LMIV | Allergene

LMIV | Allergene

Die LMIV ist die Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung und gilt in allen EU Mitgliedsstaaten, somit auch in Deutschland. In einem anderen Artikel haben wir schon einen generellen Überblick zur LMIV gegeben. Dort findest du ebenfalls den Link zum vollständigen Gesetzestext. In diesem Artikel erkläre ich alles über Allergene gemäß LMIV und die Kennzeichnung der Allergene für verpackte Lebensmittel, im Café, Restaurant oder im Online Shop. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software die Allergenkennzeichnung für deine Rezepte schnell & einfach durchführen kannst.

Allergene Kennzeichnung | Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Zur Kennzeichnung der Lebensmittel gemäß LMIV gehört dabei auch die Allergenkennzeichnung. Beim Rezeptrechner handelt es sich um eine Software zur Rezeptverwaltung. Dabei erhalten Nutzer automatisch auch Vorschläge für Allergene in den Rezepten. Es gibt sowohl eine Anwendung für verpackte Lebensmittel (Etiketten mit Zutatenliste, Online Shop) als auch für lose Ware (Café, Restaurant, Gastronomie).

LMIV Allergenkennzeichnung Etikett

Wo findet man die Allergene Liste in der LMIV?

Eine PDF Variante in Deutsch der LMIV 1169/ 2011 findet man hier. In Artikel 9 findet man das Verzeichnis der verpflichtenden Angaben. In Artikel 9 Abschnitt c) werden auf die Allergene als verpflichtende Angabe genannt. Konkret steht dort:

c) alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungs hilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;

Eine tatsächliche Liste der Allergene findet man erst in Anhang II der LMIV 1169/ 2011. Einen kleinen Ausschnitt von Anhang II der LMIV findest du in dem Bild.

LMIV Allergene Liste | Ausschnitt

Die vollständige Liste der Allergene findest du in Anhang II der LMIV 1169/ 2011.

Darstellungsform & Kennzeichnung der Allergene

Zur Darstellungsform der Allergene findet man nicht den einen Paragraphen in der LMIV. Vielmehr sind diese Informationen in unterschiedlichen Artikeln und Paragraphen verarbeitet. Grundsätzlich hilft es hier immer zu unterteilen in verpackte und unverpackte Lebensmittel.

Allergenkennzeichnung | Verpackte Lebensmittel

Beispiele für verpackte Lebensmittel sind folgende:

  • Marmelade im Glas verkaufen
  • Kuchen im Glas verkaufen
  • Pesto verkaufen
  • Pralinen vorverpackt verkaufen

Sofern die Lebensmittel also schon vorverpackt sind und nicht erst vor den Augen vom Verbraucher abgefüllt werden, handelt es sich um verpackte Lebensmittel. In dem Falle braucht das Lebensmittel ein Etikett mit allen Pflichtangaben gemäß LMIV. Wer seine Lebensmittel im Online Shop auf der Website verkauft, verkauft ebenfalls verpackte Lebensmittel (siehe auch Lebensmittel im Internet verkaufen – Kennzeichnung). In diesem Falle muss die Kennzeichnung vor dem Kauf erfolgen. Das bedeutet, der Verbraucher muss in der Lage sein, sich vor dem Kauf über die Inhaltsstoffe vom Lebensmittel zu informieren.

Allergene auf Etikett

Allergene sind auf verpackten Lebensmittel Teil vom Etikett. Das Etikett besteht abgesehen von weiteren Pflichtangaben aus einer Nährwerttabelle und einer Zutatenliste. Die Kennzeichnung der Allergene erfolgt als Teil der LMIV Zutatenliste. Wichtig ist dabei, das die Allergene in einer anderen Schriftart (fett, kursiv, andere Schriftform) hervorgehoben werden. Das einfachste ist, wenn man die Allergene fett hervorheben lässt.

Allergene Kennzeichnung | Etikett gemäß LMIV

Allergenkennzeichnung | unverpackte Lebensmittel

Im oberen Abschnitt habe ich Beispiele für das Verkaufen verpackter Lebensmittel genannt. Der gleiche Fall kann aber auch unverpackt erfolgen. Wenn man zum Beispiel Pralinen oder Kuchen in einem Café oder Restaurant verkauft, wird dieses in der Regel nicht verpackt. Der Kuchen oder die Pralinen würden direkt aus der Theke auf einem Teller für den Kunden serviert werden. Ein anderes Beispiel sind Mahlzeiten und Gerichte, die im Restaurant serviert werden (siehe Allergenkennzeichnung Gastronomie). Auch das Verkaufen von loser Ware in einer Bäckerei, Konditorei oder Fleischerei zählt zu den unverpackten Lebensmitteln. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mitarbeiter vor den Augen vom Kunden die Lebensmittel auf der Theke nimmt und einpackt. Wenn hingegen das Brot bereits im Vorwege vorverpackt wurde, wird eine vollständige Kennzeichnung mit einem Etikett erforderlich.

Da im Falle vom Verkaufen unverpackter Lebensmittel kein Etikett verpflichtend ist (wo sollte man dies auch anbringen?), ist auch die Kennzeichnung der Allergene in der LMIV etwas anders geregelt. Die Darstellungsform wird dabei allerdings gar nicht groß weiter erläutert. Vielmehr wird für den Fall von unverpackten Lebensmittel darauf verwiesen, dass die Mitgliedsstaaten selbst entsprechende Verordnungen erlassen dürfen.

Deutschland hat hierfür die LMIVAV erlassen, die sogenannte Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung). In dieser findet sich auch ein Absatz, der genauer beschreibt, wie Allergene im Restaurant/ Café oder Gemeinschaftsverpflegung zu kennzeichnen sind.

Dort steht:

(3) Die nach Absatz 2 erforderlichen Angaben sind bezogen auf das jeweilige Lebensmittel gut sichtbar, deutlich und gut lesbar bereitzustellen. Die Angaben können erfolgen

  • auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels,
  • auf Speise- und Getränkekarten oder in Preisverzeichnissen,
  • durch einen Aushang in der Verkaufsstätte oder
  • durch sonstige schriftliche oder vom Lebensmittelunternehmer bereitgestellte elektronische Informationsangebote, sofern die Angaben für Endverbraucher und Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung unmittelbar und leicht zugänglich sind.

 

Allergene | Restaurant & Speisekarte

Für ein Restaurant ist es oftmals am einfachsten die Allergene direkt mit in der Speisekarte zu kennzeichnen (siehe Allergenkennzeichnung Speisekarte). Für ein Café oder ein Deli/ Feinkost oder Catering Unternehmen eignet sich meistens ein Aushang in der Verkaufsstätte ganz gut. Auch kleine Bäckerei Filialen und Fleischereien arbeiten gern mit einem Aushang.

LMIV Kennzeichnung Allergene

Allergenkennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner kannst du sowohl für verpackte Ware also auch unverpackte Lebensmittel (Restaurant, Café etc) die Allergene kennzeichnen.

Für verpackte Lebensmittel erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zum Etiketten Generator. Damit kann man direkt ein Etikett mit allen Pflichtangaben für Rezepte und Lebensmittel erstellen. Teil vom Etikett ist auch die Nährwertdeklaration, die Nutzer im Vorwege mit dem online Nährwertrechner durchführen können. Mit der Lebensmittel Etiketten Software wird auch direkt eine LMIV Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge erstellt. In dieser Zutatenliste bekommt man direkt auch Vorschläge für die zu deklarierenden Allergene. Diese sollte noch einmal sorgfältig überprüft werden. Bei Abweichungen können Nutzer auch individuelle Allergene für Rezepte oder Lebensmittel deklarieren.

Für unverpackte Lebensmittel, die im Café, Restaurant oder einer Bäckerei verkauft werden, können Nutzer eine Allergene Liste als PDF zum ausdrucken erstellen. Diese Allergene Liste enthält für alle Lebensmittel und Rezepte eine Übersicht der Allergene. Bei Bedarf kann auch hier noch eine Zutatenliste mit eingeblendet werden. Mehr zum Theme Allergene für Restaurant kennzeichnen findet man auch in einem anderen Artikel.

Du kannst den Rezeptrechner direkt kostenlos ausprobieren. Um die Allergenkennzeichnung und den vollständigen Funktionsumfang zu nutzen, brauchst du eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kannst du über Digistore24 direkt online erwerben. Nachdem du bezahlt hast (in Abhängigkeit der Bezahlmethode) kannst du deinen Zugang direkt freischalten und sofort loslegen.

Einige weitere Beispiele zur Allergenkennzeichnung findest du hier:

 

LMIV | Nährwerttabelle

LMIV | Nährwerttabelle

LMIV Die LMIV ist die Verordnung, die die Kennzeichnung für verpackte und unverpackte Lebensmittel regelt. Häufig wird in diesem Zusammenhang explizit von der 1169/ 2011 LMIV gesprochen. Das liegt daran, dass die letzte Fassung der LMIV aus dem Jahr 2011 stammt und seitdem für alle EU Mitgliedstaaten gilt. Gewisse Teilaspekte wie zum Beispiel die Nährwertkennzeichnung sind jedoch erst viel später in Kraft getreten. In einem anderen Artikel habe ich mich bereits generell mit der LMIV Kennzeichnung befasst. In diesem Artikel soll es nun explizit um die Pflicht zur Nährwerttabelle laut LMIV gehen. Ich erläutere den Aufbau und die Reihenfolge der Nährwerttabelle und erkläre, welche Nährwerte immer angegeben werden müssen. Zudem erkläre ich auch, was es mit den Referenzwerten auf sich hat.

LMIV Nährwerttabelle | Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel und der Nährwertdeklaration. Der online Nährwertrechner ist ein Hauptbestandteil vom Rechner. Damit kann man Rezepte schnell & einfach eingeben. Das Ergebnis ist eine Nährwerttabelle gemäß LMIV. Es werden dabei die verpflichtenden Nährwerte pro 100g berechnet. Wer möchte kann aber auch weitere Angaben (Nährwerte pro Portion, Referenzwerte) mit auf der Nährwerttabelle abbilden. Im Anschluss kann die Nährwerttabelle als Text kopiert werden oder als Datei (PNG, JPG, PDF) heruntergeladen werden. Für die Nutzung des vollständigen Funktionsumfangs braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Mehr dazu über den gelben Button.

LMIV 1169/ 11 - Nährwerttabelle Reihenfolge und Pflicht Angaben

Wo findet man an die LMIV Vorschriften zur Nährwerttabelle?

Eine PDF Variante der deutschen Version der LMIV findet man über den Link LMIV 1169/ 11. Die Nährwertdeklaration wird dabei in Artikel 9 im Verzeichnis für verpflichtende Angaben genannt. In Artikel 29 und Artikel 30 findet man wiederum die Details der Vorschriften. Demnach sind die folgenden Nährwerte verpflichtend:

Die LMIV Nährwerttabelle muss die folgenden Angaben in genau dieser Reihenfolge enthalten:

  • Brennwert (kJ, kcal)
  • Fett
  • davon gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Salz

In Artikel 32 wird darauf hingewiesen, dass die Angaben je 100g oder je 100ml verpflichtend sind.

In Artikel 34 wird die Darstellungsform etwas genauer beschrieben. Die Details wiederum findet man in Anhang XV. Anhang XV zeigt dabei die Reihenfolge der aller Nährwerte, die aufgeführt werden dürfen. Allerdings sind nur die oben genannte Werte verpflichtend, während die verbleibenden Werte freiwillig angegeben werden dürfen.

LMIV Nährwerttabelle erstellen

Wie kann ich eine Nährwerttabelle erstellen?

Theorie: Nährwerttabelle erstellen | LMIV

In Artikel 31 wird erläutert, wie die Nährwerte berechnet werden dürfen. Die Details zur Berechnung, Rundungsrichtlinien und Toleranzen dazu habe ich im Artikel LMIV | Nährwerte erläutert. Kurz noch einmal das wichtigste dazu zusammengefasst:

  • (1) eine eigenständige Berechnung der Nährwerte ist gemäß LMIV erlaubt
  • (2) wichtig ist, dass die Nährwerte der Rohstoffe aus allgemein nachgewiesenen oder öffentlich zugänglichen Werten beruhen

In (2) stecken eigentlich mehrere wichtige Aspekte drin.

Öffentlich zugängliche oder verfügbare Werte sind beispielsweise Nährwerte, die man von seinem Lieferanten oder auf der Verpackung von einem Rohstoff hat. Diese sollte man für die Berechnung einer Rezeptur in der Produktion nutzen.

Für natürliche Rohstoffe (Obst, Gemüse) sind die Nährwerte nirgends abgebildet. Hier darf man auf allgemein nachgewiesene Werte zurückgreifen. Die in Deutschland übliche Quelle für diese Form der Nährwertangaben ist der Bundeslebensmittelschlüssel. Dies ist eine Excel Datei mit > 10.000 Rohstoffen mit Nährwertangaben pro 100g. Die Tabelle kann man erwerben. Allerdings muss man dann immer noch selbstständig die Berechnung der Nährwerte durchführen. Das kostet viel Zeit & Nerven. Und genau hier setzt der Rezeptrechner an. Mit der Rezeptrechner Software helfen wir viel Zeit & Kosten zu sparen bei der Nährwertberechnung und dem Erstellen der Nährwerttabelle.

Praxis: Nährwerttabelle erstellen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du eine Software zur Rezeptverwaltung und Nährwertberechnung. Du kannst deine Rezepte eingeben und digital verwalten am PC, Laptop, Tablet oder Smartphone. Man bekommt Zugang zum Nährwertrechner um online die Nährwerte für Rezepte und Lebensmittel zu berechnen (pro 100g, pro Portion und pro Rezept). Im Anschluss kann man mit Hilfe der Etiketten Software eine Nährwerttabelle zum ausdrucken als Datei (JPG, PNG oder PDF) herunterladen.

So geht’s:

Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren und sofort loslegen.

  1. Rezepteingabe über Rezeptrechner Online
  2. Rezept speichern
  3. Upgrade durchführen
  4. in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden
  5. Nährwerttabelle kopieren, als Datei (PDF, PNG) herunterladen und ausdrucken

In dem folgenden Video zeige ich dir die einzelnen Schritte einmal anhand von einem Beispiel.

Weitere Funktionen:

Abgesehen von der Nährwertberechnung bekommst du mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang zu weiteren hilfreichen Features:

Die Software wird ständig weiterentwickelt. Bei Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschlägen kannst du dich jederzeit wenden an [email protected].

Über updates und neue releases informiere ich in meiner Facebook Gruppe, auf Instagram oder in meinem Youtube Kanal.

Gibt es Ausnahmen für die Nährwertangaben Pflicht in der LMIV?

In der Tat gibt es auch einige Ausnahmen, in denen man nicht zur Angabe der Nährwerttabelle verpflichtet ist.

So sind beispielsweise Restaurants, Cafés und Gastronomie, die nur unverpackte Lebensmittel verkaufen, befreit. Siehe auch: Gilt die Nährwerttabelle Pflicht auch für Restaurants?

Zudem müssen kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld Lebensmittel verpackt verkaufen auch keine Nährwerttabelle angeben. Wer beispielsweise aber online im eigenen Online Shop auf der Website Lebensmittel verkaufen möchte, ist wiederum zur Nährwertdeklaration verpflichtet.

Mehr zur Nährwertangaben Pflicht und den Bedingungen findest du in diesem Artikel.

LMIV | Zutatenliste

LMIV | Zutatenliste

Die LMIV ist die Verordnung, welche die Kennzeichnung sowohl für verpackte als auch unverpackte Lebensmittel regelt. Die Verordnung gilt für alle EU Mitgliedsstaaten und somit auch für Deutschland. In einem anderen Artikel habe ich schon einmal eine einfache Übersicht der LMIV gegeben. In diesem Artikel soll es nun explizit um die LMIV Zutatenliste (oftmals auch als Zutatenverzeichnis betitelt), gehen. Ich erkläre hier, was man bei der Formatierung und Reihenfolge der Zutatenliste beachten sollte. Zudem erkläre ich, wie man mit zusammengesetzten Zutaten umgeht. Ich erläutere auch einige Aspekte zur Allergenkennzeichnung und QUID Angabe. Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine LMIV Zutatenliste (Zutatenverzeichnis) in richtiger Reihenfolge erstellen, auch für zusammengesetzte Zutaten. Ich zeige dir hier auch, wie das geht.

Zutatenliste erstellen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Neben dem Zugang zum Nährwertrechner erhalten Nutzer auch Zugang zum Etiketten Generator. Damit kann man eine LMIV konforme Zutatenliste (mit den Zutaten sortiert in der richtigen Reihenfolge) erstellen. Zudem kann man auch direkt vollständige Lebensmittel Etiketten mit allen LMIV Pflichtangaben erstellen und ausdrucken (als PDF, PNG oder JPG Datei).

LMIV Zutatenverzeichnis

Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine Lebensmittel Zutatenliste gemäß LMIV für eigene Rezepte generiere (inkl. Allergene und Zusatzstoffe Kennzeichnung, Reihenfolge nach Menge sortiert und QUID Angabe).

Zutatenliste | LMIV

Eine Zutatenliste gehört gemäß LMIV zu den Pflichtangaben für verpackte Lebensmittel. Die genauen Anforderungen an das Zutatenverzeichnis gemäß LMIV kann man in Artikel 18 ff der LMIV nachlesen. Zusammengefasst werden dort folgende Punkte genannt:

  • dem Zutatenverzeichnis ist eine Überschrift mit der Bezeichnung „Zutaten: „ voranzustellen
  • Aufzählung sämtlicher Zutaten im Lebensmittel in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung. Zutaten, die weniger als 2% vom Lebensmittel ausmachen, können am Ende in beliebiger Reihenfolge genannt werden (siehe Anhang VII der LMIV)
  • Allergene müssen genannt werden und durch eine Formattierung (andere Schriftart, kursiv oder fett gedruckt) hervorgehoben werden. Wenn kein Zutatenverzeichnis vorgesehen ist, müssen Allergene dennoch genannt werden mit dem Vorsatz „Enthält Allergene: “ – mehr dazu in LMIV Allergene Kennzeichnung
  • Lebensmittel Zusatzstoffe müssen mit chemischer Bezeichnung oder E-Nummer genannt werden plus Funktionsklasse (technische Hauptfunktion, z.b. Stabilisator) im Lebensmittel (dies ist nicht Teil der LMIV sondern der Zusatzstoffe Verordnung), Beispiel: Stabilisatoren (Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl, Carrageen). Eine Liste aller deklarationspflichtiger Zusatzstoffe findest du in einem anderen Artikel.
  • Mengenangabe in Prozent – die sogenannte QUID Angabe (Prozentangabe in Klammern hinter einer Zutat) ist unter gewissen Bedingungen erforderlich. Mehr zur QUID Kennzeichnung erfährst du in einem anderen Artikel.

Ein Zutatenverzeichnis ist bei bestimmten Lebensmitteln (Obst, Gemüse, Käse etc.) oder wenn Lebensmittel nur aus einer einzigen Zutaten bestehen, nicht erforderlich.

Zutaten, die während der Hersteller einem Lebensmittel entzogen und später wieder hinzugefügt werden, müssen nicht genannt werden, sofern Sie mengenmäßig später den ursprünglichen Anteil nicht überschreiten.

Zutatenliste erstellen | Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software können Hersteller eine LMIV konforme Zutatenliste erstellen für Rezepte und Lebensmittel.

  • Die Zutaten werden automatisch in die richtige Reihenfolge nach Gewichtsanteil gebracht.
  • Nutzer erhalten zudem direkt Allergene als Vorschlag fett gekennzeichnet. Diese sollten noch einmal manuell überprüft werden.
  • Zudem können Nutzer direkt die QUID Prozentangabe berechnen lassen für einzelne Zutaten.
  • Auch das Abbilden von sub-Zutaten für zusammengesetzte Zutaten ist möglich

So geht’s:

Schau dir am besten auch die Anleitung an. Dort erkläre ich Schritt für Schritt, wie du den Rezeptrechner nutzt.

  1. Upgrade durchführen 
  2. Rezepteingabe (Zutaten + Menge)
  3. Rezept speichern
  4. Zutatenliste kopieren

In dem folgenden Video zeige ich dir, wie du eine LMIV Zutatenliste mit der Rezeptrechner Software erstellen kannst.

Video: Zutatenliste gemäß LMIV – das solltest du wissen

In diesem Video erläutere ich dir die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Dabei gehe ich auch auf zusammengesetzte Lebensmittel sowie sub-Zutatenlisten von Lebensmitteln genauer ein. Ich zeige dir zudem, wie du die Rezeptrechner Software nutzen kannst um Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge.

Zusammengesetzte Zutaten in der Zutatenliste | LMIV

Anhang VII beschreibt weitere besondere Fälle für die Zutatenliste. In Teil E/ Anhang VII wird beschrieben, was im Falle von zusammengesetzten Zutaten passieren sollte.

Aus diesem Artikel geht hervor, dass

  • zusammengesetzte Zutaten mit ihrer Bezeichnung genannt werden dürfen, wenn dann direkt in Klammern die einzelnen sub-Zutaten der Zutat aufgelistet sind. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Bezeichnung rechtlich geregelt oder üblich ist. Beispiel:
  • die Einzelbestandteile (sub-Zutaten) müssen nicht genannt werden, wenn die zusammengesetzte Zutaten weniger als 2% vom Lebensmittel ausmacht.

 

Ein paar weiterführende Artikel zum Thema Zutatenverzeichnis gemäß LMIV erstellen, findest du auch hier:

Weitere Funktionen | Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software könnt ihr aber nicht nur eure Zutatenlisten verwalten. Ihr habt auch die Möglichkeit, Lebensmitteletiketten zum ausdrucken zu erstellen. Zudem könnt ihr Produktspezifikationen erstellen oder eine Allergenliste für die Gastronomie oder Speisekarte. Ihr erhaltet auch Zugang zur Preiskalkulation, mit der ihr Wareneinsatz und Verkaufspreise für Eure Lebensmittel berechnen könnt.

LMIV | Nährwerte

LMIV | Nährwerte

LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung. Die Verordnung gilt für alle EU Mitgliedsstaaten und regelt die Pflichtangaben und Darstellungsform zur Kennzeichnung für Lebensmittel. Einen Überblick zu den einzelnen Paragraphen der LMIV sowie dem Link zum Gesetzestext als PDF findest du in LMIV – Verordnung einfach erklärt. In diesem Artikel geht es explizit um die Nährwerte gemäß LMIV. Ich erkläre dir, wie genau die Reihenfolge der Nährwerte in der Nährwertabelle auszusehen hat. Ich erkläre dir, wie die Berechnung der Nährwerte erfolgen darf und welche Toleranzen erlaubt sind. Zudem erkläre ich auch die Ausnahmen von der Pflicht zur Nährwertdeklaration. Mit dem Rezeptrechner kannst du die Nährwerte gemäß LMIV berechnen und direkt eine LMIV Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen.

Software | LMIV | Nährwertdeklaration

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Die Software ermöglicht ein einfaches, schnelles Berechnen aller Nährwertangaben und das Ausdrucken von Nährwerttabellen als PNG, PDF oder JPG Datei. Zudem können auch direkt vollständige Etiketten mit Kennzeichnung aller Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren. Für die Nutzung vom vollen Funktionsumfang braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann du online erwerben und im Anschluss sofort mit der LMIV Kennzeichnung loslegen.

Nährwertdeklaration gemäß LMIV

Nährwerte deklarieren gemäß LMIV

Die LMIV verlangt seit 2016 für verpackte Lebensmittel eine Nährwertdeklaration. Den genauen Text der Verordnung findet man in Artikel 29 und 30 der LMIV – Nährwertdeklaration.

Nährwerte Reihenfolge | LMIV

Demnach sind die folgenden Nährwerte verpflichtend anzugeben. Die folgende Reihenfolge der Nährwerte ist dabei zu berücksichtigen:

Weitere Nährwerte (Ballaststoffe, einfach und mehrfache ungesättigte Fettsäuren, Stärke, mehrwertige Alkohole) können freiwillig angegeben werden.

Kennzeichnung der Nährwerte | LMIV

In Artikel 32 wird später noch einmal betont, dass die Nährwerte pro 100g oder pro 100ml angegeben werden müssen. Die Angaben sollen dabei in Form einer Nährwerttabelle erfolgen. Für das Etikett gibt es dabei auch noch eine Mindestschriftgröße zu beachten.

Die Angabe je Portion oder je Verzehreinheit ist demnach freiwillig. Die Referenzmenge darf freiwillig angegeben werden. Wichtig ist, dass die Referenzmenge sich jedoch auf die Nährwerte pro Portion oder pro Verzehreinheit beziehen muss.

Mehr zum Thema Big 7 Nährwerte auch in diesem Artikel. 

LMIV - Nährwertdeklaration

Berechnung Nährwerte | LMIV

In Artikel 31 der LMIV wird das Berechnen der Nährwerte genauer erläutert. Zum einen wird hier erläutert, dass der Brennwert auf Basis vorgegebener vereinfachter Umrechnungsfaktoren berechnet wird. Wer ein wenig besser mit dem Energiegehalt vertraut ist, kennt hier möglicherweise andere, genauere Umrechnungsfaktoren. So wird häufig von 4,1 kcal/g für Eiweiß und Kohlenhydrate in der Literatur genannt. Für Fett wird oftmals auch mit 9,3 kcal/g gerechnet. Die LMIV sieht hier also einen vereinfachten Umrechnungsfaktor vor. Mit dem Rezeptrechner orientieren wir uns an der LMIV.

LMIV Nährwerte | Umrechnungsfaktoren

Wie darf man Nährwerte gemäß LMIV berechnen?

Die LMIV sagt zudem auch etwas darüber, wie man die Nährwerte berechnen kann. Demnach betont die LMIV nochmals, dass es sich bei den Angaben um Durchschnittswerte handelt. Das ist enorm wichtig. Letztlich ist es nämlich so, dass viele natürliche Lebensmittel wie Früchte oder Gemüsearten unterschiedliche Nährwerte je nach Reifegrad ausweisen. Eine Laboranalyse mag zwar vermeintlich eine bessere Genauigkeit bringen, die nächste Probe kann aber auch im Labor schon wieder ganz anders ausfallen. Deswegen erlaubt die LMIV verschiedene Methoden zum Nährwerte berechnen (siehe Artikel 31, Paragraph 4):

a) der Lebensmittelanalyse des Herstellers,

b) einer Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zu taten oder

c) einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nach gewiesenen und akzeptierten Daten.

Da die Laboranalyse sehr teuer und zeitaufwendig ist, ist für viele Hersteller die eigenständige Berechnung zielführender. Variante b) beschreibt dabei Beispiele, wenn man zum Beispiel vom Lieferanten oder der Verpackung die Nährwerte einzelner Rohstoffe kennt. Für natürliche Lebensmittel (Früchte, Gemüse etc.) gibt es in aller Regel keine Verpackung. Hier kommt c) zur Anwendung. Bei c) heißt es, dass man Gebraucht machen darf von allgemein nachgewiesenen Daten. Die wohl beste und größte Nährwertdatenbank in Deutschland liefert der Bundeslebensmittelschlüssel.

Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer auch automatisch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten mit Nährwertangaben.

LMIV | Nährwerte berechnen

Zubereitet oder Roh?

Viele fragen sich, ob die Nährwerte im gekochten oder ungekochten Zustand berechnet werden müssen. Hierzu sagt die LMIV folgendes (siehe Artikel 31, (3)):

Gegebenenfalls können sich diese Informationen auf das zu bereitete Lebensmittel beziehen, sofern ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungsweise gemacht werden und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Lebensmittel beziehen.

Das ist also nicht ganz so eindeutig beschrieben. Ein guter Fall wäre eine Pasta, bei der man die Nährwerte im Rohzustand ermitteln kann, der zubereitete Zustand jedoch davon abhängt, wie lange man die Pasta kocht. Man sollte als Hersteller von Lebensmitteln hier also einfach eine logische Entscheidung treffen.

Mit dem Rezeptrechner ermöglichen wir die Nährwerte sowohl im zubereiteten als auch Rohzustand zu berechnen. Das wird abgebildet über einen sogenannten Reduktionsfaktor. Ist der Reduktionsfaktor beispielsweise 0,8, bedeutet das dass 20% Flüssigkeit bei der Zubereitung verloren gehen. In der Gastronomie aber auch Bäckereien und Konditoreien kennen diesen Faktor (häufig auch Kochverlust oder Backverlust) und können diesen direkt eingeben.

LMIV Nährwerte Toleranzen

Wer die Nährwerte selbst berechnen möchte, wird sich fragen, wie genau man eigentlich runden soll. Im Falle einer Prüfung der Nährwerte wird in der Regel zunächst eine Probe vom Lebensmittel gezogen. Diese Probe wird dann im Labor analysiert und die Ergebnisse werden mit der tatsächlichen Nährwertdeklaration auf dem Etikett der Verpackung verglichen. Es wird zwangsweise zu Abweichungen kommen denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Probe exakt die gleichen Nährwertangaben ergibt wie man selbst berechnet hat, ist sehr unwahrscheinlich. Das ist aber auch absolut akzeptabel. Wichtig ist, ob die Nährwerte auch innerhalb der von der LMIV definierten Toleranzen liegt.

Um die Prüfung zu standardisieren wurde im Jahr 2012 noch ein Leitfaden für die Prüfverfahren veröffentlicht. In diesem Leitfaden sind unter anderem auch die Toleranzen einmal aufgeführt. Mehr zum Thema Toleranzen bei der Nährwertdeklaration findest du in diesem Artikel.

Toleranzen Nährwertdeklaration LMIV

LMIV Nährwerte Rundungsrichtlinien

Zudem wird in dem Leitfaden für das Prüfverfahren auch etwas zu den Rundungsrichtlinien gesagt. Viele verwechseln diese Rundungsrichtlinien mit den Angaben der Nährwerte in der Nährwerttabelle und glauben, dass man die Rundungslogik auch in der Nährwerttabelle selbst berücksichtigen muss. Dies haben wir mit einem Anwalt geprüft, der bestätigte, dass die LMIV selbst keine Angaben zur Rundung der Nährwerttabelle macht. Insofern sind die Rundungsrichtlinien aus unserer Sicht wirklich ausschließlich für das Prüfverfahren von Interesse. Wer sich jetzt fragt, warum man Rundungsrichtlinien für ein Prüfverfahren benötigt, der stellt eine absolut berechtigte Frage. Die Rungunsrichtlinien werden benötigt um diejenigen nicht zu bestrafen, die genauere Angaben machen mit mehr Kommastellen. Denn wenn jemand mehr Kommastellen als notwendig angibt, so führt dies automatisch zu einer kleineren Toleranzen Bandbreite. Das hätte zur Folge, dass es zu stärkeren Abweichungen kommt, nur weil ein Hersteller genauer gearbeitet hat. Um dies zu vermeiden, werden als für die Prüfung der Nährwerte gewisse Rundungsrichtlinien angewandt und erst im Anschluss die Toleranzen vergleichen.

Nährwerte Rundungsrichtlinien gemäß LMIV

LMIV Nährwerte Ausnahmen

Grundsätzlich dürfen die einzelnen Mitgliedsstaaten selbst noch Ausnahmen genehmigen. So ist die Pflicht zur Angabe der Nährwerte in vielen Bundesländern beispielsweise nicht gegeben, wenn nur Lebensmittel in sehr kleinen Mengen oder direkt an den Verbraucher angegeben werden (z.B. Direktvermarktung im Hofladen). Zudem sind auch lose Waren oder Waren, die erst vor den Augen vom Verbraucher verpackt werden (z.B. Bäckerei) von der Nährwerdeklaration ausgeschlossen.

Um zu prüfen, ob dein Betrieb für die Ausnahme in Frage kommt, spricht am besten die für dich zuständige Lebensmittelüberwachsungsbehörde an.

Mehr zu den Ausnahmen der Nährwertdeklaration findet du über den Link. 

Software | LMIV | Nährwertdeklaration

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Die Software ermöglicht ein einfaches, schnelles Berechnen aller Nährwertangaben und das Ausdrucken von Nährwerttabellen als PNG, PDF oder JPG Datei. Zudem können auch direkt vollständige Etiketten mit Kennzeichnung aller Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren. Für die Nutzung vom vollen Funktionsumfang braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann du online erwerben und im Anschluss sofort mit der LMIV Kennzeichnung loslegen.

Nährwertdeklaration gemäß LMIV
LMIV | Pflichtangaben

LMIV | Pflichtangaben

In diesem Artikel erkläre ich kurz die Pflichtangaben gemäß der LMIV für Lebensmittel, verpackt, lose und online. LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung.

Software | Lebensmittel Etiketten

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelunternehmer die Nährwertangaben für die Nährwerttabelle gemäß LMIV berechnen und im Anschluss für die Lebensmittel Etiketten zum ausdrucken als Datei herunterladen. Für die Nährwertdeklaration erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten. Im Anschluss können die Etiketten mit den verschiedensten Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst die Lebensmittel Etiketten Software hier direkt kostenlos ausprobieren.

Lebensmittel Etiketten erstellen | Software

LMIV Pflichtangaben | Verordnung

Mehr zu der Verordnung und den Link zum Gesetzestext findet du in dem Artikel LMIV Verordnung. In dem Artikel erläutere ich auch, dass bei der LMIV grundsätzlich unterschieden wird in verpackte Lebensmittel und lose Ware. Zudem gibt es noch kleinere Unterschiede hinsichtlich Pflichtangaben je nachdem ob man Lebensmittel online oder lokal vor Ort (Einzelhandel, Hofladen etc) verkauft. Die Anforderungen an die Pflichtangaben auf dem Etikett vom Lebensmittel sind die höchsten. Wer alle Angaben vom Lebensmitteletikett kennt, wird kaum Probleme beim Verkauf in Gastronomie oder online Verkauf haben.

Die Tabelle zeige eine vereinfachte Übersicht zu den LMIV Pflichtangaben.

LMIV Pflichtangaben in Deutschland

Hier geht es ja insbesondere um das „Was“, also welche Angaben gemacht werden müssen. Wenn du dich auch für das „WIE“ interessierst, also beispielsweise wie die Angaben auf der Verpackung gemacht werden müssen, schau dir den Artikel zu den Vorschriften der Lebensmittelverpackung an. 

LMIV Pflichtangaben | verpackt

Auf dem Etikett von Lebensmitteln müssen diverse Pflichtangaben abgebildet sein. Zu den absolut immer verpflichtenden Angaben zählen:

  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Zutatenliste (siehe auch LMIV Zutatenliste)
  • Allergenkennzeichnung, Zusatzstoffe Kennzeichnung
  • Nettogewicht (oder Füllmenge, Abtropfgewicht) – siehe auch Nettogewicht berechnen
  • Mindesthaltbarkeitsdatum

Für die Zutatenliste (auch Zutatenverzeichnis) ist wichtig, dass unter gewissen Umständen noch eine QUID Kennzeichnung erforderlich ist. Dabei handelt es sich um eine Prozentangaben für die Mengenangabe gewisser Zutaten.

Wichtig ist, dass auch einige der Pflichtangaben auf dem Etikett nur unter gewissen Umständen notwendig sind. So muss zum Beispiel der Alkoholgehalt nur bei alkoholischen Getränken und nur ab 1,2 Volumenprozent Alkohol angegeben werden.

Die Nährwertdeklaration ist immer dann notwendig, wenn die Betriebe einen Jahresumsatz größer 1 Mio generieren und mehr als 10 Mitarbeiter haben. Kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld (Radius 50 – 100km) ihre Produkte vertreiben (Stichwort Direktvermarktung, Hofladen, etc.) werden häufig von der Nährwertdeklaration befreit. Dies gilt jedoch nur, wenn man verpackte Ware direkt an den Endverbraucher lokal vermarktet. Die Ausnahme gibt es beispielsweise nicht, wenn man seine Lebensmittel auch im Internet verkaufen möchte. Mehr zur Berechnung der LMIV Nährwerte, den Rundungsrichtlinien der Nährwertangaben und den Toleranzen findest du in diesem Artikel. Die genauen Vorschriften an die Darstellungform einer LMIV Nährwerttabelle habe ich in diesem Artikel erklärt.

 

Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Etiketten erfährst du in diesem Artikel.

LMIV Pflichtangaben | Online

Online sind fast genau die gleichen Angaben erforderlich wie auf dem Etikett. Einzig auf die Angabe vom Mindesthaltbarkeitsdatum darf verzichtet werden. Das macht auch Sinn, denn das MHD kann sich ja jederzeit wieder verändern und es wäre eine Zumutung, wenn man das MHD entsprechend ständig online auf der Website anpassen müsste.

Wichtig beim Fernabsatz ist, dass der Verbraucher vor dem Kauf über die Inhaltsstoffe im Lebensmittel informiert werden kann. Somit ist auch wichtig, dass beispielsweise die LMIV Nährwertangaben bereits online zu sehen sind.

Ein gutes Beispiel hierfür ist beispielsweise, wenn man seine Torten online verkaufen möchte.

Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Verpackungen findest du auch in diesem Artikel. 

LMIV Pflichtangaben Website

LMIV Pflichtangaben | Gastronomie (lose)

Für lose Ware sind diverse Pflichtangaben vom Etikett nicht notwendig. Hier beschränken sich die Angaben auf die Allergen- und Zusatzstoffe Kennzeichnung. Die Kennzeichnung darf dabei in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form erfolgen. Am einfachsten ist es, eine Allergenliste auszudrucken und diese hinter der Theke aufzubewahren. Alternativ kann man die Allergenliste auch in der Speisekarte mit einbinden.

Mit dem Rezeptrechner erhalten Nutzer auch automatisierte Vorschläge für die Kennzeichnung. Mehr zur Kennzeichnungspflicht für Allergene findet man in einem anderen Artikel.

Software | Lebensmittel Etiketten

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelunternehmer die Nährwertangaben für die Nährwerttabelle gemäß LMIV berechnen und im Anschluss für die Lebensmittel Etiketten zum ausdrucken als Datei herunterladen. Für die Nährwertdeklaration erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten. Im Anschluss können die Etiketten mit den verschiedensten Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst die Lebensmittel Etiketten Software hier direkt kostenlos ausprobieren.

Lebensmittel Etiketten erstellen | Software