Pflichtangaben auf Verpackungen
In Deutschland wird die Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geregelt. Darin findest du alle Pflichtangaben, die auf Verpackungen von Lebensmitteln abgebildet sein müssen. Ebenso werden eine Reihe von freiwilligen Angaben genannt. In diesem Artikel gebe ich dir einen Überblick über die wichtigsten Pflichtangaben auf Verpackungen von Lebensmitteln und Tipps um Zeit & Kosten zu sparen beim Erstellen der Kennzeichnung in Form von Etiketten. Mehr dazu auch unter: Lebensmittelverpackung Kennzeichnung.
Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht
Mit der Rezeptrechner Software können kleine und mittelständische Betriebe viel Zeit und Kosten sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung (siehe auch Beispiele zur Lebensmittelkennzeichnung). Die Software hilft im Kern dabei die Nährwertberechnung für Rezepte und Lebensmittel durchzuführen. Das Ergebnis, die Nährwerte pro 100g, werden direkt in Form einer Nährwerttabelle abgebildet und können als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF heruntergeladen werden. Alternativ kann man aber auch vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben für die Verpackungen erstellen und herunterladen zum selber drucken. Ebenso besteht die Möglichkeit Produktkennzeichnung von Form von einem Datenblatt als PDF zu generieren. Nutzer der Software erhalten zudem Zugang zu weiteren wichtigsten Funktionen wie einer Preiskalkulation sowie die Möglichkeit Allergene und Zusatzstoffe zu kennzeichnen.
Mit der Rezeptrechner Software sparst du dir viel Zeit und Kosten beim Erstellen der Kennzeichnung für Lebensmittel. Du kannst direkt alle Pflichtangaben auf einem Etikett für die Verpackung abbilden und ausdrucken.
Pflichtangaben auf Verpackungen
Du hast gerade angefangen eigene Lebensmittel zu produzieren und möchtest diese im nächsten Schritt verkaufen? Dann fragst du dich sicherlich, welche Angaben auf verpackten Lebensmitteln stehen müssen? Das erkläre ich im Detail in diesem Abschnitt. Wenn du noch unsicher bist bezüglich der richtigen Lebensmittelverpackung, dann schau dir diesen Artikel zur Wahl der richtigen Lebensmittelverpackung einmal genauer an.
Verpackte vs. lose Lebensmittel
Bevor ich auf die konkrete Liste der Pflichtangaben auf Verpackungen genauer eingehe, ist es wichtig, dass wir den Unterschied verstehen zwischen verpackten Lebensmitteln und loser Ware. Verpackte Lebensmittel in unserer Definition sind vorverpackte Lebensmittel, die also bereits geschlossen verpackt sind, wenn der Verbraucher diese begutachtet. Wenn du beispielsweise Lebensmittel in einem geschlossenen Plastikbehälter (z.B. Sushi Mischung kennzeichnen oder einen selbstgemachten Chiapudding) verkaufst, dann handelt es sich um vorverpackte Lebensmittel. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Produkte, die man in der Frischetheke von vielen großen Supermärkten findet.
Vorverpackte Lebensmittel benötigen Etiketten auf den Verpackungen mit allen Pflichtangaben.
Wenn du aber hingegen eine Theke hast (Deli, Feinkost, Bäckerei), in der offene Ware ausliegt, die du vor den Augen des Verbrauchers erst einpackt, dann ist das keine vorverpackte Ware. In diesem Falle ist kein Etikett auf der Verpackung erforderlich. Die Idee hier ist, dass der Verbraucher sich über die Inhaltsstoffe im Lebensmittel ja direkt beim Mitarbeiter mündlich informieren kann. Somit ist kein Etikett auf der Lebensmittelverpackung erforderlich.
Lose Lebensmittel benötigen keine Pflichtangaben auf der Verpackung vom Lebensmittel. Eine mündliche Auskunft über Inhaltsstoffe ist ausreichend.
Viele Bäckerei und Konditorei Betriebe nutzen aber dennoch eine Software oder ein Programm, welches es ihnen ermöglicht, schnell und einfach die Kennzeichnung der Lebensmittel durchzuführen um dem Mitarbeiter die notwendigen Informationen an die Hand zu geben.
Welche Angaben auf verpackten Lebensmitteln sind Pflicht?
Kommen wir nun also einmal zu den Pflichtangaben auf Verpackungen.
- Lebensmittelbezeichnung
- Zutatenliste
- QUID Kennzeichnung
- Allergene & Zusatzstoffe Kennzeichnung
- Nährwertinformationen (Big 7 Nährwerte, auch Nährwerte Tabelle genannt)
- Nettogewicht
- Name und Adresse vom Lebensmittelunternehmer
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Herkunft
- Aufbewahrungshinweise
Das folgende Bild zeigt zudem, wie diese Pflichtangaben in Form von einem Lebensmitteletikett typischerweise auf einer Verpackung angebracht werden (siehe auch Pflichtangaben auf Etiketten). Mehr zu den Vorschriften an die Lebensmittelverpackung (inklusive Anbringen vom Etikett) findest du über den Link.
Beachte, dass es auch Vorschriften gibt hinsichtlich der Schriftgröße für die Pflichtangaben auf der Lebensmittelverpackung. Mehr dazu findest du im Artikel bezüglich Lebensmittelverpackung Schriftgröße Anforderungen.
Besonderheiten der einzelnen Pflichtangaben auf der Verpackung
Für die einzelnen Pflichtangaben gibt es jeweils noch einige Besonderheiten zu beachten. In diesem Abschnitt erläutere ich dazu noch ein paar mehr Details.
Lebensmittelbezeichnung
Bei der Lebensmittelbezeichnung handelt es sich um eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung. Wenn es solch eine Bezeichnung nicht gibt, nutzt man eine verkehrsübliche Bezeichnung oder eine beschreibende Bezeichnung. Wichtig ist, dass ein Phantasiename nicht ausreicht. Auch ein Markenname ist nicht ausreichend. Es braucht immer auch noch eine beschreibende Bezeichnung.
Zutatenliste
Bei der Zutatenliste spricht man teilweise auch vom Zutatenverzeichnis. Hierbei handelt es sich um eine sortierte Liste der einzelnen Zutaten, die im Lebensmittel vorkommen. Die Sortierung erfolgt auf Basis der anteiligen Menge, so wie die Zutaten im Lebensmittel vorkommen. Die Zutat, die mengenmäßig am häufigsten auftaucht, wird zuerst genannt.
QUID Kennzeichnung
Die QUID Kennzeichnung ist eigentlich Teil der Zutatenliste. Dabei handelt es sich um den Prozentsatz, in dem die jeweilige Zutat anteilig in der Rezeptur vorkommt. Die Angabe vom Prozentsatz ist nur unter bestimmten Bedingungen erforderlich. So muss die QUID Angabe immer dann in Klammern hinter der Zutat erfolgen, wenn man die jeweilige Zutat sehr präsent auf der Lebensmittelverpackung abbildet oder in der Lebensmittelbezeichnung nennt). Ein gutes Beispiel ist „Haselnuss Kuchen“ oder Erdbeermarmelade. Das dient dazu, dem Verbraucher gegenüber transparent zu sein, wieviel Erdbeeren oder Haselnüsse anteilig enthalten sind.
Allergene und Zusatzstoffe Kennzeichnung
Die Allergene und Zusatzstoffe werden ebenfalls direkt in der Zutatenliste gekennzeichnet. Die jeweiligen Allergene müssen dabei mit einer anderen Schriftform hervorgehoben werden, beispielsweise in Fettdruck oder Großbuchstaben. Für die Zusatzstoffe ist es wichtig, dass man die chemische Bezeichnung oder die E-Nummer sowie die Funktionsklasse angibt. Es reicht nicht aus, nur die Funktionsklasse oder nur die chemische Bezeichnung anzugeben.
Nährwertinformationen
Diese Pflichtangaben auf der Verpackung werden häufig auch zusammengefasst als Nährwertkennzeichnung. Die Angabe der Big 7 Nährwerte pro 100g ist Pflicht. Zu den Big 7 Nährwertangaben gehören:
- Brennwert (kJ, kCal) – siehe auch: Wie berechnet man den Brennwert für Lebensmittel?
- Kohlenhydrate
- davon Zucker
- Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
- Salz
Die Big 7 Nährwerte müssen in Tabellenform angegeben werden. In einigen Ausnahmefällen erfolgt eine Befreiung von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung.
Nährwerte berechnen | Rezeptrechner Software
Mit der Rezeptrechner Software kannst du viel Zeit und Kosten sparen bei der Nährwertberechnung für deine Lebensmittel und Rezepte. Du gibst dazu einfach die Zutaten deiner Rezepturen mit Mengen in den Rezeptrechner ein. Auf Basis vom Bundeslebensmittelschlüssel, einer Nährwertdatenbank mit über 10.000 Rohstoffen, bekommst du mit der Software dann im Ergebnis die durchschnittlichen Nährwerte pro 100g. Die Angaben werden direkt in die korrekte Reihenfolge gebracht. Du kannst dann im Anschluss eine Nährwerttabelle oder Lebensmittelprodukt Etiketten mit allen Pflichtangaben für die Verpackung herunterladen und ausdrucken.
Nettogewicht
Das Nettogewicht muss in Gramm oder Kilogramm für feste Lebensmittel angegeben werden. Für Flüssigkeiten wird die Nettofüllmenge in ml oder Liter angegeben. Handelt es sich um feste Lebensmittel, die in einer Flüssigkeit verkauft werden, muss sowohl die Füllmenge als auch das Abtropfgewicht angegeben werden.
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum
Handelt es sich um ein sehr leicht verderbliches Lebensmittel, so wird das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) durch das Verbrauchsdatum ersetzt. Das Verbrauchsdatum ist deutlich restriktiver und besagt, dass nach Ablauf ein Risiko für gesundheitliche Schäden bei Verzehr besteht. Beim MHD hingegen handelt es sich vielmehr nur um eine Empfehlung.
Aufbewahrungshinweise
Hinweise zur Aufbewahrung müssen angegeben werden, wenn die Lebensmittel in besonderer Form (beispielsweise gekühlt oder tiefgefroren) gelagert werden müssen.
Mehr Informationen zu den einzelnen Pflichtangaben gemäß Lebensmittelkennzeichnung findest du auch in diesem Artikel.
Freiwillige Angaben auf Verpackungen
Abgesehen von den Pflichtangaben gibt es weitere freiwillige Angaben auf Lebensmittelverpackungen. Einige typische freiwillige Angaben findest du hier einmal gelistet:
Ballaststoffe, Vitamine und andere Inhaltsstoffe
Abgesehen von den Big 7 Nährwertinformationen gibt es noch weitere Inhaltsstoffe wie beispielsweise die Ballaststoffe. Diese können freiwillig angegeben werden.
Nährwerte pro Portion und Referenzmenge
Die Nährwerte pro 100g gehören zu den Pflichtangaben auf Verpackungen. Wer beispielsweise Speiseeis verkauft, möchte häufig aber auch noch die Nährwerte pro 100ml angeben. Ebenso wollen viele Hersteller auch die Nährwerte pro Portion angeben. Dabei handelt es sich um freiwillige Angaben auf der Verpackung. Darüber darf man auch noch die Referenzmenge angeben. Diese besagt, wieviel Prozent vom Tagesbedarf eines Erwachsenen auf Basis von einem Energiebedarf von 2000 kcal die jeweiligen Nährwerte pro 100g oder pro Portion abbilden.
Nutri Score
Beim Nutri Score, also der Lebensmittelampel, handelt es sich heute auch noch um eine freiwillige Angabe. Der Nutri Score ist ein Logo, mit einem Buchstaben (A, B, C, D oder E). Dieser soll eine leichte Orientierung für Verbraucher bieten mit Blick auf die Nährwertinformation. Es ist eine Art Zusammenfassung in einem Score für die einzelnen Nährwertangaben. So wirkt sich beispielsweise ein hoher Eiweißgehalt positiv auf den Score aus. Ein hoher Fett- oder Zuckergehalt, ebenso zu viel Salz, wirkt sich negativ auf den Score aus (siehe auch Nutri Score Berechnung). Es gibt auch einige Kritikpunkte am heutigen Algorithmus vom Nutri Score, weswegen dieser sich Ende 2023 wohl auch noch einmal verändern wird.
Entscheidet man sich als Hersteller für die Nutzung vom Nutri Score, ist wichtig, dass man innerhalb von 2 Jahren das gesamte Produktportfolio mit der Kennzeichnung vom Nutri Score auf der Verpackung vornehmen muss. Es wird dann also zu einer Art Pflichtangabe auf der Verpackung der eigenen Lebensmittel.