LMIV | Nährwerttabelle

LMIV | Nährwerttabelle

LMIV Die LMIV ist die Verordnung, die die Kennzeichnung für verpackte und unverpackte Lebensmittel regelt. Häufig wird in diesem Zusammenhang explizit von der 1169/ 2011 LMIV gesprochen. Das liegt daran, dass die letzte Fassung der LMIV aus dem Jahr 2011 stammt und seitdem für alle EU Mitgliedstaaten gilt. Gewisse Teilaspekte wie zum Beispiel die Nährwertkennzeichnung sind jedoch erst viel später in Kraft getreten. In einem anderen Artikel habe ich mich bereits generell mit der LMIV Kennzeichnung befasst. In diesem Artikel soll es nun explizit um die Pflicht zur Nährwerttabelle laut LMIV gehen. Ich erläutere den Aufbau und die Reihenfolge der Nährwerttabelle und erkläre, welche Nährwerte immer angegeben werden müssen. Zudem erkläre ich auch, was es mit den Referenzwerten auf sich hat.

LMIV Nährwerttabelle | Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel und der Nährwertdeklaration. Der online Nährwertrechner ist ein Hauptbestandteil vom Rechner. Damit kann man Rezepte schnell & einfach eingeben. Das Ergebnis ist eine Nährwerttabelle gemäß LMIV. Es werden dabei die verpflichtenden Nährwerte pro 100g berechnet. Wer möchte kann aber auch weitere Angaben (Nährwerte pro Portion, Referenzwerte) mit auf der Nährwerttabelle abbilden. Im Anschluss kann die Nährwerttabelle als Text kopiert werden oder als Datei (PNG, JPG, PDF) heruntergeladen werden. Für die Nutzung des vollständigen Funktionsumfangs braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Mehr dazu über den gelben Button.

LMIV 1169/ 11 - Nährwerttabelle Reihenfolge und Pflicht Angaben

Wo findet man an die LMIV Vorschriften zur Nährwerttabelle?

Eine PDF Variante der deutschen Version der LMIV findet man über den Link LMIV 1169/ 11. Die Nährwertdeklaration wird dabei in Artikel 9 im Verzeichnis für verpflichtende Angaben genannt. In Artikel 29 und Artikel 30 findet man wiederum die Details der Vorschriften. Demnach sind die folgenden Nährwerte verpflichtend:

Die LMIV Nährwerttabelle muss die folgenden Angaben in genau dieser Reihenfolge enthalten:

  • Brennwert (kJ, kcal)
  • Fett
  • davon gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Salz

In Artikel 32 wird darauf hingewiesen, dass die Angaben je 100g oder je 100ml verpflichtend sind.

In Artikel 34 wird die Darstellungsform etwas genauer beschrieben. Die Details wiederum findet man in Anhang XV. Anhang XV zeigt dabei die Reihenfolge der aller Nährwerte, die aufgeführt werden dürfen. Allerdings sind nur die oben genannte Werte verpflichtend, während die verbleibenden Werte freiwillig angegeben werden dürfen.

LMIV Nährwerttabelle erstellen

Wie kann ich eine Nährwerttabelle erstellen?

Theorie: Nährwerttabelle erstellen | LMIV

In Artikel 31 wird erläutert, wie die Nährwerte berechnet werden dürfen. Die Details zur Berechnung, Rundungsrichtlinien und Toleranzen dazu habe ich im Artikel LMIV | Nährwerte erläutert. Kurz noch einmal das wichtigste dazu zusammengefasst:

  • (1) eine eigenständige Berechnung der Nährwerte ist gemäß LMIV erlaubt
  • (2) wichtig ist, dass die Nährwerte der Rohstoffe aus allgemein nachgewiesenen oder öffentlich zugänglichen Werten beruhen

In (2) stecken eigentlich mehrere wichtige Aspekte drin.

Öffentlich zugängliche oder verfügbare Werte sind beispielsweise Nährwerte, die man von seinem Lieferanten oder auf der Verpackung von einem Rohstoff hat. Diese sollte man für die Berechnung einer Rezeptur in der Produktion nutzen.

Für natürliche Rohstoffe (Obst, Gemüse) sind die Nährwerte nirgends abgebildet. Hier darf man auf allgemein nachgewiesene Werte zurückgreifen. Die in Deutschland übliche Quelle für diese Form der Nährwertangaben ist der Bundeslebensmittelschlüssel. Dies ist eine Excel Datei mit > 10.000 Rohstoffen mit Nährwertangaben pro 100g. Die Tabelle kann man erwerben. Allerdings muss man dann immer noch selbstständig die Berechnung der Nährwerte durchführen. Das kostet viel Zeit & Nerven. Und genau hier setzt der Rezeptrechner an. Mit der Rezeptrechner Software helfen wir viel Zeit & Kosten zu sparen bei der Nährwertberechnung und dem Erstellen der Nährwerttabelle.

Praxis: Nährwerttabelle erstellen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du eine Software zur Rezeptverwaltung und Nährwertberechnung. Du kannst deine Rezepte eingeben und digital verwalten am PC, Laptop, Tablet oder Smartphone. Man bekommt Zugang zum Nährwertrechner um online die Nährwerte für Rezepte und Lebensmittel zu berechnen (pro 100g, pro Portion und pro Rezept). Im Anschluss kann man mit Hilfe der Etiketten Software eine Nährwerttabelle zum ausdrucken als Datei (JPG, PNG oder PDF) herunterladen.

So geht’s:

Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren und sofort loslegen.

  1. Rezepteingabe über Rezeptrechner Online
  2. Rezept speichern
  3. Upgrade durchführen
  4. in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden
  5. Nährwerttabelle kopieren, als Datei (PDF, PNG) herunterladen und ausdrucken

In dem folgenden Video zeige ich dir die einzelnen Schritte einmal anhand von einem Beispiel.

Weitere Funktionen:

Abgesehen von der Nährwertberechnung bekommst du mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang zu weiteren hilfreichen Features:

Die Software wird ständig weiterentwickelt. Bei Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschlägen kannst du dich jederzeit wenden an [email protected].

Über updates und neue releases informiere ich in meiner Facebook Gruppe, auf Instagram oder in meinem Youtube Kanal.

Gibt es Ausnahmen für die Nährwertangaben Pflicht in der LMIV?

In der Tat gibt es auch einige Ausnahmen, in denen man nicht zur Angabe der Nährwerttabelle verpflichtet ist.

So sind beispielsweise Restaurants, Cafés und Gastronomie, die nur unverpackte Lebensmittel verkaufen, befreit. Siehe auch: Gilt die Nährwerttabelle Pflicht auch für Restaurants?

Zudem müssen kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld Lebensmittel verpackt verkaufen auch keine Nährwerttabelle angeben. Wer beispielsweise aber online im eigenen Online Shop auf der Website Lebensmittel verkaufen möchte, ist wiederum zur Nährwertdeklaration verpflichtet.

Mehr zur Nährwertangaben Pflicht und den Bedingungen findest du in diesem Artikel.

Pflichtangaben auf Etiketten

Pflichtangaben auf Etiketten

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, sollte die LMIV kennen. Die LMIV ist eine EU weitere Richtlinie (und in Deutschland Gesetz), die für alle Mitgliedsstaaten die Kennzeichnung von Lebensmitteln regelt. Dazu gehört nicht nur die Kennzeichnung der Verpackung mit einem Etikett, sondern beispielsweise auch die Pflichtangaben beim Verkaufen der Lebensmittel im Internet. In diesem Artikel erfährst du alls zur Lebensmittel Kennzeichnung. Ich erkläre dir, welche Pflichtangaben auf Etiketten man benötigt, sowohl auf der Verpackung vom Lebensmittel als auch beim Online Verkaufen. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe vom Etiketten Generator vom Rezeptrechner schnell & einfach Lebensmitteletiketten zum drucken erstellen kannst.

Etiketten Generator | Lebensmittelkennzeichnung

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel. Dazu gehört auch die Nährwertberechnung und das Erstellen einer Nährwerttabelle. Zudem kann man mit Hilfe vom Etiketten Generator die Lebensmitteletiketten erstellen als Datei zum Drucken. Auf den Etiketten werden die gewünschten Pflichtangaben für die Lebensmittel eingeblendet und soweit möglich sogar schon vorausgefüllt. Sobald du mit dem Layout zufrieden bist, kannst du die Datei herunterladen als JPG, PNG oder PDF und ausdrucken. Dazu kannst du einen Etikettendrucker nutzen wie beispielsweise von Brother.

Kennzeichnung Lebensmittel Etiketten

Mit der Rezeptrechner Software kann man für eigene Rezepte und Lebensmittel automatisch ein Etikett mit allen Pflichtangaben zur Kennzeichnung erstellen und als Bilddatei oder PDF herunterladen. 

Pflichtangaben Lebensmittel | LMIV

Die Kennzeichnung der Lebensmittel und notwendige Pflichtangaben werden in der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) definiert. Die LMIV ist eine EU Direktive und gilt für alle Mitgliedsstaaten. Die deutsche Fassung der LMIV findet man hier. In Artikel 9 werden einmal die Pflichtangaben der Lebensmittel aufgeführt (siehe auch Artikel Was muss auf einem Etikett stehen?).

Zu den Pflichtangaben für Lebensmittel gemäß LMIV zählen:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Verzeichnis der Zutaten
  • Allergene & Zusatzstoffe
  • QUID Kennzeichnung (Menge bestimmter Zutaten mit Prozentangabe)
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Hinweise zur Aufbewahrung
  • Ursprungsland/ Herkunftsort
  • Gebrauchsanleitung (nur wenn es schwierig ist, das Lebensmittel zuzubereiten)
  • für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent
  • Nährwertdeklaration

Wichtig ist, dass es sich hier zunächst um die generellen Pflichtangaben für Lebensmittel handelt. In den nächsten Artikeln der LMIV wird dann noch genaueres zur Kennzeichnung und den Bedingungen genannt. Die oben genannten Pflichtangaben gelten insbesondere für die Etiketten von verpackten Lebensmitteln. Das Etikett mit den Pflichtangaben muss gut sichtbar in der Nähe oder auf der Verpackung vom Lebensmittel angebracht werden (siehe auch Pflichtangaben auf Verpackungen).

In Artikel 44 wird zudem noch einmal darauf hingewiesen, dass für nicht verpackte Lebensmittel nur die Allergenkennzeichnung notwendig ist. In diesem Artikel fokussieren wir uns im weiteren Verlauf die die Pflichtangaben und Ausnahmen auf Etiketten verpackter Lebensmittel (sowohl physisch im Laden, aber auch beim Online Verkauf). Sofern dich eher die Kennzeichnung von nicht verpackter Ware interessiert, empfehle ich dir die Artikel zur Lebensmittelkennzeichnung.

Etiketten Kennzeichnung | verpackte Lebensmittel

Im Artikel 12 der LMIV wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die obengenannten Pflichtangaben für alle verpackten Lebensmittel gelten. Für vorverpackte Lebensmittel sind die Pflichtangaben direkt auf der Verpackung vom Lebensmittel anzubringen. Alternativ darf man die Pflichtangaben auch auf einem am Lebensmittel befestigten Etikett anbringen. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung gut sichtbar erfolgt. Deswegen wird beispielsweise auch eine Mindestschriftgröße für Etiketten definiert.

Beim Online Verkauf

Einige weitere Vorschriften zur Kennzeichnung der Lebensmittel beim Verkauf online findet man im Artikel 14 „Fernabsatz“. Wer seine Lebensmittel im Internet verkaufen möchte, muss demnach die Pflichtangaben bereits vor dem Verkauf online zur Verfügung stellen. Eine Aufnahme hiervon bildet das Mindesthaltbarkeitsdatum. Dieses muss nur auf dem Etikett der Verpackung angebracht sein, nicht jedoch im Internet.

Im nächsten Abschnitt findest du einige Details, die auch in der LMIV zu jeder einzelnen Angabe noch erläutert werden.

Pflichtangaben auf Etiketten | Details

Ab Artikel 17 werden die detaillierten Bestimmungen für jede einzelne verpflichtende Angabe erläutert. Eine kurze Zusammenfassung der aus meiner Sicht wichtigsten Punkte findest du hier einmal gelistet.

Pflichtangaben Etiketten
Lebensmittelbezeichnung

Hierbei handelt es sich um eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung oder eine verkehrsübliche oder beschreibende Bezeichnung. Achte hier darauf, dass du nicht aus Versehen eine Marke nutzt, die bereits angemeldet und geschützt ist.

Zutatenverzeichnis

Das Zutatenverzeichnis startet immer mit dem Wort „Zutaten: „. Es handelt sich um eine Aufzählung aller Zutaten, die im Lebensmittel enthalten sind. Wichtig ist, dass die Zutaten in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil sortiert sind. Es gibt einige Ausnahmen für Lebensmittel, bei denen kein Zutatenverzeichnis notwendig ist. Schau dir dazu die LMIV genauer an.

Allergenkennzeichnung

Die Allergene und Zusatzstoffe müssen ebenfalls gekennzeichnet werden. Wichtig ist, dass man diese in einer anderen Schriftform (fett, kursiv) im Zutatenverzeichnis hervorhebt. Gibt es kein Zutatenverzeichnis, so kann man die Allergene auch auflisten mit dem Wort „Enthält: „. Eine vollständige Liste der Allergene findest du in einem andere Artikel. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du übrigens auch automatisch Vorschläge zur Allergenkennzeichnung auf den Etiketten.

QUID Kennzeichnung (quantitative Angabe der Zutaten)

Unter gewissen Umständen muss man den Gewichtsanteil in Klammern hinter der Zutat in Prozent angeben. Diese Bedingung tritt dann ein, wenn

  • einige Zutaten durch Worte, Bilder oder grafische Darstellung hervorgehoben sind
  • eine Zutat von wesentlicher Charakterisierung für das Lebensmittel ist (z.B. Pinienkerne im Pesto)
  • der Verbraucher davon ausgeht, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du automatisch auch die Möglichkeit die Prozentangaben für die QUID Kennzeichnung zu berechnen. Mehr zur QUID Regel findest du in einem anderen Artikel.

Nettofüllmenge

Zu den Pflichtangaben auf Etiketten zählt auch die enthaltene Menge. Dies ist wichtig für den Verbraucherschutz. Wichtig bei der Nettofüllmenge ist, ob es sich um eine Flüssigkeit oder ein festes Lebensmittel handelt. Wenn es sich um eine Flüssigkeit handelt, darf die Angabe in Milliliter oder Liter erfolgen. Wenn es sich hingegen um ein festes Lebensmittel handelt, dann muss die Angabe in Gramm oder kg erfolgen.

Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum

Bei sehr schnell verderblichen Lebensmitteln muss ein Verbrauchsdatum angegeben werden mit dem Vorsatz „zu Verbrauchen bis: „. Ansonsten braucht man ein Mindesthaltbarkeitsdatum („Mindestens haltbar bis: „). Wichtig ist, dass die Angabe vom MHD nur auf dem Etikett und nicht in der online Produktbeschreibung vom Lebensmittel zu sehen sein muss.

Hinweise zur Aufbewahrung

Die Pflichtangaben zur Aufbewahrung sind dann notwendig, wenn es sich um ein besonderes Lebensmittel handelt, welches beispielsweise gekühlt werden muss. Häufig wird zudem noch angegeben, wie schnell das Produkt verzehrt werden muss, sobald die Verpackung vom Lebensmittel geöffnet wurde.

Ursprungsland/ Herkunftsort

Mehr dazu auch im Artikel Lebensmittelkennzeichnung | Herkunftsort.

Gebrauchsanleitung

Eine Gebrauchsanleitung wird notwendig, wenn man das Lebensmittel vor dem Verzehr noch zubereiten muss (zum Beispiel Auftauen, Aufbacken oder ähnliches). Die Gebrauchsanleitung muss so klar sein, dass die Verwendung vom Lebensmittel in geeignet Weise möglich ist.

Alkoholgehalt in Volumenprozent

Getränke, die einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aufweisen, benötigen die Kennzeichnung vom Alkoholgehalt in Volumenprozent. Mit dem Rezeptrechner kannst du auch automatisch den Alkoholgehalt in Volumenprozent ermitteln für Lebensmittel mit Alkohol. Mehr zum Alkoholgehalt berechnen findest du auch in diesem Artikel.

Nährwertdeklaration

Die Nährwertdeklaration ist ein relatives komplexes Thema. Deswegen haben wir diesem Thema auch diverse weitere Artikel gewidmet. Grundsätzlich ist wichtig, dass es einige Ausnahmen gibt. Wenn du zum Beispiel ausschließlich im lokalen Umfeld Lebensmittel verkaufen möchtest (zum Beispiel im Hofladen), dann bist du möglicherweise noch von der Pflicht zur Nährwerttabelle befreit. Der Radius für den Umkreis schwankt je nach Bundesland zwischen 50 und 100km. Zudem spielt die Betriebsgröße und die Anzahl der Mitarbeiter auch eine Rolle. Wenn du jedoch auch online Lebensmittel verkaufen möchtest, unterliegst du auch der Pflicht zur Nährwertdeklaration. Mehr zu den Ausnahmen und der Nährwertangaben Pflicht findest du in diesem Artikel.

Pflicht zur Nährwertdeklaration | Nährwerttabelle erstellen

Die Pflicht zur Nährwertdeklaration beinhaltet die Darstellung der sogenannten Big7 Nährwertangaben in einer Nährwerttabelle. Zu den Big7 Nährwertangaben gehören:

  • Brennwert in kcal und kJ
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Salz

Die Angabe der Nährwerte je 100g ist verpflichtend. Weitere Angaben (pro Portion, Referenzmenge) sowie weitere Nährwerte (BE, KE, FPE, Ballaststoffe) dürfen freiwillig gemacht werden. Ebenso ist der Nutri Score eine freiwillige Angabe.

Um eine Nährwerttabelle zu erstellen, muss man zunächst die Nährwertangaben berechnen oder im Labor analysieren lassen. Letzteres ist sehr aufwendig und teuer. Die eigene Nährwertberechnung ist gemäß LMIV erlaubt, aber für viele, die nicht im Thema stecken, sehr komplex. Mehr zur Nährwertdeklaration auch in diesem Artikel. 

Nährwertberechnung schnell & einfach

Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer auch kostenlos Zugang zu einer Nährwertberechnung Software. Damit können automatisch die Nährwertangaben pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnet werden. Es wird auch automatisch eine Nährwerttabelle im richtigen Format erstellt. Die Nährwerttabelle können Nutzer dann kopieren (nur Werte) oder als Datei herunterladen.

Nährwerttabelle Pflicht Etiketten
Nährwerttabelle Pflicht auch für Restaurants?

Nährwerttabelle Pflicht auch für Restaurants?

Wer dabei ist ein Restaurant zu eröffnen, wird sich über kurz oder lang auch mit der Pflicht zur Kennzeichnung von Lebensmitteln auseinandersetzen müssen. Dabei kommen diverse Fragen auf, die wir in diesem Artikel beantworten wollen. Die typischste Frage, die sich viele zukünftige aber auch bestehende Gastronomen stellen, lautet: Gilt die Pflicht zur Nährwerttabelle auch für ein Restaurant? In diesem Artikel gehe ich noch einmal etwas genauer auf die Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gemäß LMIV ein. Ich erläutere, wann eine Pflicht zur Nährwertkennzeichnung existiert und wann man sich letztlich nur um die Kennzeichnung der Allergene kümmern muss. Zudem zeige ich dir, wie du mit der Rezeptrechner Software viel Zeit & Kosten sparen kannst bei der Lebensmittelkennzeichnung.

Kennzeichnungspflicht Restaurants für Lebensmittel

Kennzeichnung für Lebensmittel schnell & einfach

Mit der Rezeptrechner Software können Hersteller von Lebensmitteln schnell & einfach die Lebensmittelkennzeichnung erstellen. Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer nicht nur Zugang zu einer Nährwertberechnung Software, sondern können auch direkt Lebensmitteletikett zum ausdrucken erstellen. Zudem erhalten Nutzer Zugang zu weiteren Funktionen wie z.B. der Software zur Erstellung von Produktspezifikationen und der Preiskalkulation. Mehr zum Rezeptrechner PRO Business erfährst du über den Knopf. 

Wo findet man die Pflicht zur Nährwerttabelle in der LMIV?

Die Pflicht zur Kennzeichnung für Lebensmittel wird in der EU definiert. Dazu gibt es die 2011 verabschiedete LMIV, Lebensmittelinformationsverordnung. Diese ist für alle Mitgliedsstaaten gültig, also auch in Deutschland. Die Schweiz hat eine eigene Verordnung, sie sich jedoch sehr stark an der LMIV orientiert. Die vollständige LMIV findet man über diesen Link. Die wichtigsten Artikel bezüglich der Pflichtangaben sind zunächst einmal Artikel 9 und Artikel 44. In Artikel 9 werden die genauen Pflichtangaben für Lebensmittel einmal aufgelistet. Ganz am Ende findet man dort auch die Nährwertdeklaration. Damit ist die Nährwerttabelle gemeint. Die genaue Darstellungsform und weitere Hinweise zur Nährwertberechnung findet man in Artikel 29 (siehe auch Nährwertangaben Pflicht für Lebensmittel).

Wer weiterliest, landet irgendwann bei Artikel 44, in dem die Pflicht zur Nährwerttabelle (sowie diverse andere Pflichtangaben) stärker eingeschränkt werden. Artikel 44 definiert, dass für nicht verpackte Lebensmittel nur die Allergenkennzeichnung notwendig ist.

Inwiefern gilt die Pflicht zur Nährwerttabelle nun also für Restaurants?

Das heißt, wenn man im Restaurant ganz normal Gerichte auf der Speisekarte anbietet dann gilt die Nährwerttabellen Pflicht nicht. Denn dabei handelt es sich um lose Ware. Auch wenn man die Gerichte direkt vor den Augen vom Kunden verpackt (zum Beispiel zum Mitnehmen), gilt die Pflicht zur Nährwerttabelle im Restaurant nicht. Der ausschlaggebende Punkt ist immer, ob es sich um vorverpackte Lebensmittel handelt oder nicht.

Ein anderer Fall würde eintreten, wenn man im Restaurant verpackte Lebensmittel verkauft. In diesem Falle greift gemäß LMIV die Pflicht alle Angaben auf dem Etikett vom Lebensmittel abzubilden (siehe Artikel 9). Das heißt, wenn beispielsweise ein kleines italienisches Restaurant anfängt, selbstgemachte Pasta und selbstgemachte Saucen im Glas zu verkaufen, dann braucht es dafür ein Lebensmitteletikett mit Nährwertangaben (siehe auch verpackte Lebensmittel verkaufen). Das wäre auch der Fall, wenn das Restaurant die Produkte im Internet verkaufen möchte. Hier greift der Artikel 14 zum Fernabsatz. Mehr dazu findest du auch im Blog unter Lebensmittel im Internet verkaufen.

Einen anderen möglichen Anwendungsfall für die Nährwerttabellen Pflicht im Restaurant gibt es aber doch noch. Wenn du im Restaurant Lebensmittel an andere Betriebe verkaufst, so verlangen diese Betriebe häufig eine Produktspezifikation für die Lebensmittel. Diese Produktspezifikation enthält gemäß Vorlage ebenfalls immer eine Nährwerttabelle. Bei der Produktspezifikation handelt es sich im Restaurant aber um keine gesetzliche Vorschrift oder Pflicht, vielmehr sind das Vereinbarungen zwischen den Betrieben um die Qualitätsanforderungen sicherzustellen. Mehr zum Erstellen einer Produktspezifikation findest du im Artikel Produktspezifikation für Lebensmittel erstellen.

Etiketten mit Nährwerttabelle erstellen

Sofern du im Restaurant verpackte Lebensmittel verkaufen möchtest, kannst du mit der Software vom Rezeptrechner schnell & einfach die Nährwertberechnung für deine Rezepte durchführen. Im Anschluss kannst du für die Rezepte dann direkt Lebensmitteletiketten erstellen mit allen Pflichtangaben. Zudem bekommst du mit der Jahreslizenz vom Rezeptrechner PRO Business Zugang zu diversen anderen hilfreichen Rechnern für die Gastronomie (Preiskalkulation, Allergenkennzeichnung, Produktspezifikation erstellen).

Lebensmittel Kennzeichnung Pflicht

Welche Pflicht zur Kennzeichnung im Restaurant gibt es dann noch?

Wer also einfach nur „lose Ware“ im eigenen Restaurant verkauft, unterliegt nicht der Pflicht zur Nährwerttabelle. Gemäß Artikel 44 gibt es demnach nur die Pflicht zur Kennzeichnung der Allergene im Restaurant. Für alle Lebensmittel und Gerichte muss der Verbraucher vor dem Kaufabschluss Informationen zu den Allergenen bekommen können. Das darf in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form passieren. Am einfachsten ist es meistens, die Hinweise für die Allergene direkt mit auf der Speisekarte abzubilden. Alternativ könntest du aber auch einen kleinen Aushang oder Anhang für die Speisekarte machen. Mit dem Rezeptrechner ermöglichen wir auch automatisierte Vorschläge zur Allergenkennzeichnung für dein Restaurant. Mehr zu dem Thema Allergenkennzeichnung im Restaurant findest du über den Link.

Allergenliste für Restaurant erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du nicht nur schnell & einfach die Nährwertberechnung durchführen. Du bekommst auch Zugriff zur Allergenkennzeichnung. Damit bekommst du automatisch Vorschläge für die Allergene in deinen Gerichten. Überprüfe diese noch einmal auf Richtigkeit denn wir können keine Gewähr übernehmen. Bei Bedarf kannst du Allergene auch manuell überschreiben. Sobald deine Allergene für deine Gerichte gekennzeichnet sind, kannst du eine Allergenliste als PDF erstellen. Dies enthält alle Gerichte, die du in deinem Restaurant anbietest mit entsprechender Angabe der Allergene, die in den Gerichten vorkommen. Damit kommst du deiner Pflicht zur Kennzeichnung deiner Lebensmittel im Restaurant direkt nach.

Allergenkennzeichnung Restaurant
Nährstofftabelle für Lebensmittel

Nährstofftabelle für Lebensmittel

Eine EU Direktive als Verordnung (LMIV) verlangt bereits seit einigen Jahren die Kennzeichnung der Lebensmittel. Dazu gehört für Lebensmittel Herstellern in der Direktvermarktung auch das Erstellen einer Nährstoffabelle für Lebensmittel. Das ist sowohl für Österreich als auch Deutschland der Fall. Auch in Schweiz ist dem so. Die LMIV erlaubt dabei auch das eigenständige Berechnen der Nährstoffe pro 100g. Mit dem Rezeptrechner kann man nicht nur die Nährstoffberechnung durchführen sondern auch direkt eine Nährstofftabelle für Lebensmittel und Rezepte als PDF zum ausdrucken herunterladen. Damit sparen sich Hersteller viel Zeit und Kosten für eine teure Laboranalyse. Häufig spricht man in diesem Zusammenhang übrigens auch von der Nährwerttabelle für Lebensmittel. 

Zeit & Kosten sparen bei der Nährstoffberechnung

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Nährstoffberechnung und Erstellung einer Nährstofftabelle für Lebensmittel. Dazu erhalten Nutzer Zugang zu einer webbasierten Software zur Nährwertberechnung (siehe auch Nährstoffrechner). Mit Hilfe dieser Software können Rezepte schnell eingepflegt werden. Es ist eine Nährstoffe Datenbank (Bundeslebensmittelschlüssel) hinterlegt, aus der Zutaten ausgewählt werden können. Alternativ können Nutzer auch eigene Zutaten mit eigenen Nährwerten hinterlegen. Damit erhalten Nutzer auch Zugang zu weiteren Software Funktionen (z.B. Preiskalkulation, Etiketten Erstellung, Produktspezifikationen uvm). Mehr dazu auch unter Nährstoffgehalt berechnen

Nährstoffe Rechner - zur Erstellung Nährwerttabelle

Du kannst mit dem Rezeptrechner die Nährstoffe berechnen für Gerichte und Mahlzeiten. Im Anschluss kannst du auch Etiketten für die Lebensmittelkennzeichnung erstellen. Die Software richtet sich insbesondere an Lebensmittelunternehmer (Gastronomen, Catering Firmen, Bäcker, Konditoren und Direktvermarkter, Hofläden etc).

Nährwertkennzeichnung – wer ist verpflichtet?

Die Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung verlangt von Produzenten für verpackte Ware diverse Angaben auf dem Etikett. So muss beispielsweise eine Zutatenliste sortiert nach Mengenangabe auf dem Etikett aufgeführt sein. Zudem müssen die deklarationspflichtigen Allergene auf dem Etikett stehen. Für gewisse Zutaten muss zudem auf die sogenannte QUID Verordnung geachtet werden. Eine Nährstoffe Tabelle ist nicht für alle Produzenten verpflichtend. Sofern man in der Direktvermarktung ausschließlich im direkten lokalen Umfeld (z.B. im eigenen Hofladen) seine selbstgemachten Lebensmittel verkauft, ist man von der Pflicht der Nährwertkennzeichnung befreit. Wer jedoch seine Lebensmittel im Internet oder Handel verkaufen möchte, muss auch eine Lebensmittel Nährstofftabelle erstellen und berechnen. Dies hält viele Produzenten auch davon ab, über den Verkauf im Hofladen Lebensmittel weiter zu vertreiben. Auch den Aufbau von einem online shop scheuen viele aus diesem Grund. Das finde ich, Tina vom Rezeptrechner, sehr schade und habe es mir zum Ziel gesetzt, hier eine Lösung anzubieten.

Nährstoffe ermitteln gemäß LMIV

Wer sich dazu entschlossen hat, eine Nährstoffe Tabelle zu erstellen, wird sich auch mit der LMIV auseinander setzen. Die genaue Verordnung lautet LMIV 1169/ 2011. Dort ist relativ eindeutig in Artikel 31 beschrieben, wie die Berechnung der Nährwertangaben (Nährstoffe) erfolgen kann. In Paragraph 4 kann man lesen, dass es sich um Durchschnittswerte handelt, die entweder durch eine Lebensmittelanalyse des Herstellers oder aber durch die Berechnung auf Grundlage von allgemein bekannten oder nachgewiesenen Werten basieren darf. Eine teure Nährwertanalyse im Labor ist demzufolge nicht unbedingt erforderlich. Stattdessen dürfen Hersteller die Berechnung auch selbst vornehmen.

Was sind allgemein nachgewiesene Nährstoff Werte?

Wer schon soweit gekommen ist, wird sich im nächsten Schritt mit den „allgemein nachgewiesenen Werten“ beschäftigen. Das ist zugegebenermaßen in der LMIV etwas schwammig formuliert. Die allgemeine Meinung vieler Produzenten ist, dass die wohl „beste“ Quelle hierfür der Bundeslebensmittelschlüssel (kur BLS) ist.

BLS als offizielle Nährstoffe Tabelle

Der BLS ist eine offizielle Nährwertdatenbank, für die man eine Lizenz kaufen kann. Damit bekommt man dann Zugriff auf ca. 14.000 Zutaten mit Nährwertangaben im Excel Format. Die einzelnen Lebensmittel enthalten Nährwerte pro 100g. Das heißt, die Umrechnung der Rezepte und Zutaten muss man dabei noch selbst vornehmen. Und dennoch zahlt man für die Nutzung vom BLS. Das eigenständige Nährstofftabelle berechnen für Lebensmittel ist da wirklich komplex. Einfacher geht’s mit dem Rezeptrechner. 

Toleranzen bei der Nährwertdeklaration erlaubt

Als Alternative kann man auch eine andere öffentliche Quelle nutzen. In dem Falle sollte man sich nur anschauen, wo die Daten herkommen und ob diese Sinn ergeben. Denn die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten und Kennzeichnung liegt immer beim Hersteller selbst. Wichtig ist jedoch, dass man sich einfach gut damit auseinandersetzt und nicht grob fahrlässig ist. Dann sind die meisten Kontrolleure auch bereit ein Auge zuzudrücken bei Kleinigkeiten. Zudem ist wichtig, dass man im Hinterkopf behält, dass es Toleranzen gibt, die in der LMIV definiert sind. Denn jede Zutat ist etwas anders in der Zusammensetzung, weswegen man ja mit Durchschnittswerten arbeitet. Dies ist im Sinne des Herstellers und erlaubt gewisse Schwankungsbandbreiten (auch in der Nährstoffberechnung).

Nährstofftabelle für Lebensmittel berechnen

Mit dem Rezeptrechner helfen wir viel Zeit & Kosten bei der Erstellung der Nährstoffe Tabelle für Produzenten zu sparen. Wir stellen dabei eine webbasierte Software zur Nährwertberechnung zur Verfügung. Nutzer erhalten damit automatisch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel. Mit dem Rezeptrechner können Zutatenlisten eingepflegt werden mit Mengenangaben. Das Ergebnis sind die Nährstoffe pro 100g, pro Portion und pro Rezept in Tabellenform. Es kann auch ein Reduktionsfaktor beim Kochen oder Backen berücksichtigt werden (dieser beeinflusst die Nährstoffdichte).  Die Nährstoffe Tabelle kann direkt kopiert werden. Alternativ kann mit dem Etiketten Generator auch direkt eine Datei mit Nährwerttabelle und/ oder ein vollständiges Lebensmitteletikett zum Drucken erstellt werden. Rezeptrechner PRO Business Nutzer profitieren zudem automatisch von Weiterentwicklungen. So bekommt man neuerdings zum Beispiel auch Zugriff auch eine Preiskalkulationsfunktion. Ebenso können in Kürze digitale Rezeptblätter und Produktspezifikationen erstellt werden. Wir arbeiten auch schon an einer QR Code Funktion für Spirituosen.

Jetzt Direkt Loslegen & Nährstofftabelle erstellen

Du kannst jetzt direkt loslegen und den Rezeptrechner Online kostenlos ausprobieren. Du kannst auch kostenlos einen Account erstellen und die ersten Rezepte speichern. Um alle Big7 Nährwertangaben für die Nährstofftabelle berechnen zu können und die weiteren Funktionen nutzen zu können, brauchst du den Rezeptrechner PRO Business Zugang. Diesen kannst du direkt per Digistore24 bezahlen. Die gängigen Zahlungsmethoden (Paypal, Kreditkarte, Überweisung, Lastschrift) sind möglich. Sobald du gezahlt hast, bekommst du eine Bestellbestätigung und kannst direkt die Aktivierung vornehmen. Im Anschluss kannst du dich auch beim Etiketten Generator anmelden und Etiketten oder eine Lebensmittel Nährstofftabelle als Datei (PDF, JPG oder PNG) zum ausdrucken erstellen.

Produktspezifikationen, Allergene Liste & Arbeitsanweisungen

Als Rezeptrechner PRO Business Nutzer profitierst du automatisch auch von Weiterentwicklungen. So kannst du beispielsweise in Kürze auch eigene Produktspezifikationsblätter erstellen. Du kannst eine Allergene Liste für all deine Lebensmittel Produkte generieren und als PDF herunterladen. Zudem sind wir bereits dabei, eine Funktion zu entwickeln, mit der du automatisch Mengen für Rezepte berechnen kannst und eine Arbeitsanweisung als PDF für die Mitarbeiter in der Küche ausdrucken kannst. Die einzelnen Funktionen habe ich in einem Artikel mal anhand der Software für Bäckerei Betriebe erklärt.

Mehr zu den einzelnen Funktionen vom Rezeptrechner PRO Business erfährst du über folgenden Link. Bei Fragen oder Anmerkungen kannst du dich jederzeit per E-Mail wenden an [email protected].

Produktspezifikation Bäckerei
Nährwertkennzeichnungsverordnung

Nährwertkennzeichnungsverordnung

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, wird sich über kurz oder lang auch mit der Lebensmittelkennzeichnung auseinandersetzen müssen. Hier gibt es ganz unterschiedliche Verordnungen und teilweise ist es schwer, zu verstehen, welche Pflichten man hat. Insbesondere die Nährwertkennzeichnung ist für viele Lebensmittelhersteller und Direktvermarkter ein großes Fragezeichen. In diesem Artikel geht es um die Nährwertkennzeichnungsverordnung und für wen diese Pflicht gilt. Ebenso geh ich ein wenig auf die Ausnahmen zur Nährwertkennzeichnung ein.

Nährwertkennzeichnung Verordnung

Nährwertkennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner helfe ich Lebensmittelherstellern & Direktvermarktern, Zeit & Kosten bei der Nährwertkennzeichnung zu sparen. Du kannst deine Rezepte eingeben mit Menge und dafür automatisch die Nährwertangaben pro 100g berechnen lassen. Im Anschluss kannst du mit Hilfe vom Etiketten Generator auch vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen. Probiere den Nährwertrechner hier direkt kostenlos aus.

Video: Nährwertkennzeichnung – einfach erklärt –

In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Nährwertkennzeichnung. Ich erkläre, wer der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung unterliegt und welche Ausnahmen es gibt. Zudem zeige ich dir, wie du gemäß LMIV eigenständig die Berechnung der Nährwertkennzeichnung vornehmen kannst. 

Was verbirgt sich hinter der Nährwertkennzeichnungsverordnung?

Eine Nährwertkennzeichnungsverordnung in dem Sinne gibt es eigentlich nicht. Die Nährwertkennzeichnung Pflicht ist geregelt in der Lebensmittelinformationsverordnung. Dort wird explizit definiert, wie die Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware aussehen muss. Dabei handelt es sich um die europäische Verordnung der EU Kommission: (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011. Sie gilt in allen EU Mitgliedsstaaten, zu denen beispielsweise auch Deutschland und Österreich gehören. Seit Dezember 2014 gilt diese in Deutschland. Die Nährwertkennzeichnung greift seit Dezember 2016. Darin ist geregelt, dass auf verpackten Lebensmittel die Big7 Nährwertangaben pro 100g zu sehen sein müssen (siehe auch Nährwertkennzeichnung Lebensmittel). Zu den Big7 Nährwertangaben gehören der Brennwert (kJ, kcal), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz. Die Reihenfolge muss genau so eingehalten werden. Zudem müssen die Angaben normalerweise in Tabellenform gemacht werden. Nur in wenigen Ausnahme Fällen darf man von der Tabelle abweichen. Man spricht in diesem Zusammenhang häufig auch von der Nährwerttabelle.

Nährwertkennzeichnungsverordnung – gibt es Ausnahmen?

Grundsätzlich müssen alle vorverpackten Lebensmittel mit der Nährwerttabelle ausgestattet sein. Die Nährwerttabelle muss zur Verfügung stehen, bevor der Verbraucher die Entscheidung zum Kauf des Lebensmittels trifft. Der Verbraucher soll in der Lage sein sich im Vorwege zu informieren. Ausgenommen von der Nährwertkennzeichnung sind lose Waren. Zudem sind kleine Betriebe ausgenommen, die nur im lokalen Umfeld vermarkten. Das lokale Umfeld wird dabei definiert, als ein Verkaufsradius von 50km. Einige Bundesländer sind hier jedoch noch etwas offener und erlauben auch einen Umkreis von bis zu 100km. Wichtig ist, dass dies nur gilt solange man seine Lebensmittel nicht im Internet verkaufen möchte. Wer seine Lebensmittel auch online verkaufen möchte, kann dem Verbraucher nicht mündlich vorab Informationen zum Produkt mitgeben. Aus diesem Grund braucht es beim Verkaufen im Internet immer das Datenblatt mit der Nährwertkennzeichnung. Eine weitere Ausnahme sind gewisse Produkte. Dazu gehören beispielsweise Monoprodukte (z.B. Kartoffeln, Getreide), die nur aus einer Zutaten bestehen. Ebenso sind gewisse Gewürze und Kaugummi von der Nährwertkennzeichnung ausgeschlossen. Mach dich am besten mit dem Teil der Nährwertkennzeichnungsverordnung vertraut um zu erfahren, ob du der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung bereits unterliegst.

Soll ich die Nährwertkennzeichnung durchführen?

Viele, die heute noch der verpflichtet sind die Nährwertkennzeichnung durchzuführen, machen dies trotzdem. Zum einen wollen viele Hersteller ungern später die Etiketten erneut ändern. Zum anderen wirkt es professioneller wenn die Nährwerttabelle mit abgebildet ist. Außerdem sind viele Kunden dennoch interessiert und verstehen nicht, dass gewisse Lebensmittel Hersteller laut Verordnung noch nicht zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind. Ein weiteres Argument für die Nährwertkennzeichnung ist, dass man sonst ständig prüfen muss, ob man nach wie vor von der Pflicht befreit ist. Denn auch die Betriebsgröße ist ein Argument. Wenn der Betrieb nämlich mehr als 10 Mitarbeiter hat oder mehr als 1 Mio € Umsatz im Jahr, dann wird die Nährwertkennzeichnung ebenfalls zur Pflicht. Wer sich nun also einfach sofort für die Nährwerttabelle entscheidet, der fragt sich natürlich im nächsten Schritt, wie man am besten die Inhaltsstoffe der Lebensmittel ermitteln lassen kann?

Nährwertberechnung oder Analyse im Labor?

Die Verordnung zur Lebensmittel und Nährwerte Kennzeichnung erlaubt hier unterschiedliche Wege. Im ersten Schritt wirkt die Analyse im Labor als die professionellste Lösung. Bei der Nährwertanalyse im Labor zahlt man jedoch pro Probe. Wer ein großes Produktportfolio oder viele verschiedene Lebensmittel hat, für den kann das schnell sehr teuer werden. Alternativ kann man die Nährwerte auch selbst berechnen mit Hilfe einer Nährwertdatenbank. Hier gibt es in Deutschland den Bundeslebensmittelschlüssel. Diesen kann man übrigens auch für Österreich und die Schweiz anwenden. Es handelt sich um öffentliche Durchschnittswerte. Die Nährwertdatenbank liefert jedoch nur die Nährwertangaben pro 100g je Lebensmittel. Bei einem komplexen Rezept muss man die Nährwertberechnung für die einzelne Menge also nur selbst gewichten. Wer nicht ganz so fit im Umgang mit Excel ist, scheitert hier schnell. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bieten wir Lebensmittelherstellern hier eine einfache Lösung viel Zeit & Kosten bei der Nährwertberechnung zu sparen.

Nährwertangaben Lebensmittel Pflicht

Etiketten zum ausdrucken mit dem Rezeptrechner

Um die Big7 Nährwertangaben zu berechnen brauchst du eine Jahreslizenz für den Rezpetrechner PRO Business. Damit kannst du dann auch Lebensmitteletiketten zum ausdrucken bestellen. Den Etiketten Generator, der Teil vom Rezeptrechner PRO Business ist, kannst du über diesen Link ebenfalls kostenlos ausprobieren. 

Nährwertkennzeichnung – was passiert bei einer Kontrolle?

Grundsätzlich fürchten viele Hersteller eine Lebensmittelkontrolle und haben Angst, etwas falsch zu machen. Diese Angst oder Sorge ist jedoch häufig unberechtigt. Wer sich im Vorwege mit den Pflichten auseinandergesetzt hat und die Kennzeichnung befolgt, der hat meist nichts zu fürchten. Bei einer Lebensmittelkontrolle wird eine Probe vom Lebensmittel gezogen. Es werden die Inhaltsstoffe im Labor analysiert und die Angaben mit dem Lebensmitteletikett verglichen. Dabei ist klar, dass jede Probe im Labor etwas anders ausfällt. Deswegen definiert die Nährwertkennzeichnungsverordnung sogenannte Toleranzgrenzen. Hierfür gibt es eine zweite Verordnung, die sich ausführlich mit dem Prüfverfahren befasst. Dort ist genau geregelt, wie Lebensmittelkontrolleure bei einem Prüfverfahren vorgehen müssen. Dazu gehören zum Beispiel auch gewisse Rundungsrichtlinien. Diese sollen beispielsweise sicherstellen, das ein Hersteller, der genauere Angaben macht, deswegen nicht bestraft wird. Die genauen Schritte vom Prüfverfahren können über den Link nachgelesen werden:

Verordnung für das Prüfverfahren & Leitfaden zu Toleranzgrenzen

Mehr zum Thema Toleranzen bei der Nährwertdeklaration findest du in diesem Artikel.

Nährwertkennzeichnung Pflicht

Nährwertkennzeichnung Pflicht

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, sollte die Lebensmittelinformationsverordnung (kurz LMIV) kennen. Die LMIV regelt die Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland. Zur Lebensmittelkennzeichnung gehört auch die Nährwertkennzeichnung. Es gibt in dem Sinne keine separate Nährwertkennzeichnungsverordnung. Abgesehen von der Nährwertkennzeichnung gibt es auch eine Deklarationspflicht für Hersteller für z.B. Allergene & Zusatzstoffe. Doch es gibt auch Ausnahmen von diesen Verpflichtungen. In diesem Artikel geht es um die Nährwertkennzeichnung Pflicht und einige Ausnahmen, unter denen diese noch nicht greift.

Nährwertkennzeichnung

Nährwertkennzeichnung für Rezepte

Mit dem Rezeptrechner helfe ich Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Du kannst den Rezeptrechner Online kostenlos ausprobieren. Für die Berechnung aller Big7 Nährwertangaben braucht es einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit hast du dann auch die Möglichkeit Nährwerttabellen zum ausdrucken zu erstellen. Du kannst mit dem Etiketten Generator z.B. auch vollständige Lebensmitteletiketten erstellen.

Mehr zum Thema Nährwertinformation berechnen findest du auch hier.

Video: Nährwertkennzeichnung – einfach erklärt –

In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Nährwertkennzeichnung. Ich erkläre, wer der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung unterliegt und welche Ausnahmen es gibt. Zudem zeige ich dir, wie du gemäß LMIV eigenständig die Berechnung der Nährwertkennzeichnung vornehmen kannst.

Was genau versteht man unter der Nährwertkennzeichnung?

Unter der Nährwertkennzeichnung versteht man die Angabe der sogenannten Big7 Nährwerte für Lebensmittel. Die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung umfasst dabei für die Angabe der Nährwerte je 100g. Die Angabe der Nährwerte je Portion ist freiwillig. Zu den Big7 Nährwertangaben gehört der Brennwert (kcal, kJ), Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz. Die Angabe von Mineralstoffen, Spurenelementen oder Vitaminen hingegen ist freiwillig. Den genauen Wortlaut kann man in der Verordnung Abschnitt „Nährwertdeklaration“ nachlesen.

Unter gewissen Umständen (wenn beispielsweise ein Produkt explizit im Bezug auf Vitamine beworben wird), sind diese jedoch ebenfalls mit anzugeben. Dafür gibt es jedoch eine separate Verordnung für Nahrungsergänzungsmittel.

Die Lebensmittel Nährwertangaben je 100g müssen zudem in einer vordefinierten Reihenfolge und in Tabellenform zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist zudem, dass die Nährwerttabelle gut leserlich auf beispielsweise der Verpackung abgebildet ist. Wichtig ist, dass der Verbraucher sich vor dem Kauf über das Produkt informieren kann.

Wer unterliegt der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung?

Grundsätzlich sind Hersteller von vorverpackten Lebensmitteln zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet. Wird das Produkt erst vor den Augen vom Verbraucher (z.B. am Tresen beim Metzger oder Bäckerei) verpackt, ist wiederum keine Nährwertdeklaration notwendig. Bei letzterem handelt es sich um lose Ware. Somit sind auch Gastronomie Betriebe oftmals nur zur Allergenkennzeichnung, aber nicht nur Nährwertkennzeichnung verpflichtet (mehr über die Pflicht zur Nährwerttabelle in Restaurants in diesem Artikel) . Wenn jedoch der Bäckerei oder Konditoreibetrieb beispielsweise zu Weihnachten oder Ostern verpackte Kekse anbieten möchte, so benötigt es hierfür ebenfalls eine Nährwertkennzeichnung. Mehr zu diesem Thema findest du auch im Artikel Nährwertangaben Pflicht für Lebensmittel.

Die Nährwertkennzeichnung Pflicht verlangt, dass die Nährwerttabelle auf dem Etikett vom Lebensmittel abgebildet wird. Dies geht einher mit weiteren Angaben für Lebensmitteletiketten, die in der Lebensmittelinformationsverordnung und dem Leitfaden der EU Kommission geregelt sind.

Welche Ausnahmen für die Nährwertkennzeichnung gibt es?

Es gibt gewisse Lebensmittel die von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung ausgenommen sind. Ebenso gibt es eine gewisse Betriebs- und Vermarktungsgröße, die befreit ist. So unterliegen beispielsweise Monoprodukte nicht der Nährwertkennzeichnungspflicht. Monoprodukte sind Produkte, die nur aus einer Zutat bestehen (z.B. Äpfel, Kartoffeln). Auch einige weitere Lebensmittel wie z.B. Kaugummi oder Gewürze benötigen keine Kennzeichnung.

Kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld vermarkten (Direktvermarkter, Hofläden) sind ebenfalls von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung befreit. Anders ist es jedoch, wenn die Betriebe die Produkte auch im Fernabsatz vermarkten. Wer Lebensmittel im Internet verkaufen kann, kann den Verbraucher nicht aktiv informieren. Das heißt, der Verbraucher muss sich im Vorwege mit dem Produkt auseinandersetzten. Dies macht erforderlich, dass bereits bei dem Datenblatt vom Produkt online auch die Nährwerttablle einsehbar ist.

Wie kommt man seiner Nährwertkennzeichnung Pflicht nach?

Wer der Nährwertkennzeichnung Pflicht unterliegt, wird sich im nächsten Schritt fragen, wie man die Nährwertangaben berechnen kann. Grundsätzlich erlaubt die LMIV verschiedene Wege um die Nährwerte zu ermitteln.

Laboranalyse

Man kann die Lebensmittel im Labor analysieren lassen. Eine Nährwertanalyse ist jedoch relativ aufwendig und komplex. Man muss das Produkt erst einschicken und zahlt pro Lebensmittelprobe häufig sogar schon einen fast dreistelligen Betrag.

Berechnung der Nährwerte

Alternativ darf man die Berechnung der Nährwertangaben auch selbst durchführen. Dies ist allerdings mit viel manuellen Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass sich viele Hersteller in dem Bereich nicht gut auskennen und nicht wissen, welche Quelle man nutzen kann. Als Quelle eignet sich der Bundeslebensmittelschlüssel (kurz BLS). Mit dem BLS bekommt man Zugriff auf eine Datenbank mit Nährwertangaben pro 100g für > 10 000 verschiedene Rohstoffe. Man muss jedoch die Rohstoffe nun manuell mit der Menge umrechnen um für ein gesamtes Gesamt die Nährwerte zu ermitteln. Im Anschluss muss man auch noch Reduktionsfaktoren berücksichtigen. Das ist für viele Hersteller viel Aufwand, insbesondere wenn sich Rezepturen ändern.

Nährwerte Berechnen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Herstellern & Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Man kann beim Rezeptrechner direkt vollständige Zutatenlisten mit Mengen für Rezepturen eingeben. Durch Angabe vom Reduktionsfaktor kann der Flüssigkeitsverlust bei der Nährwertberechnung berücksichtigt werden. Es erfolgt die Nährwertberechnung je 100g, je Portion und je Rezept. Im Anschluss kann man dann aus der Rezeptur auch eine Nährwerttabelle erstellen zum ausdrucken oder ein Lebensmitteletikett erstellen. Nutzer vom Rezeptrechner PRO Business erhalten dabei Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel.

Nährwertkennzeichnung

Toleranzen bei der Nährwertkennzeichnung

Einige Hersteller sind verunsichert, inwiefern die eigenständige Berechnung den Anforderungen gemäß LMIV entspricht. Wichtig ist dabei, dass für die LMIV nicht der Weg, sondern das Ergebnis wichtig ist. Die Lebensmittelanalyse im Labor mag hier der genauere Weg sein. Allerdings ist es so, dass auch die Lebensmittelprobe gewissen Schwankungsbandbreiten unterliegt. Kein Lebensmittel (vor allem natürliche Lebensmittel) weißt genau den gleichen Nährwert auf. Auch die die Proben unterliegen einer gewissen Schwankungsbandbreite. Deswegen definiert die LMIV auch gewisse Toleranzgrenzen. Das bedeutet, dass im Falle einer Kontrolle durch den Lebensmittelkontrolleur die obere und untere Grenze für die Nährwertangabe basierend auf der Nährwertkennzeichnung definiert werden. Es wird dann eine Laborprobe gezogen, die sich dann für jeden Nährwert im Rahmen der vordefinierten Toleranzgrenzen bewegen darf. Dabei definiert ein Leitfaden auch die genauen Rundungsrichtlinien für genau diese Kontrolle.

Mehr zur Nährwertkennzeichnungsverordnung findest du auch in diesem Artikel.