Torten verkaufen ohne Meister

Torten verkaufen ohne Meister

Viele leidenschaftliche Hobbybäcker träumen davon, ihre kunstvollen Torten nicht nur im Freundeskreis zu teilen, sondern sie auch kommerziell zu verkaufen. Doch stellt sich die Frage: Ist es in Deutschland überhaupt erlaubt, Torten ohne Meister zu verkaufen? Zum Tortenverkauf existieren hierzu viele Gerüchte. Das deutsche Handwerksrecht hat hierzu klare Regelungen, bietet jedoch auch Spielräume und Möglichkeiten für Quereinsteiger. In diesem Artikel beleuchten wir die Voraussetzungen und Wege, wie man auch ohne den klassischen Weg über die Meisterprüfung im Tortenverkauf Fuß fassen kann. Ich empfehle dir zudem auch meinen generellen Artikel zum Thema Torten verkaufen, in dem ich auch noch einige wertvolle Tipps zum Vertrieb gebe. In einem anderen Artikel zeige ich dir, wieviel Einnahmen man mit dem Verkauf von selbstgebackenen Kuchen generieren kannst. 

Rezeptverwaltung & Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern viel Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ihrer Rezepturen. Mit Hilfe unseres Programms kann man automatisch Rezeptblätter als PDF erstellen, die Nährwerte berechnen und die Allergenkennzeichnung durchführen. Es können auch direkt Produktdatenblätter als PDF erstellt werden. Zudem gibt es auch schon eine einfache Preiskalkulation. Diese wird in Zukunft noch weiter ausgebaut sodass man auch eine Angebotskalkulation für Torten durchführen kann (siehe auch Torten Kosten Rechner). Mehr zum Rezeptrechner erfährst du über den Button.

Torten verkaufen Produktkennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kannst du Produktdatenblätter für deine Torten Rezepte im Handumdrehen erstellen (inkl. Nährwertberechnung und Allergenkennzeichnung). Ebenso kannst du die Preise für deine Torten kalkulieren, egal ob du diese privat oder als Gewerbe verkaufen möchtest (siehe dazu auch Torten Preise privat oder als Gewerbe)

Darf man Torten verkaufen ohne Meister bzw. ohne Konditor?

In Deutschland ist das Bäcker- und Konditorhandwerk zulassungspflichtig. Das bedeutet, dass du, um einen Bäckerei- oder Konditoreibetrieb zu eröffnen und selbstständig zu führen, grundsätzlich einen Meistertitel benötigst. Es gibt jedoch Ausnahmen und Wege, wie du auch ohne Meistertitel im Konditorhandwerk tätig werden kannst:

  • Kleingewerbe: Du kannst Torten und Kuchen in kleinerem Umfang als Kleingewerbe herstellen und verkaufen, ohne die Meisterprüfung abgelegt zu haben. Dies hängt allerdings von den lokalen Regelungen und der genauen Ausgestaltung deines Geschäftsmodells ab. Hier solltest du dich genau informieren und beraten lassen. Mehr Informationen dazu findest du auch im Artikel Torten verkaufen privat oder Gewerbe.
  • Einstellen eines Meisters: Wenn du einen Betrieb eröffnen möchtest, kannst du auch einen Konditormeister einstellen. Dieser ist dann für die fachliche Leitung verantwortlich, und du kannst als Geschäftsführer oder Inhaber fungieren.
  • Ausnahmegenehmigungen: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer erhalten, um ohne Meistertitel ein Handwerk auszuüben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn du mehrere Jahre Berufserfahrung in leitender Position vorweisen kannst.
  • Spezialisierung: Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die nicht zwingend einen Meistertitel erfordern. Beispielsweise könntest du dich auf die Herstellung von Tortendekorationen spezialisieren, die du dann verkaufst.

Grundsätzlich solltest du dich, bevor du startest, bei der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Rechtsanwalt informieren, um sicherzugehen, dass du alle Vorschriften und Regelungen beachtest.

Was genau hat es in diesem Zusammenhang mit der Unerheblichkeitsgrenze auf sich?

Die Unerheblichkeitsgrenze spielt in Deutschland im Zusammenhang mit der Handwerksordnung (HwO) eine Rolle und betrifft die Ausübung bestimmter Handwerke ohne einen Meisterbrief.

Gemäß § 3 Abs. 2 der HwO dürfen zulassungspflichtige Handwerke im Sinne von Anlage A der HwO auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle betrieben werden, wenn die handwerksmäßigen Tätigkeiten „nur in unerheblichem Umfang“ mit ausgeübt werden. Das bedeutet, dass man bestimmte Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben darf, ohne dafür einen Meisterbrief zu benötigen, solange diese Tätigkeiten nur einen unerheblichen Teil des gesamten Geschäftsbetriebs darstellen.

Was genau unter „unerheblichem Umfang“ zu verstehen ist, ist in der Regel nicht genau quantifiziert und kann von Fall zu Fall variieren. Es gibt keine pauschale Prozentzahl oder Ähnliches, die diesen Umfang definiert. Hierbei spielen oft qualitative und quantitative Gesichtspunkte eine Rolle. Beispielsweise kann eine Tätigkeit in einem Handwerk, die nur gelegentlich und nicht als Hauptgeschäftsfeld durchgeführt wird, als „unerheblich“ betrachtet werden.

Im Kontext des Tortenverkaufs bedeutet dies: Wenn das Herstellen und Verkaufen von Torten nur einen kleinen Teil deines gesamten Geschäftsbetriebs ausmacht, könntest du theoretisch auch ohne Meisterbrief in diesem Bereich tätig sein. Allerdings ist dies eine Grauzone und sollte unbedingt mit der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Anwalt geklärt werden, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Praktische Beispiele für die Unerheblichkeitsgrenze:

Die Unerheblichkeitsgrenze in Bezug auf die Handwerksordnung (HwO) bietet Raum für viele unterschiedliche Anwendungsszenarien. Hier sind einige praktische Beispiele, bei denen die Unerheblichkeitsgrenze zum Tragen kommen könnte:

    • Restaurants mit gelegentlichen Backwaren: Ein Restaurant, das sich auf Hauptgerichte spezialisiert hat, bietet vielleicht gelegentlich selbstgemachte Desserts wie Kuchen oder Torten an. Wenn diese süßen Leckereien nur einen kleinen Teil des gesamten Geschäfts darstellen, könnten sie unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen, insbesondere wenn die Hauptspezialität des Restaurants nicht das Backen ist.
    • Weingüter mit Delikatessen: Ein Weingut, das hauptsächlich Wein verkauft, bietet vielleicht auch gelegentlich selbstgemachte Gelees oder Marmeladen aus Weintrauben an. Die Herstellung dieser Produkte könnte als „unerheblich“ gelten, wenn sie nur einen minimalen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen.
    • Straßenfeste oder Märkte: Ein Anbieter, der hauptsächlich Handarbeiten oder Kunst verkauft, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Limonade oder kleine Snacks an. Auch wenn er keinen Lebensmittelbetrieb führt, könnte der gelegentliche Verkauf dieser Produkte als „unerheblich“ betrachtet werden.
    • Cafés mit besonderen Getränkeangeboten: Ein Café, das sich auf Kaffeespezialitäten konzentriert, bietet gelegentlich auch selbstgemachte Liköre oder besondere Heißgetränke an. Die Produktion und der Verkauf dieser speziellen Getränke könnten als „unerheblich“ gelten, wenn sie nur sporadisch angeboten werden und nicht zum Hauptgeschäft gehören.
    • Bierbrauereien mit speziellen Speisen: Eine Brauerei, die sich auf Bier konzentriert, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Wurst oder Käse aus Bier an. Auch wenn die Herstellung solcher Lebensmittel nicht ihre Haupttätigkeit ist, könnte dies unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen.

Es ist jedoch entscheidend, immer individuell zu überprüfen, wie genau die Regelungen in Bezug auf die Unerheblichkeitsgrenze angewendet werden, insbesondere in Bezug auf die Lebensmittelproduktion und den Verkauf. Bei Unsicherheiten sollte man immer Rücksprache mit der zuständigen Kammer oder einem Fachexperten halten.

Welche Vorraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung muss ich erfüllen?

Die konkreten Voraussetzungen können je nach Handwerkskammer variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Anforderungen:

  • Berufserfahrung: Du solltest eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk nachweisen können. Wie viele Jahre genau erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Handwerkskammer und dem konkreten Handwerk ab. Oft wird eine Erfahrung in leitender Position vorausgesetzt.
  • Nachweis über Qualifikation: Neben der Berufserfahrung können auch andere Qualifikationen berücksichtigt werden, die deine Eignung für das Handwerk belegen. Dies könnten beispielsweise Fortbildungen, Seminare oder andere Zertifikate sein.
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: In einigen Fällen kann die Handwerkskammer Nachweise über deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verlangen, um sicherzustellen, dass das Handwerk auch wirtschaftlich tragfähig betrieben werden kann.
  • Zuverlässigkeit: Die Handwerkskammer prüft auch, ob du zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung bist. Hierzu können beispielsweise polizeiliche Führungszeugnisse oder Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister eingeholt werden.
  • Sachliche Gründe: Es müssen sachliche Gründe vorliegen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen. Hierzu kann beispielsweise zählen, dass kein Meister verfügbar ist oder dass der Antragsteller bereits eine herausragende Stellung im Handwerk eingenommen hat.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eine Ermessensentscheidung der Handwerkskammer ist. Das bedeutet, dass auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen keine automatische Genehmigung gewährt wird. Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung Rücksprache mit der zuständigen Handwerkskammer zu halten und sich über die genauen Anforderungen und das Verfahren zu informieren.

Wie erhalte ich eine Ausnahmegenehmigung um Torten ohne Meister verkaufen zu dürfen?

Die Handwerksordnung (HwO) sieht in § 8 Abs. 1 vor, dass die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zu dem auch das Konditorhandwerk gehört, ohne den Besitz eines Meisterbriefs grundsätzlich nicht erlaubt ist. Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, solltest du folgende Schritte beachten:

  1. Zuständige Handwerkskammer kontaktieren: Die Ausnahmegenehmigung wird von der Handwerkskammer erteilt, in deren Bezirk du tätig werden möchtest. Die Handwerkskammer ist der erste Ansprechpartner, um die genauen Anforderungen und das Verfahren in Erfahrung zu bringen.
  2. Nachweis von Qualifikation und Berufserfahrung: In der Regel wird erwartet, dass du Berufserfahrung und/oder sonstige Qualifikationen nachweisen kannst, die eine erfolgreiche Ausübung des Handwerks erwarten lassen. Die Dauer der geforderten Berufserfahrung kann variieren, liegt aber oft bei mehreren Jahren, zum Teil in leitender Position.
  3. Antragstellung: Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung muss schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen, die deine Qualifikation und Berufserfahrung belegen, beigefügt werden.
  4. Prüfung durch die Handwerkskammer: Die Handwerkskammer prüft deinen Antrag und die beigefügten Nachweise. In einigen Fällen kann auch ein fachliches Gutachten eingeholt werden.
  5. Entscheidung: Nach der Prüfung wird entschieden, ob dir die Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Die Entscheidung kann mit Auflagen verbunden sein, etwa regelmäßige Weiterbildungen oder bestimmte Kontrollen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Handwerkskammer liegt und nicht automatisch gewährt wird. Eine umfassende und sorgfältige Vorbereitung sowie gegebenenfalls eine Beratung durch einen Anwalt können die Chancen auf eine positive Entscheidung erhöhen.

In einem anderen Artikel haben wir uns schon einmal mit einem ähnlichen Thema zum Brot verkaufen ohne Meister beschäftigt.

Tortenkalkulation Software

Mit dem Rezeptrechner kannst du die Preiskalkulation für deine Torten Rezepte durchführen. Du kannst sowohl die Kosten (Wareneinsatz, Materialkosten, Personalkosten) berechnen, aber auch direkt vollständige Verkaufspreise kalkulieren. Es folgt auch noch eine Funktion zur Angebotskalkulation für Events (Catering etc). Ebenso ist schon eine Funktion zum Erstellen von Bestelllisten in Planung. Du kannst direkt loslegen und eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner erwerben. 

Torten Preiskalkulation

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Preiskalkulation für deine Torten erstellen und als PDF herunterladen.

Torten verkaufen privat oder Gewerbe?

Torten verkaufen privat oder Gewerbe?

Du bist begeistert vom Backen und deine Torten sind der Hit auf jeder Familienfeier oder unter Freunden? Sicherlich hast du schon öfter Komplimente für deine süßen Kreationen erhalten und vielleicht auch den Gedanken gehabt: „Könnte ich meine Torten nicht auch verkaufen?“ Wenn du mit dem Gedanken spielst, dein Hobby in eine kleine Einnahmequelle zu verwandeln und privat Torten verkaufen möchtest, dann ist dieser Leitfaden genau das Richtige für dich! In einem anderen Artikel habe ich mich bereits umfassend mit dem Thema Torten verkaufen im Allgemeinen auseinandergesetzt. Dort findest du die wichtigsten Aspekte im Bezug auf Hygiene, Kennzeichnung und Tipps und Tricks zum Verkaufen. In diesem Artikel geht es darum, genauer zu verstehen, wann man Torten privat verkaufen kann und wann man ein Gewerbe anmelden sollte. Mehr zur Preiskalkulation beim Torten verkaufen findest du hier: Torten Preise privat oder als Gewerbe

Allergene & Inhaltsstoffe Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Kennzeichnung für selbstgemachte Torten erstellen. Man gibt dazu die Zutatenlisten in das Programm ein. Für Komponenten (Boden, Füllung) kann man zunächst einzelne Rezepte erstellen und die Komponenten dann wiederum in einem neuen Rezept nutzen. Das Programm dient nicht nur der Rezeptverwaltung für Hobbykonditoren. Es ermöglicht auch die Kennzeichnung der Allergene und Inhaltststoffe, wenn man selbstgemachte Torten verkaufen möchte (egal ob privat oder als Gewerbe). Man kann auch direkt vollständige Produktdatenblätter erstellen.

 

Tortenverkauf Kennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Inhaltsstoffe und Allergene für Torten Rezepte kennzeichnen.

Tortenverkauf: Vom Hobby zum Geschäft

Jeder fängt mal klein an. Wenn du überlegst, ob du deine Torten privat verkaufen kannst, dann bist du hier richtig. Ich zeige dir, welche rechtlichen Grundlagen du beachten solltest und gebe Tipps und Tricks, wie aus deinem Hobby ein ordentliches Geschäft heranwachsen kann.

Rechtliche Grundlagen – Torten privat verkaufen oder Gewerbe?

Bevor der erste Kuchen verkauft wird, sollte man sich unbedingt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Das ist auch wichtig, wenn du Torten privat verkaufen möchtest. Denn die Grenze zwischen einem privaten Tortenverkauf und einem Kleingewerbe können schnell verschwimmen.

Ein Gewerbe muss immer dann angemeldet werden, wenn man die Absicht verfolgt einen Gewinn zu erzielen. Dann handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.

Gewinnerzielungsabsicht bezeichnet die Absicht, mit einer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen. Es geht also um die längerfristige Absicht, einen finanziellen Gewinn zu erzielen und nicht nur Kosten zu decken. Einige Kriterien, die auf eine Gewinnerzielungsabsicht hinweisen können:

  • Regelmäßigkeit des Verkaufs: Wenn du beispielsweise jede Woche mehrere Torten verkaufst, könnte dies eher als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden, im Gegensatz zum gelegentlichen Verkauf.
  • Werbemaßnahmen: Bewirbst du deine Torten aktiv, zum Beispiel durch Flyer, eine Webseite oder Social-Media-Auftritte? Werbemaßnahmen können ein Indiz für Gewinnerzielungsabsicht sein.
  • Investitionen: Hast du in Equipment, Verpackungsmaterial oder Werbung investiert, um den Verkauf zu fördern? Solche Investitionen könnten darauf hindeuten, dass du einen Gewinn anstrebst.
  • Preiskalkulation: Wenn du deine Preise so gestaltest, dass du nach Abzug aller Kosten einen klaren Gewinn erzielst, deutet dies ebenfalls auf eine Gewinnerzielungsabsicht hin. (siehe auch Torten Kosten Rechner)
  • Professionalität: Wie gehst du mit Aufträgen, Buchführung und Kundenanfragen um? Eine systematische und professionelle Herangehensweise kann auch als Indikator für eine gewerbliche Tätigkeit gesehen werden.

Die Grenze zwischen Hobby und Gewerbe kann fließend sein, daher sollte im Zweifelsfall immer eine Gewerbeanmeldung in Erwägung gezogen werden, um eventuellen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Wenn eine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, sind in der Regel eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt und weitere Schritte erforderlich. Da die Abgrenzung nicht immer einfach ist und die rechtlichen und steuerlichen Folgen weitreichend sein können, ist es ratsam, sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder einem Anwalt beraten zu lassen. Damit du ungefähr abschätzen kannst, was eine Gewerbeanmeldung bedeutet, habe ich die einzelnen Schritte der Anmeldung von einem Gewerbe im nächsten Schritt noch einmal zusammengefasst.

Torten verkaufen – Gewerbe anmelden

Ein Gewerbe anzumelden ist ein relativ einfacher Verwaltungsakt, dennoch gibt es einige Punkte, die beachtet werden müssen, besonders wenn es um den Verkauf von Lebensmitteln geht.

Gewerbeanmeldung für Tortenverkauf

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Zunächst musst du dich an das für deinen Wohnort zuständige Gewerbeamt wenden. Hier erhältst du einen Fragebogen zur Gewerbeanmeldung, den du ausfüllen und einreichen musst.
  • Kosten: Die Kosten für die Gewerbeanmeldung können je nach Gemeinde oder Stadt variieren, liegen jedoch häufig zwischen 20 und 60 Euro. Es ist ratsam, sich vorab beim zuständigen Gewerbeamt über die genauen Gebühren zu informieren.
  • Weitere Genehmigungen: Da es sich beim Tortenverkauf um Lebensmittel handelt, könnten weitere Genehmigungen oder Schulungen, z.B. ein Gesundheitszeugnis oder eine Hygieneschulung, erforderlich sein. Das Gesundheitsamt kann hier Auskunft geben.
  • Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt automatisch über die Neugründung informiert und wird sich bei dir melden, um weitere Informationen einzuholen. Hierbei kann es um die erwarteten Einnahmen, die Art des Gewerbes usw. gehen.

Wann macht ein Kleingewerbe Sinn für das Torten verkaufen?

Ein Kleingewerbe macht insbesondere dann Sinn, wenn du voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze für die Regelbesteuerung überschreitest. Für das Kleingewerbe gelten in Deutschland folgende Kriterien (Stand 2023):

  • Umsatzgrenze: Der Jahresumsatz im Gründungsjahr darf 22.000 Euro nicht überschreiten und im Folgejahr 50.000 Euro.
  • Vorteile: Als Kleingewerbetreibender musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das kann den administrativen Aufwand erheblich reduzieren. Beachte jedoch auch, dass auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein darf.
  • Nachteile: Du kannst keine Vorsteuer geltend machen, d.h., die Umsatzsteuer, die du beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen zahlst, kannst du nicht vom Finanzamt zurückfordern.

Was ändert sich für dich, wenn du ein Gewerbe betreibst?

  1. Buchführung: Unabhängig davon, ob du ein Kleingewerbe betreibst oder nicht, musst du eine ordentliche Buchführung betreiben. Das bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben dokumentiert und Belege gesammelt werden müssen.
  2. Steuern: Deine Einkünfte aus dem Gewerbe müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei werden die Einnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, und der Überschuss wird versteuert.
  3. Sozialversicherung: Ab einem gewissen Einkommen könnten Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere zur Kranken- und Rentenversicherung, anfallen. Es ist ratsam, sich darüber bei der zuständigen Krankenkasse oder einem Steuerberater zu informieren.

Ziehst du in Betracht, ein Gewerbe anzumelden, ist es empfehlenswert, vor der Gewerbeanmeldung einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese Tipps gelten im übrigen nicht nur für das Verkaufen von Torten. Ähnliches gilt, wenn man beispielsweise selbstgemachte Marmelade verkaufen möchte.

Darf ich Torten privat verkaufen, wenn ich keinen Konditor Meister habe?

In Deutschland gibt es spezielle Regelungen hinsichtlich der Führung von Handwerksbetrieben und der Notwendigkeit eines Meistertitels. Das Konditorenhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken, das bedeutet im klassischen Sinne: Wer einen Betrieb eröffnen und darin das Handwerk als Haupttätigkeit ausüben möchte, benötigt grundsätzlich einen Meistertitel oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

Allerdings gibt es verschiedene Situationen und Möglichkeiten:

  • Hobby-Bäcker: Wer nur gelegentlich und im kleinen Rahmen Torten verkauft, beispielsweise auf einem Markt oder an Bekannte, kann das oft ohne Meistertitel tun. Hierbei kann es jedoch Einschränkungen in Bezug auf die Gewerbeanmeldung und die Menge oder Regelmäßigkeit des Verkaufs geben.
  • Verkauf in eigenen Räumlichkeiten: Möchtest du ein Café eröffnen und dort auch selbstgemachte Torten verkaufen, ist das möglich, solange du nicht primär als Konditorei fungierst und das Backen von Torten nicht als Haupttätigkeit gilt.
  • Ausnahmegenehmigungen: Es gibt Möglichkeiten, eine Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer zu erhalten, wenn man langjährige Berufserfahrung oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen kann.
  • Einstellung eines Meisters: Wenn du einen Konditor-Meister einstellst, der in deinem Betrieb arbeitet, kannst du auch ohne eigenen Meistertitel einen Konditoreibetrieb führen.
  • Nicht zulassungspflichtige Tätigkeiten: Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die auch ohne Meistertitel im Bereich des Konditorei-Handwerks erlaubt sind. Hierzu gehört beispielsweise der reine Verkauf von Konditoreiwaren.

Generell gilt: Bevor man mit dem Verkauf von Torten beginnt, sollte man sich intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen und ggf. eine Beratung bei der Handwerkskammer oder einem Fachanwalt in Anspruch nehmen.

Mehr zum Thema Torten verkaufen ohne Meister findest du in diesem Artikel. 

Was gilt es noch zu beachten beim Torten verkaufen?

Das Herzstück jedes Backgeschäfts ist natürlich die Torte selbst. Es reicht jedoch nicht aus, dass sie nur gut schmeckt – sie muss auch sicher sein. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob du deine Torten privat verkaufen möchtest oder direkt als Kleingewerbe loslegst. Lebensmittelhygiene ist entscheidend. Außerdem müssen deine Kunden wissen, welche Inhaltsstoffe in den Torten enthalten sind. Das ist insbesondere für Verbraucher mit einer Lebensmittelallergie enorm wichtig. Beachte somit unbedingt die Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Lebensmittelhygiene

Beim Verkauf von Lebensmitteln steht die Gesundheit der Verbraucher an erster Stelle. Daher müssen auch private Verkäufer sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Hygienevorschriften entsprechen. Das bedeutet, dass die Küche, in der die Torten gebacken werden, bestimmten Standards entsprechen muss. Zusätzlich können Kurse zur Lebensmittelhygiene hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. Hier ist eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Punkte in Bezug auf die Lebensmittelhygiene beim Tortenverkauf:

  • Persönliche Hygiene: Regelmäßiges Händewaschen, saubere Arbeitskleidung, Haare zurückbinden, Schmuck vermeiden.
  • Arbeitsumgebung: Saubere Arbeitsflächen und Geräte, separate Utensilien für unterschiedliche Lebensmittel.
  • Lagerung: Zutaten bei empfohlenen Temperaturen lagern, Verfallsdaten beachten, trockene Lebensmittel in verschlossenen Behältern aufbewahren.
  • Kreuzkontamination vermeiden: Besonders bei Allergenen vorsichtig sein.
  • Ausbildung: Bei Bedarf ein Gesundheitszeugnis oder eine Hygieneschulung absolvieren.
  • Transport: Torten hygienisch verpacken und vor Kontamination schützen.

Es ist entscheidend, die Hygienevorschriften strikt einzuhalten, um die Gesundheit der Kunden zu schützen und ihr Vertrauen zu gewinnen.

Kennzeichnung und Allergene

Wenn Torten und Gebäck direkt an den Endverbraucher verkauft werden, zum Beispiel in einem kleinen Café oder auf einem Marktstand, sind nicht alle oben genannten Kennzeichnungspflichten zwingend erforderlich. Hier eine Zusammenfassung speziell für lose verkaufte Torten:

  • Allergene: Die wichtigste Information, die bereitgestellt werden muss, betrifft potenziell allergieauslösende Zutaten. Sie müssen klar und deutlich angegeben werden, selbst wenn die Torte direkt vor Ort verkauft wird.
  • Zutatenliste (optional): Es kann hilfreich sein, eine Zutatenliste bereitzustellen, obwohl sie für lose verkaufte Produkte nicht zwingend erforderlich ist.
  • Weitere Informationen: Obwohl nicht vorgeschrieben, schätzen Kunden oft zusätzliche Informationen wie Lagerhinweise oder das Mindesthaltbarkeitsdatum.

Wichtig zu beachten: Sollte ein Kunde spezielle Fragen zur Torte oder ihren Zutaten haben, sollte der Verkäufer in der Lage sein, diese Fragen zu beantworten. Es ist ratsam, sich immer über die geltenden nationalen und lokalen Vorschriften zu informieren, da diese sich je nach Region und aktueller Gesetzgebung ändern können.

Allergene & Inhaltsstoffe Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Kennzeichnung für selbstgemachte Torten erstellen. Man gibt dazu die Zutatenlisten in das Programm ein. Für Komponenten (Boden, Füllung) kann man zunächst einzelne Rezepte erstellen und die Komponenten dann wiederum in einem neuen Rezept nutzen. Das Programm dient nicht nur der Rezeptverwaltung für Hobbykonditoren. Es ermöglicht auch die Kennzeichnung der Allergene und Inhaltststoffe, wenn man selbstgemachte Torten verkaufen möchte (egal ob privat oder als Gewerbe). Man kann auch direkt vollständige Produktdatenblätter erstellen.

 

Tortenverkauf Kennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Inhaltsstoffe und Allergene für Torten Rezepte kennzeichnen.

Kuchenverkauf Verein Vorschriften

Kuchenverkauf Verein Vorschriften

In einem anderen Artikel habe ich mich bereits ausführlich mit der Frage beschäftigt, was es zu beachten gilt, wenn man selbstgemachten Kuchen verkaufen möchte. In diesem Artikel geht es insbesondere um den Kuchenverkauf als Verein. Beim Verkauf von Kuchen in Vereinen sind verschiedene Vorschriften zu beachten, auch wenn manche Vereine glauben, dass sie von diesen Regelungen ausgenommen sind. In Deutschland gilt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die auch für Vereine relevant ist. Diese Verordnung regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich der Angabe von Nährwerten, Allergenen und Zusatzstoffen. Vereine sollten sich bewusst sein, dass sie nicht automatisch von diesen Vorschriften ausgenommen sind. Es gibt zwar gewisse Interpretationsspielräume, aber die Einhaltung der LMIV ist wichtig, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Welche Vorschriften wann auch für einen Verein gelten, erkläre ich in diesem Artikel anhand vom Beispiel Kuchenverkauf. Mehr zum Thema selbstgebackenen Kuchen verkaufen ohne Meister findest du in diesem Artikel. 

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung und Nährwertberechnung. Wir fokussieren uns dabei insbesondere auf die kleineren Betriebe (und auch Vereine), die keine komplexe Warenwirschaftssystem benötigen. Nutzer können schnell und einfach Rezepte in das Programm eingeben. Es erfolgt automatisch die Nährwertberechnung pro 100g, pro Portion und pro Rezept. Rezeptrechner PRO Business Nutzer können zudem im Anschluss Etiketten mit vollständiger Kennzeichnung für verpackte Lebensmittel erstellen und selbst ausdrucken. Man bekommt Vorschläge zur Allergenkennzeichnung und die Zutatenliste wird automatisch in der richtigen Reihenfolge generiert. Das eignet sich auch beispielsweise für den Kuchenverkauf im Verein.

Kennzeichnung für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelbetriebe aber auch Vereine die Kennzeichnung ihrer Lebensmittel vornehmen (z.B. auch für den Kuchenverkauf).

Kuchenverkauf im Verein: Welche Vorschriften gelten?

Kuchenverkauf im Verein – für viele eine verlockende Idee, um die Vereinskasse aufzubessern oder um einfach gemeinsam eine gute Zeit zu haben. Doch was viele nicht wissen: Auch solche Veranstaltungen unterliegen bestimmten Vorschriften. Einige Vereine könnten versucht sein zu glauben, dass gewisse Regeln nicht für sie gelten. Die Lebensmittelinformationsverordnung wird nicht konkrete im Bezug auf Vereine. Grundsätzliche richtet sich die LMIV an Lebensmittelunternehmer.

Der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln wie z. B. der Verkauf von Lebensmitteln (etwa ein Kuchenverkauf) bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten fällt nicht unbedingt in den Anwendungsbereich der Lebensmittelinformationsverordnung. Letztlich gibt es hier jedoch Interpretationsspielraum. Es wird empfohlen mit den lokalen Behörden Rücksprache zu halten.

Abgesehen vom rechtlichen Aspekt, gibt es aber auch noch einen Qualitätsaspekt. Für viele Verbraucher ist die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe enorm wichtig (z.B. Allergiker). Selbst wenn also keine gesetzliche Verpflichtung besteht, empfehlen wir auch Vereinen, Lebensmittel (wie beispielsweise beim Kuchenverkauf) zu kennzeichnen.

Gründe, die Lebensmittelkennzeichnung auch als Verein beim Kuchenverkauf zu beachten

Die LMIV ist nicht nur ein bürokratisches Konstrukt, sondern hat klare Ziele: Sie soll die Verbraucher schützen und sicherstellen, dass sie genaue und verlässliche Informationen über die Lebensmittel erhalten, die sie konsumieren. Dies gilt unabhängig davon, ob die Lebensmittel von einem großen Lebensmittelunternehmen oder einem gemeinnützigen Verein verkauft werden. Hier sind einige Gründe, warum Vereine die LMIV beachten sollten:

  • Verbraucherschutz: Die LMIV stellt sicher, dass die Verbraucher genaue Informationen über Lebensmittel, einschließlich möglicher Allergene, erhalten. Dies ist entscheidend, um Menschen mit Lebensmittelallergien zu schützen.
  • Ruf und Vertrauen: Die Einhaltung von Lebensmittelvorschriften zeigt Verantwortung und Professionalität. Dies kann das Vertrauen der Mitglieder und Kunden stärken.
  • Qualitätssicherung: Die LMIV hilft sicherzustellen, dass Lebensmittel in hygienischen Bedingungen hergestellt und gelagert werden, was die Qualität und Sicherheit der Produkte gewährleistet.
Kennzeichnung Kuchenverkauf Vorschriften Verein

Diese Aspekte solltest du beim Kuchenverkauf beachten

Die Kennzeichnung gemäß LMIV der Lebensmittel gehört also zu den wichtigsten Vorschriften auch für den Kuchenverkauf im Verein. Hierzu noch einmal die wichtigsten Angaben:

  • Kennzeichnung: Stelle sicher, dass die Produkte ordnungsgemäß mit Inhaltsstoffen gekennzeichnet sind, einschließlich des Verkaufspreises.
    • Zutatenliste & Inhaltsstoffe: Die Zutaten und Inhaltsstoffe vom Kuchen sollte der Reihenfolge nach absteigend nach Menge aufgelistet werden (siehe auch Zutatenliste Kuchenverkauf).
    • QUID Angabe: Zur Kennzeichnung gehört auch die QUID Angabe. Dabei handelt es sich um den Prozentsatz, der für bestimmte Zutaten angegeben werden muss. Mehr dazu auch unter QUID Regelung.
    • Allergene: Allergene sollten innerhalb der Zutatenliste fett gekennzeichnet oder in einer anderen Schriftform hervorgehoben werden (siehe auch Allergene Kuchenverkauf).

Neben der LMIV gibt es weitere Aspekte, die Vereine beim Kuchenverkauf beachten sollten:

  • Hygiene: Die Lebensmittelhygienevorschriften sollten immer beachtet werden, um die Sicherheit der Lebensmittel und der Verbraucher zu gewährleisten.
  • Verkaufsraum: Der Ort, an dem die Lebensmittel verkauft werden, sollte sauber und einladend sein.
  • Genehmigungen: Informiere dich über lokale Vorschriften und Genehmigungen, die möglicherweise erforderlich sind, um Lebensmittel zu verkaufen.

Kuchenverkauf | Verein Vorschriften – nach Bundesland –

Wir haben uns die einzelnen Bundesländer noch etwas genauer angeschaut im Hinblick auf die Vorschriften für einen Verein bezüglich dem Verkauf von Lebensmitteln (z.B. Kuchenverkauf). So wirklich viel findet man dazu leider nicht, aber hier einmal die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.

  • Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gelten für Vereine ähnliche Vorschriften wie für gewerbliche Lebensmittelunternehmen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen für Veranstaltungen mit begrenztem Umfang, bei denen die LMIV nicht unbedingt angewendet wird. Diese Ausnahmen könnten für kleine Vereinsveranstaltungen gelten.
  • Bayern: Auch in Bayern gelten für Vereine ähnliche Regeln wie für gewerbliche Lebensmittelunternehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen für „gelegentliche“ Veranstaltungen von Vereinen. Diese Ausnahmen könnten bei kleinen Vereinsveranstaltungen Anwendung finden.
  • Berlin: Berlin hat spezifische Regelungen für gemeinnützige Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel verkauft werden. Die LMIV kann in einigen Fällen nicht so streng angewendet werden wie für gewerbliche Betriebe. Die genauen Bedingungen sollten vor der Veranstaltung mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
  • Brandenburg: Auch in Brandenburg gibt es Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel verkauft werden. Diese Ausnahmen könnten bei kleinen Vereinsveranstaltungen gelten.
  • Bremen: Bremen folgt im Allgemeinen den Vorschriften der LMIV, aber es könnte einen gewissen Spielraum für kleine Vereinsveranstaltungen geben. Die genauen Bedingungen sollten vor der Veranstaltung mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
  • Hamburg: In Hamburg gelten im Wesentlichen die Bestimmungen der LMIV, jedoch gibt es gewisse Ausnahmen für „gelegentliche, gemeinnützige Veranstaltungen“. Diese könnten für Vereinsveranstaltungen in Betracht gezogen werden.
  • Hessen: Hessen hat ähnlich wie andere Bundesländer Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen, die Lebensmittel verkaufen. Die genauen Regeln sollten vor der Veranstaltung mit den Behörden geklärt werden.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Auch in Mecklenburg-Vorpommern könnten Ausnahmen für gemeinnützige Vereinsveranstaltungen gelten, aber die genauen Regeln sollten vorher abgeklärt werden.
  • Niedersachsen: Niedersachsen hat spezifische Regelungen für Vereine und deren Lebensmittelverkauf. Es ist wichtig, diese Regeln im Voraus zu überprüfen.
  • Nordrhein-Westfalen: NRW hat ähnliche Regelungen wie andere Bundesländer und kann Ausnahmen für Vereine haben. Diese sollten jedoch vor der Veranstaltung mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
  • Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz könnte ähnliche Ausnahmen wie andere Bundesländer für Vereinsveranstaltungen haben. Die Einzelheiten sollten im Vorfeld geklärt werden.
  • Saarland: Im Saarland könnten Ausnahmen für „gelegentliche Vereinsveranstaltungen“ gelten. Die genauen Regelungen sollten mit den Behörden abgestimmt werden.
  • Sachsen: Sachsen hat spezifische Regelungen für Vereine, die Lebensmittel verkaufen. Es ist wichtig, diese im Voraus zu überprüfen.
  • Sachsen-Anhalt: Auch Sachsen-Anhalt kann Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen haben, die Lebensmittel verkaufen. Die genauen Bedingungen sollten vorher mit den Behörden geklärt werden.
  • Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein gelten die Bestimmungen der LMIV, aber es könnte gewisse Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen geben. Die Einzelheiten sollten im Voraus abgeklärt werden.
  • Thüringen: Auch Thüringen könnte Ausnahmen für gemeinnützige Vereinsveranstaltungen haben. Die genauen Regelungen sollten vor der Veranstaltung mit den Behörden geklärt werden.

Grundsätzlich ist also die Frequenz entscheidend. Handelt es sich beispielsweise nur um ein Vereinsfest, Dorffest, Schulfest oder Straßenfest, so werden viele Behörden vermutlich noch ein Auge zudrücken.

Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn es sich um ein wiederkehrendes Event handelt. Stellt der Verein beispielsweise regelmäßig Gerichte oder Mahlzeiten für eine Kita oder ein Seniorenheim zur Verfügung, so unterliegt dieser Verein der Kennzeichnungspflicht. Das gleiche gilt, wenn verpackte Lebensmittel in einem kleinen Laden verkauft werden.

Fazit

Vereine, die Kuchen oder andere Lebensmittel verkaufen möchten, sollten die LMIV und andere relevante Vorschriften beachten. Dies schützt nicht nur die Verbraucher, sondern auch den Ruf des Vereins. Mit der Rezeptrechner Software gibt es eine kostengünstige Lösung, die viel Zeit bei der Lebensmittelkennzeichnung spart.

Mit der richtigen Planung und Sorgfalt kann der Kuchenverkauf eine erfolgreiche und spaßige Art sein, die Vereinskasse aufzubessern.

Lebensmittel online verkaufen

Lebensmittel online verkaufen

Der Schritt vom traditionellen Verkauf in deinem gemütlichen Hofladen hin zum Lebensmittel online verkaufen ist eine große Herausforderung. Es gibt viele neue Dinge zu beachten und zu meistern. In diesem Artikel gehe ich auf einige wichtige Aspekte der Kennzeichnung deiner Lebensmittel genauer ein. Zudem erläutere ich aber auch andere Dinge und Vorschriften, die du beachten solltest. In einem anderen Artikel habe ich bereits einige generelle Aspekte zum selbstgemachte Lebensmittel verkaufen, erläutert.

Einige spezifische Anwendungsfälle mit Schritt für Schritt Anleitung zum Etiketten und Kennzeichnung erstellen findest du hier:

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten viel Zeit und Kosten bei der Lebensmittelkennzeichnung zu sparen. Das betrifft insbesondere die Kennzeichnung, egal die man die Lebensmittel online oder offline (beispielsweise im Hofladen) verkaufen möchte. Für die Lebensmittelverpackung können Nutzer direkt die vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben erstellen. Für die online Kennzeichnung kann man die Angaben als Text Datei kopieren oder einen digitalen Produktpass als PDF generieren.

Software zum Etikett erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kann man alle erforderlichen Angaben zur Kennzeichnung eines Lebensmittels erstellen (inkl. Nährwertberechnung). Die Angaben können in Textform kopiert werden, es kann ein digitaler Produktpass (PDF) zum Lebensmittel online verkaufen erstellt werden. Darüber hinaus können aber auch Etikett für die Verpackung generiert werden. 

Lebensmittel online verkaufen – Nährwertkennzeichnung ist Pflicht

Wer bisher vor allem im Hofladen Lebensmittel verkauft hat, ist vermutlich von der Nährwertkennzeichnung befreit gewesen. So ist das in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geregelt.

Kleine Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 1 Mio €, die nur im lokalen Umfeld Lebensmittel verkaufen, benötigen keine Nährwerttabelle auf verpackten Lebensmitteln.

Wer sich jedoch dafür entscheidet, Lebensmittel online zu verkaufen, der wird auch im Fernabsatz tätig. Und hierfür sieht die LMIV vor, dass auch die Nährwertkennzeichnung erfolgen muss. Hierfür bieten wir mit der Rezeptrechner Software eine einfache Lösung. Man kann sofort loslegen und die Nährwerte für eigene Rezepte und Lebensmittel online berechnen (siehe auch Nährwertberechnungsprogramm). Im Anschluss kann man nicht nur die Nährwertkennzeichnung, sondern die vollständige Lebensmittelkennzeichnung (sowohl für das Etikett, als auch den digitalen Produktpass) erstellen.

Nährwertkennzeichnung leicht gemacht

Mit dem Rezeptrechner Programm können Hersteller für eigene Rezepte automatisch auch die Nährwerte berechnen. Dazu werden die Rezepte (Zutaten und Mengen) in die online Software eingegeben. Es werden automatisch die Nährwerte pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnet. Ein Flüssigkeitsverlust bei der Zubereitung kann auch mit berücksichtigt werden über einen sogenannten Reduktionsfaktor. PRO Business Nutzer erhalten automatisch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit einer Datenbank von über 10.000 Zutaten mit Nährwertangaben.

Nährwertkennzeichnung online

Die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung gilt für alle, die online Lebensmittel verkaufen wollen. Mit dem Rezeptrechner Nährwertberechungsprogramm können online für Rezepte und Lebensmittel die Nährwerte pro 100g berechnet werden. Im Anschluss können die Angaben als Text kopiert oder als Nährwerttabelle (PDF) zum ausdrucken heruntergeladen werden. 

Lebensmittel online verkaufen – Kennzeichnung Vorschriften

Für Hersteller, die verpackte Lebensmittel online verkaufen wollen, ist sowohl die Kennzeichnung auf dem Etikett (der Lebensmittelverpackung) als auch die digitale Produktkennzeichnung wichtig (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung). Die Pflichtangaben gemäß LMIV sind ähnlich für beide Fälle, aber es gibt auch einige Unterschiede. Im folgenden findest du die Pflichtangaben, die in beiden Fällen abgebildet sein müssen.

Die Kennzeichnung auf der Lebensmittelverpackung (Etikett)

Auf der Lebensmittelverpackung selbst muss ein Etikett angebracht sein (siehe auch verpackte Lebensmittel verkaufen). Auf dem Etikett sollten folgende Angaben gemacht werden.

  • Lebensmittelbezeichnung: Die Lebensmittelbezeichnung sollte klar und prägnant sein und den Inhalt des Lebensmittels genau beschreiben.
  • Zutatenliste: Die Zutatenliste sollte alle Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts enthalten. Zudem ist wichtig, dass die Allergene und Zusatzstoffe markiert werden. Allergene sollten besonders hervorgehoben werden, entweder durch Fettdruck oder eine separate Liste am Ende der Zutatenliste. Dies ermöglicht es Verbrauchern mit Allergien, die Informationen schnell zu finden.
  • Haltbarkeitsdatum: Das Verfallsdatum oder das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) sollte deutlich auf der Verpackung angegeben werden.
  • Nettogewicht oder -volumen: Die Menge des enthaltenen Produkts sollte in Gewicht oder Volumen auf der Verpackung angegeben sein. Dies ermöglicht es den Verbrauchern, den Preis pro Einheit zu vergleichen.
  • Nährwerttabelle: Die Nährwertangaben sollten auf der Verpackung in der Nähe der Zutatenliste erscheinen. Dabei ist die Angabe der Nährwerte je 100g in Form einer Tabelle verpflichtend.
  • Herstellerinformationen: Der Name und die Kontaktdaten des Herstellers oder Vertreibers sollten auf der Verpackung aufgeführt sein. Dies ermöglicht es Verbrauchern, bei Bedenken oder Fragen den Hersteller zu kontaktieren.

Das Etikett wird allerdings erst für den Verbraucher sichtbar, nachdem die Lebensmittel Lieferung erfolgt ist. Damit der Verbraucher sich bereits vor dem Kauf über die Inhaltsstoffe vom Lebensmittel informieren kann, muss die Kennzeichnung einiger Angaben bereits online erfolgen. Im folgenden siehst du, welche Angaben schon online gemacht werden müssen.

Software zum Etikett erstellen

Mit dem Rezeptrechner Programm können PRO Business Nutzer auch automatisch Lebensmitteletiketten für die Verpackung generieren. Die Etiketten können als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. 

Die Kennzeichnung online (digitaler Produktpass):

  • Lebensmittelbezeichnung: Jedes Lebensmittel sollte eine klare und detaillierte Bezeichnung auf der Website haben.
  • Zutatenliste (Inhaltsstoffe): Auch hier müssen die Zutaten in absteigender Reihenfolge bereits online aufgeführt werden. Die QUID Kennzeichnung muss erfolgen und Allergene und Zusatzstoffe müssen markiert werden.
  • Nährwertangaben: Die Nährwertangaben pro 100 Gramm des Lebensmittels sollten auf der Produktseite angezeigt werden. Dies umfasst Angaben der Big7 Nährwerte in Form einer Nährwerttabelle.
  • Adresse vom Hersteller: Falls zutreffend, solltest du auch Informationen zur Herkunft der Hauptzutaten bereitstellen. Dies ist besonders relevant, wenn du regionale oder lokale Produkte betonst.
  • Nettogewicht: Du muss den Verbraucher bereits online informieren, wie groß das Nettogewicht ist.
  • Zusatzinformationen: Je nach Art des Lebensmittels können weitere Informationen erforderlich sein, z.B. ob es sich um ein Bio-Produkt handelt, besondere Zubereitungshinweise oder Anregungen zur Verwendung.

Im Gegensatz zum Etikett ist auf dem digitalen Produktpass keine Angabe vom Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum erforderlich. Mehr dazu findest du auch in meinem Beispiel Produktpass Bäckerei.

Digitaler Produktpass für Lebensmittelkennzeichnung online

Mit dem Rezeptrechner Programm können PRO Business Nutzer auch automatisch einen digitalen Produktpass generieren und als PDF herunterladen. Dieses PDF kann dann auf einem eigenen Server hochgeladen werden oder direkt als Bilddatei im Webshop oder E-Commerce Shop eingebunden werden. 

Praktische Umsetzung der Online Kennzeichnung: Digitaler Produktpass

Wer sich fragt, wie oder wo man die Kennzeichnung seiner verpackten Lebensmittel online platziert, dem empfehle ich in der Regel 2 Lösungsansätze:

Einbindung in der Produktbeschreibung

Wer mit einer E-Commerce Plattform arbeitet, der hat entweder vordefinierte Felder für Nährwerte, Zutatenliste etc. oder ein Feld zur Beschreibung vom Produkt. Hier kann die Kennzeichnung in Textform eingegeben werden.

Wichtig ist jedoch, dass du auf die Formatierung achtet. Wenn nur reiner Text ohne Formatierung eingegeben werden kann, wird möglicherweise die Fettkennzeichnung deiner Allergene eliminiert. In solch einem Fall, kannst du einfach eine neue Zeile hinzufügen „Enthält Allergene: …“ und dort die enthaltenen Allergene noch einmal aufführen.

Produktpass als PDF

Viele Hersteller arbeiten alternativ mit einem PDF. Das PDF kann auf dem Server abgelegt und verlinkt werden. Wenn der Kunden einen Link klickt, kann er automatisch den jeweiligen Produktpass mit allen Angaben herunterladen. Das hat den Vorteil, dass man beim Aktualisieren nur das PDF und nicht die vollständige Produktbeschreibung ändern muss. Das wohl bekannteste Beispiel findet man bei vielen Bäckereien. Deswegen wechseln heute auch viele Bäckereien auf die Rezeptrechner Software um hiermit ihre Lebensmittelkennzeichnung zu erstellen. Mehr dazu auch unter:

Lebensmittel online verkaufen – weitere Aspekte

Abgesehen von den rechtlichen Anforderungen, fallen mir jedoch noch einige weitere Aspekte ein, die beim Online Verkaufen wichtig sind:

  • Qualität und Sicherheit: Die Qualität und Sicherheit der Lebensmittel sollten stets gewährleistet sein. Dies erfordert eine sorgfältige Auswahl von Lieferanten, die Einhaltung von Hygienepraktiken und die ordnungsgemäße Lagerung der Lebensmittel.
  • Online-Präsenz: Eine professionelle und benutzerfreundliche Online-Präsenz ist entscheidend. Dies umfasst eine gut gestaltete Website oder Plattform, auf der die Kunden Lebensmittel auswählen und bestellen können. Ein einfacher Bestellprozess und klare Informationen zu Produkten und Preisen sind unerlässlich.
  • Zahlung und Lieferung: Stelle sicher, dass du sichere Zahlungsmethoden anbietest und eine zuverlässige Lieferung der Lebensmittel gewährleistest. Kunden sollten ihre Bestellungen verfolgen können und klare Informationen über Lieferzeiten erhalten.
  • Kundenservice: Ein effektiver Kundenservice ist wichtig, um Fragen und Anliegen der Kunden zu klären. Reagiere schnell auf Anfragen und Beschwerden, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu erhalten.
  • Marketing und Werbung: Um Kunden anzuziehen, ist Marketing und Werbung unerlässlich. Nutze soziale Medien, Online-Werbung und andere Marketingstrategien, um deine Produkte bekannt zu machen.
  • Rückgaberecht und Garantie: Es ist wichtig, klare Richtlinien für Rückgaben und Garantien festzulegen und diese auf deiner Website oder Plattform zu veröffentlichen.
  • Buchführung und Steuern: Führe genaue Aufzeichnungen über deine Einnahmen und Ausgaben. Beachte, dass du möglicherweise Steuern auf den Verkauf von Lebensmitteln online entrichten musst. Konsultiere einen Steuerberater, um die steuerlichen Verpflichtungen zu klären.

Im nächsten Abschnitt möchte ich noch einmal etwas konkreter auf die Vermarktung eingehen.

Lebensmittel online verkaufen – Tipps zur Vermarktung

Den online Shop zu eröffnen ist der erste Meilenstein. Doch viele Nutzer fragen sich im nächsten Schritt, warum Sie keine Verkäufe erzielen. Nur weil der Online Shop verfügbar ist, bedeutet dies noch lange nicht, dass man auch Reichweite generiert. Im folgenden findest du einige Tipps, wie du die Vermarktung richtig anstellst, um den Verkauf deiner Lebensmittel online zu steigern.

  • Professionelle Produktfotografie: Investiere in hochwertige Produktfotografie, die die Lebensmittel ansprechend präsentiert. Bilder sind ein entscheidender Faktor beim Online-Verkauf von Lebensmitteln, da sie Kunden dazu verleiten, zuzugreifen.
  • Mobile Optimierung: Stelle sicher, dass deine Website oder dein E-Commerce-Shop für mobile Geräte optimiert ist. Immer mehr Kunden kaufen über Smartphones und Tablets ein, und eine benutzerfreundliche mobile Erfahrung ist entscheidend.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Nutze SEO-Techniken, um sicherzustellen, dass deine Produkte in den Suchergebnissen prominent platziert sind. Verwende relevante Keywords, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
  • Soziale Medien: Nutze soziale Medien, um deine Produkte zu bewerben. Teile ansprechende Bilder, Rezepte und Inhalte, die deine Zielgruppe ansprechen. Überlege auch, bezahlte Werbung auf Plattformen wie Facebook oder Instagram zu schalten.
  • E-Mail-Marketing: Baue eine E-Mail-Liste auf und nutze E-Mail-Marketing, um Kunden über neue Produkte, Angebote und Veranstaltungen zu informieren. Personalisierte E-Mails können die Kundenbindung fördern.
  • Online-Marketplaces: Verkaufe deine Produkte auf beliebten Online-Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Etsy, um eine größere Reichweite zu erzielen. Dies kann auch das Vertrauen der Kunden erhöhen.
  • Kundenbewertungen und -bewertungen: Bitte Kunden um Bewertungen und Bewertungen deiner Produkte. Positive Bewertungen können das Vertrauen potenzieller Käufer stärken.

Die Online-Vermarktung von Lebensmitteln erfordert eine durchdachte Strategie und kontinuierliche Anstrengungen. Indem du diese Tipps berücksichtigst und dich auf die Bedürfnisse deiner Zielgruppe konzentrierst, kannst du erfolgreich sein und deine Produkte online erfolgreich verkaufen.

Digitales Kochbuch erstellen

Digitales Kochbuch erstellen

Du als professioneller Koch oder Bäcker weißt, wie wertvoll Zeit in der Küche ist. Die Erstellung und Verwaltung von Rezepten kann jedoch zeitaufwändig sein. In dieser digitalen Ära suchen viele nach effizienten Lösungen, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: das Kochen. Das Erstellen eines digitalen Kochbuchs kann dir nicht nur Zeit, sondern auch Organisation und Kreativität zurückgeben. In diesem Artikel erläutere ich die Vorteile eines solchen digitalen Kochbuchs. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software dein digitales Kochbuch online erstellen kannst und damit auch jederzeit Kochrezepte als PDF ausdrucken kannst. Das Beste? Du kannst sofort noch heute loslegen.

Digitales Kochbuch erstellen | Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software kannst du dein digitales Kochbuch erstellen. Du gibst dazu zunächst deine Kochrezepte in das online Programm ein. Im Hintergrund erfolgt automatisch die Nährwertberechnung. Für deine Kochrezepte kannst du dann jederzeit eine PDF Vorlage generieren zum ausdrucken. Der integrierte Mengenrechner ermöglicht zudem das schnelle Umrechnen der Rezeptmengen. Durch eine eigene Kategorisierung kannst du deine Rezepte effiizient verwalten. Da die Software gleichzeitig die Lebensmittelkennzeichnung gemäß LMIV abdeckt, hast du sogar die Möglichkeit, Lebensmitteletiketten oder eine Produktdatenblatt für deine Rezepturen zu erstellen. Diese dienen der Information deiner Kunden oder zur Qualitätssicherung im B2B Geschäft. Du bekommst mit der Software also ein umfassendes Programm zur digitalen Rezeptverwaltung und Kennzeichnung (siehe auch Kochbuch erstellen | Programm). Und das zu einem absolut fairen Preis denn wir konzentrieren und insbesondere auf die kleinen Betriebe.

Kochbuch digital erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du dein digitales Kochbuch erstellen und Kochrezepte online verwalten. Abgesehen von der Rezeptverwaltung bekommst du ein Programm zur Lebensmittelkennzeichnung, ideal für kleine Betriebe (Restaurants, Bäckereien, Konditoreien, Gemeinschaftsverpflegung, Catering, Feinkost, Lebensmittelproduzenten, Hofläden). 

Video: Digitales Kochbuch erstellen mit dem Rezeptrechner

In diesem Video zeige ich dir, wie du mit Hilfe vom Rezeptrechner dein digitales Kochbuch erstellen kannst. Die Software bietet nicht nur eine digitale Rezeptverwaltung. Du hast auch die Möglichkeit deine Kochrezepte jederzeit als PDF Vorlage auszudrucken. Zudem ermöglicht das Programm die Kennzeichnung gemäß LMIV (Lebensmittelkennzeichnung, QUID, Allergen und Zusatzstoffe – egal ob für Etiketten oder Produktdatenblätter). 

Effizienz steigern als Wettbewerbsvorteil

In der heutigen schnelllebigen Gastronomiewelt, die oft von Personalmangel und steigendem Wettbewerbsdruck geprägt ist, wird Effizienz zum Schlüssel des Erfolgs. Du als engagierter Koch oder Bäcker möchtest sicherstellen, dass deine Küche reibungslos läuft, unabhängig davon, ob du ein gut frequentiertes Restaurant oder eine geschäftige Bäckerei betreibst. Hier kommen digitale Kochbuch-Tools ins Spiel und werden zu deinen unsichtbaren Verbündeten.

Die manuelle Verwaltung von Rezepten und die Suche nach gedruckten Notizen kosten wertvolle Zeit, die du stattdessen für das Kochen oder Backen nutzen könntest. Der Wettbewerb schläft nie, und Gäste erwarten nicht nur köstliche Gerichte, sondern auch einen effizienten Service. Das bedeutet, dass du nicht nur kulinarisch brillieren musst, sondern auch in der Lage sein musst, Bestellungen schnell und präzise umzusetzen.

Digitales Kochbuch zur Effizienzsteigerung

Digitale Kochbuch-Tools bieten eine Lösung, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Sie ermöglichen es dir, deine Rezepte mühelos zu organisieren und sie jederzeit mit einem Klick zu finden. Dies bedeutet weniger Stress und ein reibungsloserer Ablauf in der Küche, selbst während der geschäftigsten Stunden. Du kannst dich darauf verlassen, dass du immer Zugriff auf die benötigten Informationen hast, sei es für die Vorbereitung oder die Produktion von Gerichten.

Die Zeit, die du durch den Einsatz digitaler Kochbuch-Tools sparst, kannst du in die Feinabstimmung von Rezepten, die Entwicklung neuer Speisekartenangebote oder die Schulung deines Personals investieren. So steigerst du nicht nur die Effizienz deiner Küche, sondern bleibst auch wettbewerbsfähig und kannst die Erwartungen deiner Gäste übertreffen.

Wenn du dich in einem Markt behaupten möchtest, in dem Qualität und Geschwindigkeit gleichermaßen wichtig sind, sind digitale Kochbuch-Tools der Schlüssel, um den Wettbewerb zu gewinnen und gleichzeitig deine Leidenschaft für das Kochen oder Backen zu leben.

Digitales Kochbuch erstellen | die Vorteile vom Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner erhalten kleine gastronomische Betriebe aber auch Bäcker und die Gemeinschaftsverpflegung eine umfassende Software zur digitalen Rezeptverwaltung und Kennzeichnung ihrer Lebensmittel. Da wir uns insbesondere auf die kleineren Betriebe fokussieren, die keine komplexe Warenwirtschaftssystem benötigen, bieten wir dies zu einem absolut fairen Preis. Und das Beste: Kann man sofort loslegen. Die Jahreslizenz kann online bezahlt werden und im Anschluss kann man sein digitales Kochbuch erstellen.

Im folgenden gehe ich noch einmal auf die verschiedenen Vorteile der Rezeptrechner Software etwas genauer ein.

Einfache Nutzung dank intuitivem Design

Der „Rezeptrechner“ ist darauf ausgelegt, dein Leben als Koch oder Bäcker so einfach wie möglich zu gestalten. Mit seinem intuitiven Design ist die Software benutzerfreundlich und erfordert keine aufwändige Schulung. Du kannst sofort loslegen, indem du deine Rezepte hochlädst oder neue erstellst. Die klar strukturierte Benutzeroberfläche ermöglicht es dir, alle Funktionen leicht zu finden und zu nutzen. Das bedeutet weniger Zeit für die Einarbeitung und mehr Zeit für das, was du am besten kannst: kochen oder backen.

Kategorisierung von Rezepten

Die Organisation von Rezepten ist ein Kinderspiel mit dem „Rezeptrechner“. Du kannst Rezepte in Kategorien wie Vorspeisen, Hauptspeisen, Desserts oder nach anderen individuellen Kriterien sortieren. Dadurch behältst du den Überblick über deine kulinarischen Kreationen und findest genau das, was du suchst, ohne mühsames Durchblättern von Notizbüchern oder losen Zetteln.

Software zum Kochbuch erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du deine Kochrezepte digital verwalten und einfach kategorisieren. 

Kochrezepte jederzeit als PDF ausdrucken

Manchmal benötigst du eine gedruckte Version deiner Rezepte, sei es für die Produktionsplanung, die Vorbereitung in der Küche oder für Schulungszwecke deines Teams. Der „Rezeptrechner“ ermöglicht es dir, jedes Rezept mit nur einem Klick in ein übersichtliches PDF-Dokument umzuwandeln. So hast du deine Kochrezepte immer griffbereit, selbst wenn du offline arbeitest. Mehr dazu auch in den Artikeln:

Integrierter Mengenrechner

Das Anpassen von Rezeptmengen kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn du die Portionen für verschiedene Anlässe variieren möchtest. Mit dem integrierten Mengenrechner des „Rezeptrechners“ kannst du die benötigten Zutatenmengen mühelos anpassen. Egal, ob du für eine kleine Familienfeier oder eine Großveranstaltung kochst, du behältst stets die Kontrolle über die Mengen.

Kochbuch digital mit Mengenrechner

Mit dem Rezeptrechner Programm kannst du deine Kochrezepte jederzeit als PDF Vorlage ausdrucken. 

Automatische Nährwertangaben

Die richtige Ernährung ist heute wichtiger denn je. Der „Rezeptrechner“ hilft dir, den Überblick über die Nährwerte deiner Gerichte zu behalten. Die Software berechnet automatisch die Nährwertangaben pro 100g und pro Portion auf Basis deiner Zutatenliste (und der BLS Datenbank – siehe auch Nährwertrechner App). So kannst du nicht nur geschmackvolle, sondern auch gesunde Mahlzeiten anbieten und die Bedürfnisse deiner Gäste erfüllen.

Allergene- und Zusatzstoffe Kennzeichnung

Gemäß LMIV sind Gastronomen ebenfalls zur Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe verpflichtet (mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form). Der „Rezeptrechner“ bietet eine integrierte Lösung, um Allergene und Zusatzstoffe in deinen Rezepten zu erfassen und korrekt zu kennzeichnen. Dies ist nicht nur ein rechtlicher Standard, sondern auch ein Zeichen deiner Sorgfalt und Professionalität.

Digitales Kochbuch & Produktpass digital erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du auch für deine Kochrezepte jederzeit einen digitalen Produktpass erstellen und als PDF ausdrucken. 

Lebensmittelkennzeichnung und Etiketten

Die Lebensmittelkennzeichnung kann komplex sein, besonders wenn es um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften geht. Der „Rezeptrechner“ nimmt dir diese Sorge ab. Du kannst nicht nur Etiketten mit allen Pflichtangaben generieren, sondern auch Produktdatenblätter als PDF erstellen. Damit bleibst du jederzeit im Einklang mit den aktuellen Vorschriften.

Etiketten selbst gestalten online

Mit der Rezeptrechner Software kannst du zudem auch jederzeit Lebensmitteletiketten mit der Pflichtkennzeichnung gemäß LMIV erstellen und ausdrucken. 

Speiseplan Vorlagen erstellen

Mit dem „Rezeptrechner“ kannst du ganz einfach Speisepläne erstellen. Ob für die Wochenplanung in deinem Restaurant oder für den wöchentlichen Essensvorrat zu Hause – du kannst individuelle Speisepläne zusammenstellen und anpassen. Dies hilft dir, den Einkauf zu optimieren und sicherzustellen, dass immer die richtigen Zutaten vorrätig sind.

Browser-basiert und überall zugänglich

Der „Rezeptrechner“ ist browserbasiert, was bedeutet, dass du von jedem Gerät mit Internetzugang darauf zugreifen kannst. Egal, ob du in der Küche stehst, im Büro planst oder von zu Hause aus arbeitest – deine Rezepte sind immer verfügbar. Das ermöglicht eine nahtlose Zusammenarbeit und Flexibilität, um deine kulinarischen Ideen jederzeit umzusetzen.

Fairer Preis für kleine Betriebe

Der „Rezeptrechner“ verfolgt einen fairen Preisansatz. Das bedeutet, du zahlst nur für das, was du wirklich benötigst, ohne unnötige komplexe Funktionen, die für kleinere Betriebe möglicherweise überdimensioniert sind. Diese kosteneffiziente Lösung ist besonders praktisch für Kleinunternehmer, die keine umfangreichen Warenwirtschaftssysteme benötigen, sondern sich auf das Wesentliche konzentrieren möchten: großartige Gerichte zu zaubern und Gäste zu begeistern.