LMIV | Allergene
Die LMIV ist die Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung und gilt in allen EU Mitgliedsstaaten, somit auch in Deutschland. In einem anderen Artikel haben wir schon einen generellen Überblick zur LMIV gegeben. Dort findest du ebenfalls den Link zum vollständigen Gesetzestext. In diesem Artikel erkläre ich alles über Allergene gemäß LMIV und die Kennzeichnung der Allergene für verpackte Lebensmittel, im Café, Restaurant oder im Online Shop. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software die Allergenkennzeichnung für deine Rezepte schnell & einfach durchführen kannst.
Allergene Kennzeichnung | Software
Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Zur Kennzeichnung der Lebensmittel gemäß LMIV gehört dabei auch die Allergenkennzeichnung. Beim Rezeptrechner handelt es sich um eine Software zur Rezeptverwaltung. Dabei erhalten Nutzer automatisch auch Vorschläge für Allergene in den Rezepten. Es gibt sowohl eine Anwendung für verpackte Lebensmittel (Etiketten mit Zutatenliste, Online Shop) als auch für lose Ware (Café, Restaurant, Gastronomie).
Wo findet man die Allergene Liste in der LMIV?
Eine PDF Variante in Deutsch der LMIV 1169/ 2011 findet man hier. In Artikel 9 findet man das Verzeichnis der verpflichtenden Angaben. In Artikel 9 Abschnitt c) werden auf die Allergene als verpflichtende Angabe genannt. Konkret steht dort:
…
c) alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungs hilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;
…
Eine tatsächliche Liste der Allergene findet man erst in Anhang II der LMIV 1169/ 2011. Einen kleinen Ausschnitt von Anhang II der LMIV findest du in dem Bild.
Die vollständige Liste der Allergene findest du in Anhang II der LMIV 1169/ 2011.
Darstellungsform & Kennzeichnung der Allergene
Zur Darstellungsform der Allergene findet man nicht den einen Paragraphen in der LMIV. Vielmehr sind diese Informationen in unterschiedlichen Artikeln und Paragraphen verarbeitet. Grundsätzlich hilft es hier immer zu unterteilen in verpackte und unverpackte Lebensmittel.
Allergenkennzeichnung | Verpackte Lebensmittel
Beispiele für verpackte Lebensmittel sind folgende:
- Marmelade im Glas verkaufen
- Kuchen im Glas verkaufen
- Pesto verkaufen
- Pralinen vorverpackt verkaufen
- …
Sofern die Lebensmittel also schon vorverpackt sind und nicht erst vor den Augen vom Verbraucher abgefüllt werden, handelt es sich um verpackte Lebensmittel. In dem Falle braucht das Lebensmittel ein Etikett mit allen Pflichtangaben gemäß LMIV. Wer seine Lebensmittel im Online Shop auf der Website verkauft, verkauft ebenfalls verpackte Lebensmittel (siehe auch Lebensmittel im Internet verkaufen – Kennzeichnung). In diesem Falle muss die Kennzeichnung vor dem Kauf erfolgen. Das bedeutet, der Verbraucher muss in der Lage sein, sich vor dem Kauf über die Inhaltsstoffe vom Lebensmittel zu informieren.
Allergene auf Etikett
Allergene sind auf verpackten Lebensmittel Teil vom Etikett. Das Etikett besteht abgesehen von weiteren Pflichtangaben aus einer Nährwerttabelle und einer Zutatenliste. Die Kennzeichnung der Allergene erfolgt als Teil der LMIV Zutatenliste. Wichtig ist dabei, das die Allergene in einer anderen Schriftart (fett, kursiv, andere Schriftform) hervorgehoben werden. Das einfachste ist, wenn man die Allergene fett hervorheben lässt.
Allergenkennzeichnung | unverpackte Lebensmittel
Im oberen Abschnitt habe ich Beispiele für das Verkaufen verpackter Lebensmittel genannt. Der gleiche Fall kann aber auch unverpackt erfolgen. Wenn man zum Beispiel Pralinen oder Kuchen in einem Café oder Restaurant verkauft, wird dieses in der Regel nicht verpackt. Der Kuchen oder die Pralinen würden direkt aus der Theke auf einem Teller für den Kunden serviert werden. Ein anderes Beispiel sind Mahlzeiten und Gerichte, die im Restaurant serviert werden (siehe Allergenkennzeichnung Gastronomie). Auch das Verkaufen von loser Ware in einer Bäckerei, Konditorei oder Fleischerei zählt zu den unverpackten Lebensmitteln. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mitarbeiter vor den Augen vom Kunden die Lebensmittel auf der Theke nimmt und einpackt. Wenn hingegen das Brot bereits im Vorwege vorverpackt wurde, wird eine vollständige Kennzeichnung mit einem Etikett erforderlich.
Da im Falle vom Verkaufen unverpackter Lebensmittel kein Etikett verpflichtend ist (wo sollte man dies auch anbringen?), ist auch die Kennzeichnung der Allergene in der LMIV etwas anders geregelt. Die Darstellungsform wird dabei allerdings gar nicht groß weiter erläutert. Vielmehr wird für den Fall von unverpackten Lebensmittel darauf verwiesen, dass die Mitgliedsstaaten selbst entsprechende Verordnungen erlassen dürfen.
Deutschland hat hierfür die LMIVAV erlassen, die sogenannte Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung). In dieser findet sich auch ein Absatz, der genauer beschreibt, wie Allergene im Restaurant/ Café oder Gemeinschaftsverpflegung zu kennzeichnen sind.
Dort steht:
(3) Die nach Absatz 2 erforderlichen Angaben sind bezogen auf das jeweilige Lebensmittel gut sichtbar, deutlich und gut lesbar bereitzustellen. Die Angaben können erfolgen
- auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels,
- auf Speise- und Getränkekarten oder in Preisverzeichnissen,
- durch einen Aushang in der Verkaufsstätte oder
- durch sonstige schriftliche oder vom Lebensmittelunternehmer bereitgestellte elektronische Informationsangebote, sofern die Angaben für Endverbraucher und Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung unmittelbar und leicht zugänglich sind.
Allergene | Restaurant & Speisekarte
Für ein Restaurant ist es oftmals am einfachsten die Allergene direkt mit in der Speisekarte zu kennzeichnen (siehe Allergenkennzeichnung Speisekarte). Für ein Café oder ein Deli/ Feinkost oder Catering Unternehmen eignet sich meistens ein Aushang in der Verkaufsstätte ganz gut. Auch kleine Bäckerei Filialen und Fleischereien arbeiten gern mit einem Aushang.
Allergenkennzeichnung mit dem Rezeptrechner
Mit dem Rezeptrechner kannst du sowohl für verpackte Ware also auch unverpackte Lebensmittel (Restaurant, Café etc) die Allergene kennzeichnen.
Für verpackte Lebensmittel erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zum Etiketten Generator. Damit kann man direkt ein Etikett mit allen Pflichtangaben für Rezepte und Lebensmittel erstellen. Teil vom Etikett ist auch die Nährwertdeklaration, die Nutzer im Vorwege mit dem online Nährwertrechner durchführen können. Mit der Lebensmittel Etiketten Software wird auch direkt eine LMIV Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge erstellt. In dieser Zutatenliste bekommt man direkt auch Vorschläge für die zu deklarierenden Allergene. Diese sollte noch einmal sorgfältig überprüft werden. Bei Abweichungen können Nutzer auch individuelle Allergene für Rezepte oder Lebensmittel deklarieren.
Für unverpackte Lebensmittel, die im Café, Restaurant oder einer Bäckerei verkauft werden, können Nutzer eine Allergene Liste als PDF zum ausdrucken erstellen. Diese Allergene Liste enthält für alle Lebensmittel und Rezepte eine Übersicht der Allergene. Bei Bedarf kann auch hier noch eine Zutatenliste mit eingeblendet werden. Mehr zum Theme Allergene für Restaurant kennzeichnen findet man auch in einem anderen Artikel.
Du kannst den Rezeptrechner direkt kostenlos ausprobieren. Um die Allergenkennzeichnung und den vollständigen Funktionsumfang zu nutzen, brauchst du eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kannst du über Digistore24 direkt online erwerben. Nachdem du bezahlt hast (in Abhängigkeit der Bezahlmethode) kannst du deinen Zugang direkt freischalten und sofort loslegen.