Lebensmittel Verkaufen – Vorschriften

Hier findest du die wichtigsten Vorschriften, die du kennen solltest, wenn du selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchtest.

Im folgenden nenne ich nun einmal die wichtigsten Vorschriften, die du kennen solltest, wenn du Lebensmittel verkaufen möchtest. Nicht jede Vorschrift ist für alle Bereiche relevant. So gibt es beispielsweise sehr spezielle Verordnungen wie zum Beispiel die Kakaoverordnung oder Hackfleisch Verordnung, die nur ausgewählte Betriebe betrifft. Andere Vorschriften wie beispielsweise die LMIV oder die Lebensmittelhygiene Verordnung sind jedoch für alle Bereiche relevant, die selbstgemachte Lebensmittel herstellen und verkaufen.

LMIV 1169/ 2011 – Lebensmittelinformationsverordnung

LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung. Wie der Name schon sagt, sind darin die Vorschriften zur Kennzeichnung der Lebensmittel geregelt. Die deutsche Fassung der LMIV findet man über diesen Link. Die Kennzeichnungspflicht gilt übrigens für alle Produkte, die in der EU verkauft werden. Je nachdem ob man verpackte oder lose Lebensmittel verkaufen möchte, sind die Auflagen zur Kennzeichnung etwas unterschiedlich. Die Vorschriften für die Lebensmittelverpackung und Etiketten sind deutlich umfangreicher als die Vorschriften für lose Ware in der Gastronomie. Mehr zu den Vorschriften von Lebensmittel Etiketten findest du auch in diesem Artikel. Teil der LMIV ist übrigens auch die Nährwertkennzeichnungsverordnung. Damit werden auch die Vorschriften über die Nährwertangaben geregelt. Die Vorschriften über die Nährwert betreffen dabei insbesondere vorverpackte Lebensmittel und Produkte, die online im Internet verkauft wird (siehe auch Lebensmittel im Internet verkaufen). Aber auch für Lieferdienste und sogar den kleinen Hofladen können diese Auflagen wichtig werden.

Wichtig ist, dass die Vorschriften auch für importierte Lebensmittel gelten. Einen einfachen Überblick über die Merkmale der LMIV findest du hier: LMIV – einfach erklärt.

Teilweise wurden später noch zusätzliche Leitfaden veröffentlicht um den Lebensmittel Produzenten weitere Orientierung zu geben. So ist das beispielsweise auch bei der QUID Kennzeichnung, zu der man später noch einen separaten Leitfaden veröffentlicht hat.

Lebensmittel Kennzeichnung | Software

Mit dem Rezeptrechner PRO Business stellen wir eine Software zur Verfügung, die Produzenten hilft Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel. Dabei fokussieren wir uns sowohl auf Manufakturen und Hersteller von verpackter Ware als auch auf die Gastronomie, Bäckerei und Konditoreien, die lose Ware verkaufen. Zu den praktischen Funktionen für verpackte Ware gehört der Etiketten Generator mit dem man Etiketten mit allen Pflichtangaben erstellen und als Datei zum drucken herunterladen kann. Für Rezepturen erfolgt im Vorwege eine Nährwertberechnung, sodass auch direkt die Nährwerttabelle sowie eine Zutatenliste mit angezeigt werden.

Für Gastronomen stellen wir auch automatische Vorschläge die die Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Nutzer Zugang zur Preiskalkulation und einer Funktion um eigene Produktdatenblätter zu erstellen. Mehr zum Rezeptrechner PRO Business erfährst du über diesen Link.

Kennzeichnung für Lebensmittel gemäß Vorschriften

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Kennzeichnung für verpackte Lebensmittel erstellen und Etiketten als Bilddatei oder PDF herunterladen und ausdrucken. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit einen digitalen Produktpass herunterzuladen als PDF. Das ist insbesondere für die Produktkennzeichnung im Internet relevant, wenn du Lebensmittel online verkaufen möchtest.  

LMIDV 2017 – Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung

Als Ergänzung zur LMIV dient die LMIDV aus dem Jahre 2017. In dieser Verordnung wurden einige Vorschriften noch einmal konkreter beschrieben. Die Verordnung geht dabei noch einmal genauer aus den Bereich Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie (lose Ware ein). Darüber hinaus werden in der LMIDV auch noch einmal die Vorschriften konkreter formuliert für B2B Geschäfte. Bei B2B Geschäften geht es insbesondere um den Verkauf von Lebensmitteln an andere Lebensmittelunternehmer. Hierbei handelt es sich nicht um eine Abgabe an Endverbraucher. Dadurch ist eine kleine Grauzone entstanden, wodurch Unternehmer gegenüber anderen Unternehmern nicht unbedingt immer eine vollständige Produktspezifikation einfordern konnten. Diese wurde mit der LMIDV noch einmal konkretisiert.

LMHV – Lebensmittelhygiene Verordnung & HACCP Konzept

Wer Lebensmittel herstellen und verkaufen möchte, muss sich auch mit der Lebensmittelhygiene Verordnung vertraut machen. Diese Auflagen sind relativ offen gehalten, denn sie können stark variieren je nach Anwendungsfall. In jedem Falle benötigt man bei der Lebensmittelproduktion auch immer ein gutes Konzept für die Lebensmittelhygiene. Wichtig ist, dass jeder Mitarbeiter im verarbeitenden Betrieb einmal jährlich auch eine Lebensmittel Hygiene Schulung besuchen muss. Abgesehen davon gibt es diverse Vorschriften, die die folgenden Bereiche betreffen:

  • Betriebsstätte (Temperatur, Sauberkeit, Sanitäreinrichtungen, Beleuchtung),
  • Räume (Reinigung von Fußböden, Wandflächen, Decken, Fenstern, Oberflächen),
  • Anlagen und Geräte (Sauberkeit, Installation, Instandhaltung),
  • Umgang mit Lebensmitteln (Warenannahme, -überprüfung, -lagerung, -beförderung),
  • Personal (Schutzkleidung, Verhalten, Schulungen)
  • Rückstellproben entnehmen

Die Vorschriften verlangen vom Lebensmittel Unternehmer auch die Einführung des sogenannten HACCP Konzepts.

HACCP steht für:  Hazard (Gefährdung) Analysis (Analyse) Critical (Kritisch) Control (Lenkung) Point (Punkt)

Dabei handelt es sich um ein Eigenkontrollsystem. Zu den wichtigsten Bausteines eines solchen Hygiene Konzepts zählen:

  • Wareneingangskontrolle
  • Temperaturüberwachung
  • Reinigung und Desinfektionsplan
  • Schädlingsbekämpfung
  • Personalschulung
  • Rückverfolgbarkeit

Zusatzstoffe Zulassungsverordnung 1333 / 2008

Diese Verordnung aus dem Jahr 2008 regelt die erlaubten Zusatzstoffe in der EU und in Deutschland. Darin findet man eine Liste aller Zusatzstoffe mit E-Nummern, die in Lebensmitteln eingesetzt werden dürfen. Die vollständige Verordnung als PDF kannst du hier finden. Wie genau Zusatzstoffe zu kennzeichnen sind und eine Zusatzstoffe Liste als PDF zum ausdrucken findest du über diesen Link.

Aromenverordnung 1334 / 2008

Viele glauben, dass Aromen ebenfalls in der Zusatzstoffe Verordnung geregelt sind. Tatsächlich gibt es für Aromen aber noch einmal eine eigene Verordnung. Die Aromenverordnung stammt ebenfalls aus dem Jahr 2008. Die Vorschriften über Aromen, die beim Verkaufen von Lebensmitteln zu beachten sind, findest du hier.

Bio Verordnung 2018

Im Jahr 2018 wurde zudem noch die Bio Verordnung verabschiedet. Darin geht es um die ökologisch biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologisch biologischen Lebensmitteln. Die Verordnung findet man hier.

Novell Food Verordnung 2015 / 2283

Die Verordnung über neuartige Lebensmittel, die erst in den letzten Jahren bekannt und in den Verkehr gebracht worden sind. Dabei handelt es sich sowohl um diversen vegane Fleischersatzprodukte aber auch viele Lebensmittel, die mit neuartigen Proteinen (gewonnen aus Pflanzen) experimentieren. Die vollständige Verordnung findest du hier.

Health Claims Verordnung 1924/ 2006

Die Health Claims Verordnung regelt die Angaben, die für Lebensmittel im Bezug auf Nährwerte und Gesundheit unter gewissen Bedingungen gemacht werden können. In dieser Verordnung werden die Vorschriften zusammengefasst über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben von Lebensmitteln. Das betrifft also insbesondere Marketing Botschaften beim Verkaufen der Lebensmittel.

Hackfleisch Verordnung 

Die Hackfleisch Verordnung ist mit Abstand eine der ältesten Verordnungen im Lebensmittel Bereich. Eine alte Version aus dem Jahr 1965 findet man hier.

Kakao Verordnung 

Die Kakao Verordnung stammt aus dem Jahr 2003. Das letzte Update erfolgt im Jahr 2017 (siehe Link). Darin wird insbesondere geregelt, unter welchen Bedingungen eine Bezeichnung für ein Lebensmittel genutzt werden darf, welche aus Kakao oder Schokolade besteht. Dabei geht es insbesondere um den Kakaogehalt aber auch um den Fettgehalt der Lebensmittel. Es wird konkret geregelt, wann man von einer Schokolade oder einer Milchschokolade reden darf. Ebenso wird geregelt, wann man von einer Praline sprechen darf. Mehr zum Thema Kennzeichnung Schokolade und der Kakaoverordnung findest du auch in diesem Artikel.