LMIV | Nährwerttabelle

LMIV | Nährwerttabelle

LMIV Die LMIV ist die Verordnung, die die Kennzeichnung für verpackte und unverpackte Lebensmittel regelt. Häufig wird in diesem Zusammenhang explizit von der 1169/ 2011 LMIV gesprochen. Das liegt daran, dass die letzte Fassung der LMIV aus dem Jahr 2011 stammt und seitdem für alle EU Mitgliedstaaten gilt. Gewisse Teilaspekte wie zum Beispiel die Nährwertkennzeichnung sind jedoch erst viel später in Kraft getreten. In einem anderen Artikel habe ich mich bereits generell mit der LMIV Kennzeichnung befasst. In diesem Artikel soll es nun explizit um die Pflicht zur Nährwerttabelle laut LMIV gehen. Ich erläutere den Aufbau und die Reihenfolge der Nährwerttabelle und erkläre, welche Nährwerte immer angegeben werden müssen. Zudem erkläre ich auch, was es mit den Referenzwerten auf sich hat.

LMIV Nährwerttabelle | Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel und der Nährwertdeklaration. Der online Nährwertrechner ist ein Hauptbestandteil vom Rechner. Damit kann man Rezepte schnell & einfach eingeben. Das Ergebnis ist eine Nährwerttabelle gemäß LMIV. Es werden dabei die verpflichtenden Nährwerte pro 100g berechnet. Wer möchte kann aber auch weitere Angaben (Nährwerte pro Portion, Referenzwerte) mit auf der Nährwerttabelle abbilden. Im Anschluss kann die Nährwerttabelle als Text kopiert werden oder als Datei (PNG, JPG, PDF) heruntergeladen werden. Für die Nutzung des vollständigen Funktionsumfangs braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Mehr dazu über den gelben Button.

LMIV 1169/ 11 - Nährwerttabelle Reihenfolge und Pflicht Angaben

Wo findet man an die LMIV Vorschriften zur Nährwerttabelle?

Eine PDF Variante der deutschen Version der LMIV findet man über den Link LMIV 1169/ 11. Die Nährwertdeklaration wird dabei in Artikel 9 im Verzeichnis für verpflichtende Angaben genannt. In Artikel 29 und Artikel 30 findet man wiederum die Details der Vorschriften. Demnach sind die folgenden Nährwerte verpflichtend:

Die LMIV Nährwerttabelle muss die folgenden Angaben in genau dieser Reihenfolge enthalten:

  • Brennwert (kJ, kcal)
  • Fett
  • davon gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Salz

In Artikel 32 wird darauf hingewiesen, dass die Angaben je 100g oder je 100ml verpflichtend sind.

In Artikel 34 wird die Darstellungsform etwas genauer beschrieben. Die Details wiederum findet man in Anhang XV. Anhang XV zeigt dabei die Reihenfolge der aller Nährwerte, die aufgeführt werden dürfen. Allerdings sind nur die oben genannte Werte verpflichtend, während die verbleibenden Werte freiwillig angegeben werden dürfen.

LMIV Nährwerttabelle erstellen

Wie kann ich eine Nährwerttabelle erstellen?

Theorie: Nährwerttabelle erstellen | LMIV

In Artikel 31 wird erläutert, wie die Nährwerte berechnet werden dürfen. Die Details zur Berechnung, Rundungsrichtlinien und Toleranzen dazu habe ich im Artikel LMIV | Nährwerte erläutert. Kurz noch einmal das wichtigste dazu zusammengefasst:

  • (1) eine eigenständige Berechnung der Nährwerte ist gemäß LMIV erlaubt
  • (2) wichtig ist, dass die Nährwerte der Rohstoffe aus allgemein nachgewiesenen oder öffentlich zugänglichen Werten beruhen

In (2) stecken eigentlich mehrere wichtige Aspekte drin.

Öffentlich zugängliche oder verfügbare Werte sind beispielsweise Nährwerte, die man von seinem Lieferanten oder auf der Verpackung von einem Rohstoff hat. Diese sollte man für die Berechnung einer Rezeptur in der Produktion nutzen.

Für natürliche Rohstoffe (Obst, Gemüse) sind die Nährwerte nirgends abgebildet. Hier darf man auf allgemein nachgewiesene Werte zurückgreifen. Die in Deutschland übliche Quelle für diese Form der Nährwertangaben ist der Bundeslebensmittelschlüssel. Dies ist eine Excel Datei mit > 10.000 Rohstoffen mit Nährwertangaben pro 100g. Die Tabelle kann man erwerben. Allerdings muss man dann immer noch selbstständig die Berechnung der Nährwerte durchführen. Das kostet viel Zeit & Nerven. Und genau hier setzt der Rezeptrechner an. Mit der Rezeptrechner Software helfen wir viel Zeit & Kosten zu sparen bei der Nährwertberechnung und dem Erstellen der Nährwerttabelle.

Praxis: Nährwerttabelle erstellen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du eine Software zur Rezeptverwaltung und Nährwertberechnung. Du kannst deine Rezepte eingeben und digital verwalten am PC, Laptop, Tablet oder Smartphone. Man bekommt Zugang zum Nährwertrechner um online die Nährwerte für Rezepte und Lebensmittel zu berechnen (pro 100g, pro Portion und pro Rezept). Im Anschluss kann man mit Hilfe der Etiketten Software eine Nährwerttabelle zum ausdrucken als Datei (JPG, PNG oder PDF) herunterladen.

So geht’s:

Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren und sofort loslegen.

  1. Rezepteingabe über Rezeptrechner Online
  2. Rezept speichern
  3. Upgrade durchführen
  4. in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden
  5. Nährwerttabelle kopieren, als Datei (PDF, PNG) herunterladen und ausdrucken

In dem folgenden Video zeige ich dir die einzelnen Schritte einmal anhand von einem Beispiel.

Weitere Funktionen:

Abgesehen von der Nährwertberechnung bekommst du mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang zu weiteren hilfreichen Features:

Die Software wird ständig weiterentwickelt. Bei Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschlägen kannst du dich jederzeit wenden an [email protected].

Über updates und neue releases informiere ich in meiner Facebook Gruppe, auf Instagram oder in meinem Youtube Kanal.

Gibt es Ausnahmen für die Nährwertangaben Pflicht in der LMIV?

In der Tat gibt es auch einige Ausnahmen, in denen man nicht zur Angabe der Nährwerttabelle verpflichtet ist.

So sind beispielsweise Restaurants, Cafés und Gastronomie, die nur unverpackte Lebensmittel verkaufen, befreit. Siehe auch: Gilt die Nährwerttabelle Pflicht auch für Restaurants?

Zudem müssen kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld Lebensmittel verpackt verkaufen auch keine Nährwerttabelle angeben. Wer beispielsweise aber online im eigenen Online Shop auf der Website Lebensmittel verkaufen möchte, ist wiederum zur Nährwertdeklaration verpflichtet.

Mehr zur Nährwertangaben Pflicht und den Bedingungen findest du in diesem Artikel.

LMIV | Nährwerte

LMIV | Nährwerte

LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung. Die Verordnung gilt für alle EU Mitgliedsstaaten und regelt die Pflichtangaben und Darstellungsform zur Kennzeichnung für Lebensmittel. Einen Überblick zu den einzelnen Paragraphen der LMIV sowie dem Link zum Gesetzestext als PDF findest du in LMIV – Verordnung einfach erklärt. In diesem Artikel geht es explizit um die Nährwerte gemäß LMIV. Ich erkläre dir, wie genau die Reihenfolge der Nährwerte in der Nährwertabelle auszusehen hat. Ich erkläre dir, wie die Berechnung der Nährwerte erfolgen darf und welche Toleranzen erlaubt sind. Zudem erkläre ich auch die Ausnahmen von der Pflicht zur Nährwertdeklaration. Mit dem Rezeptrechner kannst du die Nährwerte gemäß LMIV berechnen und direkt eine LMIV Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen.

Software | LMIV | Nährwertdeklaration

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Die Software ermöglicht ein einfaches, schnelles Berechnen aller Nährwertangaben und das Ausdrucken von Nährwerttabellen als PNG, PDF oder JPG Datei. Zudem können auch direkt vollständige Etiketten mit Kennzeichnung aller Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren. Für die Nutzung vom vollen Funktionsumfang braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann du online erwerben und im Anschluss sofort mit der LMIV Kennzeichnung loslegen.

Nährwertdeklaration gemäß LMIV

Nährwerte deklarieren gemäß LMIV

Die LMIV verlangt seit 2016 für verpackte Lebensmittel eine Nährwertdeklaration. Den genauen Text der Verordnung findet man in Artikel 29 und 30 der LMIV – Nährwertdeklaration.

Nährwerte Reihenfolge | LMIV

Demnach sind die folgenden Nährwerte verpflichtend anzugeben. Die folgende Reihenfolge der Nährwerte ist dabei zu berücksichtigen:

Weitere Nährwerte (Ballaststoffe, einfach und mehrfache ungesättigte Fettsäuren, Stärke, mehrwertige Alkohole) können freiwillig angegeben werden.

Kennzeichnung der Nährwerte | LMIV

In Artikel 32 wird später noch einmal betont, dass die Nährwerte pro 100g oder pro 100ml angegeben werden müssen. Die Angaben sollen dabei in Form einer Nährwerttabelle erfolgen. Für das Etikett gibt es dabei auch noch eine Mindestschriftgröße zu beachten.

Die Angabe je Portion oder je Verzehreinheit ist demnach freiwillig. Die Referenzmenge darf freiwillig angegeben werden. Wichtig ist, dass die Referenzmenge sich jedoch auf die Nährwerte pro Portion oder pro Verzehreinheit beziehen muss.

Mehr zum Thema Big 7 Nährwerte auch in diesem Artikel. 

LMIV - Nährwertdeklaration

Berechnung Nährwerte | LMIV

In Artikel 31 der LMIV wird das Berechnen der Nährwerte genauer erläutert. Zum einen wird hier erläutert, dass der Brennwert auf Basis vorgegebener vereinfachter Umrechnungsfaktoren berechnet wird. Wer ein wenig besser mit dem Energiegehalt vertraut ist, kennt hier möglicherweise andere, genauere Umrechnungsfaktoren. So wird häufig von 4,1 kcal/g für Eiweiß und Kohlenhydrate in der Literatur genannt. Für Fett wird oftmals auch mit 9,3 kcal/g gerechnet. Die LMIV sieht hier also einen vereinfachten Umrechnungsfaktor vor. Mit dem Rezeptrechner orientieren wir uns an der LMIV.

LMIV Nährwerte | Umrechnungsfaktoren

Wie darf man Nährwerte gemäß LMIV berechnen?

Die LMIV sagt zudem auch etwas darüber, wie man die Nährwerte berechnen kann. Demnach betont die LMIV nochmals, dass es sich bei den Angaben um Durchschnittswerte handelt. Das ist enorm wichtig. Letztlich ist es nämlich so, dass viele natürliche Lebensmittel wie Früchte oder Gemüsearten unterschiedliche Nährwerte je nach Reifegrad ausweisen. Eine Laboranalyse mag zwar vermeintlich eine bessere Genauigkeit bringen, die nächste Probe kann aber auch im Labor schon wieder ganz anders ausfallen. Deswegen erlaubt die LMIV verschiedene Methoden zum Nährwerte berechnen (siehe Artikel 31, Paragraph 4):

a) der Lebensmittelanalyse des Herstellers,

b) einer Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zu taten oder

c) einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nach gewiesenen und akzeptierten Daten.

Da die Laboranalyse sehr teuer und zeitaufwendig ist, ist für viele Hersteller die eigenständige Berechnung zielführender. Variante b) beschreibt dabei Beispiele, wenn man zum Beispiel vom Lieferanten oder der Verpackung die Nährwerte einzelner Rohstoffe kennt. Für natürliche Lebensmittel (Früchte, Gemüse etc.) gibt es in aller Regel keine Verpackung. Hier kommt c) zur Anwendung. Bei c) heißt es, dass man Gebraucht machen darf von allgemein nachgewiesenen Daten. Die wohl beste und größte Nährwertdatenbank in Deutschland liefert der Bundeslebensmittelschlüssel.

Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer auch automatisch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten mit Nährwertangaben.

LMIV | Nährwerte berechnen

Zubereitet oder Roh?

Viele fragen sich, ob die Nährwerte im gekochten oder ungekochten Zustand berechnet werden müssen. Hierzu sagt die LMIV folgendes (siehe Artikel 31, (3)):

Gegebenenfalls können sich diese Informationen auf das zu bereitete Lebensmittel beziehen, sofern ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungsweise gemacht werden und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Lebensmittel beziehen.

Das ist also nicht ganz so eindeutig beschrieben. Ein guter Fall wäre eine Pasta, bei der man die Nährwerte im Rohzustand ermitteln kann, der zubereitete Zustand jedoch davon abhängt, wie lange man die Pasta kocht. Man sollte als Hersteller von Lebensmitteln hier also einfach eine logische Entscheidung treffen.

Mit dem Rezeptrechner ermöglichen wir die Nährwerte sowohl im zubereiteten als auch Rohzustand zu berechnen. Das wird abgebildet über einen sogenannten Reduktionsfaktor. Ist der Reduktionsfaktor beispielsweise 0,8, bedeutet das dass 20% Flüssigkeit bei der Zubereitung verloren gehen. In der Gastronomie aber auch Bäckereien und Konditoreien kennen diesen Faktor (häufig auch Kochverlust oder Backverlust) und können diesen direkt eingeben.

LMIV Nährwerte Toleranzen

Wer die Nährwerte selbst berechnen möchte, wird sich fragen, wie genau man eigentlich runden soll. Im Falle einer Prüfung der Nährwerte wird in der Regel zunächst eine Probe vom Lebensmittel gezogen. Diese Probe wird dann im Labor analysiert und die Ergebnisse werden mit der tatsächlichen Nährwertdeklaration auf dem Etikett der Verpackung verglichen. Es wird zwangsweise zu Abweichungen kommen denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Probe exakt die gleichen Nährwertangaben ergibt wie man selbst berechnet hat, ist sehr unwahrscheinlich. Das ist aber auch absolut akzeptabel. Wichtig ist, ob die Nährwerte auch innerhalb der von der LMIV definierten Toleranzen liegt.

Um die Prüfung zu standardisieren wurde im Jahr 2012 noch ein Leitfaden für die Prüfverfahren veröffentlicht. In diesem Leitfaden sind unter anderem auch die Toleranzen einmal aufgeführt. Mehr zum Thema Toleranzen bei der Nährwertdeklaration findest du in diesem Artikel.

Toleranzen Nährwertdeklaration LMIV

LMIV Nährwerte Rundungsrichtlinien

Zudem wird in dem Leitfaden für das Prüfverfahren auch etwas zu den Rundungsrichtlinien gesagt. Viele verwechseln diese Rundungsrichtlinien mit den Angaben der Nährwerte in der Nährwerttabelle und glauben, dass man die Rundungslogik auch in der Nährwerttabelle selbst berücksichtigen muss. Dies haben wir mit einem Anwalt geprüft, der bestätigte, dass die LMIV selbst keine Angaben zur Rundung der Nährwerttabelle macht. Insofern sind die Rundungsrichtlinien aus unserer Sicht wirklich ausschließlich für das Prüfverfahren von Interesse. Wer sich jetzt fragt, warum man Rundungsrichtlinien für ein Prüfverfahren benötigt, der stellt eine absolut berechtigte Frage. Die Rungunsrichtlinien werden benötigt um diejenigen nicht zu bestrafen, die genauere Angaben machen mit mehr Kommastellen. Denn wenn jemand mehr Kommastellen als notwendig angibt, so führt dies automatisch zu einer kleineren Toleranzen Bandbreite. Das hätte zur Folge, dass es zu stärkeren Abweichungen kommt, nur weil ein Hersteller genauer gearbeitet hat. Um dies zu vermeiden, werden als für die Prüfung der Nährwerte gewisse Rundungsrichtlinien angewandt und erst im Anschluss die Toleranzen vergleichen.

Nährwerte Rundungsrichtlinien gemäß LMIV

LMIV Nährwerte Ausnahmen

Grundsätzlich dürfen die einzelnen Mitgliedsstaaten selbst noch Ausnahmen genehmigen. So ist die Pflicht zur Angabe der Nährwerte in vielen Bundesländern beispielsweise nicht gegeben, wenn nur Lebensmittel in sehr kleinen Mengen oder direkt an den Verbraucher angegeben werden (z.B. Direktvermarktung im Hofladen). Zudem sind auch lose Waren oder Waren, die erst vor den Augen vom Verbraucher verpackt werden (z.B. Bäckerei) von der Nährwerdeklaration ausgeschlossen.

Um zu prüfen, ob dein Betrieb für die Ausnahme in Frage kommt, spricht am besten die für dich zuständige Lebensmittelüberwachsungsbehörde an.

Mehr zu den Ausnahmen der Nährwertdeklaration findet du über den Link. 

Software | LMIV | Nährwertdeklaration

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Die Software ermöglicht ein einfaches, schnelles Berechnen aller Nährwertangaben und das Ausdrucken von Nährwerttabellen als PNG, PDF oder JPG Datei. Zudem können auch direkt vollständige Etiketten mit Kennzeichnung aller Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren. Für die Nutzung vom vollen Funktionsumfang braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann du online erwerben und im Anschluss sofort mit der LMIV Kennzeichnung loslegen.

Nährwertdeklaration gemäß LMIV
LMIV Verordnung – einfach erklärt

LMIV Verordnung – einfach erklärt

Die LMIV ist die Verordnung zur Lebensmittel Kennzeichnung. LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung. In diesem Artikel erkläre ich dir einfach, was genau bei der LMIV zu beachten ist. Du bekommst einen kurzen Überblick über die einzelnen Anforderungen der LMIV. Die weiterführenden Links geben dir einen tieferen Einblick in die Anforderungen an die einzelnen Bestandteile der LMIV. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software Zeit & Kosten sparen kannst bei der Umsetzung der LMIV für deine Lebensmittel und Rezepte.

LMIV umsetzen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Zeit & Kosten zu sparen bei der Umsetzung der LMIV. Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer Zugang zu unserem Nährwertrechner um die Nährwerttabelle für die Nährwertdeklaration zu erstellen. Zudem können Nutzer mit Hilfe unseres Etiketten Generators schnell & einfach Lebensmitteletiketten mit allen Pflichtangaben generieren (siehe auch Lebensmittel Etiketten Software). Diese Lösung eignet sich insbesondere für Lebensmittel Hersteller, die verpackte Ware anbieten. Für lose Ware (Bäckereien, Restaurants, Catering, Gastronomie) ist gemäß LMIV nur die Allergenkennzeichnung notwendig. Auch für die Kennzeichnung der Allergene bieten wir mit dem Rezeptrechner automatisierte Vorschläge. Nutzer erhalten zudem Zugang zu Tools zur Produktivitätssteigerung (Arbeitsanweisungen als PDF erstellen, Produktspezifikationen erstellen, Kalkulationen für Preise und Wareneinsatz).

LMIV Verordnung & Software

LMIV | Bedeutung 

LMIV steht für Lebensmittelinformations-Verordnung. Die LMIV wurde im Jahre 2011 verabschiedet und gilt EU weit in allen Mitgliedsstaaten.

Das verfolgte Ziel der LMIV ist es, dass Verbraucher in Bezug auf Lebensmittel, die sie verzehren, in geeignet Weise informiert werden. Dies muss durch eine klare, verständliche und lesbare Kennzeichnung von Lebensmitteln erfolgen.

Dabei handelt es sich um einen allgemeinen Grundsatz des Lebensmittelrechts. Ein wichtiger Bestandteil, der neu hinzugekommen ist, ist die Nährwertkennzeichnung. Die Nährwerte Kennzeichnung stellt gemäß der LMIV eine wichtige Methode dar, um Verbraucher über die Zusammensetzung von Lebensmitteln zu informieren und eine fundierte Wahl zu treffen.

LMIV | Anwendungsbereich 

Grundsätzlich gilt die LMIV sowohl für verpackte Lebensmittel aber auch für lose Ware, die beispielsweise in Restaurants, Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung angeboten wird. Die Pflichtangaben unterscheiden sich je nach Fall. Im Verlauf dieses Artikels gehe ich darauf noch genauer ein.

Grundsätzlich sind die Vorschriften der LMIV verpflichtend für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette. Aber es gibt eine Einschränkung: Dies gilt nur dann, wenn die Tätigkeiten vom Lebensmittelunternehmer die Bereitsstellung von Informationen über Lebensmittel an Verbraucher betreffen. Demzufolge kann man ableiten, dass die LMIV insbesondere im Direktkunden Geschäft (Einzelhandel, Gastronomie, Direktvermarktung etc) gilt. Gleichzeitig wird jedoch Artikel 8 Paragraph (7) der LMIV darauf hingewiesen, dass in bestimmten Fällen (Abgabe der Lebensmittel an Anbieter, die verpackt an Endkunden verkaufen + Abgabe an Anbieter in Gemeinschaftsverpflegung) ebenfalls sicherzustellen ist, dass alle Anbieter die notwendigen Lebensmittelfinformationen erhalten.

Für den Großhandel ist die LMIV demnach indirekt auch verpflichtend. Hier regelt sich der Markt jedoch sowieso von selbst. Denn die meisten Betriebe, die vom Großhandel Lebensmittel kaufen, verlangen eine Produktspezifikation. Die Produktspezifikation enthält ebenfalls die Pflichtangaben, die auf den Etiketten der Lebensmittel gemäß LMIV abgebildet sein müssen. Bei der Produktspezifikation handelt es sich jedoch nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung, sondern eher um ein betriebliches Erfordernis zur Qualitätssicherung. Wenn ein Lebensmittelunternehmer vom Großhandel einkauft und im Anschluss selbst an Endverbraucher Lebensmittel verkaufen möchte, so ist ein Produktdatenblatt für Lebensmittel erforderlich um die Pflichtangaben auf den Etiketten abzubilden. Das gilt insbesondere auch bei der Weiterverarbeitung oder Veredlung von Rohstoffen.

Wo findet man die LMIV als PDF?

Es ist manchmal gar nicht so einfach, die Vorschriften zu finden. Und selbst wenn man die Gesetzestexte findet, ist unklar, ob es sich um die letzte Version handelt. In diesem Abschnitt verlinke ich zu den relevanten Gesetzestexten. Im Anschluss erläutere ich sub-Artikeln die einzelnen Abschnitte und Kennzeichnung der LMIV.

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments | „DIE“ LMIV

Die EU Verordnung, die in verschiedensten Sprachen existiert findet man über diesen Link. Eine deutsche Version kann man als PDF über diesen Link ansehen.

LMIV – einfach erklärt

Die LMIV ist ein sehr langer Gesetzestext und wer das erste Mal damit konfrontiert ist, fühlt sich schnell überfordert. Ich habe die Verordnung mittlerweile so oft gelesen, dass ich gewisse LMIV Passagen wohl irgendwann auswendig kann :). In diesem Hauptartikel werde ich nur grob auf die einzelnen Aspekte der LMIV eingehen. Mehr Details zu den jeweiligen Aspekten findet man dann in anderen LMIV Artikeln.

Im ersten Abschnitt der LMIV wird zunächst die Intention der Verordnung erläutert. Im Anschluss findet man diverse Begriffsbestimmungen erläutert. Es folgt nochmals die Zielsetzung und der Anwendungsbereich.

Artikel 8 – Verantwortlichkeiten

In Artikel 8 werden die Verantwortlichkeiten erläutert. Grundsätzlich ist der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Marke das Lebensmittel vermarktet verantwortlich. Wenn der Lebensmittelunternehmer nicht in der EU ansässig ist, dann ist der Importeur verantwortlich. Mehr dazu auch im Artikel Kennzeichnungspflicht für importierte Lebensmittel

 

Artikel 9 – Pflichtangaben | Lebensmittel

In Artikel 9 sind die einzelnen verpflichtenden Angaben einmal aufgelistet.

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Verzeichnis der Zutaten
  • Allergene & Zusatzstoffe (Mehr zur Kennzeichnung der Allergene nach LMIV hier)
  • QUID Kennzeichnung (Menge bestimmter Zutaten mit Prozentangabe)
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Hinweise zur Aufbewahrung
  • Ursprungsland/ Herkunftsort
  • Gebrauchsanleitung (nur wenn es schwierig ist, das Lebensmittel zuzubereiten)
  • Nährwertdeklaration (Details zur Berechnung, Toleranzen und Rundungsrichtlinien hier: LMIV Nährwerte; Details zur Darstellungsform der LMIV Nährwerttabelle hier) –> Nährwerte pro 100g sind verpflichtend; die Referenzmenge zu berechnen ist freiwillig (siehe auch LMIV Referenzwerte)

Auf die einzelnen verpflichtenden Angaben wird später noch genauer eingegangen. Für einige komplexe Angaben wurden zudem weitere Verordnungen erlassen, die offene Fragen klären.

Pflichtangaben | alkoholische Getränke

Für alkoholische Getränke gelten einige kleine Ausnahmen. So ist die Nährwertdeklaration und die Zutatenliste für alkoholische Getränke nicht verpflichtend. Es wird jedoch aktuell wieder diskutiert und eigentlich will die EU Kommission bis Ende 2022 auch eine aktualisierte Verordnung zur Nährwertdeklaration vorlegen. Der Bundesverband der Spirituosen hat deswegen bereits vor Jahren eine Absichtserklärung eingeführt und bestimmte zusätzliche Angaben (zum Beispiel den Brennwert) eingeführt auf Etiketten. Zudem verwenden viele Hersteller bereits heute ein E-Label oder QR Code auf dem Spirituosen Etikett. Dieser QR Code führt dann wiederum zu einer Internetseite, wo über die Inhaltsstoffe informiert wird. Dabei handelt es sich also um ein digitales Etikett.

Wichtig ist zudem, dass für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent erfolgen muss. Zudem muss bei alkoholischen Getränken besonders auf die rechtliche korrekte Bezeichnung geachtet werden. Mehr zur LMIV Kennzeichnung für Spirituosen findest du in diesem Artikel.

Artikel 12/13 – Platzierung der Informationen & Darstellungsform

In Artikel 12 werden einige Prinzipien beschrieben. Es wird definiert, dass die Informationen verfügbar und leicht zugänglich sein müssen.

Für verpackte Lebensmittel bedeutet dies, dass die Angaben direkt auf der Verpackung oder einem befestigten Etikett stehen müssen.

Auf nicht verpackte Lebensmittel wird in diesem Artikel noch nicht weiter eingegangen. Mehr dazu findet man erst in Artikel 44.

In Artikel 13 wird die Darstellungsform noch genauer erläutert. Demnach müssen die Informationen an einer gut sichtbaren Stelle, nicht verdeckt angebracht sein. Zudem muss man auf eine Mindestschriftgröße achten.

In Artikel 15 der Verordnung wird noch einmal kurz beschrieben, dass die LMIV Angaben zudem in leicht verständlicher Sprache zu erfolgen haben. Die Sprache wird von dem jeweiligen Mitgliedsstaat definiert. Es kann in manchen Mitgliedstaaten erforderlich sein mehr als nur Amtsprache zu nutzen. Für Lebensmitteletiketten und lose Ware, die in Deutschland verkauft wird, ist Deutsch die Amtssprache.

Artikel 14 – Lebensmittel online (im Internet) verkaufen

In Artikel 14 wird konkret der Fall verhandelt, dass man Lebensmittel im Internet (im sogenannten Fernabsatz) verkaufen möchte. Für diesen Fall sind die Pflichtangaben, die auf der Verpackung vom Lebensmittel (auf dem Etikett) gemacht werden, auch online schon vor dem Kauf erforderlich. Das bedeutet, dass man die LMIV Informationen schon in die Produktbeschreibung zur Kennzeichnung mit aufnehmen sollte. Dazu gehört auch die Nährwertdeklaration. Einzig das Mindesthaltbarkeitsdatum ist online nicht erforderlich.

Details zu den verpflichtenden Angaben

Ab Artikel 17 werden die einzelnen Pflichtangaben im Detail erläutert.

Das rechte Bild gibt einen guten ersten Überblick über die Pflichtangaben je nachdem, ob du Lebensmittel verpackt oder lose verkaufen möchtest.

Mehr Details zu den LMIV Pflichtangaben findest du in einem separaten Artikel.

LMIV Pflichtangaben in Deutschland

Interesse an einer LMIV Schulung?

Ich werde zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise auch eine LMIV Schulung oder ein Seminar anbieten. Sofern das für dich von Interesse ist, schreibe mir gerne eine Nachricht an [email protected].

Nährwertangaben Berechnen

Nährwertangaben Berechnen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business kann man für eigene Rezepte und Lebensmittel die Nährwertangaben pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnen. Im Anschluss kann man aus dem Rezept auch eine Lebensmittel Etiketten Vorlage zum ausdrucken erstellen. Ebenso kann man auch nur eine Nährwerttabelle (auch Nährwertangaben Tabelle) erstellen. Dies erfolgt mit dem Etiketten Generator. Die Tabelle mit den Nährwertangaben kann als PNG, JPG oder PDF Datei heruntergeladen werden. 

Nährwertangaben

Nährwertangaben berechnen & Tabelle drucken

Mit dem Rezeptrechner Online im PRO Business Paket kannst du alle Big 7 Nährwertangaben berechnen pro 100g. Im Anschluss kannst du auch Lebensmitteletiketten erstellen mit Nährwerttabelle zum ausdrucken als PDF. Du kannst dort alle Angaben machen, die gemäß Lebensmittelkennzeichnung vorgesehen sind. Zudem hast du die Möglichkeit eine Zutatenliste (sortiert nach Mengenangabe) automatisch mit QUID Regel zu erstellen.

Nährwertangaben in der Lebensmittelinformationsverordnung

Gemäß Lebensmittelinformationsverordnung sind diverse Lebensmittel Hersteller wie Hofmärkte, Manufakturen und Bäckereien zur Nährwertdeklaration (Angabe der Nährwerte) verpflichtet. Im Zuge der Lebensmittelkennzeichnung reicht es dann nicht aus, nur ein Lebensmitteletikett mit Zutatenliste und Inhaltsstoffen zu erstellen, sondern es braucht auch eine Nährwerttabelle für die Lebensmittel. Für viele Manufakturen stellt sich dann die Frage, wir man die Nährwertangaben Berechnung oder Analyse für die einzelnen Lebensmittel durchführt. Hier haben die Lebensmittel Hersteller unterschiedliche Möglichkeiten. Die Lebensmittelinformationsverordnung sieht vor, dass man die Nährwertangaben je 100g für die Nährwerttabelle, wie folgt ermitteln kann:

(4)   Die angegebenen Zahlen sind Durchschnittswerte (durchschnittliche Nährwerte), die je nach Fall beruhen auf

a)

der Lebensmittelanalyse des Herstellers,

b)

einer Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zutaten oder

c)

einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nachgewiesenen und akzeptierten Daten.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32011R1169&from=DE

Lebensmittelanalyse im Labor

Die Lebensmittelanalyse (häufig wird auch von Laboranalyse oder Nährwertanalyse gesprochen) ist dabei zwar der Weg, mit der wohl für die jeweilige Probe die naheliegendsten Ergebnisse erzielt werden können. Gleichzeitig handelt es sich bei dieser Methode jedoch auch um die teuerste Methode. Das gilt insbesondere für Hersteller, die ein großes Produktportfolio für eigene Rezepte verwalten (Marmeladen oder Konfitüre Hersteller). Ebenso ist die Laboranalyse eine Herausforderung da die Kosten pro Nährwertanalyse einfach sehr hoch sind.

Nährwertangaben selbst berechnen

Eine Alternative ist die Berechnung der Nährwertangaben je 100g auf Basis eigener Berechnungen. Viele Hersteller sind hier verunsichert, da diese Berechnung natürlich immer auf durchschnittlichen Nährwertangaben beruht. Hier seit allerdings daran erinnert, dass es sich auch bei Lebensmittel Proben, die im Labor analysiert werden, nur um durchschnittliche Nährwerte handeln kann. Früchte sind ein gutes Beispiel. Früchte haben je nach Reifegrad immer unterschiedlich viel Zucker und demzufolge können die Nährwertangaben bei der Verarbeitung der Früchte im Lebensmittel auch stark schwanken. Dieser Aspekt wird auch bei der Nährwertdelkaration in der Lebensmittelfinformationsverordnung berücksichtigt. So gibt es gewisse Toleranzgrenzen. Das bedeutet, dass im Falle einer Kontrolle durch die Lebensmittel Aufsicht teilweise eine Laboranalyse durchgeführt wird. Weicht diese von der eigentlichen Nährwerttabelle ab, so ist dies nur ein Problem, wenn sich die Abweichung außerhalb der Toleranzgrenzen befindet. So viel erst einmal zur Theorie.

Die letzte Sorge, die viele Lebensmittelhersteller und Manufakturen haben, ist die Komplexität und der Aufwand, der mit der Nährwertberechnung einhergeht. Zudem ist häufig unklar, wie man eigentlich an eine Lebensmittel Datenbank mit Nährwertangaben kommt. Genau hier setzt der Rezeptrechner an.

Darf man Nährwertangaben selbst berechnen?

Die Pflicht Nährwertangaben auf der Lebensmittelverpackung anzuzeigen wird in der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) geregelt. Die LMIV erlaubt dabei verschiedene Methoden um die Nährwertangaben zu ermitteln. Letztlich ist nicht die Methode sondern das Ergebnis entscheidend. Hier dazu einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Gemäß Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Hersteller von vorverpackten Lebensmitteln (z.B. Manufakturen, Hofläden, Bäckereien) die Nährwertangaben pro 100g für die Nährwerttabelle der Lebensmitteletiketten selbst berechnen.
  • Eine Nährwertanalyse im Labor ist nicht verpflichtend (siehe auch Nährwertangaben Pflicht). Zudem ist eine Laboranalyse der Nährwerte mit hohen Kosten verbunden pro Produkt. Für Herstellern mit vielen Produkten ist dies eine Herausforderung.
  • Alternativ können Nährwertangaben auch selbst berechnet werden. Dies ist jedoch mit viel Zeit und Komplexität verbunden.
  • Mit dem Rezeptrechner PRO Business stellen wir ein einfaches Tool zur Verfügung um online die Nährwertangaben pro 100g für eigene Rezepte und Lebensmittel zu berechnen. Darüber hinaus können mit dem PRO Business Account auch automatisch Lebensmitteletiketten als Vorlage zum ausdrucken erstellt werden.
  • Der Rezeptrechner Online kann kostenlos hier ausprobiert werden.
Nährwertangaben pro 100g - Nährwerttabelle erstellen

Nährwertangaben Berechnen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner Online kannst du automatisch die Nährwertangaben für deine Rezepte berechnen. Die Nährwertangaben pro 100g benötigst du auch für das Erstellen von Nährwerttabellen auf den Lebensmitteletiketten. Hierfür ist auch wichtig, dass du zum Beispiel den Flüssigkeitsverlust bei der Zubereitung berücksichtigst. Dies führt dazu, dass die Nährwertdicht zunimmt. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Koch- und Backverlust. Dieses Phänomen kannst du im Rezeptrechner über den sogenannten Reduktionsfaktor abbilden. 

Nährwerttabelle & Lebensmitteletiketten Vorlage erstellen

Nährwertangaben berechnen je 100g

Mit dem Rezeptrechner haben Lebensmittelhersteller (als Manufaktur, Hofladen, Konditoreien, Partyservice Firmen, Cafés oder Bäckereien) die Möglichkeit, einfach und schnell die Nährwertberechnung für ihre eigenen Lebensmittel und Rezepte durchzuführen. Den Rezeptrechner können Hersteller kostenlos ausprobieren. Für die Berechnung der Big 7 Nährwerte pro 100g, die für die Nährwerttabelle benötigt werden, benötigen die Hersteller einen Rezeptrechner PRO Business Account. Damit können für bis zu 500 Rezepte die Nährwertangaben berechnet und gespeichert werden. Somit ist das Ganze deutlich günstiger als eine Laboranalyse. Zudem hält sich der Aufwand sehr in Grenzen und man spart jede Menge Zeit. Die Zutaten der Rezepte können per Importfunktion automatisch eingefügt werden. Dadurch ist die Rezepteingabe auch deutlich schneller und einfacher als bei vielen anderen online Nährwertrechner. Zudem gibt es eine einfache Anleitung, die Schritt für Schritt die Benutzung vom Nährwertberechnungsprogramm erklärt.

Lebensmitteletiketten erstellen (PDF Vorlage)

Sobald man die Rezepte erstellt hat und die Berechnung der Nährwertangaben abgeschlossen ist, kann man den Etiketten Generator vom Rezeptrechner öffnen. Hier muss man sich erneut anmelden um nun die Lebensmitteletiketten Vorlage als PDF zum ausdrucken zu erstellen. Dazu kann man innerhalb seiner eigenen Rezepte Liste nun einfach die jeweiligen Produkt anklicken. Es öffnet sich ein neues Fenster mit einer Vorlage für ein Lebensmitteletikett zum Ausdrucken als PDF, PNG oder JPG. Hier kann man über das Layout nun noch Anpassungen vornehmen und so seine eigene Vorlage für ein Lebensmitteletikett gestalten.

Zutatenliste & QUID Regel

Es wird automatisch eine Zutatenliste in sortierter Reihenfolge mit Berücksichtigung der QUID Regelung erstellt. Die QUID Regel besagt, dass Zutaten, die auf der Verpackung abgebildet sind oder in der Lebensmittelbezeichnung angegeben werden (z.B. Erdbeeren in „Erdbeermarmelade) auch entsprechend in Mengenprozent angegeben werden müssen.

Kennzeichnung der Inhaltsstoffe

Ebenso besteht die Möglichkeit die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe für die Lebensmittel und Zutaten vorzunehmen. Aktuell kann man für die einzelnen Zutaten der Lebensmittel die jeweiligen Allergene und Zusatzstoffe manuell zu deklarieren. An einer automatischen Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe wird schon gearbeitet.

Alkoholgehalt berechnen für alkoholische Getränke

Für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 %Vol Alkohol muss der Alkoholgehalt auf dem Lebensmitteletiketten ebenfalls angegeben werden. Die Kennzeichnung vom Alkohol wird ebenfalls in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung geregelt. Auch den Alkoholgehalt auf Etiketten kann man mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner berechnen und in der Lebensmitteletiketten Vorlage sichtbar machen.

Lebensmittelinformationsverordnung

Lebensmittelinformationsverordnung

Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/ 2011 EU & Deutschland

Die Lebensmittelinformationsverordnung ist die EU Richtlinie zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und stellt sicher, dass innerhalb der EU einheitliche Regeln herrschen für den Verkauf von verpackter und loser Ware. Die Abkürzung der Lebensmittelinformationsverordnung ist LMIV. Die LMIV wurde im Sommer 2011 durch das Europäische Parlament beschlossen. Seit 2014 gilt die Verordnung nun verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die LMIV regelt somit vor allem die Bereitstellung von Informationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln für die Abgabe an Endverbraucher. Damit einher gehen jedoch auch Lebensmittel, die zum Beispiel zur Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden. Die Verpflichtung zur Lebensmittelkennzeichnung liegt dabei beim Lebensmittelunternehmer, also dem Hersteller des jeweiligen Lebensmittels oder auch dem Importeur des jeweiligen Lebensmittels.

Verpflichtende Angaben der Lebensmittelinformationsverordnung

Nur unter gewissen Umständen verpflichtend:

Nicht verpflichtend:

  • Hinweise zur Aufbewahrung
LMIV Angaben Pflicht

Wer überprüft die Lebensmittelinformationsverordnung?

In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung bei den Bundesländern. Im Falle einer Kontrolle, bei der Mängel festgestellt werden, sind diese innerhalb einer festgesetzten Frist zu beheben. Meist ist das Amt hier jedoch auch kulant und unterscheidet je nach Signifikanz des Vergehens. Der Kontrollbericht zeigt dann auf, wie lange man Zeit hat, die Mängel zu beheben. Nach Ablauf der Frist findet häufig eine erneute Kontrolle statt.

In dem Falle wird meistens ein Bußgeld erhoben. Allerdings ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Angaben nicht sofort immer komplett falsch sein müssen. So ist es zum Beispiel bei der Nährwertdeklaration auch so, dass gewisse Abweichungen (Toleranzen) durchaus gemäß Verordnung ok sind.

Pflicht zur Nährwertdeklaration (Nährwertkennzeichnung)

Die Nährwertkennzeichnung ist integraler Bestandteil der Lebensmittelinformationsverordnung. Diese wurde erst im Dezember 2016 verpflichtend für verpackte und lose verkaufte Lebensmittel in Deutschland eingeführt. Es gibt auch einige Ausnahmen, die insbesondere für kleinere Lebensmittelhersteller gelten.

Insbesondere die Nährwertkennzeichnung bereitet vielen Herstellern Kopfzerbrechen denn eine Laboranalyse (Nährwertanalyse im Labor) ist mit hohen Kosten von mehreren 100 € je Lebensmittel verbunden. Dabei verlangt die Pflicht zur Nährwertdeklaration nicht, dass die Hersteller die Lebensmittel im Labor untersuchen. Die Hersteller können die Nährwertangaben auch selbst berechnen (siehe Artikel 31 Abschnitt (4) Link):

„… b) auf Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zutaten oder

c) einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nachgewiesenen und akzeptierten Daten…“

Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV
LMIV Nährwertdeklaration

LMIV konforme Nährwertdeklaration

Mit dem Rezeptrechner kannst du bereits heute LMIV konform alle Nährwerte berechnen und eine LMIV konforme Nährwerttabelle erstellen. Darüber hinaus hast du die Möglichkeit auch vollständige Lebensmitteletiketten mit Nährwertkennzeichnung zu erstellen und als PDF, JPG oder PNG auszudrucken. Den Rezeptrechner kannst du direkt kostenlos ausprobieren. Für die Nährwertberechnung der Big 7, die für die LMIV notwendig sind, benötigst du allerdings einen Rezeptrechner PRO Zugang.

Weitere Verordnungen zur Lebensmittelherstellung & -kennzeichnung

Abgesehen von der Lebensmittelinformationsverordnung gibt es noch weiterführende Verordnungen, die die Kennzeichnung von Lebensmitteln regeln.

Identitätskennzeichen gemäß EG Verordnung 853/2004

Diese Verordnung ist vor allem für Lebensmittel tierischer Herkunft relevant (Fleisch, Fisch, Muscheln etc). Betriebe, die zusammengesetzte Lebensmittel (zum Beispiel Pizza) herstellen, benötigen kein Identitätskennzeichen.

Bio Siegel

In Deutschland gibt es diverse offizielle und private Bio Siegel.

Losnummer oder Charge gemäß Los-Kennzeichnungsverordnung

Ein Los ist die Gesamtheit der Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, welches unter den gleichen Bedingungen hergestellt oder verpackt wurde (zum Beispiel eine Charge). Die Losangabe besteht dabei aus einer Kombination von Ziffern, Buchstaben und Zahlen. Das ist vor allem wichtig bei einer Reklamation von Ware. Mit Hilfe der Losnummer kann der Hersteller betriebsintern Fehlern nachgehen. Eine Losangabe ist nicht immer verpflichtend. So muss die Losangabe bespielsweise im Onlinehandel nicht gemacht werden vor Abgabe des Lebensmittels an den Verbraucher. Das wäre ja auch sehr komplex, wenn man ständig die Losnummer ändern müsste beim Online Handel. Ebenso ist die Losnummer hinfällig, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum unverschlüsselt unter Angabe mindestens des Tages und des Monats (in dieser Reihenfolge) angegeben ist.

Nutri Score

Beim Nutri Score handelt es sich um eine freiwillige Art von Lebensmittel Ampel, welche die Interpretation der Nährwertangaben für Verbraucher vereinfachen soll.

Health-Claims-Verordnung (HCVO) Nr 1924/2006

Die sogenannte Health Claims Verordnung gilt primär dem Gesundheitsschutz. In dieser Verordnung wird die Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben geregelt. Die Angaben müssen hierfür zunächst von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Hierbei geht es nicht nur um Lebensmittel sondern auch um Nahrungsergänzungsmittel.