Genauigkeit auf Lebensmittel Etiketten

Die Genauigkeit von Lebensmitteletiketten ist in der EU klar geregelt, insbesondere durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Sie sorgt für transparente und verlässliche Angaben zur Zusammensetzung und zu Nährwerten, um Verbrauchersicherheit und Vertrauen zu fördern. Viele Hersteller, besonders kleinere Betriebe und Startups, sind jedoch unsicher, wie präzise die Angaben sein müssen, und investieren oft in teure Laboranalysen. Die LMIV erlaubt jedoch Toleranzen, die eine Laboranalyse überflüssig machen können – eine eigenständige Berechnung liefert oft ebenso genaue Ergebnisse. Dieser Artikel zeigt, worauf dabei zu achten ist.

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern, Zeit und Kosten zu sparen bei der Nährwertberechnung und Lebensmittelkennzeichnung. Die Software unterstützt die Betriebe bei der LMIV-konformen Kennzeichnung. Man gibt dazu seine Zutaten und Mengen der Rezepte in die Software ein. Im Hintergrund greift man auf den Bundeslebensmittelschlüssel, BLS, als Nährwertdatenbank zu. Die Zutatenliste wird automatisch in die richtige Reihenfolge gebracht. Ebenso bekommt man Vorschläge zur Allergenkennzeichnung. Durch Auswahl der Zutaten kann die QUID-Kennzeichnung direkt mit erfolgen. Im Ergebnis bekommt man eine fertige Nährwerttabelle zum ausdrucken oder fertige Lebensmitteletiketten, die als Bilddatei oder PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Die Software ist webbasiert und kann direkt online gebucht werden.

Lebensmittel Etiketten gemäß LMIV erstellen

Mit der Rezeptrechner Software können Betriebe LMIV-konforme Lebensmitteletiketten erstellen.

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) – gesetzliche Grundlage zur Lebensmittelkennzeichnung

Die LMIV ist die Basis aller Anforderungen zur Lebensmittelkennzeichnung in der Europäischen Union. Sie regelt, welche Angaben auf Lebensmitteletiketten verpflichtend sind und wie diese darzustellen sind. Zu den Pflichtangaben gehören neben der Zutatenliste auch Informationen zu Allergenen, dem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie den Nährwertangaben. Die LMIV stellt damit sicher, dass Verbraucher umfassende Informationen zu Lebensmitteln erhalten, die ihnen ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Warum Nährwertangaben nur Durchschnittswerte sind

Ein zentraler Aspekt der Genauigkeit von Lebensmittel Etiketten liegt in den Nährwertangaben, die auf Verpackungen angegeben werden müssen. Doch diese Werte sind nicht für jede einzelne Charge identisch – vielmehr handelt es sich um Durchschnittswerte. Dies liegt daran, dass die Inhaltsstoffe natürlicher Rohstoffe von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden und somit Schwankungen unterliegen. Der Zuckergehalt in Früchten beispielsweise hängt von der Reife, der Sorte, dem Boden und den klimatischen Bedingungen im Anbaugebiet ab. Ähnlich variieren der Fett- und Eiweißgehalt in Milchprodukten oder der Stärkegehalt in Getreide je nach Herkunft und Umwelteinflüssen.

Diese Schwankungen machen es notwendig, auf dem Etikett Durchschnittswerte zu verwenden, da jede Ernte oder Charge geringfügig anders ausfallen kann. Auch die Lagerbedingungen und Verarbeitungsprozesse können den Nährstoffgehalt leicht verändern. Dies bedeutet, dass keine einzelne Analyse exakt die „wahren“ Nährwerte eines Produkts für alle Chargen abbilden kann (Siehe auch LMIV – Nährwerte).

Laboranalysen als Momentaufnahmen

Eine Laboranalyse (auch Nährwertanalyse) kann daher immer nur eine Momentaufnahme darstellen, da die natürliche Variation nicht exakt abgebildet werden kann. Selbst bei wiederholten Analysen der gleichen Lebensmittelprobe können Unterschiede in den Ergebnissen auftreten. Dies liegt an minimalen Abweichungen im Messverfahren, der Genauigkeit der Geräte und auch an der Art und Weise, wie die Probe behandelt wird. So kann es vorkommen, dass eine Laboranalyse eine leicht andere Menge an Zucker oder Protein feststellt, obwohl es sich um die gleiche Rezeptur und Charge handelt.

Diese Unterschiede sind keinesfalls ein Zeichen für Ungenauigkeit der Laborarbeit, sondern ein Ausdruck der natürlichen Variabilität und der technischen Limitierungen von Messungen im Mikrogrammbereich.

Durchführungsverordnung berücksichtigt Toleranzen

Deswegen hat die EU die sogenannte Durchführungsverordnung definiert, in der das Prüfverfahren klar ausformuliert und die zulässigen Toleranzen festgelegt sind (siehe auch Toleranzen bei der Nährwertdeklaration). Diese Verordnung sorgt dafür, dass Lebensmittelhersteller auch bei natürlichen Schwankungen der Inhaltsstoffe die Genauigkeit ihrer Etiketten gewährleisten können. Konkret legt sie fest, welche Abweichungen bei Nährwertangaben und Gewichten zulässig sind, ohne dass die Verbraucher getäuscht werden.

Kommt es zu einer behördlichen Prüfung, wird das auf dem Lebensmitteletikett angegebene Produkt in einem spezialisierten Labor untersucht. Dabei werden Nährwerte wie Kalorien, Zucker, Fett und andere Bestandteile exakt gemessen und mit den auf dem Etikett angegebenen Werten verglichen. Damit diese Prüfung fair bleibt, werden die Werte jedoch nicht auf die Kommastelle genau erwartet; stattdessen gelten gesetzlich definierte Toleranzbereiche. Diese Toleranzen bei den Nährwerten erlauben leichte Abweichungen, um die natürliche Variabilität sowie Messungenauigkeiten zu berücksichtigen, die im Herstellungsprozess oder Labor auftreten können.

Ist eine Nährwertangabe auf dem Etikett beispielsweise leicht höher oder niedriger als der im Labor ermittelte Wert, kann sie trotzdem als korrekt angesehen werden, solange die Abweichung innerhalb der erlaubten Toleranz liegt. So bleibt die Genauigkeit der Lebensmittel Etiketten gewährleistet, und gleichzeitig wird der hohe Aufwand, den eine permanente Anpassung auf absolute Exaktheit erfordern würde, vermieden.

Durch diese Regelung gibt die Durchführungsverordnung den Herstellern eine klare Leitlinie, wie sie natürliche Schwankungen verantwortungsvoll und rechtskonform in ihren Etikettenangaben berücksichtigen können. Verbraucher können sich damit darauf verlassen, dass die Angaben eine hohe Verlässlichkeit bieten und die Realität der Lebensmittelproduktion abbilden.

Genauigkeit Lebensmittel Etiketten & Toleranzen

Genauigkeit und Nachkommastellen bei Nährwertangaben

Die LMIV und die Durchführungsverordnung geben klare Richtlinien zur Anzahl der Nachkommastellen für die Angaben von Gewicht und Nährwerten auf Lebensmitteletiketten. Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Informationen für Verbraucher sowohl verständlich als auch präzise sind, ohne unnötige Detailgenauigkeit, die verwirren könnte.

Für Nährwerte wie Energie, Fett, Kohlenhydrate und Zucker schreibt die LMIV vor, dass die Werte in der Regel auf eine Nachkommastelle gerundet werden können, jedoch keine Verpflichtung besteht, diese anzugeben. In der Praxis bedeutet dies, dass Hersteller oft nur ganze Zahlen verwenden, insbesondere bei Makronährstoffen, um die Darstellung klar und für den Verbraucher einfach nachvollziehbar zu gestalten. Für die Angabe kleinerer Mengen, etwa bei Mikronährstoffen wie Vitaminen oder Mineralstoffen, kann eine Nachkommastelle sinnvoll sein, falls es für das Verbraucherverständnis erforderlich ist.

Die Durchführungsverordnung ermöglicht außerdem eine gewisse Flexibilität bei der Genauigkeit. Hier gilt: Die Angabe sollte immer in einem sinnvollen Verhältnis zur Schwankungsbreite stehen, sodass Verbraucher eine realistische Einschätzung des Nährstoffgehalts erhalten. Dies trägt zur Genauigkeit der Lebensmittel Etiketten bei, ohne dass ein unrealistisches Präzisionsniveau vorgegeben wird.

Genauigkeit Lebensmittel Nachkommastellen

Genauigkeit bei Nettogewicht und Füllmenge

Die Toleranzen bei der Gewichtsangabe auf Lebensmitteletiketten sind in der EU durch die sogenannte Fertigpackungsverordnung geregelt. Diese Verordnung legt fest, wie stark das tatsächliche Gewicht oder Volumen vom auf dem Etikett angegebenen Wert abweichen darf. Diese Toleranzen sind wichtig, um eine faire Angabe für Verbraucher zu gewährleisten und dabei gleichzeitig die natürlichen Schwankungen im Produktions- und Abfüllprozess zu berücksichtigen.

Die EU-Regelungen legen gestaffelte Toleranzen fest, die vom Nenngewicht der Packung abhängig sind. Diese Toleranzen sind in Prozent oder in Gramm angegeben und variieren je nach Produktkategorie. Hier sind einige Beispiele:

  • Bei einem Nenngewicht bis 50 g sind Abweichungen bis zu 9 % erlaubt. Für ein Produkt mit 50 g wären dies also bis zu ±4,5 g.
  • Bei einem Nenngewicht von 50 bis 100 g beträgt die zulässige Toleranz ±4,5 g.
  • Bei Packungen zwischen 100 und 200 g dürfen Abweichungen von bis zu 4,5 % auftreten.
  • Für größere Packungen (ab 200 g bis zu 1 kg) sind Abweichungen zwischen ±3 % und ±15 g je nach Gewicht zulässig.

Diese Toleranzwerte gelten sowohl für das Nettogewicht, also den reinen Inhalt ohne Verpackung, als auch für das Gesamtgewicht, sofern es nicht anders spezifiziert ist.

Fazit

Die Genauigkeit Lebensmittel Etiketten ist ein umfassendes Thema, das durch die LMIV und ergänzende Verordnungen präzise geregelt wird. Sowohl die Nährwertangaben als auch die Gewichtsinformationen müssen bestimmten Toleranzen entsprechen, um dem Verbraucher verlässliche Informationen zu bieten. Trotz der natürlichen Schwankungen in den Inhaltsstoffen und minimalen Abweichungen bei der Abfüllung, tragen diese Regularien dazu bei, das Vertrauen in die auf Lebensmitteletiketten angegebenen Informationen zu stärken und die Qualität und Transparenz der Etikettierung zu gewährleisten.