Deklarationspflichtige Zusatzstoffe

Deklarationspflichtige Zusatzstoffe

Neue Rezepturen entwickeln und auf den Teller zu bringen, ist für Küchenchefs, Gastronomen und Direktvermarkter eine Leichtigkeit. Mühsam dagegen ist die ordnungsgemäße Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung gemäß LMIV. Die Vorschriften variieren je nach Anwendungsfall. So muss beispielsweise für verpackte Lebensmittel immer eine Nährwerttabelle mit Zutatenliste und weiteren Pflichtangaben auf der Verpackung abgebildet sein. Für lose Ware hingegen reicht die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe. Aber auch hier gibt es noch einige Stolpersteine. Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmitteloproduzenten und Direktvermarktern Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung. Dazu gehört auch die Zusatzstoffe Kennzeichnung, um die sich alles in diesem Artikel dreht. Du wirst hier eine kostenlose Liste herunterladen für deklarationspflichtige Zusatzstoffe und lernen wie man mit Hilfe der Rezeptrechner Software Kennzeichnung vornehmen kann.

Lebensmittel Kennzeichnung | Software

Mit der Rezeptrechner Software kannst du viel Zeit und Kosten sparen bei der Kennzeichnung deiner Lebensmittel. Die Software deckt dabei sowohl lose als auch verpackte Ware (Etiketten) ab. Für lose Ware geht es insbesondere um die Zusatzstoffe Kennzeichnung der Rezepte und Lebensmittel. Bereits bei der Rezepteingabe kann man eigenständig auch die Zusatzstoffe mit eingeben. Nutzer erhalten nicht nur Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel, sondern auch zu einer Auswahl aller deklarationspflichtiger Zusatzstoffe mit E-Nummern. Für natürlich und verarbeitete Zutaten erhalten Nutzer zudem auch automatisierte Vorschläge für die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe. Mann kann im nächsten Schritt dann direkt für die Rezepturen auch eine entsprechende Liste als PDF herunterladen und ausdrucken.

Zusatzstoffe Kennzeichnung | Deklarationspflicht

Was sind deklarationspflichtige Zusatzstoffe?

Zusatzstoffe sind künstliche Stoffe, die einem Lebensmittel hinzugesetzt werden. Diese kommen primär in verarbeiteten Lebensmitteln vor. Lebensmittelzusatzstoffe helfen beispielsweise den Geschmack zu verbessern (Geschmacksverstärker) oder die Konsistenz zu ändern (z.B. Emulgatoren). Teilweise arbeitet man mit Lebensmittel-Zusatzstoffen auch um die Haltbarkeit zu verlängern (Konservierungsstoffe) oder die Farbe zu verbessern (Farbstoffe). Jeder Zusatzstoffe hat sowohl eine chemische Bezeichnung als auch eine E-Nummer. Zudem gehört jeder Zusatzstoff einer oder mehrere sogenannter Funktionsklassen (Farbstoff, Konservierungsstoff, Emulgator, Geschmacksverstärker etc) an. Über den folgenden Button kannst du eine Liste aller deklarationspflichtiger Zusatzstoffe herunterladen.

Zusatzstoffe Liste als PDF erstellen

Abgesehen von der Kennzeichnung für Gastronomie und Etiketten kann man mit der Software auch direkt eine Allergene und Zusatzstoffe Liste als PDF erstellen. Für die vorab gespeicherten Rezepte und Mahlzeiten sind die deklarationspflichtigen Zusatzstoffe jeweils hinterlegt. Man hat nun die Möglichkeit für alle oder ausgewählte Lebensmittel auch direkt eine Liste als PDF zu erstellen. Diese Allergene und Zusatzstoffe Liste kann man dann als PDF ausdrucken und den Mitarbeitern im Restaurant oder Café zur Verfügung stellen. Damit sind die Mitarbeiter auskunftsfähig und man erfüllt die Anforderungen der LMIV hinsichtlich Zusatzstoffe Kennzeichnung. Mehr zu diesem Thema findest du auch im Artikel Zusatzstoffe Liste zum ausdrucken.

Zusatzstoffe Deklaration für Lebensmittel

Deklarationspflicht Lebensmittel

Beachte, dass es zudem noch einige weitere Dinge zu beachten gibt bei der Lebensmittelkennzeichnung. Die wichtigsten Regeln findet man in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Einen guten Überblick über die Vorschriften gibt der Artikel Deklarationspflicht Lebensmittel. Auf einige Aspekte der Deklarationspflicht, die insbesondere die Zusatzstoffe betreffen, gehe ich im folgenden noch genauer ein.

Wie sieht die Deklarationspflicht aus in der Gastronomie?

In der Gastronomie wird primär lose Ware verkauft. Hier müssen die Mitarbeiter auskunftsfähig sein über enthaltene Allergene und Zusatzstoffe in Lebensmitteln. Häufig werden die Allergene und Zusatzstoffe auch direkt auf der Speisekarte gekennzeichnet. Eine beliebe Lösung ist, dass man für die Mitarbeiter eine Liste als PDF erstellt für alle Mahlzeiten und Lebensmittel und dort die jeweiligen deklarationspflichtigen Zusatzstoffe und Allergene kennzeichnet (siehe auch Allergenkennzeichnung). Auf Nachfrage von Kunden können die Mitarbeiter diese Liste nutzen um entsprechende Auskunft zu geben. Gemäß LMIV darf die Kennzeichnung der Zusatzstoffe in der Gastronomie schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen. Das heißt, hier ist man relativ flexibel.

Sowohl im Restaurant als auch auf dem Speiseplan ist es ausreichend die einzelnen Funktionsklassen der Zusatzstoffe zu nennen. Es ist nicht erforderlich die jeweiligen E-Nummern oder chemischen Bezeichnungen individuell zu nennen. Mehr zur Zusatzstoffe Kennzeichnung auf der Speisekarte findest du hier. 

Wie sieht die Deklarationspflicht aus auf dem Speiseplan?

Auf dem Speiseplan werden deklarationspflichtige Zusatzstoffe ähnlich gehandhabt wie im Restaurant. Die jeweiligen Zutaten, die Lebensmittelzusatzstoffe enthalten, sollen mit einer Fussnote ausgestattet werden. Diese Fussnote auf dem Speiseplan enthält dann die Informationen zu den Zusatzstoffen. Auch hier ist es ausreichend die jeweiligen Funktionsklassen zu benennen.

Deklarationspflichtige Zusatzstoffe auf dem Etikett

Im Gegensatz zum Speiseplan und Gastronomie erfolgt die Zusatzstoffe Kennzeichnung für verpackte Lebensmittel auf dem Etikett etwas anders. Hier ist es so, dass direkt in der Zutatenliste die jeweiligen Zusatzstoffe mit aufgeführt werden sollen. Die Inhaltsstoffe sollen einmal fett oder kursiv hervorgehoben werden. Zudem muss für den jeweiligen Stoff entweder die chemische Bezeichnung oder die E-Nummer genannt werden. Außerdem ist auch die Angabe der Funktionsklasse erforderlich. Damit gibt man dem Verbraucher noch einmal mehr Informationen mit, nicht nur zu der Art vom Zusatzstoff, sondern auch zur Verwendung im Lebensmittel.

Zusatzstoffe Kennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software kannst du direkt auch die Zusatzstoffe Kennzeichnung für Lebensmittel, Mahlzeiten und Rezepte durchführen. Für ein Rezept, welches aus natürlichen Zutaten und Zusatzstoffen besteht, kannst du direkt aus einer Liste die jeweilige E-Nummer auswählen. Für zusammengesetzte Zutaten und verarbeitete Lebensmittel aus dem Bundeslebensmittelschlüssel bekommst du automatisierte Vorschläge für enthaltene Zusatzstoffe. Diese kannst du noch manuell überschreiben.

Mit Hilfe vom Etiketten Generator kannst du direkt Lebensmitteletiketten erstellen. Diese Etiketten enthalten direkt auch eine Zutatenliste mit entsprechender Kennzeichnung der Inhaltsstoffe (siehe auch Deklarationspflicht Inhaltsstoffe).

Mit Hilfe vom Speiseplan Generator können Nutzer auch direkt einen Speiseplan als Vorlage erstellen und füllen. Die jeweiligen Speisepläne enthalten automatisch für die vorab gespeicherten Rezepte auch Zusatzstoffe, die in der Fusszeile einmal zusammengeführt angezeigt werden.

Zusatzstoffe Kennzeichnung (Video)

In dem folgenden Video zeige ich dir einmal Schritt für Schritt, wie man Zusatzstoffe kennzeichnen kann mit dem Rezeptrechner. Zudem erläutere ich, wie man auch direkt eine Liste als PDF zum ausdrucken erstellen kann.

Nährwertkennzeichnung | Lebensmittel

Nährwertkennzeichnung | Lebensmittel

Bei der Herstellung von Lebensmitteln gilt es einiges zu beachten. Aber auch beim Lebensmittel Import oder beim Verkaufen im Online Shop (unabhängig davon, ob man Lebensmittel selbst herstellt), muss man auf eine akkurate Lebensmittelkennzeichnung achten (siehe auch Pflichtkennzeichnung Lebensmittel). Dazu gehört auch die Nährwertkennzeichnung. In diesem Artikel erläutere ich dir, was es bei der Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel zu beachten gilt. Ich geh dabei auf unterschiedliche Fälle wie Gemeinschaftsverpflegung, Online Shop, Hofladen und Gastronomie ein. Zudem zeige ich dir, wie man mit Hilfe vom Rezeptrechner schnell & einfach selbst eine Nährwerttabelle erstellen kann für eigene Lebensmittel.

Nährwertkennzeichnung schnell & einfach erstellen

Bei der Rezeptrechner Software handelt es sich im Kern um ein Nährwertberechnungsprogramm. Damit kann man für Rezepte und Lebensmittel die Nährwerte berechnen pro 100g, pro Portion oder pro Rezept. Wenn man eigene Zutaten von einem besonderen Lieferanten nutzt, kann man auch eigene Zutaten im Account hinterlegen. Um eine vollständige Nährwerttabelle zu erstellen und zu drucken, benötigt man einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit bekommt man auch direkt Zugriff auf die offizielle Nährwertdatenbank in Deutschland, den Bundeslebensmittelschlüssel (BLS).

Nährwertkennzeichnung Software

Mit dem Rezeptrechner kann man für eigene Lebensmittel und Rezepte die Nährwertinformation berechnen

Video: Nährwertkennzeichnung, alles was du wissen musst

In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Nährwertkennzeichnung. Ich gehe darauf ein, wer zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet ist und welche Ausnahmen es gibt. Ebenso zeige ich dir, wie man eigenständig eine Nährwertkennzeichnung erstellen kann.

Nährwertkennzeichnungsverordnung

Eigentlich gibt es keine Nährwertkennzeichnungsverordnung. Die Nährwertkennzeichnung ist geregelt in der LMIV 1169/ 2011. Darin sind die gesetzlichen Anforderungen EU weit festgesetzt hinsichtlich Lebensmittelkennzeichnung. So gibt es für verpackte Lebensmittel gewisse Pflichtangaben auf Etiketten, diem an immer angeben muss. Für lose Ware ist insbesondere die Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe wichtig. Seit 2014 gehört auch die Nährwertkennzeichnung zur Kennzeichnungspflicht für verpackte Lebensmittel. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, auf die ich im Laufe dieses Artikels noch genauer eingehe.

Keine Nährwertanalyse im Labor erforderlich

Wichtig für viele Hersteller ist, dass gemäß der LMIV eine Nährwertanalyse im Labor nicht zwingend erforderlich ist. Die Nährwertberechnung darf ebenso selbst durchgeführt werden auf Basis von Durchschnittswerten. Das ist sehr wichtig, denn eine Laboranalyse der Nährwerte ist nicht nur mit viel Aufwand sondern auch hohen Kosten verbunden. Doch die eigenständige Nährwertberechnung ist für viele Produzenten auch eine kleine Herausforderung. Wie man die Nährwertberechnung mit Hilfe vom Rezeptrechner schnell & einfach durchführen kann, erläutere ich im Laufe dieses Artikels noch genauer.

Wann ist die Nährwertkennzeichnung erforderlich?

Die Nährwertkennzeichnung ist für vorverpackte Lebensmittel immer erforderlich. Es gibt nur eine Ausnahme zur Nährwertkennzeichnungspflicht: Wenn man ausschließlich im lokalen Umfeld Lebensmittel verkauft (beispielsweise in einem Hofladen), dann bekommt man von der lokalen Behörde oftmals noch eine Befreiung. Anders ist es jedoch, wenn man auch im Online Shop Produkte anbietet. Im Online Shop (Fernabsatz) muss die Nährwertkennzeichnung bereits vor dem Kauf in der Produktbeschreibung ersichtlich sein. Das ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn man als Importeur über Amazon oder Ebay Lebensmittel verkaufen möchte.

Für die Gemeinschaftsverpflegung gibt es keine Kennzeichnungspflicht für Nährwerte. Die Lebensmittel Nährwertkennzeichnung erfolgt hier freiwillig. Für viele Kantinen, Schulverpflegung oder auch die Verpflegung im Seniorenheim oder Pflegeheim ist es aber dennoch sehr wichtig, die Nährwertangaben für den Speiseplan zu kennen.

Wie kann man selbst die Nährwerte berechnen?

Um eigenständig Nährwerte zu berechnen, braucht man zunächst eine Nährwertdatenbank. Hier bietet sich der Bundeslebensmittelschlüssel an. Häufig ist auch nur die Rede vom BLS. Dabei handelt es sich um eine große Datenbank mit mehr als 10.000 Zutaten mit Nährwertangaben pro 100g. Man kann eine Lizenz erwerben und bekommt dann eine Excel Tabelle zugeschickt. Für eine eigene Rezeptur kennt man ja die Mengen der einzelnen Zutaten. Das heißt, man kann die einzelnen Zutaten in der Excel Tabelle suchen und muss dann für die Menge der Zutat die Nährwerte hochrechnen. Das macht man für jede einzelne Zutat und summiert die einzelnen Nährwertangaben auf. Im Anschluss muss man die Summe durch das Gewicht im zubereiteten Zustand teilen. Beachte, dass man noch einen Reduktionsfaktor berücksichtigen muss um den Flüssigkeitsverlust abzubilden.

Hui, das klingt ganz schön kompliziert, was?

Einfacher geht das mit dem Rezeptrechner. Mit der Software gibst du einfach nur die Zutaten und Mengen in den Online Rechner ein. Du bekommst dann automatisch das Ergebnis (die Nährwerte pro 100g) angezeigt. Du kannst dein Rezept dann speichern und die Nährwerte direkt als Nährwerttabelle ausdrucken. Zudem bekommst du mit dem Rezeptrechner PRO Business auch Zugang zum Etiketten Generator. Damit können Lebensmittel Hersteller dann auch direkt eigene Lebensmitteletiketten erstellen.

Jetzt Nährwerte berechnen

Mit dem Rezeptrechner kannst du schnell und einfach die Nährwerte für deine Lebensmittel und Rezepte berechnen. Du bekommst dabei Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel. Letztlich musst du nur Zutaten und Mengen eingeben. Fehlen Zutaten, kannst du eigene Zutaten mit eigenen Mengen im Account hinterlegen. Im Ergebnis bekommst du Nährwerte pro 100g, pro Portion und pro Rezept. Die Nährwerte kannst du kopieren oder auch direkt eine Nährwerttabelle zum ausdrucken generieren.

Nährwerte Kennzeichnung

In welcher Form muss die Nährwertkennzeichnung erfolgen?

Die Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel muss in Form einer Tabelle erfolgen. Die Nährwertangaben müssen pro 100g verpflichtend angegeben werden. Darüber hinaus gibt es eine feste Reihenfolge der einzelnen Nährwerte, die man einhalten muss. Alle sogenannten Big7 Nährwertangaben müssen angegeben werden. Der Prozentsatz (die sogenannte Referenzmenge), den man auf vielen Lebensmitteln neben der normalen Nährwertkennzeichnung sieht, ist freiwillig.

Jetzt Nährwerttabelle erstellen

Mit dem Rezeptrechner kannst du nicht nur die Nährwertberechnung für Lebensmittel und Rezepte durchführen. Du hast auch die Möglichkeit direkt eine Nährwerttabelle zu erstellen und auszudrucken. Für das Erstellen der Nährwerttabelle kannst du den Etiketten Generator nutzen. Damit kannst du die Nährwerttabelle als PDF oder Bilddatei (PNG, JPG) herunterladen und ausdrucken. Den Zugang zum vollständigen Funktionsumfang erhältst du mit dem Rezeptrechner PRO Business. Mehr dazu erfährst du über folgenden Button.

Kennzeichnungspflicht Restaurants für Lebensmittel

Was passiert im Falle einer Lebensmittelkontrolle?

Viele fragen mich, ob die Berechnung denn gesetzeskonform ist. Fakt ist: Den Lebensmittelkontrolleur interessiert letztlich nicht der Weg, sondern nur das Ergebnis. Kommt es zu einer Lebensmittelkontrolle der Nährwertkennzeichnung, so wird eine Probe vom Lebensmittel im Labor analysiert. Die Nährwerte aus der Laboranalyse werden dann mit der Nährwerttabelle verglichen. Dabei ist klar, dass es immer zu kleineren Abweichungen kommt. Das liegt daran, dass nicht jede Zutat gleich ist. Insbesondere bei natürlichen Zutaten gibt es eine Schwankungsbandbreite je nach Reifegrad. Deswegen erlaubt die LMIV auch gewisse Toleranzgrenzen (siehe auch Toleranzen Nährwerte). Das bedeutet, dass man für die Nährwertangaben, die man in die Nährwerttabelle schreibt, eine Ober- und Untergrenze definiert. Liegen die Werte aus dem Labor innerhalb dieser Grenzen, dann ist alles in Ordnung. Kommt es zu deutlich größeren Abweichungen, wird der Lebensmittelkontrolleur eine Frist setzen um die Nährwertkennzeichnung zu aktualisieren. Manchmal gibt es dann noch eine kleine Geldstrafe.

Die Toleranzgrenzen sind jedoch so gewählt, dass diese auf jeden Fall einiges an Spielraum lassen. Das heißt, wenn du richtig rechnest und den Reduktionsfaktor korrekt bestimmt hast, musst du dir keine Sorgen machen.

Lebensmittel Kennzeichnungspflicht

Lebensmittel Kennzeichnungspflicht

Wer Lebensmittel verkaufen möchte, muss sich auch mit der Lebensmittelkennzeichnungspflicht auseinandersetzen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die LMIV 1169/ 2011. Darin wird genau geregelt, welche Pflichten man bei der Lebensmittelkennzeichnung hat. Später wird auch die Nährwertkennzeichnung zur Pflichtkennzeichnung für Lebensmittel. Dabei gibt es allerdings immer noch Unterschiede zwischen verpackten und losen Lebensmitteln. Verkauft man in der Gastronomie lose Ware sind hat man es deutlich einfacher mit der Kennzeichnungspflicht als beim Verkauf von verpackten Lebensmitteln mit Etiketten. In diesem Artikel zeige ich dir, was du bei der Kennzeichnung beachten musst und wie der Rezeptrechner dir viel Zeit und Kosten sparen kann.

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach die Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware vornehmen. Du kannst eigenständige die Nährwertberechnung durchführen. Im Anschluss kann man für verpackte Lebensmittel Etiketten mit allen Pflichtangaben erstellen. Ebenso wird auf dem Etikett eine Nährwerttabelle gemäß Deklarationspflicht erstellt. Für lose Ware kann man für die Gastronomie auch Allergenlisten als PDF erstellen und herunterladen. Zudem bietet der Rezeptrechner Funktionen zur Preiskalkulation und zur Rezeptverwaltung. Für B2B Geschäft kann man auch eine Lebensmittelkennzeichnung als PDF erstellen (häufig auch als Produktpass oder Produktspezifikation bezeichnet).

Lebensmittel Kennzeichnung erstellen mit dem Rezeptrechner

Beispiel einer Lebensmittelkennzeichnung verpackter Ware erstellt mit der Rezeptrechner Software: https://www.magicbyjasmin.ch/

Kennzeichnungspflicht Lebensmittel

Was genau besagt jetzt nochmal die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel? Grundsätzlich gibt es gewisse Pflichtangaben, die der Hersteller vom Lebensmittel gegenüber den Endverbraucher angeben muss. Für verpackte Lebensmittel geht es um die Bezeichnung vom Lebensmittel, eine Nährwertkennzeichnung, eine Adresse, eine Zutatenliste in richtiger Reihenfolge, Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe sowie MHD und Nettogewicht. Für lose Ware in der Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung ist gemäß Kennzeichnungspflicht nur die Angabe der Allergene und Zusatzstoffe verpflichtend. Viele Schulen oder Kantinen von Altenheimen oder Seniorenheimen verlangen aber dennoch die vollständige Kennzeichnung inklusive Nährwertdeklaration. Diese Kennzeichnungspflicht gilt übrigens auch für diejenigen, die Lebensmittel importieren (siehe auch Kennzeichnungspflicht Lebensmittel Import). 

Verpackte Ware – Pflichtangaben

Für verpackte Ware ist entscheidend, ob das Lebensmittel erst vom Kunden verpackt wird oder bereits vorverpackt ist. Handelt es sich um Ware, die erst vorm Kunden verpackt wird, dann wird diese gemäß Kennzeichnungspflicht als lose Ware klassifiziert. Wenn es sich jedoch um vorverpackte Lebensmittel handelt, dann muss auf der Verpackung ein Etikett mit den Pflichtangaben abgebildet sein (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung Pflichtangaben). Das Etikett muss gemäß Kennzeichnungspflicht eine gewisse Mindestschriftgröße aufweisen. Zu den Pflichtangaben gehören:

  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Nährwerttabelle
  • Zutatenliste nach Reihenfolge absteigend
  • QUID Kennzeichnung
  • Adresse vom Hersteller
  • Nettogewicht, Nettofüllmenge und Abtropfgewicht
  • MHD oder Verbrauchsdatum
  • Hinweise zur Aufbewahrung

Während man viele dieser Angaben schnell definieren kann, scheitern viele an der Nährwerttabelle. Die erste große Frage ist, wie man die Nährwerte ermitteln kann. Eine Möglichkeit ist eine Laboranalyse. Das ist jedoch sehr aufwendig und teuer und meistens gar nicht notwendig. Alternativ kann man die Nährwertberechnung jedoch auch selbst vornehmen. Das sieht auch die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel in der LMIV so vor.

Kennzeichnungspflicht für verpackte Lebensmittel

Etiketten mit Kennzeichnung erstellen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du nicht nur Zugang zum Online Nährwertrechner. Du kannst mit der Software auch direkt Lebensmitteletiketten gemäß Kennzeichnungspflicht erstellen. Die Etiketten enthalten dann automatisch alle Pflichtangaben inklusive Nährwerttabelle und Zutatenliste. Man die Etiketten dann als Bilddatei oder PDF herunterladen und mit Hilfe eines Etikettendruckers auch selber drucken. So machen das viele unserer Nutzer wie beispielsweise auch Jasmin, die selbst Pralinen herstellt. 

Kennzeichnungspflicht für eine Zutatenliste

Neben der Nährwerttabelle ist in der Regel auch eine Zutatenliste auf dem Etikett erforderlich. Die Zutatenliste muss sortiert sein nach dem Gewichtsanteil startend mit der Zutat, die am meisten vorkommt nach Gewicht. Zudem muss man darauf achten, dass man auch sub-Zutaten in Klammern angibt. Wenn dein Lieferant also für eine Zutat die sub-Zutatenliste zur Verfügung stellt, solltest du diese auch bei dem Erstellen deiner Zutatenliste für die fertige Rezeptur in Klammern angeben.

Teilweise ist zudem noch eine QUID Kennzeichnung erforderlich. Dabei handelt es sich um die Prozentangabe, die für gewisse Zutaten gemacht werden muss.

Allergenennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner PRO Business kann man auch direkt die Allergenkennzeichnung durchführen. Man bekommt beim Erstellen und Speichern der Rezepte automatisch auch Allergene und Zusatzstoffe angezeigt. Diese sollte man noch einmal manuell überprüfen. Bei Bedarf kann man auch eigene Allergene und Zusatzstoffe deklarieren.

Für die Rezepte kann man dann auch eine Allergene und Zusatzstoffe Liste aller Mahlzeiten und Lebensmittel als PDF oder CSV Datei herunterladen und ausdrucken.

Kennzeichnungspflicht Verpackter Lebensmittel in Deutschland, Österreich und Schweiz

Kennzeichnungspflicht für Nährwerte

Abweichungen sind normal

Bei den Nährwertangaben von Lebensmitteln handelt es sich eigentlich fast immer um Durchschnittswerte. Das liegt daran, dass man alleine bei vielen natürlichen Zutaten (Früchte, Gemüse) je nach Reifegrad immer unterschiedliche Nährwerte hat. Je süßer eine Frucht ist, desto mehr Zucker hat diese Frucht. Die LMIV empfiehlt deswegen auch mit den Durchschnittswerten zu rechnen.

Die LMIV erlaubt Toleranzgrenzen

Im Falle einer Prüfung durch den Lebensmittelkontrolleur wird eine Probe im Labor analysiert und mit den Angaben in der Nährwerttabelle abgeglichen. Es gibt dann gewisse Toleranzgrenzen, die sehr großzügig gewählt sind. Befinden sich die geprüften Werte innerhalb der Toleranzgrenze ist alles in Ordnung. Der Kontrolleur wird sich letztlich aber eben immer für das Ergebnis und nicht wirklich den Weg interessieren. Man muss keinen Nachweis für eine Laboranalyse oder ähnliches vorweisen.

Offiziell nachgewiesene Nährwertangaben

Um verlässliche Durchschnittswerte zu nutzen, empfiehlt es sich den Bundeslebensmittelschlüssel (BLS) einzusetzen. Beim BLS handelt es sich um offizielle Nährwertangaben, die von einem Institut ermittelt worden sind. Letztlich ist das eine Excel Tabelle mit Angaben pro 100g. Man muss also hier immer noch selbst die Nährwerte für die einzelnen Mengen der Zutaten einer Rezeptur zusammenrechnen und wiederum auf 100g herunterbrechen.

Reduktionsfaktor berücksichtigen

Wichtig ist zudem, dass man bei der Berechnung immer auch etwaige Flüssigkeitsverluste berücksichtigt. Wenn man eine Zutat noch kocht oder backt, verliert diese an Flüssigkeit. Diese Flüssigkeitsverlust kann man über einen Reduktionsfaktor abbilden. Dadurch reduziert sich das Gesamtgewicht im Vergleich zum Rohgewicht. Die Nährstoffdichte hingegen steigt. Es gibt dann also höhere Nährwerte pro 100g denn es verdunstet primär Wasser, welches keine Nährstoffe hat.

Eigene Zutaten vom Lieferanten

Nutzt man spezielle Zutaten vom Lieferanten, dann sollte man beim Lieferanten die Nährwerte und Zutatenliste in Erfahrung bringen. In so einem Fall sollte man immer auf die genauen Nährwerte vom Lieferanten statt der Durchschnittswerte zurückgreifen. Achte zudem darauf, dass sich Nährwertangaben bei Änderung der Produktspezifikation auch immer wieder verändern können.

Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner kannst du direkt die Nährwerte für Lebensmittel und Rezepte berechnen lassen pro 100g, pro Portion und pro eigene Menge. Dazu gibst du die einzelnen Zutaten mit Menge ein. Der Rezeptrechner berechnet automatisch die Nährwerte pro 100g. Du kannst dann auch noch einen Reduktionsfaktor eingeben um den Flüssigkeitsverlust zu berücksichtigen. Im Ergebnis kannst du die Nährwerte für die Nährwertkennzeichnung kopieren und in einer Word oder Excel Datei einfügen. Alternativ kannst du eine Nährwerttabelle als Bilddatei mit Hilfe vom Etiketten Generator erstellen und ausdrucken.

Nährwertdeklaration erstellen & Lebensmittel kennzeichnen

Lose Ware – Allergene und Zusatzstoffe

Für lose Ware, die vor allem in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung verkauft wird, ist die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel nicht ganz so streng. Hier ist meistens die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe ausreichend. In der Regel ist es so, dass es auch keine Formvorschrift gibt. Die Auskunft bezüglich Allergene und Zusatzstoffe darf schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen. Viele Gastronomen und Restaurant Betreiber geben die Allergene und Zusatzstoffe entweder auf der Speisekarte an. Alternativ nutzen einige auch eine Allergenliste ausgedruckt als PDF, auf die man bei Fragen jederzeit zurückgreifen kann. So eine Tabelle ist ausreichend für die Kennzeichnungspflicht der Lebensmittel in der Gastronomie.

Mehr zu diesem Thema findest du auch in den folgenden Artikeln:

Deklarationspflicht Inhaltsstoffe

Deklarationspflicht Inhaltsstoffe

Die Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe in Lebensmitteln beschäftigt fast jeden Lebensmittelbetrieb im Laufe der Jahre. In den letzten Jahren wurde das Gesetz zur Deklarationspflicht für Lebensmittel noch einmal geschärft. Viele fragen sich, ob man selbst unter die Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe in Lebensmittel fällt oder ob man aufgrund einer Ausnahme befreit ist. In diesem Artikel erläutere ich, was genau es mit der Deklaration für Inhaltsstoffe in Lebensmitteln auf sich hat und wie du die Inhaltsstoffe mit dem Rezeptrechner berechnen kannst.

Inhaltsstoffe Deklaration für Lebensmittel selbst erstellen

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Zur Deklarationspflicht der Inhaltsstoffe zählen nicht nur die Nährwertangaben sondern auch die Allergene und Zusatzstoffe. Egal ob du ein kleines Restaurant betreibst oder Etiketten für Lebensmittel erstellen musst, mit der Rezeptrechner Software kannst du dies selbst schnell und einfach erledigen. Im Anschluss kannst du auch direkt Etiketten für deine Lebensmittel als Bilddatei (JPG, PNG) oder PDF herunterladen.

Deklaration Inhaltsstoffe Lebensmittel

Wer unterliegt der Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe?

Bei den Inhaltsstoffen in Lebensmitteln muss man in der Regel unterscheiden. Zu den Inhaltsstoffen in Lebensmitteln zählen zum einen die einzelnen Zutaten und deren Allergene und Zusatzstoffe. Aber auch die Nährstoffe oder auch Nährwertangaben zählen zu den Inhaltsstoffen. Es gibt einige Unterschiede zwischen verpackten und losen Lebensmitteln.

Für verpackte Lebensmittel muss man beispielsweise eine vollständige Lebensmittelkennzeichnung durchführen. Dazu gehört die Deklaration aller Inhaltsstoffe (Zutatenliste mit Allergenen, Zusatzstoffen) und auch Nährwerte.Ein anderes Unterscheidungsmerkmal, welches insbesondere die verpackten Lebensmittel betrifft, ist die Betriebsgröße und der Ort, an dem man die Lebensmittel verkauft. Kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld verpackte Lebensmittel verkaufen, sind häufig von der Deklarationspflicht der Nährwertangaben befreit. Diese Betriebe müssen dann nur eine Zutatenliste mit Allergene und Zusatzstoffe angeben. Diese Ausnahme von der Nährwertkennzeichnung gilt jedoch nur, wenn man nur im Hofladen als Direktvermarkter lokal verkauft. Die Betonung liegt auf lokal denn es kommt auf den Umkreis an. Verkauft jemand seine Lebensmittel auch im Internet, so wird eine Nährwertkennzeichnung erforderlich.

Für lose Ware reicht dagegen oftmals die Angabe der Allergene und Zusatzstoffe. Für lose Ware in Restaurants und Gastronomie ist oftmals nicht die Angabe der Nährwerttabelle erforderlich.

Schau dir hierzu auch folgenden Artikel an: Müssen alle Inhaltsstoffe angegeben werden? 

Worauf muss man achten bei der Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe?

Nährwertdeklaration

Wer bei der Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe insbesondere an die Nährwertdeklaration denkt, der fragt sich, ob man die Nährwerte auch selbst berechnen kann. Viele wissen gar nicht, dass die Laboranalyse nur eine von vielen Lösungen ist.

Eine eigenständige Berechnung der Nährstoffe ist durchaus erlaubt.

Empfohlen wird, dass man bei der eigenständigen Nährwertberechnung darauf achtet, dass man durchschnittliche Nährwerte aus verlässlichen Quellen nutzt. Die offizielle Nährwertdatenbank für Lebensmittel in Deutschland ist der Bundeslebensmittelschlüssel (siehe auch Inhaltsstoffe Datenbank). Darauf erhalten Nutzer auch Zugriff mit dem Rezeptrechner PRO Business. Dennoch kann es natürlich vorkommen, dass Zutaten fehlen im BLS. In so einem Fall kann man mit dem Rezeptrechner eigenständig Lebensmittel mit Nährwertangaben im Account hinterlegen.

Berücksichtige den Reduktionsfaktor (Kochverlust, Backverlust)

Bei der selbstständigen Nährwertberechnung sollte man berücksichtigen, dass ein Lebensmittel beim Kochen oder Backen Flüssigkeit verliert. Dadurch erhöht sich die Dichte der Inhaltsstoffe und somit auch die Nährstoffdichte. Den Reduktionsfaktor kannst du beim Rezeptrechner direkt mit hinterlegen um diesen bei der Berechnung zu berücksichtigen.

Beachte die Toleranzgrenzen

Viele sind verunsichert und fragen sich dennoch, ob die Berechnung im Falle einer Lebensmittelkontrolle rechtens ist. Letztlich interessiert den Kontrolleur nicht der Weg sondern nur das Ergebnis. Das Ergebnis der Nährwerte wird verglichen mit den Toleranzen. Der Kontrolleur lässt vermutlich dann selbst eine Laboranalyse durchführen und vergleicht die im Labor analysierten Inhaltsstoffe mit dem, was auf der Lebensmittelverpackung steht. Weichen die Angaben zu stark ab, kommt es oftmals zu einer kleinen Geldstrafe und man erhält eine Frist, innerhalb derer man die falschen Angaben korrigieren muss.

Nährwerte pro 100g gehören zur Deklarationspflicht

Die Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe verlangt die Nährwerte pro 100g. Wer möchte, kann freiwillig auch noch die Referenzmenge oder die Nährwerte pro Portion angeben.

Tabellenform für die Nährstoffe ist Pflicht bei der Deklaration

Auch die Form schreibt das Gesetz vor. Sofern genug Platz auf der Verpackung ist, wird eine Nährwerttabelle immer erforderlich sein. Nur in Ausnahmefällen dürfen die Nährwerte auch in Fliesstextform angegeben werden. Siehe dazu auch:

Zutatenliste

Bei verpackten Lebensmitteln muss auf dem Etikett vom Lebensmittel eine Zutatenliste abgebildet sein (siehe auch: Was muss auf einem Etikett stehen?). Diese Zutatenliste muss alle Inhaltsstoffe im Lebensmittel aufführen. Die Deklarationspflicht gemäß LMIV verlangt dabei in Deutschland, dass die Zutaten in der Reihenfolge nach Mengenanteil aufgelistet sind. Für ausgewählte Zutaten, die in der Lebensmittelbezeichnung genannt werden, muss zudem ein Prozentsatz angegeben werden. Ebenso muss man die prozentuale Angabe machen, wenn ein Inhaltsstoffe auf der Verpackung abgebildet ist. Mehr dazu erfährst du im Absatz QUID Kennzeichnung.

Allergene & Zusatzstoffe

Abgesehen von den Nährwertangaben unterliegen Hersteller auch der Deklarationspflicht für Allergene und Zusatzstoffe. Auch diese gehören zu den Inhaltsstoffen in Lebensmittel und müssen bei der Deklaration Beachtung finden. Bei der Allergenkennzeichnung unterscheidet man ebenfalls zwischen loser und verpackter Ware.

Bei verpackten Lebensmitteln muss darauf geachtet werden, dass die Allergene und Zusatzstoffe im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden.

Allergene und Zusatzstoffe fett kennzeichnen in der Zutatenliste

Die Allergene und Zusatzstoffe müssen dabei innerhalb der Liste aller Inhaltsstoffe fett oder kursiv oder in Großbuchstaben hervorgehoben werden.

Zusatzstoffe mit chemischer Bezeichnung und Funktionsklasse.

Zudem müssen für die Zusatzstoffe sowohl die chemische Bezeichnung oder E-Nummer als auch die Funktionsklasse genannt werden. Die E-Nummer ist dabei häufig negativ behaftet, weswegen viele Betriebe dazu übergegangen sind die Funktionsklasse und die chemische Bezeichnung für die Deklaration der Inhaltsstoffe zu nutzen.

Bei loser Ware müssen Betriebe nur auskunftsfähig sein. Hier gibt es gemäß Deklarationspflicht keine genaue Vorgabe hinsichtlich der Form. Mitarbeiter können mündlich, schriftlich oder elektronisch über Inhaltsstoffe informieren. In vielen Bäckereien oder Konditoreien wird mit PDFs oder Tabellen gearbeitet, auf denen die Inhaltsstoffe aller Lebensmittel vermerkt sind.

Deklaration für Lebensmittel selbst erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Deklaration der Inhaltsstoffe für deine Lebensmittel selbst erstellen. Du kannst sowohl die Nährwerte für deine Lebensmittel und Rezepte berechnen. Im Anschluss kannst du mit dem Rezeptrechner PRO Business die Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe vornehmen. Nutzer erhalten dabei automatisierte Vorschläge für Allergene und Zusatzstoffe. Man kann diese aber auch jederzeit manuell überschreiben. Auf Basis der Kennzeichnung können dann auch jederzeit Allergenlisten als PDF für alle Rezepte erstellt und ausgedruckt werden. Zudem bekommt man Zugriff zum Etiketten Generator. Damit kann man direkt Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen.

Deklaration Inhaltsstoffe Lebensmittel
Lebensmittelkennzeichnung Pflichtangaben

Lebensmittelkennzeichnung Pflichtangaben

Die Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung ist die LMIV. Diese regelt EU weit, welche Pflichtangaben Lebensmittelproduzenten für verpackte und lose Ware zur Verfügung stellen müssen. Es gibt eine sogenannte Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen verpackter und loser Ware. Ebenso gibt es heute noch einige Ausnahmen, die insbesondere die Nährwertkennzeichnung betreffen. Auch für Spirituosen gibt es heute noch einige Ausnahmen bei der Nährwertdeklaration. Erfahre hier, welche Pflichtangaben gemäß Lebensmittelkennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln und bei loser Ware erforderlich sind.

Lebensmittelkennzeichnung Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Herstellern Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung. Im Kern handelt es sich um einen online Nährwertrechner mit Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel (BLS). Anders als bei der Nährwertberechnung im Excel, kann man für Zutaten und Mengen direkt die Nährwerte pro 100g berechnen lassen. Auch den Reduktionsfaktor kann man direkt berücksichtigen. Im Anschluss kann man eine Nährwerttabelle zum ausdrucken herunterladen. Ebenso besteht die Möglichkeit direkt Etiketten als Bilddatei zu erstellen und herunterladen. Die Etiketten enthalten dabei alle Pflichtangaben gemäß der Lebensmittelkennzeichnung. Mehr zum Rezeptrechner PRO Business erfährst du auch im Bereich Etiketten Software.

Lebensmittel Etiketten Pflichtangaben

Video: Lebensmittelkennzeichnung einfach erklärt

In dem folgenden Video habe ich die Kernaspekte der LMIV einmal zusammengefasst. Ich gehe dabei auf die wichtigsten Punkte der Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware ein. Zudem erläutere ich die einzelnen Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung für Etiketten genauer und zeige dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software auch Etiketten erstellen kannst.

Pflichtangaben Unterschiede: verpackt vs. lose Ware

Die Pflichtangaben unterscheiden sich dabei, je nachdem ob es sich um verpackte oder lose Ware handelt. Wie auf der Grafik zu erkennen ist, gibt es für lose Ware deutlich weniger verpflichtende Angaben.

Als verpackte Ware gelten alle Lebensmittel, die vorverpackt sind. Wenn ein Lebensmittel erst vor den Augen des Kunden eingepackt wird, dann zählt das als lose Ware. Ein Beispiel dafür sind Frischetheken (Fleischer) oder auch eine Bäckerei, bei der man etwas aus der Theke aussucht und dann einpacken lässt. Wenn man hingegen Kekse oder Plätzchen beim Konditor oder Bäcker in Plastik vorverpackt verkaufen möchte, dann würde dafür ein Etikett mit allen LMIV Pflichtangaben erforderlich sein.

Lose Ware sind zum Beispiel alle Mahlzeiten und Gerichte, die in Restaurants, Bistros, Cafés oder anderer Gastronomie angeboten werden. Auch Mahlzeiten in der Gemeinschaftsverpflegung fallen meistens unter lose Ware.

Für Alkohol und Spirituosen gibt es nochmals einige Ausnahmen. Hier kommt es natürlich auch darauf an, ob man die Getränke in Flaschen (verpackt) oder im Glas im Restaurant lose verkauft. Für letzteres gelten die gleichen Vorschriften wie generell für lose Ware. Für Spirituosen in Flaschen sind die gleichen Angaben erforderlich wie bei verpackten Lebensmitteln. Nur eine Ausnahme gibt es: Bei Spirituosen ist bisher noch keine Nährwertkennzeichnung und keine Zutatenliste erforderlich. Aber hier gibt es bereits Bestrebungen dies zu ändern.

Pflichtangaben auf Etiketten und loser Ware

Verpackte Lebensmittel: Pflichtangaben

Für verpackte Lebensmittel sind die Anforderung an die Kennzeichnung deutlich höher. Hier müssen Hersteller ein vollständiges Etikett mit allen Pflichtangaben erstellen. Ein typisches Beispiel für solch ein Lebensmitteletikett habe ich im folgenden einmal aufgeführt (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung Etikett).

Pflichtangaben auf Etiketten für Lebensmittel

Zu den Pflichtangaben auf Verpackungen gehören die folgenden Informationen:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Adresse vom Lebensmittelunternehmer
  • Zutatenliste
  • Allergene und Zusatzstoffe
  • QUID (Prozentangabe)
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Nettogewicht oder Nettofüllmenge und Abtropfgewicht (siehe auch Nettogewicht berechnen)
  • Aufbewahrungshinweise
  • Nährwerte pro 100g (siehe auch Big7 Lebensmittelkennzeichnung)
  • Alkoholgehalt in Volumenprozent (nur für alkoholische Getränke)

Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Etiketten erfährst du in diesem Artikel. Einige PDF Vorlagen und Beispiele zur Lebensmittelkennzeichnung findest du hier: Lebensmittelkennzeichnung PDF

Nährwertkennzeichnung Pflicht & Ausnahmen

Für die Nährwertkennzeichnung, die ja nur für verpackte Lebensmittel erforderlich ist, gibt es wiederum noch einige Besonderheiten und Ausnahmen.

Nährwerte pro 100g

Wichtig ist zunächst, dass es sich immer um Nährwerte pro 100g im Zustand beim Verkauf handelt. Wenn man also eine Sauce verkauft und diese bereits gekocht ist, dann müssen die Nährwerte der Sauce im gekochten Zustand angegeben werden. Wer beispielsweise Nudeln oder andere Teigwaren verkauft, verkauft diese in der Regel trocken. Dann müssen die Nährwerte für die Trockenware angegeben werden. Wichtig ist, dass die Nährwerte pro 100g sich bei der Zubereitung verändern. Bei Nudeln reduziert sich beispielsweise die Nährstoffdichte durch das Wasser, welches aufgesaugt wird. Bei einer Sauce hingegen kommt es zur Reduktion von Flüssigkeit wodurch die Nährstoffdichte zunimmt.

Nährwertberechnung

Man darf die Nährwerte übrigens eigenständig berechnen gemäß Lebensmittelkennzeichungsverordnung. Dabei sollte man als Grundlage durchschnittliche Nährwertangaben nutzen. Am besten greift man auf den Bundeslebensmittelschlüssel zurück. Nutzer vom Rezeptrechner PRO Business erhalten auch direkt Zugang zum BLS. Die Veränderung der Nährstoffdichte kannst du beim Rezeptrechner übrigens ebenfalls direkt mit über einen Reduktionsfaktor abbilden.

Nährwertkennzeichnung Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Hersteller nicht nur Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind. Wenn es sich beispielsweise um kleine Betriebe handelt, die nur im lokalen Umfeld Lebensmittel verkaufen, sind die Betriebe häufig von den Nährwertangaben auf dem Etikett befreit. Andere Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung sind aber dennoch erforderlich.

Mehr zu den Ausnahmen und generell zur Nährwertkennzeichnung findest du in diesem Artikel.

Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner kannst du auch direkt die Nährwerte berechnen für Rezepte und Lebensmittel. Rezeptrechner PRO Business Nutzer erhalten automatisch auch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10.000 Zutaten. Fehlen Zutaten, kann man zudem eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben im Account hinterlegen. Es können direkt Nährwerte pro 100g berechnet werden. Im Anschluss kann man die Nährwerte kopieren oder eine Nährwerttabelle als Bilddatei zum ausdrucken erstellen.

Lebensmittelkennzeichnung Tabelle

Allergenkennzeichnung und Zusatzstoffe

Auch die Allergenkennzeichnung gehört zu den Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung. Die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe ist dabei relevant sowohl für verpackte als auch für lose Lebensmittel. Nur die Form, in der die Allergene und Zusatzstoffe angegeben werden, unterscheidet sich.

verpackte Lebensmittel | Etiketten

Auf verpackten Lebensmittel sollen die Allergene und Zusatzstoffe direkt in der Zutatenliste gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung erfolgt, in dem man hinter der jeweiligen Zutat das Allergen nennt und fett oder in Großbuchstaben hervorhebt. Alternativ kann man am Ende der Zutatenliste auch die einzelnen Allergene noch einmal aufführen mit der Info „enthält“. Für die Zusatzstoffe ist wichtig, dass man entweder die E-Nummer oder die chemische Bezeichnung sowie die Funktionsklasse angibt. Auch die Zusatzstoffe müssen direkt in der Zutatenliste genannt werden.

Lose Lebensmittel | Speisekarte | Gastronomie

Bei loser Ware sind Allergene und Zusatzstoffe ebenfalls verpflichtend anzugeben. Allerdings gibt es hier keine klaren Vorschriften. Die Kennzeichnung dieser Pflichtangaben darf mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen. Wichtig ist, dass Mitarbeiter auskunftsfähig sind. Deswegen wird in vielen Bäckereien oder Konditoreien aber auch in Restaurants und Gastronomie häufig mit Allergenlisten in PDF Form gearbeitet. Die Köche notieren dann für die einzelnen Gerichte die Allergene. Bei Fragen von Kunden, schauen die Mitarbeiter auf die Liste und informieren über die einzelnen Gerichte.

In der Gemeinschaftsverpflegung wird zudem mit einem Speiseplan gearbeitet. Auf dem Speiseplan werden meistens die Nährwerte sowie die Allergene gekennzeichnet. Die Allergene und Zusatzstoffe werden dabei häufig in der Fusszeile auch noch einmal zusammengefasst. Mehr zur Kennzeichnungspflicht für Allergene erfährst du hier.