Backverlust Berechnen (Reduktionsfaktor)

Backverlust Berechnen (Reduktionsfaktor)

Erfahre hier, wie du mit dem Rezeptrechner die Nährwerte pro 100g unter Berücksichtigung vom Backverlust (Reduktionsfaktor) berechnen kannst.

Bei der Zubereitung deiner Gerichte (z.B. beim Kochen oder Backen), verlierst du in der Regel Wasser. Diesen sogenannten Flüssigkeitsverlust beim Kochen und Backen musst du bei der Nährwertberechnung je 100g berücksichtigen. Beim Backen nennt man dies den Backverlust. Beim Kochen spricht man vom Kochverlust oder Garverlust. In diesem Artikel zeige ich dir, wie du den Backverlust berechnen kannst und wie du diesen Reduktionsfaktor bei der Nährwertberechnung je 100g anwendest.

Ein anderer Verlust, der beim Kochen in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung eine wichtige Rolle spielt, ist häufig der sogenannte Schälverlust. Dieser spielt insbesondere bei Obst und Gemüse eine Rolle. Mehr dazu erfährst du in dem Artikel Schälverlust berechnen (oft auch Putzverlust).

Nährwertdeklaration mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner Online kannst du die Nährwerte Berechnen für deine Rezepte je 100g, je Rezept und je Portion (sowohl zubereitet als auch im Rohzustand). Während der Fokus zu Beginn beim Rezeptrechner ausschließlich auf der Nährwertdeklaration (Nährwertkennzeichnung) lag, erweitern wie den Rezeptrechner nun kontinuierlich um weitere Tools und Anwendungen zur Lebensmittelkennzeichnung, sowohl für lose als auch verpackte Ware. Damit ist der Rezeptrechner ideal für kleine Lebensmittelproduzenten, die Lebensmittel Etiketten benötigen oder zumindest zur Allergenkennzeichnung verpflichtet sind. Es besteht zudem auch schon heute die Möglichkeit den Nutri Score zu berechnen. Das Erstellen einer Nährwerttabelle zur Angabe der Nährwerte je 100g im zubereiteten Zustand gehört jedoch zu den absoluten Kernfunktionen vom Rezeptrechner.

Mehr als nur Nährwerte Berechnen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang kannst du für die notwendigen Big7 Nährwerte pro 100g für deine Rezepte und Lebensmittel berechnen (unter Berücksichtigung vom Reduktionsfaktor). Du kannst den Rezeptrechner Online hier aber auch jederzeit einmal kostenlos ausprobieren.

Reduktionsfaktor berechnen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du nicht nur eine Nährwerttabelle Erstellen für deine Lebensmittel und Rezepte, sondern auch Preiskalkulationen durchführen und Etiketten erstellen. 

Backverlust & Kochverlust berechnen

Der Backverlust oder Kochverlust bezeichnet den Flüssigkeitsverlust deiner Gerichte bei der Zubereitung. Im Rezeptrechner Online fassen wir diesen Flüssigkeitsverlust allgemein zusammen unter dem Begriff „Reduktionsfaktor„. Am besten lässt sich dies anhand eines Beispiel erklären.

Nehmen wir an, du möchtest ein Brot backen und verwendest hierfür folgende Zutaten:

  • 500g Mehl
  • 350ml Wasser (=350g)
  • 1  Pck Trockenhefe (9g)
  • 1 EL Zucker (15g)
  • 1 TL Salz (5g)

Das ergibt ein Rohgewicht von 879 g (500g + 350g + 9g+ 15g+ 5g).

Nachdem du den Teig zubereitet hast, gibst du diesen für ca. 1h in den Backofen. Das fertig gebackene Brot wird keine 909g mehr wiegen. In unserem Beispiel wiegt das Brot am Ende 727g nach der Zubereitung.

Es ergibt sich ein Reduktionsfaktor von 0,8 (703g / 879 g = 0,8…). Diesen Reduktionsfaktor (0,8) kannst du nun nutzen und im Rezeptrechner Online eingeben um die Nährwerte je 100g nach Zubereitung zu ermitteln.

Reduktionsfaktor berechnen

Warum ist der Reduktionsfaktor relevant bei der Nährwertberechnung?

Der Backverlust und auch der Kochverlust hat keinen Einfluss auf die Nährwertberechnung je Portion oder je Rezept. Das liegt daran, dass sich Portion und Rezept auf keine konkrete Menge beziehen. Wenn man jedoch die Nährwerte je 100g berechnen möchte, muss man den Reduktionsfaktor berücksichtigen.

Schauen wir uns erneut das oben genannte Beispiel an:

Vor der Zubereitung (Gewicht: 879g)

Hier siehst du die Nährwertangaben je 100g bezogen auf den Rohzustand vorm Backen.

Nährwerte pro 100g - ohne Backverlust

Nach der Zubereitung (Gewicht: 703g)

Hier siehst du die Nährwertangaben je 100g bezogen auf den Zustand nach dem Backen.

Reduktionsfaktor berechnen für Backverlust

Die Nährwertangaben je 100g sind höher in dem rechten Bild. Das liegt daran, dass sich die Nährwerte nun auf weniger Gewicht verteilen. Den Unterschied in den Nährwertangaben sieht man eigentlich fast nur im Bezug auf die Nährwertangaben je 100g. Für das gesamte Rezept ändern sich die Nährwerte nicht. Auch für die einzelne Portion ändern sich die Nährwerte nicht, sofern man das gesamte Rezept durch die Anzahl der Portionen teilt. Die Menge in gramm je Portion hingegen ändert sich auch. 

Reduktionsfaktor im Rezeptrechner Online

Die Ermittlung des Reduktionsfaktors kann dir der Rezeptrechner Online nicht abnehmen. Dies ist individuell unterschiedlich und hängt von deiner Zubereitungsmethode ab. Aber die Berechnung der Nährwerte je 100g nach Zubereitung können wir dir abnehmen. Im Rezeptrechner Online kannst du den Reduktionsfaktor eingeben und dadurch direkt die Nährwerte je 100g nach Zubereitung ermitteln. Siehe dazu auch: Nährwerte je 100g berechnen

Du bist unsicher, wie hoch der Reduktionsfaktor für deine Gerichte ist? Im folgenden zeige ich dir einige Richtwerte für Reduktionsfaktoren verschiedener Lebensmittel Kategorien.

Richtwerte für Reduktionsfaktor von Lebensmittel Kategorien
Allergene Liste zum Ausdrucken für Speisekarte & Gatsronomie

Allergene Liste Vorlage

Mit dem Rezeptrechner kannst du nicht nur die Nährwertberechnung für deine Rezepte vornehmen (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung: Allergene). Du hast auch die Möglichkeit, direkt die Kennzeichnung der Allergene & Zusatzstoffe vorzunehmen. Hierzu erhältst du eine Liste mit allen Allergenen & Zusatzstoffen für einzelne Zutaten zur Auswahl. Du bekommst also automatisierte Vorschläge für die Allergenkennzeichnung. Die Allergene und Zusatzstoffe solltest du noch einmal manuell überprüfen. Damit sparst du dir lästige Vorarbeiten mit Listen oder einer Vorlage in Excel. Du kannst die Zutatenliste mit Allergenkennzeichnung im Anschluss auch direkt zum ausdrucken herunterladen.

Nährwertangaben Pflicht für Lebensmittel

Nährwertangaben Pflicht für Lebensmittel

In Zeiten von Corona stellen aktuell immer mehr Firmen auf verpackte Lebensmittel und Take Away um. Catering Firmen beginnen Lunch Boxen anzubieten für Mitarbeiter, die momentan zu Hause geblieben sind und viele kleine Unternehmen verkaufen Take Aways an der Eingangstür. Dies führt dazu, dass mehr Lebensmittel und Gerichte verpackt werden. Doch heißt dies automatisch auch, dass verpackte Lebensmittel gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ein vollständiges Lebensmittel Etikett inklusive Nährwertangaben Pflicht benötigen? In diesem Artikel erklären wir alles rund um die Nährwertangaben Pflicht (siehe auch Nährwertkennzeichnung). Was beim Erstellen vom Lebensmittel Etikett zu beachten ist und wie du deine Nährwertangaben berechnen kannst. Die Nährwertangaben kannst du übrigens gemäß Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV auch mit einem Nährwert Rechner berechnen. Der Rezeptrechner Online ermöglicht dir mit einem Rezeptrechner PRO Zugang alle notwendigen Nährwerte für die Nährwertdeklaration einfach und unkompliziert zu berechnen. 

Nährwertangaben & Etikett erstellen

Nutze den Rezeptrechner Online um die Nährwerte für deine Mahlzeiten und Rezepte zu berechnen je 100g, je Portion und je Rezept. Mit der GRATIS Version kannst du die Makronährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiß und Fett) ermitteln. Mit dem Rezeptrechner PRO Zugang kannst du auch die Nährwertberechnung der Big 7 bzw. Big 8 Nährwerte vornehmen. Probier diesen einfachen Nährwertrechner für Rezepte doch direkt mal ohne Anmeldung aus. Mit dem Rezeptrechner PRO Business kannst du zudem aus deinen Rezepten im Anschluss Etiketten zum drucken erstellen. Klicke den Button um den Etiketten Generator kostenlos auszuprobieren. 

 

Nährwertangaben Lebensmittel Pflicht

Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) & Nährwertangaben Lebensmittel Pflicht

Geregelt werden die Angaben für verpackte Lebensmittel erst einmal für alle EU Staaten durch die Europäische Kommission in der sogenannten Lebensmittelinformationsverordnung. Sie dient dem Zweck ausreichend Transparenz gegenüber dem Verbraucher sicherzustellen. Welche Angaben für Lebensmittel verpflichtend sind wird in der Verordnung ab Kapitel IV geregelt. Die Verantwortung über die Richtigkeit der Informationen liegt dabei beim Lebensmittelunternehmer. Dies wird im vorherigen Abschnitt noch geregelt. Weitere Informationen zur Lebensmittelkennzeichnung Schriftgröße findest du auch in diesem Artikel.

Verpflichtende Informationen für Lebensmittel

Verpflichtende Angaben über Lebensmittel sind detailliert aufgelistet in Artikel 9 auf L304/ 28. Demnach sind folgende Informationen für Lebensmittel verpflichtend:

  • Bezeichnung des Lebensmittels (rechtlich vorgeschriebene, verkehrsübliche oder beschreibende Beschreibung des Lebensmittels)
  • Verzeichnis der Zutaten (sämtliche Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils) – Ausnahmen gelten für Lebensmittel aus nur einer Zutat, z.B. Obst, Gemüse, Käse
  • Verarbeitungshilfsstoffe und Allergene (siehe auch Allergenkennzeichnung)
  • Menge bestimmter Zutaten (wenn auf Bild zu sehen oder gekennzeichnet in kurz: wenn der Verbraucher diese Zutat im Erzeugnis erwartet)
  • Nettofüllmenge des Lebensmittels (Volumeneinheit bei flüssigen, Masseeinheit bei festen Erzeugnissen)
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • ggf. besondere Anweisungen für Aufbewahrung
  • Name + Anschrift des Lebensmittelunternehmers
  • Ursprungsland oder Herkunftsort
  • für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent
  • eine Nährwertdeklaration (mehr dazu im unteren Abschnitt)

In meinen weiteren Ausführungen beziehe ich mich nun auf verpackte Lebensmittel.

Pflichtangaben auf Lebensmitteletiketten

Schriftgröße für Etiketten Beachten

Für vorverpackte Lebensmittel wird weiter geregelt (Artikel 12), dass die oben genannten Informationen direkt auf der Verpackung oder einem an dieser befestigten Etikett anzubringen sind. Die Informationen müssen dabei deutlich und gut lesbar sein.

Die Schriftgröße muss dabei mindestens eine x-Höhe von mindestens 1,2 mm betragen. Bei Verpackungen mit einer Oberfläche von weniger als 80 cm2 reicht eine Schriftgröße von mindestens 0,9mm (basierend auf dem kleinen x als Buchstaben). Klingt komplex. Als ich das gelesen habe, habe ich mich relativ schnell gefragt, ob man die Schrifthöhe eines Buchstaben eigentlich irgendwo in Word oder InDesign messen kann? Man kann ja schließlich nicht voraussetzen, dass jeder Lebensmittelunternehmer auch eine Grafikprogramm auf seinem PC besitzt. Ich habe mich deswegen auf die Suche begeben und tatsächlich ein Script gefunden, welches es erlaubt die Schrifthöhe vom kleinen x in InDesign zum messen. Dieses Script habe ich nun also verwendet um mal für ein paar typische Schriftarten zu messen, welche Schriftgröße man mindestens verwenden muss um der Anforderung in der Lebensmittelinformationsverordnung gerecht zu werden:

Fernabsatz (Online Shop)

Auch wer einen Online Shop betreibt und dort verpackte Lebensmittel anbietet oder diese über Amazon verkaufen möchte, muss alle Angaben zu den verpflichtenden Informationen für Lebensmittel machen. Hier gilt also immer die Nährwertangaben Pflicht für Lebensmittel. All diese Angaben (ausgenommen das Mindesthaltbarkeitsdatum) müssen dabei bereits vor Kaufabschluss für den Käufer zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass man die Informationen in den Produktdetails sichtbar machen muss.

 

Welche Nährwertangaben für Lebensmittel Etiketten?

Gemäß den Vorschriften müssen folgende Lebensmittel Nährwertangaben pro 100g immer vorhanden sein auf den Etiketten. Beachten dabei auch die richtige Reihenfolge der Nährwertangaben (siehe auch Nährstoffrechner).

  • Brennwert (kcal und Kj)
  • Fett
  • (davon) gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • (davon) Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Die Nährwerte sind 100g oder je 100ml anzugeben.

Wer unterliegt der Pflicht Lebensmittel Nährwertangaben anzugeben?

Die Nährwertangaben Pflicht gilt nur für vorverpackte Lebensmittel. Restaurants und Gastronomie, in der meistens lose Ware verkauft wird, unterliegt nicht der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung. Mehr dazu auch im Artikel Pflicht zur Nährwerttabelle für Restaurants.

Es handelt sich also vor allem um eine Pflicht für Lebensmittelhersteller und Produzenten, die verpackte Lebensmittel verkaufen. 

Von der Nährwertdeklaration sind Kleinstunternehmen befreit, die

  • weniger als 10 Mitarbeiter und
  • weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz aufweisen

Allerdings greift diese Regel nur, wenn die Erzeugnisse nur lokal vertrieben werden (direkt an den Endverbraucher abgegeben werden). Der Begriff „lokal“ bezieht sich dabei meist auf einen Umkreis von 50km von Herstellungsort. Sofern man als Kleinstunternehmer einen Online Handel (Online Shop) betreibt, ist man von der Nährwertdeklaration nicht befreit.

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/naehrwertkennzeichnung-lebensmittel-informationen.html?print=1

Wie kann man die Nährwertangaben für Lebensmittel berechnen?

Die angegebenen Werte sind dabei Durchschnittswerte. Diese können je nach Fall beruhen auf (Artikel 31):

a) der Lebensmittelanalyse des Herstellers

b) einer Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zutaten oder

c) einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nachgewiesenen und akzeptierten Daten

Sofern genug Platz existiert, sollten die Zahlen in Tabellenform angegeben werden. Wenn nicht ausreichend Platz existiert, können die Zahlen auch hintereinander aufgeführt werden.

Nährwertangaben Berechnen

Nutze den Rezeptrechner Online um die Nährwerte für deine Mahlzeiten und Rezepte zu berechnen je 100g, je Portion und je Rezept (siehe auch Nährwertangaben berechnen). Mit der GRATIS Version kannst du die Makronährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiß und Fett) ermitteln. Mit dem Rezeptrechner PRO Zugang kannst du auch die Nährwertberechnung der Big 7 bzw. Big 8 Nährwerte vornehmen. Probier diesen einfachen Nährwertrechner für Rezepte doch direkt mal ohne Anmeldung aus.

 

Lebensmittel Nährwertangaben Pflicht

Umgang mit dem Rezeptrechner, um die Nährwertangaben zu berechnen

Bei unserem Rezeptrechner handelt es sich um ein Tool, mit dem du schnell und problemlos die Nährwerte sämtlicher Lebensmittel berechnen kannst. Der Rezeptrechner enthält Angaben zu einer Vielzahl von Lebensmitteln. Du kannst diese Angaben nutzen, um die Nährwerte deiner Produkte zu berechnen. Solltest du Angaben zu bestimmten Markenprodukten benötigen, kannst du diese selbst in deinem Account eintragen (hier kostenlos Account erstellen). Wenn du mehrere Produkte mit demselben Basisrezept herstellst, kannst du dieses speichern und für verschiedene Rezepte nutzen. So lässt sich ein Grundrezept in eine Zutat umwandeln. Dies ist vor allem dann praktisch, wenn du für Soßen, Müslis und Marmelade Nährwertangaben machen musst. Du kannst also ganz einfach weitere Zutaten hinzufügen und die Nährwerte der neuen Rezepte mit sehr wenig Aufwand berechnen.

Nährwertangaben mit dem Rezeptrechner exportieren und ausdrucken

Mit dem Rezeptrechner PRO stehen dir weitere Funktionen zur Verfügung. Du kannst bis zu 100 Rezepte speichern und sogar eine Nährwertangaben Tabelle für bis zu 100 Lebensmittel erstellen. Dabei kannst du deine Rezepte als Lebensmittel speichern, sodass du zu einem spätere Zeitpunkt stets Zugriff auf sie hast. Diese Funktion ist insofern praktisch, als sie es dir erlaubt, Rezepte in Zutaten für weitere Rezepte umzuwandeln. Somit lassen sich mit minimalem Aufwand die Nährwertangaben für neue Rezepte erstellen. Um ein Rezept in eine PDF-Datei umzuwandeln, musst du die entsprechenden Zutaten einpflegen. Anschließend kannst du deine Nährwertangaben Tabelle problemlos exportieren und eine Excel-Tabelle erstellen. Dabei kannst du Nährwertangaben zu je 100 Gramm, einer Portion oder auch zum ganzen Rezept machen. In der Regel sind die so entstandenen Excel-Tabellen sehr umfangreich, da jede Zutat einzeln aufgelistet ist.

Nährwerttabelle zum Ausdrucken Erstellen

Excel-Tabellen sind nicht gerade für ihre Benutzerfreundlichkeit bekannt. Deshalb nutzt du ein Pivot-Tool, mit dem die Excel-Tabelle schnell in ein benutzerfreundlicheres Format umgewandelt werden kann. Wenn sich dies überaus kompliziert anhört, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Im Rezeptrechner erwartet dich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du schnell und unkompliziert eine Nährwertangaben Tabelle exportierst. Die Pivot-Tabelle hilft dir, dich auf die notwendigen Daten zu konzentrieren, die für dein Rezept auch tatsächlich wichtig sind.

Bei Pivot-Tabellen handelt es sich um Excel-Tabellen, die es dir erlauben, Daten aus anderen Tabellen auszuwerten und zu summieren. Dabei musst du die Ausgangstabelle gar nicht ändern. Umfangreiche Daten lassen sich auf das Wichtigste reduzieren. Du musst die Tabelle nicht einmal selbst erstellen – nutze einfach unsere Vorlage. Sobald du sie fertiggestellt hast, kannst du die Nährwerttabelle in eine PDF-Datei umwandeln und sie anschließend ausdrucken. Die Tabelle lässt sich dann auf Lebensmittelverpackungen aufbringen. Achte bei der Tabelle auch auf die Formatierung. Schließlich muss die Nährwertangaben Tabelle übersichtlich sein und den Kunden alle wichtigen Eckdaten auf einen Blick liefern. Du kannst nach Herzenslust ändern und formatieren, bis du mit dem Ergebnis zufrieden bist. Damit du die Vorgehensweise auch garantiert verstehst, stellen wir dir auch hier ein Tutorial zur Verfügung.

Lebensmittel Etiketten mit Vorlagen Erstellen

Da das Berechnen von Nährwertangaben für Lebensmittel Pflicht ist, haben wir dir weitere Tools bereitgestellt, um den Vorgang angenehmer zu gestalten. Im Rezeptrechner Blog findest du zahlreiche Materialien, die es dir erlauben, Etiketten herzustellen (siehe auch Lebensmitteletiketten erstellen). Diese Nährwertangaben Tabellen kannst du mit einem Etikettendrucker ausdrucken und sie dann direkt auf die Produkte aufkleben. Beginne sofort, Nährwertangaben zu berechnen, um deine Produkte gesetzeskonform zu machen. 

Lebensmittelkennzeichnung: Mindestschriftgröße Etiketten

Rezeptrechner Kostenlos Ausprobieren

Hast du Lust bekommen, unseren Rezeptrechner zu testen? Dann raten wir dir, zuerst die kostenlose Version auszuprobieren. Wenn du alle Big 7 Nährwertangaben berechnen möchtest, musst du auf den Rezeptrechner PRO umzusteigen. In der kostenpflichtigen Version kannst du die sieben wichtigen Nährwertangaben ermitteln. Welche Version des Rezeptrechners du nutzt, hängt in erster Linie von deinen Bedürfnissen ab. Für Manufakturen und Unternehmen ist der Rezeptrechner PRO ein absolutes Muss, für Privatpersonen hingegen reicht die kostenlose Version vollkommen aus. Da gemäß LMIV Nährwertangaben für Lebensmittel in vielen Fällen Pflicht sind, kommst du nicht darum herum, Erzeugnisse klar mit einem entsprechenden Etikett zu versehen. Denke daran, dass die Nährwertangaben unbedingt in Tabellenform auf der Verpackung stehen müssen. Wichtig ist, dass Angaben zu sieben verschiedenen Nährwertgruppen darauf stehen: Kalorien, Fett, Eiweiß, Kohlenhydrate, gesättigte Fettsäuren, Salz und Zucker.

Mit dem Rezeptrechner ist es ein Kinderspiel, Tabellen mit den relevanten Nährwertangaben zu erstellen und auszudrucken. Du kannst die Tabellen sogar selbst gestalten, sodass sie deinen Wünschen entsprechen. Besonders praktisch ist die Funktion, die es dir erlaubt, ein Rezept als Zutat zu speichern. So kannst du zu einem Grundrezept weitere Zutaten hinzufügen und anhand kleinster Veränderungen die neuen Nährwerte berechnen. In den meisten Fälle reiht das kostenlose Tool bereits aus. Wenn du Zusatzfunktionen benötigst, nutzt du am besten den Rezeptrechner PRO.

Nährwertdeklaration

Nährwertdeklaration

Big7 Nährwertdeklaration für Lebensmittel

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, wird sich früher oder später fragen, welche Angaben für das Lebensmittel gemacht werden müssen. Die Angaben für verpackte Lebensmittel auf dem Etikett sind nochmal weitreichender als die Angaben für die losen Lebensmittel. Für ersteres sind Hersteller dann auch schnell mit der Nährwertdeklaration konfrontiert. In diesem Artikel erläutere ich, wer der Deklarationspflicht für Lebensmittel unterliegt, wie man mit dem Rezeptrechner eine Nährwerttabelle erstellen kann, die LMIV konform ist (ganz ohne Laboranalyse). Zudem erläutere ich auch, wie es mit anderen deklarationspflichtigen Inhaltsstoffen (z.B. Allergene & Zusatzstoffe) aussieht. Vorab noch eine Sache: Nährwertdeklaration und Nährtwertkennzeichnung wird im deutschen Sprachgebrauch verwendet und bezieht sich grundsätzlich auf die gleichen Aspekte.

Nährwertdeklaration leicht gemacht 

Gemäß LMIV ist die Berechnung der Nährwerte genau so erlaubt wie eine Laboranalyse. Mit dem einfachen Nährwertrechner vom Rezeptrechner kannst du die Nährwerte für Rezepte eingeben, indem du deine Zutaten und Mengenangaben hinterlegst. 

Für die vollständige Berechnung der Nährwerttabelle ist ein PRO Business Zugang erforderlich. Damit bekommst du dann auch Zugriff auf den Bundeslebensmittelschlüssel, der offiziellen Nährwertdatenbank in Deutschland. Fehlen Zutaten, kannst du eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben in deinem Account hinterlegen. Flüssigkeitsverlust beim Kochen oder Backen wird über den sogenannten Reduktionsfaktor abgebildet.

Verwendest du verschiedene Rezeptkomponenten für weitere Rezepte, kannst du deine Rezepte auch in eigene Zutaten umwandeln. 

Deklaration Nährwerte

Mit dem Rezeptrechner kannst du Nährwertangaben berechnen pro 100g, pro Portion und pro Rezept (auch im zubereiteten Zustand). 

Die Lebensmittelinformationsverordnung

Seit dem 13. Dezember 2016 müssen alle verpackten Lebensmittel mit den entsprechenden Nährwertangaben versehen sein (siehe auch Nährwertangaben Pflicht). So will es die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die LMIV ist die deutsche Gesetzgebung, die die Lebensmittelkennzeichnung regelt. Zur Kennzeichnung der Lebensmittel gehören neben der Angabe der Nährwerte noch diverse weitere Aspekte. So müssen auf Lebensmitteletiketten zum Beispiel alle Zutaten in der richtigen Reihenfolge gelistet sein. Es muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein sowie Hinweise zur Aufbewahrung. Zudem ist darauf zu achten, dass das Nettogewicht und ggf. die Füllmenge und Abfüllmenge mit angegeben werden. In diesem Artikel geht es primär um die Nährwertdeklaration, häufig auch als Nährwerttabelle bezeichnet. Zudem gehen wir auch auf die Deklarationspflicht für Allergene und Zusatzstoffe ein. Für die weiterführenden Angaben auf den Lebensmitteletiketten, helfen die entsprechenden Verlinkungen.

Wichtig ist, dass die Deklarationspflicht nicht sofort für alle Betriebe greift. Es gibt einige Ausnahmen für die Deklarationspflicht, die ich im folgenden einmal beschreiben möchte.

Nährwertdeklaration – Ausnahmen nach Betriebsgröße

Grundsätzlich fordert die Lebensmittelfinformationsverordnung eine Nährwertdeklaration für fast alle vorverpackten Lebensmittel. Das dies primär dem Zweck die Transparenz gegenüber dem Verbraucher zu erhöhen. Das Ziel ist es natürlich nicht, einen komplexen bürokratischen Prozess aufzubauen und kleine Betriebe zu bestrafen. Und deswegen gibt es auch Ausnahmen. Wer von der Nährwertdeklaration betroffen ist und welche Ausnahmen existieren, soll im Folgenden kurz erklärt werden.

Die Pflicht zur Nährwertdeklaration besteht nicht, wenn es sich um

  • einen Betrieb mit < 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz < 2 Millionen Euro handelt
  • wenn der Betrieb ausschließlich im Umkreis von <50 km vom Herstellungsort (teilweise auch bis 100km) Lebensmittel vertreibt – Achtung bei Fernabsatz (Online Shop)!

Wenn ich also bisher meine Fruchtaufstriche und Marmeladen ausschließlich in meinem eigenen Laden und auf einem Wochenenmarkt bzw. durch explizite Läden im Umkreis verkauft habe, bin ich von der Pflicht zur Nährwertdeklaration nach wie vor befreit. 

Nicht davon befreit bin ich jedoch, wenn ich nun anfange meinen Online Shop aufzubauen und meine Waren nicht nur im direkten Umkreis sondern auch im Fernabsatz betreibe. In dem Moment, in dem ich anfange meine Produkte auch online anzubieten, bin ich auch zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet. Was genau auf dem Lebensmitteletikett der verpackten Lebensmittel stehen muss, habe ich in diesem Artikel zu den Vorschriften verpackter Lebensmittel nochmals genauer beschrieben.

Nährwertdeklaration – Ausnahmen für bestimmte Lebensmittel

Es gibt Lebensmittel, die von der LMIV ausgeschlossen sind.

Zu den Ausnahmen gehören unter anderem für Tee, Kräuter, Gewürze, Tafelsüßen, Lebensmittelzusatzstoffe, Hefe, Kaugummi oder Gelatine. Von den Lebensmittelinformationsverordnung Pflichtangaben ausgeschlossen sind zudem Erzeugnisse, die in sehr kleinen Mengen direkt an den Endverbraucher oder an kleine lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden.

Diese Richtlinien gelten innerhalb der gesamten Europäischen Union. Anhand dieser Lebensmittelinformationsverordnung Pflichtangaben können Konsumenten bewusste Entscheidungen treffen, wenn es um den Kauf von Lebensmitteln geht.

Nährwertdeklaration Lebensmittel: Welche Nährwertangaben müssen gemacht werden?

Die LMIV schreibt vor, dass  auf der Nährwerttabelle bestimmte Lebensmittel Nährwertangaben (die sogenannten Big7) enthalten sein müssen.

Dabei handelt es sich um folgende Pflichtangaben:

– Brennwert (kJ & kcal)
– Fett
– Gesättigte Fettsäuren
– Kohlenhydrate
– Eiweiß
– Zucker
– Salz

Die Angaben müssen immer pro 100 g oder 100 ml des Produktes gemacht werden (im zubereiteten Zustand).

Nährwertkennzeichnung Erstellen

Hier erkläre ich dir, wie du Lebensmittel Etiketten erstellen kannst. 

Freiwillige Zusatzangaben

Zusätzlich darfst du auch Angaben zu den Nährwerten in einer Portion machen, doch bleibt dies dir selbst überlassen. Wenn du möchtest, kannst du auch Angaben zu den folgenden Inhaltsstoffen machen:

– Einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren,
– Mehrwertige Alkohole (sogenannte Zuckeralkohole oder Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit oder Xylit)
– Stärke,
– Ballaststoffe,
– Vitamine und Mineralstoffe

Allerdings gelten auch hier besondere Richtlinien. So darfst du beispielsweise nur dann Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen machen, wenn diese in ausreichender Menge in dem jeweiligen Produkt enthalten sind. In der Regel sollte die Vitaminmenge pro 100 g mindestens 15 % des empfohlenen Tagesbedarfs ausmachen, damit sie überhaupt erwähnt werden darf. Dies ist insofern wichtig, als dass die Nährwerttabelle für den Endverbraucher eine Art Leitfaden darstellt. Wer sich gesund ernähren möchte, sollte es möglichst leicht haben, die passenden Produkte zu wählen. Doch auch wenn ein bestimmtes Lebensmittel bedenken auslöst, ist die Nährwerttabelle wichtig, So sieht man auf einen Blick, wie viele Kalorien pro 100g in einem Produkt enthalten sind. Wenn du mit bestimmten Nährstoffen wirbst, musst du deren Menge unbedingt angeben. Enthält dein Produkt beispielsweise Omega-3-Fettsäuren, musst du unbedingt genaue Angaben zum Nährstoffgehalt machen. Diese Angaben gehören jedoch nicht in die Tabelle mit den Angaben zu den „Big 7“, sondern müssen separat gemacht werden.

Referenzmenge

Viele Endverbraucher orientieren sich an den allgemeingültigen Referenzmengen. In der Regel liegt die durchschnittliche Kalorienzufuhr bei 2000 kcal täglich. Wenn du möchtest, kannst du die Angaben der „Big 7“ zusätzlich in prozentualen Anteilen ausdrücken. Als Referenzmenge gilt dann immer die durchschnittliche Kalorienzufuhr für einen Erwachsenen. Du gibst also an, welchen Prozentsatz Eiweiß, Fett und Kohlenhydrate ausmachen. Das Ganze lässt sich auch mit einer bunten Grafik in Szene setzen. So weiß der Verbraucher sofort, worauf er beim Kauf achten muss.

Wie kommt man zur Nährwertdeklaration?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Wege die Nährwerte für ein Lebensmittel oder Rezept zu ermitteln. Die LMIV sieht vor, dass Nährwertangaben sowohl durch eine Laboranalyse aber auch durch die eigenständige Berechnungen durchgeführt werden können.

Laboranalyse

Man kann seine Lebensmittel durch eine Nährwertanalyse im Labor untersuchen lassen. Das bedeutet, dass man eine Probe einschicken muss und diese dann im Labor analysiert wird. Wichtig ist jedoch, dass es sich bei der Probe auch nur um eine einzige Stichprobe handelt. Die Laboranalyse mag zwar im ersten Moment für die jeweilige Probe genauer erscheinen, letztlich kann aber eine zweite Probe hier auch schon Toleranzen bei der Nährwertdeklaration aufweisen. Deswegen erlaubt der Gesetzgeber sowieso gewisse Toleranzen bei der Nährwertdeklaration. Das heißt, es gibt pro Nährwerte eine Bandbreite innerhalb derer sich die Angabe befinden darf. Hier definiert ein EU Leitfaden für das Prüfverfahren zudem auch noch Rundungsregeln für die Nährwertdeklaration, die sich ausschließlich auf die Rundung für die Toleranzen beziehen. 

Gibt man beispielsweise 5g Kohlenhydrate an und bei einer Kontrolle ergibt sich ein Wert von 5,5g, dann ist dies nicht sofort falsch und man muss auch nicht sofort eine Strafzahlung leisten. Viel wichtiger ist, dass man die Bandbreiten einhält.

Berechnung der Nährwerte

Bei der eigenständigen Nährwertberechnung kann man mit Durchschnittswerten arbeiten. Es gibt öffentliche Nährwertdatenbanken, die man hierfür nutzen kann. Die wohl bekannteste ist der Bundeslebensmittelschlüssel mit > 14000 Zutaten. Die Nutzung vom BLS (Bundeslebensmittelschlüssel) kostet 119 € netto, wenn man einfach nur die Excel Tabelle mit den Rohstoffen nutzen möchte. In diesem Falle muss die Berechnung jedoch noch eigenständig erfolgen. Das bedeutet nicht nur, dass man zunächst die Menge der Nährwerte für jede einzelne Zutat berechnen muss, sondern man muss auch manuell noch Reduktionsfaktoren mit einrechnen.

Hier setzen wir mit dem Rezeptrechner PRO Business an. Mit dem Rezeptrechner PRO Business kann man ebenfalls auf den BLS zugreifen. Damit bekommt man Zugriff auf ein Programm, mit dem man die einzelnen Zutaten und Mengen nur auswählt und die Nährwerte werden dann automatisch pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnet. Dabei wird auch der Reduktionsfaktor berücksichtigt. Man kann also die Nährwerte auch direkt im zubereiteten Zustand eines Produkts ermitteln (obwohl vielleicht nur die Menge der Rohstoffe vorliegt).

Deklaration Nährwerte

Jetzt kostenlos ausprobieren

Du kannst den Rezeptrechner hier kostenlos ausprobieren und direkt für eines deiner Rezepte die Makronährstoffe berechnen. Für die erweiterte Nährwertberechnung der Big7 benötigt es dann die Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business.

Nährwerttabelle – worauf ist noch zu achten?

Die Lebensmittelinformationsverordnung Pflichtangaben müssen in Tabellenform dargestellt werden. Die Angaben beziehen sich immer auf 100 g oder 100 ml des Lebensmittels. Es kann jedoch auch passieren, dass auf der Verpackung nicht ausreichend Platz für eine Tabelle ist, die größte Oberfläche der Verpackung jedoch nicht kleiner als 25 cm2 ist. Ist dies der Fall, können die Nährwerte auch hintereinander aufgeführt werden. Ist die größte Oberfläche der Verpackung kleiner als 25 cm2, dürfen die Nährwertangaben sogar gänzlich weggelassen werden. In bestimmten Fällen ist es zulässig, die Nährwerte für eine Verzehreinheit oder eine Portion anzugeben. Als Portion gilt eine bestimmte Menge, die von einer einzigen Person auf einmal verzehrt werden kann. Hier wird vor allem an die Vernunft appelliert. Deshalb sollte eine Portion weder zu klein noch zu groß sein. Die Portionsgröße muss auf der Verpackung vermerkt und für den Verbraucher einfach zu finden sein. Die Verzehreinheit entspricht nicht unbedingt der Portion. Wenn du Angaben zu beidem machst, müssen Portion und Verzehreinheit klar angegeben sein. Gemäß LMIV muss die Größe einer Portion beziehungsweise Verzehreinheit durch den Verbraucher leicht zu erkennen sein. Im Fokus steht jedoch stets die Nährwerttabelle mit den Nährwertangaben. Unabhängig davon, ob Portion oder Verzehreinheit angegeben sind, müssen die Angabe pro 100g/ml stets angegeben sein.

Nährwerttabelle Deklaration

Nährwerttabelle zum ausdrucken

Nachdem du die Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner durchführt hast, kannst du auch direkt eine Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen. Dazu öffnest du dann den Etiketten Generator vom Rezeptrechner. Du kannst dort nicht nur Nährwerttabellen sondern auch vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen. Auch den Etiketten Generator kannst du kostenlos ausprobieren. 

Lebensmittel verkaufen – Etiketten Angaben

Lebensmittel verkaufen – Etiketten Angaben

Selbst hergestellte Lebensmittel verkaufen: Das sind die Vorschriften

Du stellst deine eigenen Lebensmittel her und möchtest diese nun gern online oder im Hofladen verkaufen? Dann musst du bestimmte Punkte beachten. Denn auch wer selbst gemachte verpackte Lebensmittel online verkaufen möchte, muss sich an die Vorschriften der Lebensmittelinformationsverordnung (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung) halten. Hier erfährst du, welche Vorschriften du dabei beachten musst, wenn du selbst hergestellte Lebensmittel verkaufen möchtest. Zudem zeige ich dir, wie du mit dem Rezeptrechner die Nährwertberechnung für deine Rezepturen oder Lebensmittel vornehmen kannst um teure Nährwertanalysen im Labor zu vermeiden. Im Anschluss kannst du auch direkt vollständige Lebensmitteletiketten Vorlagen erstellen mit Nährwerttabelle. Hierfür benötigst du einen Rezeptrechner PRO Business Account.

Nährwertkennzeichnung Lebensmittelinformationsverordnung

Nährwertberechnung & Etiketten für Lebensmittel erstellen

Mit dem Rezeptrechner Online kann man schnell und unkompliziert die Nährwertberechnung für eigene Rezepte und selbst gemachte Lebensmittel durchführen um diese verpackt zu verkaufen. Hierfür muss man nur die Zutaten und Mengen eingeben. Der Rezeptrechner berechnet automatisch alle Big 7 Nährwerte je 100g, je Portion und je Rezept. Sobald das Rezept gespeichert ist, kann man mit Hilfe vom Etiketten Generator automatisch eine Lebensmitteletiketten Vorlage erstellen mit Zutatenliste & Nährwerttabelle. Alles, was es dafür braucht, ist einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Im Vorwege kannst du den Rezeptrechner aber auch kostenlos ausprobieren, sowohl online als auch in der App.

Verpackte Lebensmittel Online verkaufen

Diese Vorschriften musst du beachten

Seit Dezember 2014 müssen sämtliche Lebensmittel gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet sein. Im Klartext bedeutet dies, dass auf der Verpackung genaue Angaben zu den sogenannte „Big 7“ stehen müssen. ZU den „Big 7 Nährwertangaben“ zählen:

– Brennwert
– Fett
– Gesättigte Fettsäuren
– Kohlenhydrate
– Zucker
– Eiweiß
– Salz

Diese Angaben müssen in genau dieser Reihenfolge und in tabellarischer Form auf der Verpackung vom Lebensmittel stehen. Allerdings gibt es auch beim Verkaufen für die verpackte Lebensmittel einige Ausnahmen: Zu Gewürzen, Salz, Tee und alkoholischen Getränken müssen keine Angaben gemacht werden. Dasselbe gilt für das Verkaufen von losen selbst hergestellten Lebensmittel. Selbstverständlich bist du auch dazu verpflichtet, Angaben zu etwaigen Allergenen zu machen (siehe auch Allergene Liste). Ziel der LMIV ist ein besseres Verständnis vonseiten des Endverbrauchers ebenso wie eine erleichterte Wahl. Wer der Nährwertkennzeichnung Pflicht unterliegt und welche Hersteller bzw Produkte von der Nährwertdeklaration befreit sind, erfährst du auch über den Link.

selbst gemachte Lebensmittel verkaufen - Etikett

Big 7 Nährwerte berechnen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business Account kannst du die sogenannten Big 7 Nährwertangaben, die du für das Erstellen vom Lebensmittel Etikett benötigst, berechnen. Die Berechnung der Nährwerte ist gemäß Lebensmittelinformationsverordnung erlaubt. Das ist deutlich kostengünstiger als eine aufwendige und teure Nährwertanalyse. Du kannst den Rezeptrechner Online direkt ausprobieren und kostenlos einen Account erstellen

Lebensmittel online verkaufen Vorschriften: Benötige ich eine Genehmigung?

Um selbstgemachte Lebensmittel online verkaufen zu können, musst du ein Gewerbe anmelden. Dafür ist die Anmeldung eines Kleinstgewerbes bis zu einer bestimmten Umsatzschwelle völlig ausreichend. Das Kleinstgewerbe wird im Rahmen der Einkommensteuer versteuert.

Selbst hergestellte Lebensmittel verkaufen: Wie muss das Lebensmitteletikett aussehen?

Gemäß der LMIV werden besondere Anforderungen an das Lebensmittel Etikett gestellt. Es muss die Nährwerttabelle ebenso wie weitere wichtige Angaben enthalten. Zu Letzteren zählen die genaue Bezeichnung des jeweiligen Lebensmittels, die Herkunftskennzeichnung sowie Name und Anschrift des Herstellers. Damit die Angaben auch deutlich lesbar sind, muss die Schriftgröße mindestens 1,2 mm betragen (siehe auch Mindestschriftgröße Etiketten). Es kann jedoch passieren, dass auf der Verpackung nicht genügend Platz vorhanden ist. Für Verpackungen mit einer Maximalgröße von 25 cm2 gelten diese Vorschriften nicht. Dann kannst du die Angaben statt als Tabelle ganz einfach als Fließtext machen.

Etiketten für selbst gemachte Lebensmittel - Vorlage

Mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner kannst du für deine selbst hergestellten Lebensmittel Etiketten erstellen mit Nährwertangaben. 

selbst gemachte Lebensmittel online verkaufen

Mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner kannst du für deine selbst hergestellten Lebensmittel Etiketten erstellen mit Nährwertangaben. 

Einige Hersteller machen auch Angaben zur Referenzmenge. Da die Nährwertinformationen immer für 100 g des jeweiligen Produktes gelten, beziehen sich auch die Angaben zur Referenzmenge auf diese Produkteinheit. Allerdings gehen viele Hersteller einen Schritt weiter und machen Angaben zur einer einzelnen Portion. Die Portionsgröße wird vom Hersteller gewählt und entspricht der Menge, die man in einer Verzehrsitzung zu sich nehmen kann. Bei Getränken entspricht dies ungefähr einem Volumen von 200 ml. Somit enthält eine Flasche mit einem Fassungsvermögen von einem Liter fünf Portionen. Du müsstest also Angaben zu den Nährwerten für 100 ml des Getränks machen. Auf Wunsch könntest du auch die Nährwerte pro 200-ml-Portion angeben. Für alkoholische Getränke mit > 1,2 % Vol Alkoholgehalt muss der Alkohol zudem in Volumenprozent auf dem Etikett angegeben werden. Mit dem Rezeptrechner kannst du auch den Alkoholgehalt berechnen für deine alkoholischen Getränke.

Jetzt kannst du problemlos den Rezeptrechner Online nutzen, um schnell und einfach die Nährwerte deiner Lebensmittel zu berechnen. Du kannst verschiedene Rezepte speichern und diese je nach Bedarf leicht abändern. Mit dem Rezeptrechner lassen sich LMIV-konforme Etiketten erstellen, die du anschließend ausdrucken kannst.

Teste kostenlos den Rezeptrechner Online und lass dich von den vielen Features dieses praktischen Tools überzeugen. Du kannst Nährwerte berechnen, Rezepte speichern und Etiketten ausdrucken. Darüber hinaus ist der Rezeptrechner auch dann geeignet, wenn du die Übersicht über Broteinheiten behalten oder deine Kalorienzufuhr kontrollieren möchtest.

Lebensmittel Etiketten selbst gestalten

Mit dem Lebensmittel Etiketten Generator vom Rezeptrechner kannst du nun das Design und Layout deiner Lebensmittel Etiketten selbst gestalten. Nachdem du deine Rezepturen erstellt hast und die Nährwertberechnung durchgeführt hast, kannst du mit der Design Gestaltung für deine Lebensmittel-Etiketten starten. Öffne dazu den Lebensmittel Etiketten Generator und wähle zunächst das Layout aus. Du hast nicht nur die Möglichkeit, Schriftgröße und Schriftart zu bestimmen.  Du kannst auch wählen, ob es ein Hoch- oder Querformat sein soll. In Zukunft kannst du auch das Ratio der Höhe im Verhältnis zur Breite auswählen. Hintergrundfarbe sowie Rahmenstärke kann ebenfalls von dir beliebig gestaltet werden. Probiere den Etiketten Generator hier einfach schnell kostenlos aus.

Etiketten für Selbstgemachtes