Die LMIV regelt die Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und alkoholischen Getränken. Sie gilt in allen EU Mitgliedsstaaten seit 2011. Einige Aspekte wie beispielsweise die Nährwertdeklaration sind jedoch erst deutlich später in Kraft getreten. In einem anderen Artikel habe ich bereits einen Überblick über die generellen Anforderungen der LMIV – einfach erklärt – gegeben. In diesem Artikel soll es nun explizit um Spirituosen, alkoholische Getränke und die Kennzeichnung vom Alkohol Gehalt gemäß LMIV gehen (siehe auch Alkohol Kennzeichnung in Lebensmitteln).
LMIV Kennzeichnung | Software
Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der LMIV Kennzeichnung und Nährwertdeklaration. Mit der Software können Hersteller direkt Etiketten zum ausdrucken als Datei (PNG, JPG, PDF) herunterladen. Die Software erstellt automatisch auch eine Zutatenliste und macht Vorschläge zur Allergenkennzeichnung. Auch der Alkoholgehalt für alkoholische Getränke kann direkt mit berechnet werden. Du kannst die Rezeptrechner Software direkt kostenlos ausprobieren. Für die vollständige Nutzung benötigt man eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann über Digistore24 schnell & einfach bezahlt werden. Mit dem Rezeptrechner und einem Etikettendrucker von Brother kannst du übrigens auch direkt Flaschenetiketten drucken.
LMIV – wichtigste Punkte zum Alkohol
Hier sind einmal die wichtigsten Punkte für Spirituosen und alkoholische Getränke gemäß aktueller LMIV 1169/ 2011 zusammengefasst:
- Für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol muss der Alkoholgehalt auf dem Etikett angegeben werden
- eine Zutatenliste und eine Nährwertdeklaration sind für alkoholische Getränke > 1,2 Volumenprozent Alkohol nicht verpflichtend
Pflichtangaben LMIV Etikett | Spirituosen
Demnach sind folgende Pflichtangaben auf dem Spirituosen Etikett anzubringen:
- rechtliche vorgeschriebene Bezeichnung
- Allergene & Zusatzstoffe (Inhaltsstoffe); mit „Enthält: „
- Nettofüllmenge
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Adresse vom Hersteller
- Alkoholgehalt (wenn mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol)
- QUID Kennzeichnung
Da die Zutatenliste und Nährwertdeklaration nicht verpflichtend sind, müssen Allergene und Zusatzstoffe mit dem vorangestellten „Enthält: “ gekennzeichnet werden.
Wichtig ist die rechtliche Bezeichnung für die Spirituosen oder beispielsweise den Likör. Hier gab es eine weitere Verordnung aus dem Jahr 2019/ 7878. In Artikel 10 findet man dort genaueres zur rechtlich vorgeschrieben Bezeichnung. Die genauen Spirituosen Kategorien findet man in Anhang I. Sofern keine Kategorie zutrifft, würde man einfach nur „Spirituose“ als Begriff verwenden.
Mehr zu diesem Thema auch im Bereich Spirituosen Etiketten Vorschriften.
Keine Pflicht zur Nährwertdeklaration & Zutatenliste | Spirituosen | LMIV
In der damaligen Version der LMIV wurde aber auch schon darauf hingewiesen, dass es noch einmal eine gesonderte Prüfung hinsichtlich Zutatenliste und Nährwertdeklaration für Spirituosen geben sollte. Hierfür möchte die EU Kommission bis Ende 2022 nun eine Anpassung der LMIV veröffentlichen. Vielmehr ist dazu aber leider noch nicht bekannt.
Gleichzeitig hat sich der Deutsche Spirituosen Verband BSI bereits 2019 freiwillig zur Kennzeichnung vom Brennwert verpflichtet. In Der Absichtserklärung definiert der BSI darüber hinaus weitere Punkte:
- Energiewert (Brennwert) Angabe je 100ml und je Portion
- Liste der Inhaltsstoffe als E-Label zur Verfügung zu stellen (z.b. via QR-Code auf Etikett)
Der Bericht zum Ende Dezember 2021 weist daraufhin, dass bereits jede 2. Flasche die notwendigen Angaben enthält.
LMIV – Kennzeichnung Alkoholgehalt
In Artikel 28 werden noch einige Aspekte zum Alkoholgehalt genauer erläutert. Primär wird dort jedoch auf Anhang XII verwiesen. Hier einmal die wichtigsten Punkte auf Anhang XII:
- Alkoholgehalt wird bei 20 Grad Celsius bestimmt
- Für den Alkoholgehalt sind gewisse Toleranzen definiert
- alkoholische Getränke mit > 1,2 Volumenprozent Alkohol müssen mit dem Alkoholgehalt deklariert werden
- es darf maximal 1 Dezimalstelle für die Volumenprozent Alkohol genannt werden
- Der Zahl (für den Alkoholgehalt) ist das Symbol „% vol“ anzufügen
- dieser Angabe darf das Wort „Alkohol“ oder die Abkürzung „Alk.“ vorangestellt werden
Alkoholgehalt berechnen | Rezeptrechner
Mit dem Rezeptrechner PRO Business ermöglichen wir Nutzern auch den Alkoholgehalt zu berechnen. Auch wenn die Nährwertdeklaration heute noch nicht verpflichtend ist, können Hersteller bei Bedarf bereits heute auch die Nährwerte und Inhaltsstoffe für alkoholische Getränke ermitteln. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, auch direkt ein Spirituosen Etikett zum ausdrucken zu erstellen. Es ist auch schon eine QR Code Funktion geplant, mit der Hersteller dann QR Codes generieren können, die wiederum auf dem Etikett angebracht werden können.
So geht’s:
Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren und sofort loslegen.
- Rezepteingabe über Rezeptrechner Online
- Rezept speichern
- Upgrade durchführen
- in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden
- Etikett mit Alkoholgehalt herunterladen
In dem folgenden Video zeige ich dir die einzelnen Schritte einmal anhand von einem Beispiel.