Kennzeichnungspflicht Allergene

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, unterliegt auch der Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Dazu gehören Angaben, die auf den Etiketten von verpackten Lebensmitteln auftauchen müssen. Es gehören dazu aber auch Angaben, über die man informieren muss, wenn man lose Ware (Gastronomie, Restaurant, Bäckerei etc) verkauft. In diesem Artikel erläutere ich, wo man die Gesetzestexte zur Lebensmittelkennzeichnungspflicht findet und ich gehe nochmals explizit auf die Kennzeichnungspflicht für Allergene, sowohl für verpackte als auch lose Ware ein. Zudem zeige ich dir, wie du den Rezeptrechner nutzen kannst für die Allergenkennzeichnung.

Zeit & Kosten sparen bei der Kennzeichnung

Mit dem Rezeptrechner bieten wir eine Software an, die kleinen Betrieben hilft, Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel und Nährwertberechnung. Wir entwickeln die Software ständig weiter und bieten mittlerweile auch schon eine Lösung an, um Produktspezifikationen als PDF zu erstellen. Ebenso können für verpackte Lebensmittel Etiketten als Datei zum Ausdrucken mit Allergene Kennzeichnung, Zutatenliste, Nährwertdeklaration etc. erstellt werden. Zudem besteht für lose Ware auch die Möglichkeit eine Allergene Liste als PDF oder CSV Datei zur Kennzeichnung herunterzuladen. Auch eine Preiskalkulation für Rezepte und Gerichte gibt es bereits.

Kennzeichnung Allergene Software

Kennzeichnungspflicht Lebensmittel | generell

Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel wird generell in der Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Dabei handelt es sich um EU Vorgaben, die in allen Mitgliedsstaaten gelten. Diese Vorschriften betreffen sowohl verpackte Lebensmittel als auch lose Ware. Bei den verpackten Lebensmitteln spricht man häufig auch von vorverpackten Lebensmitteln. Das heißt, die Produkte werden nicht erst vor den Augen des Endverbrauchers verpackt, sondern schon im Vorwege. Eine Bäckerei oder Metzgerei, die lose Ware in der Theke anbietet und diese vor den Augen vom Endverbraucher einpackt, gilt als Verkauf loser Ware.

Liest man sich die LMIV genauer durch, so wird man schnell erkennen, dass die erforderlichen Angaben der Lebensmittelkennzeichnung in Artikel 9 einzeln aufgeführt sind. In den sich anschließenden Artikeln wird dann jeder einzelne Posten noch einmal genauer erläutert. Wichtig ist jedoch auch, dass im späteren Verlauf einige Ausnahmen bestätigt werden. So wird beispielsweise in Artikel 44 noch einmal erklärt, dass für lose Ware diverse Angaben, die in Artikel 9 aufgelistet sind, keine Pflicht darstellen. Einzig die Kennzeichnung der Allergene ist auch für lose Ware Pflicht.

Die 14 kennzeichnungspflichtige Allergene

Eine genaue Liste der 14 kennzeichnugspflichtigen Allergene findet man in Anhang II der LMIV. Eine verkürzte Liste lautet wie folgt:

Im folgenden erläutere ich nun einmal, die genau die Kennzeichnungspflicht für Allergene sowohl für verpackte als auch lose Ware ausschaut. Wir starten mit verpackten Lebensmitteln.

Kennzeichnungspflicht Allergen | verpackte Lebensmittel

Wie bereits erläutert, gehören zu den verpackten Lebensmitteln alle Lebensmittel die bereits im Vorwege verpackt sind. Dazu gehören beispielsweise Marmelade im Glas, verpacktes Sushi, welches frisch im Einzelhandel angeboten wird, Schokolade oder Pralinen, die schon verpackt verkauft werden. Für diese Art der Lebensmittel sind alle Angaben gemäß Artikel 9 der LMIV erforderlich. Die einzige Ausnahme besteht in der Nährwertdeklaration. Kleine Betriebe, die nur lokal im Umkreis (zum Beispiel Marmelade verkaufen in einem Hofladen) ihre verpackten Waren anbieten, sind von der Nährwertdeklaration meist noch befreit. Wer jedoch seine selbstgemachten Lebensmittel im Internet verkaufen möchte, der findet unser dem Artikel „Fernabsatz“ hier wiederum die Pflicht zur Nährwertdeklaration, auch für kleine Betriebe.

In Artikel 21 der LMIV wird noch einmal konkreter erläutert, wie genau die Allergene gekennzeichnet werden müssen, wenn ein Zutatenverzeichnis existiert. Zum einen steht dort, dass man den genauen Stoff (siehe Anhang II) oder das genaue Erzeugnis nennen muss. Das heißt, dass es zum Beispiel nicht ausreicht Gluten zu schreiben, wenn klar ist, dass es sich um Gluten aus Weizen handelt. Es muss in diesem Falle explizit der Weizen genannte werden. Zudem wird erklärt, dass man die Allergene in einer anderen Schriftart, anderer Schriftstil oder fettgedruckt hervorheben muss. Wenn kein Zutatenverzeichnis existiert, dann müssen die Allergene gelistet werden mit dem Wort „Enthält“ startend.

Die LMIV regelt zudem auch generelle Vorschriften für das Aussehen der Lebensmittel Etiketten wie zum Beispiel die Mindestschriftgröße für Etiketten.

Lebensmittel Etiketten Erstellen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommt man auch direkt Zugriff zu unserem Etiketten Generator. Damit können Hersteller für ihre Rezepte und Gerichte oder Lebensmittel auch direkt Lebensmitteletiketten erstellen. Die Etiketten enthalten dann schon die Nährwerttabelle im richtigen Format. Ebenso beinhalten die Etiketten eine Zutatenliste mit Vorschlägen für die Kennzeichnung der Allergene in Fettdruck. Weitere Angaben (Mindesthaltbarkeitsdatum, Aufbewahrungshinweise, Nettofüllmenge und Co) kann noch aktiviert werden. Die Etiketten können dann als Datei heruntergeladen werden (JPG, PNG oder PDF Format) um diese mit einem Etikettendrucker auszudrucken.

Lebensmitteletiketten erstellen mit Allergenkennzeichnung

Kennzeichnungspflicht Allergen | nicht verpackte Lebensmittel (Gastronomie, Speisekarte)

Zur Darstellungsform für nicht verpackte Ware findet man in der LMIV nicht sonderlich viele Details. Die EU Richtlinie verweist hier nur auf die Verantwortung der Mitgliedsstaaten. Aus diesem Grund hat Deutschland eine weitere Vorschrift im Jahr 2017 veröffentlich, die sogenannte Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV).

In Paragraph 4 der LMIDV wird noch einmal erläutert, was genau nicht vorverpackte Lebensmittel sind. Dazu hören demnach Lebensmittel, die

  • ohne Verpackung zum Verkauf angeboten werden (darunter fallen für mich z.B. Café, Restaurant, Bistro, Gastronomie generell)
  • auf Wunsch des Endverbrauchers oder des Anbieters von Gemeinschaftsverpflegung am Verkaufsort verpackt werden (ich würde hier interpretieren: Kantine, Schulverpflegung, Altenheime, Seniorenheime, Kitas)
  • im Hinblick auf den unmittelbaren Verkauf vorpackt und nicht zur Selbstbedienung angeboten werden (ich könnte mir vorstellen, dass damit gemeint sind: Bäckerei, Konditorei, Feinkost, Deli – aber auch Angebote „To go“, die direkt am gleichen Tag verkauft werden etc.)

Zudem wird erläutert, wie die Darstellungsform in diesem Falle aussehen darf. Es wird erklärt, dass der Endverbraucher über die Allergene schriftlich, mündlich oder auch elektronisch informiert werden kann. Wichtig ist nur, dass der Endverbraucher sich noch vor dem Kaufabschluss informieren kann. Das kann zum Beispiel bedeuten:

  • auf einem Schild in der Nähe vom Lebensmittel (zum Beispiel in der Bäckerei Theke)
  • durch einen Aushang in der Verkaufsstätte (zum Beispiel ein laminiertes ausgedrucktes PDF)
  • elektronische Informationen (zum Beispiel einen QR Code oder über einen Bildschirm, der irgendwo hängt, oder QR Code, der zur Speisekarte führt)

Wann es doch eine Pflicht zur Nährwerttabelle in Restaurants geben kann, findest du in diesem Artikel. 

Weiterführende Informationen findest du auch in LMIV – Allergenkennzeichnung.

Allergenkennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner bekommt ihr eine kostengünstige Software, mit der man auch direkt die Allergenkennzeichnung für Speisen und Getränke vornehmen kann. Der Rezeptrechner fokussiert dabei insbesondere auf kleinere Betriebe, die verpackte oder lose Ware anbieten. Um den Rezeptrechner vollumfänglich zu nutzen, braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Damit erhalten Nutzer der Rezepte Software Zugang zu allen Funktionen (Nährwertberechnung, Etiketten Generator, Produktspezifikationen als PDF erstellen, Preiskalkulation und natürlich auch die Allergenkennzeichnung).

So geht’s:

  1. Kostenlose Registrierung –> E-Mail Adresse verifizieren –> E-Mail lesen (wenn es nicht klappt, E-Mail an [email protected])
  2. E-Mails durchlesen
  3. Rezepteingabe und Nährwertberechnung ausprobieren
  4. Upgrade auf Rezeptrechner PRO Business durchführen
  5. Rezeptdatenbank für PRO Nutzer öffnen und anmelden
  6. Allergene Liste oder Etiketten mit Allergenkennzeichnung als Datei herunterladen

Weitere detaillierte Informationen zur Allergenkennzeichnung findest du in folgenden Artikeln:

Zurück zur Übersicht aller Artikel zur Kennzeichnung für Allergene kommst du über den Link Allergenkennzeichnung.

Allergene für Restaurant kennzeichnen

Allergene für Restaurant kennzeichnen

Du betreibst ein Restaurant oder einen anderen gastronomischen Betrieb (Bistro, Café, Bäckerei, Konditorei, Gemeinschaftsverpflegung). Dann bist du laut LMIV dazu verpflichtet, auch die Allergene für die Gerichte in deinem Restaurant zu kennzeichnen. In diesem Artikel erkläre ich, wo diese Vorschriften in der LMIV zu finden sind und wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software die Allergenkennzeichnung vornehmen kannst. Du kannst dabei eine Allergene Liste (PDF oder CSV) als Kennzeichnung für deine Speisekarte im Restaurant oder Theke in der Bäckerei herunterladen und ausdrucken. Alternativ kannst du die Allergene Kennzeichnung für deine Speisekarte im Restaurant auch als CSV Datei herunterladen und weiterverarbeiten.

Allergenkennzeichnung Restaurant

Allergene für Restaurant kennzeichnen

Mit dem Rezeptrechner stellen wir eine Software zur Verfügung, die hilft Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittel Kennzeichnung und Nährwertberechnung. Dazu gehört auch das Erstellen einer Allergenen Liste, die man als PDF herunterladen kann für Restaurant, Speisekarte oder Gemeinschaftsverpflegung. Ebenso gehört dazu eine Funktion zur Preiskalkulation (momentan noch beta, da noch ohne Speicherfunktion). Mehr zur Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business erfährst du über folgenden Knopf.

Pflicht zur Allergenkennzeichnung im Restaurant | LMIV

Die Kennzeichnungspflicht für Allergene findet man in der LMIV, der Lebensmittelinformationsverordnung. Darin ist generell geregelt, welche Angaben für Lebensmittel verpflichtend gekennzeichnet werden müssen wenn diese an Endverbraucher verkauft werden. Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte (egal ob lose oder verpackt), sollte sich demnach unbedingt einmal mit der LMIV auseinandergesetzt haben. Die LMIV regelt dabei nicht explizit was für lose Ware, die in einem Restaurant verkauft wird, gilt. Wenn man die Vorschriften aber genau durchliest, dann findet man die richtigen Abschnitte.

Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel | generell

Artikel 9 – LMIV – Auszug

In Artikel 9 der LMIV wird erklärt, welche Angaben generell für Lebensmittel Pflicht sind. Dazu gehören zum Beispiel die Bezeichnung, eine Zutatenliste und Mengenangaben. Zudem braucht es ein Mindesthaltbarkeitsdatum und Hinweise zur Aufbewahrung. Allerdings beziehen sich viele dieser Angaben auf vorverpackte Lebensmittel. Eine genaue Erklärung der Pflicht zur Kennzeichnung der Allergene für Restaurants oder Gemeinschaftsverpflegung findet man hier noch nicht.

Allergene für Restaurant und Speisekarte
Artikel 44 – LMIV – Auszug

In Artikel 44 wird dann erklärt, was passiert, wenn es sich um Lebensmittel ohne Verpackung handelt. In dem Falle (zum Beispiel Restaurant) ist ausschließlich die Kennzeichnung unter Artikel 9 c) relevant – und das sind die Allergene und Zusatzstoffe. Wenn man also im Restaurant Speisen ohne Verpackung verkauft, dann braucht es eine Allergene Liste, aber zum Beispiel keine Nährwertdeklaration. Das gleiche gilt für Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Schulverpflegung etc). Der ein oder andere fragt sich jetzt vielleicht, was passiert, wenn man Ware verpackt. Sofern das Verpacken vor den Augen vom Kunden erfolgt (der Bäcker, der die Ware in die Tüte packt, der Gastronom, der die Reste in einer Tüte dem Kunden mit gibt), dann zählt dies als „nicht verpackt“. Sind die Lebensmittel hingegen vorverpackt, so braucht es die vollständige Lebensmittelkennzeichnung.

Allergene Restaurant Vorschriften

Darstellungsform der Allergene im Restaurant

Als Gastronom stellen sich jetzt vermutlich 2 Fragen:

  1. Wie soll das Ganze aussehen?
  2. Wie komme ich an die Allergenkennzeichnung für meine Rezepte?

Zu dem ersten Punkt gibt die LMIV nicht sonderlich viele Informationen mit. Bei der LMIV handelt es sich ja um eine EU Richtlinie. Im Falle der Darstellung der Allergene wurde definiert, dass die Mitgliedsstaaten selbst definieren können, wie du die Allergene zu kennzeichnen sind.

In Deutschland wurde dazu 2017 die sogenannte Lebensmitteldurchführungsverordnung erlassen (LMIDV). Demnach darf die Allergenkennzeichnung für lose Ware schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen.

In Absatz 3 der LMIDV findet man dazu noch konkretere Informationen.

Absatz 3 – LMIDV – Auszug

Dort steht, dass die Allergene dargestellt werden können:

  • auf einem Schild (z.B. ein kleines Schild an der Theke)
  • in der Speisekarte
  • durch einen Aushang (ausgedrucktes PDF)
  • durch ein elektronisches Informationsangebot (z.B. per QR code Scan Funktion)

Wichtig ist, dass die Angaben für den Endverbraucher oder Nutzer der Gemeinschaftsverpflegung in jedem Falle leicht zugänglich sind. Dabei ist es auch erlaubt, Fussnoten zu nutzen und z.B. an die einzelnen Gerichte auf einer Speisekarte eine entsprechende Fussnote zu hängen für die Allergene, die enthalten sind.

Abgesehen davon darf das Verkaufspersonal auch mündlich informieren. Dabei ist zu beachten, dass:

  • der Endverbraucher vor Kaufabschluss informiert wird
  • die schriftliche Aufzeichnung vorliegt (und der/die Mitarbeiter/in schnell nachschlagen kann, z.B: in einem Ausdruck hinter der Kasse)
  • der Endverbraucher bei Nachfragen auch Zugang zu der schriftlichen Aufzeichnung erhalten kann.

Mehr zur Allergenkennzeichnung in der Gastronomie findest du auch in einem anderen Artikel.

Allergenkennzeichnung Deutschland Gastronomie

Allergenkennzeichnung für Restaurants erstellen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner stellen wir eine Software zur Verfügung, die hilft Zeit & Kosten bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln und Nährwertberechnung zu sparen. Auch wenn die Nährwertberechnung für Restaurants nicht verpflichtend ist, fragen viele Nutzer nach den Angaben. Mit dem Rezeptrechner decken wir für Gastronomen die Allergenkennzeichnung ab, aber darüber hinaus auch noch weitere Aspekte wie zum Beispiel Preiskalkulationen, Rezeptblätter zum ausdrucken und demnächst Mengenrechner für Rezepte. Es handelt sich also um eine umfassende Rezepte Software für den täglichen Gebrauch.

Und so geht’s:

1. Rezepteingabe

In jedem Fall musst du zunächst einmal deine Rezepte eingeben. Dazu nutzt du unseren Nährwertrechner, den Rezeptrechner Online. Auch wenn die Nährwertberechnung keine Pflicht ist für Restaurants und Gastronomie, wirst du die Nährwerte automatisch mit berechnen. Vielleicht brauchst du diese Angaben später ja für deine Produkte. Um Rezepte einzugeben, lege zunächst einen kostenlosen Account an. Nachdem du die Registrierung vorgenommen hast und die E-Mail Adresse verifiziert hast, kannst du dich im nächsten Schritt anmelden und über den Rezeptrechner Online dein erstes Rezept eingeben. Du musst dabei keine Umrechnung vornehmen. Gib dein Rezept einfach mit der Menge ein, wie es vorgesehen ist. Fehlen Zutaten, kannst du eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben anlegen. Berücksichtige zudem den Reduktionsfaktor indem du diesen händisch eingibst. Das hat Einfluss auf die Nährwertdichte und später auch auf die Preiskalkulation für fertige Gerichte pro 100g oder den Kilopreis.

2. Rezept speichern & Upgrade durchführen

Sobald du fertig bist mit der Eingabe kannst du dein Rezept speichern. Um die erweiterten PRO Business Funktionen nutzen zu können, brauchst du eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Du kannst diese direkt online zahlen und bei Bedarf jederzeit mit 1 Tag Kündigungsfrist wieder kündigen.

3. Allergene Liste für Restaurant erstellen

Sobald du das upgrade durchgeführt hast, kannst du dich in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden. Hier bekommst du Zugang zu weiteren Funktionen und kannst auch die Allergene Liste für Rezepte oder die Speisekarte erstellen. Du hast entweder die Möglichkeit, einzelne Produktspezifikationen für Gerichte als PDF mit Allergene Kennzeichnung zu erstellen. Alternativ kannst du aber auch eine Allergene Liste für alle Rezepte und Gerichte generieren und als PDF oder CSV Datei herunterladen.

In beiden Fällen bekommst du schon automatisch Vorschläge für die Allergene angezeigt. Beachte jedoch, dass du diese Vorschläge noch einmal überprüfen solltest. Wir können keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Denn jedes Produkt ist anders. Somit solltest du noch einmal überprüfen, inwiefern unser Vorschläge der Zutat entspricht, die du verwendest. Gibt es Abweichungen, dann kannst du individuelle Allergene speichern.

4. Etiketten erstellen und Kalkulation für Mengen & Preise

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du automatisch auch Zugang zu weiteren Modulen. So kannst du mit dem Etiketten Generator für verpackte Lebensmittel direkt Etiketten erstellen. Zudem bekommst du schon heute Zugang zu unserer beta Version der Preiskalkulation. Damit kannst du die Verkaufspreise und den Wareneinsatzquote oder den Kilopreis berechnen. Aktuell muss man die Preise noch manuell eingeben und diese können noch nicht gespeichert werden. Die Speicherfunktion folgt aber auch schon bald.

In Summe bekommst du mit dem Rezeptrechner eine umfangreiche Software zur Nährwertberechnung und Lebensmittelkennzeichnung.

Wareneinsatzquote berechnen - Gastronomie
Speisekarte Allergene Hinweis

Speisekarte Allergene Hinweis

Wer ein Restaurant, Café oder einen anderen gastronomischen Betrieb betreibt, der muss sich über kurz oder lang auch mit der Allergenkennzeichnung für die Speisekarte auseinandersetzen. Die Kennzeichnungspflicht für lose Ware (Gastronomie) geht zwar nicht ganz so weit wie bei verpackter Ware. Aber die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe ist auch für die Speisekarte ein wichtiges Thema. In diesem Artikel erfährst du, wo genau du die Vorschriften und Pflicht zur Allergenkennzeichnung für lose und verpackte Ware nachlesen kannst. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software die Allergenkennzeichnung für deine Rezepte und Gerichte – auch für Gastronomie und Speisekarte mit Allergene Hinweis – vornehmen kannst. Du hast die Möglichkeit die Allergene Hinweise für einzelne Rezepte oder eine Allergene Liste für die komplette Speisekarte (alle Rezepte) zu erstellen und als PDF oder CSV Datei herunterzuladen zum drucken.

Allergene Hinweise | Rezeptrechner Software 

Mit dem Rezeptrechner stellen wir eine Software zur Verfügung, die Zeit & Kosten bei Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung spart. Seit kurzem gibt es nun auch automatische Vorschläge für Allergene je Mahlzeit oder Rezept. Zudem kann man für seine Speisekarte auch die Allergene Hinweise als Liste oder PDF erstellen und ausdrucken.

Allergene Hinweise für die Speisekarte

Pflicht zur Kennzeichnung für Allergene auf der Speisekarte

Die Pflicht zur Kennzeichnung von Lebensmitteln ist in der sogenannten Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Dort wird definiert, welche Angaben auf der Verpackung von vorverpackten Lebensmitteln zu sehen sein müssen. Aber es wird auch erklärt, was genau für lose Ware gilt. Für verpackte Lebensmittel stellen wir mit dem Rezeptrechner nun auch eine Etiketten Software zur Verfügung, mit der man nicht nur die Nährwertberechnung durchführen kann, sondern auch direkt für Rezepte vollständige Lebensmitteletiketten erstellen kann. Mehr zu den Vorschriften für das Verkaufen verpackter Lebensmittel findest du in einem anderen Artikel. In der Gastronomie wird in der Regel lose Ware verkauft. Wer sich die Verordnung im Detail einmal durchgelesen hat, wird feststellen, dass sich die LMIV grundsätzlich auf alle Lebensmittel bezieht, die an Endverbraucher verkauft werden.

Bestimmte Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht werden dann wiederum durch einzelne Artikel genauer erläutert. So gibt es beispielsweise den Artikel 44, der sich explizit auf nicht vor verpackte Lebensmittel bezieht. Darunter fällt auch das Verkaufen von Lebensmitteln in Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung. Demnach sind nur folgende Angaben für „lose Ware“ verpflichtend. Mehr zur Kennzeichnungspflicht für Allergene und den Vorschriften findest du über den Link.

In Artikel 44 wird nur erklärt, dass die Angaben gemäß Artikel 9, Absatz 1) c verpflichtend sind. In Artikel 9 Absatz 1 c) wiederum wird erläutert, dass die genauen Angaben der Zutaten und Hilfsstoffe kennzeichnet werden muss. Wichtig ist jedoch, dass die anderen Angaben in Artikel 9 Absatz 1 also nicht relevant sind für lose Ware. Demnach braucht es kein MHD, keine Bezeichnung, keine Nährwertdeklaration und auch Füllmengen sind nicht von Interesse.

Letztlich ist für die Speisekarte und Gastronomie also insbesondere Anhang II der LMIV von hoher Relevanz. Dort findet man die Allergene Liste mit allen deklarationspflichtigen Allergenen und Hilfsstoffen gelistet.

Mehr dazu auch im Artikel LMIV | Allergene Kennzeichnung.

Vorschriften Allergenkennzeichnung Speisekarte & Gastronomie

Pflicht zur Kennzeichnung der Allergene auf Speisekarte etc

LMIV Vorschriften zur Allergenkennzeichnung für Speisekarte

Darstellungsform der Allergene

In Artikel 21 der LMIV wird dann noch einmal konkreter erläutert, wie genau die Allergene dargestellt werden sollen. Dort wird zunächst erklärt, wie man die Allergene im Zutatenverzeichnis kennzeichnet. Da das Zutatenverzeichnis für die Speisekarte und Gemeinschaftsverpflegung nicht relevant ist, ist der nächste Absatz entscheidend. Dort wird erklärt, was passiert, wenn ein Zutatenverzeichnis nicht verpflichtend ist. Demnach sollen in diesem Falle die Allergene gelistet werden und davor soll der Hinweis „Enthält“ stehen. Diese Pflicht für die Kennzeichnung der Allergene gilt nicht nur für die Speisekarte sondern auch für Bäckereien, Restaurant Betreiber, Catering Firmen, Metzgereien, Konditoreien und andere gastronomische Betriebe. Viel mehr als diese Erläuterung findet man in der LMIV selbst letztlich jedoch nicht. Abgesehen von diesen beiden Abschnitten wird darauf verwiesen, dass die genaue Darstellungsform Sache der Mitgliedsstaaten bleibt.

Aus diesem Grund hat Deutschland in 2017 eine weitere Verordnung, sie sogenannte LMIDV (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung) erlassen. Es wird auch explizit erläutert, wie die Darstellungsform für verpackte und nicht verpackte Lebensmittel aussehend darf. Für nicht verpackte Lebensmittel wird erläutert, dass der Verbraucher schriftlich, mündlich oder auch elektronisch informiert werden darf über die Allergene. Es wird auch erklärt, was genau nicht verpackte Lebensmittel sind und es werden konkrete Fälle wie Restaurants, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung genannt. Mehr zur LMIDV anhand vom Beispiel Allergenkennzeichnung im Restaurant findest du in diesem Artikel.

Allergene Liste mit dem Rezeptrechner erstellen

Mit dem Rezeptrechner stellen wir eine Software zur Verfügung, die hilft Zeit & Geld zu sparen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, Rezepten und Mahlzeiten. Im Kern stellen wir seit einigen Jahren eine Software zur Nährwertberechnung zur Verfügung. Diese Software haben wir nun sukzessive um Funktionen erweitert, die insbesondere kleinen Lebensmittelherstellern und Gastronomen helfen. Dazu gehört unter anderem eine Funktion zum Etiketten erstellen. Nun fokussieren wir uns verstärkt auch auf Software Elemente, die insbesondere Bäckereien, Konditoreien, Gastronomie und anderen Betrieben, die lose Ware verkaufen helfen. Dazu gehören nun auch automatische Vorschläge für eine Allergene Liste der Rezepte. Wichtig ist, dass wir mit dem Rezeptrechner nur Vorschläge liefern können, die jedoch vom jeweiligen Betrieb noch einmal individuell zu prüfen sind. Die Verantwortung für die Richtigkeit liegt letztlich beim Hersteller.

Im folgenden zeige ich dir, wie du eine Allergene Liste für deine Rezepte oder Mahlzeiten generieren kannst mit Hilfe vom Rezeptrechner.

Schritt 1: Rezepteingabe

Los geht’s zunächst immer mit der Rezepteigabe. Am besten erstellst du dazu im Vorwege einen kostenlosen Account (hier registrieren). Sobald deine E-Mail Adresse verifiziert ist, kannst du loslegen und dein erstes Rezept eingeben und speichern. Die Rezepteingabe erfolgt im Rezeptrechner Online, unserer Nährwertberechnung Software. Folge am besten der Schritt für Schritt Anleitung um zu lernen, wie du Rezepte eingibst.

Schritt 2: Rezeptrechner PRO Business für Allergene

Um die Allergenkennzeichnung nutzen zu können, benötigst du das upgrade für den Rezeptrechner PRO Business. Es handelt sich um eine Jahreslizenz, mit der du automatisch zu allen Zusatzfunktionen Zugang bekommst. Das heißt, damit kannst du dann die Allergen Hinweise für die Speisekarte erstellen und als PDF ausdrucken. Du kannst Etiketten mit Zutatenliste und Nährwertdeklaration für verpackte Ware erstellen. Und du bekommst auch Zugang zur Preiskalkulation (not beta ohne Speichermöglichkeit) sowie zur Produktspezifikation, mit der du für deine Produkte PDFs erstellen kannst.

Schritt 3: Allergene Liste erstellen

Sobald du das upgrade durchgeführt hast, kannst du dich in der Software für PRO Business Nutzer anmelden. Hier gibt es aktuell noch einen separaten Login. Nachdem du dich angemeldet hast, siehst du deine Rezepte gelistet. Du hast nun die Möglichkeit, die Allergene Hinweise für einzelne Rezepte zu kopieren oder eine PDF Allergene Liste für all deine Rezepte und Mahlzeiten zu erstellen.

Es hängt am Ende ein bisschen davon ab, wie du die Allergene zum Beispiel auf der Speisekarte kennzeichnen möchtest. Möchtest du eine vollständige Allergene Tabelle für die Mahlzeiten und Rezepte erstellen oder möchtest du für einzelne Gerichte auf der Speisekarte die Allergene in der Zutatenliste kennzeichnen.

3 a) Allergene Hinweise für einzelne Rezepte

Um für einzelne Rezepte die Allergenen Hinweise zu erstellen, eignet sich vermutlich die Produktspezifikation oder die Zutatenliste vom Etiketten Generator am besten. Mit Hilfe der Produktspezifikation Funktion, kannst du direkt für einzelne Rezepte eine Produktspezifikation erstellen. Teil der Produktspezifikation ist auch der Hinweis „Enthält Allergene: „. Dort sind die einzelnen Allergene einmal aufgeführt.

Alternativ kannst du auch die Zutatenliste mit der Allergenkennzeichnung kopieren in dem du für ein Rezept den Button „Allergenkennzeichnung“ auf der rechten Seite betätigst. Im oberen Bereich findest du dann die Zutatenliste und kannst diese kopieren.

Speisekarte und Allergenkennzeichnung
3 b) Allergene Hinweise für alle Rezepte

Wenn du hingegen eine Allergene Liste als PDF für alle Rezepte für deine Speisekarte erstellen möchtest um deine Pflicht zu erfüllen, dann wähle am besten im oberen Bereich den Knopf Allergene Liste. Es öffnet sich ein neues Fenster. Hier kannst du nun alle Rezepte auswählen, für die du gerne die Allergene Liste generieren möchtest. Bei Bedarf kannst du auch direkt eine Zusatzstoffe Liste mit einblenden.

Sofern du einen anderen Anwendungsfall siehst für die Allergene und hierfür eine neue Funktion benötigst, schreibe mir eine Nachricht an [email protected]. Der Rezeptrechner wird ständig weiterentwickelt und ich nehme das Feedback gerne mit auf und schaue, was wir tun können.

Allergene Hinweise für Speisekarte erstellen

Kalkulation für Gastronomie | Rechner

Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer zudem auch Zugriff zur Preiskalkulation Software. Dieser online Rechner eignet sich auch für die Gastronomie (siehe auch Kalkulation Gastronomie Rechner). Mit Hilfe der Preiskalkulation Funktionen kann man den Wareneinsatz für Rezepte und Gerichte berechnen. Zudem kann man auch Kosten für Arbeitsaufwand und den Verkaufspreis ermitteln. Die Berechnung erfolgt pro 100g, pro Portion oder pro Rezept. Aktuell handelt es sich noch um eine Beta Version da die Preiseingabe noch nicht gespeichert werden kann. Ein entsprechendes update ist aber schon in Arbeit und folgt zeitnah.

Preise Kalkulation für Speisekarte und Gastronomie
Spirituosen Etiketten Vorschriften

Spirituosen Etiketten Vorschriften

Hersteller von Spirituosen, Schnaps und alkoholischen Getränken sind bisher von der Nährwertdeklaration und Pflichtangaben auf dem Etikett weitestgehend befreit. Das soll sich aber schon ab 2023 ändern. Erfahre hier, welche Vorschriften in der EU für die Erweiterung von Spirituosen Etiketten bereits in Diskussion sind und bereite dich vor. Mit dem Rezeptrechner helfe ich Herstellern, Zeit & Kosten bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung zu sparen. Das gilt natürlich in Zukunft auch für Spirituosen und alkoholische Getränke.

Zeit & Kosten sparen bei der Kennzeichnung

Die Rezeptrechner Software ist im Kerne ein webbasiertes Programm, mit dem man die Nährwertangaben pro 100g, pro Rezept und pro Portion ermitteln kann. Seit einigen Jahren erweitern wir die Software nun sukzessive um weitere Funktionen für kleine Betriebe und Direktvermarkter in der Lebensmittelindustrie. So gibt es mittlerweile auch einen Etiketten Generator um Pflichtangaben (Zutatenliste, QUID, Ausbewahrungshinweise, MHD etc) in ein vernünftige Layout zum drucken zu bringen. Seit kurzem gibt es auch schon eine Preiskalkulation (beta) und eine Möglichkeit einen digitalen Produktpass als PDF (Produktspezifikation) zu erstellen. Auch eine Schritt für Schritt Anleitung für die Rezepturen als PDF ist in Planung. Mehr zu den einzelnen Funktionen vom Rezeptrechner PRO Business erfährst du über den Button.

Pflichtangaben für Alkoholische Getränke

Flaschenetiketten Drucker 

Mit dem Rezeptrechner haben wir mittlerweile auch eine Schnittstelle zu den Etikettendruckern von Brother. Hier gibt es nun auch einen passenden Etikettendrucker für Flaschen. Damit kannst du nun Flaschenetiketten selbst gestalten (mit der Rezeptrechner Software) und im Anschluss eigene Flaschenetiketten selber drucken mit dem Etikettendrucker von Brother. Mehr dazu im Artikel: Flaschenetiketten Drucker

Flaschen Etikettendrucker

Vorschriften gemäß LMIV für alkoholische Getränke & Spirituosen – heute

Die Lebensmittelinformationsverordnung definiert EU weit die Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Artikel 9 der LMIV beschreibt dabei die konkreten Angaben, die auf dem Etikett von verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen. In Artikel 16 der LMIV wieder werden die Ausnahmen für das Erfordernis der Angaben konkret benannt. Dort sind auch alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol benannt. Demnach müssen auf alkoholischen Getränken auf dem Etikett keine Angaben gemacht werden zur Zutatenliste oder der Nährwertdeklaration. Allergene, Zusatzstoffe und auch die QUID Kennzeichnung ist jedoch verpflichtend. Ebenso sind weitere Pflichtangaben auf dem Etikett abzubilden wie beispielsweise eine rechtlich korrekte Bezeichnung für das alkoholische Getränk. 

In der damaligen Fassung der LMIV wird aber auch bereits darauf verwiesen, dass die Kommission prüft, ob es eine verpflichtende Angabe für den Brennwert oder generell die Nährwertdeklaration geben sollte.

Mehr zur LMIV Kennzeichnung für Spirituosen findest du in diesem Artikel. 

Digitales Etikett als Kompromiss

Das Ergebnis ist aktuell, dass in der EU ein Kompromiss diskutiert wird. Demnach sollten Hersteller in Zukunft nicht direkt auf dem Etikett die Angaben zur Kennzeichnung (auch die Nährwertdeklaration) vornehmen. Vielmehr soll es sich um ein digitales Etikett handeln. Der Verbraucher kann dann einen QR Code mit dem Handy einscannen um sich über das Produkt zu informieren. Man geht davon aus, dass über den QR Code dann die typischen Angaben vom Etikett abzurufen sein müssen. Dazu gehören:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Zutatenliste, ggf. mit QUID Kennzeichnung
  • Herkunftsort
  • Anschrift und Name vom Lebensmittelproduzenten
  • Alkoholgehalt
  • Nährwertdeklaration

Unklar bleibt, ob es ein genaues Format für den QR Code gibt. Ebenso ist bisher unklar, ob es beispielsweise Ausnahmen von der Pflicht für kleine Hersteller und Direktvermarkter gibt. So ist beispielsweise ja die Nährwertdeklaration gemäß LMIV für Direktvermarkter unter gewissen Bedingungen (Betriebsgröße, Mitarbeiteranzahl, nur „offline“ Verkauf im Umkreis von 50km) nicht verpflichtend.

U Label Pilot gestartet

Aktuell läuft dazu auch ein kleiner Test unter der Bezeichnung U Label. U Label ist eine Plattform, die durch den Interessenverband der Europäischen Weinindustrie (CEEV) und der europäischen Spirituosenindustrie (SpiritsEUROPE) entwickelt worden ist. Dort können Hersteller gegen eine jährliche Lizenzgebühr QR Codes erstellen mit Angaben zu Inhaltsstoffen und Nährwerten. Bisher gibt es das Portal allerdings nur in Englisch. In einigen Artikeln aus dem Herbst 2021 liest man auch, dass die Pflicht innerhalb der EU ab 2023 in Kraft treten soll. Demnach wären dann alle Spirituosen und Weinhersteller angehalten, die Angaben der Nährwerte und Inhaltsstoffe direkt auf dem Etikett oder per QR Code vorzunehmen, Bisher gibt es allerdings noch keinen weiteren Beschluss, der mir bekannt ist und in Deutschland vermutlich auch gerade andere dringlichere Themen. Dennoch müssen Hersteller damit rechnen, dass das Thema Kennzeichnung für alkoholische Getränke (Schnaps, Spirituosen, Wein, Liköre, Sekt) erforderlich wird.

Nährwertberechnung und Kennzeichnung – mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner bieten wir eine webbasierte Software zur Nährwertberechnung und Lebensmittelkennzeichnung. Wir fokussieren uns dabei insbesondere auf die kleineren Betriebe, die in der Regel keine komplexen Warenwirtschaftssystem nutzen. Mit einer Jahreslizenz vom Rezeptrechner bekommst du Zugriff auf den vollständigen Funktionsumfang (Etiketten erstellen und drucken, Nährwertangaben berechnen, Rezeptverwaltung, Produktdatenblätter, Allergenkennzeichnung, Speiseplan erstellen uvm).  Zudem können Rezeptrechner PRO Business Nutzer mit dieser Lizenz auch direkt Etiketten erstellen mit allen Pflichtangaben. Mehr zum Rezeptrechner erfährst du über den Button.

Nährwertberechnung – so geht’s

Die Berechnung der Nährwerte ist relativ ähnlich zwischen Lebensmitteln und Getränken. Einzig zu beachten ist, dass alkoholische Getränke Alkohol beinhalten, der ebenfalls einen Brennwert hat (siehe auch Alkohol Kalorien Rechner). Bei der Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner Online wird der Alkoholgehalt direkt mit berechnet und auf dem Etikett auch angezeigt. In einem anderen Artikel habe ich mich schon einmal explizit mit dem Alkoholgehalt berechnen auseinandergesetzt.

Schritt 1: Rezepteingabe

Um Nährwerte für deine Rezeptur (z.B. Likör) zu berechnen, startest du beim Rezeptrechner Online und kannst hier dein Rezept eingeben. Suche dazu Schritt für Schritt nach den einzelnen Zutaten über das Suchfeld oder gib direkt deine Zutatenliste über die Importfunktion neben dem Suchfeld ein. Sofern du bereits im Vorwege eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business erworben hast, kannst du im oberen Bereich rechts neben dem Suchfeld auch auf die Quelle vom Bundeslebensmittelschlüssel umstellen.

Da die Vorschriften zur Nährwertdeklaration vorsehen, dass man die Nährwerte im zubereiteten Zustand angibst, musst du nun noch den Reduktionsfaktor berücksichtigen. Das ist vor allem dann relevant, wenn du z.B. den Likör noch einkochst. Dann verliert der Likör an Flüssigkeit und die Dichte der Nährstoffe nimmt zu. Du kannst den Reduktionsfaktor messen indem du das zubereitete Gewicht durch das Rohgewicht teilst.

Die Anleitung vom Rezeptrechner wird die helfen, Schritt für Schritt die Nährwerte zu berechnen.

Schritt 2: Nährwerte ablesen und Rezept speichern

Sobald du alle Zutaten eingegeben hast, kannst du im oberen Bereich schon die Nährwertangaben pro 100g, pro Portion und pro Rezept ablesen. Für die Nährwertdeklaration deiner alkoholischen Getränke und Spirituosen ist nur die Angabe je 100g verpflichtend. Du kannst die Werte hier per Copy & Paste kopieren und zum Beispiel in ein Word Dokument einfügen. Alternativ kannst du aber auch erst dein Rezept speichern und später eine Nährwerttabelle als Datei (PNG, JPG oder PDF) herunterladen. Wenn du deine Getränke und Spirituosen im Internet verkaufen möchtest, ist es manchmal einfacher, die Datei direkt hochzuladen statt die einzelnen Werte zu kopieren und einzeln einzufügen.

Schritt 3: Etikett für Alkohol (Likör, Spirituosen, Schnaps, etc)

Sobald du deine Rezeptur erstellst hast, kannst du diese speichern. Mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang kannst du dich dann in der neuen Rezeptoberfläche anmelden (siehe Login Button oben rechts). Hier kannst du deine Rezepturen sowohl für alkoholische Getränke als auch für Etiketten verwalten.

Für einzelne Rezepte kannst du dann eine Etiketten Vorlage generieren indem du rechts auf das Symbol für „Lebensmitteletikett erstellen“ klickst. Unter Inhalt kann man dann auch den Alkoholgehalt mit einblenden. Dieser wurde automatisch mit berechnet. Das ist insbesondere dann ganz praktisch, wenn es sich um Cocktails handelt und man verschiedene Getränke mixt.

Digitales Etikett oder Produktpass (QR Code Funktion)

Du wirst sehen, dass es auch heute schon eine Funktion für einen digitalen Produktpass gibt. Hier kann man für Lebensmittel und Getränke eine Art Produktspezifikation erstellen und als PDF ausdrucken. Das nutzen viele Hersteller um die Kunden über die Produkte zu informieren. Der digitale Produktpass enthält letztlich die gleichen Angaben wie das Etikett. Und genau diese Funktion wird auch noch weiterentwickelt zu einer QR Code Funktion, sodass man dann ähnlich der U Label Initiative einen QR Code für die Etikett Angaben der Spirituosen machen kann. Den QR Code kann man dann auf dem Etikett vom Getränk abbilden. Das digitale Etikett hat auch den Vorteil, dass man bei Anpassung der Spezifikation nicht immer neue Etiketten erstellen muss. Man wird dann einfach nur in der Rezeptoberfläche sein Rezept anpassen und die aktualisierten Angaben erscheinen automatisch über den QR Code. Insofern ist das digitale Etikett eigentlich eine wirklich praktische Erfindung, die sich möglicherweise mittelfristig auch für Lebensmittel durchsetzt.

Digitaler Produktpass alkoholische Getränke
QUID Verordnung & Leitfaden | Lebensmittel

QUID Verordnung & Leitfaden | Lebensmittel

Wer sich mit dem Lebensmittelrecht befasst, stolpert auch immer mal wieder über die QUID Kennzeichnung für Lebensmittel. In diesem Artikel erkläre ich, was es mit der QUID Kennzeichnung gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auf sich hat. Ich zeige dir, wo im Gesetzestext der LMIV Verordnung und des Leitfadens der EU du die QUID Kennzeichnung findest. Zudem erkläre ich, wie man QUID ermittelt für die Zutatenliste und wie man mit dem Rezeptrechner viel Zeit & Geld sparen kann bei Nährwertberechnung und Lebensmittelkennzeichnung.

QUID Kennzeichnung erstellen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du eine Software, mit der du nicht nur automatisch die Nährwertberechnung durchführen kannst. Du kannst auch direkt Nährwerttabellen zum ausdrucken oder vollständige Lebensmitteletiketten als Datei erstellen. Die Datei kann man als PDF, PNG oder JPG herunterladen und drucken. In der Etiketten Generator Software bekommst du auch automatisch ein Zutatenverzeichnis generiert, sortiert nach Mengenangabe. Wenn die QUID Regelung für bestimmte Zutaten erforderlich wird, kannst du die Zutaten schnell auswählen und es wird direkt der Prozentsatz berechnet. Mehr zu den Lebensmitteletiketten Vorschriften findest du in diesem Artikel.

mengenmäßige Angabe Zutatenliste

Was genau besagt die QUID Regelung?

Die QUID Regelung ist Teil der EU Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung, die natürlich auch in Deutschland gilt. Die genaue Bezeichnung lautet LMIV 1169/2011. Dieses Gesetz ist sehr wichtig in Deutschland im Lebensmittelrecht. Es regelt ganz genau, wie und wann welche Art von Lebensmittel mit welchen Angaben gekennzeichnet werden muss. Die QUID Regelung ist Teil dieser Lebensmittelkennzeichnung Verordnung (siehe auch QUID Lebensmittelkennzeichnung). Dabei findet man den Begriff QUID gar nicht in der deutschen Fassung. QUID kommt aus dem Englischen und steht für quantitative ingredient declaration. Übersetzt auf deutsch heißt das so viel wie mengenmäßige Angabe der Zutaten. Den relevanten Paragraphen findet man auf Seite L304/ 32 – Artikel 22 (Quantitative Angabe der Zutaten – QUID LMIV). Dort steht (zitiert):

Auszug aus der LMIV 1169/2011 Verordnung zu QUID:

(1) Die Angabe der Menge einer bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendeten Zutat oder Zutatenklasse ist erforderlich, wenn die betreffende Zutat oder Zutatenklasse:

a) in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt ist oder nor malerweise von Verbrauchern mit dieser Bezeichnung in Verbindung gebracht wird;

b) auf der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist; oder

c) von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist, mit denen es aufgrund seiner Bezeichnung oder seines Aussehens verwechselt werden könnte.

Übersetzt heißt das, wenn der Verbraucher glauben könnte, dass eine bestimmte Zutat im Lebensmittel enthalten ist, dann wird die QUID Regelung für diese Zutat erforderlich. Zudem wird im Anschluss noch auf Anhang VIII verwiesen. Dort wird noch einmal genauer auf spezielle Fälle eingegangen. Zudem wird dort die Berechnung für QUID etwas genauer erläutert.

QUID Beispiele

Ein paar typische Beispiele fallen mir zu dem Thema immer sehr schnell ein:

Erdbeermarmelade: Sofern man beispielsweise ein Lebensmittel verkaufen möchtest, welches man Erdbeermarmelade nennt, dann geht der Verbraucher davon aus, dass da auch Erdbeeren enthalten sind. Demzufolge müssen die Erdbeeren auch gemäß QUID Kennzeichnung mit der Prozentangabe versehen werden. Nun könnte man die Marmelade stattdessen einfach nur „Marmelade“ oder „Fruchtaufstrich“ nennen. Wenn aber beispielsweise auf der Verpackung auf Erdbeeren abgebildet sind, dann denkt der Verbraucher, dass es sich um einen Erdbeer-Fruchtaufstrich handelt. Demzufolge müsste ebenfalls die QUID Kennzeichnung für die Erdbeeren erfolgen. In einem anderen Artikel befassen wir uns mit dem Erstellen einer Nährwerttabelle für Marmelade als Beispiel.

Salami: Ein anderes gutes Beispiel ist Salami. Salami trägt nicht Schweinefleisch im Namen. Aber eine Salami besteht in aller Regel aus Schweinefleisch. Demzufolge muss der Verbraucher informiert werden, wieviel Scheinefleisch die Salami wirklich enthält und die QUID Kennzeichnung wäre auch bei diesem Lebensmittel erforderlich.

Pesto: Ein klassisches Pesto alla Genovese besteht aus Basilikum, Olivenöl, Pinienkernen, Parmesan, Knoblauch und Salz. Wenn man jetzt z.B. statt den teuren Pinienkernen auf günstigere Cashewkerne ausweicht, dann könnte der Verbraucher getäuscht werden. Demzufolge müsste in diesem Falle auch die Prozentangabe gemäß QUID Regelung für Pinienkerne oder Cashewkerne erfolgen. Dies hilft dem Verbraucher die Qualität vom Produkt entsprechend einzuordnen.

QUID Regelung – Leitfaden der EU & Beispiele 2017

Die Berechnung der QUID Regelung ist ziemlich verwirrend und auch in der ersten Fassung der LMIV aus 2011 nicht so ganz konkret beschrieben. Deswegen wurde 2017 noch einmal mit einer weiteren Bekanntmachung der EU und einem kleinen QUID Leitfaden nachgebessert. Dort wird das Prinzip zur mengenmäßigen Angabe von Lebensmittelzutaten noch einmal ausführlich erläutert.

Dort wird dann beispielsweise im Leitfaden geregelt, dass die QUID Regelung auch für Zutatenklassen gilt. Wenn also jetzt in dem vorherigen Beispiel der Fruchtaufstrich genannt wird, dann muss die QUID Angabe für die Früchte in der Zutatenliste gesammelt ebenfalls erfolgen. Das gleiche gilt z.B. für eine Gemüsepastete. Man sollte in diesem Falle den Gesamtgehalt von Gemüse oder Früchten angeben. In Klammern können dann noch einmal die einzelnen Frucht- oder Gemüsesorten aufgeführt werden.

QUID Verordnung & Leitfaden EU

Ebenso wurden in der Erweiterung nun im Leitfaden der EU Verordnung auch einige QUID Beispiele für Lebensmittel genannt, bei denen der Verbraucher typischerweise davon ausgeht, dass bestimmte Zutaten enthalten sind (z.B. chili Con Carne enthält Hackfleisch, demzufolge muss Hackfleisch mit QUID Angabe versehen werden).

QUID Berechnung

Auch die QUID Berechnung wird in der Bekanntmachung der EU zu QUID von 2017 konkret mit Beispielen untermauert. So wurde zum Beispiel noch einmal darauf hingewiesen, dass die mengenmäßige Angabe sich auf die zubereitete Menge bezieht. Das ist etwas irre führend, aber es bleibt dabei. Wenn ich also ein Rezept für eine Marmelade habe, welches aus 500g Erdbeeren und 500g Zucker besteht, dann erhalte ich am Ende 800g. Marmelade. Die QUID Berechnung für die Erdbeeren würde dann auf das Rezept im Rohzustand schauen (500g Erdbeere) und sich für die Prozentangabe auf die fertige Marmelade (800g) beziehen. Dadurch ergibt sich ein Prozentsatz von 62,5%. Das ist etwas irreführend, da es dadurch auch zu Angaben von mehr als 100% kommen kann.

 

Auch diesen Fall (dass die QUID Angabe größer 100% ist), wird in der Bekanntmachung erläutert. Für so einen Fall muss angegeben werden, wieviel Zutat für 100g Herstellung vom Lebensmittel eingesetzt wird. Bei der Salami würde es dann zum Beispiel heißen „Für die Herstellung von 100g Salami wurden 120g Schweinefleisch verwendet.“.

Beispiel QUID Regel Berechnung

QUID Kennzeichnung mit dem Etiketten Generator

Mit dem Rezeptrechner helfen wir dir dabei die Nährwertberechnung für Rezepte und Lebensmittel zu ermitteln. Das Ergebnis ist eine Nährwerttabelle gemäß LMIV für das Etikett mit Nährwertangaben pro 100g. Du kannst dabei auch den zubereiteten Zustand ermitteln, indem du den Reduktionsfaktor mit angibst. Als Rezeptrechner PRO Business Nutzer hast du zudem die Möglichkeit, im Anschluss Lebensmitteletiketten als Datei zum drucken zu erstellen. Mit der Etiketten Generator Software werden für einzelne Rezepte direkt Etiketten Vorlagen erstellt. Die Vorlage enthält schon ein Zutatenverzeichnis sortiert nach Mengenangabe (siehe auch Software zur Verwaltung von Zutatenlisten). Zudem hast du auch die Möglichkeit, die QUID Kennzeichnung noch händisch vorzunehmen. Wähle dazu einfach aus der Zutatenliste diejenigen Zutaten aus, für die die QUID Kennzeichnung erforderlich ist für dein Lebensmittel. Es wird dann automatisch der Prozentsatz ermittelt und hinter der Zutat im Zutatenverzeichnis angezeigt. Du kannst den Etiketten Generator hier direkt kostenlos ausprobieren.

QUID Generator für Lebensmitteletiketten
Nährstofftabelle für Lebensmittel

Nährstofftabelle für Lebensmittel

Eine EU Direktive als Verordnung (LMIV) verlangt bereits seit einigen Jahren die Kennzeichnung der Lebensmittel. Dazu gehört für Lebensmittel Herstellern in der Direktvermarktung auch das Erstellen einer Nährstoffabelle für Lebensmittel. Das ist sowohl für Österreich als auch Deutschland der Fall. Auch in Schweiz ist dem so. Die LMIV erlaubt dabei auch das eigenständige Berechnen der Nährstoffe pro 100g. Mit dem Rezeptrechner kann man nicht nur die Nährstoffberechnung durchführen sondern auch direkt eine Nährstofftabelle für Lebensmittel und Rezepte als PDF zum ausdrucken herunterladen. Damit sparen sich Hersteller viel Zeit und Kosten für eine teure Laboranalyse. Häufig spricht man in diesem Zusammenhang übrigens auch von der Nährwerttabelle für Lebensmittel. 

Zeit & Kosten sparen bei der Nährstoffberechnung

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Nährstoffberechnung und Erstellung einer Nährstofftabelle für Lebensmittel. Dazu erhalten Nutzer Zugang zu einer webbasierten Software zur Nährwertberechnung (siehe auch Nährstoffrechner). Mit Hilfe dieser Software können Rezepte schnell eingepflegt werden. Es ist eine Nährstoffe Datenbank (Bundeslebensmittelschlüssel) hinterlegt, aus der Zutaten ausgewählt werden können. Alternativ können Nutzer auch eigene Zutaten mit eigenen Nährwerten hinterlegen. Damit erhalten Nutzer auch Zugang zu weiteren Software Funktionen (z.B. Preiskalkulation, Etiketten Erstellung, Produktspezifikationen uvm). Mehr dazu auch unter Nährstoffgehalt berechnen

Nährstoffe Rechner - zur Erstellung Nährwerttabelle

Du kannst mit dem Rezeptrechner die Nährstoffe berechnen für Gerichte und Mahlzeiten. Im Anschluss kannst du auch Etiketten für die Lebensmittelkennzeichnung erstellen. Die Software richtet sich insbesondere an Lebensmittelunternehmer (Gastronomen, Catering Firmen, Bäcker, Konditoren und Direktvermarkter, Hofläden etc).

Nährwertkennzeichnung – wer ist verpflichtet?

Die Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung verlangt von Produzenten für verpackte Ware diverse Angaben auf dem Etikett. So muss beispielsweise eine Zutatenliste sortiert nach Mengenangabe auf dem Etikett aufgeführt sein. Zudem müssen die deklarationspflichtigen Allergene auf dem Etikett stehen. Für gewisse Zutaten muss zudem auf die sogenannte QUID Verordnung geachtet werden. Eine Nährstoffe Tabelle ist nicht für alle Produzenten verpflichtend. Sofern man in der Direktvermarktung ausschließlich im direkten lokalen Umfeld (z.B. im eigenen Hofladen) seine selbstgemachten Lebensmittel verkauft, ist man von der Pflicht der Nährwertkennzeichnung befreit. Wer jedoch seine Lebensmittel im Internet oder Handel verkaufen möchte, muss auch eine Lebensmittel Nährstofftabelle erstellen und berechnen. Dies hält viele Produzenten auch davon ab, über den Verkauf im Hofladen Lebensmittel weiter zu vertreiben. Auch den Aufbau von einem online shop scheuen viele aus diesem Grund. Das finde ich, Tina vom Rezeptrechner, sehr schade und habe es mir zum Ziel gesetzt, hier eine Lösung anzubieten.

Nährstoffe ermitteln gemäß LMIV

Wer sich dazu entschlossen hat, eine Nährstoffe Tabelle zu erstellen, wird sich auch mit der LMIV auseinander setzen. Die genaue Verordnung lautet LMIV 1169/ 2011. Dort ist relativ eindeutig in Artikel 31 beschrieben, wie die Berechnung der Nährwertangaben (Nährstoffe) erfolgen kann. In Paragraph 4 kann man lesen, dass es sich um Durchschnittswerte handelt, die entweder durch eine Lebensmittelanalyse des Herstellers oder aber durch die Berechnung auf Grundlage von allgemein bekannten oder nachgewiesenen Werten basieren darf. Eine teure Nährwertanalyse im Labor ist demzufolge nicht unbedingt erforderlich. Stattdessen dürfen Hersteller die Berechnung auch selbst vornehmen.

Was sind allgemein nachgewiesene Nährstoff Werte?

Wer schon soweit gekommen ist, wird sich im nächsten Schritt mit den „allgemein nachgewiesenen Werten“ beschäftigen. Das ist zugegebenermaßen in der LMIV etwas schwammig formuliert. Die allgemeine Meinung vieler Produzenten ist, dass die wohl „beste“ Quelle hierfür der Bundeslebensmittelschlüssel (kur BLS) ist.

BLS als offizielle Nährstoffe Tabelle

Der BLS ist eine offizielle Nährwertdatenbank, für die man eine Lizenz kaufen kann. Damit bekommt man dann Zugriff auf ca. 14.000 Zutaten mit Nährwertangaben im Excel Format. Die einzelnen Lebensmittel enthalten Nährwerte pro 100g. Das heißt, die Umrechnung der Rezepte und Zutaten muss man dabei noch selbst vornehmen. Und dennoch zahlt man für die Nutzung vom BLS. Das eigenständige Nährstofftabelle berechnen für Lebensmittel ist da wirklich komplex. Einfacher geht’s mit dem Rezeptrechner. 

Toleranzen bei der Nährwertdeklaration erlaubt

Als Alternative kann man auch eine andere öffentliche Quelle nutzen. In dem Falle sollte man sich nur anschauen, wo die Daten herkommen und ob diese Sinn ergeben. Denn die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten und Kennzeichnung liegt immer beim Hersteller selbst. Wichtig ist jedoch, dass man sich einfach gut damit auseinandersetzt und nicht grob fahrlässig ist. Dann sind die meisten Kontrolleure auch bereit ein Auge zuzudrücken bei Kleinigkeiten. Zudem ist wichtig, dass man im Hinterkopf behält, dass es Toleranzen gibt, die in der LMIV definiert sind. Denn jede Zutat ist etwas anders in der Zusammensetzung, weswegen man ja mit Durchschnittswerten arbeitet. Dies ist im Sinne des Herstellers und erlaubt gewisse Schwankungsbandbreiten (auch in der Nährstoffberechnung).

Nährstofftabelle für Lebensmittel berechnen

Mit dem Rezeptrechner helfen wir viel Zeit & Kosten bei der Erstellung der Nährstoffe Tabelle für Produzenten zu sparen. Wir stellen dabei eine webbasierte Software zur Nährwertberechnung zur Verfügung. Nutzer erhalten damit automatisch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel. Mit dem Rezeptrechner können Zutatenlisten eingepflegt werden mit Mengenangaben. Das Ergebnis sind die Nährstoffe pro 100g, pro Portion und pro Rezept in Tabellenform. Es kann auch ein Reduktionsfaktor beim Kochen oder Backen berücksichtigt werden (dieser beeinflusst die Nährstoffdichte).  Die Nährstoffe Tabelle kann direkt kopiert werden. Alternativ kann mit dem Etiketten Generator auch direkt eine Datei mit Nährwerttabelle und/ oder ein vollständiges Lebensmitteletikett zum Drucken erstellt werden. Rezeptrechner PRO Business Nutzer profitieren zudem automatisch von Weiterentwicklungen. So bekommt man neuerdings zum Beispiel auch Zugriff auch eine Preiskalkulationsfunktion. Ebenso können in Kürze digitale Rezeptblätter und Produktspezifikationen erstellt werden. Wir arbeiten auch schon an einer QR Code Funktion für Spirituosen.

Jetzt Direkt Loslegen & Nährstofftabelle erstellen

Du kannst jetzt direkt loslegen und den Rezeptrechner Online kostenlos ausprobieren. Du kannst auch kostenlos einen Account erstellen und die ersten Rezepte speichern. Um alle Big7 Nährwertangaben für die Nährstofftabelle berechnen zu können und die weiteren Funktionen nutzen zu können, brauchst du den Rezeptrechner PRO Business Zugang. Diesen kannst du direkt per Digistore24 bezahlen. Die gängigen Zahlungsmethoden (Paypal, Kreditkarte, Überweisung, Lastschrift) sind möglich. Sobald du gezahlt hast, bekommst du eine Bestellbestätigung und kannst direkt die Aktivierung vornehmen. Im Anschluss kannst du dich auch beim Etiketten Generator anmelden und Etiketten oder eine Lebensmittel Nährstofftabelle als Datei (PDF, JPG oder PNG) zum ausdrucken erstellen.

Produktspezifikationen, Allergene Liste & Arbeitsanweisungen

Als Rezeptrechner PRO Business Nutzer profitierst du automatisch auch von Weiterentwicklungen. So kannst du beispielsweise in Kürze auch eigene Produktspezifikationsblätter erstellen. Du kannst eine Allergene Liste für all deine Lebensmittel Produkte generieren und als PDF herunterladen. Zudem sind wir bereits dabei, eine Funktion zu entwickeln, mit der du automatisch Mengen für Rezepte berechnen kannst und eine Arbeitsanweisung als PDF für die Mitarbeiter in der Küche ausdrucken kannst. Die einzelnen Funktionen habe ich in einem Artikel mal anhand der Software für Bäckerei Betriebe erklärt.

Mehr zu den einzelnen Funktionen vom Rezeptrechner PRO Business erfährst du über folgenden Link. Bei Fragen oder Anmerkungen kannst du dich jederzeit per E-Mail wenden an [email protected].

Produktspezifikation Bäckerei