Du möchtest deinen selbstgemachten Kuchen verkaufen und setzt dich aktuell mit den Anforderungen auseinander? Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, muss einige Vorschriften beachten. Ein bisschen kommt es in der Regel darauf an, ob man verpackte oder lose Ware verkauft. Für vorverpackte Lebensmittel ist die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel noch einmal deutlich umfangreicher als für lose Ware. Für lose Ware ist insbesondere die Kennzeichnung der Allergene sehr wichtig. In diesem Artikel erfährst du alles rund um die Allergenkennzeichnung für deinen Kuchenverkauf: Welche Vorschriften zu beachten sind & wie du eine Allergenliste für Kuchen erstellst mit der Vorlage. Mehr zu den Vorschriften beim selbstgebackenen Kuchen verkaufen findest du in einem anderen Artikel.
Allergenkennzeichnung | Rezeptrechner Software
Mit der Rezeptrechner Software helfen wir kleinen Betrieben, die selbstgemachte Lebensmittel verkaufen, Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Dafür benötigen Nutzer eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Damit bekommt man Zugriff auf diverse Funktionen wie den Online Nährwertrechner, den Etiketten Generator, Allergenkennzeichnung und Preiskalkulation. Auch Produktspezifikationen können erstellt werden.
Lebensmittel verkaufen | Vorschriften
In einem anderen Artikel haben wir uns bereits ausführlich mit den Vorschriften für das Verkaufen selbstgemachter Lebensmittel auseinandergesetzt. Abgesehen von einer Hygieneunterweisung, die du einmal durchführen lassen musst für dich und deine Mitarbeiter, solltest du dir vor allem überlegen, in welcher Gewerbeform du deine Lebensmittel verkaufen möchtest. Weitere Genehmigungen hängen in der Regel davon ab, wo du deine Produkte verkaufen möchtest. Wenn du zum Beispiel in einem Hofladen oder auf dem Wochenmarkt Kuchen verkaufen möchtest, brauchst du ggf. noch eher die Genehmigung der Gemeinde. Sofern du hingegen Lebensmittel im Internet verkaufen möchtest, ist es meistens einfacher zu starten. Abgesehen von diesen Auflagen solltest du dich vor allem mit der Kennzeichnungspflicht deiner Lebensmittel auseinandersetzen. Für die Lebensmittelkennzeichnung ist die LMIV, die Lebensmittelinformationsverordnung für dich sehr wichtig. Hier hängt es vor allem davon ab, ob du verpackte oder lose Ware verkaufen möchtest.
In diesem Artikel geht es insbesondere um den Kuchenverkauf. Ich gehe deswegen davon aus, dass es sich eher um lose Ware handelt. Sofern du den Kuchen jedoch vorverpackt (zum Beispiel im Einzelhandel) verkaufen möchtest, dann schau dir den Artikel über verpackte Lebensmittel verkaufen an.
Kennzeichnungspflicht Allergene für Kuchenverkauf
Vermutlich wirst du deinen Kuchen zunächst lose verkaufen. Sofern du den Kuchen vor deinen Kunden einpackt, zählt dieses ebenfalls in die Kategorie „lose verkaufen“. Ein gutes Beispiel hierfür sind Cafés oder Konditoreien, die in der Theke Kuchen verkaufen an Kunden zum Mitnehmen oder zum direkt verzehren. In solch einem Falle handelt es sich um nicht verpackte Lebensmittel. Demnach bist du nicht dazu verpflichtet ein vollständiges Lebensmitteletikett mit Nährwertdeklaration zu erstellen. Wo genau in den Gesetzen von LMIV und LMIDV man das nachlesen kann, habe ich erklärt im Artikel Kennzeichnungspflicht für Allergene. Dort erläutere ich auch die Darstellungsform für die Allergene beim Kuchenverkauf.
Allergenliste für Kuchenverkauf
Die genauen Vorschriften zur Darstellungsform der Allergene wird in der LMIV nicht groß weiter erläutert. Dies ist Sache der Mitgliedsstaaten. Deutschland hat hierzu im Jahr 2017 die LMIDV (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung) erlassen. Dort wird erläutert, dass man die Kunden schriftlich, mündlich oder elektronisch über die Allergene in Kenntnis setzen kann. Du hast also verschiedene Möglichkeiten um die Allergene für deinen Kuchen zu kennzeichnen.
So kannst du folgende Darstellungsformen nutzen:
- auf einem Schild in der Nähe vom Lebensmittel (zum Beispiel in der Kuchen Theke oder Bäckerei Filiale)
- durch einen Aushang in deinem Café (zum Beispiel ein laminiertes ausgedrucktes PDF)
- elektronische Informationen (zum Beispiel einen QR Code oder über einen Bildschirm, der irgendwo hängt, oder QR Code, der zur Speisekarte führt)
Das einfachste und unkomplizierteste für den Kuchenverkauf ist meist eine Allergenliste als PDF für alle Kuchen auszudrucken als PDF und dies laminieren zu lassen. So wird es nicht schmutzig. Das Infoblatt kannst du dann hinter der Kasse aufbewahren und bei Rückfragen von Kunden für die Erläuterung nutzen. Da es nur ein Infoblatt ist, kannst du bei Änderung der Spezifikation auch jederzeit ein neues Infoblatt ausdrucken. Der Vorteil ist, dass du das nur einmal machen musst. Wenn du hingegen die Allergene auf die einzelnen Preisschilder anbringst, musst du bei Änderung von bestimmten Spezifikationen immer verschiedene Schilder aktualisieren.
Das Infoblatt können zudem auch deine Mitarbeiter nutzen bei Rückfragen von Kunden.
Siehe dazu auch: Kuchen verkaufen im Hofladen doer Café
Software für Bäckerei & Cafés
Mit dem Rezeptrechner bieten wir eine Software, die dir die Kennzeichnung für verpackte und lose Lebensmittel deutlich vereinfacht. Du kannst damit auch eine Allergenliste für deinen Kuchenverkauf generieren und diese ausdrucken (siehe auch Bäckereisoftware).
Allergenliste für Kuchen erstellen mit dem Rezeptrechner
Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell & einfach eine Allergenliste als PDF zum ausdrucken erstellen. Dazu musst du einmal deine Rezepte für den Kuchen in unser Programm einpflegen. Du bekommst im Anschluss automatisierte Vorschläge für die Allergenkennzeichnung für deinen Kuchen. Diese Vorschläge solltest du natürlich noch einmal auf Richtigkeit prüfen da wir keine Gewähr geben können. Bei Bedarf kannst du die Allergenkennzeichnung für deinen Kuchenverkauf auch manuell überschreiben.
So geht’s:
Zunächst einmal kannst du dich kostenlos registrieren und einen Zugang erstellen. Du musst einmal deine E-Mail Adresse verifizieren. Im Anschluss kannst du dich beim Rezeptrechner Online anmelden. Wenn du Probleme bei der Registrierung oder Anmeldung hast, schreibe eine Nachricht an [email protected].
Nun kannst du loslegen und die ersten Rezepte eingeben. Schau dir dazu einmal die Anleitung an. Dort wird erläutert, wie du am besten vorgehst. Fehlen dir Zutaten, kannst du auch jederzeit eigene Zutaten im eigenen Account hinterlegen mit individuellen Nährwertangaben. Zudem bekommst du mit dem Rezeptrechner PRO Business auch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel. Damit erhältst du weitere > 10.000 Zutaten mit Nährwertangaben zur Auswahl.
Sobald du dein erstes Rezept eingegeben und gespeichert hast, solltest du das upgrade für den Rezeptrechner PRO Business durchführen. Die Jahreslizenz wird automatisch nach 1 Jahr verlängert. Solltest du dies nicht wünschen, kannst du bis 1 Tag vor der Verlängerung kündigen.
Nachdem du das upgrade durchgeführt hast, kannst du dich in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden. Dort hast du dann die Möglichkeit die Allergenliste für deinen Kuchenverkauf zu erstellen. Klicke dazu im oberen Bereich den Knopf Allergenliste und wähle die Kuchen Rezepte aus der Vorlage aus, die Teil vom PDF sein sollen. Erstelle nun das PDF und lade dies herunter.
Mehr zum Erstellen einer Allergenliste für die Bäckerei, Kuchen oder Konditorei findest du auch über die Verlinkung.
Produktspezifikation für Kuchen erstellen
Sofern du deinen Kuchen als Lieferant weiterverkaufst, werden andere Betriebe von dir häufig eine Produktspezifikation verlangen. Dies ist nicht für den Endverbraucher von Interesse, aber für andere Betriebe schon. Wenn nämlich beispielsweise ein Betrieb in der Gemeinschaftsverpflegung deinen Kuchen nutzt, dann muss dieser Betrieb ebenfalls die Allergene und Zutatenliste kennen. Hierfür dient eine Produktspezifikation für Lebensmittel.
Mit dem Rezeptrechner hast du auch die Möglichkeit eine Produktspezifikation für Lebensmittel zu erstellen. Diese Produktspezifikation enthält dann automatisch auch eine Zutatenliste (siehe auch Zutatenliste für Kuchenverkauf) sowie eine Nährwertdeklaration. Zudem hast du die Möglichkeit diverse weitere optionale Angaben zu tätigen. Mehr zum Erstellen der Produktspezifikation für Lebensmittel findest du in einem anderen Artikel. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du automatisch auch Zugang zu dieser Funktion.
Preiskalkulation für Kuchen
Ein anderes lästiges Thema für viele kleine Cafés ist die Preiskalkulation für Kuchen und Lebensmittel. Auch hierfür biete ich mit dem Rezeptrechner bereits eine Lösung. Aktuell ist das noch eine beta Funktion. Man kann bereits Kilopreise für Wareneinsatz und Verkaufspreise berechnen. Bisher kann man die Preise jedoch noch nicht speichern. Diese Funktion folgt noch. Damit kannst du für deine Bäckerei, Konditorei oder Café (egal ob Kuchen, Torten, Brot oder andere Lebensmittel) in Zukunft also auch die Preise berechnen (siehe auch Kuchenverkauf – Preise berechnen).
Kuchenverkauf im Verein
Du fragst dich, ob du diversen Vorschriften zur Kennzeichnung eigentlich auch gelten, wenn man Kuchen über einen Verein verkaufen möchte? Vielleicht plant ihr nur eine Sommerparty oder doch etwas strukturelles? Tatsächlich macht die Frequenz einen großen Unterschied im Hinblick auf die Vorschriften für das Kuchen verkaufen im Verein. Außerdem gibt es einige Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und Behörden. Mehr zu den Vorschriften für den Kuchenverkauf im Verein erfährst du in diesem Artikel.