertangaben auf selbst ermitteln basierend auf bekannten und nachgewiesenen Werten. Das bedeutet, dass für fertige Rohstoffe zum Beispiel die Nährwertangaben vom Lieferanten zur weiteren Berechnung genutzt werden können. Für typische Monoprodukte wie Obst oder Gemüse darf man auf bekannte Werte zurückgreifen. Hier helfen öffentliche Lebensmittel Nährwertdatenbanken wie der Bundeslebensmittelschlüssel (siehe auch BLS) oder die Schweizer Nährwertdatenbank. Hier werden allerdings für die einzelnen Lebensmittel nur die Nährwerte je 100g angegeben. Die Umrechnung für die eigene Menge oder das eigene Rezept muss noch selbst erledigt werden. Hier hilft der Rezeptrechner und stellt ein einfaches Nährwertberechnungsprogramm zur Verfügung. Damit können nicht nur die Nährwerte je 100g für fertige Rezepte durch Eingabe der Zutatenliste & Menge berechnet werden, sondern es können auch direkt Lebensmitteletiketten mit Nährwerttabelle erstellt werden mit Hilfe vom Etiketten Generator.

Lebensmittel Etiketten Angaben

Lebensmitteletiketten mit Nährwerttabelle erstellen

Mit dem Rezeptrechner kannst du Rezepte eingeben mit Mengenangabe und automatisch die Nährwerte je 100g für die Nährwerttabelle berechnen. Im Anschluss können aus den gespeicherten Rezepten automatisch Lebensmitteletiketten erstellt werden mit Nährwerttabelle. Hierfür benötigt man einen Rezeptrechner PRO Business Account.

Welche Abweichungen bei der Nährwertdeklaration sind akzeptabel?

Die Lebensmittelinformationsverordnung regelt nicht nur, wie die Nährwerte ermittelt werden dürfen, sondern auch, welche Abweichungen bei der Nährwertdeklaration akzeptabel sind. Fakt ist, eine 100% genaue Nährwertangabe ist nicht möglich. Das liegt daran, dass es sich immer nur um Durchschnittsnährwerte handelt. So haben zum Beispiel Früchte je nach Reifegrad mehr oder weniger Zucker und demzufolge auch mehr oder weniger Kohlenhydrate. Somit schwanken die Nährwertangaben bei jedem Lebensmittel. Wer eine Nährwertanalyse im Labor durchführen lässt, wird eine Probe einschicken müssen. Diese Probe wird dann im Labor auf die Nährwertangaben analysiert. Dabei wird es sich beim Ergebnis auch nur um Durchschnittsangaben handeln. Gewisse Abweichungen bei der Nährwertkennzeichnung (bzw Nährwertdeklaration) sind ganz normal. Würde man eine zweite Probe des gleichen Lebensmittels einschicken, würde dieses vermutlich bereits leichte Abweichungen bei den Nährwertangaben aufweisen. Diese Schwankungen sind akzeptiert und im Zuge der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung durch sogenannte Toleranzgrenzen definiert. Diese Toleranzen (erlaubte Abweichungen) betreffen dabei auch das Nährwerte Berechnen.

Leitfaden Toleranzen Nährwerte

Wieviel Abweichungen im Falle einer Lebensmittelkontrolle gemäß Vorschriften erlaubt ist, wird ebenfalls in der LMIV geregelt. Auf der linken Seite sieht man, wieviel Schwankung (Toleranz) nach oben und unten erlaubt ist. Mehr dazu auch im Artikel Toleranzen bei der Nährwertdeklaration.

Mit der folgenden Excel Datei kannst du überprüfen, wie viel Abweichung bei den Nährwertangaben für deine Lebensmittel erlaubt ist. 

Was passiert im Falle einer Lebensmittelkontrolle?

Sollte es zu einer Lebensmittelkontrolle kommen, so wird der Lebensmittelkontrolleur Proben deines Lebensmittels nehmen und diese im Labor analysieren lassen. In dem Zuge werden nicht nur die Lebensmittelkennzeichnungen sondern auch die Nährwertangaben überprüft. Hierbei kommen die Toleranzgrenzen zur Anwendung. Diese sind sehr großzügig gewählt. Sofern die Nährwerte der Probe nicht stärker abweichen von den Nährwertangaben auf der Nährwerttabelle vom Lebensmitteletikett, ist alles gut. Sollte die Abweichung der Nährwerttabelle größer ausfallen, so muss innerhalb einer gesetzten Frist das Problem behoben werden.