Als Lebensmittelhersteller ist man gemäß Lebensmittelinformationsverordnung zur Nährwertdeklaration verpflichtet unter bestimmten Bedingungen (Größe Betrieb, Vermarktungsgebiet). Das heißt, dass die Hersteller nicht nur das Lebensmitteletikett mit Angabe der Zutat erstellen müssen, sondern auch die Nährwertangaben kennzeichnen müssen. Dies ist insbesondere für kleine und mittelständische Manufakturen (vor allem Hofläden, Bäckereien, Metzgereien etc) eine Herausforderung, denn die Nährwertanalyse im Labor ist mit sehr hohen Kosten verbunden. Laut Lebensmittelkennzeichnungsverordnung dürfen die Hersteller die Nährwertangaben auch selbst berechnen. Das ist für viele jedoch komplex und mit sehr viel Zeitaufwand verbunden. Zudem sind sich viele nicht sicher, wo man auf verlässliche Nährwertdatenbank zugreifen kann. Hier setzt der Rezeptrechner Online an. Damit stellen wir kleinen Manufakturen und Hofläden ein webbasiertes Tool zur Verfügung, mit Hilfe dessen nicht nur die Nährwertberechnung für Rezepturen und Lebensmittel vorgenommen werden können. Das Tool ist ausgerichtet auf genau diese Zielgruppe und ermöglich auch das Erstellen von Lebensmitteletiketten Vorlagen.
In diesem Artikel soll es konkret darum gehen, wie man mit dem Rezeptrechner zum Beispiel auch die Nährwerte für selbst hergestellte Knochenbrühe berechnen kann. Hierbei stellen sich viele Hersteller die Frage, ob der Knochen bei der Nährwertberechnung eigentlich berücksichtigt werden muss und wie man das berechnet?
Dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Nährwerttabelle online Berechnen
Mit dem Rezeptrechner PRO Business kann die Nährwertdeklaration für selbst hergestellte Lebensmittel und Rezepte berechnet werden. Man kann sowohl die Big7 als auch Big 8 Nährwertangaben für Lebensmittel berechnen. Ebenso besteht die Möglichkeit Lebensmitteletiketten Vorlagen zu erstellen mit Zutatenverzeichnis & QUID-Kennzeichnung. Damit ist der Rezeptrechner PRO Business das ideale Nährwertberechnungprogramm für kleine und mittelgroße Lebensmittelhersteller wie Bäckereien, Konditoreien, Manufakturen, Metzgereien, Feinkostläden und Hofläden sowie die Gemeinschaftsverpflegung für Restaurants, Gastronomie und Kantinen.
Mehr dazu erfährst du auch unter Nährwerttabelle Erstellen.
Wie berechnet man die Nährwertangaben für selbst gemachte Knochenbrühe?
Insbesondere für zusammengesetzte Rezepturen ist das eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, Etiketten mit Nährwerttabelle zu erstellen. Bei einfachen Rezepturen wie beispielsweise Marmelade sind die Zutaten schnell eingegeben. Den Reduktionsfaktor (also den Wasserverlust beim Kochen und Backen) kann man ebenfalls noch schnell bestimmen. Schwieriger wird die Nährwertberechnung dann schon bei Rezepturen wie Knochenbrühe oder Rinderfond, bei dem teilweise Zutaten zwar zum Rezept gehören, jedoch im Laufe der Zubereitung wieder entfernt werden (z.B. die Knochen aus der Knochenbrühe). In diesem Artikel setze ich mich mit der Frage auseinander, ob und wie man auch für Knochenbrühe die Nährwerte berechnen kann. Dies erläutere ich anhand eines konkreten Beispiels.
Beispiel Nährwertberechnung Knochenbrühe
Um beispielhaft einmal die Nährwertberechnung für Knochenbrühe vorzunehmen, habe ich ein typisches Rezept herausgesucht. Unsere Knochenbrühe besteht aus folgenden Zutaten:
- Kalbsknochen 3375g
- Zwiebeln 1125g
- Karotten 371g
- Sellerie 315g
- Tomatenmark 200g
- Lorbeer 4,5 Blätter
- Wasser 9900 ml
Das Gesamtgewicht im Rohzustand von der Rezeptur beträgt 12207g. Am Ende entstehen 1 Liter (1000g) Knochenbrühe nach der Zubereitung. Dies ist wichtig für die Nährwertberechnung je 100g.
Im Rezeptrechner gibt man für die Nährwertberechnung je 100g den Reduktionsfaktor ein. Hier stellt sich die Frage, inwiefern der Knochen beim Reduktionsfaktor berücksichtigt werden muss. Dies ist jedoch wiederum abhängig von der Frage, ob man die Nährwertangaben vom Knochen berücksichtigen muss bei der Berechnung. Um die Fragen zu beantworten, habe ich einmal beide Wege berechnet um zu schauen, wie stark die Nährwertangaben voneinander abweichen und ob dies überhaupt relevant ist.
Variante 1 – mit Knochen
Berücksichtigung der Nährwerte vom Knochen
In diesem Falle gehe ich davon aus, dass 100% der Nährwerte vom Knochen in die Brühe übergehen. Das heißt, ich gebe den Knochen bei der Berechnung der Nährwerte im Rezeptrechner auch an um die Nährwerte zu übernehmen. Allerdings tue ich so, als ob der Knochen beim Gesamtgewicht nicht mehr auftaucht indem ich mit einem sehr hohen Reduktionsfaktor arbeite. Den Reduktionsfaktor wähle ich so, dass das Gesamtgewicht vom Rezept im zubereiteten Zustand 1000g ergibt (trotz Knochen). Das heißt, in diesem Falle ergibt sich ein sehr sehr kleiner Reduktionsfaktor von 0,065.
Variante 2 – ohne Knochen
keine Berücksichtigung der Nährwerte vom Knochen
Die gleiche Vorgehensweise nehme ich bei der 2. Herangehensweise vor, bei dem ich den Knochen nicht mit in der Zuatatenliste aufnehme. Demnach ist bereits das Rohgewicht deutlich geringer. Auch hier ergeben sich 1000g fertig zubereitete Brühe. Den Reduktionsfaktor wähle ich so, dass die fertige Zubereitung erneut 1000g ergibt. In diesem Falle ist der Reduktionsfaktor dadurch etwas größer, da weniger reduziert werden muss.
Hierzu ist wichtig, dass ich mir in beiden Fällen die Nährwerte im zubereiteten Zustand pro 100g ansehe. Es wird sichtbar, dass die Nährwerte je 100g bei Berücksichtigung vom Knochen (Variante 1) sehr viel höher ausfallen als bei der Variante 2 ohne Knochen. Vergleicht man die Nährwerte je 100g beider Varianten mit den Nährwertangaben fertiger Knochenbrühe, kommt man relativ schnell zu dem Fazit, dass die Berücksichtigung der Knochen bei den Nährwertangaben falsch ist.
Fazit zur Berechnung der Nährwertangaben von Brühe mit Knochen
Die Berücksichtigung vom Knochen in der Brühe führt zu einer enorm hohen Nährstoffdichte (siehe Variante 1), die so in keiner Knochenbrühe, die ich kenne bzw. recherchieren konnte, auftauchen. Auch die Nährwertangaben ohne Knochen sind noch vergleichsweise hoch. Dies liegt daran, dass ich in meiner Rezeptur davon ausgehe, dass das Gemüse in der Brühe verbleibt. Auch das Gemüse hat noch eine verhältnismäßig hohe Nährstoffdichte. Würde man das Gemüse ebenfalls am Ende aus der Brühe entnehmen, könnte man hier genauso verfahren wie mit dem Knochen in Variante 2 und würde das Gemüse bei der Berechnung ignorieren. Es ist davon auszugehen, dass primär Aroma aber nicht die Nährstoffe in die Brühe übergehen.
Erlaubte Abweichungen bei der Nährwertkennzeichnung
Die Abweichungen bei den Nährwertangaben pro 100g kommen insbesondere durch Eiweiß und Fett zustande, den Knochen bestehen ja vor allem aus viel Eiweiß und ein wenig Fett im Knochenmark. Hierbei ist wichtig, dass die Lebensmittelinformationsverordnung auch gewisse Abweichungen bei der Nährwertdeklaration erlaubt. Letztlich ist es ja so, dass auch jede Probe, die im Labor analysiert wird, gewissen Schwankungen in den Nährwertangaben unterliegt (zum Beispiel je nach Reifegrad von Früchten). Die erlaubten Abweichungen bei der Nährwertkennzeichnung sind abhängig von der Höhe der Nährwerte. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht dieser sogenannten Toleranzgrenzen (siehe auch Toleranzen Nährwertdeklaration).