LMIV | Pflichtangaben

LMIV | Pflichtangaben

In diesem Artikel erkläre ich kurz die Pflichtangaben gemäß der LMIV für Lebensmittel, verpackt, lose und online. LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung.

Software | Lebensmittel Etiketten

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelunternehmer die Nährwertangaben für die Nährwerttabelle gemäß LMIV berechnen und im Anschluss für die Lebensmittel Etiketten zum ausdrucken als Datei herunterladen. Für die Nährwertdeklaration erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten. Im Anschluss können die Etiketten mit den verschiedensten Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst die Lebensmittel Etiketten Software hier direkt kostenlos ausprobieren.

Lebensmittel Etiketten erstellen | Software

LMIV Pflichtangaben | Verordnung

Mehr zu der Verordnung und den Link zum Gesetzestext findet du in dem Artikel LMIV Verordnung. In dem Artikel erläutere ich auch, dass bei der LMIV grundsätzlich unterschieden wird in verpackte Lebensmittel und lose Ware. Zudem gibt es noch kleinere Unterschiede hinsichtlich Pflichtangaben je nachdem ob man Lebensmittel online oder lokal vor Ort (Einzelhandel, Hofladen etc) verkauft. Die Anforderungen an die Pflichtangaben auf dem Etikett vom Lebensmittel sind die höchsten. Wer alle Angaben vom Lebensmitteletikett kennt, wird kaum Probleme beim Verkauf in Gastronomie oder online Verkauf haben.

Die Tabelle zeige eine vereinfachte Übersicht zu den LMIV Pflichtangaben.

LMIV Pflichtangaben in Deutschland

Hier geht es ja insbesondere um das „Was“, also welche Angaben gemacht werden müssen. Wenn du dich auch für das „WIE“ interessierst, also beispielsweise wie die Angaben auf der Verpackung gemacht werden müssen, schau dir den Artikel zu den Vorschriften der Lebensmittelverpackung an. 

LMIV Pflichtangaben | verpackt

Auf dem Etikett von Lebensmitteln müssen diverse Pflichtangaben abgebildet sein. Zu den absolut immer verpflichtenden Angaben zählen:

  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Zutatenliste (siehe auch LMIV Zutatenliste)
  • Allergenkennzeichnung, Zusatzstoffe Kennzeichnung
  • Nettogewicht (oder Füllmenge, Abtropfgewicht) – siehe auch Nettogewicht berechnen
  • Mindesthaltbarkeitsdatum

Für die Zutatenliste (auch Zutatenverzeichnis) ist wichtig, dass unter gewissen Umständen noch eine QUID Kennzeichnung erforderlich ist. Dabei handelt es sich um eine Prozentangaben für die Mengenangabe gewisser Zutaten.

Wichtig ist, dass auch einige der Pflichtangaben auf dem Etikett nur unter gewissen Umständen notwendig sind. So muss zum Beispiel der Alkoholgehalt nur bei alkoholischen Getränken und nur ab 1,2 Volumenprozent Alkohol angegeben werden.

Die Nährwertdeklaration ist immer dann notwendig, wenn die Betriebe einen Jahresumsatz größer 1 Mio generieren und mehr als 10 Mitarbeiter haben. Kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld (Radius 50 – 100km) ihre Produkte vertreiben (Stichwort Direktvermarktung, Hofladen, etc.) werden häufig von der Nährwertdeklaration befreit. Dies gilt jedoch nur, wenn man verpackte Ware direkt an den Endverbraucher lokal vermarktet. Die Ausnahme gibt es beispielsweise nicht, wenn man seine Lebensmittel auch im Internet verkaufen möchte. Mehr zur Berechnung der LMIV Nährwerte, den Rundungsrichtlinien der Nährwertangaben und den Toleranzen findest du in diesem Artikel. Die genauen Vorschriften an die Darstellungform einer LMIV Nährwerttabelle habe ich in diesem Artikel erklärt.

 

Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Etiketten erfährst du in diesem Artikel.

LMIV Pflichtangaben | Online

Online sind fast genau die gleichen Angaben erforderlich wie auf dem Etikett. Einzig auf die Angabe vom Mindesthaltbarkeitsdatum darf verzichtet werden. Das macht auch Sinn, denn das MHD kann sich ja jederzeit wieder verändern und es wäre eine Zumutung, wenn man das MHD entsprechend ständig online auf der Website anpassen müsste.

Wichtig beim Fernabsatz ist, dass der Verbraucher vor dem Kauf über die Inhaltsstoffe im Lebensmittel informiert werden kann. Somit ist auch wichtig, dass beispielsweise die LMIV Nährwertangaben bereits online zu sehen sind.

Ein gutes Beispiel hierfür ist beispielsweise, wenn man seine Torten online verkaufen möchte.

Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Verpackungen findest du auch in diesem Artikel. 

LMIV Pflichtangaben Website

LMIV Pflichtangaben | Gastronomie (lose)

Für lose Ware sind diverse Pflichtangaben vom Etikett nicht notwendig. Hier beschränken sich die Angaben auf die Allergen- und Zusatzstoffe Kennzeichnung. Die Kennzeichnung darf dabei in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form erfolgen. Am einfachsten ist es, eine Allergenliste auszudrucken und diese hinter der Theke aufzubewahren. Alternativ kann man die Allergenliste auch in der Speisekarte mit einbinden.

Mit dem Rezeptrechner erhalten Nutzer auch automatisierte Vorschläge für die Kennzeichnung. Mehr zur Kennzeichnungspflicht für Allergene findet man in einem anderen Artikel.

Software | Lebensmittel Etiketten

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelunternehmer die Nährwertangaben für die Nährwerttabelle gemäß LMIV berechnen und im Anschluss für die Lebensmittel Etiketten zum ausdrucken als Datei herunterladen. Für die Nährwertdeklaration erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten. Im Anschluss können die Etiketten mit den verschiedensten Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst die Lebensmittel Etiketten Software hier direkt kostenlos ausprobieren.

Lebensmittel Etiketten erstellen | Software
LMIV Verordnung – einfach erklärt

LMIV Verordnung – einfach erklärt

Die LMIV ist die Verordnung zur Lebensmittel Kennzeichnung. LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung. In diesem Artikel erkläre ich dir einfach, was genau bei der LMIV zu beachten ist. Du bekommst einen kurzen Überblick über die einzelnen Anforderungen der LMIV. Die weiterführenden Links geben dir einen tieferen Einblick in die Anforderungen an die einzelnen Bestandteile der LMIV. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software Zeit & Kosten sparen kannst bei der Umsetzung der LMIV für deine Lebensmittel und Rezepte.

LMIV umsetzen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Zeit & Kosten zu sparen bei der Umsetzung der LMIV. Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer Zugang zu unserem Nährwertrechner um die Nährwerttabelle für die Nährwertdeklaration zu erstellen. Zudem können Nutzer mit Hilfe unseres Etiketten Generators schnell & einfach Lebensmitteletiketten mit allen Pflichtangaben generieren (siehe auch Lebensmittel Etiketten Software). Diese Lösung eignet sich insbesondere für Lebensmittel Hersteller, die verpackte Ware anbieten. Für lose Ware (Bäckereien, Restaurants, Catering, Gastronomie) ist gemäß LMIV nur die Allergenkennzeichnung notwendig. Auch für die Kennzeichnung der Allergene bieten wir mit dem Rezeptrechner automatisierte Vorschläge. Nutzer erhalten zudem Zugang zu Tools zur Produktivitätssteigerung (Arbeitsanweisungen als PDF erstellen, Produktspezifikationen erstellen, Kalkulationen für Preise und Wareneinsatz).

LMIV Verordnung & Software

LMIV | Bedeutung 

LMIV steht für Lebensmittelinformations-Verordnung. Die LMIV wurde im Jahre 2011 verabschiedet und gilt EU weit in allen Mitgliedsstaaten.

Das verfolgte Ziel der LMIV ist es, dass Verbraucher in Bezug auf Lebensmittel, die sie verzehren, in geeignet Weise informiert werden. Dies muss durch eine klare, verständliche und lesbare Kennzeichnung von Lebensmitteln erfolgen.

Dabei handelt es sich um einen allgemeinen Grundsatz des Lebensmittelrechts. Ein wichtiger Bestandteil, der neu hinzugekommen ist, ist die Nährwertkennzeichnung. Die Nährwerte Kennzeichnung stellt gemäß der LMIV eine wichtige Methode dar, um Verbraucher über die Zusammensetzung von Lebensmitteln zu informieren und eine fundierte Wahl zu treffen.

LMIV | Anwendungsbereich 

Grundsätzlich gilt die LMIV sowohl für verpackte Lebensmittel aber auch für lose Ware, die beispielsweise in Restaurants, Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung angeboten wird. Die Pflichtangaben unterscheiden sich je nach Fall. Im Verlauf dieses Artikels gehe ich darauf noch genauer ein.

Grundsätzlich sind die Vorschriften der LMIV verpflichtend für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette. Aber es gibt eine Einschränkung: Dies gilt nur dann, wenn die Tätigkeiten vom Lebensmittelunternehmer die Bereitsstellung von Informationen über Lebensmittel an Verbraucher betreffen. Demzufolge kann man ableiten, dass die LMIV insbesondere im Direktkunden Geschäft (Einzelhandel, Gastronomie, Direktvermarktung etc) gilt. Gleichzeitig wird jedoch Artikel 8 Paragraph (7) der LMIV darauf hingewiesen, dass in bestimmten Fällen (Abgabe der Lebensmittel an Anbieter, die verpackt an Endkunden verkaufen + Abgabe an Anbieter in Gemeinschaftsverpflegung) ebenfalls sicherzustellen ist, dass alle Anbieter die notwendigen Lebensmittelfinformationen erhalten.

Für den Großhandel ist die LMIV demnach indirekt auch verpflichtend. Hier regelt sich der Markt jedoch sowieso von selbst. Denn die meisten Betriebe, die vom Großhandel Lebensmittel kaufen, verlangen eine Produktspezifikation. Die Produktspezifikation enthält ebenfalls die Pflichtangaben, die auf den Etiketten der Lebensmittel gemäß LMIV abgebildet sein müssen. Bei der Produktspezifikation handelt es sich jedoch nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung, sondern eher um ein betriebliches Erfordernis zur Qualitätssicherung. Wenn ein Lebensmittelunternehmer vom Großhandel einkauft und im Anschluss selbst an Endverbraucher Lebensmittel verkaufen möchte, so ist ein Produktdatenblatt für Lebensmittel erforderlich um die Pflichtangaben auf den Etiketten abzubilden. Das gilt insbesondere auch bei der Weiterverarbeitung oder Veredlung von Rohstoffen.

Wo findet man die LMIV als PDF?

Es ist manchmal gar nicht so einfach, die Vorschriften zu finden. Und selbst wenn man die Gesetzestexte findet, ist unklar, ob es sich um die letzte Version handelt. In diesem Abschnitt verlinke ich zu den relevanten Gesetzestexten. Im Anschluss erläutere ich sub-Artikeln die einzelnen Abschnitte und Kennzeichnung der LMIV.

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments | „DIE“ LMIV

Die EU Verordnung, die in verschiedensten Sprachen existiert findet man über diesen Link. Eine deutsche Version kann man als PDF über diesen Link ansehen.

LMIV – einfach erklärt

Die LMIV ist ein sehr langer Gesetzestext und wer das erste Mal damit konfrontiert ist, fühlt sich schnell überfordert. Ich habe die Verordnung mittlerweile so oft gelesen, dass ich gewisse LMIV Passagen wohl irgendwann auswendig kann :). In diesem Hauptartikel werde ich nur grob auf die einzelnen Aspekte der LMIV eingehen. Mehr Details zu den jeweiligen Aspekten findet man dann in anderen LMIV Artikeln.

Im ersten Abschnitt der LMIV wird zunächst die Intention der Verordnung erläutert. Im Anschluss findet man diverse Begriffsbestimmungen erläutert. Es folgt nochmals die Zielsetzung und der Anwendungsbereich.

Artikel 8 – Verantwortlichkeiten

In Artikel 8 werden die Verantwortlichkeiten erläutert. Grundsätzlich ist der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Marke das Lebensmittel vermarktet verantwortlich. Wenn der Lebensmittelunternehmer nicht in der EU ansässig ist, dann ist der Importeur verantwortlich. Mehr dazu auch im Artikel Kennzeichnungspflicht für importierte Lebensmittel

 

Artikel 9 – Pflichtangaben | Lebensmittel

In Artikel 9 sind die einzelnen verpflichtenden Angaben einmal aufgelistet.

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Verzeichnis der Zutaten
  • Allergene & Zusatzstoffe (Mehr zur Kennzeichnung der Allergene nach LMIV hier)
  • QUID Kennzeichnung (Menge bestimmter Zutaten mit Prozentangabe)
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Hinweise zur Aufbewahrung
  • Ursprungsland/ Herkunftsort
  • Gebrauchsanleitung (nur wenn es schwierig ist, das Lebensmittel zuzubereiten)
  • Nährwertdeklaration (Details zur Berechnung, Toleranzen und Rundungsrichtlinien hier: LMIV Nährwerte; Details zur Darstellungsform der LMIV Nährwerttabelle hier) –> Nährwerte pro 100g sind verpflichtend; die Referenzmenge zu berechnen ist freiwillig (siehe auch LMIV Referenzwerte)

Auf die einzelnen verpflichtenden Angaben wird später noch genauer eingegangen. Für einige komplexe Angaben wurden zudem weitere Verordnungen erlassen, die offene Fragen klären.

Pflichtangaben | alkoholische Getränke

Für alkoholische Getränke gelten einige kleine Ausnahmen. So ist die Nährwertdeklaration und die Zutatenliste für alkoholische Getränke nicht verpflichtend. Es wird jedoch aktuell wieder diskutiert und eigentlich will die EU Kommission bis Ende 2022 auch eine aktualisierte Verordnung zur Nährwertdeklaration vorlegen. Der Bundesverband der Spirituosen hat deswegen bereits vor Jahren eine Absichtserklärung eingeführt und bestimmte zusätzliche Angaben (zum Beispiel den Brennwert) eingeführt auf Etiketten. Zudem verwenden viele Hersteller bereits heute ein E-Label oder QR Code auf dem Spirituosen Etikett. Dieser QR Code führt dann wiederum zu einer Internetseite, wo über die Inhaltsstoffe informiert wird. Dabei handelt es sich also um ein digitales Etikett.

Wichtig ist zudem, dass für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent erfolgen muss. Zudem muss bei alkoholischen Getränken besonders auf die rechtliche korrekte Bezeichnung geachtet werden. Mehr zur LMIV Kennzeichnung für Spirituosen findest du in diesem Artikel.

Artikel 12/13 – Platzierung der Informationen & Darstellungsform

In Artikel 12 werden einige Prinzipien beschrieben. Es wird definiert, dass die Informationen verfügbar und leicht zugänglich sein müssen.

Für verpackte Lebensmittel bedeutet dies, dass die Angaben direkt auf der Verpackung oder einem befestigten Etikett stehen müssen.

Auf nicht verpackte Lebensmittel wird in diesem Artikel noch nicht weiter eingegangen. Mehr dazu findet man erst in Artikel 44.

In Artikel 13 wird die Darstellungsform noch genauer erläutert. Demnach müssen die Informationen an einer gut sichtbaren Stelle, nicht verdeckt angebracht sein. Zudem muss man auf eine Mindestschriftgröße achten.

In Artikel 15 der Verordnung wird noch einmal kurz beschrieben, dass die LMIV Angaben zudem in leicht verständlicher Sprache zu erfolgen haben. Die Sprache wird von dem jeweiligen Mitgliedsstaat definiert. Es kann in manchen Mitgliedstaaten erforderlich sein mehr als nur Amtsprache zu nutzen. Für Lebensmitteletiketten und lose Ware, die in Deutschland verkauft wird, ist Deutsch die Amtssprache.

Artikel 14 – Lebensmittel online (im Internet) verkaufen

In Artikel 14 wird konkret der Fall verhandelt, dass man Lebensmittel im Internet (im sogenannten Fernabsatz) verkaufen möchte. Für diesen Fall sind die Pflichtangaben, die auf der Verpackung vom Lebensmittel (auf dem Etikett) gemacht werden, auch online schon vor dem Kauf erforderlich. Das bedeutet, dass man die LMIV Informationen schon in die Produktbeschreibung zur Kennzeichnung mit aufnehmen sollte. Dazu gehört auch die Nährwertdeklaration. Einzig das Mindesthaltbarkeitsdatum ist online nicht erforderlich.

Details zu den verpflichtenden Angaben

Ab Artikel 17 werden die einzelnen Pflichtangaben im Detail erläutert.

Das rechte Bild gibt einen guten ersten Überblick über die Pflichtangaben je nachdem, ob du Lebensmittel verpackt oder lose verkaufen möchtest.

Mehr Details zu den LMIV Pflichtangaben findest du in einem separaten Artikel.

LMIV Pflichtangaben in Deutschland

Interesse an einer LMIV Schulung?

Ich werde zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise auch eine LMIV Schulung oder ein Seminar anbieten. Sofern das für dich von Interesse ist, schreibe mir gerne eine Nachricht an [email protected].

Pflichtangaben auf Etiketten

Pflichtangaben auf Etiketten

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, sollte die LMIV kennen. Die LMIV ist eine EU weitere Richtlinie (und in Deutschland Gesetz), die für alle Mitgliedsstaaten die Kennzeichnung von Lebensmitteln regelt. Dazu gehört nicht nur die Kennzeichnung der Verpackung mit einem Etikett, sondern beispielsweise auch die Pflichtangaben beim Verkaufen der Lebensmittel im Internet. In diesem Artikel erfährst du alls zur Lebensmittel Kennzeichnung. Ich erkläre dir, welche Pflichtangaben auf Etiketten man benötigt, sowohl auf der Verpackung vom Lebensmittel als auch beim Online Verkaufen. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe vom Etiketten Generator vom Rezeptrechner schnell & einfach Lebensmitteletiketten zum drucken erstellen kannst.

Etiketten Generator | Lebensmittelkennzeichnung

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel. Dazu gehört auch die Nährwertberechnung und das Erstellen einer Nährwerttabelle. Zudem kann man mit Hilfe vom Etiketten Generator die Lebensmitteletiketten erstellen als Datei zum Drucken. Auf den Etiketten werden die gewünschten Pflichtangaben für die Lebensmittel eingeblendet und soweit möglich sogar schon vorausgefüllt. Sobald du mit dem Layout zufrieden bist, kannst du die Datei herunterladen als JPG, PNG oder PDF und ausdrucken. Dazu kannst du einen Etikettendrucker nutzen wie beispielsweise von Brother.

Kennzeichnung Lebensmittel Etiketten

Mit der Rezeptrechner Software kann man für eigene Rezepte und Lebensmittel automatisch ein Etikett mit allen Pflichtangaben zur Kennzeichnung erstellen und als Bilddatei oder PDF herunterladen. 

Pflichtangaben Lebensmittel | LMIV

Die Kennzeichnung der Lebensmittel und notwendige Pflichtangaben werden in der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) definiert. Die LMIV ist eine EU Direktive und gilt für alle Mitgliedsstaaten. Die deutsche Fassung der LMIV findet man hier. In Artikel 9 werden einmal die Pflichtangaben der Lebensmittel aufgeführt (siehe auch Artikel Was muss auf einem Etikett stehen?).

Zu den Pflichtangaben für Lebensmittel gemäß LMIV zählen:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Verzeichnis der Zutaten
  • Allergene & Zusatzstoffe
  • QUID Kennzeichnung (Menge bestimmter Zutaten mit Prozentangabe)
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Hinweise zur Aufbewahrung
  • Ursprungsland/ Herkunftsort
  • Gebrauchsanleitung (nur wenn es schwierig ist, das Lebensmittel zuzubereiten)
  • für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent
  • Nährwertdeklaration

Wichtig ist, dass es sich hier zunächst um die generellen Pflichtangaben für Lebensmittel handelt. In den nächsten Artikeln der LMIV wird dann noch genaueres zur Kennzeichnung und den Bedingungen genannt. Die oben genannten Pflichtangaben gelten insbesondere für die Etiketten von verpackten Lebensmitteln. Das Etikett mit den Pflichtangaben muss gut sichtbar in der Nähe oder auf der Verpackung vom Lebensmittel angebracht werden (siehe auch Pflichtangaben auf Verpackungen).

In Artikel 44 wird zudem noch einmal darauf hingewiesen, dass für nicht verpackte Lebensmittel nur die Allergenkennzeichnung notwendig ist. In diesem Artikel fokussieren wir uns im weiteren Verlauf die die Pflichtangaben und Ausnahmen auf Etiketten verpackter Lebensmittel (sowohl physisch im Laden, aber auch beim Online Verkauf). Sofern dich eher die Kennzeichnung von nicht verpackter Ware interessiert, empfehle ich dir die Artikel zur Lebensmittelkennzeichnung.

Etiketten Kennzeichnung | verpackte Lebensmittel

Im Artikel 12 der LMIV wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die obengenannten Pflichtangaben für alle verpackten Lebensmittel gelten. Für vorverpackte Lebensmittel sind die Pflichtangaben direkt auf der Verpackung vom Lebensmittel anzubringen. Alternativ darf man die Pflichtangaben auch auf einem am Lebensmittel befestigten Etikett anbringen. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung gut sichtbar erfolgt. Deswegen wird beispielsweise auch eine Mindestschriftgröße für Etiketten definiert.

Beim Online Verkauf

Einige weitere Vorschriften zur Kennzeichnung der Lebensmittel beim Verkauf online findet man im Artikel 14 „Fernabsatz“. Wer seine Lebensmittel im Internet verkaufen möchte, muss demnach die Pflichtangaben bereits vor dem Verkauf online zur Verfügung stellen. Eine Aufnahme hiervon bildet das Mindesthaltbarkeitsdatum. Dieses muss nur auf dem Etikett der Verpackung angebracht sein, nicht jedoch im Internet.

Im nächsten Abschnitt findest du einige Details, die auch in der LMIV zu jeder einzelnen Angabe noch erläutert werden.

Pflichtangaben auf Etiketten | Details

Ab Artikel 17 werden die detaillierten Bestimmungen für jede einzelne verpflichtende Angabe erläutert. Eine kurze Zusammenfassung der aus meiner Sicht wichtigsten Punkte findest du hier einmal gelistet.

Pflichtangaben Etiketten
Lebensmittelbezeichnung

Hierbei handelt es sich um eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung oder eine verkehrsübliche oder beschreibende Bezeichnung. Achte hier darauf, dass du nicht aus Versehen eine Marke nutzt, die bereits angemeldet und geschützt ist.

Zutatenverzeichnis

Das Zutatenverzeichnis startet immer mit dem Wort „Zutaten: „. Es handelt sich um eine Aufzählung aller Zutaten, die im Lebensmittel enthalten sind. Wichtig ist, dass die Zutaten in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil sortiert sind. Es gibt einige Ausnahmen für Lebensmittel, bei denen kein Zutatenverzeichnis notwendig ist. Schau dir dazu die LMIV genauer an.

Allergenkennzeichnung

Die Allergene und Zusatzstoffe müssen ebenfalls gekennzeichnet werden. Wichtig ist, dass man diese in einer anderen Schriftform (fett, kursiv) im Zutatenverzeichnis hervorhebt. Gibt es kein Zutatenverzeichnis, so kann man die Allergene auch auflisten mit dem Wort „Enthält: „. Eine vollständige Liste der Allergene findest du in einem andere Artikel. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du übrigens auch automatisch Vorschläge zur Allergenkennzeichnung auf den Etiketten.

QUID Kennzeichnung (quantitative Angabe der Zutaten)

Unter gewissen Umständen muss man den Gewichtsanteil in Klammern hinter der Zutat in Prozent angeben. Diese Bedingung tritt dann ein, wenn

  • einige Zutaten durch Worte, Bilder oder grafische Darstellung hervorgehoben sind
  • eine Zutat von wesentlicher Charakterisierung für das Lebensmittel ist (z.B. Pinienkerne im Pesto)
  • der Verbraucher davon ausgeht, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du automatisch auch die Möglichkeit die Prozentangaben für die QUID Kennzeichnung zu berechnen. Mehr zur QUID Regel findest du in einem anderen Artikel.

Nettofüllmenge

Zu den Pflichtangaben auf Etiketten zählt auch die enthaltene Menge. Dies ist wichtig für den Verbraucherschutz. Wichtig bei der Nettofüllmenge ist, ob es sich um eine Flüssigkeit oder ein festes Lebensmittel handelt. Wenn es sich um eine Flüssigkeit handelt, darf die Angabe in Milliliter oder Liter erfolgen. Wenn es sich hingegen um ein festes Lebensmittel handelt, dann muss die Angabe in Gramm oder kg erfolgen.

Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum

Bei sehr schnell verderblichen Lebensmitteln muss ein Verbrauchsdatum angegeben werden mit dem Vorsatz „zu Verbrauchen bis: „. Ansonsten braucht man ein Mindesthaltbarkeitsdatum („Mindestens haltbar bis: „). Wichtig ist, dass die Angabe vom MHD nur auf dem Etikett und nicht in der online Produktbeschreibung vom Lebensmittel zu sehen sein muss.

Hinweise zur Aufbewahrung

Die Pflichtangaben zur Aufbewahrung sind dann notwendig, wenn es sich um ein besonderes Lebensmittel handelt, welches beispielsweise gekühlt werden muss. Häufig wird zudem noch angegeben, wie schnell das Produkt verzehrt werden muss, sobald die Verpackung vom Lebensmittel geöffnet wurde.

Ursprungsland/ Herkunftsort

Mehr dazu auch im Artikel Lebensmittelkennzeichnung | Herkunftsort.

Gebrauchsanleitung

Eine Gebrauchsanleitung wird notwendig, wenn man das Lebensmittel vor dem Verzehr noch zubereiten muss (zum Beispiel Auftauen, Aufbacken oder ähnliches). Die Gebrauchsanleitung muss so klar sein, dass die Verwendung vom Lebensmittel in geeignet Weise möglich ist.

Alkoholgehalt in Volumenprozent

Getränke, die einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aufweisen, benötigen die Kennzeichnung vom Alkoholgehalt in Volumenprozent. Mit dem Rezeptrechner kannst du auch automatisch den Alkoholgehalt in Volumenprozent ermitteln für Lebensmittel mit Alkohol. Mehr zum Alkoholgehalt berechnen findest du auch in diesem Artikel.

Nährwertdeklaration

Die Nährwertdeklaration ist ein relatives komplexes Thema. Deswegen haben wir diesem Thema auch diverse weitere Artikel gewidmet. Grundsätzlich ist wichtig, dass es einige Ausnahmen gibt. Wenn du zum Beispiel ausschließlich im lokalen Umfeld Lebensmittel verkaufen möchtest (zum Beispiel im Hofladen), dann bist du möglicherweise noch von der Pflicht zur Nährwerttabelle befreit. Der Radius für den Umkreis schwankt je nach Bundesland zwischen 50 und 100km. Zudem spielt die Betriebsgröße und die Anzahl der Mitarbeiter auch eine Rolle. Wenn du jedoch auch online Lebensmittel verkaufen möchtest, unterliegst du auch der Pflicht zur Nährwertdeklaration. Mehr zu den Ausnahmen und der Nährwertangaben Pflicht findest du in diesem Artikel.

Pflicht zur Nährwertdeklaration | Nährwerttabelle erstellen

Die Pflicht zur Nährwertdeklaration beinhaltet die Darstellung der sogenannten Big7 Nährwertangaben in einer Nährwerttabelle. Zu den Big7 Nährwertangaben gehören:

  • Brennwert in kcal und kJ
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Salz

Die Angabe der Nährwerte je 100g ist verpflichtend. Weitere Angaben (pro Portion, Referenzmenge) sowie weitere Nährwerte (BE, KE, FPE, Ballaststoffe) dürfen freiwillig gemacht werden. Ebenso ist der Nutri Score eine freiwillige Angabe.

Um eine Nährwerttabelle zu erstellen, muss man zunächst die Nährwertangaben berechnen oder im Labor analysieren lassen. Letzteres ist sehr aufwendig und teuer. Die eigene Nährwertberechnung ist gemäß LMIV erlaubt, aber für viele, die nicht im Thema stecken, sehr komplex. Mehr zur Nährwertdeklaration auch in diesem Artikel. 

Nährwertberechnung schnell & einfach

Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer auch kostenlos Zugang zu einer Nährwertberechnung Software. Damit können automatisch die Nährwertangaben pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnet werden. Es wird auch automatisch eine Nährwerttabelle im richtigen Format erstellt. Die Nährwerttabelle können Nutzer dann kopieren (nur Werte) oder als Datei herunterladen.

Nährwerttabelle Pflicht Etiketten
Nährwerttabelle Pflicht auch für Restaurants?

Nährwerttabelle Pflicht auch für Restaurants?

Wer dabei ist ein Restaurant zu eröffnen, wird sich über kurz oder lang auch mit der Pflicht zur Kennzeichnung von Lebensmitteln auseinandersetzen müssen. Dabei kommen diverse Fragen auf, die wir in diesem Artikel beantworten wollen. Die typischste Frage, die sich viele zukünftige aber auch bestehende Gastronomen stellen, lautet: Gilt die Pflicht zur Nährwerttabelle auch für ein Restaurant? In diesem Artikel gehe ich noch einmal etwas genauer auf die Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gemäß LMIV ein. Ich erläutere, wann eine Pflicht zur Nährwertkennzeichnung existiert und wann man sich letztlich nur um die Kennzeichnung der Allergene kümmern muss. Zudem zeige ich dir, wie du mit der Rezeptrechner Software viel Zeit & Kosten sparen kannst bei der Lebensmittelkennzeichnung.

Kennzeichnungspflicht Restaurants für Lebensmittel

Kennzeichnung für Lebensmittel schnell & einfach

Mit der Rezeptrechner Software können Hersteller von Lebensmitteln schnell & einfach die Lebensmittelkennzeichnung erstellen. Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer nicht nur Zugang zu einer Nährwertberechnung Software, sondern können auch direkt Lebensmitteletikett zum ausdrucken erstellen. Zudem erhalten Nutzer Zugang zu weiteren Funktionen wie z.B. der Software zur Erstellung von Produktspezifikationen und der Preiskalkulation. Mehr zum Rezeptrechner PRO Business erfährst du über den Knopf. 

Wo findet man die Pflicht zur Nährwerttabelle in der LMIV?

Die Pflicht zur Kennzeichnung für Lebensmittel wird in der EU definiert. Dazu gibt es die 2011 verabschiedete LMIV, Lebensmittelinformationsverordnung. Diese ist für alle Mitgliedsstaaten gültig, also auch in Deutschland. Die Schweiz hat eine eigene Verordnung, sie sich jedoch sehr stark an der LMIV orientiert. Die vollständige LMIV findet man über diesen Link. Die wichtigsten Artikel bezüglich der Pflichtangaben sind zunächst einmal Artikel 9 und Artikel 44. In Artikel 9 werden die genauen Pflichtangaben für Lebensmittel einmal aufgelistet. Ganz am Ende findet man dort auch die Nährwertdeklaration. Damit ist die Nährwerttabelle gemeint. Die genaue Darstellungsform und weitere Hinweise zur Nährwertberechnung findet man in Artikel 29 (siehe auch Nährwertangaben Pflicht für Lebensmittel).

Wer weiterliest, landet irgendwann bei Artikel 44, in dem die Pflicht zur Nährwerttabelle (sowie diverse andere Pflichtangaben) stärker eingeschränkt werden. Artikel 44 definiert, dass für nicht verpackte Lebensmittel nur die Allergenkennzeichnung notwendig ist.

Inwiefern gilt die Pflicht zur Nährwerttabelle nun also für Restaurants?

Das heißt, wenn man im Restaurant ganz normal Gerichte auf der Speisekarte anbietet dann gilt die Nährwerttabellen Pflicht nicht. Denn dabei handelt es sich um lose Ware. Auch wenn man die Gerichte direkt vor den Augen vom Kunden verpackt (zum Beispiel zum Mitnehmen), gilt die Pflicht zur Nährwerttabelle im Restaurant nicht. Der ausschlaggebende Punkt ist immer, ob es sich um vorverpackte Lebensmittel handelt oder nicht.

Ein anderer Fall würde eintreten, wenn man im Restaurant verpackte Lebensmittel verkauft. In diesem Falle greift gemäß LMIV die Pflicht alle Angaben auf dem Etikett vom Lebensmittel abzubilden (siehe Artikel 9). Das heißt, wenn beispielsweise ein kleines italienisches Restaurant anfängt, selbstgemachte Pasta und selbstgemachte Saucen im Glas zu verkaufen, dann braucht es dafür ein Lebensmitteletikett mit Nährwertangaben (siehe auch verpackte Lebensmittel verkaufen). Das wäre auch der Fall, wenn das Restaurant die Produkte im Internet verkaufen möchte. Hier greift der Artikel 14 zum Fernabsatz. Mehr dazu findest du auch im Blog unter Lebensmittel im Internet verkaufen.

Einen anderen möglichen Anwendungsfall für die Nährwerttabellen Pflicht im Restaurant gibt es aber doch noch. Wenn du im Restaurant Lebensmittel an andere Betriebe verkaufst, so verlangen diese Betriebe häufig eine Produktspezifikation für die Lebensmittel. Diese Produktspezifikation enthält gemäß Vorlage ebenfalls immer eine Nährwerttabelle. Bei der Produktspezifikation handelt es sich im Restaurant aber um keine gesetzliche Vorschrift oder Pflicht, vielmehr sind das Vereinbarungen zwischen den Betrieben um die Qualitätsanforderungen sicherzustellen. Mehr zum Erstellen einer Produktspezifikation findest du im Artikel Produktspezifikation für Lebensmittel erstellen.

Etiketten mit Nährwerttabelle erstellen

Sofern du im Restaurant verpackte Lebensmittel verkaufen möchtest, kannst du mit der Software vom Rezeptrechner schnell & einfach die Nährwertberechnung für deine Rezepte durchführen. Im Anschluss kannst du für die Rezepte dann direkt Lebensmitteletiketten erstellen mit allen Pflichtangaben. Zudem bekommst du mit der Jahreslizenz vom Rezeptrechner PRO Business Zugang zu diversen anderen hilfreichen Rechnern für die Gastronomie (Preiskalkulation, Allergenkennzeichnung, Produktspezifikation erstellen).

Lebensmittel Kennzeichnung Pflicht

Welche Pflicht zur Kennzeichnung im Restaurant gibt es dann noch?

Wer also einfach nur „lose Ware“ im eigenen Restaurant verkauft, unterliegt nicht der Pflicht zur Nährwerttabelle. Gemäß Artikel 44 gibt es demnach nur die Pflicht zur Kennzeichnung der Allergene im Restaurant. Für alle Lebensmittel und Gerichte muss der Verbraucher vor dem Kaufabschluss Informationen zu den Allergenen bekommen können. Das darf in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form passieren. Am einfachsten ist es meistens, die Hinweise für die Allergene direkt mit auf der Speisekarte abzubilden. Alternativ könntest du aber auch einen kleinen Aushang oder Anhang für die Speisekarte machen. Mit dem Rezeptrechner ermöglichen wir auch automatisierte Vorschläge zur Allergenkennzeichnung für dein Restaurant. Mehr zu dem Thema Allergenkennzeichnung im Restaurant findest du über den Link.

Allergenliste für Restaurant erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du nicht nur schnell & einfach die Nährwertberechnung durchführen. Du bekommst auch Zugriff zur Allergenkennzeichnung. Damit bekommst du automatisch Vorschläge für die Allergene in deinen Gerichten. Überprüfe diese noch einmal auf Richtigkeit denn wir können keine Gewähr übernehmen. Bei Bedarf kannst du Allergene auch manuell überschreiben. Sobald deine Allergene für deine Gerichte gekennzeichnet sind, kannst du eine Allergenliste als PDF erstellen. Dies enthält alle Gerichte, die du in deinem Restaurant anbietest mit entsprechender Angabe der Allergene, die in den Gerichten vorkommen. Damit kommst du deiner Pflicht zur Kennzeichnung deiner Lebensmittel im Restaurant direkt nach.

Allergenkennzeichnung Restaurant
Lebensmittelinformationsverordnung

Lebensmittelinformationsverordnung

Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/ 2011 EU & Deutschland

Die Lebensmittelinformationsverordnung ist die EU Richtlinie zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und stellt sicher, dass innerhalb der EU einheitliche Regeln herrschen für den Verkauf von verpackter und loser Ware. Die Abkürzung der Lebensmittelinformationsverordnung ist LMIV. Die LMIV wurde im Sommer 2011 durch das Europäische Parlament beschlossen. Seit 2014 gilt die Verordnung nun verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die LMIV regelt somit vor allem die Bereitstellung von Informationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln für die Abgabe an Endverbraucher. Damit einher gehen jedoch auch Lebensmittel, die zum Beispiel zur Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden. Die Verpflichtung zur Lebensmittelkennzeichnung liegt dabei beim Lebensmittelunternehmer, also dem Hersteller des jeweiligen Lebensmittels oder auch dem Importeur des jeweiligen Lebensmittels.

Verpflichtende Angaben der Lebensmittelinformationsverordnung

Nur unter gewissen Umständen verpflichtend:

Nicht verpflichtend:

  • Hinweise zur Aufbewahrung
LMIV Angaben Pflicht

Wer überprüft die Lebensmittelinformationsverordnung?

In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung bei den Bundesländern. Im Falle einer Kontrolle, bei der Mängel festgestellt werden, sind diese innerhalb einer festgesetzten Frist zu beheben. Meist ist das Amt hier jedoch auch kulant und unterscheidet je nach Signifikanz des Vergehens. Der Kontrollbericht zeigt dann auf, wie lange man Zeit hat, die Mängel zu beheben. Nach Ablauf der Frist findet häufig eine erneute Kontrolle statt.

In dem Falle wird meistens ein Bußgeld erhoben. Allerdings ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Angaben nicht sofort immer komplett falsch sein müssen. So ist es zum Beispiel bei der Nährwertdeklaration auch so, dass gewisse Abweichungen (Toleranzen) durchaus gemäß Verordnung ok sind.

Pflicht zur Nährwertdeklaration (Nährwertkennzeichnung)

Die Nährwertkennzeichnung ist integraler Bestandteil der Lebensmittelinformationsverordnung. Diese wurde erst im Dezember 2016 verpflichtend für verpackte und lose verkaufte Lebensmittel in Deutschland eingeführt. Es gibt auch einige Ausnahmen, die insbesondere für kleinere Lebensmittelhersteller gelten.

Insbesondere die Nährwertkennzeichnung bereitet vielen Herstellern Kopfzerbrechen denn eine Laboranalyse (Nährwertanalyse im Labor) ist mit hohen Kosten von mehreren 100 € je Lebensmittel verbunden. Dabei verlangt die Pflicht zur Nährwertdeklaration nicht, dass die Hersteller die Lebensmittel im Labor untersuchen. Die Hersteller können die Nährwertangaben auch selbst berechnen (siehe Artikel 31 Abschnitt (4) Link):

„… b) auf Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zutaten oder

c) einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nachgewiesenen und akzeptierten Daten…“

Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV
LMIV Nährwertdeklaration

LMIV konforme Nährwertdeklaration

Mit dem Rezeptrechner kannst du bereits heute LMIV konform alle Nährwerte berechnen und eine LMIV konforme Nährwerttabelle erstellen. Darüber hinaus hast du die Möglichkeit auch vollständige Lebensmitteletiketten mit Nährwertkennzeichnung zu erstellen und als PDF, JPG oder PNG auszudrucken. Den Rezeptrechner kannst du direkt kostenlos ausprobieren. Für die Nährwertberechnung der Big 7, die für die LMIV notwendig sind, benötigst du allerdings einen Rezeptrechner PRO Zugang.

Weitere Verordnungen zur Lebensmittelherstellung & -kennzeichnung

Abgesehen von der Lebensmittelinformationsverordnung gibt es noch weiterführende Verordnungen, die die Kennzeichnung von Lebensmitteln regeln.

Identitätskennzeichen gemäß EG Verordnung 853/2004

Diese Verordnung ist vor allem für Lebensmittel tierischer Herkunft relevant (Fleisch, Fisch, Muscheln etc). Betriebe, die zusammengesetzte Lebensmittel (zum Beispiel Pizza) herstellen, benötigen kein Identitätskennzeichen.

Bio Siegel

In Deutschland gibt es diverse offizielle und private Bio Siegel.

Losnummer oder Charge gemäß Los-Kennzeichnungsverordnung

Ein Los ist die Gesamtheit der Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, welches unter den gleichen Bedingungen hergestellt oder verpackt wurde (zum Beispiel eine Charge). Die Losangabe besteht dabei aus einer Kombination von Ziffern, Buchstaben und Zahlen. Das ist vor allem wichtig bei einer Reklamation von Ware. Mit Hilfe der Losnummer kann der Hersteller betriebsintern Fehlern nachgehen. Eine Losangabe ist nicht immer verpflichtend. So muss die Losangabe bespielsweise im Onlinehandel nicht gemacht werden vor Abgabe des Lebensmittels an den Verbraucher. Das wäre ja auch sehr komplex, wenn man ständig die Losnummer ändern müsste beim Online Handel. Ebenso ist die Losnummer hinfällig, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum unverschlüsselt unter Angabe mindestens des Tages und des Monats (in dieser Reihenfolge) angegeben ist.

Nutri Score

Beim Nutri Score handelt es sich um eine freiwillige Art von Lebensmittel Ampel, welche die Interpretation der Nährwertangaben für Verbraucher vereinfachen soll.

Health-Claims-Verordnung (HCVO) Nr 1924/2006

Die sogenannte Health Claims Verordnung gilt primär dem Gesundheitsschutz. In dieser Verordnung wird die Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben geregelt. Die Angaben müssen hierfür zunächst von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Hierbei geht es nicht nur um Lebensmittel sondern auch um Nahrungsergänzungsmittel.