Zutatenliste Reihenfolge
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU. Sie stellt sicher, dass Verbraucher alle relevanten Informationen zu einem Lebensmittel erhalten. Ein zentrales Element der Kennzeichnungspflicht ist die Zutatenliste. Unternehmen in der Lebensmittelbranche müssen die Zutatenliste Reihenfolge korrekt angeben, um Transparenz zu schaffen und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Zeit sparen beim Zutatenliste erstellen
Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelproduzenten viel Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste. Die Zutatenliste wird automatisch in die richtige Reihenfolge gemäß LMIV gebracht. Außerdem wird auch auf die weitere Formatierung geachtet. So bekommt man Vorschläge zur Kennzeichnung der Allergene. Diese werden fett hervogehoben. Ebenso kann man die QUID-Prozentangabe direkt berechnen lassen. Im Anschluss kann man die Zutatenliste oder ein vollständiges Lebensmittel Etikett mit allen Pflichtangaben herunterladen und ausdrucken.
Das sollten Lebensmittelhersteller bei der Zutatenliste beachten
Lebensmittelhersteller müssen bei der Kennzeichnung ihrer Lebensmittel viele Details beachten, um die LMIV-Vorgaben zu erfüllen. Die wichtigsten Punkte im Überblick (siehe auch LMIV Zutatenliste):
- Zutatenliste Reihenfolge: Die Zutaten müssen nach ihrem Gewichtsanteil im Produkt absteigend aufgelistet werden. Die Hauptzutat steht an erster Stelle, die am wenigsten enthaltene Zutat an letzter.
- Allergene hervorheben: Allergene wie Gluten, Milch oder Nüsse müssen in der Zutatenliste fettgedruckt oder anderweitig deutlich hervorgehoben sein.
- Zutaten: Die Kennzeichnung der Zutatenliste beginnt immer mit den Worten „Zutaten:“
- Kennzeichnung als Zusatzstoffe: Zusatzstoffe wie Konservierungsmittel, Farbstoffe oder Geschmacksverstärker müssen entweder mit ihrem Funktionsnamen und der E-Nummer (z. B. „Antioxidationsmittel E300“) oder dem genauen Namen (z. B. „Ascorbinsäure“) angegeben werden.
- QUID-Kennzeichnung: Angabe des prozentualen Anteils bestimmter Zutaten, wenn diese in der Bezeichnung des Produkts, auf der Verpackung hervorgehoben oder charakteristisch für das Lebensmittel sind
Durch Einhaltung dieser Punkte erfüllen Hersteller die gesetzlichen Anforderungen an die Zutatenliste.
Zutatenliste generieren mit der Rezeptrechner Software
Automatische Zutatenliste erstellen
Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittel Herstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung. Dazu muss man lediglich die Rezepte (Zutaten und Mengen) in die Software eingeben.
Die Reihenfolge der Zutatenliste und die Menge vom Basisrezept spielen dabei keine Rolle. Die Software generiert die richtige Reihenfolge der Zutatenliste im nächsten Schritt automatisch (siehe auch Zutatenliste erstellen).
Außerdem bekommt man auch sofort Vorschläge zur Allergenkennzeichnung in fett markiert. Auf Knopfdruck kann für bestimmte Zutaten die QUID-Prozentangabe ermittelt werden. Mehr dazu auch unter Zutatenliste für Lebensmittel erstellen.
Endlose Zutatenliste zusammenfassen
Tauchen Zutaten mehrfach auf oder hat man komplexe Zusammensetzungen (z.B. Sushi Kennzeichnung oder Pralinenschachtel), so entstehen oftmals endlose Zutatenlisten. Diese enlosen Zutatenlisten kann man zusammenfassen mit der Rezeptrechner Software. Die Reihenfolge der Mengenangabe wird dabei weiterhin berücksichtigt und auch die Allergenkennzeichnung bleibt erhalten. Mehr dazu auch unter Pralinen herstellen und verkaufen.
Etiketten erstellen & Drucken
Mit der Rezeptrechner Software werden auch automatisch die Nährwertangaben berechnet. Man kann dann ein Etikett für das Lebensmittel erstellen. Dabei entscheidet man selbst, ob nur die Zutatenliste oder auch die Nährwerttabelle auf dem Lebensmitteletikett zu sehen sein soll (siehe auch Nährwerttabelle Rechner). Das Etikett kann man dann als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen. Mit einem passenden Etikettendrucker kann die Zutatenliste dann auch direkt ausgedruckt werden.
Umgang mit Sub-Zutatenlisten
Wenn ein Lebensmittelbestandteil selbst aus mehreren Zutaten besteht, spricht man von einer Sub-Zutatenliste. In solchen Fällen müssen die Unterzutaten des Bestandteils ebenfalls in der Zutatenliste aufgeführt werden, um vollständige Transparenz zu gewährleisten. Hier einige Grundregeln:
- Detaillierte Auflistung: Die Sub-Zutaten werden direkt nach der Hauptzutat in Klammern angegeben. Beispiel: „Schokolade (Zucker, Kakaobutter, Kakaomasse, Milchpulver)“.
- Reihenfolge beachten: Auch in der Sub-Zutatenliste gilt die Mengenreihenfolge. Die Zutaten innerhalb des Bestandteils müssen also ebenfalls absteigend nach Gewicht geordnet sein.
- Kennzeichnung von Allergenen: Allergene in Sub-Zutaten müssen ebenfalls hervorgehoben werden (z. B. fettgedruckt), um sie für Verbraucher leicht erkennbar zu machen.
- Ausnahmen für kleine Anteile: Bei einigen Zutaten, die in sehr kleinen Mengen im Endprodukt vorkommen (meist unter 2 %), kann die Sub-Zutatenliste entfallen. Dies gilt insbesondere, wenn die Zutaten keinen nennenswerten Einfluss auf das Endprodukt haben. Die genauen Ausnahmen variieren jedoch je nach Produkt und nationalen Vorschriften
Sub-Zutatenliste taucht in Klammern auf
Die Rezeptrechner Software erleichtert die Erstellung komplexer Zutatenlisten mit Sub-Zutatenlisten. Man kann eigene Zutaten (Lebensmittel) mit eigener sub-Zutatenliste in seinem Konto hinterlegen. Nutzt man diese für Rezepturen, so taucht im Etikett vom Lebensmittel die jeweilige sub-Zutatenliste automatisch hinter der Zutaten in Klammern auf.
Sie sortiert automatisch nach Gewicht und hebt Allergene hervor, sodass die Sub-Zutaten korrekt und übersichtlich dargestellt werden.
Neben der Zutatenliste gibt es noch mehrere wichtige Angaben, die auf dem Etikett eines verpackten Lebensmittels verpflichtend sind, um den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) zu entsprechen:
- Bezeichnung des Lebensmittels: Eine klare, allgemeine Bezeichnung, die das Produkt beschreibt (z. B. „Erdbeerjoghurt“ oder „Vollkornbrot“), damit der Verbraucher sofort weiß, um welches Lebensmittel es sich handelt.
- Nettogewicht bzw. Füllmenge: Die Menge des Produkts muss in Gramm (g), Kilogramm (kg), Millilitern (ml) oder Litern (L) angegeben werden, damit Verbraucher den Inhalt abschätzen können.
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum: Gibt an, bis wann das Produkt mindestens haltbar ist oder verzehrt werden sollte. Ein Verbrauchsdatum ist verpflichtend bei leicht verderblichen Lebensmitteln.
- Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs: Diese Angabe ermöglicht es, den Hersteller oder Importeur zu identifizieren und zu kontaktieren.
- Nährwertdeklaration: Pflicht bei den meisten verpackten Lebensmitteln. Sie gibt Aufschluss über den Energiegehalt und Nährstoffe wie Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.
- Allergenkennzeichnung: Allergene müssen hervorgehoben und gut sichtbar in der Zutatenliste dargestellt werden.
- Los- oder Chargennummer: Diese ist wichtig für die Rückverfolgbarkeit und erlaubt es, das Produkt im Falle eines Rückrufs eindeutig zu identifizieren.
- Gebrauchsanweisung: Wenn für den Verzehr eine spezielle Zubereitung erforderlich ist, muss eine Anleitung vorhanden sein.
Diese Angaben sollen den Verbraucher umfassend informieren und bei der Kaufentscheidung unterstützen. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist für Lebensmittelhersteller Pflicht, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und Transparenz für die Verbraucher zu gewährleisten.
Wer muss eine Zutatenliste erstellen?
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