In diesem Artikel geht es um die Umsetzung von Rückstellproben nach dem HACCP Konzept. Diese Richtlinien sollten grundsätzlich alle Betriebe befolgen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, an Endverbraucher abgeben oder verkaufen.
LMIV Kennzeichnung | Software
Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittel Kennzeichnung nach LMIV. Dabei geht es sowohl um die Etikettierung von verpackten Lebensmitteln aber auch um die Kennzeichnung von loser Ware mit Allergenen und Zusatzstoffen. Die Software inkludiert auch die Nährwertberechnung. Nutzer können vollständige Lebensmittel Etiketten und Produktdatenblätter als PDF zum drucken erstellen. Darüber hinaus können Betriebe mit Hilfe der Software auch einen Speiseplan erstellen für Gemeinschaftsverpflegung. Auch eine Preiskalkulation ist Teil vom Programm. Mehr zu der Software erfährst du über den Button.
Was sind Rückstellproben?
Eine Rückstellprobe ist eine Lebensmittel Probe, die der Hersteller selbst entnimmt und aufbewahrt. Im Falle einer Erkrankung eines Verbrauchers vom Lebensmittel, dient die Rückstellprobe der Untersuchung um die mögliche Ursachen zu analysieren. Viel wichtiger ist aber, dass die Rückstellprobe für die Hersteller eine Art Versicherung darstellt. Häufig kommt es nämlich zu Kontaminationen in der Lieferkette, auf die der Hersteller keinen Einfluss nehmen kann nach der Abgabe. Kommt es zu einem Krankheitsfall, so kann der Unternehmer mit Hilfe der Rückstellproben nachweisen, dass bei Abgabe der Lebensmittel an die Logistik Kette noch alles in Ordnung war. Auch wenn es also keine gesetzliche Verpflichtung für Rückstellproben gibt, hat jedes Lebensmittelunternehmen selbst ein Interesse daran, Rückstellproben zur Eigenkontrolle zu nutzen.
Anders ist das ja bei diversen anderen Vorschriften, die man beim Lebensmittel verkaufen beachten muss wie zum Beispiel die Kennzeichnungsverordnung LMIV.
Was muss man bei Rückstellproben beachten?
Im folgenden sind zudem noch einige Richtlinien aufgeführt, an denen man sich orientieren kann:
- jedes Lebensmittel (Beilage, Sauce, Fleisch, Fisch), welches selbst hergestellt oder verfeinert wurde, muss separat (Stichwort Komponenten) entnommen werden und einzeln aufbewahrt werden
- Die Probe soll idealerweise unmittelbar vor dem Inverkehrbringen entnommen werden. Das bedeutet
- zum Ende der Speisenausgabe an den Verbraucher
- direkt vor der Auslieferung
- Die Rückstellprobe soll beschriftet oder mit einem Etikett beklebt werden mit folgenden Angaben: Name der Komponente, Name vom Mitarbeiter, Tag und Uhrzeit
- Es soll mindestens eine Menge von 2x mindestens 100g (besser 200g) von jeder Rückstellprobe entnommen werden.
- Die Aufbewahrungsdauer schwankt je nachdem um was für eine Herstellung es sich handelt. Grundsätzlich wird mindestens 14 Tage empfohlen, der Trend geht eher zu 3 Wochen.
- Aufbewahrungstemperatur bei -18 °C.
Kennzeichnung von Rückstellproben | Etiketten
Die folgenden Angaben sollten mindestens auf den Rückstellproben enthalten sein:
- Bezeichnung der entnommenen Menükomponente
- Namenskürzel der entnehmenden Person (Mitarbeiter)
- Tag und Zeitpunkt der Entnahme
Abgesehen von den Etiketten ist keine zusätzliche Dokumentation der Rückstellproben erforderlich. Wer möchte, kann zusätzlich noch eine Liste aller Rückstellproben führen, damit man nicht vergisst, welche Rückstellproben bereits entsorgt worden sind.
Auf dem Bild auf der rechten Seite siehst du, wie beispielhaft solche Etiketten aussehen könnten. Dabei kannst du die Etiketten aber auch händisch mit einem wasserfesten Stift beschriften. Das Verbrauchsdatum ist für eine Rückstellprobe gar nicht unbedingt anzugeben. Die anderen Angaben auf diesen Etiketten sollten aber enthalten sein.
Mehr zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und der praktischen Umsetzung der Dokumentation in elektronischer Form findest du über den Link.
Warum sollte man immer 2x eine Menge von mindestens 100g der Rückstellprobe entnehmen?
Die DIN Empfehlung besagt, dass immer 2 Proben von der gleichen Komponente entnommen werden sollen. Das liegt daran, dass man im Falle einer Kontrolle eine Probe an die Lebensmittelüberwachung abgeben muss. Die zweite Rückstellprobe dient dazu im Streitfall noch ein eigenes Labor mit der Analyse zu beauftragen. Die Menge (mindestens 100g oder 100ml) ist notwendig, da diese eine typische Menge für eine Laboranalyse ist.
Wann sollte man die Rückstellprobe entnehmen?
Der Entnahmezeitpunkt sollte so gewählt sein, dass er entweder
- kurz vor der Abgabe der Speise an einen Endverbraucher liegt
- kurz vor Abgabe an die Auslieferung liegt
Damit stellt man sicher, dass man den spätestmöglichen Zeitpunkt gewählt hat, an dem man selbst Einfluss auf die Lebensmittelhygiene haben konnte.
Was ist die empfohlene Aufbewahrungszeit für eine Rückstellprobe?
Die empfohlene Aufbewahrungszeit für eine Lebensmittel Rückstellprobe sollte mindestens 7 Tage, besser jedoch 14 Tage sein. Viel Betriebe gehen dazu über, sogar für 21 Tage die Rückstellprobe tiefgefroren bei -18 °C aufzubewahren. Das liegt daran, dass viele Lebensmittel Krankheiten erst ein paar nach dem Essen auftreten und 7 Tage somit häufig viel zu kurz ist.
Wer ist zu Lebensmittel Rückstellproben verpflichtet?
Rückstellproben sind Teil des Qualitätsmanagements von Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Es besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung Lebensmittel Rückstellproben zu entnehmen und aufzubewahren. Vielmehr handelt es sich um eine DIN Norm 10526 und eine Empfehlung nach dem HACCP Konzept.
Demnach sollten für alle Betriebe in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung Rückstellproben entnommen werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Gastronomie/ Restaurant
- Seniorenheim
- Schulen, Kantinen, Krankenhaus Küchen, Tagespflege
- Bäckerei, Konditorei
- Metzgerei
- Catering Betriebe
- Feinkost
- Manufakturen
- etc.
Kennzeichnung gemäß LMIV
Während es sich bei Rückstellproben also um eine freiwillige Empfehlung handelt gemäß dem HACCP Konzept (und der Lebensmittelhygiene Verordnung), sind Restaurants und Gastronomie zur Kennzeichnung verpflichtet. Die Kennzeichnungspflicht gemäß LMIV variiert ein wenig je nachdem, ob es sich um lose Ware oder verpackte Lebensmittel handelt. Für verpackte Lebensmittel ist immer ein vollständiges Etikett auf der Verpackung mit diversen Pflichtangaben (inklusive Nährwertkennzeichnung) erforderlich. Für lose Ware (Gastronomie, Restaurant – siehe auch Allergenkennzeichnung für Restaurant – , Gemeinschaftsverpflegung) hingegen ist in erster Linie die Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe verpflichtend vorgesehen. Auch auf dem Speiseplan müssen Allergene und Zusatzstoffe gekennzeichnet werden. Mehr zur Kennzeichnungspflicht erfährst du in dem Artikel: Allergenkennzeichnung Gastronomie.