Torten verkaufen ohne Meister

Torten verkaufen ohne Meister

Viele leidenschaftliche Hobbybäcker träumen davon, ihre kunstvollen Torten nicht nur im Freundeskreis zu teilen, sondern sie auch kommerziell zu verkaufen. Doch stellt sich die Frage: Ist es in Deutschland überhaupt erlaubt, Torten ohne Meister zu verkaufen? Zum Tortenverkauf existieren hierzu viele Gerüchte. Das deutsche Handwerksrecht hat hierzu klare Regelungen, bietet jedoch auch Spielräume und Möglichkeiten für Quereinsteiger. In diesem Artikel beleuchten wir die Voraussetzungen und Wege, wie man auch ohne den klassischen Weg über die Meisterprüfung im Tortenverkauf Fuß fassen kann. Ich empfehle dir zudem auch meinen generellen Artikel zum Thema Torten verkaufen, in dem ich auch noch einige wertvolle Tipps zum Vertrieb gebe. In einem anderen Artikel zeige ich dir, wieviel Einnahmen man mit dem Verkauf von selbstgebackenen Kuchen generieren kannst. 

Rezeptverwaltung & Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern viel Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ihrer Rezepturen. Mit Hilfe unseres Programms kann man automatisch Rezeptblätter als PDF erstellen, die Nährwerte berechnen und die Allergenkennzeichnung durchführen. Es können auch direkt Produktdatenblätter als PDF erstellt werden. Zudem gibt es auch schon eine einfache Preiskalkulation. Diese wird in Zukunft noch weiter ausgebaut sodass man auch eine Angebotskalkulation für Torten durchführen kann (siehe auch Torten Kosten Rechner). Mehr zum Rezeptrechner erfährst du über den Button.

Torten verkaufen Produktkennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kannst du Produktdatenblätter für deine Torten Rezepte im Handumdrehen erstellen (inkl. Nährwertberechnung und Allergenkennzeichnung). Ebenso kannst du die Preise für deine Torten kalkulieren, egal ob du diese privat oder als Gewerbe verkaufen möchtest (siehe dazu auch Torten Preise privat oder als Gewerbe)

Darf man Torten verkaufen ohne Meister bzw. ohne Konditor?

In Deutschland ist das Bäcker- und Konditorhandwerk zulassungspflichtig. Das bedeutet, dass du, um einen Bäckerei- oder Konditoreibetrieb zu eröffnen und selbstständig zu führen, grundsätzlich einen Meistertitel benötigst. Es gibt jedoch Ausnahmen und Wege, wie du auch ohne Meistertitel im Konditorhandwerk tätig werden kannst:

  • Kleingewerbe: Du kannst Torten und Kuchen in kleinerem Umfang als Kleingewerbe herstellen und verkaufen, ohne die Meisterprüfung abgelegt zu haben. Dies hängt allerdings von den lokalen Regelungen und der genauen Ausgestaltung deines Geschäftsmodells ab. Hier solltest du dich genau informieren und beraten lassen. Mehr Informationen dazu findest du auch im Artikel Torten verkaufen privat oder Gewerbe.
  • Einstellen eines Meisters: Wenn du einen Betrieb eröffnen möchtest, kannst du auch einen Konditormeister einstellen. Dieser ist dann für die fachliche Leitung verantwortlich, und du kannst als Geschäftsführer oder Inhaber fungieren.
  • Ausnahmegenehmigungen: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer erhalten, um ohne Meistertitel ein Handwerk auszuüben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn du mehrere Jahre Berufserfahrung in leitender Position vorweisen kannst.
  • Spezialisierung: Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die nicht zwingend einen Meistertitel erfordern. Beispielsweise könntest du dich auf die Herstellung von Tortendekorationen spezialisieren, die du dann verkaufst.

Grundsätzlich solltest du dich, bevor du startest, bei der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Rechtsanwalt informieren, um sicherzugehen, dass du alle Vorschriften und Regelungen beachtest.

Was genau hat es in diesem Zusammenhang mit der Unerheblichkeitsgrenze auf sich?

Die Unerheblichkeitsgrenze spielt in Deutschland im Zusammenhang mit der Handwerksordnung (HwO) eine Rolle und betrifft die Ausübung bestimmter Handwerke ohne einen Meisterbrief.

Gemäß § 3 Abs. 2 der HwO dürfen zulassungspflichtige Handwerke im Sinne von Anlage A der HwO auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle betrieben werden, wenn die handwerksmäßigen Tätigkeiten „nur in unerheblichem Umfang“ mit ausgeübt werden. Das bedeutet, dass man bestimmte Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben darf, ohne dafür einen Meisterbrief zu benötigen, solange diese Tätigkeiten nur einen unerheblichen Teil des gesamten Geschäftsbetriebs darstellen.

Was genau unter „unerheblichem Umfang“ zu verstehen ist, ist in der Regel nicht genau quantifiziert und kann von Fall zu Fall variieren. Es gibt keine pauschale Prozentzahl oder Ähnliches, die diesen Umfang definiert. Hierbei spielen oft qualitative und quantitative Gesichtspunkte eine Rolle. Beispielsweise kann eine Tätigkeit in einem Handwerk, die nur gelegentlich und nicht als Hauptgeschäftsfeld durchgeführt wird, als „unerheblich“ betrachtet werden.

Im Kontext des Tortenverkaufs bedeutet dies: Wenn das Herstellen und Verkaufen von Torten nur einen kleinen Teil deines gesamten Geschäftsbetriebs ausmacht, könntest du theoretisch auch ohne Meisterbrief in diesem Bereich tätig sein. Allerdings ist dies eine Grauzone und sollte unbedingt mit der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Anwalt geklärt werden, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Praktische Beispiele für die Unerheblichkeitsgrenze:

Die Unerheblichkeitsgrenze in Bezug auf die Handwerksordnung (HwO) bietet Raum für viele unterschiedliche Anwendungsszenarien. Hier sind einige praktische Beispiele, bei denen die Unerheblichkeitsgrenze zum Tragen kommen könnte:

    • Restaurants mit gelegentlichen Backwaren: Ein Restaurant, das sich auf Hauptgerichte spezialisiert hat, bietet vielleicht gelegentlich selbstgemachte Desserts wie Kuchen oder Torten an. Wenn diese süßen Leckereien nur einen kleinen Teil des gesamten Geschäfts darstellen, könnten sie unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen, insbesondere wenn die Hauptspezialität des Restaurants nicht das Backen ist.
    • Weingüter mit Delikatessen: Ein Weingut, das hauptsächlich Wein verkauft, bietet vielleicht auch gelegentlich selbstgemachte Gelees oder Marmeladen aus Weintrauben an. Die Herstellung dieser Produkte könnte als „unerheblich“ gelten, wenn sie nur einen minimalen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen.
    • Straßenfeste oder Märkte: Ein Anbieter, der hauptsächlich Handarbeiten oder Kunst verkauft, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Limonade oder kleine Snacks an. Auch wenn er keinen Lebensmittelbetrieb führt, könnte der gelegentliche Verkauf dieser Produkte als „unerheblich“ betrachtet werden.
    • Cafés mit besonderen Getränkeangeboten: Ein Café, das sich auf Kaffeespezialitäten konzentriert, bietet gelegentlich auch selbstgemachte Liköre oder besondere Heißgetränke an. Die Produktion und der Verkauf dieser speziellen Getränke könnten als „unerheblich“ gelten, wenn sie nur sporadisch angeboten werden und nicht zum Hauptgeschäft gehören.
    • Bierbrauereien mit speziellen Speisen: Eine Brauerei, die sich auf Bier konzentriert, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Wurst oder Käse aus Bier an. Auch wenn die Herstellung solcher Lebensmittel nicht ihre Haupttätigkeit ist, könnte dies unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen.

Es ist jedoch entscheidend, immer individuell zu überprüfen, wie genau die Regelungen in Bezug auf die Unerheblichkeitsgrenze angewendet werden, insbesondere in Bezug auf die Lebensmittelproduktion und den Verkauf. Bei Unsicherheiten sollte man immer Rücksprache mit der zuständigen Kammer oder einem Fachexperten halten.

Welche Vorraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung muss ich erfüllen?

Die konkreten Voraussetzungen können je nach Handwerkskammer variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Anforderungen:

  • Berufserfahrung: Du solltest eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk nachweisen können. Wie viele Jahre genau erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Handwerkskammer und dem konkreten Handwerk ab. Oft wird eine Erfahrung in leitender Position vorausgesetzt.
  • Nachweis über Qualifikation: Neben der Berufserfahrung können auch andere Qualifikationen berücksichtigt werden, die deine Eignung für das Handwerk belegen. Dies könnten beispielsweise Fortbildungen, Seminare oder andere Zertifikate sein.
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: In einigen Fällen kann die Handwerkskammer Nachweise über deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verlangen, um sicherzustellen, dass das Handwerk auch wirtschaftlich tragfähig betrieben werden kann.
  • Zuverlässigkeit: Die Handwerkskammer prüft auch, ob du zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung bist. Hierzu können beispielsweise polizeiliche Führungszeugnisse oder Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister eingeholt werden.
  • Sachliche Gründe: Es müssen sachliche Gründe vorliegen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen. Hierzu kann beispielsweise zählen, dass kein Meister verfügbar ist oder dass der Antragsteller bereits eine herausragende Stellung im Handwerk eingenommen hat.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eine Ermessensentscheidung der Handwerkskammer ist. Das bedeutet, dass auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen keine automatische Genehmigung gewährt wird. Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung Rücksprache mit der zuständigen Handwerkskammer zu halten und sich über die genauen Anforderungen und das Verfahren zu informieren.

Wie erhalte ich eine Ausnahmegenehmigung um Torten ohne Meister verkaufen zu dürfen?

Die Handwerksordnung (HwO) sieht in § 8 Abs. 1 vor, dass die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zu dem auch das Konditorhandwerk gehört, ohne den Besitz eines Meisterbriefs grundsätzlich nicht erlaubt ist. Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, solltest du folgende Schritte beachten:

  1. Zuständige Handwerkskammer kontaktieren: Die Ausnahmegenehmigung wird von der Handwerkskammer erteilt, in deren Bezirk du tätig werden möchtest. Die Handwerkskammer ist der erste Ansprechpartner, um die genauen Anforderungen und das Verfahren in Erfahrung zu bringen.
  2. Nachweis von Qualifikation und Berufserfahrung: In der Regel wird erwartet, dass du Berufserfahrung und/oder sonstige Qualifikationen nachweisen kannst, die eine erfolgreiche Ausübung des Handwerks erwarten lassen. Die Dauer der geforderten Berufserfahrung kann variieren, liegt aber oft bei mehreren Jahren, zum Teil in leitender Position.
  3. Antragstellung: Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung muss schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen, die deine Qualifikation und Berufserfahrung belegen, beigefügt werden.
  4. Prüfung durch die Handwerkskammer: Die Handwerkskammer prüft deinen Antrag und die beigefügten Nachweise. In einigen Fällen kann auch ein fachliches Gutachten eingeholt werden.
  5. Entscheidung: Nach der Prüfung wird entschieden, ob dir die Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Die Entscheidung kann mit Auflagen verbunden sein, etwa regelmäßige Weiterbildungen oder bestimmte Kontrollen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Handwerkskammer liegt und nicht automatisch gewährt wird. Eine umfassende und sorgfältige Vorbereitung sowie gegebenenfalls eine Beratung durch einen Anwalt können die Chancen auf eine positive Entscheidung erhöhen.

In einem anderen Artikel haben wir uns schon einmal mit einem ähnlichen Thema zum Brot verkaufen ohne Meister beschäftigt.

Tortenkalkulation Software

Mit dem Rezeptrechner kannst du die Preiskalkulation für deine Torten Rezepte durchführen. Du kannst sowohl die Kosten (Wareneinsatz, Materialkosten, Personalkosten) berechnen, aber auch direkt vollständige Verkaufspreise kalkulieren. Es folgt auch noch eine Funktion zur Angebotskalkulation für Events (Catering etc). Ebenso ist schon eine Funktion zum Erstellen von Bestelllisten in Planung. Du kannst direkt loslegen und eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner erwerben. 

Torten Preiskalkulation

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Preiskalkulation für deine Torten erstellen und als PDF herunterladen.

Torten verkaufen

Torten verkaufen

Torten herstellen und dekorieren ist total im Trend. Auf Instagram finden sich immer mehr Hobbybäckerinnen, die sich langsam aber sicher immer stärker professionalisieren. Während das Herstellen der Torte und Dekorieren für viele ein Hobby bleibt, spielen einige auch mit dem Gedanken, daraus ein Gewerbe zu machen und die Torten zu verkaufen. Vielleicht nur als Nebengewerbe und in kleiner Stückzahl. Vielleicht aber auch als zweites Standbein mit dem Ziel, dies irgendwann zum Hauptgewerbe zu machen. In diesem Artikel erfährst du, welche Vorschriften und Auflagen du beachten musst, wenn du Torten backen und (online) verkaufen möchtest, inkl. Kennzeichnung. In einem anderen Artikel haben wir uns schon generell mit den Vorschriften für das Verkaufen selbstgemachter Lebensmittel auseinandergesetzt. In diesem Artikel soll es nun explizit um den Tortenverkauf gehen. Mehr zu den generellen Funktionen unserer Konditorei Software findest du in einem anderen Artikel. 

Kennzeichnung für Torten

Mit dem Rezeptrechner kannst du viel Zeit und Kosten sparen bei der Rezeptverwaltung sowie der Kennzeichnung. Du gibst lediglich die Zutaten und Mengen deiner Rezepte ein und bekommst direkt Vorschläge für die Allergene und Inhaltsstoffe. Außerdem werden auch direkt die Nährwerte pro 100g oder pro Portion berechnet. Du kannst jederzeit ein Produktdatenblatt für deine Torten als PDF herunterladen und ausdrucken. Verkaufst du verpackte Ware, kannst du auch vollständige Lebensmitteletiketten mit der Software generieren. Darüber hinaus bekommst du Zugang zum Preis- und Kosten Rechner für deine Torten. Es handelt sich um ein umfassendes Programm zur Verwaltung und Kennzeichnung deiner Torten Rezepte. 

Kennzeichnung für Torten verkaufen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach Allergene und Inhaltsstoffe für deine Torten Rezepte kennzeichnen. Außerdem kannst du mit der Software auch die Preise für deine Torten kalkulieren, egal ob Torten Preise privat oder als Gewerbe. 

Torten verkaufen – privat oder mit Gewerbe?

In Deutschland darf man nicht einfach so Torten privat verkaufen, ohne bestimmte rechtliche und hygienische Bestimmungen zu beachten. Hier sind die grundlegenden Fakten:

  • Privater Verkauf: Ein gelegentlicher Verkauf von Torten, beispielsweise wenn man einmal im Jahr auf einem Fest Torten verkauft oder gelegentlich Torten für Freunde und Familie gegen Bezahlung herstellt, kann als privater Verkauf gelten. Aber es gibt Grenzen.
  • Gewinnerzielungsabsicht: Wenn der Verkauf regelmäßig erfolgt und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, dann wird dieser als gewerblich betrachtet. In solchen Fällen muss ein Gewerbe angemeldet werden.
  • Kleingewerbe: Ist der Umsatz und Gewinn unter bestimmten Grenzen, kann man ein Kleingewerbe anmelden. Dies ist oft weniger bürokratisch und mit gewissen steuerlichen Vorteilen verbunden.
  • Hygienevorschriften: Auch wenn man nur gelegentlich Torten verkauft, müssen Lebensmittelhygiene-Vorschriften eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Räumlichkeiten, in denen die Torten hergestellt werden, bestimmten Standards entsprechen müssen. In einigen Fällen kann das Ordnungsamt oder das zuständige Gesundheitsamt Kontrollen durchführen.
  • Meistertitel im Konditor-Handwerk: Werden Torten nicht nur verkauft, sondern im großen Stil und als Hauptberuf hergestellt, kann der Meistertitel im Konditor-Handwerk erforderlich werden, vor allem wenn man einen eigenen Laden eröffnen möchte. Mehr zum Thema Torten verkaufen ohne Meister findest du in diesem Artikel. 

Grundsätzlich gilt: Bevor man in irgendeiner Form mit dem Verkauf von Torten beginnt, sollte man sich bei den zuständigen Behörden informieren und gegebenenfalls eine Gewerbeanmeldung durchführen. Es ist ratsam, sich rechtlich und auch hinsichtlich der Hygienevorschriften beraten zu lassen, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen. Mehr zu diesem Thema findest du auch im Artikel Torten verkaufen – privat oder Gewerbe.

Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, stellt sich die nächste Frage: Wo möchtest du deine Torten eigentlich verkaufen?

Diese weiteren rechtlichen Aspekte solltest du beachten

Egal ob du Torten privat oder mit Gewerbe verkaufen möchtest, in jedem Fall solltest du einige weitere wichtige Aspekte beachten. Insbesondere die Lebensmittelhygiene und Kennzeichnung der Torten (Allergene, Inhaltsstoffe) spielt beim Tortenverkauf eine wichtige Rolle.

Lebensmittelhygiene

Beim Verkauf von Torten und anderen Lebensmitteln ist die Einhaltung von Hygienevorschriften von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und Gesundheit der Kunden zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Punkte in Bezug auf die Lebensmittelhygiene:

  • Persönliche Hygiene:
    • Hände regelmäßig und gründlich mit Seife waschen, besonders nach Toilettenbesuchen, dem Niesen oder Husten.
    • Geeignete und saubere Kleidung tragen, idealerweise eine Schürze oder ein Kittel.
    • Lange Haare zusammenbinden oder eine Haarnetz tragen.
    • Keine Ringe, Armbänder oder Uhren tragen, die Keime übertragen könnten.
  • Arbeitsumgebung und -geräte:
    • Arbeitsflächen, Utensilien und Geräte regelmäßig reinigen und desinfizieren.
    • Separate Schneidebretter und Werkzeuge für unterschiedliche Lebensmittel verwenden, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
    • Auf die regelmäßige Wartung und Sauberkeit von Maschinen und Backöfen achten.
  • Lagerung von Zutaten:
    • Lebensmittel bei den empfohlenen Temperaturen lagern.
    • Rohstoffe und fertige Torten getrennt aufbewahren.
    • Auf Verfallsdaten achten und keine abgelaufenen Zutaten verwenden.
    • Trockene Lebensmittel in verschlossenen Behältern aufbewahren, um sie vor Schädlingen zu schützen.
  • Vermeidung von Kreuzkontamination:
    • Rohstoffe von Fertigprodukten trennen.
    • Bei Allergenen besonders vorsichtig sein und sicherstellen, dass keine Kreuzkontamination stattfindet.
  • Ausbildung und Schulung:
    • Ein Gesundheitszeugnis oder eine Bescheinigung über eine Schulung im Umgang mit Lebensmitteln (z.B. eine Hygieneschulung) ist häufig erforderlich.
    • Regelmäßige Schulungen oder Auffrischungskurse können helfen, auf dem neuesten Stand zu bleiben.
  • Transport und Verkauf:
    • Wenn Torten geliefert werden, sicherstellen, dass sie während des Transports sicher und hygienisch verpackt sind.
    • Bei der Präsentation und dem Verkauf darauf achten, dass die Torten vor Kontamination geschützt sind, z.B. durch Abdeckungen oder Thekenvitrinen.

Die strikte Einhaltung von Hygienevorschriften ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essentiell, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und aufrechtzuerhalten. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, sich an das örtliche Gesundheitsamt zu wenden oder sich durch Fachliteratur weiterzubilden.

Lebensmittelkennzeichnung

Die gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnung von Lebensmittel ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese unterscheidet grundsätzlich bei den Anforderungen zwischen verpackter und loser Ware. Wenngleich Torten in der Regel vermutlich eher als lose Ware verkauft werden, möchte ich hier einmal auf beide Fälle eingehen:

Lose, unverpackte Torten (z. B. direkt auf einem Markt verkauft):

Lose unverpackte Ware erfordert weniger Pflichtkennzeichnungen. Außerdem reicht eine mündliche Auskunft über den Mitarbeiter.

  • Allergene: Wichtige Allergeninformationen sollten immer bereitgestellt werden, insbesondere bei häufig auftretenden Allergenen wie Nüssen, Eiern oder Milchprodukten.
  • Produktname: Die Bezeichnung der Torte sollte klar und verständlich sein.
  • Informationen auf Anfrage: Weitere Informationen wie Zutatenliste, Hersteller oder Nährwerte sollten auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden können.

Vorverpackte Lebensmittel (Torten):

Die folgenden Pflichtangaben müssen bei vorverpackten Torten vor dem Verkauf für den Verbraucher sichtbar sein. Das kann beispielsweise am Etikett auf der Verpackung erfolgen. Wenn du die Torten online verkaufen möchtest, müssen die Angaben bereits in der Produktbeschreibung online sichtbar sein.

  • Produktname: Klare und verständliche Bezeichnung des Produkts.
  • Zutatenliste: Alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.
  • Allergene: Kennzeichnung von allergenen Inhaltsstoffen, z. B. Nüsse, Eier oder Milchprodukte, meist durch Hervorhebung.
  • Nettofüllmenge: Menge des Produkts in Gramm oder Millilitern.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: Bis zu welchem Datum das Produkt ohne Geschmacksverlust oder Gesundheitsrisiko verzehrt werden kann.
  • Lagerungshinweise: Empfehlungen zur Aufbewahrung.
  • Name und Anschrift des Herstellers/Vertreibers: Angabe, wer für das Produkt verantwortlich ist.
  • Nährwertdeklaration: Informationen über Energiegehalt und Inhaltsstoffe pro 100 g/ml oder pro Portion.
  • Zusatzstoffe und Enzyme: Angabe von Zusatzstoffen.
  • Gebrauchsanweisung (falls nötig): Spezielle Hinweise für Verzehr oder Zubereitung.

Es ist essentiell, sich bei der zuständigen Behörde über die genauen Kennzeichnungsvorschriften zu informieren, um sicherzugehen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Inhaltsstoffe Tortenverkauf

Mit der Rezeptrechner Software kannst du auch verpackte Torten verkaufen und dafür Lebensmittel Etiketten mit Kennzeichnung zum ausdrucken erstellen. 

Torten verkaufen – aber wo?

Du bist bereit und hast die rechtlichen Fragen geklärt. Im nächsten Schritt wird es nun darum gehen, sich ein geeignete Vertriebsstrategie zu überlegen. Wichtig ist, dass du klein anfängst und schnell loslegen kannst. Hier einige Tipps und Tricks für geeignete Orte um deine Torten zu verkaufen.

  • Wochenmärkte: Hier kannst du einen Stand mieten und deine Torten direkt an die Kunden verkaufen. Oft schätzen Marktbesucher frische, handgemachte Produkte.
  • Lokale Veranstaltungen und Basare: Gemeindeveranstaltungen, Schulfeste oder Basare sind ideale Orte, um mit einem kleinen Stand oder einem Pop-Up-Café zu starten.
  • Online-Verkauf: Eröffne einen Online-Shop oder nutze Plattformen wie Etsy, um Bestellungen für besondere Anlässe wie Geburtstage oder Hochzeiten anzunehmen. Beachte hierbei die besonderen Herausforderungen beim Versand von frischen Torten.
  • Soziale Medien: Nutze Plattformen wie Instagram oder Facebook, um Fotos deiner Torten zu posten, und nimm dort Bestellungen entgegen.
  • Catering für private Veranstaltungen: Biete deine Torten für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe an. Mundpropaganda kann hier besonders hilfreich sein.
  • Kooperationen mit lokalen Cafés oder Restaurants: Einige Lokale könnten bereit sein, deine Torten zu verkaufen, besonders wenn sie selbst keine eigenen Backwaren anbieten.
  • Workshops und Kurse: Biete Kurse an, in denen Interessierte lernen können, wie man Torten dekoriert oder herstellt. Dies ist nicht nur eine zusätzliche Einnahmequelle, sondern kann auch neue Kunden anlocken.
  • Hausverkauf: Wenn es die örtlichen Vorschriften erlauben, kannst du eventuell einen kleinen Verkauf direkt von zu Hause aus organisieren, wo Kunden nach Vorbestellung ihre Torten abholen können.

Unabhängig davon, für welche Verkaufsmethode du dich entscheidest, ist es wichtig, sicherzustellen, dass du alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Lebensmittelhygiene und -sicherheit, einhältst. Es kann auch sinnvoll sein, zu Beginn kleinere Mengen zu produzieren, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und die Nachfrage besser einzuschätzen.

Torten verkaufen Hochzeit
Tortenverkauf Wochenmarkt
Torten verkaufen privat oder Kleingewerbe
Tortenverkauf online

Torten verkaufen – zu welchem Preis?

So, die Etiketten für die Torten sind vorbereitet, Nährwerte berechnet und es kann losgehen mit dem Verkaufen – aber zu welchem Preis? Zunächst solltest du dich bei deinem Steuerberater noch einmal informieren, ob du auf den Verkaufspreis deiner Torten Umsatzsteuer aufschlagen musst oder nicht. Und dann empfiehlt sich zunächst einen Kosten Rechner (siehe auch Torten Kosten Rechner) zu nutzen um erst einmal den Wareneinsatz pro Torte zu ermitteln. Dabei geht es vor allem um die Materialkosten für die Rohstoffe. Zudem solltest du auch Kosten für Verpackungsmaterial mit in die Kalkulation einfließen lassen. Beachte zudem auch den Aufwand, den du selbst mit dem Herstellen der Torten hast. Denn auch Personalkosten sind ein nicht unwichtiger Kosten Treiber. Du magst am Anfang gerne umsonst arbeiten, aber letztlich darfst du deine Torten auch nicht unter Wert verkaufen. Eine professionelle Konditorei würde ebenfalls die Personalkosten mit einfließen lassen. Zu guter letzt solltest du noch eine kleine Marge als Gewinn mit einkalkulieren. Mehr zu diesem Thema auch im Artikel Kosten Rechner für Rezepte.

Kosten & Preis Rechner für Torten verkaufen

Produktspezifikation & Schritt für Schritt Anleitung

Sobald deine Produktionsprozesse angelaufen sind und du die ersten Aufträge an Land gezogen hast, wirst du dich auch stärker mit den Prozessen der Herstellung deiner Torten auseinander setzen müssen. Je effizienter der Produktionsablauf ist, desto weniger Kosten generierst du. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn du Mitarbeiter hast. Hier können klare Schritt für Schritt Anleitungen helfen. Mit dem Rezeptrechner wirst du schon bald auch Schritt für Schritt Anleitungen für deine Rezepte als PDF generieren können zum ausdrucken. Diese Anleitungen enthalten auch einen kleinen Mengenrechner für Rezepte, der es ermöglicht direkt die notwendigen Produktionsmengen je nach Anzahl Torten zu kalkulieren.

Darüber hinaus ist es möglich, dass deine Kunden vermehrt auch nach einer Produktspezifikation fragen. Die Produktspezifikation enthält im Grunde genommen die gleichen Angaben wie auf dem Etikett oder in der online Produktbeschreibung. Du wirst mit dem Rezeptrechner in Zukunft auch direkt eine Produktspezifikation erstellen können für deine Rezepte.

Mit dem Rezeptrechner bekommst du damit eine umfassende Software zur Verwaltung deiner Rezepte. Diese Software ist super geeignet für kleine Konditoreien oder auch Bäckereien (siehe auch Bäckerei Software). Der Rezeptrechner eignet sich aber genauso auch für kleine Manufakturen und Catering oder Delis (siehe auch Catering Rechner).