Die Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung ist die LMIV. Diese regelt EU weit, welche Pflichtangaben Lebensmittelproduzenten für verpackte und lose Ware zur Verfügung stellen müssen. Es gibt eine sogenannte Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen verpackter und loser Ware. Ebenso gibt es heute noch einige Ausnahmen, die insbesondere die Nährwertkennzeichnung betreffen. Auch für Spirituosen gibt es heute noch einige Ausnahmen bei der Nährwertdeklaration. Erfahre hier, welche Pflichtangaben gemäß Lebensmittelkennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln und bei loser Ware erforderlich sind.
Lebensmittelkennzeichnung Software
Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Herstellern Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung. Im Kern handelt es sich um einen online Nährwertrechner mit Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel (BLS). Anders als bei der Nährwertberechnung im Excel, kann man für Zutaten und Mengen direkt die Nährwerte pro 100g berechnen lassen. Auch den Reduktionsfaktor kann man direkt berücksichtigen. Im Anschluss kann man eine Nährwerttabelle zum ausdrucken herunterladen. Ebenso besteht die Möglichkeit direkt Etiketten als Bilddatei zu erstellen und herunterladen. Die Etiketten enthalten dabei alle Pflichtangaben gemäß der Lebensmittelkennzeichnung. Mehr zum Rezeptrechner PRO Business erfährst du auch im Bereich Etiketten Software.
Video: Lebensmittelkennzeichnung einfach erklärt
In dem folgenden Video habe ich die Kernaspekte der LMIV einmal zusammengefasst. Ich gehe dabei auf die wichtigsten Punkte der Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware ein. Zudem erläutere ich die einzelnen Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung für Etiketten genauer und zeige dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software auch Etiketten erstellen kannst.
Pflichtangaben Unterschiede: verpackt vs. lose Ware
Die Pflichtangaben unterscheiden sich dabei, je nachdem ob es sich um verpackte oder lose Ware handelt. Wie auf der Grafik zu erkennen ist, gibt es für lose Ware deutlich weniger verpflichtende Angaben.
Als verpackte Ware gelten alle Lebensmittel, die vorverpackt sind. Wenn ein Lebensmittel erst vor den Augen des Kunden eingepackt wird, dann zählt das als lose Ware. Ein Beispiel dafür sind Frischetheken (Fleischer) oder auch eine Bäckerei, bei der man etwas aus der Theke aussucht und dann einpacken lässt. Wenn man hingegen Kekse oder Plätzchen beim Konditor oder Bäcker in Plastik vorverpackt verkaufen möchte, dann würde dafür ein Etikett mit allen LMIV Pflichtangaben erforderlich sein.
Lose Ware sind zum Beispiel alle Mahlzeiten und Gerichte, die in Restaurants, Bistros, Cafés oder anderer Gastronomie angeboten werden. Auch Mahlzeiten in der Gemeinschaftsverpflegung fallen meistens unter lose Ware.
Für Alkohol und Spirituosen gibt es nochmals einige Ausnahmen. Hier kommt es natürlich auch darauf an, ob man die Getränke in Flaschen (verpackt) oder im Glas im Restaurant lose verkauft. Für letzteres gelten die gleichen Vorschriften wie generell für lose Ware. Für Spirituosen in Flaschen sind die gleichen Angaben erforderlich wie bei verpackten Lebensmitteln. Nur eine Ausnahme gibt es: Bei Spirituosen ist bisher noch keine Nährwertkennzeichnung und keine Zutatenliste erforderlich. Aber hier gibt es bereits Bestrebungen dies zu ändern.
Verpackte Lebensmittel: Pflichtangaben
Für verpackte Lebensmittel sind die Anforderung an die Kennzeichnung deutlich höher. Hier müssen Hersteller ein vollständiges Etikett mit allen Pflichtangaben erstellen. Ein typisches Beispiel für solch ein Lebensmitteletikett habe ich im folgenden einmal aufgeführt (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung Etikett).
Zu den Pflichtangaben auf Verpackungen gehören die folgenden Informationen:
- Lebensmittelbezeichnung
- Adresse vom Lebensmittelunternehmer
- Zutatenliste
- Allergene und Zusatzstoffe
- QUID (Prozentangabe)
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
- Nettogewicht oder Nettofüllmenge und Abtropfgewicht (siehe auch Nettogewicht berechnen)
- Aufbewahrungshinweise
- Nährwerte pro 100g (siehe auch Big7 Lebensmittelkennzeichnung)
- Alkoholgehalt in Volumenprozent (nur für alkoholische Getränke)
Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Etiketten erfährst du in diesem Artikel. Einige PDF Vorlagen und Beispiele zur Lebensmittelkennzeichnung findest du hier: Lebensmittelkennzeichnung PDF.
Nährwertkennzeichnung Pflicht & Ausnahmen
Für die Nährwertkennzeichnung, die ja nur für verpackte Lebensmittel erforderlich ist, gibt es wiederum noch einige Besonderheiten und Ausnahmen.
Nährwerte pro 100g
Wichtig ist zunächst, dass es sich immer um Nährwerte pro 100g im Zustand beim Verkauf handelt. Wenn man also eine Sauce verkauft und diese bereits gekocht ist, dann müssen die Nährwerte der Sauce im gekochten Zustand angegeben werden. Wer beispielsweise Nudeln oder andere Teigwaren verkauft, verkauft diese in der Regel trocken. Dann müssen die Nährwerte für die Trockenware angegeben werden. Wichtig ist, dass die Nährwerte pro 100g sich bei der Zubereitung verändern. Bei Nudeln reduziert sich beispielsweise die Nährstoffdichte durch das Wasser, welches aufgesaugt wird. Bei einer Sauce hingegen kommt es zur Reduktion von Flüssigkeit wodurch die Nährstoffdichte zunimmt.
Nährwertberechnung
Man darf die Nährwerte übrigens eigenständig berechnen gemäß Lebensmittelkennzeichungsverordnung. Dabei sollte man als Grundlage durchschnittliche Nährwertangaben nutzen. Am besten greift man auf den Bundeslebensmittelschlüssel zurück. Nutzer vom Rezeptrechner PRO Business erhalten auch direkt Zugang zum BLS. Die Veränderung der Nährstoffdichte kannst du beim Rezeptrechner übrigens ebenfalls direkt mit über einen Reduktionsfaktor abbilden.
Nährwertkennzeichnung Ausnahmen
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Hersteller nicht nur Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind. Wenn es sich beispielsweise um kleine Betriebe handelt, die nur im lokalen Umfeld Lebensmittel verkaufen, sind die Betriebe häufig von den Nährwertangaben auf dem Etikett befreit. Andere Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung sind aber dennoch erforderlich.
Mehr zu den Ausnahmen und generell zur Nährwertkennzeichnung findest du in diesem Artikel.
Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner
Mit dem Rezeptrechner kannst du auch direkt die Nährwerte berechnen für Rezepte und Lebensmittel. Rezeptrechner PRO Business Nutzer erhalten automatisch auch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10.000 Zutaten. Fehlen Zutaten, kann man zudem eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben im Account hinterlegen. Es können direkt Nährwerte pro 100g berechnet werden. Im Anschluss kann man die Nährwerte kopieren oder eine Nährwerttabelle als Bilddatei zum ausdrucken erstellen.
Allergenkennzeichnung und Zusatzstoffe
Auch die Allergenkennzeichnung gehört zu den Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung. Die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe ist dabei relevant sowohl für verpackte als auch für lose Lebensmittel. Nur die Form, in der die Allergene und Zusatzstoffe angegeben werden, unterscheidet sich.
verpackte Lebensmittel | Etiketten
Auf verpackten Lebensmittel sollen die Allergene und Zusatzstoffe direkt in der Zutatenliste gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung erfolgt, in dem man hinter der jeweiligen Zutat das Allergen nennt und fett oder in Großbuchstaben hervorhebt. Alternativ kann man am Ende der Zutatenliste auch die einzelnen Allergene noch einmal aufführen mit der Info „enthält“. Für die Zusatzstoffe ist wichtig, dass man entweder die E-Nummer oder die chemische Bezeichnung sowie die Funktionsklasse angibt. Auch die Zusatzstoffe müssen direkt in der Zutatenliste genannt werden.
Lose Lebensmittel | Speisekarte | Gastronomie
Bei loser Ware sind Allergene und Zusatzstoffe ebenfalls verpflichtend anzugeben. Allerdings gibt es hier keine klaren Vorschriften. Die Kennzeichnung dieser Pflichtangaben darf mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen. Wichtig ist, dass Mitarbeiter auskunftsfähig sind. Deswegen wird in vielen Bäckereien oder Konditoreien aber auch in Restaurants und Gastronomie häufig mit Allergenlisten in PDF Form gearbeitet. Die Köche notieren dann für die einzelnen Gerichte die Allergene. Bei Fragen von Kunden, schauen die Mitarbeiter auf die Liste und informieren über die einzelnen Gerichte.
In der Gemeinschaftsverpflegung wird zudem mit einem Speiseplan gearbeitet. Auf dem Speiseplan werden meistens die Nährwerte sowie die Allergene gekennzeichnet. Die Allergene und Zusatzstoffe werden dabei häufig in der Fusszeile auch noch einmal zusammengefasst. Mehr zur Kennzeichnungspflicht für Allergene erfährst du hier.