Lebensmittelkennzeichnung Pflichtangaben

Lebensmittelkennzeichnung Pflichtangaben

Die Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung ist die LMIV. Diese regelt EU weit, welche Pflichtangaben Lebensmittelproduzenten für verpackte und lose Ware zur Verfügung stellen müssen. Es gibt eine sogenannte Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen verpackter und loser Ware. Ebenso gibt es heute noch einige Ausnahmen, die insbesondere die Nährwertkennzeichnung betreffen. Auch für Spirituosen gibt es heute noch einige Ausnahmen bei der Nährwertdeklaration. Erfahre hier, welche Pflichtangaben gemäß Lebensmittelkennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln und bei loser Ware erforderlich sind.

Lebensmittelkennzeichnung Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Herstellern Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung. Im Kern handelt es sich um einen online Nährwertrechner mit Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel (BLS). Anders als bei der Nährwertberechnung im Excel, kann man für Zutaten und Mengen direkt die Nährwerte pro 100g berechnen lassen. Auch den Reduktionsfaktor kann man direkt berücksichtigen. Im Anschluss kann man eine Nährwerttabelle zum ausdrucken herunterladen. Ebenso besteht die Möglichkeit direkt Etiketten als Bilddatei zu erstellen und herunterladen. Die Etiketten enthalten dabei alle Pflichtangaben gemäß der Lebensmittelkennzeichnung. Mehr zum Rezeptrechner PRO Business erfährst du auch im Bereich Etiketten Software.

Lebensmittel Etiketten Pflichtangaben

Video: Lebensmittelkennzeichnung einfach erklärt

In dem folgenden Video habe ich die Kernaspekte der LMIV einmal zusammengefasst. Ich gehe dabei auf die wichtigsten Punkte der Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware ein. Zudem erläutere ich die einzelnen Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung für Etiketten genauer und zeige dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software auch Etiketten erstellen kannst.

Pflichtangaben Unterschiede: verpackt vs. lose Ware

Die Pflichtangaben unterscheiden sich dabei, je nachdem ob es sich um verpackte oder lose Ware handelt. Wie auf der Grafik zu erkennen ist, gibt es für lose Ware deutlich weniger verpflichtende Angaben.

Als verpackte Ware gelten alle Lebensmittel, die vorverpackt sind. Wenn ein Lebensmittel erst vor den Augen des Kunden eingepackt wird, dann zählt das als lose Ware. Ein Beispiel dafür sind Frischetheken (Fleischer) oder auch eine Bäckerei, bei der man etwas aus der Theke aussucht und dann einpacken lässt. Wenn man hingegen Kekse oder Plätzchen beim Konditor oder Bäcker in Plastik vorverpackt verkaufen möchte, dann würde dafür ein Etikett mit allen LMIV Pflichtangaben erforderlich sein.

Lose Ware sind zum Beispiel alle Mahlzeiten und Gerichte, die in Restaurants, Bistros, Cafés oder anderer Gastronomie angeboten werden. Auch Mahlzeiten in der Gemeinschaftsverpflegung fallen meistens unter lose Ware.

Für Alkohol und Spirituosen gibt es nochmals einige Ausnahmen. Hier kommt es natürlich auch darauf an, ob man die Getränke in Flaschen (verpackt) oder im Glas im Restaurant lose verkauft. Für letzteres gelten die gleichen Vorschriften wie generell für lose Ware. Für Spirituosen in Flaschen sind die gleichen Angaben erforderlich wie bei verpackten Lebensmitteln. Nur eine Ausnahme gibt es: Bei Spirituosen ist bisher noch keine Nährwertkennzeichnung und keine Zutatenliste erforderlich. Aber hier gibt es bereits Bestrebungen dies zu ändern.

Pflichtangaben auf Etiketten und loser Ware

Verpackte Lebensmittel: Pflichtangaben

Für verpackte Lebensmittel sind die Anforderung an die Kennzeichnung deutlich höher. Hier müssen Hersteller ein vollständiges Etikett mit allen Pflichtangaben erstellen. Ein typisches Beispiel für solch ein Lebensmitteletikett habe ich im folgenden einmal aufgeführt (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung Etikett).

Pflichtangaben auf Etiketten für Lebensmittel

Zu den Pflichtangaben auf Verpackungen gehören die folgenden Informationen:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Adresse vom Lebensmittelunternehmer
  • Zutatenliste
  • Allergene und Zusatzstoffe
  • QUID (Prozentangabe)
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Nettogewicht oder Nettofüllmenge und Abtropfgewicht (siehe auch Nettogewicht berechnen)
  • Aufbewahrungshinweise
  • Nährwerte pro 100g (siehe auch Big7 Lebensmittelkennzeichnung)
  • Alkoholgehalt in Volumenprozent (nur für alkoholische Getränke)

Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Etiketten erfährst du in diesem Artikel. Einige PDF Vorlagen und Beispiele zur Lebensmittelkennzeichnung findest du hier: Lebensmittelkennzeichnung PDF

Nährwertkennzeichnung Pflicht & Ausnahmen

Für die Nährwertkennzeichnung, die ja nur für verpackte Lebensmittel erforderlich ist, gibt es wiederum noch einige Besonderheiten und Ausnahmen.

Nährwerte pro 100g

Wichtig ist zunächst, dass es sich immer um Nährwerte pro 100g im Zustand beim Verkauf handelt. Wenn man also eine Sauce verkauft und diese bereits gekocht ist, dann müssen die Nährwerte der Sauce im gekochten Zustand angegeben werden. Wer beispielsweise Nudeln oder andere Teigwaren verkauft, verkauft diese in der Regel trocken. Dann müssen die Nährwerte für die Trockenware angegeben werden. Wichtig ist, dass die Nährwerte pro 100g sich bei der Zubereitung verändern. Bei Nudeln reduziert sich beispielsweise die Nährstoffdichte durch das Wasser, welches aufgesaugt wird. Bei einer Sauce hingegen kommt es zur Reduktion von Flüssigkeit wodurch die Nährstoffdichte zunimmt.

Nährwertberechnung

Man darf die Nährwerte übrigens eigenständig berechnen gemäß Lebensmittelkennzeichungsverordnung. Dabei sollte man als Grundlage durchschnittliche Nährwertangaben nutzen. Am besten greift man auf den Bundeslebensmittelschlüssel zurück. Nutzer vom Rezeptrechner PRO Business erhalten auch direkt Zugang zum BLS. Die Veränderung der Nährstoffdichte kannst du beim Rezeptrechner übrigens ebenfalls direkt mit über einen Reduktionsfaktor abbilden.

Nährwertkennzeichnung Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Hersteller nicht nur Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind. Wenn es sich beispielsweise um kleine Betriebe handelt, die nur im lokalen Umfeld Lebensmittel verkaufen, sind die Betriebe häufig von den Nährwertangaben auf dem Etikett befreit. Andere Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung sind aber dennoch erforderlich.

Mehr zu den Ausnahmen und generell zur Nährwertkennzeichnung findest du in diesem Artikel.

Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner kannst du auch direkt die Nährwerte berechnen für Rezepte und Lebensmittel. Rezeptrechner PRO Business Nutzer erhalten automatisch auch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10.000 Zutaten. Fehlen Zutaten, kann man zudem eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben im Account hinterlegen. Es können direkt Nährwerte pro 100g berechnet werden. Im Anschluss kann man die Nährwerte kopieren oder eine Nährwerttabelle als Bilddatei zum ausdrucken erstellen.

Lebensmittelkennzeichnung Tabelle

Allergenkennzeichnung und Zusatzstoffe

Auch die Allergenkennzeichnung gehört zu den Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung. Die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe ist dabei relevant sowohl für verpackte als auch für lose Lebensmittel. Nur die Form, in der die Allergene und Zusatzstoffe angegeben werden, unterscheidet sich.

verpackte Lebensmittel | Etiketten

Auf verpackten Lebensmittel sollen die Allergene und Zusatzstoffe direkt in der Zutatenliste gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung erfolgt, in dem man hinter der jeweiligen Zutat das Allergen nennt und fett oder in Großbuchstaben hervorhebt. Alternativ kann man am Ende der Zutatenliste auch die einzelnen Allergene noch einmal aufführen mit der Info „enthält“. Für die Zusatzstoffe ist wichtig, dass man entweder die E-Nummer oder die chemische Bezeichnung sowie die Funktionsklasse angibt. Auch die Zusatzstoffe müssen direkt in der Zutatenliste genannt werden.

Lose Lebensmittel | Speisekarte | Gastronomie

Bei loser Ware sind Allergene und Zusatzstoffe ebenfalls verpflichtend anzugeben. Allerdings gibt es hier keine klaren Vorschriften. Die Kennzeichnung dieser Pflichtangaben darf mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen. Wichtig ist, dass Mitarbeiter auskunftsfähig sind. Deswegen wird in vielen Bäckereien oder Konditoreien aber auch in Restaurants und Gastronomie häufig mit Allergenlisten in PDF Form gearbeitet. Die Köche notieren dann für die einzelnen Gerichte die Allergene. Bei Fragen von Kunden, schauen die Mitarbeiter auf die Liste und informieren über die einzelnen Gerichte.

In der Gemeinschaftsverpflegung wird zudem mit einem Speiseplan gearbeitet. Auf dem Speiseplan werden meistens die Nährwerte sowie die Allergene gekennzeichnet. Die Allergene und Zusatzstoffe werden dabei häufig in der Fusszeile auch noch einmal zusammengefasst. Mehr zur Kennzeichnungspflicht für Allergene erfährst du hier.

Pflichtangaben auf Etiketten

Pflichtangaben auf Etiketten

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, sollte die LMIV kennen. Die LMIV ist eine EU weitere Richtlinie (und in Deutschland Gesetz), die für alle Mitgliedsstaaten die Kennzeichnung von Lebensmitteln regelt. Dazu gehört nicht nur die Kennzeichnung der Verpackung mit einem Etikett, sondern beispielsweise auch die Pflichtangaben beim Verkaufen der Lebensmittel im Internet. In diesem Artikel erfährst du alls zur Lebensmittel Kennzeichnung. Ich erkläre dir, welche Pflichtangaben auf Etiketten man benötigt, sowohl auf der Verpackung vom Lebensmittel als auch beim Online Verkaufen. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe vom Etiketten Generator vom Rezeptrechner schnell & einfach Lebensmitteletiketten zum drucken erstellen kannst.

Etiketten Generator | Lebensmittelkennzeichnung

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel. Dazu gehört auch die Nährwertberechnung und das Erstellen einer Nährwerttabelle. Zudem kann man mit Hilfe vom Etiketten Generator die Lebensmitteletiketten erstellen als Datei zum Drucken. Auf den Etiketten werden die gewünschten Pflichtangaben für die Lebensmittel eingeblendet und soweit möglich sogar schon vorausgefüllt. Sobald du mit dem Layout zufrieden bist, kannst du die Datei herunterladen als JPG, PNG oder PDF und ausdrucken. Dazu kannst du einen Etikettendrucker nutzen wie beispielsweise von Brother.

Kennzeichnung Lebensmittel Etiketten

Mit der Rezeptrechner Software kann man für eigene Rezepte und Lebensmittel automatisch ein Etikett mit allen Pflichtangaben zur Kennzeichnung erstellen und als Bilddatei oder PDF herunterladen. 

Pflichtangaben Lebensmittel | LMIV

Die Kennzeichnung der Lebensmittel und notwendige Pflichtangaben werden in der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) definiert. Die LMIV ist eine EU Direktive und gilt für alle Mitgliedsstaaten. Die deutsche Fassung der LMIV findet man hier. In Artikel 9 werden einmal die Pflichtangaben der Lebensmittel aufgeführt (siehe auch Artikel Was muss auf einem Etikett stehen?).

Zu den Pflichtangaben für Lebensmittel gemäß LMIV zählen:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Verzeichnis der Zutaten
  • Allergene & Zusatzstoffe
  • QUID Kennzeichnung (Menge bestimmter Zutaten mit Prozentangabe)
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Hinweise zur Aufbewahrung
  • Ursprungsland/ Herkunftsort
  • Gebrauchsanleitung (nur wenn es schwierig ist, das Lebensmittel zuzubereiten)
  • für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent
  • Nährwertdeklaration

Wichtig ist, dass es sich hier zunächst um die generellen Pflichtangaben für Lebensmittel handelt. In den nächsten Artikeln der LMIV wird dann noch genaueres zur Kennzeichnung und den Bedingungen genannt. Die oben genannten Pflichtangaben gelten insbesondere für die Etiketten von verpackten Lebensmitteln. Das Etikett mit den Pflichtangaben muss gut sichtbar in der Nähe oder auf der Verpackung vom Lebensmittel angebracht werden (siehe auch Pflichtangaben auf Verpackungen).

In Artikel 44 wird zudem noch einmal darauf hingewiesen, dass für nicht verpackte Lebensmittel nur die Allergenkennzeichnung notwendig ist. In diesem Artikel fokussieren wir uns im weiteren Verlauf die die Pflichtangaben und Ausnahmen auf Etiketten verpackter Lebensmittel (sowohl physisch im Laden, aber auch beim Online Verkauf). Sofern dich eher die Kennzeichnung von nicht verpackter Ware interessiert, empfehle ich dir die Artikel zur Lebensmittelkennzeichnung.

Etiketten Kennzeichnung | verpackte Lebensmittel

Im Artikel 12 der LMIV wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die obengenannten Pflichtangaben für alle verpackten Lebensmittel gelten. Für vorverpackte Lebensmittel sind die Pflichtangaben direkt auf der Verpackung vom Lebensmittel anzubringen. Alternativ darf man die Pflichtangaben auch auf einem am Lebensmittel befestigten Etikett anbringen. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung gut sichtbar erfolgt. Deswegen wird beispielsweise auch eine Mindestschriftgröße für Etiketten definiert.

Beim Online Verkauf

Einige weitere Vorschriften zur Kennzeichnung der Lebensmittel beim Verkauf online findet man im Artikel 14 „Fernabsatz“. Wer seine Lebensmittel im Internet verkaufen möchte, muss demnach die Pflichtangaben bereits vor dem Verkauf online zur Verfügung stellen. Eine Aufnahme hiervon bildet das Mindesthaltbarkeitsdatum. Dieses muss nur auf dem Etikett der Verpackung angebracht sein, nicht jedoch im Internet.

Im nächsten Abschnitt findest du einige Details, die auch in der LMIV zu jeder einzelnen Angabe noch erläutert werden.

Pflichtangaben auf Etiketten | Details

Ab Artikel 17 werden die detaillierten Bestimmungen für jede einzelne verpflichtende Angabe erläutert. Eine kurze Zusammenfassung der aus meiner Sicht wichtigsten Punkte findest du hier einmal gelistet.

Pflichtangaben Etiketten
Lebensmittelbezeichnung

Hierbei handelt es sich um eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung oder eine verkehrsübliche oder beschreibende Bezeichnung. Achte hier darauf, dass du nicht aus Versehen eine Marke nutzt, die bereits angemeldet und geschützt ist.

Zutatenverzeichnis

Das Zutatenverzeichnis startet immer mit dem Wort „Zutaten: „. Es handelt sich um eine Aufzählung aller Zutaten, die im Lebensmittel enthalten sind. Wichtig ist, dass die Zutaten in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil sortiert sind. Es gibt einige Ausnahmen für Lebensmittel, bei denen kein Zutatenverzeichnis notwendig ist. Schau dir dazu die LMIV genauer an.

Allergenkennzeichnung

Die Allergene und Zusatzstoffe müssen ebenfalls gekennzeichnet werden. Wichtig ist, dass man diese in einer anderen Schriftform (fett, kursiv) im Zutatenverzeichnis hervorhebt. Gibt es kein Zutatenverzeichnis, so kann man die Allergene auch auflisten mit dem Wort „Enthält: „. Eine vollständige Liste der Allergene findest du in einem andere Artikel. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du übrigens auch automatisch Vorschläge zur Allergenkennzeichnung auf den Etiketten.

QUID Kennzeichnung (quantitative Angabe der Zutaten)

Unter gewissen Umständen muss man den Gewichtsanteil in Klammern hinter der Zutat in Prozent angeben. Diese Bedingung tritt dann ein, wenn

  • einige Zutaten durch Worte, Bilder oder grafische Darstellung hervorgehoben sind
  • eine Zutat von wesentlicher Charakterisierung für das Lebensmittel ist (z.B. Pinienkerne im Pesto)
  • der Verbraucher davon ausgeht, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du automatisch auch die Möglichkeit die Prozentangaben für die QUID Kennzeichnung zu berechnen. Mehr zur QUID Regel findest du in einem anderen Artikel.

Nettofüllmenge

Zu den Pflichtangaben auf Etiketten zählt auch die enthaltene Menge. Dies ist wichtig für den Verbraucherschutz. Wichtig bei der Nettofüllmenge ist, ob es sich um eine Flüssigkeit oder ein festes Lebensmittel handelt. Wenn es sich um eine Flüssigkeit handelt, darf die Angabe in Milliliter oder Liter erfolgen. Wenn es sich hingegen um ein festes Lebensmittel handelt, dann muss die Angabe in Gramm oder kg erfolgen.

Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum

Bei sehr schnell verderblichen Lebensmitteln muss ein Verbrauchsdatum angegeben werden mit dem Vorsatz „zu Verbrauchen bis: „. Ansonsten braucht man ein Mindesthaltbarkeitsdatum („Mindestens haltbar bis: „). Wichtig ist, dass die Angabe vom MHD nur auf dem Etikett und nicht in der online Produktbeschreibung vom Lebensmittel zu sehen sein muss.

Hinweise zur Aufbewahrung

Die Pflichtangaben zur Aufbewahrung sind dann notwendig, wenn es sich um ein besonderes Lebensmittel handelt, welches beispielsweise gekühlt werden muss. Häufig wird zudem noch angegeben, wie schnell das Produkt verzehrt werden muss, sobald die Verpackung vom Lebensmittel geöffnet wurde.

Ursprungsland/ Herkunftsort

Mehr dazu auch im Artikel Lebensmittelkennzeichnung | Herkunftsort.

Gebrauchsanleitung

Eine Gebrauchsanleitung wird notwendig, wenn man das Lebensmittel vor dem Verzehr noch zubereiten muss (zum Beispiel Auftauen, Aufbacken oder ähnliches). Die Gebrauchsanleitung muss so klar sein, dass die Verwendung vom Lebensmittel in geeignet Weise möglich ist.

Alkoholgehalt in Volumenprozent

Getränke, die einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aufweisen, benötigen die Kennzeichnung vom Alkoholgehalt in Volumenprozent. Mit dem Rezeptrechner kannst du auch automatisch den Alkoholgehalt in Volumenprozent ermitteln für Lebensmittel mit Alkohol. Mehr zum Alkoholgehalt berechnen findest du auch in diesem Artikel.

Nährwertdeklaration

Die Nährwertdeklaration ist ein relatives komplexes Thema. Deswegen haben wir diesem Thema auch diverse weitere Artikel gewidmet. Grundsätzlich ist wichtig, dass es einige Ausnahmen gibt. Wenn du zum Beispiel ausschließlich im lokalen Umfeld Lebensmittel verkaufen möchtest (zum Beispiel im Hofladen), dann bist du möglicherweise noch von der Pflicht zur Nährwerttabelle befreit. Der Radius für den Umkreis schwankt je nach Bundesland zwischen 50 und 100km. Zudem spielt die Betriebsgröße und die Anzahl der Mitarbeiter auch eine Rolle. Wenn du jedoch auch online Lebensmittel verkaufen möchtest, unterliegst du auch der Pflicht zur Nährwertdeklaration. Mehr zu den Ausnahmen und der Nährwertangaben Pflicht findest du in diesem Artikel.

Pflicht zur Nährwertdeklaration | Nährwerttabelle erstellen

Die Pflicht zur Nährwertdeklaration beinhaltet die Darstellung der sogenannten Big7 Nährwertangaben in einer Nährwerttabelle. Zu den Big7 Nährwertangaben gehören:

  • Brennwert in kcal und kJ
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Salz

Die Angabe der Nährwerte je 100g ist verpflichtend. Weitere Angaben (pro Portion, Referenzmenge) sowie weitere Nährwerte (BE, KE, FPE, Ballaststoffe) dürfen freiwillig gemacht werden. Ebenso ist der Nutri Score eine freiwillige Angabe.

Um eine Nährwerttabelle zu erstellen, muss man zunächst die Nährwertangaben berechnen oder im Labor analysieren lassen. Letzteres ist sehr aufwendig und teuer. Die eigene Nährwertberechnung ist gemäß LMIV erlaubt, aber für viele, die nicht im Thema stecken, sehr komplex. Mehr zur Nährwertdeklaration auch in diesem Artikel. 

Nährwertberechnung schnell & einfach

Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer auch kostenlos Zugang zu einer Nährwertberechnung Software. Damit können automatisch die Nährwertangaben pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnet werden. Es wird auch automatisch eine Nährwerttabelle im richtigen Format erstellt. Die Nährwerttabelle können Nutzer dann kopieren (nur Werte) oder als Datei herunterladen.

Nährwerttabelle Pflicht Etiketten