Für Lebensmittelhersteller ist die richtige Kennzeichnung von Butter, sei es als eigenständiges Produkt oder als Bestandteil in komplexen Rezepturen, sehr wichtig. Nicht nur sind Produzenten und Lebensmittelunternehmer gemäß LMIV dazu verpflichtet. Die Verbraucher erwarten auch eine verlässliche Angabe zu Allergenen, Inhaltsstoffe, Nutri-Score, Mengenangaben und Haltbarkeitsdaten. In diesem Artikel erläutere ich, worauf man bei der Kennzeichnung von Butter (als Monoprodukt) und als zusammengesetztes Lebensmittel achten sollte. Ich gehe dabei nicht explizit auf die Allergenkennzeichnung sondern auch auf weitere Pflichtangaben der Butter ein. Darüber hinaus nenne ich aber auch konkrete Beispiele zur Allergenkennzeichnung von Butter.
Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht
Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung, Nährwertberechnung und Rezeptverwaltung. Nutzer können mit Hilfe der webbasierten Software Rezepturen eingeben und direkt die Nährwerte pro 100g berechnen. Im Anschluss kann man mit Hilfe eines Etiketten Generators automatisch die Lebensmitteletiketten erstellen und als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen und ausdrucken. Für das Etikett wird auch automatisch eine Zutatenliste (sortiert nach Mengenangabe) mit Vorschlägen zur Allergenkennzeichnung generiert (siehe Beispiel Butter). Nutzer können zudem Rezepte digital verwalten, Rezeptblätter als PDF generieren und auch eine Allergene Liste für alle Rezepte herunterladen. Die Software eignet sich sowohl für den Verkauf von verpackten Lebensmitteln als auch lose Ware.
Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelproduzenten viel Zeit und Kosten sparen bei der Kennzeichnung und Nährwertberechnung (ideal für Feinkost, Catering, Gemeinschaftsverpflegung, Bäckerei, Konditorei, Hofläden etc). Für verpackte Lebensmittel können automatisch vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben generiert werden. Darüber hinaus werden auch automatisch Vorschläge zur Allergenkennzeichnung (siehe Beispiel Butter) gemacht.
Kennzeichnung der Butter als reines Lebensmittel
Butter als reines Lebensmittel ist ein Monoprodukt. Das bedeutet, dass es sich um ein Lebensmittel handelt, das im Wesentlichen aus einem einzigen Inhaltsstoff besteht: Milchfett. Monoprodukte haben in der Regel weniger komplexe Zusammensetzungen als Produkte mit vielen verschiedenen Zutaten. Aufgrund dieser Einfachheit gelten für Monoprodukte wie Butter tatsächlich einige Erleichterungen bei der Kennzeichnung im Vergleich zu komplexeren Lebensmitteln.
Dennoch sind bestimmte Pflichtangaben nach wie vor erforderlich, um Verbrauchern genaue Informationen über das Produkt zu geben und ihnen eine fundierte Wahl zu ermöglichen. Dazu gehören:
- Allergene: Bei Butter als Monoprodukt müssen die Allergene klar und deutlich auf der Verpackung angegeben werden. Da Butter aus Milch hergestellt wird, ist Milch das Hauptallergen, das prominent aufgeführt werden muss. Mehr dazu auch unter Allergene Übersicht – Lebensmittel.
- MHD: Das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum muss angegeben werden, um die Haltbarkeit des Produkts zu kommunizieren.
- Nettofüllmenge: Die Menge an Butter in der Verpackung muss klar und deutlich angegeben werden.
- Anschrift des Herstellers: Informationen zum Hersteller sind wichtig für die Rückverfolgbarkeit und Kontaktmöglichkeiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei Monoprodukten wie reiner Butter normalerweise keine separate Zutatenliste erforderlich ist, da diese Produkte aus nur einer Zutat bestehen und keine komplexen Mischungen darstellen. Die Hauptzutat, in diesem Fall Milchfett, ist bekannt und erfordert keine separate Auflistung. Mehr dazu findest man in Artikel 19 der LMIV.
Wie sieht’s mit der Herkunftskennzeichnung für Butter aus?
Die Herkunftskennzeichnung für Butter unterliegt den Regelungen der europäischen und nationalen Gesetzgebung. Gemäß der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Butter nicht vorgeschrieben, es sei denn, die Herkunft ist für den Verbraucher von entscheidender Bedeutung, um eine informierte Wahl zu treffen.
In einigen Ländern gibt es jedoch nationale Regelungen, die eine freiwillige oder verpflichtende Herkunftskennzeichnung für bestimmte Lebensmittel vorsehen. Es ist daher ratsam, die gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land zu überprüfen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang eine Herkunftskennzeichnung für Butter erforderlich ist.
Wenn Sie als Lebensmittelhersteller oder Direktvermarkter eine Herkunftskennzeichnung auf der Verpackung von Butter verwenden möchten, sollten Sie sicherstellen, dass die Angaben korrekt, klar und nicht irreführend sind. Die Angabe der Herkunft kann das Vertrauen der Verbraucher stärken und deren Kaufentscheidungen beeinflussen.
Gibt es Butter, die keine Milch als Allergen enthält?
Butter wird in der Regel aus Milch hergestellt und besteht hauptsächlich aus Milchfett. Es gibt jedoch Alternativen wie „vegane Butter“ oder „pflanzliche Butter“, die auf pflanzlichen Ölen basieren und keine tierische Milch enthalten. Diese Produkte werden oft für Menschen hergestellt, die tierische Produkte meiden, sei es aus ethischen, gesundheitlichen oder anderen Gründen. Es ist wichtig, die Zutatenliste solcher Produkte sorgfältig zu überprüfen, um sicherzustellen, ob sie Milch oder andere allergene Bestandteile enthalten. Die Kennzeichnung und Bezeichnung solcher Produkte kann je nach den örtlichen Vorschriften variieren.
In vielen Ländern ist die Verwendung des Begriffs „Butter“ für pflanzliche Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt sind, gesetzlich eingeschränkt. Der Begriff „Butter“ wird oft für Produkte reserviert, die aus tierischer Milch hergestellt werden. Daher ist es in vielen Regionen nicht zulässig, pflanzliche Produkte als „Butter“ zu kennzeichnen. Stattdessen werden Begriffe wie „vegane Butter“ oder „pflanzliche Streichcreme“ verwendet, um die pflanzliche Natur des Produkts hervorzuheben und Verwechslungen zu vermeiden.
In Deutschland ist die Verwendung des Begriffs „Butter“ für pflanzliche Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt sind, rechtlich nicht gestattet. Das Lebensmittelrecht in Deutschland legt fest, dass der Begriff „Butter“ ausschließlich für Produkte verwendet werden darf, die aus Milch oder Rahm gewonnen werden. Pflanzliche Produkte, die ähnliche Eigenschaften wie Butter haben, dürfen nicht als „Butter“ bezeichnet werden.
Stattdessen müssen Hersteller von pflanzlichen Produkten klare und deutliche Bezeichnungen verwenden, die die pflanzliche Natur des Produkts hervorheben. Zum Beispiel könnten Begriffe wie „vegane Butter“, „pflanzliche Streichcreme“ oder ähnliche Bezeichnungen verwendet werden. Diese Bezeichnungen sollen sicherstellen, dass Verbraucher nicht irreführt werden und die Art des Produkts klar erkennen können.
Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Butter als Zutat
Die Kennzeichnung von Butter als Bestandteil in einer zusammengesetzten Rezeptur, beispielsweise in einem Backprodukt oder einem Gericht, folgt ähnlichen Grundsätzen wie die Kennzeichnung von Butter als eigenständiges Lebensmittel. Abgesehen von den Pflichtangaben (siehe Butter als Monoprodukt) sind hier noch weitere Angaben auf dem Etikett erforderlich:
- Zutatenliste: Die Zutatenliste muss alle Bestandteile des Lebensmittels auflisten, einschließlich der Butter. Die Butter sollte in der Liste der Zutaten entsprechend ihrer Menge aufgeführt sein. Mehr zu den Anforderungen an die Zutatenliste zusammengesetzer Lebensmittel findest du auch im Artikel LMIV Zutatenliste.
- Allergenkennzeichnung: Wenn Butter als Bestandteil in einer zusammengesetzten Rezeptur verwendet wird und andere Zutaten hinzugefügt werden, müssen die Allergene gemäß den gesetzlichen Vorschriften deklariert werden. Da Butter aus Milch hergestellt wird, die ein häufiges Allergen ist, muss auf dem Etikett oder in der Zutatenliste klar darauf hingewiesen werden, dass das Produkt Milchbestandteile enthält. Dies gilt unabhängig davon, ob die Allergene aus der Butter selbst oder aus anderen Zutaten stammen. Die Allergenkennzeichnung ist entscheidend, um Verbraucher mit Milchallergien vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen.
- Mengenangabe für Butter in zusammengesetzten Lebensmitteln: Wenn Butter in einem Lebensmittel enthalten ist und dessen Bezeichnung „Butter“ enthält oder wenn die Butter in der Zutatenliste prominent aufgeführt ist, muss die Menge an Butter in Form einer Prozentangabe angegeben werden (siehe auch QUID Kennzeichnung). Diese Prozentangabe bezieht sich auf das Endprodukt und basiert auf dem Gesamtgewicht des Lebensmittels. Dies ermöglicht den Verbrauchern, die Menge der enthaltenen Butter im Verhältnis zur Gesamtmenge des Lebensmittels besser zu verstehen.
Beispiele für die Allergenkennzeichnung von Butter
Im folgenden findest du 2 Beispiele zur Allergenkennzeichnung von Butter in zusammengesetzten Lebensmitteln. Mehr Beispiele zur Allergenkennzeichnung von Milch findest du in einem anderen Artikel.
- Beispiel: Kekse mit Butterfüllung Zutaten: Weizenmehl, Zucker, Ei, Vanilleextrakt, Backpulver, Salz, Butter (Milch) (10%).
- Beispiel: Pasta mit Butter-Kräutersauce Zutaten: Pasta (Hartweizengrieß), Sahne, Parmesankäse, Knoblauch, Petersilie, Salz, Pfeffer, Butter (Milch) (20%).
Wie man Anhand von dem Beispiel zur Allergenkennzeichnung für Butter sehen kann, werden im ersten Beispiel für Butter nicht nur die Allergene angeben. Darüberhinaus wird auch noch die QUID Regelung angewendet. In diesem Falle ist dies erforderlich, dass die Butter als Beschreibung Teil der Lebensmittelkennzeichnung ist.
Allergene Liste für Gastronomie erstellen
Wer Gerichte und Mahlzeiten in der Gastronomie verkauft, muss keine Lebensmitteletiketten erstellen. Dennoch sind auch Gastronomen verpflichtet Auskunft über Allergene und Zusatzstoffe zu machen. Hier kann es helfen, für Rezepte eine Allergene Liste als PDF zu erstellen und herunterzuladen. Diese Liste kann man den Mitarbeitern geben oder in der Speisekarte abbilden um die Kunden auf Nachfrage informieren zu können.
Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelproduzenten eine Allergene Liste als PDF für alle oder ausgewählte Rezepturen erstellen und herunterladen.