LMIV Die LMIV ist die Verordnung, die die Kennzeichnung für verpackte und unverpackte Lebensmittel regelt. Häufig wird in diesem Zusammenhang explizit von der 1169/ 2011 LMIV gesprochen. Das liegt daran, dass die letzte Fassung der LMIV aus dem Jahr 2011 stammt und seitdem für alle EU Mitgliedstaaten gilt. Gewisse Teilaspekte wie zum Beispiel die Nährwertkennzeichnung sind jedoch erst viel später in Kraft getreten. In einem anderen Artikel habe ich mich bereits generell mit der LMIV Kennzeichnung befasst. In diesem Artikel soll es nun explizit um die Pflicht zur Nährwerttabelle laut LMIV gehen. Ich erläutere den Aufbau und die Reihenfolge der Nährwerttabelle und erkläre, welche Nährwerte immer angegeben werden müssen. Zudem erkläre ich auch, was es mit den Referenzwerten auf sich hat.

LMIV Nährwerttabelle | Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel und der Nährwertdeklaration. Der online Nährwertrechner ist ein Hauptbestandteil vom Rechner. Damit kann man Rezepte schnell & einfach eingeben. Das Ergebnis ist eine Nährwerttabelle gemäß LMIV. Es werden dabei die verpflichtenden Nährwerte pro 100g berechnet. Wer möchte kann aber auch weitere Angaben (Nährwerte pro Portion, Referenzwerte) mit auf der Nährwerttabelle abbilden. Im Anschluss kann die Nährwerttabelle als Text kopiert werden oder als Datei (PNG, JPG, PDF) heruntergeladen werden. Für die Nutzung des vollständigen Funktionsumfangs braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Mehr dazu über den gelben Button.

LMIV 1169/ 11 - Nährwerttabelle Reihenfolge und Pflicht Angaben

Wo findet man an die LMIV Vorschriften zur Nährwerttabelle?

Eine PDF Variante der deutschen Version der LMIV findet man über den Link LMIV 1169/ 11. Die Nährwertdeklaration wird dabei in Artikel 9 im Verzeichnis für verpflichtende Angaben genannt. In Artikel 29 und Artikel 30 findet man wiederum die Details der Vorschriften. Demnach sind die folgenden Nährwerte verpflichtend:

Die LMIV Nährwerttabelle muss die folgenden Angaben in genau dieser Reihenfolge enthalten:

  • Brennwert (kJ, kcal)
  • Fett
  • davon gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Salz

In Artikel 32 wird darauf hingewiesen, dass die Angaben je 100g oder je 100ml verpflichtend sind.

In Artikel 34 wird die Darstellungsform etwas genauer beschrieben. Die Details wiederum findet man in Anhang XV. Anhang XV zeigt dabei die Reihenfolge der aller Nährwerte, die aufgeführt werden dürfen. Allerdings sind nur die oben genannte Werte verpflichtend, während die verbleibenden Werte freiwillig angegeben werden dürfen.

LMIV Nährwerttabelle erstellen

Wie kann ich eine Nährwerttabelle erstellen?

Theorie: Nährwerttabelle erstellen | LMIV

In Artikel 31 wird erläutert, wie die Nährwerte berechnet werden dürfen. Die Details zur Berechnung, Rundungsrichtlinien und Toleranzen dazu habe ich im Artikel LMIV | Nährwerte erläutert. Kurz noch einmal das wichtigste dazu zusammengefasst:

  • (1) eine eigenständige Berechnung der Nährwerte ist gemäß LMIV erlaubt
  • (2) wichtig ist, dass die Nährwerte der Rohstoffe aus allgemein nachgewiesenen oder öffentlich zugänglichen Werten beruhen

In (2) stecken eigentlich mehrere wichtige Aspekte drin.

Öffentlich zugängliche oder verfügbare Werte sind beispielsweise Nährwerte, die man von seinem Lieferanten oder auf der Verpackung von einem Rohstoff hat. Diese sollte man für die Berechnung einer Rezeptur in der Produktion nutzen.

Für natürliche Rohstoffe (Obst, Gemüse) sind die Nährwerte nirgends abgebildet. Hier darf man auf allgemein nachgewiesene Werte zurückgreifen. Die in Deutschland übliche Quelle für diese Form der Nährwertangaben ist der Bundeslebensmittelschlüssel. Dies ist eine Excel Datei mit > 10.000 Rohstoffen mit Nährwertangaben pro 100g. Die Tabelle kann man erwerben. Allerdings muss man dann immer noch selbstständig die Berechnung der Nährwerte durchführen. Das kostet viel Zeit & Nerven. Und genau hier setzt der Rezeptrechner an. Mit der Rezeptrechner Software helfen wir viel Zeit & Kosten zu sparen bei der Nährwertberechnung und dem Erstellen der Nährwerttabelle.

Praxis: Nährwerttabelle erstellen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du eine Software zur Rezeptverwaltung und Nährwertberechnung. Du kannst deine Rezepte eingeben und digital verwalten am PC, Laptop, Tablet oder Smartphone. Man bekommt Zugang zum Nährwertrechner um online die Nährwerte für Rezepte und Lebensmittel zu berechnen (pro 100g, pro Portion und pro Rezept). Im Anschluss kann man mit Hilfe der Etiketten Software eine Nährwerttabelle zum ausdrucken als Datei (JPG, PNG oder PDF) herunterladen.

So geht’s:

Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren und sofort loslegen.

  1. Rezepteingabe über Rezeptrechner Online
  2. Rezept speichern
  3. Upgrade durchführen
  4. in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden
  5. Nährwerttabelle kopieren, als Datei (PDF, PNG) herunterladen und ausdrucken

In dem folgenden Video zeige ich dir die einzelnen Schritte einmal anhand von einem Beispiel.

Weitere Funktionen:

Abgesehen von der Nährwertberechnung bekommst du mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang zu weiteren hilfreichen Features:

Die Software wird ständig weiterentwickelt. Bei Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschlägen kannst du dich jederzeit wenden an [email protected].

Über updates und neue releases informiere ich in meiner Facebook Gruppe, auf Instagram oder in meinem Youtube Kanal.

Gibt es Ausnahmen für die Nährwertangaben Pflicht in der LMIV?

In der Tat gibt es auch einige Ausnahmen, in denen man nicht zur Angabe der Nährwerttabelle verpflichtet ist.

So sind beispielsweise Restaurants, Cafés und Gastronomie, die nur unverpackte Lebensmittel verkaufen, befreit. Siehe auch: Gilt die Nährwerttabelle Pflicht auch für Restaurants?

Zudem müssen kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld Lebensmittel verpackt verkaufen auch keine Nährwerttabelle angeben. Wer beispielsweise aber online im eigenen Online Shop auf der Website Lebensmittel verkaufen möchte, ist wiederum zur Nährwertdeklaration verpflichtet.

Mehr zur Nährwertangaben Pflicht und den Bedingungen findest du in diesem Artikel.