Butter Allergenkennzeichnung

Butter Allergenkennzeichnung

Für Lebensmittelhersteller ist die richtige Kennzeichnung von Butter, sei es als eigenständiges Produkt oder als Bestandteil in komplexen Rezepturen, sehr wichtig. Nicht nur sind Produzenten und Lebensmittelunternehmer gemäß LMIV dazu verpflichtet. Die Verbraucher erwarten auch eine verlässliche Angabe zu Allergenen, Inhaltsstoffe, Nutri-Score, Mengenangaben und Haltbarkeitsdaten. In diesem Artikel erläutere ich, worauf man bei der Kennzeichnung von Butter (als Monoprodukt) und als zusammengesetztes Lebensmittel achten sollte. Ich gehe dabei nicht explizit auf die Allergenkennzeichnung sondern auch auf weitere Pflichtangaben der Butter ein. Darüber hinaus nenne ich aber auch konkrete Beispiele zur Allergenkennzeichnung von Butter. 

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung, Nährwertberechnung und Rezeptverwaltung. Nutzer können mit Hilfe der webbasierten Software Rezepturen eingeben und direkt die Nährwerte pro 100g berechnen. Im Anschluss kann man mit Hilfe eines Etiketten Generators automatisch die Lebensmitteletiketten erstellen und als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen und ausdrucken. Für das Etikett wird auch automatisch eine Zutatenliste (sortiert nach Mengenangabe) mit Vorschlägen zur Allergenkennzeichnung generiert (siehe Beispiel Butter). Nutzer können zudem Rezepte digital verwalten, Rezeptblätter als PDF generieren und auch eine Allergene Liste für alle Rezepte herunterladen. Die Software eignet sich sowohl für den Verkauf von verpackten Lebensmitteln als auch lose Ware.

Kennzeichnung Allergene für Butter im Lebensmittel

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelproduzenten viel Zeit und Kosten sparen bei der Kennzeichnung und Nährwertberechnung (ideal für Feinkost, Catering, Gemeinschaftsverpflegung, Bäckerei, Konditorei, Hofläden etc). Für verpackte Lebensmittel können automatisch vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben generiert werden. Darüber hinaus werden auch automatisch Vorschläge zur Allergenkennzeichnung (siehe Beispiel Butter) gemacht. 

Kennzeichnung der Butter als reines Lebensmittel

Butter als reines Lebensmittel ist ein Monoprodukt. Das bedeutet, dass es sich um ein Lebensmittel handelt, das im Wesentlichen aus einem einzigen Inhaltsstoff besteht: Milchfett. Monoprodukte haben in der Regel weniger komplexe Zusammensetzungen als Produkte mit vielen verschiedenen Zutaten. Aufgrund dieser Einfachheit gelten für Monoprodukte wie Butter tatsächlich einige Erleichterungen bei der Kennzeichnung im Vergleich zu komplexeren Lebensmitteln.

Dennoch sind bestimmte Pflichtangaben nach wie vor erforderlich, um Verbrauchern genaue Informationen über das Produkt zu geben und ihnen eine fundierte Wahl zu ermöglichen. Dazu gehören:

  • Allergene: Bei Butter als Monoprodukt müssen die Allergene klar und deutlich auf der Verpackung angegeben werden. Da Butter aus Milch hergestellt wird, ist Milch das Hauptallergen, das prominent aufgeführt werden muss. Mehr dazu auch unter Allergene Übersicht – Lebensmittel.
  • MHD: Das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum muss angegeben werden, um die Haltbarkeit des Produkts zu kommunizieren.
  • Nettofüllmenge: Die Menge an Butter in der Verpackung muss klar und deutlich angegeben werden.
  • Anschrift des Herstellers: Informationen zum Hersteller sind wichtig für die Rückverfolgbarkeit und Kontaktmöglichkeiten.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Monoprodukten wie reiner Butter normalerweise keine separate Zutatenliste erforderlich ist, da diese Produkte aus nur einer Zutat bestehen und keine komplexen Mischungen darstellen. Die Hauptzutat, in diesem Fall Milchfett, ist bekannt und erfordert keine separate Auflistung. Mehr dazu findest man in Artikel 19 der LMIV.

Wie sieht’s mit der Herkunftskennzeichnung für Butter aus?

Die Herkunftskennzeichnung für Butter unterliegt den Regelungen der europäischen und nationalen Gesetzgebung. Gemäß der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Butter nicht vorgeschrieben, es sei denn, die Herkunft ist für den Verbraucher von entscheidender Bedeutung, um eine informierte Wahl zu treffen.

In einigen Ländern gibt es jedoch nationale Regelungen, die eine freiwillige oder verpflichtende Herkunftskennzeichnung für bestimmte Lebensmittel vorsehen. Es ist daher ratsam, die gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land zu überprüfen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang eine Herkunftskennzeichnung für Butter erforderlich ist.

Wenn Sie als Lebensmittelhersteller oder Direktvermarkter eine Herkunftskennzeichnung auf der Verpackung von Butter verwenden möchten, sollten Sie sicherstellen, dass die Angaben korrekt, klar und nicht irreführend sind. Die Angabe der Herkunft kann das Vertrauen der Verbraucher stärken und deren Kaufentscheidungen beeinflussen.

Gibt es Butter, die keine Milch als Allergen enthält?

Butter wird in der Regel aus Milch hergestellt und besteht hauptsächlich aus Milchfett. Es gibt jedoch Alternativen wie „vegane Butter“ oder „pflanzliche Butter“, die auf pflanzlichen Ölen basieren und keine tierische Milch enthalten. Diese Produkte werden oft für Menschen hergestellt, die tierische Produkte meiden, sei es aus ethischen, gesundheitlichen oder anderen Gründen. Es ist wichtig, die Zutatenliste solcher Produkte sorgfältig zu überprüfen, um sicherzustellen, ob sie Milch oder andere allergene Bestandteile enthalten. Die Kennzeichnung und Bezeichnung solcher Produkte kann je nach den örtlichen Vorschriften variieren.

In vielen Ländern ist die Verwendung des Begriffs „Butter“ für pflanzliche Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt sind, gesetzlich eingeschränkt. Der Begriff „Butter“ wird oft für Produkte reserviert, die aus tierischer Milch hergestellt werden. Daher ist es in vielen Regionen nicht zulässig, pflanzliche Produkte als „Butter“ zu kennzeichnen. Stattdessen werden Begriffe wie „vegane Butter“ oder „pflanzliche Streichcreme“ verwendet, um die pflanzliche Natur des Produkts hervorzuheben und Verwechslungen zu vermeiden.

In Deutschland ist die Verwendung des Begriffs „Butter“ für pflanzliche Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt sind, rechtlich nicht gestattet. Das Lebensmittelrecht in Deutschland legt fest, dass der Begriff „Butter“ ausschließlich für Produkte verwendet werden darf, die aus Milch oder Rahm gewonnen werden. Pflanzliche Produkte, die ähnliche Eigenschaften wie Butter haben, dürfen nicht als „Butter“ bezeichnet werden.

Stattdessen müssen Hersteller von pflanzlichen Produkten klare und deutliche Bezeichnungen verwenden, die die pflanzliche Natur des Produkts hervorheben. Zum Beispiel könnten Begriffe wie „vegane Butter“, „pflanzliche Streichcreme“ oder ähnliche Bezeichnungen verwendet werden. Diese Bezeichnungen sollen sicherstellen, dass Verbraucher nicht irreführt werden und die Art des Produkts klar erkennen können.

Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Butter als Zutat

Die Kennzeichnung von Butter als Bestandteil in einer zusammengesetzten Rezeptur, beispielsweise in einem Backprodukt oder einem Gericht, folgt ähnlichen Grundsätzen wie die Kennzeichnung von Butter als eigenständiges Lebensmittel. Abgesehen von den Pflichtangaben (siehe Butter als Monoprodukt) sind hier noch weitere Angaben auf dem Etikett erforderlich:

  • Zutatenliste: Die Zutatenliste muss alle Bestandteile des Lebensmittels auflisten, einschließlich der Butter. Die Butter sollte in der Liste der Zutaten entsprechend ihrer Menge aufgeführt sein. Mehr zu den Anforderungen an die Zutatenliste zusammengesetzer Lebensmittel findest du auch im Artikel LMIV Zutatenliste.
  • Allergenkennzeichnung: Wenn Butter als Bestandteil in einer zusammengesetzten Rezeptur verwendet wird und andere Zutaten hinzugefügt werden, müssen die Allergene gemäß den gesetzlichen Vorschriften deklariert werden. Da Butter aus Milch hergestellt wird, die ein häufiges Allergen ist, muss auf dem Etikett oder in der Zutatenliste klar darauf hingewiesen werden, dass das Produkt Milchbestandteile enthält. Dies gilt unabhängig davon, ob die Allergene aus der Butter selbst oder aus anderen Zutaten stammen. Die Allergenkennzeichnung ist entscheidend, um Verbraucher mit Milchallergien vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen.
  • Mengenangabe für Butter in zusammengesetzten Lebensmitteln: Wenn Butter in einem Lebensmittel enthalten ist und dessen Bezeichnung „Butter“ enthält oder wenn die Butter in der Zutatenliste prominent aufgeführt ist, muss die Menge an Butter in Form einer Prozentangabe angegeben werden (siehe auch QUID Kennzeichnung). Diese Prozentangabe bezieht sich auf das Endprodukt und basiert auf dem Gesamtgewicht des Lebensmittels. Dies ermöglicht den Verbrauchern, die Menge der enthaltenen Butter im Verhältnis zur Gesamtmenge des Lebensmittels besser zu verstehen.

Beispiele für die Allergenkennzeichnung von Butter

Im folgenden findest du 2 Beispiele zur Allergenkennzeichnung von Butter in zusammengesetzten Lebensmitteln. Mehr Beispiele zur Allergenkennzeichnung von Milch findest du in einem anderen Artikel. 

  • Beispiel: Kekse mit Butterfüllung Zutaten: Weizenmehl, Zucker, Ei, Vanilleextrakt, Backpulver, Salz, Butter (Milch) (10%).
  • Beispiel: Pasta mit Butter-Kräutersauce Zutaten: Pasta (Hartweizengrieß), Sahne, Parmesankäse, Knoblauch, Petersilie, Salz, Pfeffer, Butter (Milch) (20%).

Wie man Anhand von dem Beispiel zur Allergenkennzeichnung für Butter sehen kann, werden im ersten Beispiel für Butter nicht nur die Allergene angeben. Darüberhinaus wird auch noch die QUID Regelung angewendet. In diesem Falle ist dies erforderlich, dass die Butter als Beschreibung Teil der Lebensmittelkennzeichnung ist. 

Allergene Liste für Gastronomie erstellen

Wer Gerichte und Mahlzeiten in der Gastronomie verkauft, muss keine Lebensmitteletiketten erstellen. Dennoch sind auch Gastronomen verpflichtet Auskunft über Allergene und Zusatzstoffe zu machen. Hier kann es helfen, für Rezepte eine Allergene Liste als PDF zu erstellen und herunterzuladen. Diese Liste kann man den Mitarbeitern geben oder in der Speisekarte abbilden um die Kunden auf Nachfrage informieren zu können.

Allergenkennzeichnung Butter

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelproduzenten eine Allergene Liste als PDF für alle oder ausgewählte Rezepturen erstellen und herunterladen. 

Nährstoffe berechnen

Nährstoffe berechnen

Die genaue Berechnung der Nährstoffe in Lebensmitteln ist von entscheidender Bedeutung, um Verbrauchern Informationen über die Nährwertzusammensetzung ihrer Produkte zu liefern. Dies ist nicht nur für die Lebensmittelkennzeichnung wichtig, sondern auch für die Vermarktung und den Aufbau von Vertrauen bei den Kunden. Diese Anleitung richtet sich speziell an Lebensmittelhersteller und Direktvermarkter, die ihre Produkte auf Basis genauer Nährwertdaten präsentieren möchten (siehe auch Direktvermarktung Lebensmittel Rechner). Wir erläutern sowohl die Theorie und die Grundlagen der Nährstoffberechnung. Ebenso gehe ich aber auch darauf ein, wie man mit dem Rezeptrechner Programm viel Zeit und Kosten beim Berechnen der Nährstoffe für Rezepte und Lebensmitteln sparen kann.

Nährwertkennzeichnung für Direktvermarkter | Software

Mit dem Rezeptrechner Programm können Lebensmittelproduzenten und Direktvermarkter viel Zeit und Kosten bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährstoffberechnung sparen. Dafür braucht es lediglich eine kostengünstige Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Nutzer können direkt online auf die Software zugreifen. Man gibt seine Rezepte (Zutaten und Mengen) ein und bekommt direkt die fertig berechneten Nährwerte pro 100g im gewünschten Format (Text, Tabelle/ Bilddatei oder PDF). Der Flüssigkeitsverlust beim Kochen wird über einen Reduktionsfaktor abgebildet. Eigene Zutaten vom Lieferanten mit bekannten Nährwertangaben können im Account hinterlegt werden. Für Rohstoffe erhalten Nutzer Zugang zur BLS Datenbank. Nachdem man die Rezepte eingegeben hat, kann man direkt vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben generieren und herunterladen. Mit einem passenden Etikettendrucker können die Vorlagen auch eigenständig ausgedruckt werden.

Nährstoffberechnung für Lebensmittel

Mit der Rezeptrechner Software könne Lebensmittelproduzenten die Nährstoffe für Rezepturen berechnen und im Anschluss eine Nährwerttabelle oder vollständige Etiketten zur Kennzeichnung gemäß LMIV zum ausdrucken herunterladen. 

Grundlagen der Nährstoffberechnung

Die Nährstoffberechnung basiert auf der Multiplikation der Menge einer Zutat mit ihrem Nährwertgehalt pro Mengeneinheit. Die Formel zum Nährstoffe Berechnen muss dabei für jeden einzelnen Nährstoff (Kohlenhydrate, Eiweiß, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Salz) durchgeführt werden.

Zutat 1 | Kohlenhydrate = ((Kohlenhydrate pro 100g der Zutat 1) x Menge Zutat 1 im Rezept) / 100

Zutat 2 | Kohlenhydrate = ((Kohlenhydrate pro 100g der Zutat 2) x Menge Zutat 2 im Rezept) / 100

Die Formel müsste man dann genau so für das Eiweiß, Fett etc. anwenden. Im Anschluss müssen die Gesamt Kohlenhydrate für das Rezept ermittelt werden. Diese Gesamt-Menge der Kohlenhydrate wird dann durch die Gesamtmenge vom Rezept geteilt und mit 100 multipliziert. So erhält man den Kohlenhydrate Gehalt pro 100g für das jeweilige Rezept.

Dabei gilt:

  • „Menge der Zutat“ bezieht sich auf die Menge der jeweiligen Zutat im Rezept.
  • „Gesamtmenge“ ist die Gesamtmenge des hergestellten Lebensmittels (in Gramm).
  • „Nährwert der Zutat“ ist der Nährwert der Zutat pro 100 Gramm (gemäß Nährwertdatenbank).

Genauso würdest du die Berechnung für Fett, Kohlenhydrate und andere Nährstoffe durchführen. Beachte dabei, dass sich der Nährwert ändern kann, wenn du die Zutaten verarbeitest (z.B. kochen oder backen).

Welche Informationen benötigt man um die Nährstoffe zu berechnen?

Um die Nährstoffe zu berechnen, ist es wichtig, alle relevanten Informationen zu sammeln. Dazu gehören

  • die genauen Mengen der Zutaten im Rezept
  • durchschnittliche „allgemein nachgewiesene“ Nährwertangaben von Lebensmitteln
  • „bekannte Nährwerte“ vom Lieferanten (siehe Produktpass)
  • Gewicht vor und nach der Zubereitung (um den Reduktionsfaktor zu ermitteln)

Um die Nährwertangaben der Zutaten zu erhalten, kann man auf „allgemein nachgewiesene durchschnittliche“ Nährwerte zurückgreifen. So wird das auch gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung empfohlen. Die größte Nährwerte Datenbank mit nachgewiesenen allgemeinen durchschnittlichen Nährwerten für Rohstoffe ist der Bundeslebensmittelschlüssel (siehe auch Nährwerte BLS).

Wer zudem bestimmte vorverarbeitete Lebensmittel von Lieferanten verwendet, der sollte die vom Lieferanten genannten Nährwerte verwenden. Diese findet man in der Regel auf dem Produktdatenblatt vom Lieferanten.

Bei der Nährwertberechnung müssen Verluste und Veränderungen während der Zubereitung berücksichtigt werden. Backverlust, Garverlust und Schälverlust können die Nährwertzusammensetzung beeinflussen. Der Reduktionsfaktor passt die Nährwerte nach dem Kochen oder Backen an.

Lebensmittelkennzeichnung und Nährstoffberechnung

Lebensmittelproduzenten und Direktvermarkter haben die Verantwortung, genaue und vollständige Informationen über ihre Produkte bereitzustellen. Dies umfasst die Nährwertkennzeichnung, um Verbrauchern Informationen über den Nährstoffgehalt der Lebensmittel zu liefern. Die Nährstoffe, die in der Nährwerttabelle aufgeführt werden, sind in der Regel die „Big 7 Nährwerte“ (Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz). Freiwillig können dann beispielsweise noch die Ballaststoffe als Big 8 Nährwerte ergänzt werden.

Die Nährstoffe werden normalerweise pro 100 g des Lebensmittels angegeben. Hersteller müssen sicherstellen, dass die angegebenen Werte sich innerhalb der Toleranzgrenzen befinden. Die Nährstoffe müssen dabei in Form einer Tabelle angegeben werden (siehe auch Nährstofftabelle Lebensmittel). Darüber hinaus sind bei verpackten Lebensmitteln weitere Pflichtangaben erforderlich. Diese Pflichtangaben müssen auf einem Etikett auf der Lebensmittelverpackung angebracht werden. Zu den Pflichtangaben gehören:

  • Name des Lebensmittels
  • Zutatenliste, Allergenkennzeichnung
  • Nettogewicht
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Herstellerangaben
  • Hinweise zur Aufbewahrung

Neben der Nährwertkennzeichnung und den Pflichtangaben können zusätzliche Informationen wie Zubereitungshinweise, Lagerungsempfehlungen, Ursprungsland, ökologische Hinweise (Bio-Siegel) und dergleichen angegeben werden. Diese Informationen können den Verbrauchern dabei helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Insgesamt ist die Lebensmittelkennzeichnung ein wesentlicher Bestandteil des Lebensmittelhandels, um Verbrauchern genaue Informationen über die Produkte zu bieten, die sie kaufen. Es ist wichtig, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, um die Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher zu gewährleisten.

Etiketten erstellen | Software

Mit der Rezeptrechner PRO Business Software können Produzenten und Direktvermarkter von Lebensmittel nicht nur die Nährstoffe berechnen, sondern auch direkt vollständige Lebensmitteletiketten erstellen. Die Software generiert automatisch auch eine Zutatenliste (sortiert in der Reihenfolge nach Mengenangabe im Rezept). Die QUID Kennzeichnung kann direkt mit durchgeführt werden. Ebenso erhalten Nutzer automatisch auch Vorschläge für Allergene und Zusatzstoffe. Die Etiketten können im Anschluss als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Kooperation zwischen Rezeptrechner und Brother ermöglicht eine passende Schnittstelle zu einem Lebensmittel Etikettendrucker von Brother. Alternativ können die Etiketten Dateien aber auch in den professionellen Druck (für z.B. Hochglanz Etiketten) gegeben werden.

Nährstoffe berechnen | Lebensmittel Kennzeichnung

Mit dem Rezeptrechner Programm kann man nicht nur die Nährstoffe für Rezepte und Lebensmittel berechnen. Rezeptrechner PRO Business Nutzer erhalten zudem auch Zugang zum Etiketten Generator, mit dem auch vollständige Lebensmitteletiketten mit Pflichtkennzeichnung als PDF oder Bilddatei heruntergeladen werden können. 

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Kennzeichnung?

Unverpackte Lebensmittel: Lose Lebensmittel, die ohne Verpackung verkauft werden, sind oft von der Nährwertkennzeichnung befreit. Allerdings müssen Informationen über allergene Bestandteile, wie die Big 14 Allergene, in diesen Fällen dennoch schriftlich oder mündlich zur Verfügung gestellt werden.

Kleine Mengen: In einigen Ländern gibt es Schwellenwerte für die Nettomenge, unterhalb derer die Kennzeichnungspflichten entfallen. Das bedeutet, dass für sehr kleine Mengen an Lebensmitteln keine vollständige Nährwertkennzeichnung erforderlich ist. Allerdings müssen oft immer noch Mindesthaltbarkeitsdaten oder Verbrauchsdaten angegeben werden.

Gastronomie und Restaurants: Lebensmittel, die in Restaurants oder Gaststätten serviert werden, sind in vielen Fällen von der Nährwertkennzeichnung befreit. Die Informationen können hier oft mündlich oder in schriftlicher Form auf Anfrage bereitgestellt werden.

Individuelle Produkte: Einige Lebensmittel (insbesondere Monoprodukte), können von bestimmten Kennzeichnungspflichten befreit sein. Hier gelten jedoch oft spezifische Vorschriften und Regelungen.

Verkauf an Ort der Herstellung: Lebensmittel, die direkt am Ort der Herstellung verkauft werden, können von einigen Kennzeichnungspflichten befreit sein, wenn sie in sehr begrenzten Mengen und unter bestimmten Bedingungen verkauft werden.

Big 8 Nährwerte

Big 8 Nährwerte

Wer selbst Lebensmittel herstellt und verkaufen möchte, muss sich über kurz oder lange auch mit der Nährwertkennzeichnung befassen. Während die Big 7 Nährwerte zu den Pflichtangaben auf der Nährwerttabelle gehören, stolpern viele Produzenten ab und an auch über die Big 8 Nährwerte und fragen sich, wo eigentlich der Unterschiedlich liegt und welche Angaben eigentlich freiwillig sind. In diesem Artikel erläutere ich den Unterschied der Big7 und Big7 Nährwertkennzeichnung. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software auch die Big 8 Nährwerte für Lebensmittel berechnen kannst, ganz ohne Nährwertanalyse im Labor.

Nährwertkennzeichnung | Zeit & Kosten sparen

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelproduzenten viel Zeit und Kosten sparen bei der Nährwertkennzeichnung (siehe auch Nährwertanalyse). Nutzer geben dazu ihre Zutatenlisten und Mengenangaben in den Rezeptrechner ein und erhalten Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel (BLS Datenbank). Fehlen Zutaten können eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben im Konto hinterlegt werden. Nach der Rezepteingabe können direkt Nährwerttabellen oder vollständige Lebensmitteletiketten als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF heruntergeladen werden. Zudem können Nutzer ihre Rezepturen in der Software online verwalten, Preiskalkulationen durchführen und Rezeptblätter erstellen. Und das alles zu einem absolut fairen Preis.

Big 8 Nährwertberechnung

Mit der Rezeptrechner Software kann man die Nährwerte für Lebensmittel und Rezepte berechnen. Im Anschluss kann man direkt eine Nährwerttabelle zum ausdrucken als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen.

Was sind die Big 8 Nährwerte?

Die „Big 8 Nährwerte“ beziehen sich auf die acht Hauptnährstoffe, die gemäß Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln angegeben werden können. Die folgenden Nährstoffe gehören zu den Big 8:

  • Energie oder Brennwert (kcal/kJ)
  • Fett
  • Gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz
  • Ballaststoffe (keine Pflichtangabe)

Lebensmittelhersteller, die verpackte Lebensmittel verkaufen, sind in der Regel zur Lebensmittelkennzeichnung verpflichtet. Wichtig ist dabei, dass gemäß Lebensmittelkennzeichnung (LMIV) nur die Kennzeichnung der Big7 Nährwerte verpflichtend ist. Die Erweiterung der Angabe um die Ballaststoffe ist freiwillig möglich.

Nährwertanalyse im Labor oder Berechnung?

Die gesetzliche Grundlage für die Nährwertkennzeichnung bildet die Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV. Diese definiert, wer der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung unterliegt und wie die Nährwerte dargestellt werden müssen. Wichtig ist, dass die Nährwertberechnung auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen darf.

Eine Pflicht zur Nährwertanalyse im Labor gibt es nicht.

Gemäß LMIV ist nicht der Weg sondern das Ergebnis entscheidend. In der LMIV selbst wird definiert, dass die Nährwerte auf Basis von Berechnungen oder einer Laboranalyse ermittelt werden dürfen. Die Laboranalyse ist sehr aufwendig und teuer. Insbesondere für Hersteller mit einem großen Produktportfolio und regelmäßig sich ändernden Rezepturen ist dies häufig keine wirtschaftlich sinnvolle Option.

Deutlich kostengünstiger ist die eigenständige Nährwertberechnung auf Basis von Durchschnittswerten.

Die nächste Hürde wartet hier jedoch auch bereits. Als Hersteller benötigt man zunächst Zugang zu einer öffentlichen Nährwertdatenbank mit all den Durchschnittswerten. Eine solche Option ist der Bundeslebensmittelschlüssel (BLS). Für den Zugang zahlt man jedoch auch und muss dennoch die Berechnung noch selbst durchführen. Einfacher geht das mit der Rezeptrechner Software.

Nährwerte berechnen mit der Rezeptrechner Software

Die Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner kann hier kostenlos ausprobiert werden. Man gibt zunächst über die Suche die einzelnen Zutaten ein. Im Anschluss passt man noch die Mengen an. Die Menge vom Basisrezept darf dabei völlig flexibel gewählt sein. Die Software normalisiert die Mengen letztlich auf die Nährwerte pro 100g. Für die Eingabe der Zutatenlisten gibt es auch die Möglichkeit eine Importfunktion zu verwenden. Damit spart man sich die Zeit die einzelnen Zutaten zu suchen und erhält auf Basis eines Algorithmus direkt Vorschläge für Zutaten aus der Datenbank.

Mit dem Rezeptrechner PRO Business können dann direkt die Big 8 Nährwerte pro 100g berechnet werden. Im Anschluss kann man eine Nährwerttabelle erstellen und als Bilddatei (PNG oder JPG) oder PDF herunterladen und ausdrucken.

Mehr zum Nährwerte berechnen mit dem Rezeptrechner findest du in diesem Artikel.

Nährwerttabelle | Big 8 Nährwerte

Insbesondere Hersteller ballaststoffreicher Lebensmittel haben ein Interesse die Ballaststoffe als Teil der Nährwertangaben auf der Nährwerttabelle freiwillig abzubilden. Die LMIV definiert hierbei, dass die Ballaststoffe als Teil der Nährwerttabelle ausgewiesen werden müssen (siehe auch Ballaststoffe auf der Nährwerttabelle). Die Darstellung als Tabelle ist verpflichtend solange ausreichend Platz auf der Lebensmittelverpackung vorhanden ist.

Mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner können die Nährwerte direkt in das richtige Format gebracht werden. Man kann entscheiden, ob man für die Nährwerttabelle nur die Nährwerte pro 100g oder auch pro Portion mit oder ohne Referenzmenge angeben möchte. Ebenso hat man im Etiketten Generator also die Wahl die Ballaststoffe freiwillig mit anzugeben. Dazu wählt man einfach das Häkchen „Ballaststoffe“ im Bereich Nährwerte aus.

Big 8 Nährwertberechnung

Sind Ballaststoffe essbar ?

Wer eigenständig die Energie bzw. den Brennwert für seine Lebensmittel berechnen möchte, wird feststellen, dass auch die Ballaststoffe Energie liefern. Zwar sind nicht alle Ballaststoffe vom Körper verdauungsfähig, ein Teil kann jedoch absorbiert werden und trägt somit auch zur Energiegewinnung bei.

Essbare Ballaststoffe sind Nahrungsbestandteile, die im Verdauungstrakt nicht vollständig abgebaut werden können. Sie dienen als Nahrung für die nützlichen Bakterien im Darm, was zu einer gesunden Darmflora und einer besseren Verdauung beiträgt. Essbare Ballaststoffe sind in vielen pflanzlichen Lebensmitteln wie Gemüse, Obst, Vollkornprodukten, Hülsenfrüchten und Nüssen enthalten. Beispiele für essbare Ballaststoffe sind lösliche Ballaststoffe wie Pektin (in Äpfeln) und unlösliche Ballaststoffe wie Zellulose (in Gemüse und Vollkornprodukten).

Nicht essbare Ballaststoffe hingegen können vom Körper nicht abgebaut oder verdaut werden und haben keine Nährstoffeigenschaften. Sie können den Darm nicht passieren und werden im Körper nicht verwertet. Nicht essbare Ballaststoffe werden oft auch als unlösliche Ballaststoffe bezeichnet und sind in einigen Fällen faserige Bestandteile von Pflanzen, die industriell genutzt werden, wie z. B. Fasern für Textilien oder Papier.

Insgesamt sind essbare Ballaststoffe für die Gesundheit von großer Bedeutung, da sie eine Rolle bei der Regulierung des Blutzuckerspiegels, der Aufrechterhaltung eines gesunden Gewichts, der Förderung der Darmgesundheit und der Senkung des Risikos von Herzerkrankungen spielen.

Gemäß LMIV muss auch der Energiegehalt der Ballaststoffe bei der Brennwert Berechnung berücksichtigt werden.

Brennwert Berechnung gemäß LMIV | mit oder ohne Ballaststoffe

Im Bundeslebensmittelschlüssel wird unterschieden zwischen Energiegehalt mit Energie aus Ballaststoffen und ohne Energie aus Ballaststoffen. Für die Ballaststoffe wird ein Energiegehalt von 2 kcal/g oder 8 kj/g angesetzt. Dieser muss bei der Brennwert Berechnung berücksichtigt werden. Viele Verbraucher sind deswegen auch häufig verwirrt, wenn sie versuchen, den Brennwert bzw. Energiegehalt auf der Lebensmittelverpackung nachzuvollziehen. Denn auf Basis der Big7 Nährwerte ist dies nicht möglich. Wenn man einfach nur den Energiegehalt von den Kohlenhydraten, Eiweiß und Fett ansetzt um den Brennwert zu berechnen, fehlt bei ballaststoffreichen Lebensmittel noch etwas. Diese Lücke wird geschlossen durch die Ballaststoffe. Bei Essig und anderen Lebensmitteln mit organischen Säuren und bei Alkohol ist zudem zu beachten, dass auch Alkohol und organische Säuren einen gewissen Energiegehalt aufweisen. Da der Alkoholgehalt pro 100g sowie die organischen Säuren und die Ballaststoffe auf der Verpackung nicht angegeben sind, kann man häufig die Berechnung vom Brennwert nicht komplett nachvollziehen. Mehr dazu auch unter: Energiegehalt berechnen.

Brennwert oder Energie gemäß LMIV?

Brennwert oder Energie gemäß LMIV?

Für Lebensmittelproduzenten und Direktvermarkter ist die Lebensmittelkennzeichnung häufig eine zeitintensive und komplexe Sache. Je mehr man sich mit der LMIV auseinandersetzt desto mehr Fragen kommen auf. Eine Frage, die ich regelmäßig von Nutzern der Rezeptrechner Software erhalte, ist ob man denn jetzt vom Brennwert oder Energie in der Nährwerttabelle spricht und was genau der Tabelle stehen soll. In diesem Artikel setze ich mich deswegen mit dieser Frage einmal etwas genauer auseinander. Ich erkläre dazu noch einmal die Unterschiede in der Definition von Energie und Brennwert. Zudem gehe ich genauer darauf ein, welchen Begriff man in der Nährwerttabelle verwenden sollte.

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit und Kosten bei der Lebensmittelkennzeichnung zu sparen. Nutzer geben dazu zunächst die Rezepturen der Lebensmittel (Zutaten und Mengen) in die Software ein. Es werden dann automatisch die Nährwerte pro 100g sowie der Brennwert beziehungsweise Energiegehalt berechnet (siehe auch Nährwerte berechnen). Die Nährwertdatenbank basiert auf dem Bundeslebensmittelschlüssel. Fehlen Zutaten, können eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben im Programm hinterlegt werden. Nach der Eingabe können direkt vollständige Nährwerttabellen oder Etiketten mit allen Pflichtangaben als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF heruntergeladen werden. Wer eigenständig Etiketten ausdrucken möchte, dem empfehlen wir auch einen passenden Etikettendrucker. Mehr zur Software erfährst du über den folgenden Button.

Nährwerttabelle: Brennwert oder Energie

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelhersteller die Nährwerte und den Brennwert (Energie) pro 100g berechnen. Im Anschluss kann man eine Nährwerttabelle oder vollständige Etikett als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen und ausdrucken.

Brennwert oder Energie | Nährwerttabelle

Beim Brennwert oder der Energie handelt es sich um eine Pflichtangabe der Nährwerttabelle. Lebensmittelhersteller, die verpackte Lebensmittel verkaufen, sind gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) zur Kennzeichnung ihrer Lebensmittel verpflichtet. Auf die Lebensmittelverpackung gehört ein Etikett mit diversen Pflichtkennzeichnungen. Eine dieser Pflichtkennzeichnungen ist die Nährwerttabelle mit den sogenannten Big7 Nährwertangaben pro 100g. Der Brennwert oder Energiegehalt wird in kcal und kJ angeben und ist eine dieser Angaben. Die Angabe der Energie oder dem Brennwert soll Verbrauchern dabei helfen, die Energieaufnahme aus den verzehrten Lebensmitteln besser zu kontrollieren und ihre Ernährung entsprechend zu gestalten. Genau darin besteht ja der Zweck der Lebensmittelkennzeichnung. Diese soll Verbrauchern helfen, informierte Entscheidungen über ihre Ernährung zu treffen.

Definition Brennwert und Energie | Gibt es Unterschiede?

Der Brennwert von Lebensmitteln, auch als Nährwert oder Energiegehalt bezeichnet (siehe auch Energiegehalt berechnen), gibt an, wie viel Energie ein Lebensmittel liefert, wenn es vom Körper verstoffwechselt wird. Er wird üblicherweise in Kilokalorien (kcal) oder Kilojoule (kJ) pro 100 Gramm oder einer anderen definierten Menge angegeben.

Energie hingegen ist eine physikalische Größe, die die Fähigkeit eines Systems beschreibt, Arbeit zu verrichten oder Wärme abzugeben. In Bezug auf Lebensmittel ist die Energie diejenige, die durch die Verdauung und Verstoffwechselung der enthaltenen Nährstoffe in unserem Körper freigesetzt wird, um lebenswichtige Funktionen aufrechtzuerhalten und körperliche Aktivitäten zu ermöglichen.

Der Unterschied besteht darin, dass der Brennwert speziell den Energiegehalt von Lebensmitteln angibt, während der allgemeinere Begriff „Energie“ sich auf eine physikalische Größe bezieht, die in verschiedenen Kontexten und Systemen verwendet wird, nicht nur bei Lebensmitteln. Beide Begriffe sind jedoch miteinander verbunden, da der Brennwert die Energie repräsentiert, die durch den Verzehr von Lebensmitteln freigesetzt wird und für unseren Körper nutzbar ist.

Soll in der Nährwerttabelle Brennwert oder Energie stehen gemäß LMIV?

Schaut man sich die LMIV genauer an, so stellt man fest, dass beide Begriffe verwendet werden. Im oberen Bereich der LMIV ist primär immer die Rede vom Brennwert und der Berechnung vom Brennwert für Lebensmittel.

In Artikel 30 werden einmal die Pflichtangaben gemäß Nährwertkennzeichnung aufgeführt. Hier wird mehrfach der Begriff Brennwert genannt.

In Anhang XIV findet man die Umrechnungsfaktoren zur Brennwertberechnung von Gramm in kcal und Gramm in kJ. Hier wiederum ist noch vom Brennwert berechnen die Rede.

Anhang XV (ganz am Ende der LMIV) zeigt letztlich eine Übersicht über die Darstellung der Nährwertdeklaration. Interessanterweise wird hier dann in der Tabelle der Begriff Energie und nicht der Begriff Brennwert verwendet.

Also so richtig eindeutig ist das nicht. Schau man sich Beispiele der Lebensmittelkennzeichnung in der Praxis an, so findet man ebenfalls beide Angaben, Energie oder Brennwert. Zu guter letzt findet man im Internet noch eine Einschätzung einer Rechtskanzlei. Demnach dürfen beide Begriffe verwendet werden.

Fazit: Energie oder Brennwert gemäß LMIV?

Zu dieser Schlussfolgerung würde ich letztlich auch kommen. Versetzt Euch auch in die Lage eines Lebensmittelkontrolleurs: Aus Sicht des Verbrauchers ist die Kennzeichnung von Interesse. Wichtig ist, dass die Angaben alle vorhanden sind und insbesondere sowohl die kcal als auch die kJ für den Brennwert oder die Energie angegeben werden. Ob man die Angabe letztlich nun Brennwert oder Energie bezeichnet, ist da nun auch nicht mehr komplett ausschlaggebend und ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendein Lebensmittelkontrolleur hierfür ein Bußgeld erheben würde. Wenn ihr euch bereits mit diesem Detailgrad auseinandersetzt, dann seid ihr sowieso schon in der Spitzenklasse unterwegs. Ein bisschen ist das wohl auch Geschmackssache. Soweit die Lage für die EU Länder und damit auch Deutschland und Österreich.

Die Schweiz wiederum hat ja eine eigene Lebensmittelinformationsverordnung (siehe LMIV Schweiz). Anders als in Deutschland ist in der Schweiz eindeutiger von „Energie“ die Rede. Für die Schweiz empfiehlt sich somit also die Nutzung des Begriffs Energie statt Brennwert.

Brennwerte oder Energie | Rezeptrechner Software

In der Rezeptrechner Software haben wir uns dazu entschlossen unseren Nutzern beide Varianten anzubieten. Im Etiketten Generator hat man nun die Wahl, ob man in der Nährwerttabelle den Begriff Energie oder Brennwert verwenden möchte. Die Software eignet sich ja sowohl für Lebensmittelproduzenten aus EU Ländern (Deutschland, Österreich) aber auch für die Schweiz.

Über einen kleinen Schalter können Nutzer den gewünschten Begriff auswählen, bevor man die Etiketten als Bilddatei herunterlädt und druckt.

Noch ein Tipp: Auch wenn die Ballaststoffe nicht verpflichtend auf der Nährwerttabelle abzubilden sind, spielen diese bei der Brennwertberechnung eine Rolle. Mehr dazu erfährst du im Artikel Ballaststoffe in der Nährwerttabelle.

Wenn du dich noch genauer mit der Brennwertberechnung befassen möchtest oder du dich ggf. fragst, warum die Umrechnungsfaktoren vom Brennwert gemäß LMIV abweichen, dann schau dir auch mal diesen Artikel an.

Nährwerttabelle: Brennwert oder Energie

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelhersteller die Nährwerte und den Brennwert (Energie) pro 100g berechnen. Im Anschluss kann man eine Nährwerttabelle oder vollständige Etikett als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen und ausdrucken.