Nährwertkennzeichnung Pflicht
Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, sollte die Lebensmittelinformationsverordnung (kurz LMIV) kennen. Die LMIV regelt die Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland. Zur Lebensmittelkennzeichnung gehört auch die Nährwertkennzeichnung. Es gibt in dem Sinne keine separate Nährwertkennzeichnungsverordnung. Abgesehen von der Nährwertkennzeichnung gibt es auch eine Deklarationspflicht für Hersteller für z.B. Allergene & Zusatzstoffe. Doch es gibt auch Ausnahmen von diesen Verpflichtungen. In diesem Artikel geht es um die Nährwertkennzeichnung Pflicht und einige Ausnahmen, unter denen diese noch nicht greift.
Nährwertkennzeichnung für Rezepte
Mit dem Rezeptrechner helfe ich Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Du kannst den Rezeptrechner Online kostenlos ausprobieren. Für die Berechnung aller Big7 Nährwertangaben braucht es einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit hast du dann auch die Möglichkeit Nährwerttabellen zum ausdrucken zu erstellen. Du kannst mit dem Etiketten Generator z.B. auch vollständige Lebensmitteletiketten erstellen.
Mehr zum Thema Nährwertinformation berechnen findest du auch hier.
Video: Nährwertkennzeichnung – einfach erklärt –
In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Nährwertkennzeichnung. Ich erkläre, wer der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung unterliegt und welche Ausnahmen es gibt. Zudem zeige ich dir, wie du gemäß LMIV eigenständig die Berechnung der Nährwertkennzeichnung vornehmen kannst.
Was genau versteht man unter der Nährwertkennzeichnung?
Unter der Nährwertkennzeichnung versteht man die Angabe der sogenannten Big7 Nährwerte für Lebensmittel. Die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung umfasst dabei für die Angabe der Nährwerte je 100g. Die Angabe der Nährwerte je Portion ist freiwillig. Zu den Big7 Nährwertangaben gehört der Brennwert (kcal, kJ), Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz. Die Angabe von Mineralstoffen, Spurenelementen oder Vitaminen hingegen ist freiwillig. Den genauen Wortlaut kann man in der Verordnung Abschnitt „Nährwertdeklaration“ nachlesen.
Unter gewissen Umständen (wenn beispielsweise ein Produkt explizit im Bezug auf Vitamine beworben wird), sind diese jedoch ebenfalls mit anzugeben. Dafür gibt es jedoch eine separate Verordnung für Nahrungsergänzungsmittel.
Die Lebensmittel Nährwertangaben je 100g müssen zudem in einer vordefinierten Reihenfolge und in Tabellenform zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist zudem, dass die Nährwerttabelle gut leserlich auf beispielsweise der Verpackung abgebildet ist. Wichtig ist, dass der Verbraucher sich vor dem Kauf über das Produkt informieren kann.
Wer unterliegt der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung?
Grundsätzlich sind Hersteller von vorverpackten Lebensmitteln zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet. Wird das Produkt erst vor den Augen vom Verbraucher (z.B. am Tresen beim Metzger oder Bäckerei) verpackt, ist wiederum keine Nährwertdeklaration notwendig. Bei letzterem handelt es sich um lose Ware. Somit sind auch Gastronomie Betriebe oftmals nur zur Allergenkennzeichnung, aber nicht nur Nährwertkennzeichnung verpflichtet (mehr über die Pflicht zur Nährwerttabelle in Restaurants in diesem Artikel) . Wenn jedoch der Bäckerei oder Konditoreibetrieb beispielsweise zu Weihnachten oder Ostern verpackte Kekse anbieten möchte, so benötigt es hierfür ebenfalls eine Nährwertkennzeichnung. Mehr zu diesem Thema findest du auch im Artikel Nährwertangaben Pflicht für Lebensmittel.
Die Nährwertkennzeichnung Pflicht verlangt, dass die Nährwerttabelle auf dem Etikett vom Lebensmittel abgebildet wird. Dies geht einher mit weiteren Angaben für Lebensmitteletiketten, die in der Lebensmittelinformationsverordnung und dem Leitfaden der EU Kommission geregelt sind.
Welche Ausnahmen für die Nährwertkennzeichnung gibt es?
Es gibt gewisse Lebensmittel die von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung ausgenommen sind. Ebenso gibt es eine gewisse Betriebs- und Vermarktungsgröße, die befreit ist. So unterliegen beispielsweise Monoprodukte nicht der Nährwertkennzeichnungspflicht. Monoprodukte sind Produkte, die nur aus einer Zutat bestehen (z.B. Äpfel, Kartoffeln). Auch einige weitere Lebensmittel wie z.B. Kaugummi oder Gewürze benötigen keine Kennzeichnung.
Kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld vermarkten (Direktvermarkter, Hofläden) sind ebenfalls von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung befreit. Anders ist es jedoch, wenn die Betriebe die Produkte auch im Fernabsatz vermarkten. Wer Lebensmittel im Internet verkaufen kann, kann den Verbraucher nicht aktiv informieren. Das heißt, der Verbraucher muss sich im Vorwege mit dem Produkt auseinandersetzten. Dies macht erforderlich, dass bereits bei dem Datenblatt vom Produkt online auch die Nährwerttablle einsehbar ist.
Wie kommt man seiner Nährwertkennzeichnung Pflicht nach?
Wer der Nährwertkennzeichnung Pflicht unterliegt, wird sich im nächsten Schritt fragen, wie man die Nährwertangaben berechnen kann. Grundsätzlich erlaubt die LMIV verschiedene Wege um die Nährwerte zu ermitteln.
Laboranalyse
Man kann die Lebensmittel im Labor analysieren lassen. Eine Nährwertanalyse ist jedoch relativ aufwendig und komplex. Man muss das Produkt erst einschicken und zahlt pro Lebensmittelprobe häufig sogar schon einen fast dreistelligen Betrag.
Berechnung der Nährwerte
Alternativ darf man die Berechnung der Nährwertangaben auch selbst durchführen. Dies ist allerdings mit viel manuellen Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass sich viele Hersteller in dem Bereich nicht gut auskennen und nicht wissen, welche Quelle man nutzen kann. Als Quelle eignet sich der Bundeslebensmittelschlüssel (kurz BLS). Mit dem BLS bekommt man Zugriff auf eine Datenbank mit Nährwertangaben pro 100g für > 10 000 verschiedene Rohstoffe. Man muss jedoch die Rohstoffe nun manuell mit der Menge umrechnen um für ein gesamtes Gesamt die Nährwerte zu ermitteln. Im Anschluss muss man auch noch Reduktionsfaktoren berücksichtigen. Das ist für viele Hersteller viel Aufwand, insbesondere wenn sich Rezepturen ändern.
Nährwerte Berechnen mit dem Rezeptrechner
Mit dem Rezeptrechner helfen wir Herstellern & Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Man kann beim Rezeptrechner direkt vollständige Zutatenlisten mit Mengen für Rezepturen eingeben. Durch Angabe vom Reduktionsfaktor kann der Flüssigkeitsverlust bei der Nährwertberechnung berücksichtigt werden. Es erfolgt die Nährwertberechnung je 100g, je Portion und je Rezept. Im Anschluss kann man dann aus der Rezeptur auch eine Nährwerttabelle erstellen zum ausdrucken oder ein Lebensmitteletikett erstellen. Nutzer vom Rezeptrechner PRO Business erhalten dabei Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel.
Toleranzen bei der Nährwertkennzeichnung
Einige Hersteller sind verunsichert, inwiefern die eigenständige Berechnung den Anforderungen gemäß LMIV entspricht. Wichtig ist dabei, dass für die LMIV nicht der Weg, sondern das Ergebnis wichtig ist. Die Lebensmittelanalyse im Labor mag hier der genauere Weg sein. Allerdings ist es so, dass auch die Lebensmittelprobe gewissen Schwankungsbandbreiten unterliegt. Kein Lebensmittel (vor allem natürliche Lebensmittel) weißt genau den gleichen Nährwert auf. Auch die die Proben unterliegen einer gewissen Schwankungsbandbreite. Deswegen definiert die LMIV auch gewisse Toleranzgrenzen. Das bedeutet, dass im Falle einer Kontrolle durch den Lebensmittelkontrolleur die obere und untere Grenze für die Nährwertangabe basierend auf der Nährwertkennzeichnung definiert werden. Es wird dann eine Laborprobe gezogen, die sich dann für jeden Nährwert im Rahmen der vordefinierten Toleranzgrenzen bewegen darf. Dabei definiert ein Leitfaden auch die genauen Rundungsrichtlinien für genau diese Kontrolle.
Mehr zur Nährwertkennzeichnungsverordnung findest du auch in diesem Artikel.