LMIV | QUID Angabe
In der LMIV 1169/ 2011 findet man die Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln und alkoholischen Getränken. Die Verordnung bezieht sich sowohl auf die Etiketten von vorverpackten Lebensmitteln als auch auf lose Ware. Zu den Pflichtangaben für vorverpackte Lebensmittel gehört auch ein Zutatenverzeichnis. Für einige Zutaten in der Zutatenliste braucht es unter gewissen Bedingungen auch die prozentuale Angabe der Menge (auch bezeichnet als QUID Angabe, LMIV Mengenangabe oder LMIV Prozentsatz). Erfahre hier, wo die die Vorschriften zur QUID Kennzeichnung in der LMIV findest und wie man den prozentualen Anteil berechnen kann.
Etiketten erstellen | Software
Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung nach LMIV und Nährwertdeklaration. Wir stellen hierfür eine Software zur Verfügung. Damit kann man die Nährwertberechnung für Lebensmittel und Rezepte durchführen. Darüber hinaus kann man mit der Etiketten Software auch direkt Lebensmitteletiketten erstellen mit den Pflichtangaben gemäß LMIV. Hierzu gehört auch ein Zutatenverzeichnis sortiert nach Menge sowie die QUID Angabe. Für die vollständige Nutzung braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann man über Digistore24 erwerben und direkt loslegen.
LMIV | QUID Angabe
Eine PDF Version in deutsch für die LMIV 1169/ 2011 findet man über diesen Link. In Artikel 9 wird zunächst einmal das Verzeichnis der Pflichtangaben aufgelistet. Dort findet man Punkt d) Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten. Weiter wird hier jedoch noch nicht erläutert, was genau sich hinter dieser Mengenangabe verbirgt.
Konkretere Details zur LMIV Mengenangabe werden dann in Artikel 22 genannt. Hier werden die Bedingungen genannt, unter denen die QUID Angabe erforderlich ist. Der Prozentsatz der betreffenden Zutat muss angegeben werden, wenn
- a) in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt ist oder normalerweise von Verbrauchern mit dieser Bezeichnung in Verbindung gebracht wird;
- b) auf der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist; oder
- c) von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist, mit denen es aufgrund seiner Bezeichnung oder seines Aussehens verwechselt werden könnte.
Die QUID Regel wird häufig übrigens auch als Mengenkennzeichnung für Lebensmittel bezeichnet. Sie ist Teil der Verordnung, die die Lebensmittelkennzeichnung regelt. Mehr dazu findest du auch unter QUID – Lebensmittelkennzeichnung.
LMIV | QUID Angabe Darstellungsform
Weitere Details zur Mengenangabe der Zutaten findet man in Anhang VIII. Dort werden einige Fälle und Ausnahmen genannt, wann die QUID Angabe nicht erforderlich ist. Zudem wird dort folgendes zur Darstellungsform genannt:
Die Angabe der Menge einer Zutat oder Zutatenklasse erfolgt
a) als Prozentsatz der Menge der Zutat bzw. Zutaten zum Zeitpunkt ihrer Verwendung; und
b) erscheint entweder in der Bezeichnung des Lebensmittels selbst oder in ihrer unmittelbaren Nähe oder im Zutatenverzeichnis zusammen mit der betreffenden Zutat oder Zutatenklasse.
Weitere Details oder Beispiele für die Berechnung der QUID Angabe findet man in der LMIV 1169/ 2011 jedoch nicht. Da viele Fragen ungeklärt blieben, wurde 2017 dann eine weitere Bekanntmachung veröffentlicht, die die Details zur QUID Angabe beschreibt.
Dort werden nicht nur konkrete Beispiele für die Berechnung der QUID Angabe aufgezeigt. Es wird auch noch einmal auf spezielle Fälle wie die QUID Angabe für zusammengesetzte Zutaten eingegangen.
LMIV – QUID bei zusammengesetzten Zutaten
Bei zusammengesetzten Zutaten stellt sich wiederum die Frage, ob sich bei der QUID Prozentangabe einer Zutat, die Teil einer zusammengesetzten Zutat ist, dann die Berechnung auf die zusammengesetzte Zutat oder das gesamte Produkt beziehen soll. In der Bekanntmachung heißt es dazu:
a)Wenn in der Bezeichnung des Lebensmittels eine zusammengesetzte Zutat genannt wird (z. B. Keks mit Cremefüllung), sollte die QUID für die zusammengesetzte Zutat (d. h. die Cremefüllung) aufgeführt werden.
b)Wird in der Bezeichnung des Lebensmittels eine Zutat der zusammengesetzten Zutat genannt (z. B. Keks mit Eier cremefüllung), so sollte neben der QUID für die zusammengesetzte Zutat zusätzlich auch diejenige für diese Zutat (Eier) aufgeführt werden.
Insbesondere aus dem Punkt b) könnte man ableiten: Im Zweifelsfall einfach beides machen und sowohl den Prozentsatz bezogen auf die zusammengesetzte Zutat als auch den Prozentsatz der zusammengesetzten Zutat am Lebensmittel angeben. Mit mehr Angaben macht man in diesem Falle definitiv nichts falsch.
Wenn du mehr erfahren möchtest zur QUID Kennzeichnung oder den Vorschriften für das Zutatenverzeichnis gemäß LMIV, dann schau dir die folgenden weiterführenden Links einmal an:
Kennzeichnung | Software Rezeptrechner
Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelhersteller die Kennzeichnung ihrer Lebensmittel und alkoholischen Getränke vornehmen. Dazu gehört nicht nur die Nährwertdeklaration, sondern auch das Erstellen von Etiketten zum ausdrucken. Auch für lose Lebensmittel und Gerichte (Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Bäckerei, Konditorei) gibt es Lösungen, die insbesondere die Allergenkennzeichnung vereinfachen.
QUID Angabe mit dem Rezeptrechner
In dem folgenden Video zeige ich einmal, wie man mit Hilfe vom Rezeptrechner schnell & einfach eine Zutatenliste mit QUID Angabe erstellen kann für sein Etikett.
Sofort loslegen & Rezeptrechner ausprobieren
Mit dem Rezeptrechner erhalten Nutzer zudem Zugriff auf weitere Funktionen wie z.B. die Preiskalkulation, einen Mengenrechner und eine Funktion um Rezeptblätter oder Arbeitsblätter zu entwickeln.
Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren und sofort loslegen.
- Rezepteingabe über Rezeptrechner Online
- Rezept speichern
- Upgrade durchführen
- in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden
- Etikett mit Zutatenverzeichnis und QUID herunterladen