Pflichtangaben auf Etiketten

Pflichtangaben auf Etiketten

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, sollte die LMIV kennen. Die LMIV ist eine EU weitere Richtlinie (und in Deutschland Gesetz), die für alle Mitgliedsstaaten die Kennzeichnung von Lebensmitteln regelt. Dazu gehört nicht nur die Kennzeichnung der Verpackung mit einem Etikett, sondern beispielsweise auch die Pflichtangaben beim Verkaufen der Lebensmittel im Internet. In diesem Artikel erfährst du alls zur Lebensmittel Kennzeichnung. Ich erkläre dir, welche Pflichtangaben auf Etiketten man benötigt, sowohl auf der Verpackung vom Lebensmittel als auch beim Online Verkaufen. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe vom Etiketten Generator vom Rezeptrechner schnell & einfach Lebensmitteletiketten zum drucken erstellen kannst.

Etiketten Generator | Lebensmittelkennzeichnung

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel. Dazu gehört auch die Nährwertberechnung und das Erstellen einer Nährwerttabelle. Zudem kann man mit Hilfe vom Etiketten Generator die Lebensmitteletiketten erstellen als Datei zum Drucken. Auf den Etiketten werden die gewünschten Pflichtangaben für die Lebensmittel eingeblendet und soweit möglich sogar schon vorausgefüllt. Sobald du mit dem Layout zufrieden bist, kannst du die Datei herunterladen als JPG, PNG oder PDF und ausdrucken. Dazu kannst du einen Etikettendrucker nutzen wie beispielsweise von Brother.

Kennzeichnung Lebensmittel Etiketten

Mit der Rezeptrechner Software kann man für eigene Rezepte und Lebensmittel automatisch ein Etikett mit allen Pflichtangaben zur Kennzeichnung erstellen und als Bilddatei oder PDF herunterladen. 

Pflichtangaben Lebensmittel | LMIV

Die Kennzeichnung der Lebensmittel und notwendige Pflichtangaben werden in der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) definiert. Die LMIV ist eine EU Direktive und gilt für alle Mitgliedsstaaten. Die deutsche Fassung der LMIV findet man hier. In Artikel 9 werden einmal die Pflichtangaben der Lebensmittel aufgeführt (siehe auch Artikel Was muss auf einem Etikett stehen?).

Zu den Pflichtangaben für Lebensmittel gemäß LMIV zählen:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Verzeichnis der Zutaten
  • Allergene & Zusatzstoffe
  • QUID Kennzeichnung (Menge bestimmter Zutaten mit Prozentangabe)
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Hinweise zur Aufbewahrung
  • Ursprungsland/ Herkunftsort
  • Gebrauchsanleitung (nur wenn es schwierig ist, das Lebensmittel zuzubereiten)
  • für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent
  • Nährwertdeklaration

Wichtig ist, dass es sich hier zunächst um die generellen Pflichtangaben für Lebensmittel handelt. In den nächsten Artikeln der LMIV wird dann noch genaueres zur Kennzeichnung und den Bedingungen genannt. Die oben genannten Pflichtangaben gelten insbesondere für die Etiketten von verpackten Lebensmitteln. Das Etikett mit den Pflichtangaben muss gut sichtbar in der Nähe oder auf der Verpackung vom Lebensmittel angebracht werden (siehe auch Pflichtangaben auf Verpackungen).

In Artikel 44 wird zudem noch einmal darauf hingewiesen, dass für nicht verpackte Lebensmittel nur die Allergenkennzeichnung notwendig ist. In diesem Artikel fokussieren wir uns im weiteren Verlauf die die Pflichtangaben und Ausnahmen auf Etiketten verpackter Lebensmittel (sowohl physisch im Laden, aber auch beim Online Verkauf). Sofern dich eher die Kennzeichnung von nicht verpackter Ware interessiert, empfehle ich dir die Artikel zur Lebensmittelkennzeichnung.

Etiketten Kennzeichnung | verpackte Lebensmittel

Im Artikel 12 der LMIV wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die obengenannten Pflichtangaben für alle verpackten Lebensmittel gelten. Für vorverpackte Lebensmittel sind die Pflichtangaben direkt auf der Verpackung vom Lebensmittel anzubringen. Alternativ darf man die Pflichtangaben auch auf einem am Lebensmittel befestigten Etikett anbringen. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung gut sichtbar erfolgt. Deswegen wird beispielsweise auch eine Mindestschriftgröße für Etiketten definiert.

Beim Online Verkauf

Einige weitere Vorschriften zur Kennzeichnung der Lebensmittel beim Verkauf online findet man im Artikel 14 „Fernabsatz“. Wer seine Lebensmittel im Internet verkaufen möchte, muss demnach die Pflichtangaben bereits vor dem Verkauf online zur Verfügung stellen. Eine Aufnahme hiervon bildet das Mindesthaltbarkeitsdatum. Dieses muss nur auf dem Etikett der Verpackung angebracht sein, nicht jedoch im Internet.

Im nächsten Abschnitt findest du einige Details, die auch in der LMIV zu jeder einzelnen Angabe noch erläutert werden.

Pflichtangaben auf Etiketten | Details

Ab Artikel 17 werden die detaillierten Bestimmungen für jede einzelne verpflichtende Angabe erläutert. Eine kurze Zusammenfassung der aus meiner Sicht wichtigsten Punkte findest du hier einmal gelistet.

Pflichtangaben Etiketten
Lebensmittelbezeichnung

Hierbei handelt es sich um eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung oder eine verkehrsübliche oder beschreibende Bezeichnung. Achte hier darauf, dass du nicht aus Versehen eine Marke nutzt, die bereits angemeldet und geschützt ist.

Zutatenverzeichnis

Das Zutatenverzeichnis startet immer mit dem Wort „Zutaten: „. Es handelt sich um eine Aufzählung aller Zutaten, die im Lebensmittel enthalten sind. Wichtig ist, dass die Zutaten in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil sortiert sind. Es gibt einige Ausnahmen für Lebensmittel, bei denen kein Zutatenverzeichnis notwendig ist. Schau dir dazu die LMIV genauer an.

Allergenkennzeichnung

Die Allergene und Zusatzstoffe müssen ebenfalls gekennzeichnet werden. Wichtig ist, dass man diese in einer anderen Schriftform (fett, kursiv) im Zutatenverzeichnis hervorhebt. Gibt es kein Zutatenverzeichnis, so kann man die Allergene auch auflisten mit dem Wort „Enthält: „. Eine vollständige Liste der Allergene findest du in einem andere Artikel. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du übrigens auch automatisch Vorschläge zur Allergenkennzeichnung auf den Etiketten.

QUID Kennzeichnung (quantitative Angabe der Zutaten)

Unter gewissen Umständen muss man den Gewichtsanteil in Klammern hinter der Zutat in Prozent angeben. Diese Bedingung tritt dann ein, wenn

  • einige Zutaten durch Worte, Bilder oder grafische Darstellung hervorgehoben sind
  • eine Zutat von wesentlicher Charakterisierung für das Lebensmittel ist (z.B. Pinienkerne im Pesto)
  • der Verbraucher davon ausgeht, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du automatisch auch die Möglichkeit die Prozentangaben für die QUID Kennzeichnung zu berechnen. Mehr zur QUID Regel findest du in einem anderen Artikel.

Nettofüllmenge

Zu den Pflichtangaben auf Etiketten zählt auch die enthaltene Menge. Dies ist wichtig für den Verbraucherschutz. Wichtig bei der Nettofüllmenge ist, ob es sich um eine Flüssigkeit oder ein festes Lebensmittel handelt. Wenn es sich um eine Flüssigkeit handelt, darf die Angabe in Milliliter oder Liter erfolgen. Wenn es sich hingegen um ein festes Lebensmittel handelt, dann muss die Angabe in Gramm oder kg erfolgen.

Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum

Bei sehr schnell verderblichen Lebensmitteln muss ein Verbrauchsdatum angegeben werden mit dem Vorsatz „zu Verbrauchen bis: „. Ansonsten braucht man ein Mindesthaltbarkeitsdatum („Mindestens haltbar bis: „). Wichtig ist, dass die Angabe vom MHD nur auf dem Etikett und nicht in der online Produktbeschreibung vom Lebensmittel zu sehen sein muss.

Hinweise zur Aufbewahrung

Die Pflichtangaben zur Aufbewahrung sind dann notwendig, wenn es sich um ein besonderes Lebensmittel handelt, welches beispielsweise gekühlt werden muss. Häufig wird zudem noch angegeben, wie schnell das Produkt verzehrt werden muss, sobald die Verpackung vom Lebensmittel geöffnet wurde.

Ursprungsland/ Herkunftsort

Mehr dazu auch im Artikel Lebensmittelkennzeichnung | Herkunftsort.

Gebrauchsanleitung

Eine Gebrauchsanleitung wird notwendig, wenn man das Lebensmittel vor dem Verzehr noch zubereiten muss (zum Beispiel Auftauen, Aufbacken oder ähnliches). Die Gebrauchsanleitung muss so klar sein, dass die Verwendung vom Lebensmittel in geeignet Weise möglich ist.

Alkoholgehalt in Volumenprozent

Getränke, die einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aufweisen, benötigen die Kennzeichnung vom Alkoholgehalt in Volumenprozent. Mit dem Rezeptrechner kannst du auch automatisch den Alkoholgehalt in Volumenprozent ermitteln für Lebensmittel mit Alkohol. Mehr zum Alkoholgehalt berechnen findest du auch in diesem Artikel.

Nährwertdeklaration

Die Nährwertdeklaration ist ein relatives komplexes Thema. Deswegen haben wir diesem Thema auch diverse weitere Artikel gewidmet. Grundsätzlich ist wichtig, dass es einige Ausnahmen gibt. Wenn du zum Beispiel ausschließlich im lokalen Umfeld Lebensmittel verkaufen möchtest (zum Beispiel im Hofladen), dann bist du möglicherweise noch von der Pflicht zur Nährwerttabelle befreit. Der Radius für den Umkreis schwankt je nach Bundesland zwischen 50 und 100km. Zudem spielt die Betriebsgröße und die Anzahl der Mitarbeiter auch eine Rolle. Wenn du jedoch auch online Lebensmittel verkaufen möchtest, unterliegst du auch der Pflicht zur Nährwertdeklaration. Mehr zu den Ausnahmen und der Nährwertangaben Pflicht findest du in diesem Artikel.

Pflicht zur Nährwertdeklaration | Nährwerttabelle erstellen

Die Pflicht zur Nährwertdeklaration beinhaltet die Darstellung der sogenannten Big7 Nährwertangaben in einer Nährwerttabelle. Zu den Big7 Nährwertangaben gehören:

  • Brennwert in kcal und kJ
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Salz

Die Angabe der Nährwerte je 100g ist verpflichtend. Weitere Angaben (pro Portion, Referenzmenge) sowie weitere Nährwerte (BE, KE, FPE, Ballaststoffe) dürfen freiwillig gemacht werden. Ebenso ist der Nutri Score eine freiwillige Angabe.

Um eine Nährwerttabelle zu erstellen, muss man zunächst die Nährwertangaben berechnen oder im Labor analysieren lassen. Letzteres ist sehr aufwendig und teuer. Die eigene Nährwertberechnung ist gemäß LMIV erlaubt, aber für viele, die nicht im Thema stecken, sehr komplex. Mehr zur Nährwertdeklaration auch in diesem Artikel. 

Nährwertberechnung schnell & einfach

Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer auch kostenlos Zugang zu einer Nährwertberechnung Software. Damit können automatisch die Nährwertangaben pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnet werden. Es wird auch automatisch eine Nährwerttabelle im richtigen Format erstellt. Die Nährwerttabelle können Nutzer dann kopieren (nur Werte) oder als Datei herunterladen.

Nährwerttabelle Pflicht Etiketten
Nährwertangaben Berechnen

Nährwertangaben Berechnen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business kann man für eigene Rezepte und Lebensmittel die Nährwertangaben pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnen. Im Anschluss kann man aus dem Rezept auch eine Lebensmittel Etiketten Vorlage zum ausdrucken erstellen. Ebenso kann man auch nur eine Nährwerttabelle (auch Nährwertangaben Tabelle) erstellen. Dies erfolgt mit dem Etiketten Generator. Die Tabelle mit den Nährwertangaben kann als PNG, JPG oder PDF Datei heruntergeladen werden. 

Nährwertangaben

Nährwertangaben berechnen & Tabelle drucken

Mit dem Rezeptrechner Online im PRO Business Paket kannst du alle Big 7 Nährwertangaben berechnen pro 100g. Im Anschluss kannst du auch Lebensmitteletiketten erstellen mit Nährwerttabelle zum ausdrucken als PDF. Du kannst dort alle Angaben machen, die gemäß Lebensmittelkennzeichnung vorgesehen sind. Zudem hast du die Möglichkeit eine Zutatenliste (sortiert nach Mengenangabe) automatisch mit QUID Regel zu erstellen.

Nährwertangaben in der Lebensmittelinformationsverordnung

Gemäß Lebensmittelinformationsverordnung sind diverse Lebensmittel Hersteller wie Hofmärkte, Manufakturen und Bäckereien zur Nährwertdeklaration (Angabe der Nährwerte) verpflichtet. Im Zuge der Lebensmittelkennzeichnung reicht es dann nicht aus, nur ein Lebensmitteletikett mit Zutatenliste und Inhaltsstoffen zu erstellen, sondern es braucht auch eine Nährwerttabelle für die Lebensmittel. Für viele Manufakturen stellt sich dann die Frage, wir man die Nährwertangaben Berechnung oder Analyse für die einzelnen Lebensmittel durchführt. Hier haben die Lebensmittel Hersteller unterschiedliche Möglichkeiten. Die Lebensmittelinformationsverordnung sieht vor, dass man die Nährwertangaben je 100g für die Nährwerttabelle, wie folgt ermitteln kann:

(4)   Die angegebenen Zahlen sind Durchschnittswerte (durchschnittliche Nährwerte), die je nach Fall beruhen auf

a)

der Lebensmittelanalyse des Herstellers,

b)

einer Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zutaten oder

c)

einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nachgewiesenen und akzeptierten Daten.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32011R1169&from=DE

Lebensmittelanalyse im Labor

Die Lebensmittelanalyse (häufig wird auch von Laboranalyse oder Nährwertanalyse gesprochen) ist dabei zwar der Weg, mit der wohl für die jeweilige Probe die naheliegendsten Ergebnisse erzielt werden können. Gleichzeitig handelt es sich bei dieser Methode jedoch auch um die teuerste Methode. Das gilt insbesondere für Hersteller, die ein großes Produktportfolio für eigene Rezepte verwalten (Marmeladen oder Konfitüre Hersteller). Ebenso ist die Laboranalyse eine Herausforderung da die Kosten pro Nährwertanalyse einfach sehr hoch sind.

Nährwertangaben selbst berechnen

Eine Alternative ist die Berechnung der Nährwertangaben je 100g auf Basis eigener Berechnungen. Viele Hersteller sind hier verunsichert, da diese Berechnung natürlich immer auf durchschnittlichen Nährwertangaben beruht. Hier seit allerdings daran erinnert, dass es sich auch bei Lebensmittel Proben, die im Labor analysiert werden, nur um durchschnittliche Nährwerte handeln kann. Früchte sind ein gutes Beispiel. Früchte haben je nach Reifegrad immer unterschiedlich viel Zucker und demzufolge können die Nährwertangaben bei der Verarbeitung der Früchte im Lebensmittel auch stark schwanken. Dieser Aspekt wird auch bei der Nährwertdelkaration in der Lebensmittelfinformationsverordnung berücksichtigt. So gibt es gewisse Toleranzgrenzen. Das bedeutet, dass im Falle einer Kontrolle durch die Lebensmittel Aufsicht teilweise eine Laboranalyse durchgeführt wird. Weicht diese von der eigentlichen Nährwerttabelle ab, so ist dies nur ein Problem, wenn sich die Abweichung außerhalb der Toleranzgrenzen befindet. So viel erst einmal zur Theorie.

Die letzte Sorge, die viele Lebensmittelhersteller und Manufakturen haben, ist die Komplexität und der Aufwand, der mit der Nährwertberechnung einhergeht. Zudem ist häufig unklar, wie man eigentlich an eine Lebensmittel Datenbank mit Nährwertangaben kommt. Genau hier setzt der Rezeptrechner an.

Darf man Nährwertangaben selbst berechnen?

Die Pflicht Nährwertangaben auf der Lebensmittelverpackung anzuzeigen wird in der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) geregelt. Die LMIV erlaubt dabei verschiedene Methoden um die Nährwertangaben zu ermitteln. Letztlich ist nicht die Methode sondern das Ergebnis entscheidend. Hier dazu einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Gemäß Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Hersteller von vorverpackten Lebensmitteln (z.B. Manufakturen, Hofläden, Bäckereien) die Nährwertangaben pro 100g für die Nährwerttabelle der Lebensmitteletiketten selbst berechnen.
  • Eine Nährwertanalyse im Labor ist nicht verpflichtend (siehe auch Nährwertangaben Pflicht). Zudem ist eine Laboranalyse der Nährwerte mit hohen Kosten verbunden pro Produkt. Für Herstellern mit vielen Produkten ist dies eine Herausforderung.
  • Alternativ können Nährwertangaben auch selbst berechnet werden. Dies ist jedoch mit viel Zeit und Komplexität verbunden.
  • Mit dem Rezeptrechner PRO Business stellen wir ein einfaches Tool zur Verfügung um online die Nährwertangaben pro 100g für eigene Rezepte und Lebensmittel zu berechnen. Darüber hinaus können mit dem PRO Business Account auch automatisch Lebensmitteletiketten als Vorlage zum ausdrucken erstellt werden.
  • Der Rezeptrechner Online kann kostenlos hier ausprobiert werden.
Nährwertangaben pro 100g - Nährwerttabelle erstellen

Nährwertangaben Berechnen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner Online kannst du automatisch die Nährwertangaben für deine Rezepte berechnen. Die Nährwertangaben pro 100g benötigst du auch für das Erstellen von Nährwerttabellen auf den Lebensmitteletiketten. Hierfür ist auch wichtig, dass du zum Beispiel den Flüssigkeitsverlust bei der Zubereitung berücksichtigst. Dies führt dazu, dass die Nährwertdicht zunimmt. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Koch- und Backverlust. Dieses Phänomen kannst du im Rezeptrechner über den sogenannten Reduktionsfaktor abbilden. 

Nährwerttabelle & Lebensmitteletiketten Vorlage erstellen

Nährwertangaben berechnen je 100g

Mit dem Rezeptrechner haben Lebensmittelhersteller (als Manufaktur, Hofladen, Konditoreien, Partyservice Firmen, Cafés oder Bäckereien) die Möglichkeit, einfach und schnell die Nährwertberechnung für ihre eigenen Lebensmittel und Rezepte durchzuführen. Den Rezeptrechner können Hersteller kostenlos ausprobieren. Für die Berechnung der Big 7 Nährwerte pro 100g, die für die Nährwerttabelle benötigt werden, benötigen die Hersteller einen Rezeptrechner PRO Business Account. Damit können für bis zu 500 Rezepte die Nährwertangaben berechnet und gespeichert werden. Somit ist das Ganze deutlich günstiger als eine Laboranalyse. Zudem hält sich der Aufwand sehr in Grenzen und man spart jede Menge Zeit. Die Zutaten der Rezepte können per Importfunktion automatisch eingefügt werden. Dadurch ist die Rezepteingabe auch deutlich schneller und einfacher als bei vielen anderen online Nährwertrechner. Zudem gibt es eine einfache Anleitung, die Schritt für Schritt die Benutzung vom Nährwertberechnungsprogramm erklärt.

Lebensmitteletiketten erstellen (PDF Vorlage)

Sobald man die Rezepte erstellt hat und die Berechnung der Nährwertangaben abgeschlossen ist, kann man den Etiketten Generator vom Rezeptrechner öffnen. Hier muss man sich erneut anmelden um nun die Lebensmitteletiketten Vorlage als PDF zum ausdrucken zu erstellen. Dazu kann man innerhalb seiner eigenen Rezepte Liste nun einfach die jeweiligen Produkt anklicken. Es öffnet sich ein neues Fenster mit einer Vorlage für ein Lebensmitteletikett zum Ausdrucken als PDF, PNG oder JPG. Hier kann man über das Layout nun noch Anpassungen vornehmen und so seine eigene Vorlage für ein Lebensmitteletikett gestalten.

Zutatenliste & QUID Regel

Es wird automatisch eine Zutatenliste in sortierter Reihenfolge mit Berücksichtigung der QUID Regelung erstellt. Die QUID Regel besagt, dass Zutaten, die auf der Verpackung abgebildet sind oder in der Lebensmittelbezeichnung angegeben werden (z.B. Erdbeeren in „Erdbeermarmelade) auch entsprechend in Mengenprozent angegeben werden müssen.

Kennzeichnung der Inhaltsstoffe

Ebenso besteht die Möglichkeit die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe für die Lebensmittel und Zutaten vorzunehmen. Aktuell kann man für die einzelnen Zutaten der Lebensmittel die jeweiligen Allergene und Zusatzstoffe manuell zu deklarieren. An einer automatischen Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe wird schon gearbeitet.

Alkoholgehalt berechnen für alkoholische Getränke

Für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 %Vol Alkohol muss der Alkoholgehalt auf dem Lebensmitteletiketten ebenfalls angegeben werden. Die Kennzeichnung vom Alkohol wird ebenfalls in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung geregelt. Auch den Alkoholgehalt auf Etiketten kann man mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner berechnen und in der Lebensmitteletiketten Vorlage sichtbar machen.