Allergenkennzeichnung Milch
Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht | Rezeptrechner
Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Nutzer können mit Hilfe des webbasierten Programms ihre Rezepte digital verwalten und die Kennzeichnung für verpackte und lose Lebensmittel erstellen. Die Nährwerte pro 100g werden automatisch berechnet. Im Anschluss kann ein Etikett als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF heruntergeladen werden. Für lose Ware kann die Allergenkennzeichnung als PDF Liste oder CSV Datei zum ausdrucken generiert werden (für den Aushang im Restaurant, Speiseplan Vorlage etc).
Mit der Rezeptrechner Software kann man für Rezepte und Lebensmittel direkt eine vollständige Zutatenliste mit Vorschlägen zur Allergenkennzeichnung generieren. Die Etiketten können als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Milch als häufiges Allergen
Milch und milchbasierte Produkte gehören zu den häufigsten Allergenen in unserer Ernährung. Die Proteine in der Milch, wie Kaseine und Molkenproteine, können allergische Reaktionen auslösen. Diese Reaktionen reichen von Hautreaktionen bis hin zu schweren Atembeschwerden. Milchallergien können in jedem Lebensalter auftreten und erfordern daher besondere Aufmerksamkeit bei der Ernährung.
Milch und milchbasierte Zutaten finden sich in einer breiten Palette von Lebensmitteln, darunter Milch selbst, Joghurt, Käse, Eiscreme, Backwaren, Saucen und Süßigkeiten. Selbst in verarbeiteten Lebensmitteln, in denen man es nicht erwartet, kann Milch als Zutat vorhanden sein. Verbraucher müssen sich dieser potenziellen Quellen bewusst sein, um allergische Reaktionen zu vermeiden (siehe auch Lebensmittel – Allergene Übersicht).
Gesetzliche Anforderungen zur Kennzeichnung
Die gesetzliche Grundlage zur Lebensmittelkennzeichnung (und damit auch zur Allergenkennzeichnung) bildet in Deutschland die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) – siehe auch Lebensmittelkennzeichnung – Allergene. Milch und milchbasierte Zutaten gehören zu den 14 deklarationspflichtigen Allergenen. Diese Allergene müssen in der Zutatenliste verpackter Lebensmittel deutlich und leicht lesbar auf der Verpackung (Etikett) aufgeführt sein. Für lose verkaufte Lebensmittel im Restaurant (Café, Bäckerei, Konditorei) muss mündlich, schriftlich oder elektronisch über Allergene Auskunft gegeben werden. Dies ermöglicht Verbrauchern, sofort zu erkennen, ob ein Produkt für sie geeignet ist oder potenzielle Allergene enthält.
Allergenkennzeichnung Milch
Unterscheidung verpackte und lose Lebensmittel
Die LMIV unterscheidet bei den Anforderungen an die Allergenkennzeichnung nach verpackten und lose verkauften Lebensmitteln.
Verpackte Lebensmittel sind in einer festen, oft versiegelten Verpackung wie einer Dose, einem Glas, einer Plastiktüte oder einer Kartonschachtel erhältlich. Diese Lebensmittelverpackung braucht ein Etikett, auf dem Informationen wie Zutatenliste, Nährwertangaben, Allergene, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum, Herstellerinformationen und gegebenenfalls Zubereitungshinweise aufgeführt sind.
Beispiele für den Verkauf von verpackten Lebensmitteln können sein: Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Hofläden
Lose Lebensmittel werden in der Regel ohne eine feste, individuelle Verpackung angeboten. Stattdessen werden sie häufig in offenen Behältern, wie Schalen, Körben oder Eimern, in Geschäften oder auf Märkten präsentiert. Kunden können die gewünschte Menge selbst auswählen und in mitgebrachte oder bereitgestellte Behälter abfüllen. Lose verkauften Lebensmitteln fehlt oft eine individuelle Etikettierung. Stattdessen sind in den Geschäften oder Märkten Informationen über Herkunft, Preis pro Gewichtseinheit und mögliche Allergene in der Nähe der Verkaufsstände verfügbar. In einigen Fällen sind auch Etiketten mit den erforderlichen Informationen vorhanden.
Beispiele für den Verkauf von losen Lebensmitteln können sein: Restaurants, Cafés, Kantinen, Unverpackt-Läden (Zero-Waste-Läden), Frischmärkte, Food-Trucks, Bäckereien, Delikatessengeschäfte
Allergenkennzeichnung verpackter und loser Lebensmittel mit Milch
Bei verpackten Lebensmitteln, die Milch als Zutat enthalten, muss dies deutlich auf dem Etikett angegeben werden. Die Milch muss in der Zutatenliste in Fettschrift oder durch eine klar erkennbare Schriftart hervorgehoben sein. Die genaue Bezeichnung des Allergens lautet „Milch“ oder „Milchprodukte“. Wenn das Produkt Milchbestandteile enthält, sind diese ebenfalls anzugeben, z. B. „Molke“ oder „Kasein“.
Bei verpackten Monoprodukten wie Milch, die keine anderen Zutaten enthalten, ist gemäß der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) keine Zutatenliste erforderlich (siehe Artikel 19 der LMIV). Die Allergenkennzeichnung erfolgt normalerweise durch den Hinweis „Enthält: Milch“ auf der Verpackung oder in der Nähe des Produktnamens. Dieser Hinweis macht Allergiker darauf aufmerksam, dass das Produkt Milch enthält.
Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelproduzenten Zeit und Kosten sparen bei der Rezeptverwaltung und insbesondere auch bei der Allergenkennzeichnung.
Allergenkennzeichnung erstellen | Rezeptrechner Software
Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelproduzenten auch für Gerichte und Mahlzeiten schnell und einfach die Allergenkennzeichnung generieren. Das Ergebnis kann beispielsweise eine Allergene Liste als PDF oder CSV Datei sein. Diese kann man im Restaurant, Café, Bäckerei oder Konditorei aushängen um die Kunden über Inhaltsstoffe zu informieren. Alternativ kann für die Gemeinschaftsverpflegung auch direkt eine Speiseplan Vorlage als PDF generiert werden.
Verpackte Lebensmittel | Beispiele Allergenkennzeichnung
Bei verpackten zusammengesetzten Lebensmitteln, die unter anderem Milch enthalten, würde die Allergenkennzeichnung wie folgt aussehen. Hier dazu 2 Beispiele:
Pizza Margherita: Zutaten: Weizenmehl, Tomatensauce (Tomaten, Wasser, Gewürze), Mozzarella-Käse (Milch), Basilikum, Olivenöl, Salz, Hefe
In diesem Beispiel wird Milch in der Zutatenliste fett oder kursiv gedruckt, um auf das Allergen hinzuweisen, wie es gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) erforderlich ist.
Schokoladenkekse: Diese Schokoladenkekse können Spuren von Milch enthalten.
In diesem Beispiel wird im Allergenhinweis darauf hingewiesen, dass Milch möglicherweise in der Produktionsanlage vorhanden war und Spuren davon in den Keksen sein könnten (siehe auch Kreuzkontaminationen weiter unten).
Einige weitere Beispiele zur Allergenkennzeichnung von Milch für Monoprodukte und zusammengesetzte Lebensmittel findest du auch im Artikel Allergenkennzeichnung Butter.
Lose Lebensmittel | Beispiele Allergenkennzeichnung
Bei losen Lebensmitteln, die in loser Form verkauft werden, gelten besondere Kennzeichnungsvorschriften für Milch. Hier sind verschiedene Optionen möglich:
- a) Schriftliche Kennzeichnung: In Ladengeschäften können Milchallergene für lose Lebensmittel schriftlich sichtbar gemacht werden. Dies kann durch eine Liste oder einen Aushang geschehen, der auf die enthaltenen Allergene hinweist.
- b) Mündliche Auskunft: Verbraucher haben das Recht, nach den enthaltenen Allergenen zu fragen, wenn sie lose Lebensmittel kaufen. Das Personal muss in der Lage sein, korrekte und genaue Informationen zu geben.
- c) Elektronische Kennzeichnung: In größeren Betrieben, in denen eine Vielzahl von losen Lebensmitteln verkauft wird, kann eine elektronische Kennzeichnung verwendet werden. Hierbei können Informationen über Allergene an einem leicht sichtbaren Ort bereitgestellt werden.
Mehr zur Allergenkennzeichnung von losen Lebensmitteln findest du auch in folgenden Artikeln:
Dort erläutere ich beispielsweise auch, wie du eine Allergene Liste als PDF für die Speisekarte erstellen kannst (mit Hilfe vom Rezeptrechner). Ebenso erkläre ich dort, wie man auch eine Speiseplan Vorlage als PDF erstellen kann inklusive Allergenkennzeichnung.
Was gilt es im Hinblick auf Kreuzkontaminationen zu beachten?
Neben der klaren Kennzeichnung ist es wichtig, mögliche Kreuzkontaminationsrisiken zu berücksichtigen. In Produktionsumgebungen, in denen auch Milch verarbeitet wird, können Spuren von Milch in anderen Lebensmitteln auftreten. Lebensmittelhersteller sollten diese Risiken bewerten und gegebenenfalls Informationen über Kreuzkontamination auf dem Etikett bereitstellen.
Kreuzkontamination bezieht sich auf die unbeabsichtigte Übertragung von Allergenen von einem Lebensmittel auf ein anderes während des Herstellungsprozesses. Diese Kontamination kann auftreten, wenn verschiedene Lebensmittel oder Zutaten in Kontakt kommen, sei es aufgrund gemeinsamer Produktionslinien, Ausrüstungen oder Lagerbereiche. Kreuzkontaminationen sind besonders für Personen mit Allergien gefährlich, da bereits geringste Mengen eines Allergens allergische Reaktionen auslösen können.
Die Angabe von „Spuren“ oder „kann enthalten“ auf der Verpackung ist eine Möglichkeit für Lebensmittelhersteller, Verbraucher auf das potenzielle Risiko von Kreuzkontaminationen hinzuweisen. Die genauen Vorgaben für die Verwendung solcher Angaben variieren je nach den geltenden Gesetzen und Verordnungen in verschiedenen Ländern. In der Europäischen Union regelt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die Kennzeichnung von Allergenen und Kreuzkontaminationen.
Die Angabe von „Spuren von Milch“ oder ähnlichen Formulierungen auf der Verpackung ist dann erforderlich, wenn:
- Kreuzkontaminationsrisiko besteht: Wenn es möglich ist, dass ein Produkt während der Produktion mit Milch oder anderen Allergenen in Kontakt gekommen ist, sollte dies auf dem Etikett angegeben werden. Dies ist besonders relevant, wenn in derselben Produktionsstätte auch Produkte mit Milch verarbeitet werden.
- Die Menge signifikant sein kann: Die Angabe von „Spuren von Milch“ sollte nicht leichtfertig verwendet werden. Sie sollte nur dann erfolgen, wenn die Menge des Allergens tatsächlich signifikant sein könnte, um eine allergische Reaktion auszulösen. Wenn die Menge so gering ist, dass sie vernachlässigbar ist, ist eine solche Angabe nicht erforderlich.
- Transparente Kommunikation: Die Angabe von „Spuren von Milch“ sollte klar und verständlich sein, um Verbrauchern mit Allergien eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Es ist wichtig, dass die Verbraucher die Information verstehen und darauf vertrauen können.
Es liegt in der Verantwortung der Lebensmittelhersteller, das Kreuzkontaminationsrisiko zu bewerten und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um solche Kontaminationen zu minimieren.