Wer als Lebensmittel Hersteller oder Direktvermarkter verpackte (selbstgemachte) Lebensmittel verkaufen möchte, ist in der Regel auch dazu verpflichtet Nährwertangaben zu machen. Dies gilt insbesondere auch für Direktvermarkter, die ihre Produkte auch online anbieten wollen. Normalerweise werden Hersteller von der Nährwertangaben Pflicht befreit, wenn Sie ihre Produkte nur im Umkreis von 50km oder 100km verkaufen. Wer jedoch seine Lebensmittel auch im Internet verkaufen möchte, ist wiederum verpflichtet eine Nährwerttabelle für die Lebensmittel zur Verfügung zu stellen. In diesem Artikel erläutere ich, wie man die Nährwertangaben berechnen kann und daraus auch im Handumdrehen eine Tabelle zum drucken erstellen kann. Zudem gehe ich nochmal darauf ein, welche Angaben für die Nährwerte anzuzeigen sind und welche freiwillig sind. Zu guter letzt erläutere ich auch noch kurz, welche Angaben auf dem Lebensmittel Etikett noch gemacht werden müssen.
Nährwertangaben berechnen
Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten bei der Nährwertberechnung und Lebensmittelkennzeichnung zu sparen. Wir bieten ein einfaches Tool, um Rezepte einzugeben und die Nährwerte pro 100g zu berechnen. Dabei wird kein komplexes Warenwirtschaftssystem benötigt. Man kann direkt loslegen und den Rezeptrechner auch kostenlos ausprobieren. Um die vollständigen Funktionen zu nutzen, braucht es einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit kann man dann alle Big7 Nährwertangaben berechnen und auch direkt eine Tabelle zum ausdrucken erstellen.
Nährwertangaben für Lebensmittel ermitteln (LMIV)
Die Pflicht zu Nährwertangaben wird in der Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Dort wird auch erläutert, dass die Hersteller grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten haben, die Nährwertangaben für die Lebensmittel zu ermitteln. Die gängigste Methode ist die Nährwertanalyse im Labor. Diese ist jedoch mit viel Aufwand und Kosten verbunden. Zunächst einmal muss man die Probe im Labor einschicken. Hinzu kommt, dass die Kosten für jede einzelne Lebensmittel Probe sehr hoch sind. Alternativ sieht die LMIV auch vor, dass man die Nährwertangaben selbst berechnen kann. Hier soll man sich auf öffentliche Durchschnittswerte für die Nährwerte der einzelnen Rohstoffe beziehen. Die gängigste Quelle für Nährwerte ist hier der Bundeslebensmittelschlüssel. Allerdings ist das eigenständige Berechnen der Rezepte im Excel immer noch sehr aufwendig. Man muss die Mengen einzelner Rohstoffe umrechnen und immer wieder die Nährwerte heraussuchen. Hier setzt der Rezeptrechner an.
Nährwertangaben berechnen mit dem Rezeptrechner
Mit dem Rezeptrechner helfen wir Herstellern Zeit & Kosten zu sparen bei der Nährwertberechnung und Tabellen Erstellung. Beim Rezeptrechner handelt es sich um eine webbasierte online Lösung. Man kann die Rezepte mit Zutatenliste und Mengenangabe einpflegen und hierfür automatisch die Nährwertangaben berechnen (pro 100g, pro Portion und pro Rezept). Zudem kann man auch Reduktionsfaktoren berücksichtigen denn beim Kochen oder Backen verliert das Lebensmittel Flüssigkeit. Dies wirkt sich auf die Nährwertangaben pro 100g aus. Im Anschluss kann man seine Rezepte speichern und dann auch eine Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen.
Man kann den Rezeptrechner Online als Nährwertrechner auch jederzeit einfach mal kostenlos ausprobieren. Die Big7 Nährwerte kann man jedoch nur mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang ausrechnen. Ebenso kann man eine Nährwerttabelle zum ausdrucken auch nur mit der vollständigen Version nutzen.
Jetzt kostenlos ausprobieren
Du hast die Möglichkeit den Rezeptrechner Online als Nährwertrechner hier direkt kostenlos auszuprobieren. Du kannst hier für deine Lebensmittel die Nährwertangaben für Kohlenhydrate, Eiweiß und Fett berechnen. Um jedoch die vollständigen Big7 Nährwertangaben berechnen zu können, braucht es den Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit kannst du dann auch deutlich mehr Rezepte speichern, eigene Zutaten mit eigenen Nährwerten hinterlegen und vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen.
Welche Nährwertangaben sind Pflicht in der Tabelle?
Die Lebensmittelinformationsverordnung sieht eine Pflicht für die sogenannten Big7 Nährwerte vor. Dazu gehören also der Brennwert, die Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Salz. Wichtig ist zudem, dass die Nährwerte in einer vordefinierten Reihenfolge angeordnet sein müssen. Zudem müssen die Angabe immer im Tabellenform gemacht werden. Über der Tabelle muss als Überschrift „Durchschnittliche Nährwerte pro 100g“ stehen.
Freiwillig ist hingegen die Angabe von Ballaststoffen. Ebenso ist die Angabe von Nährwerten pro Portion freiwillig. Die Portion kann dabei individuell festgelegt werden. Auch die Angabe der Referenzmenge und der Nutri Score sind freiwillig.
Bei der Berechnung der Nährwertangaben gibt es zudem gewisse Toleranzen. Denn jede Lebensmittel Probe kann etwas abweichen in den Nährwertangaben. Der Gesetzgeber erlaubt deswegen hier ein bisschen Spielraum.
Nährwertangaben Tabelle drucken
Sobald du mit dem Rezeptrechner die Nährwertangaben berechnet hast, kannst du daraus auch eine Tabelle zum drucken erstellen (siehe auch Nährwertangaben Tabelle). Dazu eignet sich der Etiketten Generator. Du kannst hier das Layout deiner Nährwerttabelle individuell einstellen. Sobald du mit dem Layout zufrieden bist, kannst du deine Nährwerttabelle als PNG, JPG oder PDF drucken. Zudem kann man mit dem Etiketten Generator auch vollständige Lebensmitteletiketten mit weiteren Angaben abseiten der Nährwerttabelle erstellen.
Weitere Angaben auf dem Lebensmitteletikett
Abseiten von der Nährwerttabelle müssen Hersteller auf einem Lebensmitteletikett noch weitere Angaben machen. So ist beispielsweise die Zutatenliste sehr wichtig. Die Zutatenliste muss sortiert werden nach der Menge der einzelnen Zutaten. Zudem muss hinter bestimmten Zutaten eine Prozentangabe gemacht werden (die sogenannte QUID Regelung). Allergene müssen fett gekennzeichnet oder anders ersichtlich gekennzeichnet werden. Ebenso müssen die Zusatzstoffe genannt werden. Die Angabe der E-Nummer ist nicht mehr notwendig. Es reicht die chemische Bezeichnung und die Funktion vom jeweiligen Zusatzstoff im Lebensmittel.
Abgesehen von der Zutatenliste muss die Menge (Nettogewicht) und die Abfüllmenge (bei Lebensmitteln in Flüssigkeit) angegeben werden. Auf verpackten Lebensmitteln muss auch das Mindesthaltbarkeitsdatum zu sehen sein. Zudem muss die Adresse vom Hersteller erkenntlich sein.
Der Hersteller ist letztlich verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben auf dem Lebensmitteletikett (siehe auch Lebensmitteletiketten erstellen).