In diesem Artikel geht es um die Pflichten und Verantwortlichkeiten eines Lebensmittelimporteurs, insbesondere im Hinblick auf die richtige Kennzeichnung von importierten Lebensmitteln gemäß der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der EU. Du erfährst, welche Angaben auf dem Etikett eines importierten Lebensmittels stehen müssen, wer für die Bereitstellung dieser Informationen verantwortlich ist und welche Schritte Du als Importeur unternehmen musst, wenn wichtige Angaben wie Inhaltsstoffe und Nährwerte nicht vorliegen. Dabei wird deutlich, dass Du als Importeur eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften spielst. Eine wichtige Besonderheit ist zudem, dass bei der Anschrift oder Adresse auf dem Etikett immer der Importeur gekennzeichnet ist und dieser auch entsprechend so hervorgehoben wird.

LMIV konforme deutsche Etiketten erstellen

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelimporteure LMIV konforme Etiketten auf Deutsch im richtigen Layout erstellen. Die Etiketten können als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. Innerhalb vom PDF kann das MHD Feld jederzeit angepasst werden. Für Mischungen aus verschiedenen importierten Lebensmitteln können „Rezepturen“ erstellt und im richtigen Verhältnis die Nährwerte berechnet werden. Schnittstellen zu passenden Etikettendruckern ermöglichen zudem, schnell und einfach die Lebensmitteletiketten selbst zu drucken. 

Software Lebensmittel Import für Kennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittel Importeure LMIV-konforme Lebensmitteletiketten erstellen.

Welche Pflichten hat der Lebensmittel Importeur bei der Kennzeichnung der Lebensmittel?

Ein Lebensmittelimporteur hat zahlreiche Pflichten, um sicherzustellen, dass die importierten Produkte sicher sind und den geltenden Vorschriften der Europäischen Union entsprechen. Hier sind die wichtigsten Pflichten im Überblick:

  • Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit: Der Importeur ist dafür verantwortlich, dass die importierten Lebensmittel sicher sind und keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher darstellen. Lebensmittel dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe, Verunreinigungen oder andere Risiken enthalten.
  • Einhaltung der EU Vorschriften: Der Importeur muss sicherstellen, dass die importierten Lebensmittel alle geltenden EU-Vorschriften und nationalen Bestimmungen einhalten. Dazu gehören Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Kennzeichnung, Hygiene und Rückverfolgbarkeit.
  • Kennzeichnungspflicht: Der Importeur ist dafür verantwortlich, dass die Lebensmittel korrekt und vollständig gemäß der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet sind. Das schließt die Angabe des Importeurs auf dem Etikett mit ein, z. B. durch den Zusatz „Importeur:“ oder „Eingeführt von:“, sowie alle weiteren verpflichtenden Informationen wie Zutatenliste, Allergenkennzeichnung, Nährwertangaben und Haltbarkeitsdatum. Mehr dazu auch unter Kennzeichnungspflicht Lebensmittel Import
  • Produktsicherheit und Warnungen: Falls ein Produkt als unsicher erkannt wird, muss der Importeur sofort Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher zu schützen. Dies kann den Rückruf des Produkts, die Information der zuständigen Behörden und eine entsprechende Verbraucherwarnung umfassen.
  • Meldepflicht: Wenn der Importeur feststellt, dass ein von ihm importiertes Lebensmittel die Sicherheitsstandards nicht erfüllt, muss er die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden unverzüglich informieren. Im Falle eines Gesundheitsrisikos müssen auch die Verbraucher informiert werden.
  • Dokumentationspflicht: Der Importeur muss über alle relevanten Dokumente verfügen, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nachweisen, z. B. Analysezertifikate, Lieferantenerklärungen, Etikettenvorlagen und Prüfberichte.

Zusammengefasst trägt der Importeur die volle Verantwortung dafür, dass importierte Lebensmittel sicher und vorschriftsgemäß sind. Er fungiert als die Schnittstelle zwischen dem ausländischen Hersteller und dem EU-Markt und muss daher umfangreiche Pflichten erfüllen.

Wer ist für die Kennzeichnung vom Lebensmittel verantwortlich?

Der Importeur ist dafür verantwortlich, dass das importierte Lebensmittel ein EU-konformes Etikett gemäß der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) trägt (siehe auch Lebensmittel importieren – Kennzeichnung). Wenn das Lebensmittel aus einem Drittland (außerhalb der EU) importiert wird und nicht die Anforderungen der LMIV erfüllt, muss der Importeur die notwendigen Schritte einleiten, um das Etikett zu korrigieren und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, bevor das Produkt in den Verkehr gebracht wird.

Folgende Schritte sind dabei die Pflicht des Importeurs:
  • Überprüfung des Etiketts: Der Importeur muss das bestehende Etikett auf seine Konformität mit den EU-Anforderungen überprüfen. Dazu gehört die Überprüfung der Zutatenliste, Allergene, Nährwertangaben, Mindesthaltbarkeitsdatum, Lagerhinweise, und die Herkunftskennzeichnung.
  • Anpassung des Etiketts: Wenn das ursprüngliche Etikett nicht den EU-Vorschriften entspricht, muss der Importeur das Etikett überarbeiten oder ein zusätzliches Etikett anbringen, das alle erforderlichen Informationen gemäß LMIV enthält. Das neue Etikett muss in der Sprache des Landes, in dem das Produkt verkauft wird, verfasst sein.
  • Angabe des Importeurs: Auf dem überarbeiteten Etikett muss der Importeur als verantwortliche Person innerhalb der EU mit Adresse klar gekennzeichnet sein (z. B. durch „Importeur:“ oder „Eingeführt von:“).
  • Sicherstellung der Richtigkeit: Der Importeur trägt die Verantwortung dafür, dass alle Angaben auf dem Etikett korrekt, vollständig und für den Verbraucher leicht verständlich sind.
Lebensmittel Import Adresse auf Etikett

Wie geht man als Importeur bezüglich LMIV Kennzeichnung am besten vor?

Liegen die Angaben zu Inhaltsstoffen und Nährwerten dem Importeur vor, so liegt der Hauptfokus auf der richtigen Darstellung und Angabe der verpflichtenden Lebensmittelinformationen auf dem Etikett oder Produktpass. Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittel Importeure in diesem Falle schnell und einfach LMIV konforme Lebensmitteletiketten erstellen und drucken. Der Etiketten Generator ermöglicht es, ein individuelles Layout zu erstellen und das MHD jederzeit schnell und einfach anzupassen.

Video: Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht für Importeure

In dem folgenden Video zeige ich dir, wie du als Lebensmittelimporteur mit Hilfe der Rezeptrechner Software schnell & einfach die Lebensmittelkennzeichnung vornehmen kannst.

Tipps: Zusatzstoffe Kennzeichnung

Häufig liegt das Zutatenverzeichnis zwar vor, allerdings werden die Zusatzstoffe nicht mit der E-Nummer benannt (siehe E-Nummer Liste) und es gibt auch keine konkrete Funktionsklasse, die benannt wurde. Allergene sind zudem nicht fett gekennzeichnet. Auch hierfür werden wir in Kürze eine Lösung parat haben. Wenn du Fragen dazu hast, schreibe eine E-Mail an [email protected].

Was tun, wenn die Inhaltsstoffe und Nährwerte dem Importeur nicht vorliegen?

Wenn einem Importeur die Inhaltsstoffe und Nährwerte eines importierten Lebensmittels nicht vorliegen, muss er die notwendigen Informationen beschaffen, um eine EU-konforme Kennzeichnung gemäß der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) sicherzustellen. Hier sind die Schritte, die der Importeur in diesem Fall unternehmen sollte:

Kontaktaufnahme mit dem Hersteller oder Lieferanten

  • Der erste Schritt besteht darin, den Hersteller oder Lieferanten des Lebensmittels zu kontaktieren und die fehlenden Informationen anzufordern. Der Importeur sollte deutlich machen, dass diese Daten für die Einhaltung der EU-Vorschriften unerlässlich sind.
  • Es ist hilfreich, eine formelle Anforderung zu senden, die genau spezifiziert, welche Angaben benötigt werden, einschließlich der vollständigen Zutatenliste, Allergeninformationen und der Nährwertdeklaration (siehe auch Nährwertangaben Pflicht).

Produktanalyse durch ein Labor

  • Labortests: Wenn der Hersteller oder Lieferant die Informationen nicht liefern kann, sollte der Importeur eine unabhängige Laboranalyse durchführen lassen. Diese Analyse kann die Zusammensetzung des Lebensmittels, die Nährwerte und eventuelle Allergene ermitteln.
  • Akkreditiertes Labor: Der Importeur sollte ein akkreditiertes Labor beauftragen, das auf Lebensmittelanalysen spezialisiert ist und zuverlässige Ergebnisse liefern kann.
  • Kosten: Der Importeur muss in diesem Fall die Kosten für die Laboranalysen tragen, was Teil seiner Verantwortung ist, um die Sicherheit und Konformität der Lebensmittel zu gewährleisten.

Wenn du dich übrigens noch fragst, ob wirklich immer all Inhaltsstoffe angezeigt werden müssen, dann empfehle ich auch diesen Artikel: Müssen immer alle Inhaltsstoffe angegeben werden?