In diesem Artikel erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Kakaoverordnung. Ich strukturiere die Punkte dabei so, dass es einfach verständlich bleibt. Zudem gebe ich noch einige praktische Tipps für die Kennzeichnung von gefüllter Schokolade und Schokoladen Mischungen oder Pralinenmischungen. Ich erläutere Euch außerdem, wie ihr mit der Rezeptrechner Software schnell und einfach die Kennzeichnung gemäß LMIV und Kakaoverordnung für eure Schokolade oder Pralinen erstellen könnt. Das umfasst insbesondere auch das Erstellen der Zutatenliste (Zutatenverzeichnis), welche ja aufgrund der Kakaoverordnung noch einmal etwas komplexer ist.

Kennzeichnung für Schokolade erstellen | Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir kleinen Betrieben Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Über die Jahre haben wir auch immer mehr Pralinen Hersteller (siehe auch Pralinen verkaufen) und Schokoladen Manufakturen dazu gewonnen, die ebenfalls den Rezeptrechner verwenden. Mittlerweile kann man mit Hilfe vom Etiketten Generator auch direkt eine vollständige Nährwerttabelle und/ oder vollständige Etiketten mit Kennzeichnung erstellen. Auch eine Zutatenliste in richtiger Reihenfolge wird generiert. Man kann automatisch die QUID Angabe in Prozent berechnen lassen. Ebenso besteht die Möglichkeit Rezepturen in Zutaten umzuwandeln. Das ist insbesondere dann sehr praktisch, wenn man gefüllte Schokoladen produziert und eigene Saucen, Glasuren oder Füllungen herstellt. Mehr zum Rezeptrechner Programm als Lösung zur Kennzeichnung deiner Schokolade findest du hier.

Kennzeichnung für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Kennzeichnung für deine selbstgemachte Schokolade erstellen. Dazu gehört nicht nur die Nährwertberechnung sondern auch das Generieren einer Zutatenliste. Im Anschluss kannst du die Etiketten als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen und ausdrucken. 

Schokolade | Kakaoverordnung | Kennzeichnung

Die gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnung von Schokolade ist im Kern die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese regelt die Anforderungen an den Verkauf von verpackten und unverpackten Lebensmitteln. Diese Vorschriften müssen von allen Lebensmittelunternehmern, die Lebensmittel verkaufen (egal ob an Verbraucher oder im B2B Geschäft) eingehalten werden. Für einige Lebensmittel gibt bzw. gab es darüber hinaus im Vorwege zur LMIV bereits entsprechende Zusatzverordnungen. So gibt es beispielsweise seit 2003 bereits die Kakaoverordnung (siehe auch Kakaoverordnung 2003 PDF). Die Anforderungen der KakaoV 2003 gelten dabei zusätzlich zu den Anforderungen der LMIV (das ist insbesondere für das Zutatenverzeichnis gemäß LMIV relevant).

Wer selbstgemachte Schokolade oder Pralinen verkaufen möchte, der sollte sich unbedingt auch die Kakaoverordnung genauer ansehen. Darin werden einige Besonderheiten zum Kakaogehalt, zur Lebensmittelbezeichnung und auch zur Angabe der Zutatenliste definiert. Die wichtigsten Punkte hierzu einmal kurz zusammengefasst.

Video: Kennzeichnung Schokolade | Kakaoverordnung

In diesem Video gebe ich einen Überblick zur Kakaoverordnung. Zudem zeige ich Euch, wie ihr mit der Rezeptrechner Software die Kennzeichnung für eine gefüllte Schokolade erstellen könnt.

Lebensmittelbezeichnung | Vorschriften Schokolade

Diese Tabelle zeigt die Mindestanforderungen für die jeweilige Bezeichnung von Schokolade gemäß den deutschen Vorschriften. Diese Vorschriften findet man in Anlage 1 der Kakaoverordnung.

Bezeichnung Mindestgehalt Kakao in Trockenmasse Mindestanteil  Kakaobutter im Kakao Mindestanteil fettfreie Kakaotrockenmasse Mindestanteil Milch-trockenmasse Mindestanteil Milchfett Weitere Bedingungen
Schokolade

(Kakaoerzeugnisse + Zucker)

35% 18% 14%
Milchschokolade

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Milcherzeugnisse)

25% 2,5% 14% 3,5% Gesamtfettgehalt aus Kakaobutter und Milchfett von mindestens 25 %
Haushalts-milchschokolade

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Milcherzeugnisse)

20% 2,5% 20% 5% Gesamtfettgehalt aus Kakaobutter und Milchfett von mindestens 25 %
Weiße Schokolade

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Milcherzeugnisse)

20% 14% 3,5%
Chocolate a la taza

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Mehl + Weizen- / Reis- oder Maisstärke)

35% 18% 14% höchstens 8% Mehl oder Stärke
Chocolate familiar a la taza

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Mehl + Weizen- / Reis- oder Maisstärke)

30% 18% 12% höchstens 18% Mehl oder Stärke

Darüberhinaus gibt es noch eine konkrete Definition, wann man von einer Praline, einer gefüllten Schokolade sprechen darf.

Gefüllte Schokolade

Bei einer gefüllten Schokolade macht die Außenschicht mindestens 25% des Gesamtgewichts (einschließlich Füllung) aus. Die Außenschicht muss aus einer offiziellen Variante der Schokolade (so wie im vorherigen Abschnitt beschrieben) bestehen.

Praline

Eine Praline ist ein Erzeugnis in mundgerechten Stücken.

Bei der Praline handelt es ich entweder um eine gefüllte Schokolade oder eine Schokoladen Mischung.

Pralinen Mischung oder Schokoladen Mischung

Handelt es sich also um eine Mischung aus Pralinen und Schokoladen, die verkauft werden, so darf man folgende Bezeichnungen verwenden:

„Schokolademischung“, „Pralinenmischung“, „Mischung von gefüllter Schokolade“ oder „Mischung gefüllter Pralinen“

Abgesehen von der Lebensmittelbezeichnung gibt es auch noch einige Aspekte, die die Kennzeichnung vom Zutatenverzeichnis betreffen. Die genauen Anforderungen an die Zutatenliste der Schokolade erläutere ich im nächsten Abschnitt.

Kakaoverordnung: Schokolade Qualitätsmerkmale

Zutatenverzeichnis – Vorschriften Schokolade

Kakaogehalt als Pflichtangabe

Für die folgenden Schokoladen Erzeugnisse muss zusätzlich auch der Kakaogehalt angegeben werden. Die Angabe vom Kakaogehalt sollte gut lesbar auf dem Etikett der Lebensmittelverpackung angebracht werden. Ihr könnt die Angabe zum Beispiel im Zutatenverzeichnis oder in der Nähe der Lebensmittelbezeichnung ergänzen. Dabei sollte der Kakaogehalt Hinweis wie folgt formuliert sein:

Kakao: mindestens …%

Beachte, dass es sich dabei nicht um alle Schokoladen Erzeugnisse handelt, die im Zuge der Lebensmittelbezeichnung in der Verordnung erwähnt sind. Das liegt daran, dass der Mindestanteil an Kakao nicht für alle Erzeugnisse definiert wird. So gibt es für Kakaobutter und Kakaopulver keinen Mindestgehalt von Kakao bzw. dieser beträgt 100%. Demzufolge muss dieser auch nicht angegeben werden. Für weiße Schokolade wird ebenfalls kein Mindestgehalt an Kakao definiert, weswegen man diesen auch nicht angeben muss.

Schokoladen Erzeugnisse, für die der Kakaogehalt genannt werden muss:

  • Schokoladenpulver
  • Trinkschokoladenpulver (auch mager, entölt, fettarm etc…)
  • Schokolade
  • Milchschokolade
  • Haushaltsmilchschokolade
  • Chocolate a la taza
  • Chocolate familiar a la taza
 
 

Schokoladenpulver „fettarm“, „mager“, „entölt“

Enthält ein Trinkschokoladepulver mindestens 25% Kakaopulver, so darf man dieses Lebensmittel auch so bezeichnen. Allerdings ist es wichtig, dass man auch einen Blick auf das verwendete Kakaopulver wirft. Enthält das Kakaopulver wiederum weniger als 20% Kakaobutter, so gilt dieses Kakaopulver als „mager“, „fettarm“ oder „entölt“. In diesem Falle muss auch die Trinkschokolade mit diesem Hinweis versehen werden.

Andere Fette statt Kakaobutter

Verwendet man für das Schokoladenerzeugnis andere Fette statt Kakaobutter, so muss ein entsprechender Hinweis angegeben werden.

Der Hinweis lautet: „enthält neben Kakaobutter auch andere pflanzliche Fette“

Die Angabe muss in Fettdruck hervorgehoben sein (analog der Allergenkennzeichnung). Diese Kennzeichnung darf im Zutatenverzeichnis oder in der Nähe der Lebensmittelbezeichnung erfolgen.

Einige Beispiele für erlaubte pflanzliche Fette in Schokolade sind: Palmöl, Shea, Mangokern, Sal oder auch Borneo Talg. Die genaue Auflistung der erlaubten pflanzlichen Fette findet man in Anlage 2 der Kakakoverordnung.

Gefüllte Schokolade: Muss man den Kakaogehalt angeben?

Die Kakaoverordnung wird nicht konkreter, wenn es um die Angabe vom Kakaogehalt bezogen auf das vollständige Lebensmittel geht. Daraus kann man schlussfolgern, dass es keine Pflicht ist, den Kakaogehalt für eine gefüllte Schokolade (bezogen auf das Gesamtgewicht) anzugeben.

Ob der Kakaogehalt der Schokolade als eine Zutat (nicht als Gesamt-Produkt) anzugeben ist, wird nicht eindeutig weiter definiert. Hierzu gab es jedoch ein interessantes Urteil (siehe Artikel), welches genau diesen Sachverhalt konkreter beschreibt.

Demnach sollte man den Kakao also bezogen auf die Schokolade als Zutat in der Praline (nicht das Gesamt-Produkt) oder Mischung immer angeben.

Wer nach wie vor verunsichert ist bezüglich Kennzeichnung gefüllter Schokolade, dem empfehle ich noch den folgenden Artikel:

 

Verbraucherfreundlich ist die Kennzeichnung aus unserer Sicht, wenn im Zutatenverzeichnis die Zutaten für die Schokolade und die Füllung einzeln aufgeführt sind. Dann ist eindeutig erkennbar, welche Zutaten der Schokolade und welche der Füllung zuzuordnen sind.

Oftmals hilft es, sich in den Verbraucher hineinzuversetzen. Aus Verbrauchersicht ist es hilfreich, zu verstehen, welche Qualität die Schokolade hat, die verwendet wird. Dementsprechend würde ich auch empfehlen
  • 1) den Kakaogehalt immer anzugeben bezogen auf die Schokolade als Zutat (siehe Kakaogehalt Anforderungen im oberen Bereich)
  • 2) Prozentgabe der Füllung gemäß QUID Kennzeichnung
  • 3) sub-Zutaten der Füllung (sortiert in der Reihenfolge nach Menge absteigend)
  • 4) Bei der Bezeichnung, der Schokolade, die als Außenschicht verwendet wird, muss auf die Lebensmittelbezeichnung geachtet werden. (Darf man die Schokolade auch Schokolade nennen ?).
So wird sehr transparent, welche Inhaltsstoffe enthalten sind für den Verbraucher.

Beispiel: Gefüllte Schokolade mit Karamellfüllung:

Ein gutes Beispiel hierfür wäre eine „Schokolade mit Karamellfüllung“. Angenommen die Schokolade macht 60% aus und die Karamellfüllung noch 40%, dann würde das Zutatenverzeichnis und die Lebensmittelbezeichnung wie folgt aussehen:
 
Lebensmittelbezeichnung: Schokolade mit Karamellfüllung (40%)
Zutaten: Schokolade Kakao mindestens: xxx % (Zucker, Kakaobutter und weitere Bestandteile der Schokolade), Karamellfüllung (40%) (Zucker, Butter und weiter Bestandteile der Schokolade)
Für die Schokolade müsste in diesem Falle eine sub-Zutatenliste in Klammern angegeben werden.
Beispiel Kennzeichnung Gefüllte Schokolade

Zutatenverzeichnis für Schokoladen Mischungen & Pralinenmischungen

Eine noch komplexere Sache als die gefüllte Schokolade ist eine Schokoladen Mischung oder eine Pralinenmischung. Im Gegensatz zur gefüllten Schokolade besteht die Schokoladen Mischung oder Pralinen Mischung wiederum ja aus mehrere komplexen zusammengesetzten Zutaten oder Schokoladen Arten. Viele Nutzer fragen sich, ob die sub Zutaten (wie Zucker, Kakao etc) hier mehrfach genannt werden sollen, dürfen oder müssen.

Die Kakaoverordnung definiert hierzu folgendes:

§3 Absatz (2): Für Pralinenmischungen, Schokoladen Mischungen etc. gilt, dass eine einzige Zutatenliste ausreichend ist.

Eine einzige Zutatenliste ist demnach ausreichend. Aber auch hier wird nicht konkreter definiert, wie weit ins Detail diese Zutatenliste dann reichen sollte. Dazu lohnt ein Blick in die LMIV 1169/ 2011. Dort wird in Artikel 2 (2) h) ) eine zusammengesetzte Zutat wie folgt definiert:

„zusammengesetzte Zutat“ eine Zutat, die selbst aus mehr als einer Zutat besteht

Das würde also für die unterschiedlichen Pralinenarten bedeutet, dass man die einzelnen sub-Zutaten angeben muss (es sei denn, die jeweilige zusammengesetzte Zutat macht weniger als 2% vom Lebensmittel aus.

In der Praxis findet man hier letztlich unterschiedliche Beispiele. Einige Hersteller entscheiden sich dazu, die einzelnen sub-Zutatenlisten der Pralinen anzugeben. Für den Verbraucher ist dies natürlich deutlich transparenter. Der einzige Nachteil ist, dass die Hersteller teilweise auf der Lebensmittelverpackung nicht ausreichend Platz haben und deswegen der Wunsch besteht, die Zutaten stärker zusammenzufassen.

Mehr zum Erstellen der Zutatenliste für Pralinen Mischungen findest du auch im Artikel Pralinen Mischungen verkaufen.

Ein anderes praktisches Beispiel für die Kennzeichnung zusammengesetzter Zutaten findest du hier: Kennzeichnung Sushi Box oder Pralinen Mischung