Die Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe in Lebensmitteln beschäftigt fast jeden Lebensmittelbetrieb im Laufe der Jahre. In den letzten Jahren wurde das Gesetz zur Deklarationspflicht für Lebensmittel noch einmal geschärft. Viele fragen sich, ob man selbst unter die Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe in Lebensmittel fällt oder ob man aufgrund einer Ausnahme befreit ist. In diesem Artikel erläutere ich, was genau es mit der Deklaration für Inhaltsstoffe in Lebensmitteln auf sich hat und wie du die Inhaltsstoffe mit dem Rezeptrechner berechnen kannst.
Inhaltsstoffe Deklaration für Lebensmittel selbst erstellen
Mit dem Rezeptrechner helfen wir Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Zur Deklarationspflicht der Inhaltsstoffe zählen nicht nur die Nährwertangaben sondern auch die Allergene und Zusatzstoffe. Egal ob du ein kleines Restaurant betreibst oder Etiketten für Lebensmittel erstellen musst, mit der Rezeptrechner Software kannst du dies selbst schnell und einfach erledigen. Im Anschluss kannst du auch direkt Etiketten für deine Lebensmittel als Bilddatei (JPG, PNG) oder PDF herunterladen.
Wer unterliegt der Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe?
Bei den Inhaltsstoffen in Lebensmitteln muss man in der Regel unterscheiden. Zu den Inhaltsstoffen in Lebensmitteln zählen zum einen die einzelnen Zutaten und deren Allergene und Zusatzstoffe. Aber auch die Nährstoffe oder auch Nährwertangaben zählen zu den Inhaltsstoffen. Es gibt einige Unterschiede zwischen verpackten und losen Lebensmitteln.
Für verpackte Lebensmittel muss man beispielsweise eine vollständige Lebensmittelkennzeichnung durchführen. Dazu gehört die Deklaration aller Inhaltsstoffe (Zutatenliste mit Allergenen, Zusatzstoffen) und auch Nährwerte.Ein anderes Unterscheidungsmerkmal, welches insbesondere die verpackten Lebensmittel betrifft, ist die Betriebsgröße und der Ort, an dem man die Lebensmittel verkauft. Kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld verpackte Lebensmittel verkaufen, sind häufig von der Deklarationspflicht der Nährwertangaben befreit. Diese Betriebe müssen dann nur eine Zutatenliste mit Allergene und Zusatzstoffe angeben. Diese Ausnahme von der Nährwertkennzeichnung gilt jedoch nur, wenn man nur im Hofladen als Direktvermarkter lokal verkauft. Die Betonung liegt auf lokal denn es kommt auf den Umkreis an. Verkauft jemand seine Lebensmittel auch im Internet, so wird eine Nährwertkennzeichnung erforderlich.
Für lose Ware reicht dagegen oftmals die Angabe der Allergene und Zusatzstoffe. Für lose Ware in Restaurants und Gastronomie ist oftmals nicht die Angabe der Nährwerttabelle erforderlich.
Schau dir hierzu auch folgenden Artikel an: Müssen alle Inhaltsstoffe angegeben werden?
Worauf muss man achten bei der Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe?
Nährwertdeklaration
Wer bei der Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe insbesondere an die Nährwertdeklaration denkt, der fragt sich, ob man die Nährwerte auch selbst berechnen kann. Viele wissen gar nicht, dass die Laboranalyse nur eine von vielen Lösungen ist.
Eine eigenständige Berechnung der Nährstoffe ist durchaus erlaubt.
Empfohlen wird, dass man bei der eigenständigen Nährwertberechnung darauf achtet, dass man durchschnittliche Nährwerte aus verlässlichen Quellen nutzt. Die offizielle Nährwertdatenbank für Lebensmittel in Deutschland ist der Bundeslebensmittelschlüssel (siehe auch Inhaltsstoffe Datenbank). Darauf erhalten Nutzer auch Zugriff mit dem Rezeptrechner PRO Business. Dennoch kann es natürlich vorkommen, dass Zutaten fehlen im BLS. In so einem Fall kann man mit dem Rezeptrechner eigenständig Lebensmittel mit Nährwertangaben im Account hinterlegen.
Berücksichtige den Reduktionsfaktor (Kochverlust, Backverlust)
Bei der selbstständigen Nährwertberechnung sollte man berücksichtigen, dass ein Lebensmittel beim Kochen oder Backen Flüssigkeit verliert. Dadurch erhöht sich die Dichte der Inhaltsstoffe und somit auch die Nährstoffdichte. Den Reduktionsfaktor kannst du beim Rezeptrechner direkt mit hinterlegen um diesen bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Beachte die Toleranzgrenzen
Viele sind verunsichert und fragen sich dennoch, ob die Berechnung im Falle einer Lebensmittelkontrolle rechtens ist. Letztlich interessiert den Kontrolleur nicht der Weg sondern nur das Ergebnis. Das Ergebnis der Nährwerte wird verglichen mit den Toleranzen. Der Kontrolleur lässt vermutlich dann selbst eine Laboranalyse durchführen und vergleicht die im Labor analysierten Inhaltsstoffe mit dem, was auf der Lebensmittelverpackung steht. Weichen die Angaben zu stark ab, kommt es oftmals zu einer kleinen Geldstrafe und man erhält eine Frist, innerhalb derer man die falschen Angaben korrigieren muss.
Nährwerte pro 100g gehören zur Deklarationspflicht
Die Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe verlangt die Nährwerte pro 100g. Wer möchte, kann freiwillig auch noch die Referenzmenge oder die Nährwerte pro Portion angeben.
Tabellenform für die Nährstoffe ist Pflicht bei der Deklaration
Auch die Form schreibt das Gesetz vor. Sofern genug Platz auf der Verpackung ist, wird eine Nährwerttabelle immer erforderlich sein. Nur in Ausnahmefällen dürfen die Nährwerte auch in Fliesstextform angegeben werden. Siehe dazu auch:
Zutatenliste
Bei verpackten Lebensmitteln muss auf dem Etikett vom Lebensmittel eine Zutatenliste abgebildet sein (siehe auch: Was muss auf einem Etikett stehen?). Diese Zutatenliste muss alle Inhaltsstoffe im Lebensmittel aufführen. Die Deklarationspflicht gemäß LMIV verlangt dabei in Deutschland, dass die Zutaten in der Reihenfolge nach Mengenanteil aufgelistet sind. Für ausgewählte Zutaten, die in der Lebensmittelbezeichnung genannt werden, muss zudem ein Prozentsatz angegeben werden. Ebenso muss man die prozentuale Angabe machen, wenn ein Inhaltsstoffe auf der Verpackung abgebildet ist. Mehr dazu erfährst du im Absatz QUID Kennzeichnung.
Allergene & Zusatzstoffe
Abgesehen von den Nährwertangaben unterliegen Hersteller auch der Deklarationspflicht für Allergene und Zusatzstoffe. Auch diese gehören zu den Inhaltsstoffen in Lebensmittel und müssen bei der Deklaration Beachtung finden. Bei der Allergenkennzeichnung unterscheidet man ebenfalls zwischen loser und verpackter Ware.
Bei verpackten Lebensmitteln muss darauf geachtet werden, dass die Allergene und Zusatzstoffe im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden.
Allergene und Zusatzstoffe fett kennzeichnen in der Zutatenliste
Die Allergene und Zusatzstoffe müssen dabei innerhalb der Liste aller Inhaltsstoffe fett oder kursiv oder in Großbuchstaben hervorgehoben werden.
Zusatzstoffe mit chemischer Bezeichnung und Funktionsklasse.
Zudem müssen für die Zusatzstoffe sowohl die chemische Bezeichnung oder E-Nummer als auch die Funktionsklasse genannt werden. Die E-Nummer ist dabei häufig negativ behaftet, weswegen viele Betriebe dazu übergegangen sind die Funktionsklasse und die chemische Bezeichnung für die Deklaration der Inhaltsstoffe zu nutzen.
Bei loser Ware müssen Betriebe nur auskunftsfähig sein. Hier gibt es gemäß Deklarationspflicht keine genaue Vorgabe hinsichtlich der Form. Mitarbeiter können mündlich, schriftlich oder elektronisch über Inhaltsstoffe informieren. In vielen Bäckereien oder Konditoreien wird mit PDFs oder Tabellen gearbeitet, auf denen die Inhaltsstoffe aller Lebensmittel vermerkt sind.
Deklaration für Lebensmittel selbst erstellen
Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Deklaration der Inhaltsstoffe für deine Lebensmittel selbst erstellen. Du kannst sowohl die Nährwerte für deine Lebensmittel und Rezepte berechnen. Im Anschluss kannst du mit dem Rezeptrechner PRO Business die Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe vornehmen. Nutzer erhalten dabei automatisierte Vorschläge für Allergene und Zusatzstoffe. Man kann diese aber auch jederzeit manuell überschreiben. Auf Basis der Kennzeichnung können dann auch jederzeit Allergenlisten als PDF für alle Rezepte erstellt und ausgedruckt werden. Zudem bekommt man Zugriff zum Etiketten Generator. Damit kann man direkt Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen.