Big 7 Nährwerte

Big 7 Nährwerte

Wenn du Lebensmittel produzierst und verkaufst, wirst du über kurz oder lang auch über den Begriff Big 7 Nährwerte stolpern. Viele wissen damit nichts anzufangen. Insbesondere wenn man nicht aus der Branche kommt und eher zu den Quereinsteigern gehört, ist das aber auch ganz normal, dass diese Fachbegriffe erst einmal nichts sagend sind. Mit dem Rezeptrechner helfen wir etablierten Lebensmittelproduzenten und Food Startups Zeit und Kosten zu sparen bei der Nährwertberechnung und Lebensmittelkennzeichnung. In diesem Artikel geht es explizit um die Big 7 Nährwerte. Du erfährst, welche Nährwertangaben zu den Big 7 Nährwerten gehören, wann diese verpflichtend sind und wie man diese ermitteln kann.

Big 7 Nährwerte berechnen

Mit dem Rezeptrechner kannst du die Big 7 Nährwerte berechnen für deine Rezepte und Lebensmittel. Im Ergebnis bekommst du nicht nur die Pflichtangaben in Tabellenform. Du kannst auch direkt eine Nährwerttabelle oder ein vollständiges Etikett zur Lebensmittelkennzeichnung als Datei herunterladen zum drucken. Die Nährwertberechnung ist dabei LMIV konform. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sieht auch vor, dass man die Nährwerte selbst berechnet auf Basis von öffentlichen Nährwerte Daten. Als Rezeptrechner PRO Business Nutzer bekommst du Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel, der offiziellen Nährwertdatenbank. Das eignet sich für Deutschland, Österreich und auch die Schweiz. Über den folgenden Button kannst du den Big 7 Nährwerte Rechner direkt ausprobieren.

Big7 Nährwerte

Was genau sind Big 7 Nährwerte?

Die Big 7 Nährwerte (auch Nährstoffe) sind die Pflichtangaben für die Nährwerttabelle auf dem Lebensmitteletikett. Zu den Big 7 Nährwerten gehören:

  • Brennwert in kJ und kcal
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Fett
  • davon gesättigte Fettsäuren
  • Salz

Lebensmittel Produzenten, die vorverpackte Ware verkaufen, sind verpflichtet auf dem Etikett vom Lebensmittel eine Nährwerttabelle mit diesen Big 7 Nährwertangaben abzubilden (siehe auch Nährwerttabelle erstellen). Verpflichtend sind dabei die Big 7 Nährwerte pro 100g. Diese Werte geben Auskunft über die Zusammensetzung der Nährstoffe für ein Lebensmittel im zubereiteten Zustand.

Die Angabe der Big 7 Nährwerte ist für verschiedene Kundengruppen sehr wichtig. Einige Kundengruppen benötigen diese Angaben aus medizinischen Gründen (z.B. Diabetiker zur Regulierung vom Blutzuckerspiegel). Für andere Kunden sind die Nährwertangaben von Interesse um abzunehmen.

Die Pflicht zur Angabe der Big 7 Nährwerte wird in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geregelt (siehe auch LMIV – Nährwerttabelle).

Big 7 Nährwerte – Vorschriften und Verordnung

Die LMIV ist die Verordnung, in der die Angabe der Big 7 Nährwerte für Lebensmittel geregelt wird. Teilweise wird auch über Big 8 Nährwerte gesprochen. Zu den Big 8 Nährwertangaben gehören auch die Ballaststoffe. Bei den Ballaststoffen handelt es sich jedoch um eine freiwillige Angabe.

Gemäß LMIV müssen die Big 7 Nährwerte pro 100g immer in der gleichen Reihenfolge aufgelistet werden. Zudem müssen die Nährwerte in Form einer Nährwerttabelle dargestellt werden. Die Nährwerte pro 100g beziehen sich dabei immer auf den zubereiteten Zustand (gekocht, nicht ungekocht). Wenn man also ein Rezept hat und dieses noch kocht, dann muss der Flüssigkeitsverlust der Nährwerte berücksichtigt werden.

Die Ermittlung der Nährwertangaben darf gemäß der Verordnung durch eine eigenständige Berechnung erfolgen. Eine Laboranalyse ist nicht zwingend erforderlich. Die eigenständige Berechnung sollte dabei aus Basis allgemein nachgewiesener Nährwerte erfolgen. Hier empfiehlt sich die Nutzung vom Bundeslebensmitttelschlüssel.

Die Pflicht zur Angabe der Nährstoffe ist übrigens EU weit geregelt. Das heißt, auch wenn man Lebensmittel in ein anderes Land exportiert oder Lebensmittel aus einem Drittland importiert, ist man als Importeur verpflichtet die Kennzeichnung der Lebensmittel einzuhalten. Ebenso müssen die Big 7 Nährstoffe auch beim Online Handel immer zwingend angegeben werden. Wer also Lebensmittel auf Amazon oder im eigenen Webshop verkauft, ist ebenfalls zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet.

Video: Nährwertkennzeichnung

Alle Vorschriften zu den Big 7 Nährwertangaben werden in dem folgenden Video zur Nährwertkennzeichnung noch genauer erläutert. Dort erfährst du auch, wann die Nährwertkennzeichnung verpflichtend ist und welche Ausnahmen es gibt.

Big 7 Nährwerte – Software zur Berechnung

Um die Berechnung der Big 7 Nährwerte selbst durchzuführen kannst du auf eine Software oder ein Programm zurückgreifen (siehe auch Nährwerttabelle Rechner). Das erspart dir viel Zeit und Kosten. Selbst für diejenigen, die sehr fit in Excel sind, ist die Nährwertberechnung ohne solch ein Programm immer noch sehr aufwendig.

Mit der Rezeptrechner Software kannst du in wenigen Schritten die Nährwertberechnung durchführen. Im Anschluss kannst du mit dem Etiketten Generator auch sofort Lebensmittel Etiketten mit Kennzeichnung erstellen. Alternativ kann man auch nur eine fertige Nährwerttabelle mit den Big 7 Nährwerte Angaben für das Rezept herunterladen. Der Download erfolgt als PNG, JPG oder PDF Datei. Diese kann man dann weiter verarbeiten. Wer sich einen Etikettendrucker zulegt, kann auch direkt eigene Etiketten ausdrucken mit dem Rezeptrechner.

Big 7 Nährwerttabelle

Lebensmittelkennzeichnung – mehr als nur Big 7 Nährwerte

Abgesehen von der Nährwerttabelle regelt die LMIV aber auch noch weitere Aspekte der Kennzeichnung von Lebensmitteln. All diese Aspekte dienen dazu, Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu schaffen. So muss auf einer Lebensmittelverpackung auch eine Liste aller Inhaltsstoffe in Form einer Zutatenliste aufgeführt werden. Die Reihenfolge der Zutaten in dieser Liste muss absteigend nach Mengenanteil erfolgen. Wenn man bestimmte Zutaten auf der Verpackung hervorhebt, muss man für diese auch den Prozentsatz (QUID Angabe) machen.

Etiketten selber erstellen und drucken

Mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner kann man eigenständig Etiketten für Lebensmittel erstellen und drucken. Dies spart viel Zeit bei der Lebensmittelkennzeichnung. Die Pflichtangaben werden direkt im richtigen Layout zusammen mit der Nährwerttabelle abgebildet. Optionale Angaben zur Aufbewahrung kann man noch eigenständig ergänzen. Wer möchte, hat zudem die Möglichkeit auch ein eigenes Layout für die Etiketten zur erstellen, mit eigener Schriftgröße etc.

Big 7 Nährwertkennzeichnung

Video: Lebensmittelkennzeichnung

In dem folgenden Video erfährst du alles, was du wissen musst zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Während das erste Video explizit auf die Nährwerte eingeht, beziehe ich mich in diesem Video auf die weiterführenden Angaben zur Kennzeichnung. Ich betrachte dabei sowohl verpackte als auch lose Ware und erkläre, welche Angaben auch für lose Ware zu beachten sind. Mein Fokus richtet sich dabei insbesondere immer an kleine und mittelständische Betriebe, die keine komplexen Warenwirtschaftssystem haben.

Big7 Lebensmittelkennzeichnung

Big7 Lebensmittelkennzeichnung

Lebensmittelkennzeichnung – was ist das eigentlich? Nun, unter Lebensmittelkennzeichnung fasst man grundsätzlich all die Angaben über Lebensmittel zusammen, die für den Verbraucher relevant und gesetzlich vorgeschrieben sind (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung – einfach erklärt -). Man kennzeichnet das Lebensmittel mit Informationen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die sogenannte Lebensmittelinformationsverordnung, die LMIV. Diese gilt EU weit und regelt, welche Informationen für Lebensmittel anzugeben sind und in welcher Form die Information zur Verfügung gestellt werden soll. Seit 2014 gehört dazu zur Lebensmittelkennzeichnungspflicht auch die Angabe der Big7 Nährwerte. In diesem Artikel geht es explizit um die Big7 Nährwerte (siehe auch Big 7 Nährwerte – alles was du wissen musst). Aber da man die Nährwerte und das Etikett beim Thema Lebensmittelkennzeichnung kaum trennen kann, werden wir auch einen Überblick über die Pflichtangaben der LMIV auf dem Etikett geben.

Big7 Nährwerte berechnen

Mit der Rezeptrechner Software bieten wir übrigens eine einfache Software zur Berechnung der Big7 Nährwerte für die Lebensmittelkennzeichnung. Das Programm ist webbasiert, das heißt, man kann von überall mit dem Browser darauf zugreifen. Man gibt zunächst Zutaten und Mengen von seinem Rezept ein. Mehr ist nicht notwendig um die Big7 Nährwertangaben zu berechnen. Die Rezepteingabe ist dabei ganz einfach mit Hilfe einer Importfunktion möglich. Im Ergebnis bekommt man die Nährwerte pro 100g. Aber die Software kann noch mehr: Man kann auch direkt eine Nährwerttabelle oder ein vollständiges Etikett mit allen Angaben der Lebensmittelkennzeichnung erstellen. Mehr über die Rezeptrechner Software findest du über den Button heraus.

Big7 Nährwerte

Lebensmittelkennzeichnung – Pflichtangaben

Wann sind Big7 Nährwerte Pflichtangaben?

In der LMIV (dem Gesetz zur Kennzeichnung der Lebensmittel) wird klar geregelt, welche Angaben verpflichtend und welche Angaben freiwillig sind. Wichtig ist, dass dabei unterschieden wird zwischen verpackter und loser Ware. Lebensmittel gelten als „vorverpackt“ oder „verpackt“, wenn sie nicht erst vorm Verbraucher eingepackt werden. Ein Brot, welches beim Bäcker in der Theke liegt und erst vor den Augen vom Kunden verpackt wird, ist lose Ware. Ein Brot, welches hingegen bereits geschlossen verpackt im Supermarkt verkauft wird (nicht das Brot im SB Bereich, sondern das Brot in der Plastiktüte), gilt als vorverpackt.

Vorverpackte Lebensmittel benötigen eine umfangreiche Lebensmittelkennzeichnung und benötigen die Big7 Nährwertangaben.

Für lose Ware in der Gastronomie oder Bäckerei zählen die Big7 Nährwerte hingegen zu den freiwilligen Angaben.

Eine weitere wichtige Unterscheidung ist der Verkaufsradius. Viele Hofläden, die in der Direktvermarktung tätig sind, sorgen sich, dass sie ebenfalls die Big7 Nährwerte gemäß Lebensmittelkennzeichnung angeben müssen. Hier variiert die Auslegung vom Gesetz etwas. In einigen Bundesländern gilt ein Radius von 50km als relevant. In anderen Bundesländern sind sogar 100km Radius ok. Aber was genau heißt das? Nun, dies bezieht sich auf den Verkaufsradius, aus dem die Kunden kommen. Wenn man beispielsweise nur lokal einen Hofladen betreibt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kunden weiter als 50 oder 100km fahren, eher gering. Das bedeutet, die Kunden können sich vor Ort über die Zusammensetzung vom Lebensmittel informieren. Und aus diesem Grund ist man meist von den Big7 Nährwertangaben als Pflicht befreit. Anders ist es, wenn es sich um einen sehr großen Betrieb handelt mit vielen Mitarbeitern. Dann verlangt der Gesetzgeber ebenfalls, dass die Big7 Nährwerte auf dem Etikett vom Lebensmittel zu sehen sind.

Wer übrigens Lebensmittel in einem Onlineshop verkauft, ist ebenfalls zur Big7 Lebensmittelkennzeichnung verpflichtet (denn der Verkaufsradius ist hier ja unendlich groß). In der LMIV findet man dazu einen Absatz über „Fernabsatz“.

Welche weiteren Angaben sind verpflichtend?

Wie wir im ersten Abschnitt gelernt haben, gilt die Pflicht für die Big7 Nährwerte nur für vorverpackte Ware. Aus diesem Grund fokussieren wir uns in diesem Abschnitt auch nur auf die Pflichtangaben für verpackte Lebensmittel.

Wenn man verpackte Lebensmittel verkauft, muss man ein Etikett auf der Verpackung anbringen mit der Lebensmittelkennzeichnung

Damit ist also die Form schon einmal geregelt. Es muss ein Etikett sein. Hier reicht keine mündliche Auskunft (mehr zur Form der Angabe der Big7 Nährwerte erfährst du im Bereich Nährwertdeklaration). Doch was muss denn nun auf diesem Lebensmittelkennzeichnung Etikett abgebildet sein?

Die folgenden Pflichtangaben gemäß Lebensmittelkennzeichnung müssen auf dem Etikett zu sehen sein:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Big7 Nährwerte in Form einer Tabelle (siehe auch Nährwertkennzeichnung)
  • Zutatenliste (sortiert nach Menge, Allergene & Zusatzstoffe hervorgehoben)
  • Adresse vom Hersteller
  • Aufbewahrungshinweise
  • MHD oder Verbrauchsdatum
  • Nettogewicht (oder Netto Füllmenge und Abtropfgewicht
  • Hinweise zur Zubereitung (wenn nicht selbsterklärend)

Mehr zu den Lebensmittelkennzeichnung Pflichtangaben erfährst du in diesem Artikel. Im folgenden Abschnitt geht es insbesondere um die Big7 Nährwerte, wie man diese berechnen kann und richtig angibt.

Ein praktisches Beispiel der Lebensmittelkennzeichnung, die Nutzer für eigene Lebensmittel mit dem Rezeptrechner erstellt haben, findest du hier. 

Lebensmittelkennzeichnung – Big7 Nährwerte richtig angeben

Ok, wenn du bis zu diesem Abschnitt gekommen bist, ist vermutlich klar, dass du zur Angabe der Big7 Nährwerte verpflichtet bist da du verpackte Lebensmittel verkaufst (online oder im Einzelhandel) – und somit nicht mehr nur im Umkreis von 50km.

Die nächste wichtige Frage, die du dir stellst, ist wie man jetzt die Big7 Nährwerte berechnen oder ermitteln kann.

Hier gibt es unterschiedliche Lösungsansätze:

  • sehr teuer und aufwendig: Laboranalyse (siehe auch Nährwertanalyse im Labor)
  • ein bisschen teuer, aber auch aufwendig: eigenständige Nährwertberechnung
  • nicht teuer – einfach & schnell: mit der Rezeptrechner Software 🙂

Laboranalysen sind teuer und zeitaufwendig

Eine teure, aber gar nicht notwendige Lösung ist die Laboranalyse. Man kann Proben von Lebensmitteln in ein Labor schicken und dort die Nährwerte analysieren lassen. Pro Probe zahlt man locker 60 – 100 €. Außerdem muss man sicherstellen, dass die Probe richtig verpackt und gekühlt im Labor ankommt.

Selbst Big7 Nährwerte berechnen ist ebenfalls zeitaufwendig (selbst für Excel Profis)

Das selbstständige Berechnen der Big7 Nährwerte ist gemäß LMIV erlaubt. Man kann sich hierfür beispielsweise den Bundeslebensmittelschlüssel kaufen. Das ist eine Excel Liste mit mehr als 10.000 Zutaten und den Nährwertangaben pro 100g pro Rohstoff. Aber damit ist es nicht getan. Für jede einzelne Rezeptur muss man dann eigenständige die Nährwerte für die richtige Menge berechnen und am Ende alles auf die Nährwerte pro 100g zurückrechnen. Das einmalige Erwerb vom Bundeslebensmittelschlüssel kostet 100 € netto.

EMPFOHLEN: Rezeptrechner für das Berechnen der Big7 Nährwerte

Für nur 150€ pro Jahr (netto) bekommst du Zugang zur Rezeptrechner Software und kannst damit super schnell und einfach die Nährwerte berechnen. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du ebenfalls Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel. Im Gegensatz zu Option 2 sparst du dir aber jede Menge Zeit und Nerven. Das komplexe Zusammenrechnen übernimmt der Nährwertrechner für dich. Du musst lediglich die Zutaten und Mengen deiner Rezeptur eingeben und bei Bedarf noch den Backverlust oder Kochverlust. Im Ergebnis bekommst du die Big7 Nährwerte pro 100g für die Lebensmittelkennzeichnung. Darüber hinaus kannst du aber auch direkt eine Tabelle mit den Nährwertangaben oder ein vollständiges Etikett für die Lebensmittelkennzeichnung erstellen und sogar selber drucken (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung Tabelle).

Video: Big7 Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner

Schau dir am besten mal dieses kurze Video an, indem ich zeige, wie man mit dem Rezeptrechner die Big7 berechnen und ein Etikett mit Lebensmittelkennzeichnung erstellen kann.

Etikett für Lebensmittelkennzeichnung erstellen und drucken

Nachdem du die Big7 Nährwerte berechnet hast, wirst du dich fragen, wie du diese jetzt am besten auf einem Etikett anbringst. Hier gibt es ebenfalls ganz unterschiedliche Ansätze.

Lebensmittel Etiketten selber drucken

Viele Hersteller, die im kleinen starten, drucken ihre Lebensmitteletiketten selbst. Das geht schnell und ist kostengünstig. Diese Variante hat natürlich den Nachteil, dass du nicht unbedingt die allerschönsten Etiketten bekommst. Aber für viele einfache Anwendungen ist diese Lösung absolut ausreichend. So nutzen beispielsweise Hersteller von Sushi, Kuchen oder Müsli den Rezeptrechner auch um eigene Etiketten zu drucken.

Wir bieten mit der Rezeptrechner Software auch schon eine Schnittstelle zu zwei verschiedenen Etikettendruckern von der Firma Brother. Wer seine Etiketten selber drucken möchte, kann dafür einen Etikettendrucker von Brother erwerben und dann mit Hilfe unserer Software direkt die Etiketten erstellen und drucken.

Mehr dazu im Abschnitt: Etikettendrucker einrichten 

Lebensmittelkennzeichnung Etikett

Mit der Rezeptrechner Software bekommst du auch Zugriff zum Etiketten Generator. Damit kannst du Etiketten als Bilddatei oder PDF herunterladen zum selber drucken. Den passenden Etikettendrucker gibts von Brother.

Lebensmittel Etikett drucken lassen

Wer hingegen Marmelade, Saucen oder Konfitüre in ein hochwertigeres Glas abfüllen möchte, möchte möglicherweise auch hochauflösende bunte Etiketten. Für solch einen Fall kann man das Layout vom Etikett mit den Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung mit der Rezeptrechner Software aber dennoch als Vorlage erstellen. Da man auch ein PNG mit einem transparenten Hintergrund herunterladen kann, kann ein Designer oder Layouter damit auch einfach weiterarbeiten. Alternativ kann man auch ein Designer Tool online verwenden und dort die Etiketten Vorlagen hochladen um diese auf hochauflösendes Papier drucken zu lassen.

Nährwertkennzeichnungsverordnung

Nährwertkennzeichnungsverordnung

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, wird sich über kurz oder lang auch mit der Lebensmittelkennzeichnung auseinandersetzen müssen. Hier gibt es ganz unterschiedliche Verordnungen und teilweise ist es schwer, zu verstehen, welche Pflichten man hat. Insbesondere die Nährwertkennzeichnung ist für viele Lebensmittelhersteller und Direktvermarkter ein großes Fragezeichen. In diesem Artikel geht es um die Nährwertkennzeichnungsverordnung und für wen diese Pflicht gilt. Ebenso geh ich ein wenig auf die Ausnahmen zur Nährwertkennzeichnung ein.

Nährwertkennzeichnung Verordnung

Nährwertkennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner helfe ich Lebensmittelherstellern & Direktvermarktern, Zeit & Kosten bei der Nährwertkennzeichnung zu sparen. Du kannst deine Rezepte eingeben mit Menge und dafür automatisch die Nährwertangaben pro 100g berechnen lassen. Im Anschluss kannst du mit Hilfe vom Etiketten Generator auch vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen. Probiere den Nährwertrechner hier direkt kostenlos aus.

Video: Nährwertkennzeichnung – einfach erklärt –

In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Nährwertkennzeichnung. Ich erkläre, wer der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung unterliegt und welche Ausnahmen es gibt. Zudem zeige ich dir, wie du gemäß LMIV eigenständig die Berechnung der Nährwertkennzeichnung vornehmen kannst. 

Was verbirgt sich hinter der Nährwertkennzeichnungsverordnung?

Eine Nährwertkennzeichnungsverordnung in dem Sinne gibt es eigentlich nicht. Die Nährwertkennzeichnung Pflicht ist geregelt in der Lebensmittelinformationsverordnung. Dort wird explizit definiert, wie die Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware aussehen muss. Dabei handelt es sich um die europäische Verordnung der EU Kommission: (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011. Sie gilt in allen EU Mitgliedsstaaten, zu denen beispielsweise auch Deutschland und Österreich gehören. Seit Dezember 2014 gilt diese in Deutschland. Die Nährwertkennzeichnung greift seit Dezember 2016. Darin ist geregelt, dass auf verpackten Lebensmittel die Big7 Nährwertangaben pro 100g zu sehen sein müssen (siehe auch Nährwertkennzeichnung Lebensmittel). Zu den Big7 Nährwertangaben gehören der Brennwert (kJ, kcal), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz. Die Reihenfolge muss genau so eingehalten werden. Zudem müssen die Angaben normalerweise in Tabellenform gemacht werden. Nur in wenigen Ausnahme Fällen darf man von der Tabelle abweichen. Man spricht in diesem Zusammenhang häufig auch von der Nährwerttabelle.

Nährwertkennzeichnungsverordnung – gibt es Ausnahmen?

Grundsätzlich müssen alle vorverpackten Lebensmittel mit der Nährwerttabelle ausgestattet sein. Die Nährwerttabelle muss zur Verfügung stehen, bevor der Verbraucher die Entscheidung zum Kauf des Lebensmittels trifft. Der Verbraucher soll in der Lage sein sich im Vorwege zu informieren. Ausgenommen von der Nährwertkennzeichnung sind lose Waren. Zudem sind kleine Betriebe ausgenommen, die nur im lokalen Umfeld vermarkten. Das lokale Umfeld wird dabei definiert, als ein Verkaufsradius von 50km. Einige Bundesländer sind hier jedoch noch etwas offener und erlauben auch einen Umkreis von bis zu 100km. Wichtig ist, dass dies nur gilt solange man seine Lebensmittel nicht im Internet verkaufen möchte. Wer seine Lebensmittel auch online verkaufen möchte, kann dem Verbraucher nicht mündlich vorab Informationen zum Produkt mitgeben. Aus diesem Grund braucht es beim Verkaufen im Internet immer das Datenblatt mit der Nährwertkennzeichnung. Eine weitere Ausnahme sind gewisse Produkte. Dazu gehören beispielsweise Monoprodukte (z.B. Kartoffeln, Getreide), die nur aus einer Zutaten bestehen. Ebenso sind gewisse Gewürze und Kaugummi von der Nährwertkennzeichnung ausgeschlossen. Mach dich am besten mit dem Teil der Nährwertkennzeichnungsverordnung vertraut um zu erfahren, ob du der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung bereits unterliegst.

Soll ich die Nährwertkennzeichnung durchführen?

Viele, die heute noch der verpflichtet sind die Nährwertkennzeichnung durchzuführen, machen dies trotzdem. Zum einen wollen viele Hersteller ungern später die Etiketten erneut ändern. Zum anderen wirkt es professioneller wenn die Nährwerttabelle mit abgebildet ist. Außerdem sind viele Kunden dennoch interessiert und verstehen nicht, dass gewisse Lebensmittel Hersteller laut Verordnung noch nicht zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind. Ein weiteres Argument für die Nährwertkennzeichnung ist, dass man sonst ständig prüfen muss, ob man nach wie vor von der Pflicht befreit ist. Denn auch die Betriebsgröße ist ein Argument. Wenn der Betrieb nämlich mehr als 10 Mitarbeiter hat oder mehr als 1 Mio € Umsatz im Jahr, dann wird die Nährwertkennzeichnung ebenfalls zur Pflicht. Wer sich nun also einfach sofort für die Nährwerttabelle entscheidet, der fragt sich natürlich im nächsten Schritt, wie man am besten die Inhaltsstoffe der Lebensmittel ermitteln lassen kann?

Nährwertberechnung oder Analyse im Labor?

Die Verordnung zur Lebensmittel und Nährwerte Kennzeichnung erlaubt hier unterschiedliche Wege. Im ersten Schritt wirkt die Analyse im Labor als die professionellste Lösung. Bei der Nährwertanalyse im Labor zahlt man jedoch pro Probe. Wer ein großes Produktportfolio oder viele verschiedene Lebensmittel hat, für den kann das schnell sehr teuer werden. Alternativ kann man die Nährwerte auch selbst berechnen mit Hilfe einer Nährwertdatenbank. Hier gibt es in Deutschland den Bundeslebensmittelschlüssel. Diesen kann man übrigens auch für Österreich und die Schweiz anwenden. Es handelt sich um öffentliche Durchschnittswerte. Die Nährwertdatenbank liefert jedoch nur die Nährwertangaben pro 100g je Lebensmittel. Bei einem komplexen Rezept muss man die Nährwertberechnung für die einzelne Menge also nur selbst gewichten. Wer nicht ganz so fit im Umgang mit Excel ist, scheitert hier schnell. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bieten wir Lebensmittelherstellern hier eine einfache Lösung viel Zeit & Kosten bei der Nährwertberechnung zu sparen.

Nährwertangaben Lebensmittel Pflicht

Etiketten zum ausdrucken mit dem Rezeptrechner

Um die Big7 Nährwertangaben zu berechnen brauchst du eine Jahreslizenz für den Rezpetrechner PRO Business. Damit kannst du dann auch Lebensmitteletiketten zum ausdrucken bestellen. Den Etiketten Generator, der Teil vom Rezeptrechner PRO Business ist, kannst du über diesen Link ebenfalls kostenlos ausprobieren. 

Nährwertkennzeichnung – was passiert bei einer Kontrolle?

Grundsätzlich fürchten viele Hersteller eine Lebensmittelkontrolle und haben Angst, etwas falsch zu machen. Diese Angst oder Sorge ist jedoch häufig unberechtigt. Wer sich im Vorwege mit den Pflichten auseinandergesetzt hat und die Kennzeichnung befolgt, der hat meist nichts zu fürchten. Bei einer Lebensmittelkontrolle wird eine Probe vom Lebensmittel gezogen. Es werden die Inhaltsstoffe im Labor analysiert und die Angaben mit dem Lebensmitteletikett verglichen. Dabei ist klar, dass jede Probe im Labor etwas anders ausfällt. Deswegen definiert die Nährwertkennzeichnungsverordnung sogenannte Toleranzgrenzen. Hierfür gibt es eine zweite Verordnung, die sich ausführlich mit dem Prüfverfahren befasst. Dort ist genau geregelt, wie Lebensmittelkontrolleure bei einem Prüfverfahren vorgehen müssen. Dazu gehören zum Beispiel auch gewisse Rundungsrichtlinien. Diese sollen beispielsweise sicherstellen, das ein Hersteller, der genauere Angaben macht, deswegen nicht bestraft wird. Die genauen Schritte vom Prüfverfahren können über den Link nachgelesen werden:

Verordnung für das Prüfverfahren & Leitfaden zu Toleranzgrenzen

Mehr zum Thema Toleranzen bei der Nährwertdeklaration findest du in diesem Artikel.

Nährwertdeklaration

Nährwertdeklaration

Big7 Nährwertdeklaration für Lebensmittel

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, wird sich früher oder später fragen, welche Angaben für das Lebensmittel gemacht werden müssen. Die Angaben für verpackte Lebensmittel auf dem Etikett sind nochmal weitreichender als die Angaben für die losen Lebensmittel. Für ersteres sind Hersteller dann auch schnell mit der Nährwertdeklaration konfrontiert. In diesem Artikel erläutere ich, wer der Deklarationspflicht für Lebensmittel unterliegt, wie man mit dem Rezeptrechner eine Nährwerttabelle erstellen kann, die LMIV konform ist (ganz ohne Laboranalyse). Zudem erläutere ich auch, wie es mit anderen deklarationspflichtigen Inhaltsstoffen (z.B. Allergene & Zusatzstoffe) aussieht. Vorab noch eine Sache: Nährwertdeklaration und Nährtwertkennzeichnung wird im deutschen Sprachgebrauch verwendet und bezieht sich grundsätzlich auf die gleichen Aspekte.

Nährwertdeklaration leicht gemacht

Gemäß LMIV ist die Berechnung der Nährwerte genau so erlaubt wie eine Laboranalyse. Mit dem einfachen Nährwertrechner vom Rezeptrechner kannst du die Nährwerte für Rezepte eingeben, indem du deine Zutaten und Mengenangaben hinterlegst.

Für die vollständige Berechnung der Nährwerttabelle ist ein PRO Business Zugang erforderlich. Damit bekommst du dann auch Zugriff auf den Bundeslebensmittelschlüssel, der offiziellen Nährwertdatenbank in Deutschland. Fehlen Zutaten, kannst du eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben in deinem Account hinterlegen. Flüssigkeitsverlust beim Kochen oder Backen wird über den sogenannten Reduktionsfaktor abgebildet.

Verwendest du verschiedene Rezeptkomponenten für weitere Rezepte, kannst du deine Rezepte auch in eigene Zutaten umwandeln.

Deklaration Nährwerte

Mit dem Rezeptrechner kannst du Nährwertangaben berechnen pro 100g, pro Portion und pro Rezept (auch im zubereiteten Zustand).

Die Lebensmittelinformationsverordnung

Seit dem 13. Dezember 2016 müssen alle verpackten Lebensmittel mit den entsprechenden Nährwertangaben versehen sein (siehe auch Nährwertangaben Pflicht). So will es die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die LMIV ist die deutsche Gesetzgebung, die die Lebensmittelkennzeichnung regelt. Zur Kennzeichnung der Lebensmittel gehören neben der Angabe der Nährwerte noch diverse weitere Aspekte. So müssen auf Lebensmitteletiketten zum Beispiel alle Zutaten in der richtigen Reihenfolge gelistet sein. Es muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein sowie Hinweise zur Aufbewahrung. Zudem ist darauf zu achten, dass das Nettogewicht und ggf. die Füllmenge und Abfüllmenge mit angegeben werden. In diesem Artikel geht es primär um die Nährwertdeklaration, häufig auch als Nährwerttabelle bezeichnet. Zudem gehen wir auch auf die Deklarationspflicht für Allergene und Zusatzstoffe ein. Für die weiterführenden Angaben auf den Lebensmitteletiketten, helfen die entsprechenden Verlinkungen.

Wichtig ist, dass die Deklarationspflicht nicht sofort für alle Betriebe greift. Es gibt einige Ausnahmen für die Deklarationspflicht, die ich im folgenden einmal beschreiben möchte.

Nährwertdeklaration – Ausnahmen nach Betriebsgröße

Grundsätzlich fordert die Lebensmittelfinformationsverordnung eine Nährwertdeklaration für fast alle vorverpackten Lebensmittel. Das dies primär dem Zweck die Transparenz gegenüber dem Verbraucher zu erhöhen. Das Ziel ist es natürlich nicht, einen komplexen bürokratischen Prozess aufzubauen und kleine Betriebe zu bestrafen. Und deswegen gibt es auch Ausnahmen. Wer von der Nährwertdeklaration betroffen ist und welche Ausnahmen existieren, soll im Folgenden kurz erklärt werden.

Die Pflicht zur Nährwertdeklaration besteht nicht, wenn es sich um

  • einen Betrieb mit < 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz < 2 Millionen Euro handelt
  • wenn der Betrieb ausschließlich im Umkreis von <50 km vom Herstellungsort (teilweise auch bis 100km) Lebensmittel vertreibt – Achtung bei Fernabsatz (Online Shop)!

Wenn ich also bisher meine Fruchtaufstriche und Marmeladen ausschließlich in meinem eigenen Laden und auf einem Wochenenmarkt bzw. durch explizite Läden im Umkreis verkauft habe, bin ich von der Pflicht zur Nährwertdeklaration nach wie vor befreit.

Nicht davon befreit bin ich jedoch, wenn ich nun anfange meinen Online Shop aufzubauen und meine Waren nicht nur im direkten Umkreis sondern auch im Fernabsatz betreibe. In dem Moment, in dem ich anfange meine Produkte auch online anzubieten, bin ich auch zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet. Was genau auf dem Lebensmitteletikett der verpackten Lebensmittel stehen muss, habe ich in diesem Artikel zu den Vorschriften verpackter Lebensmittel nochmals genauer beschrieben.

Nährwertdeklaration – Ausnahmen für bestimmte Lebensmittel

Es gibt Lebensmittel, die von der LMIV ausgeschlossen sind.

Zu den Ausnahmen gehören unter anderem für Tee, Kräuter, Gewürze, Tafelsüßen, Lebensmittelzusatzstoffe, Hefe, Kaugummi oder Gelatine. Von den Lebensmittelinformationsverordnung Pflichtangaben ausgeschlossen sind zudem Erzeugnisse, die in sehr kleinen Mengen direkt an den Endverbraucher oder an kleine lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden.

Diese Richtlinien gelten innerhalb der gesamten Europäischen Union. Anhand dieser Lebensmittelinformationsverordnung Pflichtangaben können Konsumenten bewusste Entscheidungen treffen, wenn es um den Kauf von Lebensmitteln geht.

Nährwertdeklaration Lebensmittel: Welche Nährwertangaben müssen gemacht werden?

Die LMIV schreibt vor, dass  auf der Nährwerttabelle bestimmte Lebensmittel Nährwertangaben (die sogenannten Big7) enthalten sein müssen.

Dabei handelt es sich um folgende Pflichtangaben:

– Brennwert (kJ & kcal)
– Fett
– Gesättigte Fettsäuren
– Kohlenhydrate
– Eiweiß
– Zucker
– Salz

Die Angaben müssen immer pro 100 g oder 100 ml des Produktes gemacht werden (im zubereiteten Zustand).

Nährwertkennzeichnung Erstellen

Hier erkläre ich dir, wie du Lebensmittel Etiketten erstellen kannst. 

Freiwillige Zusatzangaben

Zusätzlich darfst du auch Angaben zu den Nährwerten in einer Portion machen, doch bleibt dies dir selbst überlassen. Wenn du möchtest, kannst du auch Angaben zu den folgenden Inhaltsstoffen machen:

– Einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren,
– Mehrwertige Alkohole (sogenannte Zuckeralkohole oder Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit oder Xylit)
– Stärke,
– Ballaststoffe,
– Vitamine und Mineralstoffe

Allerdings gelten auch hier besondere Richtlinien. So darfst du beispielsweise nur dann Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen machen, wenn diese in ausreichender Menge in dem jeweiligen Produkt enthalten sind. In der Regel sollte die Vitaminmenge pro 100 g mindestens 15 % des empfohlenen Tagesbedarfs ausmachen, damit sie überhaupt erwähnt werden darf. Dies ist insofern wichtig, als dass die Nährwerttabelle für den Endverbraucher eine Art Leitfaden darstellt. Wer sich gesund ernähren möchte, sollte es möglichst leicht haben, die passenden Produkte zu wählen. Doch auch wenn ein bestimmtes Lebensmittel bedenken auslöst, ist die Nährwerttabelle wichtig, So sieht man auf einen Blick, wie viele Kalorien pro 100g in einem Produkt enthalten sind. Wenn du mit bestimmten Nährstoffen wirbst, musst du deren Menge unbedingt angeben. Enthält dein Produkt beispielsweise Omega-3-Fettsäuren, musst du unbedingt genaue Angaben zum Nährstoffgehalt machen. Diese Angaben gehören jedoch nicht in die Tabelle mit den Angaben zu den „Big 7“, sondern müssen separat gemacht werden.

Referenzmenge

Viele Endverbraucher orientieren sich an den allgemeingültigen Referenzmengen. In der Regel liegt die durchschnittliche Kalorienzufuhr bei 2000 kcal täglich. Wenn du möchtest, kannst du die Angaben der „Big 7“ zusätzlich in prozentualen Anteilen ausdrücken. Als Referenzmenge gilt dann immer die durchschnittliche Kalorienzufuhr für einen Erwachsenen. Du gibst also an, welchen Prozentsatz Eiweiß, Fett und Kohlenhydrate ausmachen. Das Ganze lässt sich auch mit einer bunten Grafik in Szene setzen. So weiß der Verbraucher sofort, worauf er beim Kauf achten muss.

Wie kommt man zur Nährwertdeklaration?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Wege die Nährwerte für ein Lebensmittel oder Rezept zu ermitteln. Die LMIV sieht vor, dass Nährwertangaben sowohl durch eine Laboranalyse aber auch durch die eigenständige Berechnungen durchgeführt werden können.

Laboranalyse

Man kann seine Lebensmittel durch eine Nährwertanalyse im Labor untersuchen lassen. Das bedeutet, dass man eine Probe einschicken muss und diese dann im Labor analysiert wird. Wichtig ist jedoch, dass es sich bei der Probe auch nur um eine einzige Stichprobe handelt. Die Laboranalyse mag zwar im ersten Moment für die jeweilige Probe genauer erscheinen, letztlich kann aber eine zweite Probe hier auch schon Toleranzen bei der Nährwertdeklaration aufweisen. Deswegen erlaubt der Gesetzgeber sowieso gewisse Toleranzen bei der Nährwertdeklaration. Das heißt, es gibt pro Nährwerte eine Bandbreite innerhalb derer sich die Angabe befinden darf. Hier definiert ein EU Leitfaden für das Prüfverfahren zudem auch noch Rundungsregeln für die Nährwertdeklaration, die sich ausschließlich auf die Rundung für die Toleranzen beziehen. 

Gibt man beispielsweise 5g Kohlenhydrate an und bei einer Kontrolle ergibt sich ein Wert von 5,5g, dann ist dies nicht sofort falsch und man muss auch nicht sofort eine Strafzahlung leisten. Viel wichtiger ist, dass man die Bandbreiten einhält.

Berechnung der Nährwerte

Bei der eigenständigen Nährwertberechnung kann man mit Durchschnittswerten arbeiten. Es gibt öffentliche Nährwertdatenbanken, die man hierfür nutzen kann. Die wohl bekannteste ist der Bundeslebensmittelschlüssel mit > 14000 Zutaten. Die Nutzung vom BLS (Bundeslebensmittelschlüssel) kostet 119 € netto, wenn man einfach nur die Excel Tabelle mit den Rohstoffen nutzen möchte. In diesem Falle muss die Berechnung jedoch noch eigenständig erfolgen. Das bedeutet nicht nur, dass man zunächst die Menge der Nährwerte für jede einzelne Zutat berechnen muss, sondern man muss auch manuell noch Reduktionsfaktoren mit einrechnen.

Hier setzen wir mit dem Rezeptrechner PRO Business an. Mit dem Rezeptrechner PRO Business kann man ebenfalls auf den BLS zugreifen. Damit bekommt man Zugriff auf ein Programm, mit dem man die einzelnen Zutaten und Mengen nur auswählt und die Nährwerte werden dann automatisch pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnet. Dabei wird auch der Reduktionsfaktor berücksichtigt. Man kann also die Nährwerte auch direkt im zubereiteten Zustand eines Produkts ermitteln (obwohl vielleicht nur die Menge der Rohstoffe vorliegt).

Deklaration Nährwerte

Jetzt kostenlos ausprobieren

Du kannst den Rezeptrechner hier kostenlos ausprobieren und direkt für eines deiner Rezepte die Makronährstoffe berechnen. Für die erweiterte Nährwertberechnung der Big7 benötigt es dann die Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business.

Nährwerttabelle – worauf ist noch zu achten?

Die Lebensmittelinformationsverordnung Pflichtangaben müssen in Tabellenform dargestellt werden. Die Angaben beziehen sich immer auf 100 g oder 100 ml des Lebensmittels. Es kann jedoch auch passieren, dass auf der Verpackung nicht ausreichend Platz für eine Tabelle ist, die größte Oberfläche der Verpackung jedoch nicht kleiner als 25 cm2 ist. Ist dies der Fall, können die Nährwerte auch hintereinander aufgeführt werden. Ist die größte Oberfläche der Verpackung kleiner als 25 cm2, dürfen die Nährwertangaben sogar gänzlich weggelassen werden. In bestimmten Fällen ist es zulässig, die Nährwerte für eine Verzehreinheit oder eine Portion anzugeben. Als Portion gilt eine bestimmte Menge, die von einer einzigen Person auf einmal verzehrt werden kann. Hier wird vor allem an die Vernunft appelliert. Deshalb sollte eine Portion weder zu klein noch zu groß sein. Die Portionsgröße muss auf der Verpackung vermerkt und für den Verbraucher einfach zu finden sein. Die Verzehreinheit entspricht nicht unbedingt der Portion. Wenn du Angaben zu beidem machst, müssen Portion und Verzehreinheit klar angegeben sein. Gemäß LMIV muss die Größe einer Portion beziehungsweise Verzehreinheit durch den Verbraucher leicht zu erkennen sein. Im Fokus steht jedoch stets die Nährwerttabelle mit den Nährwertangaben. Unabhängig davon, ob Portion oder Verzehreinheit angegeben sind, müssen die Angabe pro 100g/ml stets angegeben sein.

Nährwerttabelle Deklaration

Nährwerttabelle zum ausdrucken

Nachdem du die Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner durchführt hast, kannst du auch direkt eine Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen. Dazu öffnest du dann den Etiketten Generator vom Rezeptrechner. Du kannst dort nicht nur Nährwerttabellen sondern auch vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen. Auch den Etiketten Generator kannst du kostenlos ausprobieren.

Nährwertkennzeichnung

Nährwertkennzeichnung

Nährwertkennzeichnung Pflicht gemäß LMIV

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt für Deutschland und alle EU Mitgliedsstaaten die Lebensmittelkennzeichnung für lose und verpackte Ware. Während die LMIV bereits 2014 in Kraft getreten ist, folgte die Pflicht zur Nährwertdeklaration (auch Nährwertkennzeichnung) erst 2016. Seit Dezember 2016 besteht eine Pflicht für (fast) alle vorverpackten Lebensmittel auf der Verpackung die Nährwerte auszuweisen. In einigen Bereichen der Verordnung dürfen die Mitgliedsstaaten diese Regelung dann noch verfeinern. In Deutschland passiert dies über die Lebensmittelinformations-Durchführungs-Verordnung (LMIDV). Darin wird u.a. geregelt wie z.B. Alergeninformationen beim Verkauf loser Ware (z.B. beim Fleischer, Bäcker oder im Restaurant) angegeben werden müssen. In diesen Artikel erläutern wir, wie du mit dem Rezeptrechner PRO deiner Pflicht zur Nährwertdeklaration für verpackte Lebensmittel nachkommst und eine LMIV konforme Nährwerttabelle für das Etikett auf der Verpackung erstellen kannst.

Nährwertkennzeichnung selbst erstellen

Schritt 1: Nährwerte berechnen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business Account kannst du schnell & einfache eine LMIV konforme Nährwertkennzeichnung online erstellen. Du kannst alle notwendigen Lebensmittel Nährwertangaben (die sogenannten Big 7 Nährwerte) gemäß Vorschriften berechnen je 100g. Das eigenständige Berechnen ist gemäß LMIV auch erlaubt. Mehr dazu erfährst du weiter unten in diesem Artikel. Für die vollständige Berechnung aller Big7 Nährwertangaben benötigst du einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit bekommst du auch direkt Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel (BLS), der offiziellen Nährwertdatenbank für Deutschland. Diese eignet sich genauso gut aber auch für Österreich und die Schweiz.

Nährwertdeklaration erstellen

Schritt 2: Etikett oder Nährwerttabelle herunterladen

Nachdem du mit Hilfe vom Nährwertrechner die Nährwerte berechnet hast, kannst du mit Hilfe unseres Etiketten Generators Bilddateien für die Nährwerttabelle oder vollständige Etiketten erstellen (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung). Die Nährwerttabelle oder Etiketten können im Anschluss als Bilddatei (JPG, PNG) oder PDF herunterladen zum ausdrucken. Alternativ kannst du die Nährwerte auch direkt als Werte aus dem Nährwertrechner kopieren und in einer Word oder Excel Datei weiterverarbeiten.

Als Rezeptrechner PRO Business Nutzer bekommst du automatisch auch Zugang zum Etiketten Generator sowie vielen weiteren Funktionen, dazu gehören:

  • Preiskalkulation
  • Produktspezifikation erstellen als PDF (für B2B Geschäft)
  • Allergenkennzeichnung
  • Speiseplan erstellen
  • Rezeptblätter als PDF erstellen
  • Rezeptverwaltung

Mehr zum Rezeptrechner PRO Business erfährst du über den folgenden Button.

Nährwertkennzeichnung erstellen

Video: Nährwertkennzeichnung – Alles, was du wissen musst

In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV.

Nährwertkennzeichnung Pflicht & Ausnahmen nach LMIV

Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung ist die Nährwertkennzeichnung nicht für alle Lebensmittelhersteller verpflichtend (siehe auch Nährwertangaben Pflicht). Es gibt einige Ausnahmen, die im folgenden einmal erklärt sind. Grundsätzlich ist wichtig, dass die Nährwertkennzeichnung nur für verpackte Ware gilt. Die Nährwertkennzeichnung Pflicht verlangt dabei die Information vom Verbraucher vor dem Verkauf auf dem Lebensmitteletikett. Wichtig ist auch, dass man die Nährwertkennzeichnung nicht verwechselt mit der Angabe von Allergenen und Zusatzstoffen. So muss die Allergenkennzeichnung und Zusatzstoffekennzeichnung zum Beispiel sowohl für lose als auch verpackte Waren erfolgen. Während man bei der losen Ware auch auf einen Aushang verweisen kann, muss die Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe bei verpackter Ware als Teil des Zutatenverzeichnises erwähnt werden. Doch bevor wir dazu kommen, lasst und zunächst einmal die Frage beantworten, wer eigentlich zur Nährwertdeklaration verpflichtet ist?

Nach Größe und Reichweite vom Betrieb

Wie immer gibt es auch bei der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung Ausnahmen. Ziel soll es hier natürlich nicht sein, sehr kleine Betriebe, die nur „lokal“ vermarkten, übermäßig zu belasten. Die Idee hinter den Ausnahmen ist es insbesondere kleine handwerkliche Betriebe wie Direktvermarkter (Hofläden, Wochenmarktvertrieb etc) zu verschonen. Diese Betriebe bieten in der Regel nur kleine Mengen an und geben diese unmittelbar an den Endverbraucher ab, sodass sich der Endverbraucher im Zweifelsfalls als beim Hersteller auch direkt informieren kann. Eine ganz klare Abgrenzung bezüglich des Begriffs „lokal“ gibt es dabei nicht. Aber es gibt natürlich einen Leitfaden mit folgenden Ankerpunkten. Demnach sind kleine, lokale Betriebe mit folgenden Kriterien von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV befreit:

  • Vertrieb nur in einem Umkreis von <50 km (teilweise auch bis 100km) – dies gilt nicht sofern die Abgabe auch in den Einzelhandel erfolgt!
  • vorverpackte Lebensmittel von Kleinstunternehmern (Betriebe mit < 10 Mitarbeitern) und < 2 Millionen Euro Jahresumsatz

Was ist mit Online Shops?

Sofern man ein kleiner Betrieb ist und obige Kriterien erfüllt, aber einen Online Shop anbietet und seine Waren auch im sogenannten Fernabsatz verkauft (zum Beispiel Online über Amazon oder auch über einen eigenen Online Shop), ist man von der gesetzlichen Nährwertkennzeichnungspflicht nicht ausgenommen. Beim Online Vertrieb ist man verpflichtet den Kunden bereits vor dem Kauf alle Pflichtangaben zu zur Verfügung zu stellen. Auf Amazon erfolgt dies häufig bereits in der Produktbeschreibung der Lebensmittel.

Die Tabellenform der Angabe der Nährwerte ist übrigens auch Pflicht. Nur in Ausnahmefällen (bei Platzmangel) dürfen die Angaben hintereinander aufgeführt werden.

Ausgenommen von der Pflicht zur Nährwerttabelle sind Lebensmittel ohne Verpackung (lose Ware)

Folgende Waren sind von der Pflicht zur Nährwerttabelle befreit, da die Lebensmittel ohne Verpackung vertrieben werden:

  • lose Waren (z.B. Wurst an der Fleischtheke)
  • unverarbeitete Monoprodukte, die nur aus einer Zutat bestehen (z.B. Obst und Gemüse in seiner Reinform)
  • Kräuter & Gewürze
  • Wasser mit/ ohne Kohlensäure
  • Kaffee, Tee

Die Pflicht zur Nährwerttabelle soll primär den Verbraucher schützen und eine bessere Orientierung beim Einkauf geben. Dabei versucht man mit den obigen Ausnahmen eine Balance zu finden zwischen, einerseits möchte man dem Verbraucher maximal mögliche Transparenz geben, andererseits möchte man Betriebe nicht übermäßig belasten.

LMIV konforme Nährwerttabelle: Was heißt das?

Die Nährwertdeklaration muss auf dem Lebensmitteletikett in Form einer Nährwerttabelle erfolgen. Die Tabellenform ist dabei einzuhalten. Die folgenden sogenannten Big 7 Nährwertangaben sind dabei verpflichtend. Die Reihenfolge der Nährwertangaben ist fest vorgeschrieben und muss eingehalten werden.

Hersteller müssen den Brennwert sowie sechs Lebensmittel Nährwertangaben deklarieren. Häufig sagt man dazu auch die „Big 7 Nährwerte“.  Zu den Big7 Nährwerten gemäß LMIV gehören die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.

  • Energiegehalt (siehe auch Energiegehalt Berechnen)
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Häufig kommt dabei auch die Frage auf, ob Salz oder Natrium auf der Verpackung stehen muss. Die Angabe Salz ist richtig und man kann sich das mühsame Umrechnen von Natrium zu Salz sparen (auf 100g Salz kommen in der Regel ca. 38.758 mg Natrium).

Abgesehen von den Nährwertangaben pro 100g kann man auch noch Nährwertangaben pro Portion anzeigen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Angabe. Auch die Referenzmenge ist eine freiwillige Angabe.

Nährwerttabelle gemäß LMIV

Abgesehen von der Nährwerttabelle mit den Big7 Nährwertangaben, benötigst du auch eine Liste aller Zutaten sortiert nach Menge. Mit dem Rezeptrechner PRO kannst du auch ein Zutatenliste erstellen für deine Rezepte und Lebensmittel.

Die Informationen müssen in Tabellenform je 100g bzw. je 100ml angegeben werden (siehe auch Nährwerte Berechnen je 100g). Die oben genanten Nährwerte werden häufig auch als sogenannte Big 7 Nährwerte bezeichnet. Darüber hinaus wird teilweise auch noch von den Big 8 Nährwerten gesprochen. Die Big 8 Nährwerte umfassen dann auch noch die Ballaststoffe, allerdings ist die Angabe der Ballaststoffe nicht verpflichtend. All diese Nährwerte kannst du mit dem Rezeptrechner PRO Zugang berechnen (siehe dazu auch Nährwerttabelle Rechner).

Wie kann man die Nährwerte für Lebensmittel ermitteln?

Die LMIV definiert dabei auch, wie die Berechnung der Nährwertangaben erfolgen darf. Dabei muss es nicht zwingend eine teure Nährwertanalyse aus dem Labor sein. Man darf die Nährwertangaben durchaus auch selbst berechnen.

Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV

Lebensmittel Analyse

Um die Nährwerte eines Lebensmittels zu ermitteln ist die zuverlässigste Methode ein Lebensmittellabor zu beauftragen (Nährwertanalyse im Labor). Dazu wird eine Probe des Lebensmittels an das Labor geschickt. Innerhalb von 10 Tagen nach Versand erhält man dann einen Bericht mit den gewünschten typischen 7 oder 8 (inklusive Ballaststoffe) Nährwertangaben. Die Kosten pro Analyse liegen dabei bei ca. 350 €. Wer viele Produkte besitzt oder regelmäßig Rezepturen anpasst, wird hier allerdings schnell einen großen Kostenblock produzieren. Bei den Laboren kann man auch die Nährwerte nur berechnen lassen, sofern es sich um einfache Rezepturen handelt. Die Kosten für solch eine Berechnung belaufen sich auf 45 € pro Rezept. Das ist allerdings nicht notwendig sofern man weiß, wie die Berechnung erfolgen muss, kann man diese auch selbst durchführen. Die Verantwortung für die Nährwertdeklaration und Richtigkeit der Angaben liegt hier aber natürlich immer beim Hersteller bzw. Betrieb.

Eigene Berechnung der Nährwerte

Wer sich für die eigene Berechnung der Nährwerte entscheidet, dem wird empfohlen „allgemein nachgewiesene und akzeptierte Daten“ als Quelle für die Nährwertangaben zu verwenden. Dies betrifft natürlich insbesondere natürliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse. Da aber insbesondere bei diesen Lebensmitteln die Nährwertangaben auch je nach Sorte und Reifegrad schwanken können, erlaubt die LMIV auch gewisse Toleranzgrenzen für die Nährwertangaben Pflicht (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Wer für die eigene Herstellung von Lebensmitteln auf Lebensmittel von anderen Lieferanten zugreift, der kann beim jeweiligen Lieferanten die Nährwertangaben je 100g anfragen da diese ja der der gleichen Pflicht unterliegen. Häufig sind die Nährwertangaben auch bereits auf den Lieferscheinen vermerkt. Mit dem Rezeptrechner Online ermöglichen wir das einfache Hinterlegen von eigenen Zutaten der Lieferanten und vereinfachen somit die komplexe Berechnung der Nährwertangaben in Excel. Damit kann die Nährwertkennzeichnung der Lebensmittel und das Erstellen der Nährwerttabelle schnell und unkompliziert erfolgen.

Nährwerte selbst berechnen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business Account kannst du schnell & einfache eine LMIV konforme Nährwertkennzeichnung online erstellen. Du kannst alle notwendigen Lebensmittel Nährwertangaben (die sogenannten Big 7 Nährwerte) gemäß Vorschriften berechnen je 100g. Im Anschluss kannst du aus gespeicherten Rezepten auch sofort Etiketten mit kompletter Lebensmittelkennzeichnung erstellen.

Nährwertdeklaration erstellen

Toleranzgrenzen der Nährwertkennzeichnung

Der Rezeptrechner nutzt Nährwertangaben, die auf Durchschnittswerten ähnlicher Zutaten basieren. Die Nährwerte unterscheiden sich je nach Hersteller häufig. Auch für natürliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse können die Nährwerte je nach Reifegrad abwichen. Aus diesem Grund sieht der Leitfaden zur Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV auch gewisse Toleranzgrenzen vor, innerhalb derer sich die Nährwertangaben bewegen dürfen (siehe dazu auch Toleranzen bei der Nährwertdeklaration).

Die Empfehlung geht davon aus, dass Abweichungen der Angaben vom analytischen Laborwert hinsichtlich der geforderten Angaben um 10 bis 20 Prozent zu tolerieren sind.

Quelle: https://www.demeter.de/sites/default/files/richtlinien/demeter_erzeuger_merkblatt_naehrwertangaben.pdf

Beim Erstellen der Nährwertkennzeichnung sollte man sich also immer noch einmal vor Augen führen, dass es jede Berechnung Schwankungen unterliegt und dies auch gemäß LMIV in Ordnung ist. Es geht nicht darum, den Nährwert auf die zweite Kommastelle genau zu bestimmen. Hierzu können Plausibilitätsprüfungen helfen (z.B. der Vergleich zu ähnlichen Lebensmitteln bzw. Produkten).

Nährwertdeklaration Toleranzen

Nährwertkennzeichnung Erstellen: Worauf ist beim Etikett zu achten?

Wer sich dazu entschließt, die Nährwertkennzeichnung selbst zu erstellen, steht im nächsten Schritt vor neuen Herausforderungen: Wie muss das Lebensmitteletikett eigentlich aussehen und was ist dabei zu beachten? Mit der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung geht auch einher, dass man gewisse Anforderungen an das Lebensmittel-Etikett einhält. Welche Anforderungen das sind, erkläre ich in dem Artikel zum Thema Lebensmitteletiketten Erstellen. Die Nährwertangaben Pflicht klingt im ersten Schritt komplex. Mit dem Rezeptrechner helfe ich dabei, die Nährwerttabelle schnell und einfach zu erstellen. 

Etikett mit Nährwertkennzeichnung erstellen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang bekommen Nutzer auch die Möglichkeit aus vorab gespeicherten Rezepten direkt Etiketten für Lebensmittel mit Nährwertkennzeichnung zu erstellen. Neben den Nährwerten gehört zur Lebensmittelkennzeichnung aber noch mehr. Man muss auch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge erstellen. Die Reihenfolge muss dabei absteigend nach Zutatenmenge im Rezept erfolgen. Ebenso müssen Allergene und Zusatzstoffe gekennzeichnet werden. Darüber hinaus braucht es unter gewissen Bedingungen auch noch die Angabe vom Prozentsatz für bestimmte Zutaten. Zudem müssen MHD und Aufbewahrungshinweise angegeben werden. Auch eine Adresse vom Lebensmittelhersteller ist immer erforderlich. All diese Pflichtangaben der Deklaration können Nutzer direkt mit dem Etiketten Generator erstellen. Die Etiketten können im Anschluss als Bilddatei oder PDF heruntergeladen werden. Über den folgenden Link kannst du den Etiketten Generator kostenlos ausprobieren.

Lebensmitteletiketten mit Nährwerttabelle erstellen

Nutri Score Berechnung

Der Nutri Score ist eine andere Form der Lebensmittelkennzeichnung. Er soll die Interpretation der Nährwertangaben für Lebensmittel vereinfachen und eine Beurteilung auf den ersten Blick ermöglichen. Für die Nutri Score Berechnung benötigst du ebenfalls die Big7 Nährwerte sowie die Ballaststoffe. Mit dem Rezeptrechner PRO hast du bereits heute auch einen Ballaststoff Rechner um den Ballaststoffgehalt deiner Lebensmittel zu berechnen. Über den Link zeige ich dir, wie du auch den Nutri Score berechnen kannst.

 

Lebensmittel Nährwertkennzeichnung LMIV