Nährwertkennzeichnungsverordnung

Nährwertkennzeichnungsverordnung

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, wird sich über kurz oder lang auch mit der Lebensmittelkennzeichnung auseinandersetzen müssen. Hier gibt es ganz unterschiedliche Verordnungen und teilweise ist es schwer, zu verstehen, welche Pflichten man hat. Insbesondere die Nährwertkennzeichnung ist für viele Lebensmittelhersteller und Direktvermarkter ein großes Fragezeichen. In diesem Artikel geht es um die Nährwertkennzeichnungsverordnung und für wen diese Pflicht gilt. Ebenso geh ich ein wenig auf die Ausnahmen zur Nährwertkennzeichnung ein.

Nährwertkennzeichnung Verordnung

Nährwertkennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner helfe ich Lebensmittelherstellern & Direktvermarktern, Zeit & Kosten bei der Nährwertkennzeichnung zu sparen. Du kannst deine Rezepte eingeben mit Menge und dafür automatisch die Nährwertangaben pro 100g berechnen lassen. Im Anschluss kannst du mit Hilfe vom Etiketten Generator auch vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen. Probiere den Nährwertrechner hier direkt kostenlos aus.

Video: Nährwertkennzeichnung – einfach erklärt –

In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Nährwertkennzeichnung. Ich erkläre, wer der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung unterliegt und welche Ausnahmen es gibt. Zudem zeige ich dir, wie du gemäß LMIV eigenständig die Berechnung der Nährwertkennzeichnung vornehmen kannst. 

Was verbirgt sich hinter der Nährwertkennzeichnungsverordnung?

Eine Nährwertkennzeichnungsverordnung in dem Sinne gibt es eigentlich nicht. Die Nährwertkennzeichnung Pflicht ist geregelt in der Lebensmittelinformationsverordnung. Dort wird explizit definiert, wie die Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware aussehen muss. Dabei handelt es sich um die europäische Verordnung der EU Kommission: (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011. Sie gilt in allen EU Mitgliedsstaaten, zu denen beispielsweise auch Deutschland und Österreich gehören. Seit Dezember 2014 gilt diese in Deutschland. Die Nährwertkennzeichnung greift seit Dezember 2016. Darin ist geregelt, dass auf verpackten Lebensmittel die Big7 Nährwertangaben pro 100g zu sehen sein müssen (siehe auch Nährwertkennzeichnung Lebensmittel). Zu den Big7 Nährwertangaben gehören der Brennwert (kJ, kcal), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz. Die Reihenfolge muss genau so eingehalten werden. Zudem müssen die Angaben normalerweise in Tabellenform gemacht werden. Nur in wenigen Ausnahme Fällen darf man von der Tabelle abweichen. Man spricht in diesem Zusammenhang häufig auch von der Nährwerttabelle.

Nährwertkennzeichnungsverordnung – gibt es Ausnahmen?

Grundsätzlich müssen alle vorverpackten Lebensmittel mit der Nährwerttabelle ausgestattet sein. Die Nährwerttabelle muss zur Verfügung stehen, bevor der Verbraucher die Entscheidung zum Kauf des Lebensmittels trifft. Der Verbraucher soll in der Lage sein sich im Vorwege zu informieren. Ausgenommen von der Nährwertkennzeichnung sind lose Waren. Zudem sind kleine Betriebe ausgenommen, die nur im lokalen Umfeld vermarkten. Das lokale Umfeld wird dabei definiert, als ein Verkaufsradius von 50km. Einige Bundesländer sind hier jedoch noch etwas offener und erlauben auch einen Umkreis von bis zu 100km. Wichtig ist, dass dies nur gilt solange man seine Lebensmittel nicht im Internet verkaufen möchte. Wer seine Lebensmittel auch online verkaufen möchte, kann dem Verbraucher nicht mündlich vorab Informationen zum Produkt mitgeben. Aus diesem Grund braucht es beim Verkaufen im Internet immer das Datenblatt mit der Nährwertkennzeichnung. Eine weitere Ausnahme sind gewisse Produkte. Dazu gehören beispielsweise Monoprodukte (z.B. Kartoffeln, Getreide), die nur aus einer Zutaten bestehen. Ebenso sind gewisse Gewürze und Kaugummi von der Nährwertkennzeichnung ausgeschlossen. Mach dich am besten mit dem Teil der Nährwertkennzeichnungsverordnung vertraut um zu erfahren, ob du der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung bereits unterliegst.

Soll ich die Nährwertkennzeichnung durchführen?

Viele, die heute noch der verpflichtet sind die Nährwertkennzeichnung durchzuführen, machen dies trotzdem. Zum einen wollen viele Hersteller ungern später die Etiketten erneut ändern. Zum anderen wirkt es professioneller wenn die Nährwerttabelle mit abgebildet ist. Außerdem sind viele Kunden dennoch interessiert und verstehen nicht, dass gewisse Lebensmittel Hersteller laut Verordnung noch nicht zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind. Ein weiteres Argument für die Nährwertkennzeichnung ist, dass man sonst ständig prüfen muss, ob man nach wie vor von der Pflicht befreit ist. Denn auch die Betriebsgröße ist ein Argument. Wenn der Betrieb nämlich mehr als 10 Mitarbeiter hat oder mehr als 1 Mio € Umsatz im Jahr, dann wird die Nährwertkennzeichnung ebenfalls zur Pflicht. Wer sich nun also einfach sofort für die Nährwerttabelle entscheidet, der fragt sich natürlich im nächsten Schritt, wie man am besten die Inhaltsstoffe der Lebensmittel ermitteln lassen kann?

Nährwertberechnung oder Analyse im Labor?

Die Verordnung zur Lebensmittel und Nährwerte Kennzeichnung erlaubt hier unterschiedliche Wege. Im ersten Schritt wirkt die Analyse im Labor als die professionellste Lösung. Bei der Nährwertanalyse im Labor zahlt man jedoch pro Probe. Wer ein großes Produktportfolio oder viele verschiedene Lebensmittel hat, für den kann das schnell sehr teuer werden. Alternativ kann man die Nährwerte auch selbst berechnen mit Hilfe einer Nährwertdatenbank. Hier gibt es in Deutschland den Bundeslebensmittelschlüssel. Diesen kann man übrigens auch für Österreich und die Schweiz anwenden. Es handelt sich um öffentliche Durchschnittswerte. Die Nährwertdatenbank liefert jedoch nur die Nährwertangaben pro 100g je Lebensmittel. Bei einem komplexen Rezept muss man die Nährwertberechnung für die einzelne Menge also nur selbst gewichten. Wer nicht ganz so fit im Umgang mit Excel ist, scheitert hier schnell. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bieten wir Lebensmittelherstellern hier eine einfache Lösung viel Zeit & Kosten bei der Nährwertberechnung zu sparen.

Nährwertangaben Lebensmittel Pflicht

Etiketten zum ausdrucken mit dem Rezeptrechner

Um die Big7 Nährwertangaben zu berechnen brauchst du eine Jahreslizenz für den Rezpetrechner PRO Business. Damit kannst du dann auch Lebensmitteletiketten zum ausdrucken bestellen. Den Etiketten Generator, der Teil vom Rezeptrechner PRO Business ist, kannst du über diesen Link ebenfalls kostenlos ausprobieren. 

Nährwertkennzeichnung – was passiert bei einer Kontrolle?

Grundsätzlich fürchten viele Hersteller eine Lebensmittelkontrolle und haben Angst, etwas falsch zu machen. Diese Angst oder Sorge ist jedoch häufig unberechtigt. Wer sich im Vorwege mit den Pflichten auseinandergesetzt hat und die Kennzeichnung befolgt, der hat meist nichts zu fürchten. Bei einer Lebensmittelkontrolle wird eine Probe vom Lebensmittel gezogen. Es werden die Inhaltsstoffe im Labor analysiert und die Angaben mit dem Lebensmitteletikett verglichen. Dabei ist klar, dass jede Probe im Labor etwas anders ausfällt. Deswegen definiert die Nährwertkennzeichnungsverordnung sogenannte Toleranzgrenzen. Hierfür gibt es eine zweite Verordnung, die sich ausführlich mit dem Prüfverfahren befasst. Dort ist genau geregelt, wie Lebensmittelkontrolleure bei einem Prüfverfahren vorgehen müssen. Dazu gehören zum Beispiel auch gewisse Rundungsrichtlinien. Diese sollen beispielsweise sicherstellen, das ein Hersteller, der genauere Angaben macht, deswegen nicht bestraft wird. Die genauen Schritte vom Prüfverfahren können über den Link nachgelesen werden:

Verordnung für das Prüfverfahren & Leitfaden zu Toleranzgrenzen

Mehr zum Thema Toleranzen bei der Nährwertdeklaration findest du in diesem Artikel.

Nährwertkennzeichnung Pflicht

Nährwertkennzeichnung Pflicht

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, sollte die Lebensmittelinformationsverordnung (kurz LMIV) kennen. Die LMIV regelt die Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland. Zur Lebensmittelkennzeichnung gehört auch die Nährwertkennzeichnung. Es gibt in dem Sinne keine separate Nährwertkennzeichnungsverordnung. Abgesehen von der Nährwertkennzeichnung gibt es auch eine Deklarationspflicht für Hersteller für z.B. Allergene & Zusatzstoffe. Doch es gibt auch Ausnahmen von diesen Verpflichtungen. In diesem Artikel geht es um die Nährwertkennzeichnung Pflicht und einige Ausnahmen, unter denen diese noch nicht greift.

Nährwertkennzeichnung

Nährwertkennzeichnung für Rezepte

Mit dem Rezeptrechner helfe ich Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Du kannst den Rezeptrechner Online kostenlos ausprobieren. Für die Berechnung aller Big7 Nährwertangaben braucht es einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit hast du dann auch die Möglichkeit Nährwerttabellen zum ausdrucken zu erstellen. Du kannst mit dem Etiketten Generator z.B. auch vollständige Lebensmitteletiketten erstellen.

Mehr zum Thema Nährwertinformation berechnen findest du auch hier.

Video: Nährwertkennzeichnung – einfach erklärt –

In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Nährwertkennzeichnung. Ich erkläre, wer der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung unterliegt und welche Ausnahmen es gibt. Zudem zeige ich dir, wie du gemäß LMIV eigenständig die Berechnung der Nährwertkennzeichnung vornehmen kannst.

Was genau versteht man unter der Nährwertkennzeichnung?

Unter der Nährwertkennzeichnung versteht man die Angabe der sogenannten Big7 Nährwerte für Lebensmittel. Die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung umfasst dabei für die Angabe der Nährwerte je 100g. Die Angabe der Nährwerte je Portion ist freiwillig. Zu den Big7 Nährwertangaben gehört der Brennwert (kcal, kJ), Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz. Die Angabe von Mineralstoffen, Spurenelementen oder Vitaminen hingegen ist freiwillig. Den genauen Wortlaut kann man in der Verordnung Abschnitt „Nährwertdeklaration“ nachlesen.

Unter gewissen Umständen (wenn beispielsweise ein Produkt explizit im Bezug auf Vitamine beworben wird), sind diese jedoch ebenfalls mit anzugeben. Dafür gibt es jedoch eine separate Verordnung für Nahrungsergänzungsmittel.

Die Lebensmittel Nährwertangaben je 100g müssen zudem in einer vordefinierten Reihenfolge und in Tabellenform zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist zudem, dass die Nährwerttabelle gut leserlich auf beispielsweise der Verpackung abgebildet ist. Wichtig ist, dass der Verbraucher sich vor dem Kauf über das Produkt informieren kann.

Wer unterliegt der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung?

Grundsätzlich sind Hersteller von vorverpackten Lebensmitteln zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet. Wird das Produkt erst vor den Augen vom Verbraucher (z.B. am Tresen beim Metzger oder Bäckerei) verpackt, ist wiederum keine Nährwertdeklaration notwendig. Bei letzterem handelt es sich um lose Ware. Somit sind auch Gastronomie Betriebe oftmals nur zur Allergenkennzeichnung, aber nicht nur Nährwertkennzeichnung verpflichtet (mehr über die Pflicht zur Nährwerttabelle in Restaurants in diesem Artikel) . Wenn jedoch der Bäckerei oder Konditoreibetrieb beispielsweise zu Weihnachten oder Ostern verpackte Kekse anbieten möchte, so benötigt es hierfür ebenfalls eine Nährwertkennzeichnung. Mehr zu diesem Thema findest du auch im Artikel Nährwertangaben Pflicht für Lebensmittel.

Die Nährwertkennzeichnung Pflicht verlangt, dass die Nährwerttabelle auf dem Etikett vom Lebensmittel abgebildet wird. Dies geht einher mit weiteren Angaben für Lebensmitteletiketten, die in der Lebensmittelinformationsverordnung und dem Leitfaden der EU Kommission geregelt sind.

Welche Ausnahmen für die Nährwertkennzeichnung gibt es?

Es gibt gewisse Lebensmittel die von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung ausgenommen sind. Ebenso gibt es eine gewisse Betriebs- und Vermarktungsgröße, die befreit ist. So unterliegen beispielsweise Monoprodukte nicht der Nährwertkennzeichnungspflicht. Monoprodukte sind Produkte, die nur aus einer Zutat bestehen (z.B. Äpfel, Kartoffeln). Auch einige weitere Lebensmittel wie z.B. Kaugummi oder Gewürze benötigen keine Kennzeichnung.

Kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld vermarkten (Direktvermarkter, Hofläden) sind ebenfalls von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung befreit. Anders ist es jedoch, wenn die Betriebe die Produkte auch im Fernabsatz vermarkten. Wer Lebensmittel im Internet verkaufen kann, kann den Verbraucher nicht aktiv informieren. Das heißt, der Verbraucher muss sich im Vorwege mit dem Produkt auseinandersetzten. Dies macht erforderlich, dass bereits bei dem Datenblatt vom Produkt online auch die Nährwerttablle einsehbar ist.

Wie kommt man seiner Nährwertkennzeichnung Pflicht nach?

Wer der Nährwertkennzeichnung Pflicht unterliegt, wird sich im nächsten Schritt fragen, wie man die Nährwertangaben berechnen kann. Grundsätzlich erlaubt die LMIV verschiedene Wege um die Nährwerte zu ermitteln.

Laboranalyse

Man kann die Lebensmittel im Labor analysieren lassen. Eine Nährwertanalyse ist jedoch relativ aufwendig und komplex. Man muss das Produkt erst einschicken und zahlt pro Lebensmittelprobe häufig sogar schon einen fast dreistelligen Betrag.

Berechnung der Nährwerte

Alternativ darf man die Berechnung der Nährwertangaben auch selbst durchführen. Dies ist allerdings mit viel manuellen Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass sich viele Hersteller in dem Bereich nicht gut auskennen und nicht wissen, welche Quelle man nutzen kann. Als Quelle eignet sich der Bundeslebensmittelschlüssel (kurz BLS). Mit dem BLS bekommt man Zugriff auf eine Datenbank mit Nährwertangaben pro 100g für > 10 000 verschiedene Rohstoffe. Man muss jedoch die Rohstoffe nun manuell mit der Menge umrechnen um für ein gesamtes Gesamt die Nährwerte zu ermitteln. Im Anschluss muss man auch noch Reduktionsfaktoren berücksichtigen. Das ist für viele Hersteller viel Aufwand, insbesondere wenn sich Rezepturen ändern.

Nährwerte Berechnen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Herstellern & Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Man kann beim Rezeptrechner direkt vollständige Zutatenlisten mit Mengen für Rezepturen eingeben. Durch Angabe vom Reduktionsfaktor kann der Flüssigkeitsverlust bei der Nährwertberechnung berücksichtigt werden. Es erfolgt die Nährwertberechnung je 100g, je Portion und je Rezept. Im Anschluss kann man dann aus der Rezeptur auch eine Nährwerttabelle erstellen zum ausdrucken oder ein Lebensmitteletikett erstellen. Nutzer vom Rezeptrechner PRO Business erhalten dabei Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel.

Nährwertkennzeichnung

Toleranzen bei der Nährwertkennzeichnung

Einige Hersteller sind verunsichert, inwiefern die eigenständige Berechnung den Anforderungen gemäß LMIV entspricht. Wichtig ist dabei, dass für die LMIV nicht der Weg, sondern das Ergebnis wichtig ist. Die Lebensmittelanalyse im Labor mag hier der genauere Weg sein. Allerdings ist es so, dass auch die Lebensmittelprobe gewissen Schwankungsbandbreiten unterliegt. Kein Lebensmittel (vor allem natürliche Lebensmittel) weißt genau den gleichen Nährwert auf. Auch die die Proben unterliegen einer gewissen Schwankungsbandbreite. Deswegen definiert die LMIV auch gewisse Toleranzgrenzen. Das bedeutet, dass im Falle einer Kontrolle durch den Lebensmittelkontrolleur die obere und untere Grenze für die Nährwertangabe basierend auf der Nährwertkennzeichnung definiert werden. Es wird dann eine Laborprobe gezogen, die sich dann für jeden Nährwert im Rahmen der vordefinierten Toleranzgrenzen bewegen darf. Dabei definiert ein Leitfaden auch die genauen Rundungsrichtlinien für genau diese Kontrolle.

Mehr zur Nährwertkennzeichnungsverordnung findest du auch in diesem Artikel. 

Nährwertangaben Tabelle

Nährwertangaben Tabelle

Mit dem Rezeptrechner kannst du Nährwertangaben berechnen und daraus eine Tabelle zum ausdrucken als PNG, PDF oder JPG erstellen. Häufig ist in dem Zusammenhang auch die Rede von einer Inhaltsstoffe Tabelle für Lebensmittel. Grundsätzlich ist damit aber das gleiche gemeint. 

Für wen besteht die Pflicht für Nährwertangaben?

Die LMIV regelt die Lebensmittelkennzeichnung. Dazu gehört auch die Nährwertangaben Pflicht. Als Hersteller von Lebensmitteln in verpackter Form ist man zur Nährwertdeklaration verpflichtet. Ausnahmen von der Pflicht Nährwertangaben zur Verfügung zu stellen, besteht nur für kleine Hersteller, die im Umkreis von 50 – 100km vermarkten (Direktvermarkter). Wer jedoch seine Lebensmittel im Internet verkaufen möchte, ist ebenfalls zur Angabe der Nährwerte verpflichtet.

Nährwertangaben berechnen

Nährwertangaben berechnen

Mit dem Rezeptrechner kannst du die Nährwertangaben für deine Rezepte und Lebensmittel berechnen und im Anschluss eine Tabelle mit allen Nährwertangaben zum ausdrucken als PNG, JPG oder PDF erstellen. Über den Button kannst du den Nährwertrechner kostenlos ausprobieren.

Wie sieht die Nährwertangaben Tabelle aus?

Die Tabelle mit den Nährwertangaben folgt einer klaren Struktur und Reihenfolge. Die Nährwerte müssen tatsächlich in Tabellenform dargestellt werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Verpackung sehr klein ist, kann man auch in Textform darstellen. Die Tabelle muss zudem die Nährwertangaben pro 100g beinhaltet. Über der Tabelle steht die Überschrift „Durchschnittliche Nährwertangaben pro 100„.

Die Reihenfolge der Nährwertangaben folgt immer dem gleichen Schema. Ganz oben steht der Brennwert in kcal und kJ. Es folgt der Fettgehalt und die gesättigten Fettsäuren. Da die gesättigten Fettsäuren Teil vom gesamten Fettgehalt sind, sind diese als „davon“ auszuweisen. Im Anschluss folgen die Kohlenhydrate und „davon Zucker“. Zu guter letzt muss noch der Salzgehalt angegeben werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von den Big7 Nährwerten. Die Angabe von weiteren Angaben wie beispielsweise den Ballaststoffen ist freiwillig. Ebenso können freiwillig auch Nährwertangaben pro Portion und die Angabe der Referenzmenge gemacht werden. Beides ist jedoch ebenfalls freiwillig. Auch die Kennzeichnung vom Nutri Score erfolgt nur auf freiwilliger Basis.

Tabelle mit Nährwertangaben

Zudem ist wichtig, dass es sich um die Angaben der Nährwerte in dem Zustand handelt, in dem das Lebensmittel erworben wurde. Wenn du also zum Beispiel einen Kuchen im Glas verkaufst, dann muss es sich um die Angaben für den fertig gebackenen Kuchen handeln. Bei der Nährwertberechnung ist dann beispielsweise der Reduktionsfaktor zu berücksichtigen. Dieser beeinflusst die Nährwerte pro 100g denn beim Backen verliert das Lebensmittel Flüssigkeit, wodurch die Nährwertdichte größer wird, das heißt, die Nährwerte pro 100g werden mehr.

Nährwertangaben berechnen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern dabei, Zeit & Kosten bei der Kennzeichnung der Lebensmittel und Nährwertberechnung zu sparen. Zur Nährwertberechnung kann man den Rezeptrechner Online nutzen. Eine Schritt für Schritt Anleitung zur Nutzung vom online Nährwertrechner findet man über folgenden Link. Die Nutzung ist in Summe aber auch sehr einfach. Über das Suchfeld gibt man Zutaten ein. In der kostenlosen Variante bekommt man ungefähr 1000 Zutaten angezeigt. In der PRO Business Variante bekommt man zudem Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10.000 Zutaten.

Man gibt also eine Zutat nach der anderen ein. Alternativ kann man auch die Importfunktion verwenden. Im Anschluss kann man die Mengen und Einheiten auswählen. Man kann die Mengen & Einheiten dann direkt für ein vollständiges Rezept eingeben. Die Nährwertangaben pro 100g werden automatisch berechnet. Über den Reduktionsfaktor kann man dann noch die Zubereitung mit reflektieren.

Der Rezeptrechner kann sofort kostenlos ausprobiert werden. Um die vollständigen Big7 Nährwertangaben zu berechnen, braucht es dann einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit bekommt man Zugriff auf alle Funktionen und kann beispielsweise auch eine Tabelle mit Nährwertangaben zum ausdrucken erstellen.

Nährwertangaben berechnen

Nährwertangaben berechnen

Mit dem Rezeptrechner kannst du die Lebensmittel Nährwertangaben für deine Rezepte berechnen und im Anschluss eine Tabelle mit allen Nährwertangaben zum ausdrucken als PNG, JPG oder PDF erstellen. Über den Button kannst du den Nährwertrechner kostenlos ausprobieren.

Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen

Um eine Tabelle mit Nährwertangaben zum ausdrucken zu erstellen, nutzt man am besten den Etiketten Generator. Damit kann man sowohl Nährwerttabellen aber auch vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken als PNG, JPG oder PDF erstellen. Die Dateien kann man dann mit einem Etikettendrucker ausdrucken (siehe auch Lebensmittel Etiketten Vorlagen). Viele nutzen die Dateien aber auch als Vorlage um diese an eine Agentur zu geben, die daraus Hochglanz Etiketten erstellt. Die Etiketten Vorlagen können im Layout noch beliebig angepasst werden. So kann man die Schriftgröße einstellen. Man kann Hochformat oder Querformat auswählen. Man kann die Farben und das Layout generell anpassen. Zudem kann man auch die weiteren Etiketten Angaben (Herkunft, MHD, Aufbewahrungshinweise) und vor allem die Zutatenliste mit QUID Regelung mit einfügen. Auch das Nettogewicht oder die Füllmenge kann mit angegeben werden.

Nährwerttabelle zum ausdrucken

Etiketten Generator

Mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner kannst du deine Nährwertangaben Tabelle auch direkt als PNG, JPG oder PDF im richtigen Format erstellen. Hier mehr erfahren:

Etiketten Generator

Etiketten Generator

Mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner kannst du automatisch Lebensmitteletiketten erstellen. Den Etiketten Generator vom Rezeptrechner kannst du mit einem Rezeptrechner PRO Business Zugang nutzen. Mit dem Rezeptrechner PRO Business helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern Zeit & Kosten bei der Lebensmittelkennzeichnung zu sparen. Hierzu gehört unter anderem auch das Erstellen von Lebensmitteletiketten. Um die Software in vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benötigst du einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit bekommst du Zugang zu unterschiedlichen Lösungen, die dir die Nährwertberechnung und Kennzeichnung für deine Rezepte deutlich vereinfacht. In diesem Artikel erläutere ich einmal im Detail, wie der Etiketten Generator funktioniert.

Lebensmitteletiketten Generator

Etiketten Generator für Lebensmittel

Mit dem Rezeptrechner habt ihr die Möglichkeit für Eure Lebensmittel und Rezepte nicht nur Nährwerte, sondern auch Etiketten zu erstellen. Du kannst den Etiketten Generator auch hier direkt kostenlos ausprobieren.

Der Etiketten Generator

Wie du auf dem Bild bereits erkennen kannst, ermöglicht der Etiketten Generator dir aus eigenen Rezepturen direkt Lebensmitteletiketten zum drucken zu erstellen. Im Vorwege hast du deine Rezepte im Rezeptrechner Online eingegeben. Dies dient im ersten Schritt vor allem der Nährwertberechnung. Du gibst dort aber nicht nur die Zutaten sondern auch die Mengenangabe ein pro Rezept.

Nachdem du dein Rezept gespeichert hast, kannst du den Etiketten Generator öffnen. Du siehst hier all deine Rezepte in einer Datenbank gelistet und kannst nun für die einzelnen Rezepte eine Etiketten Vorlage öffnen. Die Etiketten Vorlage, die der Generator automatisch erstellt, enthält alle notwendigen Angaben vom Lebensmitteletikett, die gemäß LMIV Vorschriften erforderlich sind.

Nicht alle Angaben sind für alle Anwendungsfälle relevant. So ist beispielsweise der Alkoholgehalt natürlich nur für alkoholische Getränke und Cocktails relevant. Ebenso braucht es nicht für alle Lebensmittel die Angabe vom Herkunftsort. Du kannst hier die für dich relevanten Angaben auswählen und sichtbar machen.

Zutatenliste & QUID Generator

Es wird auch automatisch eine Zutatenliste mit QUID erstellt. QUID bezeichnet die Prozentangabe hinter den Zutaten, die notwendig ist, wenn die Zutat in der Lebensmittelbezeichnung erwähnt wird.

Produktetiketten mit Beschreibung

Mit dem Etiketten Generator kannst du dem Lebensmittel auch kleine Beschreibungen hinzufügen. Das ist insbesondere dann praktisch, wenn du das Lebensmittel auch online verkaufen möchtest. Wer Lebensmittel im Internet verkaufen möchte, muss im Vorwege häufig eine relativ komplexe Produktbeschreibung angeben für das Lebensmittel. Dies umfasst auch schon die Nährwertkennzeichnung sowie die Allergene und Zusatzstoffe und eine vollständige Zutatenliste. Dies ist notwendig damit der Verbraucher sich schon vor dem Kauf von einem Lebensmittel darauf informieren kann. Die Vorschriften hierfür regelt die sogenannte Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Du kannst den Etiketten Generator auch nutzen um automatisch Produktetiketten zu erstellen. Die Produktetiketten kannst du dann auch als PNG, PDF oder JPG herunterladen und drucken oder in einem anderen Tool hochladen.

Nährwertetikett Vorlage

Abgesehen von vollständigen Produktetiketten kannst du mit dem Rezeptrechner auch Nährwertetikett Vorlagen erstellen zum ausdrucken. Du kannst die Nährwerttabelle als Bild Datei (PNG oder JPG) aber auch als PDF zum ausdrucken herunterladen. Im Anschluss kannst du das PDF dann auch selbst drucken. Wir arbeiten auch bereits an einer Schnittstelle mit Etikettendrucker Herstellern wie beispielsweise Brother. Aber auch schon heute kannst du ohne die Schnittstelle das Layout für deine Endlos Etiketten einfach vorbereiten und mit einem Lebensmittel Etikettendrucker ausdrucken.

Ernährungsplan & Speiseplan Generator

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du auch automatisch Zugang zu Ernährungsplan & Speiseplan Generator. Dies ist insbesondere für Catering Firmen sehr spannend. Als Catering Unternehmen bietet man ja häufig sowohl verpackte Ware als auch Gemeinschaftsverpflegung (zum Beispiel in Schulen oder Kitas) an. Das bedeutet, dass man sowohl Lebensmitteletiketten erstellen muss als auch Speisepläne. Für beide Varianten handelt es sich häufig um die gleichen Rezepte oder Mahlzeiten, allerdings unterschiedlich verpackt und ausgeliefert. Mit dem Rezeptrechner kannst du für gespeicherte Rezepte auch automatisch einen Speiseplan erstellen. Den Speiseplan Generator öffnest du über ein separates Fenster. Wenn du dich oben rechts angemeldet hast, kannst du hier ebenfalls alle Rezepte aus deiner Datenbank einsehen und diese in die Speiseplan Vorlage ziehen. Du bekommst Zugang zu unterschiedlichen Speiseplan Vorlagen und kannst das für dich passende Muster auswählen.

Speiseplan zum ausdrucken erstellen
Zutatenverzeichnis für Lebensmittel

Zutatenverzeichnis für Lebensmittel

Die Verordnung zur Lebensmittel Kennzeichnung erfordert sowohl für verpackte als auch lose Ware die Angabe von einem Zutatenverzeichnis. Häufig ist in dem Zusammenhang auch einfach nur die Rede von einer Zutatenliste für Lebensmittel. Erfahre hier, wie du mit dem Rezeptrechner ein Zutatenverzeichnis für deine Lebensmittel & Rezepte zur Kennzeichnung erstellen kannst.

Mit dem Rezeptrechner helfen wir kleinen Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertanalyse. So kannst du mit dem Rezeptrechner nicht nur Nährwerte berechnen, sondern direkt für deine Rezepte auch Etiketten zum drucken mit Zutatenverzeichnis erstellen.

Zutatenverzeichnis für Lebensmittel

Zutatenverzeichnis erstellen

Mit dem Rezeptrechner kannst du automatisch für dein Lebensmittel und/ oder Rezept ein Zutatenverzeichnis in der richtigen Reihenfolge erstellen. Das Zutatenverzeichnis kannst du kopieren, du kannst die Prozentangabe für einzelne Lebensmittel berechnen lassen. Ich erkläre, wie du mit zusammengesetzten Zutaten umgehst und wie du Allergene kennzeichnen kannst. Im Etiketten Generator vom Rezeptrechner siehst du beispielhaft ein solches Zutatenverzeichnis. Wie du im Video siehst, kannst du mit dem Rezeptrechner auch direkt die Lebensmittelinhaltsstoffe berechnen und analysieren lassen. 

Video: Zutatenliste gemäß LMIV – das solltest du wissen

In diesem Video erläutere ich dir die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Dabei gehe ich auch auf zusammengesetzte Lebensmittel sowie sub-Zutatenlisten von Lebensmitteln genauer ein. Ich zeige dir zudem, wie du die Rezeptrechner Software nutzen kannst um Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge. 

Anleitung: Zutatenverzeichnis für Lebensmittel oder Rezept erstellen

Das Erstellen vom Zutatenverzeichnis für Lebensmittel kann langwierig und komplex sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn man viele unterschiedliche Rezepturen hat oder sich die Rezepte regelmäßig verändern. Viele suchen deswegen auch nach einer Software zur Verwaltung von Zutatenlisten. Mit dem Rezeptrechner kannst du nicht nur ein Zutatenverzeichnis für deine Lebensmittel erstellen, sondern auch direkt Etiketten zum drucken generieren. Zudem stelle ich dir mit dem Rezeptrechner weitere Tools zur Verfügung um beispielsweise Preise & Kosten zu berechnen. In diesem Abschnitt erläutere ich dir, wie du ein Zutatenverzeichnis erstellen kannst mit dem Rezeptrechner.

So funktioniert’s:

1. Rezeptrechner Account erstellen & anmelden

Zunächst einmal benötigst du einen kostenlosen Rezeptrechner Account. Du kannst dich hier kostenlos registrieren. Nachdem du deine E-Mail Adresse und ein Passwort eingegeben hast, bekommst du eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Falls du keine E-Mail erhalten hast, prüfe deinen Spam Ordner. Wenn dort auch nichts zu finden ist, schreibe mir eine Nachricht an [email protected] du dich registrierst hast, kannst du dich über die gleiche Seite einmal anmelden.

2. Upgrade durchführen

Um das Zutatenverzeichnis für deine Lebensmittel gemäß LMIV zu erstellen, benötigst du einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Das upgrade dafür kannst du direkt online erwerben. 

3. Rezepteingabe

Nachdem du den Zugang zum Rezeptrechner PRO Business hast, kannst du damit starten und Rezepte eingeben. Für das Erstellen vom Zutatenverzeichnis sind lediglich die Zutaten und Mengen erforderlich. Du bekommst automatisch Vorschläge für Allergene und Zusatzstoffe. Ebenso hast du die Möglichkeit mehrfach auftretende Zutaten zusammenzufassen.

Es besteht ebenso die Möglichkeit Rezepte in Komponenten umzuwandeln und für andere Rezepte zu nutzen. Wir bilden in den Rezepten bis zu 3 Ebenen ab und fassen die Zutatenliste auch wieder in der richtigen Reihenfolge über die verschiedenen Ebenen zusammen. 

4. QUID Kennzeichnung (Prozentangabe)

Wenn du für bestimmte Zutaten den Prozensatz angeben musst gemäß QUID Kennzeichnung, ist das ebenfalls möglich. Für Zutaten, die mehrfach auftreten, wird automatisch der kumulierte Prozentsatz ermittelt.

5. Zutatenliste kopieren oder Etikett (PDF, JPG, PNG) herunterladen

Die Zutatenliste kann am Ende als Text kopiert werden. Du kannst aber auch ein vollständiges Etikett mit Zutatenliste erstellen und dieses als Bilddatei oder PDF herunterladen und selbst ausdrucken.  

Zutatenverzeichnis: Aufbau gemäß LMIV

Die Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung beschreibt ganz konkret den Aufbau vom Zutatenverzeichnis. Zunächst einmal spielt dabei die Reihenfolge der Lebensmittel und Zutaten eine wichtige Rolle. An erster Stelle muss immer die Zutat stehen, die mengenmäßig (nach Gewicht) am häufigsten im Lebensmittel vorkommt. Das ist wichtig, damit der Verbraucher eine Orientierung hat.

Reihenfolge

Die Zutaten müssen nach Menge absteigend sortiert sein. Die Menge im Zutatenverzeichnis berechnet sich dabei auf Basis vom Gewicht der Rohstoffe geteilt durch das Nettogewicht vom Lebensmittel im zubereiteten Zustand. Sofern das Lebensmittel noch Wasser verliert, kann es also durchaus sein, dass eine Zutat mehr als 100% ausmacht. Das ist beispielsweise bei Salami der Fall. Das Rindlfleisch in einem Salami Rezept macht im Rohzustand mehr aus, als das Nettogewicht nach dem Räuchern. In so einem Falle gibt man nicht mehr als 100% an. Stattdessen wird hier angegeben, aus wieviel Gramm von dem Fleisch die Zutat zubereitet wird.

Zusammengesetzte Zutaten

Verwendest du in deinem Lebensmittel zusammengesetzte Zutaten, so achte darauf, dass du auch hierfür die sub-Zutaten in Klammern hinter der eigentlichen Zutat angibst. Hier ist auch wieder darauf zu achten, dass die Zutaten im Zutatenverzeichnis in der richtigen Reihenfolge auftauchen.

Einige Besonderheiten gibt es dann noch zu beachten für Lebensmittel mit gewissen Qualitätsmerkmalen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Kennzeichnung von Schokolade. Die Vorschriften zur Kennzeichnung von Schokolade werden in der Kakaoverordnung detailliert erläutert. 

Eine weitere Ausnahme bilden zusammengesetzte Zutaten, die weniger als 2% vom gesamten Lebensmittel ausmachen. Hier kannst du auf die Angabe der Zutatenliste in Klammern verzichten.

Allergene & Zusatzstoffe im Zutatenverzeichnis

Wichtig bei der Kennzeichnung vom Zutatenverzeichnis sind zudem die Allergene und Zusatzstoffe. Diese müssen entweder fett hervorgehoben werden oder hinter dem Zutatenverzeichnis noch einmal separat angegeben werden.

Für die Allergene ist zu beachten, dass alle 14 deklarationspflichtigen Allergen berücksichtigt werden. Meistens kommen maximal 1-2 oder häufig sogar gar kein Allergen in den Zutaten vor. Überprüfe dein Zutatenverzeichnis dennoch auf Allergene.

Zusatzstoffe für ein Lebensmittel sind meistens schon in der Rezeptur bekannt. Man kann die Zusatzstoffe somit auch als Bestandteil der Rezeptur schon angeben. Wichtig ist, dass man die Funktion vom jeweiligen Zusatzstoff mit angibt. Die Zusatzstoffe Bezeichnung selbst darf entweder als chemische Bezeichnung oder als E-Nummer erfolgen.

Zutatenverzeichnis Prozent Angabe (QUID)

Im Zutatenverzeichnis müssen zudem ausgewählte Zutaten noch mit einer Prozent Angabe in Klammern versehen werden. Dabei handelt es sich um Zutaten, die auf der Verpackung vom Lebensmittel abgebildet sind. Ebenso braucht es die Prozent Angabe für Zutaten, die in der Lebensmittelbezeichnung Erwähnung finden.

Bei der Prozentangabe im Zutatenverzeichnis spricht man auch von der QUID Regel. QUID ist englisch und steht für „Quantitive Ingredient Declaration“.

Preise Rezeptrechner PRO

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du Zugang zu weiteren tollen Lösungen wie beispielsweise dem Kosten Rechner für Catering und Gemeinschaftsverpflegung oder dem Speiseplan Generator. 

Herkunftsort – Kennzeichnung Lebensmittel

Herkunftsort – Kennzeichnung Lebensmittel

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt die Kennzeichnung für Lebensmittel in Deutschland und der EU. An diese Vorschriften muss sich jeder halten, der selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte. Unterschieden wird dabei häufig auch noch zwischen verpackten Lebensmitteln und loser Ware. In diesem Zusammenhang soll es hier um die Kennzeichnung der Lebensmittel bzgl ihrer Herkunft gehen. Für einige Lebensmittel ist die Kennzeichnung vom Herkunftsland (oder Ursprungsland) erforderlich. In diesem Artikel erläutere ich, was die Definition vom Herkunftsland (bzw Herkunftsort) ist, wo der Unterschied zum Ursprungsland und Herkunftsort liegt und wie du deine Lebensmittel und Etiketten richtig kennzeichnen kannst.

Zutatenliste: Reihenfolge auf Etikett

Lebensmittel Etiketten erstellen

Mit dem Rezeptrechner helfen wir kleinen Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern Zeit & Kosten bei der Kennzeichnung der Lebensmittel zu sparen. Ihr habt nicht nur die Möglichkeit die teure Nährwertanalyse im Labor zu ersetzen, sondern könnt direkt auch Etiketten zum drucken für Eure Lebensmittel erstellen.

Einordnung der Verordnung zur Herkunftskennzeichnung

Grundsätzlich sind die Vorschriften zur Lebensmittel Kennzeichnung in der LMIV geregelt. In dieser steht folgende Definition zum Herkunftsort oder Ursprungsland (siehe Link Paragraph (29)):

„Das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Lebensmittels sollten immer dann angegeben werden, wenn ohne diese Angabe die Verbraucher über das eigentliche Ursprungsland oder den eigentlichen Herkunftsort dieses Erzeugnisses irregeführt werden könnten. In allen Fällen sollte die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts so gestaltet sein, dass die Verbraucher nicht getäuscht werden; ferner sollte sie auf eindeutig definierten Kriterien beruhen, die gleiche Ausgangsbedingungen für Unternehmen gewährleisten und das Verständnis der Informationen zum Ursprungsland oder Herkunftsort eines Lebensmittels seitens der Verbraucher fördern. Für Angaben zum Namen oder zur Anschrift des Lebensmittelunternehmers sollten keine derartigen Kriterien gelten.

Die Verordnung wurde im April 2020 ergänzt um die Durchführungsverordnung. Während die initiale Verordnung in der LMIV primär auf die Kennzeichnung von Herkunftsort/ Ursprungsland für lose Erzeugnisse aus einer Zutat fokussiert, erweitert die neue Verordnung die Vorschriften auch für verarbeitete Lebensmittel. So muss nun in verarbeiteten Lebensmitteln auch für die primäre Zutat der Herkunftsort angegeben werden.

Definition: Herkunftsort oder Ursprungsland

Als Herkunftsort wird dabei der Ort definiert, aus dem ein Lebensmittel gemäß Angabe kommt. Dies ist nicht gleichzusetzen mit der Hersteller Adresse und es ist auch nicht gleichzusetzen mit dem Ursprungsland.

Wichtig ist insbesondere, dass es nicht zu Verwechslungen kommt. Der Unterschied zwischen Herkunftsort und Ursprungsland ist dadurch begründet, dass manchmal das Land und manchmal ein gewisser Ort angegeben werden muss. Dies ist je nach Lebensmittel oder Erzeugnis unterschiedlich. Manchmal reicht ein Land nicht aus. Beim Fisch wird beispielsweise nach Fischfanggebieten unterschieden. Dabei geht es um einen Ort, aber nicht unbedingt ein Land.

Wenn beispielsweise ein Lebensmittel aus einem bestimmten Herkunftsort stammt, nicht jedoch die primäre Zutat, so muss für die Zutat ein individueller Herkunftsort angegeben werden.

Für welche Lebensmittel Herkunftsort angeben?

Für folgende Lebensmittel muss der Herkunftsort angegeben werden, sofern diese Lebensmittel nicht verarbeitet sind.

  • Milch & Milcherzeugnisse
  • Fleisch (Rind, Schwein, Ziege, Schaf, Geflügel); frisch, gekühlt und gefroren
  • Fisch
  • unverarbeitete Lebensmittel
  • Erzeugnisse aus einer Zutat (z.B. Eier, Honig, Obst, Gemüse)
  • Zutaten, die mehr als 50% eines Lebensmittels ausmachen (primär Zutat) –> neu seit April 2020 gemäß Durchführungsverordnung

Insbesondere bei Fleisch aber auch Gemüse und Obst gibt es natürlich einige Fragen zu beantworten. So kann beispielsweise der Aufzuchtsort, Geburtsort und Schlachtort eines Tieres sich unterscheiden.

Weiterführende Informationen zu den Pflichtangaben auf Etiketten findest du auch in diesem Artikel. 

Herkunftsort vs Ursprungsland

Angabe seit April auch für verarbeitete Lebensmittel erforderlich

Wer seine Erzeugnisse verarbeitete (zum Beispiel Marmelade aus Erdbeeren herstellt, konnte bis April 2020 auf die Angabe vom Herkunftsland verzichten). So musste zum Beispiel das Herkunftsland für Milch auch nur angegeben werden, wenn die Milch unverarbeitet verkauft wird. Wurde die Milch zu Joghurt verarbeitet, war die Kennzeichnung vom Herkunftsland nicht mehr erforderlich. Dies hat sich nun mit der Durchführungsverordnung 2018/ 775 geändert. Demnach müssen nun auch für vorverarbeitete Lebensmitteln Angaben zum Herkunftsort für die primäre Zutat gemacht werden. Dies gilt auch für Hersteller, die verpackte Lebensmittel verkaufen.

Wie genaue die Angaben von Herkunftsort und Ursprungsland zu erfolgen haben, regelt deswegen die  Die Durchführungsverordnung erweitert nochmals die Kennzeichnungspflicht für den Herkunftsort und nimmt nun auch primäre Zutaten in vorverpackten Lebensmitteln mit ins Visier.

Als primäre Zutat wird eine Zutat bezeichnet, die mehr als 50% vom Lebensmittel ausmacht oder vom Verbraucher üblicherweise mit dem Lebensmittel in Verbindung gebracht wird.

Die neue Regel gilt dabei für alle Lebensmittelhersteller und Online Händler.

Angabe Herkunftsort – Fisch

Bei Fisch muss das Fanggebiet angegeben werden. Folgende Unterscheidung bei den Angaben ist dabei erforderlich:

  • Gefangen + Fanggebiet
  • Aus Binnenfischerei + Land, in dem der Fisch seinen Ursprung hat
  • Aus Aquakultur oder gezüchtet + Land, in dem der Fisch seine letzte Entwicklungsphase durchlaufen hat

Bei den Fanggebieten unterscheidet man 19 sogenannte FAO Gebiete. Zu diesen FAO Gebieten gehören:

  • 18 Arktischer Ozean
  • 21 Nordwestatlantik
  • 31 Mittlerer Westatlantik
  • 34 Mittlerer Ostatlantik
  • 37 Mittelmeer und Schwarzes Meer
  • 41 Südwestatlantik
  • 47 Südostatlantik
  • 48 Antarktischer Atlantik
  • 51 Westlicher Indischer Ozean
  • 57 Östlicher Indischer Ozean
  • 58 Antarktischer Indischer Ozean
  • 61 Nordwestpazifik
  • 67 Nordostpazifik
  • 71 Westlicher Pazifischer Ozean
  • 77 Östlicher Pazifischer Ozean
  • 81 Südwestpazifik
  • 87 Südostpazifik
  • 88 Antarktischer Pazifik

Eine genauere Angabe vom Fanggebiet für Fisch ist auf freiwilliger Basis möglich.

Angabe Herkunftsort – Obst & Gemüse

Bei Gemüse und Obst muss über das Ursprungsland informiert werden.

Ausnahmen

Für einige Obst- und Gemüsesorten gibt es wiederum Ausnahmen. Hier muss das Ursprungsland nicht angegeben werden.

  • Früh- und Speisekartoffeln
  • frische Bananen
  • Oliven
  • Zuckermais
  • Kokosnüsse
  • Datteln
  • Paranüsse

Eine vollständige Liste findest du über den Link.

Angabe Urpsrungsland – Honig

Auch beim Honig muss das Ursprungsland angegeben werden, in dem der Honig erzeugt wurde. Wird der Honig gemischt und stammt aus verschiedenen Ursprungsländern, kann eine der folgenden Angaben gemacht werden:

  • Mischung von Honig aus EU Ländern
  • Mischung von Honig aus Nicht-EU Ländern
  • Mischung von Honig auf EU und Nicht-EU Ländern.

Herkunftsland – Kennzeichnungspflicht

Gemäß der neuen Durchführungsverordnung sind nun also auch Hersteller vor verpackter Ware verpflichtet das Herkunftsland oder den Ort für die primäre Zutat anzugeben. Das gilt nicht nur für Direktvermarkter sondern auch für Online Händler und viele mehr. Mehr zur Deklarationspflicht für Lebensmittel erfährst du auch in diesem Artikel.