Nährwertkennzeichnungsverordnung

Nährwertkennzeichnungsverordnung

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, wird sich über kurz oder lang auch mit der Lebensmittelkennzeichnung auseinandersetzen müssen. Hier gibt es ganz unterschiedliche Verordnungen und teilweise ist es schwer, zu verstehen, welche Pflichten man hat. Insbesondere die Nährwertkennzeichnung ist für viele Lebensmittelhersteller und Direktvermarkter ein großes Fragezeichen. In diesem Artikel geht es um die Nährwertkennzeichnungsverordnung und für wen diese Pflicht gilt. Ebenso geh ich ein wenig auf die Ausnahmen zur Nährwertkennzeichnung ein.

Nährwertkennzeichnung Verordnung

Nährwertkennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner helfe ich Lebensmittelherstellern & Direktvermarktern, Zeit & Kosten bei der Nährwertkennzeichnung zu sparen. Du kannst deine Rezepte eingeben mit Menge und dafür automatisch die Nährwertangaben pro 100g berechnen lassen. Im Anschluss kannst du mit Hilfe vom Etiketten Generator auch vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen. Probiere den Nährwertrechner hier direkt kostenlos aus.

Video: Nährwertkennzeichnung – einfach erklärt –

In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Nährwertkennzeichnung. Ich erkläre, wer der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung unterliegt und welche Ausnahmen es gibt. Zudem zeige ich dir, wie du gemäß LMIV eigenständig die Berechnung der Nährwertkennzeichnung vornehmen kannst. 

Was verbirgt sich hinter der Nährwertkennzeichnungsverordnung?

Eine Nährwertkennzeichnungsverordnung in dem Sinne gibt es eigentlich nicht. Die Nährwertkennzeichnung Pflicht ist geregelt in der Lebensmittelinformationsverordnung. Dort wird explizit definiert, wie die Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware aussehen muss. Dabei handelt es sich um die europäische Verordnung der EU Kommission: (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011. Sie gilt in allen EU Mitgliedsstaaten, zu denen beispielsweise auch Deutschland und Österreich gehören. Seit Dezember 2014 gilt diese in Deutschland. Die Nährwertkennzeichnung greift seit Dezember 2016. Darin ist geregelt, dass auf verpackten Lebensmittel die Big7 Nährwertangaben pro 100g zu sehen sein müssen (siehe auch Nährwertkennzeichnung Lebensmittel). Zu den Big7 Nährwertangaben gehören der Brennwert (kJ, kcal), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz. Die Reihenfolge muss genau so eingehalten werden. Zudem müssen die Angaben normalerweise in Tabellenform gemacht werden. Nur in wenigen Ausnahme Fällen darf man von der Tabelle abweichen. Man spricht in diesem Zusammenhang häufig auch von der Nährwerttabelle.

Nährwertkennzeichnungsverordnung – gibt es Ausnahmen?

Grundsätzlich müssen alle vorverpackten Lebensmittel mit der Nährwerttabelle ausgestattet sein. Die Nährwerttabelle muss zur Verfügung stehen, bevor der Verbraucher die Entscheidung zum Kauf des Lebensmittels trifft. Der Verbraucher soll in der Lage sein sich im Vorwege zu informieren. Ausgenommen von der Nährwertkennzeichnung sind lose Waren. Zudem sind kleine Betriebe ausgenommen, die nur im lokalen Umfeld vermarkten. Das lokale Umfeld wird dabei definiert, als ein Verkaufsradius von 50km. Einige Bundesländer sind hier jedoch noch etwas offener und erlauben auch einen Umkreis von bis zu 100km. Wichtig ist, dass dies nur gilt solange man seine Lebensmittel nicht im Internet verkaufen möchte. Wer seine Lebensmittel auch online verkaufen möchte, kann dem Verbraucher nicht mündlich vorab Informationen zum Produkt mitgeben. Aus diesem Grund braucht es beim Verkaufen im Internet immer das Datenblatt mit der Nährwertkennzeichnung. Eine weitere Ausnahme sind gewisse Produkte. Dazu gehören beispielsweise Monoprodukte (z.B. Kartoffeln, Getreide), die nur aus einer Zutaten bestehen. Ebenso sind gewisse Gewürze und Kaugummi von der Nährwertkennzeichnung ausgeschlossen. Mach dich am besten mit dem Teil der Nährwertkennzeichnungsverordnung vertraut um zu erfahren, ob du der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung bereits unterliegst.

Soll ich die Nährwertkennzeichnung durchführen?

Viele, die heute noch der verpflichtet sind die Nährwertkennzeichnung durchzuführen, machen dies trotzdem. Zum einen wollen viele Hersteller ungern später die Etiketten erneut ändern. Zum anderen wirkt es professioneller wenn die Nährwerttabelle mit abgebildet ist. Außerdem sind viele Kunden dennoch interessiert und verstehen nicht, dass gewisse Lebensmittel Hersteller laut Verordnung noch nicht zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind. Ein weiteres Argument für die Nährwertkennzeichnung ist, dass man sonst ständig prüfen muss, ob man nach wie vor von der Pflicht befreit ist. Denn auch die Betriebsgröße ist ein Argument. Wenn der Betrieb nämlich mehr als 10 Mitarbeiter hat oder mehr als 1 Mio € Umsatz im Jahr, dann wird die Nährwertkennzeichnung ebenfalls zur Pflicht. Wer sich nun also einfach sofort für die Nährwerttabelle entscheidet, der fragt sich natürlich im nächsten Schritt, wie man am besten die Inhaltsstoffe der Lebensmittel ermitteln lassen kann?

Nährwertberechnung oder Analyse im Labor?

Die Verordnung zur Lebensmittel und Nährwerte Kennzeichnung erlaubt hier unterschiedliche Wege. Im ersten Schritt wirkt die Analyse im Labor als die professionellste Lösung. Bei der Nährwertanalyse im Labor zahlt man jedoch pro Probe. Wer ein großes Produktportfolio oder viele verschiedene Lebensmittel hat, für den kann das schnell sehr teuer werden. Alternativ kann man die Nährwerte auch selbst berechnen mit Hilfe einer Nährwertdatenbank. Hier gibt es in Deutschland den Bundeslebensmittelschlüssel. Diesen kann man übrigens auch für Österreich und die Schweiz anwenden. Es handelt sich um öffentliche Durchschnittswerte. Die Nährwertdatenbank liefert jedoch nur die Nährwertangaben pro 100g je Lebensmittel. Bei einem komplexen Rezept muss man die Nährwertberechnung für die einzelne Menge also nur selbst gewichten. Wer nicht ganz so fit im Umgang mit Excel ist, scheitert hier schnell. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bieten wir Lebensmittelherstellern hier eine einfache Lösung viel Zeit & Kosten bei der Nährwertberechnung zu sparen.

Nährwertangaben Lebensmittel Pflicht

Etiketten zum ausdrucken mit dem Rezeptrechner

Um die Big7 Nährwertangaben zu berechnen brauchst du eine Jahreslizenz für den Rezpetrechner PRO Business. Damit kannst du dann auch Lebensmitteletiketten zum ausdrucken bestellen. Den Etiketten Generator, der Teil vom Rezeptrechner PRO Business ist, kannst du über diesen Link ebenfalls kostenlos ausprobieren. 

Nährwertkennzeichnung – was passiert bei einer Kontrolle?

Grundsätzlich fürchten viele Hersteller eine Lebensmittelkontrolle und haben Angst, etwas falsch zu machen. Diese Angst oder Sorge ist jedoch häufig unberechtigt. Wer sich im Vorwege mit den Pflichten auseinandergesetzt hat und die Kennzeichnung befolgt, der hat meist nichts zu fürchten. Bei einer Lebensmittelkontrolle wird eine Probe vom Lebensmittel gezogen. Es werden die Inhaltsstoffe im Labor analysiert und die Angaben mit dem Lebensmitteletikett verglichen. Dabei ist klar, dass jede Probe im Labor etwas anders ausfällt. Deswegen definiert die Nährwertkennzeichnungsverordnung sogenannte Toleranzgrenzen. Hierfür gibt es eine zweite Verordnung, die sich ausführlich mit dem Prüfverfahren befasst. Dort ist genau geregelt, wie Lebensmittelkontrolleure bei einem Prüfverfahren vorgehen müssen. Dazu gehören zum Beispiel auch gewisse Rundungsrichtlinien. Diese sollen beispielsweise sicherstellen, das ein Hersteller, der genauere Angaben macht, deswegen nicht bestraft wird. Die genauen Schritte vom Prüfverfahren können über den Link nachgelesen werden:

Verordnung für das Prüfverfahren & Leitfaden zu Toleranzgrenzen

Mehr zum Thema Toleranzen bei der Nährwertdeklaration findest du in diesem Artikel.

Nährwertangaben Berechnen

Nährwertangaben Berechnen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business kann man für eigene Rezepte und Lebensmittel die Nährwertangaben pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnen. Im Anschluss kann man aus dem Rezept auch eine Lebensmittel Etiketten Vorlage zum ausdrucken erstellen. Ebenso kann man auch nur eine Nährwerttabelle (auch Nährwertangaben Tabelle) erstellen. Dies erfolgt mit dem Etiketten Generator. Die Tabelle mit den Nährwertangaben kann als PNG, JPG oder PDF Datei heruntergeladen werden. 

Nährwertangaben

Nährwertangaben berechnen & Tabelle drucken

Mit dem Rezeptrechner Online im PRO Business Paket kannst du alle Big 7 Nährwertangaben berechnen pro 100g. Im Anschluss kannst du auch Lebensmitteletiketten erstellen mit Nährwerttabelle zum ausdrucken als PDF. Du kannst dort alle Angaben machen, die gemäß Lebensmittelkennzeichnung vorgesehen sind. Zudem hast du die Möglichkeit eine Zutatenliste (sortiert nach Mengenangabe) automatisch mit QUID Regel zu erstellen.

Nährwertangaben in der Lebensmittelinformationsverordnung

Gemäß Lebensmittelinformationsverordnung sind diverse Lebensmittel Hersteller wie Hofmärkte, Manufakturen und Bäckereien zur Nährwertdeklaration (Angabe der Nährwerte) verpflichtet. Im Zuge der Lebensmittelkennzeichnung reicht es dann nicht aus, nur ein Lebensmitteletikett mit Zutatenliste und Inhaltsstoffen zu erstellen, sondern es braucht auch eine Nährwerttabelle für die Lebensmittel. Für viele Manufakturen stellt sich dann die Frage, wir man die Nährwertangaben Berechnung oder Analyse für die einzelnen Lebensmittel durchführt. Hier haben die Lebensmittel Hersteller unterschiedliche Möglichkeiten. Die Lebensmittelinformationsverordnung sieht vor, dass man die Nährwertangaben je 100g für die Nährwerttabelle, wie folgt ermitteln kann:

(4)   Die angegebenen Zahlen sind Durchschnittswerte (durchschnittliche Nährwerte), die je nach Fall beruhen auf

a)

der Lebensmittelanalyse des Herstellers,

b)

einer Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zutaten oder

c)

einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nachgewiesenen und akzeptierten Daten.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32011R1169&from=DE

Lebensmittelanalyse im Labor

Die Lebensmittelanalyse (häufig wird auch von Laboranalyse oder Nährwertanalyse gesprochen) ist dabei zwar der Weg, mit der wohl für die jeweilige Probe die naheliegendsten Ergebnisse erzielt werden können. Gleichzeitig handelt es sich bei dieser Methode jedoch auch um die teuerste Methode. Das gilt insbesondere für Hersteller, die ein großes Produktportfolio für eigene Rezepte verwalten (Marmeladen oder Konfitüre Hersteller). Ebenso ist die Laboranalyse eine Herausforderung da die Kosten pro Nährwertanalyse einfach sehr hoch sind.

Nährwertangaben selbst berechnen

Eine Alternative ist die Berechnung der Nährwertangaben je 100g auf Basis eigener Berechnungen. Viele Hersteller sind hier verunsichert, da diese Berechnung natürlich immer auf durchschnittlichen Nährwertangaben beruht. Hier seit allerdings daran erinnert, dass es sich auch bei Lebensmittel Proben, die im Labor analysiert werden, nur um durchschnittliche Nährwerte handeln kann. Früchte sind ein gutes Beispiel. Früchte haben je nach Reifegrad immer unterschiedlich viel Zucker und demzufolge können die Nährwertangaben bei der Verarbeitung der Früchte im Lebensmittel auch stark schwanken. Dieser Aspekt wird auch bei der Nährwertdelkaration in der Lebensmittelfinformationsverordnung berücksichtigt. So gibt es gewisse Toleranzgrenzen. Das bedeutet, dass im Falle einer Kontrolle durch die Lebensmittel Aufsicht teilweise eine Laboranalyse durchgeführt wird. Weicht diese von der eigentlichen Nährwerttabelle ab, so ist dies nur ein Problem, wenn sich die Abweichung außerhalb der Toleranzgrenzen befindet. So viel erst einmal zur Theorie.

Die letzte Sorge, die viele Lebensmittelhersteller und Manufakturen haben, ist die Komplexität und der Aufwand, der mit der Nährwertberechnung einhergeht. Zudem ist häufig unklar, wie man eigentlich an eine Lebensmittel Datenbank mit Nährwertangaben kommt. Genau hier setzt der Rezeptrechner an.

Darf man Nährwertangaben selbst berechnen?

Die Pflicht Nährwertangaben auf der Lebensmittelverpackung anzuzeigen wird in der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) geregelt. Die LMIV erlaubt dabei verschiedene Methoden um die Nährwertangaben zu ermitteln. Letztlich ist nicht die Methode sondern das Ergebnis entscheidend. Hier dazu einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Gemäß Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Hersteller von vorverpackten Lebensmitteln (z.B. Manufakturen, Hofläden, Bäckereien) die Nährwertangaben pro 100g für die Nährwerttabelle der Lebensmitteletiketten selbst berechnen.
  • Eine Nährwertanalyse im Labor ist nicht verpflichtend (siehe auch Nährwertangaben Pflicht). Zudem ist eine Laboranalyse der Nährwerte mit hohen Kosten verbunden pro Produkt. Für Herstellern mit vielen Produkten ist dies eine Herausforderung.
  • Alternativ können Nährwertangaben auch selbst berechnet werden. Dies ist jedoch mit viel Zeit und Komplexität verbunden.
  • Mit dem Rezeptrechner PRO Business stellen wir ein einfaches Tool zur Verfügung um online die Nährwertangaben pro 100g für eigene Rezepte und Lebensmittel zu berechnen. Darüber hinaus können mit dem PRO Business Account auch automatisch Lebensmitteletiketten als Vorlage zum ausdrucken erstellt werden.
  • Der Rezeptrechner Online kann kostenlos hier ausprobiert werden.
Nährwertangaben pro 100g - Nährwerttabelle erstellen

Nährwertangaben Berechnen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner Online kannst du automatisch die Nährwertangaben für deine Rezepte berechnen. Die Nährwertangaben pro 100g benötigst du auch für das Erstellen von Nährwerttabellen auf den Lebensmitteletiketten. Hierfür ist auch wichtig, dass du zum Beispiel den Flüssigkeitsverlust bei der Zubereitung berücksichtigst. Dies führt dazu, dass die Nährwertdicht zunimmt. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Koch- und Backverlust. Dieses Phänomen kannst du im Rezeptrechner über den sogenannten Reduktionsfaktor abbilden. 

Nährwerttabelle & Lebensmitteletiketten Vorlage erstellen

Nährwertangaben berechnen je 100g

Mit dem Rezeptrechner haben Lebensmittelhersteller (als Manufaktur, Hofladen, Konditoreien, Partyservice Firmen, Cafés oder Bäckereien) die Möglichkeit, einfach und schnell die Nährwertberechnung für ihre eigenen Lebensmittel und Rezepte durchzuführen. Den Rezeptrechner können Hersteller kostenlos ausprobieren. Für die Berechnung der Big 7 Nährwerte pro 100g, die für die Nährwerttabelle benötigt werden, benötigen die Hersteller einen Rezeptrechner PRO Business Account. Damit können für bis zu 500 Rezepte die Nährwertangaben berechnet und gespeichert werden. Somit ist das Ganze deutlich günstiger als eine Laboranalyse. Zudem hält sich der Aufwand sehr in Grenzen und man spart jede Menge Zeit. Die Zutaten der Rezepte können per Importfunktion automatisch eingefügt werden. Dadurch ist die Rezepteingabe auch deutlich schneller und einfacher als bei vielen anderen online Nährwertrechner. Zudem gibt es eine einfache Anleitung, die Schritt für Schritt die Benutzung vom Nährwertberechnungsprogramm erklärt.

Lebensmitteletiketten erstellen (PDF Vorlage)

Sobald man die Rezepte erstellt hat und die Berechnung der Nährwertangaben abgeschlossen ist, kann man den Etiketten Generator vom Rezeptrechner öffnen. Hier muss man sich erneut anmelden um nun die Lebensmitteletiketten Vorlage als PDF zum ausdrucken zu erstellen. Dazu kann man innerhalb seiner eigenen Rezepte Liste nun einfach die jeweiligen Produkt anklicken. Es öffnet sich ein neues Fenster mit einer Vorlage für ein Lebensmitteletikett zum Ausdrucken als PDF, PNG oder JPG. Hier kann man über das Layout nun noch Anpassungen vornehmen und so seine eigene Vorlage für ein Lebensmitteletikett gestalten.

Zutatenliste & QUID Regel

Es wird automatisch eine Zutatenliste in sortierter Reihenfolge mit Berücksichtigung der QUID Regelung erstellt. Die QUID Regel besagt, dass Zutaten, die auf der Verpackung abgebildet sind oder in der Lebensmittelbezeichnung angegeben werden (z.B. Erdbeeren in „Erdbeermarmelade) auch entsprechend in Mengenprozent angegeben werden müssen.

Kennzeichnung der Inhaltsstoffe

Ebenso besteht die Möglichkeit die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe für die Lebensmittel und Zutaten vorzunehmen. Aktuell kann man für die einzelnen Zutaten der Lebensmittel die jeweiligen Allergene und Zusatzstoffe manuell zu deklarieren. An einer automatischen Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe wird schon gearbeitet.

Alkoholgehalt berechnen für alkoholische Getränke

Für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 %Vol Alkohol muss der Alkoholgehalt auf dem Lebensmitteletiketten ebenfalls angegeben werden. Die Kennzeichnung vom Alkohol wird ebenfalls in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung geregelt. Auch den Alkoholgehalt auf Etiketten kann man mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner berechnen und in der Lebensmitteletiketten Vorlage sichtbar machen.

Nährwertdeklaration

Nährwertdeklaration

Big7 Nährwertdeklaration für Lebensmittel

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, wird sich früher oder später fragen, welche Angaben für das Lebensmittel gemacht werden müssen. Die Angaben für verpackte Lebensmittel auf dem Etikett sind nochmal weitreichender als die Angaben für die losen Lebensmittel. Für ersteres sind Hersteller dann auch schnell mit der Nährwertdeklaration konfrontiert. In diesem Artikel erläutere ich, wer der Deklarationspflicht für Lebensmittel unterliegt, wie man mit dem Rezeptrechner eine Nährwerttabelle erstellen kann, die LMIV konform ist (ganz ohne Laboranalyse). Zudem erläutere ich auch, wie es mit anderen deklarationspflichtigen Inhaltsstoffen (z.B. Allergene & Zusatzstoffe) aussieht. Vorab noch eine Sache: Nährwertdeklaration und Nährtwertkennzeichnung wird im deutschen Sprachgebrauch verwendet und bezieht sich grundsätzlich auf die gleichen Aspekte.

Nährwertdeklaration leicht gemacht

Gemäß LMIV ist die Berechnung der Nährwerte genau so erlaubt wie eine Laboranalyse. Mit dem einfachen Nährwertrechner vom Rezeptrechner kannst du die Nährwerte für Rezepte eingeben, indem du deine Zutaten und Mengenangaben hinterlegst.

Für die vollständige Berechnung der Nährwerttabelle ist ein PRO Business Zugang erforderlich. Damit bekommst du dann auch Zugriff auf den Bundeslebensmittelschlüssel, der offiziellen Nährwertdatenbank in Deutschland. Fehlen Zutaten, kannst du eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben in deinem Account hinterlegen. Flüssigkeitsverlust beim Kochen oder Backen wird über den sogenannten Reduktionsfaktor abgebildet.

Verwendest du verschiedene Rezeptkomponenten für weitere Rezepte, kannst du deine Rezepte auch in eigene Zutaten umwandeln.

Deklaration Nährwerte

Mit dem Rezeptrechner kannst du Nährwertangaben berechnen pro 100g, pro Portion und pro Rezept (auch im zubereiteten Zustand).

Die Lebensmittelinformationsverordnung

Seit dem 13. Dezember 2016 müssen alle verpackten Lebensmittel mit den entsprechenden Nährwertangaben versehen sein (siehe auch Nährwertangaben Pflicht). So will es die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die LMIV ist die deutsche Gesetzgebung, die die Lebensmittelkennzeichnung regelt. Zur Kennzeichnung der Lebensmittel gehören neben der Angabe der Nährwerte noch diverse weitere Aspekte. So müssen auf Lebensmitteletiketten zum Beispiel alle Zutaten in der richtigen Reihenfolge gelistet sein. Es muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein sowie Hinweise zur Aufbewahrung. Zudem ist darauf zu achten, dass das Nettogewicht und ggf. die Füllmenge und Abfüllmenge mit angegeben werden. In diesem Artikel geht es primär um die Nährwertdeklaration, häufig auch als Nährwerttabelle bezeichnet. Zudem gehen wir auch auf die Deklarationspflicht für Allergene und Zusatzstoffe ein. Für die weiterführenden Angaben auf den Lebensmitteletiketten, helfen die entsprechenden Verlinkungen.

Wichtig ist, dass die Deklarationspflicht nicht sofort für alle Betriebe greift. Es gibt einige Ausnahmen für die Deklarationspflicht, die ich im folgenden einmal beschreiben möchte.

Nährwertdeklaration – Ausnahmen nach Betriebsgröße

Grundsätzlich fordert die Lebensmittelfinformationsverordnung eine Nährwertdeklaration für fast alle vorverpackten Lebensmittel. Das dies primär dem Zweck die Transparenz gegenüber dem Verbraucher zu erhöhen. Das Ziel ist es natürlich nicht, einen komplexen bürokratischen Prozess aufzubauen und kleine Betriebe zu bestrafen. Und deswegen gibt es auch Ausnahmen. Wer von der Nährwertdeklaration betroffen ist und welche Ausnahmen existieren, soll im Folgenden kurz erklärt werden.

Die Pflicht zur Nährwertdeklaration besteht nicht, wenn es sich um

  • einen Betrieb mit < 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz < 2 Millionen Euro handelt
  • wenn der Betrieb ausschließlich im Umkreis von <50 km vom Herstellungsort (teilweise auch bis 100km) Lebensmittel vertreibt – Achtung bei Fernabsatz (Online Shop)!

Wenn ich also bisher meine Fruchtaufstriche und Marmeladen ausschließlich in meinem eigenen Laden und auf einem Wochenenmarkt bzw. durch explizite Läden im Umkreis verkauft habe, bin ich von der Pflicht zur Nährwertdeklaration nach wie vor befreit.

Nicht davon befreit bin ich jedoch, wenn ich nun anfange meinen Online Shop aufzubauen und meine Waren nicht nur im direkten Umkreis sondern auch im Fernabsatz betreibe. In dem Moment, in dem ich anfange meine Produkte auch online anzubieten, bin ich auch zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet. Was genau auf dem Lebensmitteletikett der verpackten Lebensmittel stehen muss, habe ich in diesem Artikel zu den Vorschriften verpackter Lebensmittel nochmals genauer beschrieben.

Nährwertdeklaration – Ausnahmen für bestimmte Lebensmittel

Es gibt Lebensmittel, die von der LMIV ausgeschlossen sind.

Zu den Ausnahmen gehören unter anderem für Tee, Kräuter, Gewürze, Tafelsüßen, Lebensmittelzusatzstoffe, Hefe, Kaugummi oder Gelatine. Von den Lebensmittelinformationsverordnung Pflichtangaben ausgeschlossen sind zudem Erzeugnisse, die in sehr kleinen Mengen direkt an den Endverbraucher oder an kleine lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden.

Diese Richtlinien gelten innerhalb der gesamten Europäischen Union. Anhand dieser Lebensmittelinformationsverordnung Pflichtangaben können Konsumenten bewusste Entscheidungen treffen, wenn es um den Kauf von Lebensmitteln geht.

Nährwertdeklaration Lebensmittel: Welche Nährwertangaben müssen gemacht werden?

Die LMIV schreibt vor, dass  auf der Nährwerttabelle bestimmte Lebensmittel Nährwertangaben (die sogenannten Big7) enthalten sein müssen.

Dabei handelt es sich um folgende Pflichtangaben:

– Brennwert (kJ & kcal)
– Fett
– Gesättigte Fettsäuren
– Kohlenhydrate
– Eiweiß
– Zucker
– Salz

Die Angaben müssen immer pro 100 g oder 100 ml des Produktes gemacht werden (im zubereiteten Zustand).

Nährwertkennzeichnung Erstellen

Hier erkläre ich dir, wie du Lebensmittel Etiketten erstellen kannst. 

Freiwillige Zusatzangaben

Zusätzlich darfst du auch Angaben zu den Nährwerten in einer Portion machen, doch bleibt dies dir selbst überlassen. Wenn du möchtest, kannst du auch Angaben zu den folgenden Inhaltsstoffen machen:

– Einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren,
– Mehrwertige Alkohole (sogenannte Zuckeralkohole oder Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit oder Xylit)
– Stärke,
– Ballaststoffe,
– Vitamine und Mineralstoffe

Allerdings gelten auch hier besondere Richtlinien. So darfst du beispielsweise nur dann Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen machen, wenn diese in ausreichender Menge in dem jeweiligen Produkt enthalten sind. In der Regel sollte die Vitaminmenge pro 100 g mindestens 15 % des empfohlenen Tagesbedarfs ausmachen, damit sie überhaupt erwähnt werden darf. Dies ist insofern wichtig, als dass die Nährwerttabelle für den Endverbraucher eine Art Leitfaden darstellt. Wer sich gesund ernähren möchte, sollte es möglichst leicht haben, die passenden Produkte zu wählen. Doch auch wenn ein bestimmtes Lebensmittel bedenken auslöst, ist die Nährwerttabelle wichtig, So sieht man auf einen Blick, wie viele Kalorien pro 100g in einem Produkt enthalten sind. Wenn du mit bestimmten Nährstoffen wirbst, musst du deren Menge unbedingt angeben. Enthält dein Produkt beispielsweise Omega-3-Fettsäuren, musst du unbedingt genaue Angaben zum Nährstoffgehalt machen. Diese Angaben gehören jedoch nicht in die Tabelle mit den Angaben zu den „Big 7“, sondern müssen separat gemacht werden.

Referenzmenge

Viele Endverbraucher orientieren sich an den allgemeingültigen Referenzmengen. In der Regel liegt die durchschnittliche Kalorienzufuhr bei 2000 kcal täglich. Wenn du möchtest, kannst du die Angaben der „Big 7“ zusätzlich in prozentualen Anteilen ausdrücken. Als Referenzmenge gilt dann immer die durchschnittliche Kalorienzufuhr für einen Erwachsenen. Du gibst also an, welchen Prozentsatz Eiweiß, Fett und Kohlenhydrate ausmachen. Das Ganze lässt sich auch mit einer bunten Grafik in Szene setzen. So weiß der Verbraucher sofort, worauf er beim Kauf achten muss.

Wie kommt man zur Nährwertdeklaration?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Wege die Nährwerte für ein Lebensmittel oder Rezept zu ermitteln. Die LMIV sieht vor, dass Nährwertangaben sowohl durch eine Laboranalyse aber auch durch die eigenständige Berechnungen durchgeführt werden können.

Laboranalyse

Man kann seine Lebensmittel durch eine Nährwertanalyse im Labor untersuchen lassen. Das bedeutet, dass man eine Probe einschicken muss und diese dann im Labor analysiert wird. Wichtig ist jedoch, dass es sich bei der Probe auch nur um eine einzige Stichprobe handelt. Die Laboranalyse mag zwar im ersten Moment für die jeweilige Probe genauer erscheinen, letztlich kann aber eine zweite Probe hier auch schon Toleranzen bei der Nährwertdeklaration aufweisen. Deswegen erlaubt der Gesetzgeber sowieso gewisse Toleranzen bei der Nährwertdeklaration. Das heißt, es gibt pro Nährwerte eine Bandbreite innerhalb derer sich die Angabe befinden darf. Hier definiert ein EU Leitfaden für das Prüfverfahren zudem auch noch Rundungsregeln für die Nährwertdeklaration, die sich ausschließlich auf die Rundung für die Toleranzen beziehen. 

Gibt man beispielsweise 5g Kohlenhydrate an und bei einer Kontrolle ergibt sich ein Wert von 5,5g, dann ist dies nicht sofort falsch und man muss auch nicht sofort eine Strafzahlung leisten. Viel wichtiger ist, dass man die Bandbreiten einhält.

Berechnung der Nährwerte

Bei der eigenständigen Nährwertberechnung kann man mit Durchschnittswerten arbeiten. Es gibt öffentliche Nährwertdatenbanken, die man hierfür nutzen kann. Die wohl bekannteste ist der Bundeslebensmittelschlüssel mit > 14000 Zutaten. Die Nutzung vom BLS (Bundeslebensmittelschlüssel) kostet 119 € netto, wenn man einfach nur die Excel Tabelle mit den Rohstoffen nutzen möchte. In diesem Falle muss die Berechnung jedoch noch eigenständig erfolgen. Das bedeutet nicht nur, dass man zunächst die Menge der Nährwerte für jede einzelne Zutat berechnen muss, sondern man muss auch manuell noch Reduktionsfaktoren mit einrechnen.

Hier setzen wir mit dem Rezeptrechner PRO Business an. Mit dem Rezeptrechner PRO Business kann man ebenfalls auf den BLS zugreifen. Damit bekommt man Zugriff auf ein Programm, mit dem man die einzelnen Zutaten und Mengen nur auswählt und die Nährwerte werden dann automatisch pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnet. Dabei wird auch der Reduktionsfaktor berücksichtigt. Man kann also die Nährwerte auch direkt im zubereiteten Zustand eines Produkts ermitteln (obwohl vielleicht nur die Menge der Rohstoffe vorliegt).

Deklaration Nährwerte

Jetzt kostenlos ausprobieren

Du kannst den Rezeptrechner hier kostenlos ausprobieren und direkt für eines deiner Rezepte die Makronährstoffe berechnen. Für die erweiterte Nährwertberechnung der Big7 benötigt es dann die Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business.

Nährwerttabelle – worauf ist noch zu achten?

Die Lebensmittelinformationsverordnung Pflichtangaben müssen in Tabellenform dargestellt werden. Die Angaben beziehen sich immer auf 100 g oder 100 ml des Lebensmittels. Es kann jedoch auch passieren, dass auf der Verpackung nicht ausreichend Platz für eine Tabelle ist, die größte Oberfläche der Verpackung jedoch nicht kleiner als 25 cm2 ist. Ist dies der Fall, können die Nährwerte auch hintereinander aufgeführt werden. Ist die größte Oberfläche der Verpackung kleiner als 25 cm2, dürfen die Nährwertangaben sogar gänzlich weggelassen werden. In bestimmten Fällen ist es zulässig, die Nährwerte für eine Verzehreinheit oder eine Portion anzugeben. Als Portion gilt eine bestimmte Menge, die von einer einzigen Person auf einmal verzehrt werden kann. Hier wird vor allem an die Vernunft appelliert. Deshalb sollte eine Portion weder zu klein noch zu groß sein. Die Portionsgröße muss auf der Verpackung vermerkt und für den Verbraucher einfach zu finden sein. Die Verzehreinheit entspricht nicht unbedingt der Portion. Wenn du Angaben zu beidem machst, müssen Portion und Verzehreinheit klar angegeben sein. Gemäß LMIV muss die Größe einer Portion beziehungsweise Verzehreinheit durch den Verbraucher leicht zu erkennen sein. Im Fokus steht jedoch stets die Nährwerttabelle mit den Nährwertangaben. Unabhängig davon, ob Portion oder Verzehreinheit angegeben sind, müssen die Angabe pro 100g/ml stets angegeben sein.

Nährwerttabelle Deklaration

Nährwerttabelle zum ausdrucken

Nachdem du die Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner durchführt hast, kannst du auch direkt eine Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen. Dazu öffnest du dann den Etiketten Generator vom Rezeptrechner. Du kannst dort nicht nur Nährwerttabellen sondern auch vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen. Auch den Etiketten Generator kannst du kostenlos ausprobieren.

Nährwertkennzeichnung

Nährwertkennzeichnung

Nährwertkennzeichnung Pflicht gemäß LMIV

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt für Deutschland und alle EU Mitgliedsstaaten die Lebensmittelkennzeichnung für lose und verpackte Ware. Während die LMIV bereits 2014 in Kraft getreten ist, folgte die Pflicht zur Nährwertdeklaration (auch Nährwertkennzeichnung) erst 2016. Seit Dezember 2016 besteht eine Pflicht für (fast) alle vorverpackten Lebensmittel auf der Verpackung die Nährwerte auszuweisen. In einigen Bereichen der Verordnung dürfen die Mitgliedsstaaten diese Regelung dann noch verfeinern. In Deutschland passiert dies über die Lebensmittelinformations-Durchführungs-Verordnung (LMIDV). Darin wird u.a. geregelt wie z.B. Alergeninformationen beim Verkauf loser Ware (z.B. beim Fleischer, Bäcker oder im Restaurant) angegeben werden müssen. In diesen Artikel erläutern wir, wie du mit dem Rezeptrechner PRO deiner Pflicht zur Nährwertdeklaration für verpackte Lebensmittel nachkommst und eine LMIV konforme Nährwerttabelle für das Etikett auf der Verpackung erstellen kannst.

Nährwertkennzeichnung selbst erstellen

Schritt 1: Nährwerte berechnen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business Account kannst du schnell & einfache eine LMIV konforme Nährwertkennzeichnung online erstellen. Du kannst alle notwendigen Lebensmittel Nährwertangaben (die sogenannten Big 7 Nährwerte) gemäß Vorschriften berechnen je 100g. Das eigenständige Berechnen ist gemäß LMIV auch erlaubt. Mehr dazu erfährst du weiter unten in diesem Artikel. Für die vollständige Berechnung aller Big7 Nährwertangaben benötigst du einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit bekommst du auch direkt Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel (BLS), der offiziellen Nährwertdatenbank für Deutschland. Diese eignet sich genauso gut aber auch für Österreich und die Schweiz.

Nährwertdeklaration erstellen

Schritt 2: Etikett oder Nährwerttabelle herunterladen

Nachdem du mit Hilfe vom Nährwertrechner die Nährwerte berechnet hast, kannst du mit Hilfe unseres Etiketten Generators Bilddateien für die Nährwerttabelle oder vollständige Etiketten erstellen (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung). Die Nährwerttabelle oder Etiketten können im Anschluss als Bilddatei (JPG, PNG) oder PDF herunterladen zum ausdrucken. Alternativ kannst du die Nährwerte auch direkt als Werte aus dem Nährwertrechner kopieren und in einer Word oder Excel Datei weiterverarbeiten.

Als Rezeptrechner PRO Business Nutzer bekommst du automatisch auch Zugang zum Etiketten Generator sowie vielen weiteren Funktionen, dazu gehören:

  • Preiskalkulation
  • Produktspezifikation erstellen als PDF (für B2B Geschäft)
  • Allergenkennzeichnung
  • Speiseplan erstellen
  • Rezeptblätter als PDF erstellen
  • Rezeptverwaltung

Mehr zum Rezeptrechner PRO Business erfährst du über den folgenden Button.

Nährwertkennzeichnung erstellen

Video: Nährwertkennzeichnung – Alles, was du wissen musst

In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV.

Nährwertkennzeichnung Pflicht & Ausnahmen nach LMIV

Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung ist die Nährwertkennzeichnung nicht für alle Lebensmittelhersteller verpflichtend (siehe auch Nährwertangaben Pflicht). Es gibt einige Ausnahmen, die im folgenden einmal erklärt sind. Grundsätzlich ist wichtig, dass die Nährwertkennzeichnung nur für verpackte Ware gilt. Die Nährwertkennzeichnung Pflicht verlangt dabei die Information vom Verbraucher vor dem Verkauf auf dem Lebensmitteletikett. Wichtig ist auch, dass man die Nährwertkennzeichnung nicht verwechselt mit der Angabe von Allergenen und Zusatzstoffen. So muss die Allergenkennzeichnung und Zusatzstoffekennzeichnung zum Beispiel sowohl für lose als auch verpackte Waren erfolgen. Während man bei der losen Ware auch auf einen Aushang verweisen kann, muss die Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe bei verpackter Ware als Teil des Zutatenverzeichnises erwähnt werden. Doch bevor wir dazu kommen, lasst und zunächst einmal die Frage beantworten, wer eigentlich zur Nährwertdeklaration verpflichtet ist?

Nach Größe und Reichweite vom Betrieb

Wie immer gibt es auch bei der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung Ausnahmen. Ziel soll es hier natürlich nicht sein, sehr kleine Betriebe, die nur „lokal“ vermarkten, übermäßig zu belasten. Die Idee hinter den Ausnahmen ist es insbesondere kleine handwerkliche Betriebe wie Direktvermarkter (Hofläden, Wochenmarktvertrieb etc) zu verschonen. Diese Betriebe bieten in der Regel nur kleine Mengen an und geben diese unmittelbar an den Endverbraucher ab, sodass sich der Endverbraucher im Zweifelsfalls als beim Hersteller auch direkt informieren kann. Eine ganz klare Abgrenzung bezüglich des Begriffs „lokal“ gibt es dabei nicht. Aber es gibt natürlich einen Leitfaden mit folgenden Ankerpunkten. Demnach sind kleine, lokale Betriebe mit folgenden Kriterien von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV befreit:

  • Vertrieb nur in einem Umkreis von <50 km (teilweise auch bis 100km) – dies gilt nicht sofern die Abgabe auch in den Einzelhandel erfolgt!
  • vorverpackte Lebensmittel von Kleinstunternehmern (Betriebe mit < 10 Mitarbeitern) und < 2 Millionen Euro Jahresumsatz

Was ist mit Online Shops?

Sofern man ein kleiner Betrieb ist und obige Kriterien erfüllt, aber einen Online Shop anbietet und seine Waren auch im sogenannten Fernabsatz verkauft (zum Beispiel Online über Amazon oder auch über einen eigenen Online Shop), ist man von der gesetzlichen Nährwertkennzeichnungspflicht nicht ausgenommen. Beim Online Vertrieb ist man verpflichtet den Kunden bereits vor dem Kauf alle Pflichtangaben zu zur Verfügung zu stellen. Auf Amazon erfolgt dies häufig bereits in der Produktbeschreibung der Lebensmittel.

Die Tabellenform der Angabe der Nährwerte ist übrigens auch Pflicht. Nur in Ausnahmefällen (bei Platzmangel) dürfen die Angaben hintereinander aufgeführt werden.

Ausgenommen von der Pflicht zur Nährwerttabelle sind Lebensmittel ohne Verpackung (lose Ware)

Folgende Waren sind von der Pflicht zur Nährwerttabelle befreit, da die Lebensmittel ohne Verpackung vertrieben werden:

  • lose Waren (z.B. Wurst an der Fleischtheke)
  • unverarbeitete Monoprodukte, die nur aus einer Zutat bestehen (z.B. Obst und Gemüse in seiner Reinform)
  • Kräuter & Gewürze
  • Wasser mit/ ohne Kohlensäure
  • Kaffee, Tee

Die Pflicht zur Nährwerttabelle soll primär den Verbraucher schützen und eine bessere Orientierung beim Einkauf geben. Dabei versucht man mit den obigen Ausnahmen eine Balance zu finden zwischen, einerseits möchte man dem Verbraucher maximal mögliche Transparenz geben, andererseits möchte man Betriebe nicht übermäßig belasten.

LMIV konforme Nährwerttabelle: Was heißt das?

Die Nährwertdeklaration muss auf dem Lebensmitteletikett in Form einer Nährwerttabelle erfolgen. Die Tabellenform ist dabei einzuhalten. Die folgenden sogenannten Big 7 Nährwertangaben sind dabei verpflichtend. Die Reihenfolge der Nährwertangaben ist fest vorgeschrieben und muss eingehalten werden.

Hersteller müssen den Brennwert sowie sechs Lebensmittel Nährwertangaben deklarieren. Häufig sagt man dazu auch die „Big 7 Nährwerte“.  Zu den Big7 Nährwerten gemäß LMIV gehören die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.

  • Energiegehalt (siehe auch Energiegehalt Berechnen)
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Häufig kommt dabei auch die Frage auf, ob Salz oder Natrium auf der Verpackung stehen muss. Die Angabe Salz ist richtig und man kann sich das mühsame Umrechnen von Natrium zu Salz sparen (auf 100g Salz kommen in der Regel ca. 38.758 mg Natrium).

Abgesehen von den Nährwertangaben pro 100g kann man auch noch Nährwertangaben pro Portion anzeigen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Angabe. Auch die Referenzmenge ist eine freiwillige Angabe.

Nährwerttabelle gemäß LMIV

Abgesehen von der Nährwerttabelle mit den Big7 Nährwertangaben, benötigst du auch eine Liste aller Zutaten sortiert nach Menge. Mit dem Rezeptrechner PRO kannst du auch ein Zutatenliste erstellen für deine Rezepte und Lebensmittel.

Die Informationen müssen in Tabellenform je 100g bzw. je 100ml angegeben werden (siehe auch Nährwerte Berechnen je 100g). Die oben genanten Nährwerte werden häufig auch als sogenannte Big 7 Nährwerte bezeichnet. Darüber hinaus wird teilweise auch noch von den Big 8 Nährwerten gesprochen. Die Big 8 Nährwerte umfassen dann auch noch die Ballaststoffe, allerdings ist die Angabe der Ballaststoffe nicht verpflichtend. All diese Nährwerte kannst du mit dem Rezeptrechner PRO Zugang berechnen (siehe dazu auch Nährwerttabelle Rechner).

Wie kann man die Nährwerte für Lebensmittel ermitteln?

Die LMIV definiert dabei auch, wie die Berechnung der Nährwertangaben erfolgen darf. Dabei muss es nicht zwingend eine teure Nährwertanalyse aus dem Labor sein. Man darf die Nährwertangaben durchaus auch selbst berechnen.

Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV

Lebensmittel Analyse

Um die Nährwerte eines Lebensmittels zu ermitteln ist die zuverlässigste Methode ein Lebensmittellabor zu beauftragen (Nährwertanalyse im Labor). Dazu wird eine Probe des Lebensmittels an das Labor geschickt. Innerhalb von 10 Tagen nach Versand erhält man dann einen Bericht mit den gewünschten typischen 7 oder 8 (inklusive Ballaststoffe) Nährwertangaben. Die Kosten pro Analyse liegen dabei bei ca. 350 €. Wer viele Produkte besitzt oder regelmäßig Rezepturen anpasst, wird hier allerdings schnell einen großen Kostenblock produzieren. Bei den Laboren kann man auch die Nährwerte nur berechnen lassen, sofern es sich um einfache Rezepturen handelt. Die Kosten für solch eine Berechnung belaufen sich auf 45 € pro Rezept. Das ist allerdings nicht notwendig sofern man weiß, wie die Berechnung erfolgen muss, kann man diese auch selbst durchführen. Die Verantwortung für die Nährwertdeklaration und Richtigkeit der Angaben liegt hier aber natürlich immer beim Hersteller bzw. Betrieb.

Eigene Berechnung der Nährwerte

Wer sich für die eigene Berechnung der Nährwerte entscheidet, dem wird empfohlen „allgemein nachgewiesene und akzeptierte Daten“ als Quelle für die Nährwertangaben zu verwenden. Dies betrifft natürlich insbesondere natürliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse. Da aber insbesondere bei diesen Lebensmitteln die Nährwertangaben auch je nach Sorte und Reifegrad schwanken können, erlaubt die LMIV auch gewisse Toleranzgrenzen für die Nährwertangaben Pflicht (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Wer für die eigene Herstellung von Lebensmitteln auf Lebensmittel von anderen Lieferanten zugreift, der kann beim jeweiligen Lieferanten die Nährwertangaben je 100g anfragen da diese ja der der gleichen Pflicht unterliegen. Häufig sind die Nährwertangaben auch bereits auf den Lieferscheinen vermerkt. Mit dem Rezeptrechner Online ermöglichen wir das einfache Hinterlegen von eigenen Zutaten der Lieferanten und vereinfachen somit die komplexe Berechnung der Nährwertangaben in Excel. Damit kann die Nährwertkennzeichnung der Lebensmittel und das Erstellen der Nährwerttabelle schnell und unkompliziert erfolgen.

Nährwerte selbst berechnen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business Account kannst du schnell & einfache eine LMIV konforme Nährwertkennzeichnung online erstellen. Du kannst alle notwendigen Lebensmittel Nährwertangaben (die sogenannten Big 7 Nährwerte) gemäß Vorschriften berechnen je 100g. Im Anschluss kannst du aus gespeicherten Rezepten auch sofort Etiketten mit kompletter Lebensmittelkennzeichnung erstellen.

Nährwertdeklaration erstellen

Toleranzgrenzen der Nährwertkennzeichnung

Der Rezeptrechner nutzt Nährwertangaben, die auf Durchschnittswerten ähnlicher Zutaten basieren. Die Nährwerte unterscheiden sich je nach Hersteller häufig. Auch für natürliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse können die Nährwerte je nach Reifegrad abwichen. Aus diesem Grund sieht der Leitfaden zur Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV auch gewisse Toleranzgrenzen vor, innerhalb derer sich die Nährwertangaben bewegen dürfen (siehe dazu auch Toleranzen bei der Nährwertdeklaration).

Die Empfehlung geht davon aus, dass Abweichungen der Angaben vom analytischen Laborwert hinsichtlich der geforderten Angaben um 10 bis 20 Prozent zu tolerieren sind.

Quelle: https://www.demeter.de/sites/default/files/richtlinien/demeter_erzeuger_merkblatt_naehrwertangaben.pdf

Beim Erstellen der Nährwertkennzeichnung sollte man sich also immer noch einmal vor Augen führen, dass es jede Berechnung Schwankungen unterliegt und dies auch gemäß LMIV in Ordnung ist. Es geht nicht darum, den Nährwert auf die zweite Kommastelle genau zu bestimmen. Hierzu können Plausibilitätsprüfungen helfen (z.B. der Vergleich zu ähnlichen Lebensmitteln bzw. Produkten).

Nährwertdeklaration Toleranzen

Nährwertkennzeichnung Erstellen: Worauf ist beim Etikett zu achten?

Wer sich dazu entschließt, die Nährwertkennzeichnung selbst zu erstellen, steht im nächsten Schritt vor neuen Herausforderungen: Wie muss das Lebensmitteletikett eigentlich aussehen und was ist dabei zu beachten? Mit der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung geht auch einher, dass man gewisse Anforderungen an das Lebensmittel-Etikett einhält. Welche Anforderungen das sind, erkläre ich in dem Artikel zum Thema Lebensmitteletiketten Erstellen. Die Nährwertangaben Pflicht klingt im ersten Schritt komplex. Mit dem Rezeptrechner helfe ich dabei, die Nährwerttabelle schnell und einfach zu erstellen. 

Etikett mit Nährwertkennzeichnung erstellen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang bekommen Nutzer auch die Möglichkeit aus vorab gespeicherten Rezepten direkt Etiketten für Lebensmittel mit Nährwertkennzeichnung zu erstellen. Neben den Nährwerten gehört zur Lebensmittelkennzeichnung aber noch mehr. Man muss auch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge erstellen. Die Reihenfolge muss dabei absteigend nach Zutatenmenge im Rezept erfolgen. Ebenso müssen Allergene und Zusatzstoffe gekennzeichnet werden. Darüber hinaus braucht es unter gewissen Bedingungen auch noch die Angabe vom Prozentsatz für bestimmte Zutaten. Zudem müssen MHD und Aufbewahrungshinweise angegeben werden. Auch eine Adresse vom Lebensmittelhersteller ist immer erforderlich. All diese Pflichtangaben der Deklaration können Nutzer direkt mit dem Etiketten Generator erstellen. Die Etiketten können im Anschluss als Bilddatei oder PDF heruntergeladen werden. Über den folgenden Link kannst du den Etiketten Generator kostenlos ausprobieren.

Lebensmitteletiketten mit Nährwerttabelle erstellen

Nutri Score Berechnung

Der Nutri Score ist eine andere Form der Lebensmittelkennzeichnung. Er soll die Interpretation der Nährwertangaben für Lebensmittel vereinfachen und eine Beurteilung auf den ersten Blick ermöglichen. Für die Nutri Score Berechnung benötigst du ebenfalls die Big7 Nährwerte sowie die Ballaststoffe. Mit dem Rezeptrechner PRO hast du bereits heute auch einen Ballaststoff Rechner um den Ballaststoffgehalt deiner Lebensmittel zu berechnen. Über den Link zeige ich dir, wie du auch den Nutri Score berechnen kannst.

 

Lebensmittel Nährwertkennzeichnung LMIV