Kuchenverkauf Verein Vorschriften

Kuchenverkauf Verein Vorschriften

In einem anderen Artikel habe ich mich bereits ausführlich mit der Frage beschäftigt, was es zu beachten gilt, wenn man selbstgemachten Kuchen verkaufen möchte. In diesem Artikel geht es insbesondere um den Kuchenverkauf als Verein. Beim Verkauf von Kuchen in Vereinen sind verschiedene Vorschriften zu beachten, auch wenn manche Vereine glauben, dass sie von diesen Regelungen ausgenommen sind. In Deutschland gilt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die auch für Vereine relevant ist. Diese Verordnung regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich der Angabe von Nährwerten, Allergenen und Zusatzstoffen. Vereine sollten sich bewusst sein, dass sie nicht automatisch von diesen Vorschriften ausgenommen sind. Es gibt zwar gewisse Interpretationsspielräume, aber die Einhaltung der LMIV ist wichtig, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Welche Vorschriften wann auch für einen Verein gelten, erkläre ich in diesem Artikel anhand vom Beispiel Kuchenverkauf. Mehr zum Thema selbstgebackenen Kuchen verkaufen ohne Meister findest du in diesem Artikel. 

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung und Nährwertberechnung. Wir fokussieren uns dabei insbesondere auf die kleineren Betriebe (und auch Vereine), die keine komplexe Warenwirschaftssystem benötigen. Nutzer können schnell und einfach Rezepte in das Programm eingeben. Es erfolgt automatisch die Nährwertberechnung pro 100g, pro Portion und pro Rezept. Rezeptrechner PRO Business Nutzer können zudem im Anschluss Etiketten mit vollständiger Kennzeichnung für verpackte Lebensmittel erstellen und selbst ausdrucken. Man bekommt Vorschläge zur Allergenkennzeichnung und die Zutatenliste wird automatisch in der richtigen Reihenfolge generiert. Das eignet sich auch beispielsweise für den Kuchenverkauf im Verein.

Kennzeichnung für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelbetriebe aber auch Vereine die Kennzeichnung ihrer Lebensmittel vornehmen (z.B. auch für den Kuchenverkauf).

Kuchenverkauf im Verein: Welche Vorschriften gelten?

Kuchenverkauf im Verein – für viele eine verlockende Idee, um die Vereinskasse aufzubessern oder um einfach gemeinsam eine gute Zeit zu haben. Doch was viele nicht wissen: Auch solche Veranstaltungen unterliegen bestimmten Vorschriften. Einige Vereine könnten versucht sein zu glauben, dass gewisse Regeln nicht für sie gelten. Die Lebensmittelinformationsverordnung wird nicht konkrete im Bezug auf Vereine. Grundsätzliche richtet sich die LMIV an Lebensmittelunternehmer.

Der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln wie z. B. der Verkauf von Lebensmitteln (etwa ein Kuchenverkauf) bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten fällt nicht unbedingt in den Anwendungsbereich der Lebensmittelinformationsverordnung. Letztlich gibt es hier jedoch Interpretationsspielraum. Es wird empfohlen mit den lokalen Behörden Rücksprache zu halten.

Abgesehen vom rechtlichen Aspekt, gibt es aber auch noch einen Qualitätsaspekt. Für viele Verbraucher ist die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe enorm wichtig (z.B. Allergiker). Selbst wenn also keine gesetzliche Verpflichtung besteht, empfehlen wir auch Vereinen, Lebensmittel (wie beispielsweise beim Kuchenverkauf) zu kennzeichnen.

Gründe, die Lebensmittelkennzeichnung auch als Verein beim Kuchenverkauf zu beachten

Die LMIV ist nicht nur ein bürokratisches Konstrukt, sondern hat klare Ziele: Sie soll die Verbraucher schützen und sicherstellen, dass sie genaue und verlässliche Informationen über die Lebensmittel erhalten, die sie konsumieren. Dies gilt unabhängig davon, ob die Lebensmittel von einem großen Lebensmittelunternehmen oder einem gemeinnützigen Verein verkauft werden. Hier sind einige Gründe, warum Vereine die LMIV beachten sollten:

  • Verbraucherschutz: Die LMIV stellt sicher, dass die Verbraucher genaue Informationen über Lebensmittel, einschließlich möglicher Allergene, erhalten. Dies ist entscheidend, um Menschen mit Lebensmittelallergien zu schützen.
  • Ruf und Vertrauen: Die Einhaltung von Lebensmittelvorschriften zeigt Verantwortung und Professionalität. Dies kann das Vertrauen der Mitglieder und Kunden stärken.
  • Qualitätssicherung: Die LMIV hilft sicherzustellen, dass Lebensmittel in hygienischen Bedingungen hergestellt und gelagert werden, was die Qualität und Sicherheit der Produkte gewährleistet.
Kennzeichnung Kuchenverkauf Vorschriften Verein

Diese Aspekte solltest du beim Kuchenverkauf beachten

Die Kennzeichnung gemäß LMIV der Lebensmittel gehört also zu den wichtigsten Vorschriften auch für den Kuchenverkauf im Verein. Hierzu noch einmal die wichtigsten Angaben:

  • Kennzeichnung: Stelle sicher, dass die Produkte ordnungsgemäß mit Inhaltsstoffen gekennzeichnet sind, einschließlich des Verkaufspreises.
    • Zutatenliste & Inhaltsstoffe: Die Zutaten und Inhaltsstoffe vom Kuchen sollte der Reihenfolge nach absteigend nach Menge aufgelistet werden (siehe auch Zutatenliste Kuchenverkauf).
    • QUID Angabe: Zur Kennzeichnung gehört auch die QUID Angabe. Dabei handelt es sich um den Prozentsatz, der für bestimmte Zutaten angegeben werden muss. Mehr dazu auch unter QUID Regelung.
    • Allergene: Allergene sollten innerhalb der Zutatenliste fett gekennzeichnet oder in einer anderen Schriftform hervorgehoben werden (siehe auch Allergene Kuchenverkauf).

Neben der LMIV gibt es weitere Aspekte, die Vereine beim Kuchenverkauf beachten sollten:

  • Hygiene: Die Lebensmittelhygienevorschriften sollten immer beachtet werden, um die Sicherheit der Lebensmittel und der Verbraucher zu gewährleisten.
  • Verkaufsraum: Der Ort, an dem die Lebensmittel verkauft werden, sollte sauber und einladend sein.
  • Genehmigungen: Informiere dich über lokale Vorschriften und Genehmigungen, die möglicherweise erforderlich sind, um Lebensmittel zu verkaufen.

Kuchenverkauf | Verein Vorschriften – nach Bundesland –

Wir haben uns die einzelnen Bundesländer noch etwas genauer angeschaut im Hinblick auf die Vorschriften für einen Verein bezüglich dem Verkauf von Lebensmitteln (z.B. Kuchenverkauf). So wirklich viel findet man dazu leider nicht, aber hier einmal die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.

  • Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gelten für Vereine ähnliche Vorschriften wie für gewerbliche Lebensmittelunternehmen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen für Veranstaltungen mit begrenztem Umfang, bei denen die LMIV nicht unbedingt angewendet wird. Diese Ausnahmen könnten für kleine Vereinsveranstaltungen gelten.
  • Bayern: Auch in Bayern gelten für Vereine ähnliche Regeln wie für gewerbliche Lebensmittelunternehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen für „gelegentliche“ Veranstaltungen von Vereinen. Diese Ausnahmen könnten bei kleinen Vereinsveranstaltungen Anwendung finden.
  • Berlin: Berlin hat spezifische Regelungen für gemeinnützige Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel verkauft werden. Die LMIV kann in einigen Fällen nicht so streng angewendet werden wie für gewerbliche Betriebe. Die genauen Bedingungen sollten vor der Veranstaltung mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
  • Brandenburg: Auch in Brandenburg gibt es Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel verkauft werden. Diese Ausnahmen könnten bei kleinen Vereinsveranstaltungen gelten.
  • Bremen: Bremen folgt im Allgemeinen den Vorschriften der LMIV, aber es könnte einen gewissen Spielraum für kleine Vereinsveranstaltungen geben. Die genauen Bedingungen sollten vor der Veranstaltung mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
  • Hamburg: In Hamburg gelten im Wesentlichen die Bestimmungen der LMIV, jedoch gibt es gewisse Ausnahmen für „gelegentliche, gemeinnützige Veranstaltungen“. Diese könnten für Vereinsveranstaltungen in Betracht gezogen werden.
  • Hessen: Hessen hat ähnlich wie andere Bundesländer Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen, die Lebensmittel verkaufen. Die genauen Regeln sollten vor der Veranstaltung mit den Behörden geklärt werden.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Auch in Mecklenburg-Vorpommern könnten Ausnahmen für gemeinnützige Vereinsveranstaltungen gelten, aber die genauen Regeln sollten vorher abgeklärt werden.
  • Niedersachsen: Niedersachsen hat spezifische Regelungen für Vereine und deren Lebensmittelverkauf. Es ist wichtig, diese Regeln im Voraus zu überprüfen.
  • Nordrhein-Westfalen: NRW hat ähnliche Regelungen wie andere Bundesländer und kann Ausnahmen für Vereine haben. Diese sollten jedoch vor der Veranstaltung mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
  • Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz könnte ähnliche Ausnahmen wie andere Bundesländer für Vereinsveranstaltungen haben. Die Einzelheiten sollten im Vorfeld geklärt werden.
  • Saarland: Im Saarland könnten Ausnahmen für „gelegentliche Vereinsveranstaltungen“ gelten. Die genauen Regelungen sollten mit den Behörden abgestimmt werden.
  • Sachsen: Sachsen hat spezifische Regelungen für Vereine, die Lebensmittel verkaufen. Es ist wichtig, diese im Voraus zu überprüfen.
  • Sachsen-Anhalt: Auch Sachsen-Anhalt kann Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen haben, die Lebensmittel verkaufen. Die genauen Bedingungen sollten vorher mit den Behörden geklärt werden.
  • Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein gelten die Bestimmungen der LMIV, aber es könnte gewisse Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen geben. Die Einzelheiten sollten im Voraus abgeklärt werden.
  • Thüringen: Auch Thüringen könnte Ausnahmen für gemeinnützige Vereinsveranstaltungen haben. Die genauen Regelungen sollten vor der Veranstaltung mit den Behörden geklärt werden.

Grundsätzlich ist also die Frequenz entscheidend. Handelt es sich beispielsweise nur um ein Vereinsfest, Dorffest, Schulfest oder Straßenfest, so werden viele Behörden vermutlich noch ein Auge zudrücken.

Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn es sich um ein wiederkehrendes Event handelt. Stellt der Verein beispielsweise regelmäßig Gerichte oder Mahlzeiten für eine Kita oder ein Seniorenheim zur Verfügung, so unterliegt dieser Verein der Kennzeichnungspflicht. Das gleiche gilt, wenn verpackte Lebensmittel in einem kleinen Laden verkauft werden.

Fazit

Vereine, die Kuchen oder andere Lebensmittel verkaufen möchten, sollten die LMIV und andere relevante Vorschriften beachten. Dies schützt nicht nur die Verbraucher, sondern auch den Ruf des Vereins. Mit der Rezeptrechner Software gibt es eine kostengünstige Lösung, die viel Zeit bei der Lebensmittelkennzeichnung spart.

Mit der richtigen Planung und Sorgfalt kann der Kuchenverkauf eine erfolgreiche und spaßige Art sein, die Vereinskasse aufzubessern.

Lebensmittel verkaufen – Vorschriften

Lebensmittel verkaufen – Vorschriften

Lebensmittel Verkaufen – Vorschriften

Hier findest du die wichtigsten Vorschriften, die du kennen solltest, wenn du selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchtest.

Im folgenden nenne ich nun einmal die wichtigsten Vorschriften, die du kennen solltest, wenn du Lebensmittel verkaufen möchtest. Nicht jede Vorschrift ist für alle Bereiche relevant. So gibt es beispielsweise sehr spezielle Verordnungen wie zum Beispiel die Kakaoverordnung oder Hackfleisch Verordnung, die nur ausgewählte Betriebe betrifft. Andere Vorschriften wie beispielsweise die LMIV oder die Lebensmittelhygiene Verordnung sind jedoch für alle Bereiche relevant, die selbstgemachte Lebensmittel herstellen und verkaufen.

LMIV 1169/ 2011 – Lebensmittelinformationsverordnung

LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung. Wie der Name schon sagt, sind darin die Vorschriften zur Kennzeichnung der Lebensmittel geregelt. Die deutsche Fassung der LMIV findet man über diesen Link. Die Kennzeichnungspflicht gilt übrigens für alle Produkte, die in der EU verkauft werden. Je nachdem ob man verpackte oder lose Lebensmittel verkaufen möchte, sind die Auflagen zur Kennzeichnung etwas unterschiedlich. Die Vorschriften für die Lebensmittelverpackung und Etiketten sind deutlich umfangreicher als die Vorschriften für lose Ware in der Gastronomie. Mehr zu den Vorschriften von Lebensmittel Etiketten findest du auch in diesem Artikel. Teil der LMIV ist übrigens auch die Nährwertkennzeichnungsverordnung. Damit werden auch die Vorschriften über die Nährwertangaben geregelt. Die Vorschriften über die Nährwert betreffen dabei insbesondere vorverpackte Lebensmittel und Produkte, die online im Internet verkauft wird (siehe auch Lebensmittel im Internet verkaufen). Aber auch für Lieferdienste und sogar den kleinen Hofladen können diese Auflagen wichtig werden.

Wichtig ist, dass die Vorschriften auch für importierte Lebensmittel gelten. Einen einfachen Überblick über die Merkmale der LMIV findest du hier: LMIV – einfach erklärt.

Teilweise wurden später noch zusätzliche Leitfaden veröffentlicht um den Lebensmittel Produzenten weitere Orientierung zu geben. So ist das beispielsweise auch bei der QUID Kennzeichnung, zu der man später noch einen separaten Leitfaden veröffentlicht hat.

Lebensmittel Kennzeichnung | Software

Mit dem Rezeptrechner PRO Business stellen wir eine Software zur Verfügung, die Produzenten hilft Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel. Dabei fokussieren wir uns sowohl auf Manufakturen und Hersteller von verpackter Ware als auch auf die Gastronomie, Bäckerei und Konditoreien, die lose Ware verkaufen. Zu den praktischen Funktionen für verpackte Ware gehört der Etiketten Generator mit dem man Etiketten mit allen Pflichtangaben erstellen und als Datei zum drucken herunterladen kann. Für Rezepturen erfolgt im Vorwege eine Nährwertberechnung, sodass auch direkt die Nährwerttabelle sowie eine Zutatenliste mit angezeigt werden.

Für Gastronomen stellen wir auch automatische Vorschläge die die Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Nutzer Zugang zur Preiskalkulation und einer Funktion um eigene Produktdatenblätter zu erstellen. Mehr zum Rezeptrechner PRO Business erfährst du über diesen Link.

Kennzeichnung für Lebensmittel gemäß Vorschriften

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Kennzeichnung für verpackte Lebensmittel erstellen und Etiketten als Bilddatei oder PDF herunterladen und ausdrucken. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit einen digitalen Produktpass herunterzuladen als PDF. Das ist insbesondere für die Produktkennzeichnung im Internet relevant, wenn du Lebensmittel online verkaufen möchtest.  

LMIDV 2017 – Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung

Als Ergänzung zur LMIV dient die LMIDV aus dem Jahre 2017. In dieser Verordnung wurden einige Vorschriften noch einmal konkreter beschrieben. Die Verordnung geht dabei noch einmal genauer aus den Bereich Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie (lose Ware ein). Darüber hinaus werden in der LMIDV auch noch einmal die Vorschriften konkreter formuliert für B2B Geschäfte. Bei B2B Geschäften geht es insbesondere um den Verkauf von Lebensmitteln an andere Lebensmittelunternehmer. Hierbei handelt es sich nicht um eine Abgabe an Endverbraucher. Dadurch ist eine kleine Grauzone entstanden, wodurch Unternehmer gegenüber anderen Unternehmern nicht unbedingt immer eine vollständige Produktspezifikation einfordern konnten. Diese wurde mit der LMIDV noch einmal konkretisiert.

LMHV – Lebensmittelhygiene Verordnung & HACCP Konzept

Wer Lebensmittel herstellen und verkaufen möchte, muss sich auch mit der Lebensmittelhygiene Verordnung vertraut machen. Diese Auflagen sind relativ offen gehalten, denn sie können stark variieren je nach Anwendungsfall. In jedem Falle benötigt man bei der Lebensmittelproduktion auch immer ein gutes Konzept für die Lebensmittelhygiene. Wichtig ist, dass jeder Mitarbeiter im verarbeitenden Betrieb einmal jährlich auch eine Lebensmittel Hygiene Schulung besuchen muss. Abgesehen davon gibt es diverse Vorschriften, die die folgenden Bereiche betreffen:

  • Betriebsstätte (Temperatur, Sauberkeit, Sanitäreinrichtungen, Beleuchtung),
  • Räume (Reinigung von Fußböden, Wandflächen, Decken, Fenstern, Oberflächen),
  • Anlagen und Geräte (Sauberkeit, Installation, Instandhaltung),
  • Umgang mit Lebensmitteln (Warenannahme, -überprüfung, -lagerung, -beförderung),
  • Personal (Schutzkleidung, Verhalten, Schulungen)
  • Rückstellproben entnehmen

Die Vorschriften verlangen vom Lebensmittel Unternehmer auch die Einführung des sogenannten HACCP Konzepts.

HACCP steht für:  Hazard (Gefährdung) Analysis (Analyse) Critical (Kritisch) Control (Lenkung) Point (Punkt)

Dabei handelt es sich um ein Eigenkontrollsystem. Zu den wichtigsten Bausteines eines solchen Hygiene Konzepts zählen:

  • Wareneingangskontrolle
  • Temperaturüberwachung
  • Reinigung und Desinfektionsplan
  • Schädlingsbekämpfung
  • Personalschulung
  • Rückverfolgbarkeit

Zusatzstoffe Zulassungsverordnung 1333 / 2008

Diese Verordnung aus dem Jahr 2008 regelt die erlaubten Zusatzstoffe in der EU und in Deutschland. Darin findet man eine Liste aller Zusatzstoffe mit E-Nummern, die in Lebensmitteln eingesetzt werden dürfen. Die vollständige Verordnung als PDF kannst du hier finden. Wie genau Zusatzstoffe zu kennzeichnen sind und eine Zusatzstoffe Liste als PDF zum ausdrucken findest du über diesen Link.

Aromenverordnung 1334 / 2008

Viele glauben, dass Aromen ebenfalls in der Zusatzstoffe Verordnung geregelt sind. Tatsächlich gibt es für Aromen aber noch einmal eine eigene Verordnung. Die Aromenverordnung stammt ebenfalls aus dem Jahr 2008. Die Vorschriften über Aromen, die beim Verkaufen von Lebensmitteln zu beachten sind, findest du hier.

Bio Verordnung 2018

Im Jahr 2018 wurde zudem noch die Bio Verordnung verabschiedet. Darin geht es um die ökologisch biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologisch biologischen Lebensmitteln. Die Verordnung findet man hier.

Novell Food Verordnung 2015 / 2283

Die Verordnung über neuartige Lebensmittel, die erst in den letzten Jahren bekannt und in den Verkehr gebracht worden sind. Dabei handelt es sich sowohl um diversen vegane Fleischersatzprodukte aber auch viele Lebensmittel, die mit neuartigen Proteinen (gewonnen aus Pflanzen) experimentieren. Die vollständige Verordnung findest du hier.

Health Claims Verordnung 1924/ 2006

Die Health Claims Verordnung regelt die Angaben, die für Lebensmittel im Bezug auf Nährwerte und Gesundheit unter gewissen Bedingungen gemacht werden können. In dieser Verordnung werden die Vorschriften zusammengefasst über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben von Lebensmitteln. Das betrifft also insbesondere Marketing Botschaften beim Verkaufen der Lebensmittel.

Hackfleisch Verordnung 

Die Hackfleisch Verordnung ist mit Abstand eine der ältesten Verordnungen im Lebensmittel Bereich. Eine alte Version aus dem Jahr 1965 findet man hier.

Kakao Verordnung 

Die Kakao Verordnung stammt aus dem Jahr 2003. Das letzte Update erfolgt im Jahr 2017 (siehe Link). Darin wird insbesondere geregelt, unter welchen Bedingungen eine Bezeichnung für ein Lebensmittel genutzt werden darf, welche aus Kakao oder Schokolade besteht. Dabei geht es insbesondere um den Kakaogehalt aber auch um den Fettgehalt der Lebensmittel. Es wird konkret geregelt, wann man von einer Schokolade oder einer Milchschokolade reden darf. Ebenso wird geregelt, wann man von einer Praline sprechen darf. Mehr zum Thema Kennzeichnung Schokolade und der Kakaoverordnung findest du auch in diesem Artikel.