Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, unterliegt auch der Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Dazu gehören Angaben, die auf den Etiketten von verpackten Lebensmitteln auftauchen müssen. Es gehören dazu aber auch Angaben, über die man informieren muss, wenn man lose Ware (Gastronomie, Restaurant, Bäckerei etc) verkauft. In diesem Artikel erläutere ich, wo man die Gesetzestexte zur Lebensmittelkennzeichnungspflicht findet und ich gehe nochmals explizit auf die Kennzeichnungspflicht für Allergene, sowohl für verpackte als auch lose Ware ein. Zudem zeige ich dir, wie du den Rezeptrechner nutzen kannst für die Allergenkennzeichnung.

Zeit & Kosten sparen bei der Kennzeichnung

Mit dem Rezeptrechner bieten wir eine Software an, die kleinen Betrieben hilft, Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel und Nährwertberechnung. Wir entwickeln die Software ständig weiter und bieten mittlerweile auch schon eine Lösung an, um Produktspezifikationen als PDF zu erstellen. Ebenso können für verpackte Lebensmittel Etiketten als Datei zum Ausdrucken mit Allergene Kennzeichnung, Zutatenliste, Nährwertdeklaration etc. erstellt werden. Zudem besteht für lose Ware auch die Möglichkeit eine Allergene Liste als PDF oder CSV Datei zur Kennzeichnung herunterzuladen. Auch eine Preiskalkulation für Rezepte und Gerichte gibt es bereits.

Kennzeichnung Allergene Software

Kennzeichnungspflicht Lebensmittel | generell

Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel wird generell in der Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Dabei handelt es sich um EU Vorgaben, die in allen Mitgliedsstaaten gelten. Diese Vorschriften betreffen sowohl verpackte Lebensmittel als auch lose Ware. Bei den verpackten Lebensmitteln spricht man häufig auch von vorverpackten Lebensmitteln. Das heißt, die Produkte werden nicht erst vor den Augen des Endverbrauchers verpackt, sondern schon im Vorwege. Eine Bäckerei oder Metzgerei, die lose Ware in der Theke anbietet und diese vor den Augen vom Endverbraucher einpackt, gilt als Verkauf loser Ware.

Liest man sich die LMIV genauer durch, so wird man schnell erkennen, dass die erforderlichen Angaben der Lebensmittelkennzeichnung in Artikel 9 einzeln aufgeführt sind. In den sich anschließenden Artikeln wird dann jeder einzelne Posten noch einmal genauer erläutert. Wichtig ist jedoch auch, dass im späteren Verlauf einige Ausnahmen bestätigt werden. So wird beispielsweise in Artikel 44 noch einmal erklärt, dass für lose Ware diverse Angaben, die in Artikel 9 aufgelistet sind, keine Pflicht darstellen. Einzig die Kennzeichnung der Allergene ist auch für lose Ware Pflicht.

Die 14 kennzeichnungspflichtige Allergene

Eine genaue Liste der 14 kennzeichnugspflichtigen Allergene findet man in Anhang II der LMIV. Eine verkürzte Liste lautet wie folgt:

Im folgenden erläutere ich nun einmal, die genau die Kennzeichnungspflicht für Allergene sowohl für verpackte als auch lose Ware ausschaut. Wir starten mit verpackten Lebensmitteln.

Kennzeichnungspflicht Allergen | verpackte Lebensmittel

Wie bereits erläutert, gehören zu den verpackten Lebensmitteln alle Lebensmittel die bereits im Vorwege verpackt sind. Dazu gehören beispielsweise Marmelade im Glas, verpacktes Sushi, welches frisch im Einzelhandel angeboten wird, Schokolade oder Pralinen, die schon verpackt verkauft werden. Für diese Art der Lebensmittel sind alle Angaben gemäß Artikel 9 der LMIV erforderlich. Die einzige Ausnahme besteht in der Nährwertdeklaration. Kleine Betriebe, die nur lokal im Umkreis (zum Beispiel Marmelade verkaufen in einem Hofladen) ihre verpackten Waren anbieten, sind von der Nährwertdeklaration meist noch befreit. Wer jedoch seine selbstgemachten Lebensmittel im Internet verkaufen möchte, der findet unser dem Artikel „Fernabsatz“ hier wiederum die Pflicht zur Nährwertdeklaration, auch für kleine Betriebe.

In Artikel 21 der LMIV wird noch einmal konkreter erläutert, wie genau die Allergene gekennzeichnet werden müssen, wenn ein Zutatenverzeichnis existiert. Zum einen steht dort, dass man den genauen Stoff (siehe Anhang II) oder das genaue Erzeugnis nennen muss. Das heißt, dass es zum Beispiel nicht ausreicht Gluten zu schreiben, wenn klar ist, dass es sich um Gluten aus Weizen handelt. Es muss in diesem Falle explizit der Weizen genannte werden. Zudem wird erklärt, dass man die Allergene in einer anderen Schriftart, anderer Schriftstil oder fettgedruckt hervorheben muss. Wenn kein Zutatenverzeichnis existiert, dann müssen die Allergene gelistet werden mit dem Wort „Enthält“ startend.

Die LMIV regelt zudem auch generelle Vorschriften für das Aussehen der Lebensmittel Etiketten wie zum Beispiel die Mindestschriftgröße für Etiketten.

Lebensmittel Etiketten Erstellen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommt man auch direkt Zugriff zu unserem Etiketten Generator. Damit können Hersteller für ihre Rezepte und Gerichte oder Lebensmittel auch direkt Lebensmitteletiketten erstellen. Die Etiketten enthalten dann schon die Nährwerttabelle im richtigen Format. Ebenso beinhalten die Etiketten eine Zutatenliste mit Vorschlägen für die Kennzeichnung der Allergene in Fettdruck. Weitere Angaben (Mindesthaltbarkeitsdatum, Aufbewahrungshinweise, Nettofüllmenge und Co) kann noch aktiviert werden. Die Etiketten können dann als Datei heruntergeladen werden (JPG, PNG oder PDF Format) um diese mit einem Etikettendrucker auszudrucken.

Lebensmitteletiketten erstellen mit Allergenkennzeichnung

Kennzeichnungspflicht Allergen | nicht verpackte Lebensmittel (Gastronomie, Speisekarte)

Zur Darstellungsform für nicht verpackte Ware findet man in der LMIV nicht sonderlich viele Details. Die EU Richtlinie verweist hier nur auf die Verantwortung der Mitgliedsstaaten. Aus diesem Grund hat Deutschland eine weitere Vorschrift im Jahr 2017 veröffentlich, die sogenannte Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV).

In Paragraph 4 der LMIDV wird noch einmal erläutert, was genau nicht vorverpackte Lebensmittel sind. Dazu hören demnach Lebensmittel, die

  • ohne Verpackung zum Verkauf angeboten werden (darunter fallen für mich z.B. Café, Restaurant, Bistro, Gastronomie generell)
  • auf Wunsch des Endverbrauchers oder des Anbieters von Gemeinschaftsverpflegung am Verkaufsort verpackt werden (ich würde hier interpretieren: Kantine, Schulverpflegung, Altenheime, Seniorenheime, Kitas)
  • im Hinblick auf den unmittelbaren Verkauf vorpackt und nicht zur Selbstbedienung angeboten werden (ich könnte mir vorstellen, dass damit gemeint sind: Bäckerei, Konditorei, Feinkost, Deli – aber auch Angebote „To go“, die direkt am gleichen Tag verkauft werden etc.)

Zudem wird erläutert, wie die Darstellungsform in diesem Falle aussehen darf. Es wird erklärt, dass der Endverbraucher über die Allergene schriftlich, mündlich oder auch elektronisch informiert werden kann. Wichtig ist nur, dass der Endverbraucher sich noch vor dem Kaufabschluss informieren kann. Das kann zum Beispiel bedeuten:

  • auf einem Schild in der Nähe vom Lebensmittel (zum Beispiel in der Bäckerei Theke)
  • durch einen Aushang in der Verkaufsstätte (zum Beispiel ein laminiertes ausgedrucktes PDF)
  • elektronische Informationen (zum Beispiel einen QR Code oder über einen Bildschirm, der irgendwo hängt, oder QR Code, der zur Speisekarte führt)

Wann es doch eine Pflicht zur Nährwerttabelle in Restaurants geben kann, findest du in diesem Artikel. 

Weiterführende Informationen findest du auch in LMIV – Allergenkennzeichnung.

Allergenkennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner bekommt ihr eine kostengünstige Software, mit der man auch direkt die Allergenkennzeichnung für Speisen und Getränke vornehmen kann. Der Rezeptrechner fokussiert dabei insbesondere auf kleinere Betriebe, die verpackte oder lose Ware anbieten. Um den Rezeptrechner vollumfänglich zu nutzen, braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Damit erhalten Nutzer der Rezepte Software Zugang zu allen Funktionen (Nährwertberechnung, Etiketten Generator, Produktspezifikationen als PDF erstellen, Preiskalkulation und natürlich auch die Allergenkennzeichnung).

So geht’s:

  1. Kostenlose Registrierung –> E-Mail Adresse verifizieren –> Anmelden (wenn es nicht klappt, E-Mail an [email protected])
  2. Anleitung durchlesen
  3. Rezepteingabe über den Rezeptrechner Online
  4. Rezepte Speichern
  5. Upgrade auf Rezeptrechner PRO Business durchführen
  6. Rezeptdatenbank für PRO Nutzer öffnen und anmelden
  7. Allergene Liste oder Etiketten mit Allergenkennzeichnung als Datei herunterladen

Weitere detaillierte Informationen zur Allergenkennzeichnung findest du in folgenden Artikeln:

Zurück zur Übersicht aller Artikel zur Kennzeichnung für Allergene kommst du über den Link Allergenkennzeichnung.