Produktkennzeichnung Lebensmittel

Produktkennzeichnung Lebensmittel

Die Produktkennzeichnung für Lebensmittel ist ein wichtiger Aspekt in der Lebensmittelindustrie, der dazu dient, den Verbrauchern genaue Informationen über die Produkte zu liefern. Lebensmittelhersteller unterliegen einer gewissen Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Das regelt die Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV. In diesem Artikel erkläre ich die wichtigsten Pflichtangaben gemäß Produktkennzeichnung. Zudem zeige ich dir, wie du mit der Rezeptrechner Software schnell und einfach selbst die Kennzeichnung für deine Lebensmittel erstellen kannst, sowohl als Etiketten aber auch als PDF.

Produktkennzeichnung selbst erstellen | Software

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelhersteller schnell und einfach selbst die Produktkennzeichnung für Lebensmittel erstellen. Dazu gibt man die Zutatenliste und Mengenangabe der jeweiligen Rezeptur ein. Es werden automatisch die Nährwertangaben berechnet. Im Anschluss kann man Produktetiketten oder eine Produktspezifikation für das Lebensmittel als PDF, JPG oder PNG herunterladen. Es handelt sich um eine umfassende Rezeptverwaltung Software. Rezeptrechner PRO Business Nutzer erhalten zudem Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel. Fehlen Zutaten können zudem auch eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben im Rezeptrechner hinterlegt werden.

Produktkennzeichnung Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Produktkennzeichnung (Etikett, PDF) für Lebensmittel erstellen. 

Produktkennzeichnung | Pflicht und freiwillige Angaben

Die gesetzlichen Anforderungen an die Produktkennzeichnung für Lebensmittel findet man in der Lebensmittelinformationsverordnung (kurz LMIV). Dort werden sowohl die freiwilligen als auch die Pflichtangaben geregelt. Zudem wird dort auch die Darstellungsform (beispielsweise für Produktetiketten definiert). Je nach Vertriebskanal (direkt oder indirekt, Einzelhandel, Großhandel) können die Anforderungen an die Produktkennzeichnung noch einmal variieren.

Für Verbraucher ist insbesondere das Produktetikett von Interesse. Dieses Produktetikett wird direkt auf der Lebensmittelverpackung angebracht oder in direkter Nähe der Verpackung. Die korrekte Produktkennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten und eine transparente Informationsbasis zu schaffen. Verstöße gegen diese Vorschriften führen im Zuge einer Lebensmittelkontrolle zunächst zur Abmahnung oder Verwarnung und möglicherweise zu einer kleinen Geldstrafe.

Für den Großhandel ist natürlich auch wichtig, was genau gekauft und handelt wird. Deswegen wird von Lieferanten zusätzlich zur Produktkennzeichnung in der Regel auch noch eine Lebensmittelkennzeichnung im PDF Format eingefordert. Dabei spricht man häufig auch von einem Produktdatenblatt oder einer Produktspezifikation für Lebensmittel. Letztlich handelt es sich jedoch um sehr ähnliche Angaben wie auf dem Etikett selbst.

Produktkennzeichnung Direktvermarktung (z.b. Hofladen, Bäckerei, Konditorei)

Für die Direktvermarktung von Lebensmittel spielt in erster Linie nur die Produktkennzeichnung auf dem Etikett vom Lebensmittel eine Rolle (siehe auch Pflichtangaben auf Verpackungen).

Pflichtangaben Produktkennzeichnung (Etikett)

Zu den wichtigsten Pflichtangaben gehören die Lebensmittelbezeichnung, die Adresse vom Hersteller, die Zutatenliste, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, das Nettogewicht oder die Nettofüllmenge, die Nährwertkennzeichnung und die Angabe von Allergenen.

  • Die Lebensmittelbezeichnung gibt Auskunft über die Art des Produkts, wie z.B. den Produktnamen oder eine beschreibende Bezeichnung.
  • Die Zutatenliste enthält eine Auflistung aller verwendeten Inhaltsstoffe, einschließlich eventueller Allergene.
  • Die Nährwertkennzeichnung liefert Informationen über den Energiegehalt und den Gehalt an Nährstoffen wie Fett, Kohlenhydraten, Protein und Salz. Allergene müssen deutlich hervorgehoben und in der Zutatenliste oder als separate Angabe aufgeführt werden. Mehr dazu auch unter: Nährwertangaben Pflicht Lebensmittel 
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum gibt an, bis wann das Produkt bei ordnungsgemäßer Lagerung seine spezifischen Eigenschaften behält.
  • Das Nettogewicht oder die Nettofüllmenge gibt das Gewicht oder Volumen des Produkts an.
  • Die Adresse beinhaltet die vollständige Adresse vom Lebensmittelproduzent

Mit der Rezeptrechner Software fokussieren wir uns insbesondere auf die kleinen Betriebe und bieten eine umfassende Lösung. Dabei gibt es mittlerweile auch schon eine Kooperation mit einem Drucker Hersteller um selbst Etiketten zu drucken für die Direktvermarktung.

Produktkennzeichnung für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kann man ein Etikett für Lebensmittel gemäß Produktkennzeichnung erstellen. Bei Bedarf empfehlen wir auch einen passenden Etikettendrucker für die Direktvermarktung.  

Freiwillige Angaben Produktkennzeichnung

Bei der Produktkennzeichnung von Lebensmitteln gibt es einige Angaben, die freiwillig gemacht werden können, jedoch nicht verpflichtend sind.

Zu den freiwilligen Angaben gehören beispielsweise:

  • Herstellerlogos
  • bestimmte Qualitäts- oder Herkunftssiegel
  • weitere Informationen zur Zubereitung oder Lagerung des Produkts
  • Geschmacksrichtungen oder besondere Merkmale des Produkts
  • Nutri Score (Lebensmittelampel, ABC Angabe)

Diese Angaben dienen dazu, zusätzliche Informationen bereitzustellen und das Produkt hervorzuheben, um Kunden anzusprechen oder bestimmte Eigenschaften des Produkts hervorzuheben. Es ist wichtig zu beachten, dass freiwillige Angaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen müssen und nicht irreführend sein dürfen.

Produktkennzeichnung B2B Geschäft (Einzelhandel, Großhandel)

Bei der Erstellung einer Produktkennzeichnung für das B2B-Geschäft ist es ratsam, die spezifischen Anforderungen und Erwartungen der Geschäftspartner zu berücksichtigen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Kunden und eine klare Kommunikation können dazu beitragen, die Qualität und Genauigkeit der der Produktkennzeichnung für das B2B-Geschäft sicherzustellen und eine langfristige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung aufzubauen.

Eine typische Produktkennzeichnung für Lebensmittel im B2B Geschäft erfordert in der Regel ähnlich Angaben wie in der Direktvermarktung. So ist die Lebensmittelbezeichnung, Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung genau so erforderlich wie in der Direktvermarktung.

Im Gegensatz zum Etikett enthält die Produktspezifikation häufig auch Angaben zum Verpackungsmaterial und weitere Qualitätsmerkmale. Letztlich dient die Produktspezifikation dazu um die Qualitätskontrolle zu gewährleisten und den Anforderungen der Geschäftspartner gerecht zu werden.

Zu den typischen Angaben gehören:

  1. Lebensmittelbezeichnung des Produkts
  2. Zutatenliste und Allergene: Eine detaillierte Auflistung der verwendeten Zutaten sowie die klare Kennzeichnung von Allergenen sind unerlässlich. Hierbei ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen und die individuellen Vorgaben der Geschäftspartner zu berücksichtigen.
  3. Nährwertangaben: Je nach Vereinbarung mit dem Geschäftspartner können Nährwertangaben erforderlich sein. Diese sollten auf der Produktkennzeichnung angegeben werden, inklusive Informationen zu Energiegehalt, Fett, Kohlenhydraten, Protein, Ballaststoffen und anderen relevanten Nährstoffen.
  4. Chargennummer oder das Herstellungsdatum
  5. Spezifikationen bezüglich Größe, Gewicht, Farbe, Geschmack, Konsistenz und andere relevante Eigenschaften
  6. Verpackungsinformationen: Die Produktkennzeichnung sollte auch Angaben zur Verpackung enthalten, wie beispielsweise das verwendete Material, die Größe der Verpackungseinheiten, Stapelbarkeit oder spezielle Anforderungen zur Lagerung und Handhabung.
  7. Qualitätsstandards und Zertifizierungen: Sofern relevant, sollten Informationen zu Qualitätsstandards, Zertifizierungen oder Prüfsiegeln angegeben werden. Dies kann beispielsweise Angaben zur Einhaltung von Lebensmittelsicherheitsstandards wie HACCP oder ISO-Normen umfassen
Lebensmittel Produkt Kennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kann man eine Produktkennzeichnung auch als PDF für Lebensmittel erstellen (ideal für das B2B Geschäft). 

Weitere Tipps beim Erstellen einer Produktkennzeichnung

Insbesondere im B2B Geschäft ist ein professionelles Auftreten wichtig. Hier findest du einige weitere Aspekte, die man beim Erstellen einer Produktkennzeichnung beachten sollte.

  1. Rechtliche Anforderungen: Es ist wichtig, alle rechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen, die für das betreffende Produkt und den Zielmarkt gelten. Dies beinhaltet etwa die Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften, Verpackungsrichtlinien und spezifischen branchenspezifischen Regularien.
  2. Klare Formatierung und Struktur: Die Produktkennzeichnung sollte klar strukturiert und leicht verständlich sein. Verwenden Sie eine einheitliche Formatierung, um die Lesbarkeit zu verbessern, und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen deutlich hervorgehoben werden.
  3. Aktualisierung und Revision: Die Produktkennzeichnung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt und aktuell sind. Bei Änderungen in der Rezeptur, Verpackung oder anderen Produktmerkmalen ist eine entsprechende Aktualisierung erforderlich.

 

Ich empfehle dazu auch folgenden Artikel: Pizza Kennzeichnung.

Pflichtangaben auf Etiketten

Pflichtangaben auf Etiketten

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, sollte die LMIV kennen. Die LMIV ist eine EU weitere Richtlinie (und in Deutschland Gesetz), die für alle Mitgliedsstaaten die Kennzeichnung von Lebensmitteln regelt. Dazu gehört nicht nur die Kennzeichnung der Verpackung mit einem Etikett, sondern beispielsweise auch die Pflichtangaben beim Verkaufen der Lebensmittel im Internet. In diesem Artikel erfährst du alls zur Lebensmittel Kennzeichnung. Ich erkläre dir, welche Pflichtangaben auf Etiketten man benötigt, sowohl auf der Verpackung vom Lebensmittel als auch beim Online Verkaufen. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe vom Etiketten Generator vom Rezeptrechner schnell & einfach Lebensmitteletiketten zum drucken erstellen kannst.

Etiketten Generator | Lebensmittelkennzeichnung

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel. Dazu gehört auch die Nährwertberechnung und das Erstellen einer Nährwerttabelle. Zudem kann man mit Hilfe vom Etiketten Generator die Lebensmitteletiketten erstellen als Datei zum Drucken. Auf den Etiketten werden die gewünschten Pflichtangaben für die Lebensmittel eingeblendet und soweit möglich sogar schon vorausgefüllt. Sobald du mit dem Layout zufrieden bist, kannst du die Datei herunterladen als JPG, PNG oder PDF und ausdrucken. Dazu kannst du einen Etikettendrucker nutzen wie beispielsweise von Brother.

Kennzeichnung Lebensmittel Etiketten

Mit der Rezeptrechner Software kann man für eigene Rezepte und Lebensmittel automatisch ein Etikett mit allen Pflichtangaben zur Kennzeichnung erstellen und als Bilddatei oder PDF herunterladen. 

Pflichtangaben Lebensmittel | LMIV

Die Kennzeichnung der Lebensmittel und notwendige Pflichtangaben werden in der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) definiert. Die LMIV ist eine EU Direktive und gilt für alle Mitgliedsstaaten. Die deutsche Fassung der LMIV findet man hier. In Artikel 9 werden einmal die Pflichtangaben der Lebensmittel aufgeführt (siehe auch Artikel Was muss auf einem Etikett stehen?).

Zu den Pflichtangaben für Lebensmittel gemäß LMIV zählen:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Verzeichnis der Zutaten
  • Allergene & Zusatzstoffe
  • QUID Kennzeichnung (Menge bestimmter Zutaten mit Prozentangabe)
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Hinweise zur Aufbewahrung
  • Ursprungsland/ Herkunftsort
  • Gebrauchsanleitung (nur wenn es schwierig ist, das Lebensmittel zuzubereiten)
  • für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent
  • Nährwertdeklaration

Wichtig ist, dass es sich hier zunächst um die generellen Pflichtangaben für Lebensmittel handelt. In den nächsten Artikeln der LMIV wird dann noch genaueres zur Kennzeichnung und den Bedingungen genannt. Die oben genannten Pflichtangaben gelten insbesondere für die Etiketten von verpackten Lebensmitteln. Das Etikett mit den Pflichtangaben muss gut sichtbar in der Nähe oder auf der Verpackung vom Lebensmittel angebracht werden (siehe auch Pflichtangaben auf Verpackungen).

In Artikel 44 wird zudem noch einmal darauf hingewiesen, dass für nicht verpackte Lebensmittel nur die Allergenkennzeichnung notwendig ist. In diesem Artikel fokussieren wir uns im weiteren Verlauf die die Pflichtangaben und Ausnahmen auf Etiketten verpackter Lebensmittel (sowohl physisch im Laden, aber auch beim Online Verkauf). Sofern dich eher die Kennzeichnung von nicht verpackter Ware interessiert, empfehle ich dir die Artikel zur Lebensmittelkennzeichnung.

Etiketten Kennzeichnung | verpackte Lebensmittel

Im Artikel 12 der LMIV wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die obengenannten Pflichtangaben für alle verpackten Lebensmittel gelten. Für vorverpackte Lebensmittel sind die Pflichtangaben direkt auf der Verpackung vom Lebensmittel anzubringen. Alternativ darf man die Pflichtangaben auch auf einem am Lebensmittel befestigten Etikett anbringen. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung gut sichtbar erfolgt. Deswegen wird beispielsweise auch eine Mindestschriftgröße für Etiketten definiert.

Beim Online Verkauf

Einige weitere Vorschriften zur Kennzeichnung der Lebensmittel beim Verkauf online findet man im Artikel 14 „Fernabsatz“. Wer seine Lebensmittel im Internet verkaufen möchte, muss demnach die Pflichtangaben bereits vor dem Verkauf online zur Verfügung stellen. Eine Aufnahme hiervon bildet das Mindesthaltbarkeitsdatum. Dieses muss nur auf dem Etikett der Verpackung angebracht sein, nicht jedoch im Internet.

Im nächsten Abschnitt findest du einige Details, die auch in der LMIV zu jeder einzelnen Angabe noch erläutert werden.

Pflichtangaben auf Etiketten | Details

Ab Artikel 17 werden die detaillierten Bestimmungen für jede einzelne verpflichtende Angabe erläutert. Eine kurze Zusammenfassung der aus meiner Sicht wichtigsten Punkte findest du hier einmal gelistet.

Pflichtangaben Etiketten
Lebensmittelbezeichnung

Hierbei handelt es sich um eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung oder eine verkehrsübliche oder beschreibende Bezeichnung. Achte hier darauf, dass du nicht aus Versehen eine Marke nutzt, die bereits angemeldet und geschützt ist.

Zutatenverzeichnis

Das Zutatenverzeichnis startet immer mit dem Wort „Zutaten: „. Es handelt sich um eine Aufzählung aller Zutaten, die im Lebensmittel enthalten sind. Wichtig ist, dass die Zutaten in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil sortiert sind. Es gibt einige Ausnahmen für Lebensmittel, bei denen kein Zutatenverzeichnis notwendig ist. Schau dir dazu die LMIV genauer an.

Allergenkennzeichnung

Die Allergene und Zusatzstoffe müssen ebenfalls gekennzeichnet werden. Wichtig ist, dass man diese in einer anderen Schriftform (fett, kursiv) im Zutatenverzeichnis hervorhebt. Gibt es kein Zutatenverzeichnis, so kann man die Allergene auch auflisten mit dem Wort „Enthält: „. Eine vollständige Liste der Allergene findest du in einem andere Artikel. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du übrigens auch automatisch Vorschläge zur Allergenkennzeichnung auf den Etiketten.

QUID Kennzeichnung (quantitative Angabe der Zutaten)

Unter gewissen Umständen muss man den Gewichtsanteil in Klammern hinter der Zutat in Prozent angeben. Diese Bedingung tritt dann ein, wenn

  • einige Zutaten durch Worte, Bilder oder grafische Darstellung hervorgehoben sind
  • eine Zutat von wesentlicher Charakterisierung für das Lebensmittel ist (z.B. Pinienkerne im Pesto)
  • der Verbraucher davon ausgeht, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du automatisch auch die Möglichkeit die Prozentangaben für die QUID Kennzeichnung zu berechnen. Mehr zur QUID Regel findest du in einem anderen Artikel.

Nettofüllmenge

Zu den Pflichtangaben auf Etiketten zählt auch die enthaltene Menge. Dies ist wichtig für den Verbraucherschutz. Wichtig bei der Nettofüllmenge ist, ob es sich um eine Flüssigkeit oder ein festes Lebensmittel handelt. Wenn es sich um eine Flüssigkeit handelt, darf die Angabe in Milliliter oder Liter erfolgen. Wenn es sich hingegen um ein festes Lebensmittel handelt, dann muss die Angabe in Gramm oder kg erfolgen.

Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum

Bei sehr schnell verderblichen Lebensmitteln muss ein Verbrauchsdatum angegeben werden mit dem Vorsatz „zu Verbrauchen bis: „. Ansonsten braucht man ein Mindesthaltbarkeitsdatum („Mindestens haltbar bis: „). Wichtig ist, dass die Angabe vom MHD nur auf dem Etikett und nicht in der online Produktbeschreibung vom Lebensmittel zu sehen sein muss.

Hinweise zur Aufbewahrung

Die Pflichtangaben zur Aufbewahrung sind dann notwendig, wenn es sich um ein besonderes Lebensmittel handelt, welches beispielsweise gekühlt werden muss. Häufig wird zudem noch angegeben, wie schnell das Produkt verzehrt werden muss, sobald die Verpackung vom Lebensmittel geöffnet wurde.

Ursprungsland/ Herkunftsort

Mehr dazu auch im Artikel Lebensmittelkennzeichnung | Herkunftsort.

Gebrauchsanleitung

Eine Gebrauchsanleitung wird notwendig, wenn man das Lebensmittel vor dem Verzehr noch zubereiten muss (zum Beispiel Auftauen, Aufbacken oder ähnliches). Die Gebrauchsanleitung muss so klar sein, dass die Verwendung vom Lebensmittel in geeignet Weise möglich ist.

Alkoholgehalt in Volumenprozent

Getränke, die einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aufweisen, benötigen die Kennzeichnung vom Alkoholgehalt in Volumenprozent. Mit dem Rezeptrechner kannst du auch automatisch den Alkoholgehalt in Volumenprozent ermitteln für Lebensmittel mit Alkohol. Mehr zum Alkoholgehalt berechnen findest du auch in diesem Artikel.

Nährwertdeklaration

Die Nährwertdeklaration ist ein relatives komplexes Thema. Deswegen haben wir diesem Thema auch diverse weitere Artikel gewidmet. Grundsätzlich ist wichtig, dass es einige Ausnahmen gibt. Wenn du zum Beispiel ausschließlich im lokalen Umfeld Lebensmittel verkaufen möchtest (zum Beispiel im Hofladen), dann bist du möglicherweise noch von der Pflicht zur Nährwerttabelle befreit. Der Radius für den Umkreis schwankt je nach Bundesland zwischen 50 und 100km. Zudem spielt die Betriebsgröße und die Anzahl der Mitarbeiter auch eine Rolle. Wenn du jedoch auch online Lebensmittel verkaufen möchtest, unterliegst du auch der Pflicht zur Nährwertdeklaration. Mehr zu den Ausnahmen und der Nährwertangaben Pflicht findest du in diesem Artikel.

Pflicht zur Nährwertdeklaration | Nährwerttabelle erstellen

Die Pflicht zur Nährwertdeklaration beinhaltet die Darstellung der sogenannten Big7 Nährwertangaben in einer Nährwerttabelle. Zu den Big7 Nährwertangaben gehören:

  • Brennwert in kcal und kJ
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Salz

Die Angabe der Nährwerte je 100g ist verpflichtend. Weitere Angaben (pro Portion, Referenzmenge) sowie weitere Nährwerte (BE, KE, FPE, Ballaststoffe) dürfen freiwillig gemacht werden. Ebenso ist der Nutri Score eine freiwillige Angabe.

Um eine Nährwerttabelle zu erstellen, muss man zunächst die Nährwertangaben berechnen oder im Labor analysieren lassen. Letzteres ist sehr aufwendig und teuer. Die eigene Nährwertberechnung ist gemäß LMIV erlaubt, aber für viele, die nicht im Thema stecken, sehr komplex. Mehr zur Nährwertdeklaration auch in diesem Artikel. 

Nährwertberechnung schnell & einfach

Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer auch kostenlos Zugang zu einer Nährwertberechnung Software. Damit können automatisch die Nährwertangaben pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnet werden. Es wird auch automatisch eine Nährwerttabelle im richtigen Format erstellt. Die Nährwerttabelle können Nutzer dann kopieren (nur Werte) oder als Datei herunterladen.

Nährwerttabelle Pflicht Etiketten