In diesem Artikel erkläre ich kurz die Pflichtangaben gemäß der LMIV für Lebensmittel, verpackt, lose und online. LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung.
Software | Lebensmittel Etiketten
Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelunternehmer die Nährwertangaben für die Nährwerttabelle gemäß LMIV berechnen und im Anschluss für die Lebensmittel Etiketten zum ausdrucken als Datei herunterladen. Für die Nährwertdeklaration erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten. Im Anschluss können die Etiketten mit den verschiedensten Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst die Lebensmittel Etiketten Software hier direkt kostenlos ausprobieren.
LMIV Pflichtangaben | Verordnung
Mehr zu der Verordnung und den Link zum Gesetzestext findet du in dem Artikel LMIV Verordnung. In dem Artikel erläutere ich auch, dass bei der LMIV grundsätzlich unterschieden wird in verpackte Lebensmittel und lose Ware. Zudem gibt es noch kleinere Unterschiede hinsichtlich Pflichtangaben je nachdem ob man Lebensmittel online oder lokal vor Ort (Einzelhandel, Hofladen etc) verkauft. Die Anforderungen an die Pflichtangaben auf dem Etikett vom Lebensmittel sind die höchsten. Wer alle Angaben vom Lebensmitteletikett kennt, wird kaum Probleme beim Verkauf in Gastronomie oder online Verkauf haben.
Die Tabelle zeige eine vereinfachte Übersicht zu den LMIV Pflichtangaben.
Hier geht es ja insbesondere um das „Was“, also welche Angaben gemacht werden müssen. Wenn du dich auch für das „WIE“ interessierst, also beispielsweise wie die Angaben auf der Verpackung gemacht werden müssen, schau dir den Artikel zu den Vorschriften der Lebensmittelverpackung an.
LMIV Pflichtangaben | verpackt
Auf dem Etikett von Lebensmitteln müssen diverse Pflichtangaben abgebildet sein. Zu den absolut immer verpflichtenden Angaben zählen:
- Lebensmittelkennzeichnung
- Zutatenliste (siehe auch LMIV Zutatenliste)
- Allergenkennzeichnung, Zusatzstoffe Kennzeichnung
- Nettogewicht (oder Füllmenge, Abtropfgewicht) – siehe auch Nettogewicht berechnen
- Mindesthaltbarkeitsdatum
Für die Zutatenliste (auch Zutatenverzeichnis) ist wichtig, dass unter gewissen Umständen noch eine QUID Kennzeichnung erforderlich ist. Dabei handelt es sich um eine Prozentangaben für die Mengenangabe gewisser Zutaten.
Wichtig ist, dass auch einige der Pflichtangaben auf dem Etikett nur unter gewissen Umständen notwendig sind. So muss zum Beispiel der Alkoholgehalt nur bei alkoholischen Getränken und nur ab 1,2 Volumenprozent Alkohol angegeben werden.
Die Nährwertdeklaration ist immer dann notwendig, wenn die Betriebe einen Jahresumsatz größer 1 Mio generieren und mehr als 10 Mitarbeiter haben. Kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld (Radius 50 – 100km) ihre Produkte vertreiben (Stichwort Direktvermarktung, Hofladen, etc.) werden häufig von der Nährwertdeklaration befreit. Dies gilt jedoch nur, wenn man verpackte Ware direkt an den Endverbraucher lokal vermarktet. Die Ausnahme gibt es beispielsweise nicht, wenn man seine Lebensmittel auch im Internet verkaufen möchte. Mehr zur Berechnung der LMIV Nährwerte, den Rundungsrichtlinien der Nährwertangaben und den Toleranzen findest du in diesem Artikel. Die genauen Vorschriften an die Darstellungform einer LMIV Nährwerttabelle habe ich in diesem Artikel erklärt.
Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Etiketten erfährst du in diesem Artikel.
LMIV Pflichtangaben | Online
Online sind fast genau die gleichen Angaben erforderlich wie auf dem Etikett. Einzig auf die Angabe vom Mindesthaltbarkeitsdatum darf verzichtet werden. Das macht auch Sinn, denn das MHD kann sich ja jederzeit wieder verändern und es wäre eine Zumutung, wenn man das MHD entsprechend ständig online auf der Website anpassen müsste.
Wichtig beim Fernabsatz ist, dass der Verbraucher vor dem Kauf über die Inhaltsstoffe im Lebensmittel informiert werden kann. Somit ist auch wichtig, dass beispielsweise die LMIV Nährwertangaben bereits online zu sehen sind.
Ein gutes Beispiel hierfür ist beispielsweise, wenn man seine Torten online verkaufen möchte.
Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Verpackungen findest du auch in diesem Artikel.
LMIV Pflichtangaben | Gastronomie (lose)
Für lose Ware sind diverse Pflichtangaben vom Etikett nicht notwendig. Hier beschränken sich die Angaben auf die Allergen- und Zusatzstoffe Kennzeichnung. Die Kennzeichnung darf dabei in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form erfolgen. Am einfachsten ist es, eine Allergenliste auszudrucken und diese hinter der Theke aufzubewahren. Alternativ kann man die Allergenliste auch in der Speisekarte mit einbinden.
Mit dem Rezeptrechner erhalten Nutzer auch automatisierte Vorschläge für die Kennzeichnung. Mehr zur Kennzeichnungspflicht für Allergene findet man in einem anderen Artikel.
Software | Lebensmittel Etiketten
Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelunternehmer die Nährwertangaben für die Nährwerttabelle gemäß LMIV berechnen und im Anschluss für die Lebensmittel Etiketten zum ausdrucken als Datei herunterladen. Für die Nährwertdeklaration erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten. Im Anschluss können die Etiketten mit den verschiedensten Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst die Lebensmittel Etiketten Software hier direkt kostenlos ausprobieren.