Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt die Kennzeichnung für Lebensmittel in Deutschland und der EU. An diese Vorschriften muss sich jeder halten, der selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte. Unterschieden wird dabei häufig auch noch zwischen verpackten Lebensmitteln und loser Ware. In diesem Zusammenhang soll es hier um die Kennzeichnung der Lebensmittel bzgl ihrer Herkunft gehen. Für einige Lebensmittel ist die Kennzeichnung vom Herkunftsland (oder Ursprungsland) erforderlich. In diesem Artikel erläutere ich, was die Definition vom Herkunftsland (bzw Herkunftsort) ist, wo der Unterschied zum Ursprungsland und Herkunftsort liegt und wie du deine Lebensmittel und Etiketten richtig kennzeichnen kannst.
Lebensmittel Etiketten erstellen
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Einordnung der Verordnung zur Herkunftskennzeichnung
Grundsätzlich sind die Vorschriften zur Lebensmittel Kennzeichnung in der LMIV geregelt. In dieser steht folgende Definition zum Herkunftsort oder Ursprungsland (siehe Link Paragraph (29)):
„Das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Lebensmittels sollten immer dann angegeben werden, wenn ohne diese Angabe die Verbraucher über das eigentliche Ursprungsland oder den eigentlichen Herkunftsort dieses Erzeugnisses irregeführt werden könnten. In allen Fällen sollte die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts so gestaltet sein, dass die Verbraucher nicht getäuscht werden; ferner sollte sie auf eindeutig definierten Kriterien beruhen, die gleiche Ausgangsbedingungen für Unternehmen gewährleisten und das Verständnis der Informationen zum Ursprungsland oder Herkunftsort eines Lebensmittels seitens der Verbraucher fördern. Für Angaben zum Namen oder zur Anschrift des Lebensmittelunternehmers sollten keine derartigen Kriterien gelten.
Die Verordnung wurde im April 2020 ergänzt um die Durchführungsverordnung. Während die initiale Verordnung in der LMIV primär auf die Kennzeichnung von Herkunftsort/ Ursprungsland für lose Erzeugnisse aus einer Zutat fokussiert, erweitert die neue Verordnung die Vorschriften auch für verarbeitete Lebensmittel. So muss nun in verarbeiteten Lebensmitteln auch für die primäre Zutat der Herkunftsort angegeben werden.
Definition: Herkunftsort oder Ursprungsland
Als Herkunftsort wird dabei der Ort definiert, aus dem ein Lebensmittel gemäß Angabe kommt. Dies ist nicht gleichzusetzen mit der Hersteller Adresse und es ist auch nicht gleichzusetzen mit dem Ursprungsland.
Wichtig ist insbesondere, dass es nicht zu Verwechslungen kommt. Der Unterschied zwischen Herkunftsort und Ursprungsland ist dadurch begründet, dass manchmal das Land und manchmal ein gewisser Ort angegeben werden muss. Dies ist je nach Lebensmittel oder Erzeugnis unterschiedlich. Manchmal reicht ein Land nicht aus. Beim Fisch wird beispielsweise nach Fischfanggebieten unterschieden. Dabei geht es um einen Ort, aber nicht unbedingt ein Land.
Wenn beispielsweise ein Lebensmittel aus einem bestimmten Herkunftsort stammt, nicht jedoch die primäre Zutat, so muss für die Zutat ein individueller Herkunftsort angegeben werden.
Für welche Lebensmittel Herkunftsort angeben?
Für folgende Lebensmittel muss der Herkunftsort angegeben werden, sofern diese Lebensmittel nicht verarbeitet sind.
- Milch & Milcherzeugnisse
- Fleisch (Rind, Schwein, Ziege, Schaf, Geflügel); frisch, gekühlt und gefroren
- Fisch
- unverarbeitete Lebensmittel
- Erzeugnisse aus einer Zutat (z.B. Eier, Honig, Obst, Gemüse)
- Zutaten, die mehr als 50% eines Lebensmittels ausmachen (primär Zutat) –> neu seit April 2020 gemäß Durchführungsverordnung
Insbesondere bei Fleisch aber auch Gemüse und Obst gibt es natürlich einige Fragen zu beantworten. So kann beispielsweise der Aufzuchtsort, Geburtsort und Schlachtort eines Tieres sich unterscheiden.
Weiterführende Informationen zu den Pflichtangaben auf Etiketten findest du auch in diesem Artikel.
Angabe seit April auch für verarbeitete Lebensmittel erforderlich
Wer seine Erzeugnisse verarbeitete (zum Beispiel Marmelade aus Erdbeeren herstellt, konnte bis April 2020 auf die Angabe vom Herkunftsland verzichten). So musste zum Beispiel das Herkunftsland für Milch auch nur angegeben werden, wenn die Milch unverarbeitet verkauft wird. Wurde die Milch zu Joghurt verarbeitet, war die Kennzeichnung vom Herkunftsland nicht mehr erforderlich. Dies hat sich nun mit der Durchführungsverordnung 2018/ 775 geändert. Demnach müssen nun auch für vorverarbeitete Lebensmitteln Angaben zum Herkunftsort für die primäre Zutat gemacht werden. Dies gilt auch für Hersteller, die verpackte Lebensmittel verkaufen.
Wie genaue die Angaben von Herkunftsort und Ursprungsland zu erfolgen haben, regelt deswegen die Die Durchführungsverordnung erweitert nochmals die Kennzeichnungspflicht für den Herkunftsort und nimmt nun auch primäre Zutaten in vorverpackten Lebensmitteln mit ins Visier.
Als primäre Zutat wird eine Zutat bezeichnet, die mehr als 50% vom Lebensmittel ausmacht oder vom Verbraucher üblicherweise mit dem Lebensmittel in Verbindung gebracht wird.
Die neue Regel gilt dabei für alle Lebensmittelhersteller und Online Händler.
Angabe Herkunftsort – Fisch
Bei Fisch muss das Fanggebiet angegeben werden. Folgende Unterscheidung bei den Angaben ist dabei erforderlich:
- Gefangen + Fanggebiet
- Aus Binnenfischerei + Land, in dem der Fisch seinen Ursprung hat
- Aus Aquakultur oder gezüchtet + Land, in dem der Fisch seine letzte Entwicklungsphase durchlaufen hat
Bei den Fanggebieten unterscheidet man 19 sogenannte FAO Gebiete. Zu diesen FAO Gebieten gehören:
- 18 Arktischer Ozean
- 21 Nordwestatlantik
- 31 Mittlerer Westatlantik
- 34 Mittlerer Ostatlantik
- 37 Mittelmeer und Schwarzes Meer
- 41 Südwestatlantik
- 47 Südostatlantik
- 48 Antarktischer Atlantik
- 51 Westlicher Indischer Ozean
- 57 Östlicher Indischer Ozean
- 58 Antarktischer Indischer Ozean
- 61 Nordwestpazifik
- 67 Nordostpazifik
- 71 Westlicher Pazifischer Ozean
- 77 Östlicher Pazifischer Ozean
- 81 Südwestpazifik
- 87 Südostpazifik
- 88 Antarktischer Pazifik
Eine genauere Angabe vom Fanggebiet für Fisch ist auf freiwilliger Basis möglich.
Angabe Herkunftsort – Obst & Gemüse
Bei Gemüse und Obst muss über das Ursprungsland informiert werden.
Ausnahmen
Für einige Obst- und Gemüsesorten gibt es wiederum Ausnahmen. Hier muss das Ursprungsland nicht angegeben werden.
- Früh- und Speisekartoffeln
- frische Bananen
- Oliven
- Zuckermais
- Kokosnüsse
- Datteln
- Paranüsse
- …
Eine vollständige Liste findest du über den Link.
Angabe Urpsrungsland – Honig
Auch beim Honig muss das Ursprungsland angegeben werden, in dem der Honig erzeugt wurde. Wird der Honig gemischt und stammt aus verschiedenen Ursprungsländern, kann eine der folgenden Angaben gemacht werden:
- Mischung von Honig aus EU Ländern
- Mischung von Honig aus Nicht-EU Ländern
- Mischung von Honig auf EU und Nicht-EU Ländern.
Herkunftsland – Kennzeichnungspflicht
Gemäß der neuen Durchführungsverordnung sind nun also auch Hersteller vor verpackter Ware verpflichtet das Herkunftsland oder den Ort für die primäre Zutat anzugeben. Das gilt nicht nur für Direktvermarkter sondern auch für Online Händler und viele mehr. Mehr zur Deklarationspflicht für Lebensmittel erfährst du auch in diesem Artikel.