Wer verpackte Lebensmittel verkaufen möchte, muss sich über kurz oder lang auch mit den Pflichtangaben auf Etiketten beschäftigen. Die Vorschriften dazu werden in der EU geregelt. Das Gesetz heißt LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung). Erfahre in diesem Artikel, wo du die QUID Kennzeichnung nachlesen kannst. Zudem zeige ich dir, wie du mit der Rezeptrechner Software die QUID Angabe für Lebensmittel berechnen kannst. Mehr zur QUID Kennzeichnung als Teil der LMIV und wie du mit der Rezeptrechner Software die QUID Angabe für Lebensmittel berechnen kannst findest auch im Abschnitt QUID – Lebensmittelkennzeichnung.
Zutatenverzeichnis mit QUID Kennzeichnung erstellen
Mit der Rezeptrechner Software kannst du direkt Lebensmitteletiketten mit Nährwertdeklaration und Zutatenliste erstellen. Das Berechnen der Nährwertangaben für Rezepte ist gemäß LMIV erlaubt. Du bekommst fertige Etiketten Dateien, auf denen du die Pflichtangaben beliebig auswählen kannst. Zudem werden deine Zutaten direkt nach Mengenangabe sortiert. Du hast die Möglichkeit für einzelne Zutaten dann die QUID Kennzeichnung vorzunehmen. Wähle dazu einfach die Zutaten aus indem du diese anklickst. Es erscheint in Klammern die Prozentangabe. So haben wir den QUID Rechner einfach direkt in den Etiketten Generator integriert. Für den vollen Funktionsumfang vom Rezeptrechner benötigst du die Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Mehr dazu erfährst du über den Button.
LMIV Verordnung | QUID Kennzeichnung
Die LMIV ist die Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Diese gilt in allen EU Mitgliedsstaaten. Darin wird genau geregelt, welche Pflichtangaben auf Etiketten für verpackte Lebensmittel zu sehen sein müssen. Zudem wird auch die Kennzeichnungspflicht für lose Ware (vorwiegend Bäckereien und Konditoreien) geregelt. Eine online Version der LMIV findest du hier.
QUID kommt aus der englischen Variante und steht für Quantitive Ingredient Declaration. In der deutschen Fassung spricht man von Quantitativen Angabe der Zutaten. Teilweise ist auch die Rede von einer mengenmäßigen Angabe. Es handelt sich dabei um eine Prozentangabe. Die kurze Fassung zur QUID Verordnung findest du über den Link.
Den genauen Wortlaut der QUID Kennzeichnung in der LMIV findet man in Artikel 22 (LMIV | Quid Angabe). Demnach ist die Prozentangabe für eine Zutat im Zutatenverzeichnis dann notwendig, wenn
a. die Zutat in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt ist oder normalerweise darin auftaucht (zum Beispiel: Pinienkerne im Pesto, Schafmilch im Feta)
b. wenn die Zutat auf der Verpackung vom Lebensmittel abgebildet ist
c. wenn die Zutat von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung vom Lebensmittel ist.
Sofern eine dieser Bedingungen eintritt, muss eine entsprechende Prozentangabe gemacht werden hinter der Zutat in Klammern.
Wichtig ist, dass dieser Teil der Verordnung nur für verpackte Lebensmittel gilt. Es geht also hierbei insbesondere um Pflichtangaben auf Etiketten. Für lose Ware ist in der Regel kein Zutatenverzeichnis verpflichtend und somit entfällt auch die Pflicht zur QUID Regelung. Mehr zum Zutatenverzeichnis auf Etiketten findest du über die Verlinkung.
QUID Kennzeichnung | Beispiele
Im folgenden findest du einige typische Beispiele, wann eine QUID Kennzeichnung erforderlich ist.
a. Bezeichnung vom Lebensmittel:
- Erdbeermarmelade –> Erdbeeren ( %)
- Schinken Pizza –> Schinken ( %)
- Himbeerjoghurt –> Himbeeren ( %)
b. Verpackung vom Lebensmittel:
- auf der Verpackung von der Erdbeermarmelade sind Erdbeeren zu sehen
- auf der Verpackung der Pizza ist Schinken zu sehen
- auf der Verpackung vom Himbeerjoghurt sind Himbeeren zu sehen
c. typisch für die Charakterisierung vom Lebensmittel
- Gulaschsuppe –> der Verbraucher erwartet typischerweise Rindfleisch
- Chili Con Carne –> der Verbraucher erwartet Hackfleisch im Gericht
- Königsberger Klopse –> der Verbraucher erwartet Fleisch im Gericht
Weitere Beispiele findest du in dem Leitfaden der EU.
QUID Kennzeichnung | Berechnung
Zur Berechnung der QUID Angabe wurde in der ursprünglichen Verfassung nicht viel gesagt. Dies hat vermutlich zu viel Verwirrung geführt. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2017 noch ein Leitfaden veröffentlicht, der sich noch einmal genauer mit der QUID Kennzeichnung und Berechnung auseinandersetzt.
Die Berechnung der QUID Angabe bezieht sich dabei auf das Gewicht der Rohstoffe. Dieses wird pro Zutat geteilt durch das Nettogewicht vom Lebensmittel. Sofern man alle Zutaten mit QUID Angabe versehen muss, kann es hierbei zu Fällen kommen, bei denen die Summe aller Prozentangaben mehr als 100% ergibt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Lebensmittel noch zubereitet (gekocht, gebacken) wird und dabei Flüssigkeit verliert.
QUID Kennzeichnung | Beispiel Butterkekse (< 100%)
Im Leitfaden zur QUID Kennzeichnung werden mehrere Beispiele genannt. Ein gutes Beispiel ist der Butterkeks. Sofern man die Butterkekse letztlich so nennt, muss für die Zutat Butter die QUID Angabe erfolgen. Stellen wir uns einmal folgendes Rezept vor:
100g Mehl
40g Zucker
50g Butter
10g Eier
Das Gesamtgewicht im Rohzustand ist demnach 200g. Für das Zutatenverzeichnis müsste man die Zutaten zunächst absteigend nach Gewicht sortieren.
Das würde dann so aussehen:
Da die Butterkekse noch gebacken werden, ergibt sich letztlich ein Nettogewicht von nur 170g. Der Reduktionsfaktor liegt also bei 0,85. Für die Berechnung der QUID Angabe nimmt mann die 50g Butter und teilt diese durch das Nettogewicht: 50g / 170g = 29,4%.
Das fertige Zutatenverzeichnis lautet demnach Mehl, Butter (29,4%), Zucker, Eier
Beachte, dass auch noch die Allergenkennzeichnung gemäß LMIV notwendig wäre. Demnach müssten für Mehl, Butter und Eier noch die Allergene gekennzeichnet werden und in Klammern müsste man einmal das jeweilige Allergen nennen.
Das fertige Zutatenverzeichnis mit Allergenkennzeichnung lautet demnach Mehl (Weizen), Butter (29,4%) (Milch), Zucker, Eier
Mehr zur Allergenkennzeichnung erfährst du in einem anderen Artikel.
QUID Kennzeichnung | Beispiel Salami (> 100%)
Der Leitfaden für die QUID Kennzeichnung nennt jedoch auch noch ein anderes Beispiel für Salami. Das Salami Rezept sieht wie folgt aus:
120g Schweinefleisch
4,1g Salz
3g Milchpulver
2,9g Sonstige Zutaten
Es ergibt sich aus dem Rezept am Ende 100g Salami. Das Ergebnis der QUID Berechnung für Schweinefleisch wäre in diesem Falle 120g / 100g = 120%. Sofern das Ergebnis der QUID Angabe > 100% ist, erfolgt nicht die Prozentangabe für die QUID Kennzeichnung. Stattdessen muss auf 100g bezogen genannt werden, wieviel Rohstoff eingesetzt wurde. Dies kann dann zum Beispiel wie folgt lauten:
Für die Herstellung von 100 g Salami wurden 120 g Schweinefleisch verwendet.
Puh, das klingt alles ziemlich kompliziert.
Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern, Direktvermarktern und Gastronomen Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittel Kennzeichnung und Nährwertberechnung. Dazu gehören unter anderem auch das Erstellen von Etiketten mit allen Pflichtangaben. Wir stellen dabei auch einen kleinen QUID Rechner mit zur Verfügung. Damit kannst du schnell & einfach die QUID Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis vornehmen. Lies dir dennoch den Leitfaden noch einmal durch.
Zutatenverzeichnis mit QUID Kennzeichnung erstellen
Mit der Rezeptrechner Software kannst du direkt Lebensmitteletiketten mit Nährwertdeklaration und Zutatenliste erstellen. Das Berechnen der Nährwertangaben für Rezepte ist gemäß LMIV erlaubt. Du bekommst fertige Etiketten Dateien, auf denen du die Pflichtangaben beliebig auswählen kannst. Zudem werden deine Zutaten direkt nach Mengenangabe sortiert. Du hast die Möglichkeit für einzelne Zutaten dann die QUID Kennzeichnung vorzunehmen. Wähle dazu einfach die Zutaten aus indem du diese anklickst. Es erscheint in Klammern die Prozentangabe. So haben wir den QUID Rechner einfach direkt in den Etiketten Generator integriert. Für den vollen Funktionsumfang vom Rezeptrechner benötigst du die Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Mehr dazu erfährst du über den Button.