Selbstgebackenen Kuchen verkaufen

Selbstgebackenen Kuchen verkaufen

Du backst leidenschaftlich gerne und überlegst, ob du mit deinen Kreationen nicht nur Familie und Freunde, sondern auch Kunden in deinem Hofladen oder Café begeistern kannst? Selbstgebackenen Kuchen zu verkaufen, ist verlockend und kann eine wunderbare Möglichkeit sein, deine Leidenschaft zum Beruf zu machen. Doch bevor du startest, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. In diesem Artikel zeige ich dir, was du an Vorschriften beachten musst, wenn du selbstgebackenen Kuchen verkaufen möchtest und wie viel man damit verdienen kann.

Zeit und Kosten sparen bei der Kennzeichnung und Kalkulation für Rezepte

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Direktvermarktern und Gastronomie Betrieben (z.B. Cafés) Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung und Kalkulation der Lebensmittel. Dazu gibt man die Rezepte (Zutaten + Mengen) in die Software ein. Im Ergebnis bekommt man Nährwertangaben, Zutatenlisten gemäß LMIV, Allergen Vorschläge und bei Bedarf auch vollständige Lebensmitteletiketten mit Nährwerttabelle. Ebenso kann man die Kosten und Preiskalkulation mit der Software durchführen. Darüber hinaus können auch Rezeptblätter als PDF erstellt und ausgedruckt werden. Der Fokus der Rezeptrechner Software liegt insbesondere auf kleineren Betrieben, die keine komplexe Warenwirtschaft Software benötigen. Mehr dazu erfährst du über den Button.

Café eröffnen Programm zur Kennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittel Betriebe Zeit und Kosten sparen bei der Kennzeichnung, Verwaltung und Kalkulation der Rezepte. Man gibt die Rezepte online in das Programm ein. Im Anschluss kann man Kosten und Preise berechnen. Ebenso erfolgt automatisch die Generierung einer Zutatenliste mit Allergenkennzeichnung. Man kann ebenso vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken als PDF erstellen. 

Gesetzliche Vorschriften und Hygieneanforderungen

Der Verkauf von Lebensmitteln, einschließlich selbstgebackenem Kuchen, unterliegt bestimmten Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die Produkte sicher und hygienisch sind. Hier sind die wichtigsten Schritte, die du beachten musst:

  • Gewerbeanmeldung: Zunächst musst du ein Gewerbe anmelden. Dies ist der erste Schritt, um deinen Backtraum offiziell zu machen.
  • Lebensmittelhygieneschulung: Bevor du mit dem Verkauf beginnen kannst, ist es oft erforderlich, dass du eine Schulung zur Lebensmittelhygiene absolvierst. Diese Kurse vermitteln grundlegende Kenntnisse über den Umgang mit Lebensmitteln und die Vermeidung von Kontaminationen.
  • Gesundheitszeugnis: In manchen Fällen kann ein Gesundheitszeugnis erforderlich sein, das bestätigt, dass du gesundheitlich geeignet bist, Lebensmittel zu verkaufen.
  • Kontakt mit dem Gesundheitsamt: Dein Betrieb muss möglicherweise vom Gesundheitsamt geprüft und zugelassen werden. Das Gesundheitsamt kann Richtlinien vorgeben, wie deine Küche ausgestattet sein muss, um den Hygienevorschriften zu entsprechen. Die gesetzlichen Vorschriften hierfür findest du in der Lebensmittel Hygiene Verordnung.
  • Kennzeichnungspflicht: Du musst sicherstellen, dass alle verkauften Lebensmittel ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Die wichtigste gesetzliche Grundlage hierfür ist die sogenannte Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese Verordnung verlangt, dass du unter anderem zu Inhaltsstoffen und Allergenen Auskunft geben kannst. Mehr dazu findest du im Abschnitt zur Kennzeichnung vom selbstgebackenen Kuchen.

Darf man selbstgebackenen Kuchen verkaufen ohne Meister?

In Deutschland dürfen selbstgebackene Kuchen und andere Lebensmittel auch ohne einen Meisterbrief verkauft werden. Diese Regelung fällt unter die Ausnahmen der Handwerksordnung, die für bestimmte Tätigkeiten und unter bestimmten Bedingungen eine Ausübung ohne Meistertitel erlaubt. Der Verkauf von selbstgebackenen Kuchen, insbesondere im kleinen Rahmen wie in Hofläden, Cafés oder auf Märkten, ist meist als „kleingewerbliche Tätigkeit“ eingestuft.

Was genau ist eine kleingewerbliche Tätigkeit?

In einigen Fällen, besonders wenn es um den Verkauf von Lebensmitteln im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis oder ähnlichem geht, kann es bestimmte Einschränkungen oder Bedingungen geben, die sich auf die Art und den Umfang des Verkaufs auswirken. Eine solche Bedingung könnte sein, dass der Verkauf von selbstgebackenen Kuchen oder anderen selbst hergestellten Lebensmitteln nicht die Hauptaktivität des Geschäfts darstellen darf, sondern eher eine Nebentätigkeit neben dem Verkauf anderer Waren oder Dienstleistungen.

Es geht es darum, ob die Tätigkeit in den Rahmen eines handwerklichen Betriebs fällt, der einen Meisterbrief erfordern würde, oder ob sie als kleingewerbliche oder hobbyistische Tätigkeit eingestuft werden kann, für die diese Anforderung nicht gilt.

Um sicherzustellen, dass man die rechtlichen Rahmenbedingungen einhält, ist es ratsam, sich bei der zuständigen Kammer (z.B. Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) und/oder dem Gesundheitsamt zu informieren. Dort erhält man Auskunft darüber, welche spezifischen Regelungen und eventuellen Einschränkungen für das geplante Geschäftsvorhaben gelten. Insbesondere bei der Eröffnung eines Cafés oder ähnlichen Betriebs, in dem Lebensmittel verkauft werden, ist es wichtig, die Vorschriften genau zu kennen und einzuhalten, um spätere Probleme zu vermeiden.

Mehr dazu findest du auch im Artikel Torten verkaufen ohne Meister.

Potenzielle Einnahmen – Was kann man mit Kuchen verdienen?

Um die potentiellen Einnahmen für den Verkauf von selbstgebackenen Kuchen zu ermitteln, müssen wir zunächst einmal die Materialkosten berechnen. Häufig spricht man hier auch vom Wareneinsatz.

Dazu benötigt man die Rohstoffkosten für alle Zutaten. Wichtig bei der Kostenkalkulation ist die Berücksichtigung der Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer auf Rohstoffkosten

Wenn du den selbstgebackenen Kuchen als Kleinstgewerbe verkaufst, so bist du oftmals noch von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass du für deine verkauften Lebensmittel keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst. Gleichzeitig kannst du aber auch keine Umsatzsteuer geltend machen für Kosten, die anfallen.

In dem folgenden Rechenbeispiel geh ich davon aus, dass du den selbstgebackenen Kuchen als Kleinstgewerbe verkaufst. Somit betrachten wir die Rohstoffkosten als Kosten inklusive Mehrwertsteuer.

Die Rohstoffkosten müssen zunächst einmal normalisiert werden auf die gleiche Einheit wie beispielsweise € pro kg. Ebenso müssen die Mengen der Rezepturen auf eine Gewichtseinheit wie Gramm oder kg normalisiert werden. Im Anschluss kann man die Kosten für die Mengen der einzelnen Rohstoffe aufaddieren. Die Gesamtkosten vom selbstgebackenen Kuchen teilt man dann durch die Anzahl der Kuchenstücke. So erhält man die Kosten pro Stück selbstgebackenen Kuchen.

In unserem Rechenbeispiel teilen wir den selbstgebackenen Käsekuchen durch 12 Stück. Der Käsekuchen hat somit Kosten für die Rohstoffe von knapp 0,93 € pro Stück.

Umsatzsteuer bei Verkaufspreis

Ich nehme mal an, dass wir den Kuchen zu einem Verkaufspreis von 3,50 € pro Stück verkaufen. Da man als Kleinstgewerbe keine Umsatzsteuer abführen muss, bleiben ca. 2,75 € Rohertrag übrig. Für einen vollständigen Kuchen mit 12 Stück ergibt sich somit ein Rohertrag von 12 x 3,07 € = 30,9 €.

Absatz pro Monat

Angenommen wir verkaufen an Wochentagen jeweils 2 Kuchen mit jeweils 12 Stück und am Wochenende (Samstag und Sonntag) 4 Kuchen mit jeweils 12 Stück, dann würden sich bei 20 Wochentagen und 8 Wochenendtagen ca. 72 Kuchen pro Monat ergeben. Bei einem Rohertrag von 30,9 € wären das dann 2.222,7 € pro Monat.

selbstgebackenen Kuchen verkaufen Kosten Kalkulation

Fazit

Natürlich würde man dann nicht nur Käsekuchen verkaufen. Ich gehe in dem Beispiel davon aus, dass andere Kuchen einen ähnlichen Rohertrag abwerfen. Das kann natürlich etwas variieren. Ebenso kann man mit dem Verkaufspreis aber auch variieren.

Wichtig ist, dass man etwaige weitere Betriebskosten auch berücksichtigen muss. So fallen ggf. Kosten für Energie (Strom fürs Backen) und vielleicht eine kleine Miete an. Wenn man eine Miete zahlen muss, dann wird man natürlich nicht nur Kuchen, sondern auch andere Produkte verkaufen, die ebenfalls Umsatz generieren. Mein Fokus in diesem Artikel liegt ja auf den potentiellen Einnahmen nur für selbstgebackenen Kuchen. Selbst wenn noch Betriebskosten von ca. 400 € im Monat anfallen, ergibt sich ein durchaus üppiger Rohertrag. Allerdings sind 72 Kuchen pro Monat auch schon ein erheblicher Absatz. Wenn du Lebensmittel im Hofladen verkaufst, kann der Kuchen eine gute zusätzliche Einnahmequelle sein (siehe auch Kuchen im Hofladen verkaufen). Lediglich den Arbeitsaufwand darf man nicht unterschätzen. Backst du den Kuchen selbst, so fallen zwar keine Personalkosten an, aber auch deine Arbeitszeit muss natürlich vergütet werden.

Wichtig ist, dass du die Kennzeichnungspflicht berücksichtigst. Mehr dazu erfährst du im nächsten Abschnitt.

Preiskalkulation mit der Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach Kosten und Verkaufspreise für eigene Rezepte berechnen. Dazu gibt man lediglich die Zutaten und Mengen in die Software ein. Im Anschluss gibt man noch die Rohstoffkosten mit ein. Es wird automatisch eine Preiskalkulation erstellt. Man bekommt den Wareneinsatz pro Portion (pro Stück) und pro Rezept berechnet. Ebenso können weitere Kostenelemente wie Arbeitsaufwand und Verpackungsmaterial berücksichtigt werden (siehe auch Kuchenverkauf – Preise berechnen). Leg direkt los und berechne die Kosten für deinen selbstgebackenen Kuchen zum Verkaufen.

Kuchen verkaufen im Café - Kalkulation

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Kosten und Preise für deine eigenen Rezepte (z.B. selbstgebackenen Kuchen) berechnen. 

Vorschriften zur Kennzeichnung von selbstgebackenen Kuchen

Den selbstgebackenen Kuchen wirst du in der Regel lose aus der Theke verkaufen. Die Unterscheidung zwischen loser und vorverpackter Ware ist wichtig für die Kennzeichnungsvorschriften. Auf vorverpackten Lebensmitteln ist ein Etikett mit allen Pflichtangaben anzubringen. Dazu gehört in vielen Fällen auch eine Nährwerttabelle. Für lose Ware hingegen reicht es, wenn man die Kunden schriftlich, mündlich oder elektronisch über die Inhaltsstoffe informieren kann. Es ist also ausreichend, wenn du die Inhaltsstoffe von deinem selbstgebackenen Kuchen kennst und diese beispielsweise in Form eines ausgedruckten PDFs hinter der Theke liegen hast. Auf Nachfragen vom Kunden, kannst du das PDF oder den Ordner öffnen und den Kunden informieren.

Zu den Inhaltsstoffen zählen:

Verkaufst du die Kuchen im B2B Geschäft an andere Gewerbe, so bist du zur vollständigen Kennzeichnung in Form von einem Produktdatenblatt als PDF verpflichtet. Sowohl einfache PDF Listen zur Kennzeichnung aber auch Produktdatenblätter können mit der Rezeptrechner Software generiert werden.

Kennzeichnung erstellen mit der Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach die Kennzeichnung für deine selbstgebackenen Kuchen erstellen und als PDF Liste ausdrucken. Nachdem du deine Rezepte (Zutaten und Mengen) in die Software eingegeben hast, kannst du auf Knopfdruck die Etiketten mit den Pflichtangaben generieren. Die Zutatenliste wird sofort sortiert nach Mengenangabe und du bekommst Vorschläge zur Allergenkennzeichnung. Die Kennzeichnung kann als PDF Liste heruntergeladen und ausgedruckt werden. Mehr dazu erfährst du über den Button:

Mehr zum Rezeptrechner Erfahren

Kennzeichnung für selbstgebackenen Kuchen
Verkaufsautomat als Alternative zum Hofladen?

Verkaufsautomat als Alternative zum Hofladen?

Wer einen Hofladen betreibt, kennt das Problem: Wochentags herrscht oft Flaute, während an Wochenenden und Feiertagen der Laden aus allen Nähten platzt. Doch es rentiert sich nicht, ständig Personal vor Ort zu haben. Trotzdem möchten Direktvermarkter ihre frischen Produkte anbieten und die Kunden zufriedenstellen. Hier setzen Verkaufsautomaten an. Diese cleveren Maschinen ermöglichen es, rund um die Uhr frische Waren anzubieten, ohne dass ständiges Personal erforderlich ist. Egal, ob es sich um Bio-Gemüse, hausgemachte Marmeladen oder frische Milch handelt – Verkaufsautomaten bieten eine praktische Lösung für Hofladenbetreiber. Doch wann lohnt sich so ein Verkaufsautomat als Alternative zum Hofladen?

In diesem Artikel rechne ich das für Euch einmal durch und befasse mich mit den Vor- und Nachteilen vom Betrieb eines Verkaufsautomaten als Alternative zum Hofladen.

Zeit & Kosten sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung

Als Direktvermarkter sind Sie zur Kennzeichnung ihrer Lebensmittel gesetzlich verpflichtet. Das gilt sowohl für vorverpackte als auch für lose Ware.

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Direktvermarktern Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung und Nährwertberechnung ihrer Lebensmittel. Dazu gibt man die Rezepte (Zutaten und Mengen) in die Software ein. Im Ergebnis bekommst man Nährwerte pro 100g sowie eine vollständige Lebensmitteletiketten mit allen Pflichtangaben. Die Etiketten können als Bildatei (PNG, JPG) oder PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Kennzeichnung Lebensmittel im Hofladen verkaufen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du im Handumdrehen Lebensmitteletiketten mit allen Pflichtangaben erstellen. Gib dazu lediglich die Zutaten und Mengen deiner Rezepte in die Software ein. 

Kalkulation Hofladen

Um den Vergleich vom Hofladen Betrieb zum Verkaufsautomaten anzustellen, sollten wir uns zunächst einmal mit der Profitabilität vom Hofladen auseinandersetzen. Ich habe hierfür einige Kennzahlen recherchiert und auch einige Annahmen getroffen. Die Zahlen können für den individuellen Betrieb vom Hofladen natürlich stark schwanken. Ich stelle Euch hier aber auch eine Excel Vorlage zur Verfügung, damit ihr eure eigenen Kennzahlen eingeben könnt.

In meinem Rechenbeispiel gehe ich von einem kleinen Hofladen aus, der nicht mehr als 200.000 € pro Jahr erzielt. Als Richtlinie habe ich hierfür die Quelle (https://www.kenndi.de/documents/Broschuere_Hoflaeden.pdf) verwendet.

Um einen Umsatz von 160.000 € pro Jahr zu erzielen, betreibt man den Hofladen vermutlich unter der Woche nur in den Randzeiten (zum Beispiel von 16 – 19 Uhr). Am Samstag wiederum hätte der Hofladen ganztägig von 11-19 Uhr geöffnet.

Das wären dann 104 Verkaufsstunden pro Monat, also ca. eine Vollzeitstelle.

An Wochentagen bin ich von ca. 4 Kunden pro Stunde ausgegangen. Am Wochenende ist vermutlich mehr los. Hier kalkuliere ich mit 7 Kunden pro Stunde.

Demnach besuchen unseren Hofladen als fast 500 Kunden im Monat.

Im Durschnitt gibt jeder Kunde knapp 27 € aus. So erzielen wir einen Jahresumsatz (brutto) von 160.000 €. Nach Abzug der Umsatzsteuer und der Kosten für den Wareneinsatz, bleiben knapp 45.900 € Rohertrag übrig.

Hiervon muss man nun noch die laufenden variablen und Fixkosten abziehen. Zu den laufenden Kosten gehören die Betriebskosten für Energie, Strom, Heizen, Internet, Telefon und Co. Da wir unseren Hofladen auf dem eigenen Gelände betreiben, geh ich nicht davon aus, dass wir eine Miete zahlen müssen. Die Pacht oder die Kosten für den Hof fallen mit und auch ohne Hofladen an. Zu beachten wären noch Personalkosten. Diese darf man nicht außen vor lassen. Auch wenn man selbst häufig im Laden steht, ist das Aufwand, den man sich mit einem Verkaufsautomaten natürlich ersparen kann.

Ich kalkuliere mit 20 € für die Arbeitsstunde.

Hofladen Umsatz und Kosten Rechnung

Was verdient man mit einem Hofladen?

Im Ergebnis lande bei einem zu versteuernden Einkommen (Gewinn vor Steuern) von ca. 17.355€ – 46.000 € pro Jahr.

In Abhängigkeit deiner individuellen Lebensumstände (Steuerklasse, ggf. weiteres Einkommen, Kirchenzugehörigkeit..) wird hierauf ein unterschiedlicher Einkommenssteuersatz angewandt.

Wichtig ist zudem, dass ich hier davon ausgehe, dass du Personal beschäftigst. Wenn du dir selbst einen Stundenlohn als Geschäftsführergehalt auszahlst, dann würde dies dein Einkommen erhöhen und du müsstest auch mehr Einkommenssteuer zahlen.

Es handelt sich hier also wirklich nur um eine einfache Durchschnittskalkulation, die man nutzen kann um die gleiche Rechnung einmal für den Verkaufsautomaten aufzustellen.

Kalkulation Verkaufsautomat

Ich geh in meiner Kalkulation davon aus, dass ein Verkaufsautomat einen geringeren Umsatz abwirft. Das liegt zum einen daran, dass ich vermute, dass weniger Kunden zum Verkaufsautomaten kommen. Einen Wochenendausflug zum Hofladen macht man eher als Kunde als zu einem Automaten, so meine These. Ihr dürft gerne kommentieren und eure eigenen Erfahrungen teilen.

Außerdem geh ich davon aus, dass Kunden am Automaten weniger Geld pro Besuch ausgeben. Während ich im Hofladen mit durchschnittlich 27 € rechne (inklusive Kaffee, Kuchen oder frische Backwaren – siehe auch Brot im Hofladen verkaufen ohne Meister), rechne ich eher nur mit 14 € für den Verkaufsautomaten.

Daraus ergibt sich ein jährlicher Verkaufsautomaten Umsatz von nur knapp 47.000 €. Nach Abzug der Materialkosten bleibt ein Rohertrag von 13.440 € übrig.

Im Gegensatz zum Hofladen fallen bei einem Automaten natürlich deutlich weniger Kosten für den Betrieb an. Vermutlich braucht man ein wenig Strom und ein paar Arbeitsstunden fallen an für das Auffüllen vom Automaten. Wird hierfür ein(e) Mitarbeiter(in) beauftragt, dann müssen die Kosten berücksichtigt werden wie im Rechenbeispiel. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine Vollzeitstelle. Unterm Strich bleibt in diesem Falle ein zu versteuerndes Einkommen von 7.400 – 13.400 € pro Jahr.

Beispiel Rechnung Verkaufsautomat für Hofladen

Nährwertkennzeichnung erstellen mit dem Rezeptrechner

Verkaufst du vorverpackte Lebensmittel, dann bist du zur Lebensmittelkennzeichnung verpflichtet. Auf die Verpackung muss ein Etikett mit diversen Pflichtangaben. Wer ausschließlich im lokalen Umfeld Lebensmittel verkaufst, ist unter Umständen noch von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung befreit. In diesem Falle geht man davon aus, dass die Kunden sich über Nährwerte und Inhaltsstoffe bei den Mitarbeitern im Laden informieren können. Bei einem Verkaufsautomaten hingegen ist das nicht möglich.

Mit der Rezeptrechner Software kannst du viel Zeit und Kosten sparen bei der Nährwertberechnung. Das ist gemäß LMIV auch erlaubt. Bei uns bekommst du automatisch auch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel. Du musst lediglich deine Rezepte (Zutaten und Mengen) in die Software eingeben. Im Ergebnis bekommst du Nährwerte pro 100g, pro Portion und pro Rezept. Du kannst zudem auch direkt die Nährwerttabelle herunterladen und ausdrucken.

Nährwerttabelle Hofladen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du viel Zeit und Kosten sparen bei der Nährwertberechnung für deinen Hofladen oder Verkaufsautomaten. Zudem kannst du die Nährwerttabelle automatisch als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen und ausdrucken. 

Fazit: Lohnt sich ein Verkaufsautomat als Alternative zum Hofladen?

In der Regel sollte man davon ausgehen, dass man mit einem Verkaufsautomaten nicht den gleichen Umsatz erzielt wie mit einem Hofladen. Das Kundenerlebnis ist ein anderes. Während sich ein Hofladen Besuch auch als Wochenend-Ausflug anbietet, handelt es sich beim Besuch vom Verkaufsautomaten wohl eher um eine Erledigung. Entsprechend geben die Kunden weniger aus am Automaten. Dies führt zu einem Unterschied im Rohertrag von knapp 30.000 € pro Jahr.

Wenn man selbst den Hofladen betreibt, so fallen keine Personalkosten an. Aber dennoch muss die eigene Arbeitskraft eingesetzt werden und man kann in der Zeit nichts anderes tun. Ein Verkaufsautomat kann hier wirtschaftlich Sinn machen um beispielsweise die Wochentage zu entlasten. Da unter der Woche davon auszugehen ist, dass die Kunden tendenziell nur „Besorgungen“ machen, kann der Verkaufsautomat als Ersatz für Öffnungszeiten im Hofladen dienen. Die gesparte Zeit kann man wiederum am Samstag und ggf. auch Sonntag in den Hofladen Betrieb investieren, da dies die umsatzstärksten Tage sind. E

Ergänzend kann man den Hofladen an schönen Sommertagen auch am Freitag Nachmittag noch öffnen.

Zu guter letzt bietet der Hofladen auch noch den Vorteil, dass man den Standort flexibel wählen kann. So kann man beispielsweise eine Fläche pachten mit viel Kundenfrequenz und dadurch den Umsatz steigern. Dann wird zwar eine monatliche Miete oder Pacht fällig, aber unter Umständen steigert dies die Aufmerksamkeit und zieht wiederum auch mehr Kunden für den Hofladen an. Wichtig ist bei der Standortwahl, dass man den Automaten regelmäßig auffüllen muss und somit nicht zu große Entfernungen in Kauf nehmen sollte.

Auch wenn der Verkaufsautomat nicht den gleichen Umsatz generieren wird wie ein Hofladen, hat dieser dennoch einige Vorteil:

Vorteile vom Verkaufsautomaten

  • Rund um die Uhr Verfügbarkeit: Verkaufsautomaten ermöglichen es den Kunden, Produkte jederzeit und an jedem Ort zu kaufen.
  • Geringer Personalaufwand: Im Vergleich zu traditionellen Geschäften entfallen Kosten für Personal, was die Betriebskosten senkt.
  • Effizienz: Automaten können gleichzeitig mehrere Kunden bedienen, was lange Warteschlangen vermeidet und den Verkaufsprozess beschleunigt.

Nachteile von Verkaufsautomaten

  • Begrenzte Produktauswahl: Aufgrund der begrenzten Lagerkapazität können Verkaufsautomaten nicht das gleiche Produktangebot wie traditionelle Geschäfte bieten. (Kuchenverkauf fällt weg, Verkauf von Café fällt weg). Mehr zum Thema Kuchen im Hofladen verkaufen, findest du auch in diesem Artikel.
  • Technische Probleme: Automaten können anfällig für technische Probleme sein, die zu Betriebsunterbrechungen führen können.
  • Kundeninteraktion: Der persönliche Kontakt und die Beratung durch Verkaufspersonal fehlen, was für einige Kunden nachteilig sein kann.

Eine andere Möglichkeit um den Umsatz zu erhöhen, wäre es übrigens, die Lebensmittel online zu verkaufen. Was du dabei beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel: Lebensmittel online verkaufen.

Kuchen verkaufen

Kuchen verkaufen

Kuchen verkaufen – das solltest du beachten

Wer liebt sie nicht, die duftenden Kuchen und süßen Leckereien, die frisch aus dem Ofen kommen? Du backst gerne und spielst mit dem Gedanken ein Café zu eröffnen oder deinen Kuchen andersweitig zu verkaufen? Selbstgebackene Köstlichkeiten sind nicht nur eine Gaumenfreude, sondern können auch zu einer lukrativen Einnahmequelle werden. Ob für besondere Anlässe, den lokalen Markt oder im eigenen Café, der Kuchenverkauf bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten. In diesem Artikel setze ich mich mit einigen Aspekten auseinander, die du beim Start deines Kuchenverkauf Gewerbes beachten solltest. Betrachte dies als Inspiration bzw. Tipps und Tricks. Ich selbst (Tina) betreibe seit diversen Jahren erfolgreich ein Nebengewerbe und habe selbst einmal mit den ganz grundsätzlichen Fragestellungen angefangen.

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Egal ob du den Kuchen als lose Ware im Café, für Anlässe im B2B Geschäft oder verpackt online verkaufen möchtest, in jedem Falle solltest du die LMIV beachten. Demnach müssen deine Lebensmittel gekennzeichnet sein. Je nachdem, ob es sich um vorverpackte oder Lebensmittel handelt, variiert die Kennzeichnungspflicht ein wenig. Wichtig ist jedoch, dass du definitiv immer Allergene und Zusatzstoffe und die Inhaltsstoffe kennzeichnest. Mit der Rezeptrechner Software helfen wir viel Zeit und Kosten bei der Kennzeichnung zu sparen. Wir fokussieren uns dabei insbesondere auf die kleinen Betriebe. Gleichzeitig bekommst du mit der Software ein Programm zur Rezeptverwaltung um Rezeptblätter für die Produktion jederzeit auszudrucken. Du kannst direkt online einen Zugang erwerben und noch heute loslegen!

Kuchenverkauf Programm

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach die Produktkennzeichnung für deine Rezepte generieren. Diese kannst du im Anschluss als PDF oder Bilddatei herunterladen und auf kleinen Kärtchen oder in Papierform (für das B2B Geschäft) an deine Kunden weitergeben. 

Welche rechtlichen Aspekte muss ich beachten, um Kuchen zu verkaufen?

Wenn du in Deutschland Backwaren professionell verkaufen möchtest, musst du viele Vorschriften beachten, insbesondere im Hinblick auf die Lebensmittelhygiene und Kennzeichnung. Einige grundlegende Schritte und Vorschriften sind:

Gewerbeanmeldung

Wenn du in Deutschland ein Gewerbe für den Verkauf von Kuchen und Backwaren anmelden möchtest, sind folgende Schritte und Überlegungen wichtig:

Zuständiges Gewerbeamt: Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Dort erhältst du das notwendige Formular zur Gewerbeanmeldung, welches du ausfüllen und einreichen musst.

Gewerbeform: Es gibt unterschiedliche Gewerbeformen. Für den Anfang könnte ein Einzelunternehmen passend sein, da es die einfachste und unkomplizierteste Form ist. Wenn du planst, mit jemandem zusammenzuarbeiten, könntest du auch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in Erwägung ziehen. Sollte das Geschäft größer werden, könnten auch andere Rechtsformen wie die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) relevant werden.

Gewerbeschein: Nach der Anmeldung erhältst du einen Gewerbeschein. Dieser Schein berechtigt dich zum Betreiben des Gewerbes. Es kann eine Gebühr für die Anmeldung anfallen, die je nach Gemeinde variieren kann.

Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt. Du wirst dann vom Finanzamt kontaktiert, um einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Dadurch wird entschieden, ob du Umsatzsteuer abführen musst und wie die steuerliche Behandlung deines Gewerbes aussehen wird.

Weitere Pflichten: Nach der Gewerbeanmeldung gibt es weitere Pflichten wie z.B. die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft oder die Anmeldung bei der Handwerksrolle (falls es als Handwerk gilt).

Zusammenfassend ist es wichtig, sich vor der Gewerbeanmeldung gut zu informieren und eventuell professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte abzudecken.

Hygiene Schulung

Nach dem Lebensmittelhygienegesetz ist jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, dazu verpflichtet, eine Schulung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu absolvieren. Dort wirst du auch noch einmal im Bezug auf die persönliche Hygiene geschult. Du solltest immer saubere Arbeitskleidung tragen, regelmäßig die Hände waschen und lange Haare zurückbinden. Schmuck sollte während der Arbeit nicht getragen werden. Abgesehen davon wird man dir das HACCP Konzept vorstellen. HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Point-Konzept (HACCP). Das ist ein Instrument zur Identifzierung von gesundheitlichen Risiken bei der Herstellung von Lebensmitteln und zur Festlegung von Maßnahmen zur Verhinderung dieser Risiken. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, ein solches Konzept zu entwickeln und umzusetzen. Du solltest einen Plan zur Reinigung und Desinfektion haben, wie und wann du welche Arbeitsgeräte und -flächen reinigst und desinfizierst. Dies hilft dabei, Kreuzkontaminationen und das Wachstum von Krankheitserregern zu verhindern. Es ist wichtig, dass die Räumlichkeiten, in denen du backst, den Hygienevorschriften entsprechen. Das betrifft nicht nur die Sauberkeit, sondern auch die Ausstattung. Die Böden, Wände und Decken sollten leicht zu reinigen sein. Ausreichende Lüftung und ausreichend Waschbecken sind ebenfalls erforderlich.  Achte darauf, nur einwandfreie Rohstoffe zu verwenden und diese richtig zu lagern. Beispielsweise sollten rohe Eier immer getrennt von anderen Lebensmitteln gelagert werden.

Lebensmittelkennzeichnung

Alle Backwaren, die du verkaufst, müssen richtig gekennzeichnet sein. Sofern du den Kuchen in loser Form verkaufst, ist die Angabe der Inhaltsstoffe (Zutatenverzeichnis und Allergene bzw. Zusatzstoffe) gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtend anzugeben (siehe auch LMIV – Allergene). Verkaufst du den Kuchen oder Kekse vorverpackt in einem Café oder einer Bäckerei, so wird ein vollständiges Lebensmitteletikett mit weiteren Pflichtangaben (z.B. Nährwertkennzeichnung) erforderlich. Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Lebensmittelkennzeichnung sowohl für verpackte als auch lose Lebensmittel generieren.

Mehr zum Thema Lebensmittelkennzeichnung für Kuchen findest du auch in den folgenden Artikeln:

Lebensmittelüberwachung

Dein Betrieb fällt unter die Lebensmittelüberwachung. Das bedeutet, dass das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt deinen Betrieb regelmäßig kontrollieren wird.

Versicherung

Es könnte auch sinnvoll sein, über eine Betriebs- oder Produkt-Haftpflichtversicherung nachzudenken, um dich gegen eventuelle Ansprüche von Kunden zu schützen.

Denke daran, dass die genauen Anforderungen und Vorschriften von Bundesland zu Bundesland variieren können. Es ist also empfehlenswert, sich vor Ort genauer zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Es gibt in vielen Regionen auch Handelskammern oder Handwerkskammern, die Unterstützung bieten können.

Beratung

Es ist ratsam, vor der Anmeldung eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Hierfür könnten folgende Anlaufstellen hilfreich sein:

    • Industrie- und Handelskammer (IHK): Hier erhältst du Informationen zu den Formalitäten der Gewerbeanmeldung, aber auch zu anderen für dich relevanten Themen wie z.B. dem Lebensmittelrecht.
    • Handwerkskammer: Wenn das Backen als handwerkliche Tätigkeit eingestuft wird, könnte die Handwerkskammer die richtige Anlaufstelle sein.
    • Steuerberater: Ein Steuerberater kann dich insbesondere in steuerlichen Fragen beraten, z.B. welche Steuervorteile du nutzen kannst oder wie du deine Buchführung aufsetzen solltest.
    • Gründerzentren oder Existenzgründernetzwerke: Viele Städte und Regionen bieten spezielle Anlaufstellen für Gründer an, wo man Hilfestellungen zu verschiedenen Aspekten der Unternehmensgründung erhält.

Darf man Kuchen auch ohne Meister verkaufen?

Die Regelung, auf die sich diese Frage bezieht, findet man im deutschen Handwerksrecht. Es gibt eine Liste von Handwerksberufen, die als zulassungspflichtig gelten. Um einen solchen Betrieb selbstständig zu führen, ist normalerweise der Meisterbrief in dem jeweiligen Handwerk erforderlich. Der Bäcker gehört zu diesen zulassungspflichtigen Handwerksberufen.

Das bedeutet: Wenn du eine Bäckerei eröffnen möchtest, in der du Kuchen und andere Backwaren herstellst und verkaufst, dann benötigst du normalerweise den Meisterbrief im Bäckerhandwerk oder du musst jemanden beschäftigen, der diesen Meistertitel besitzt.

Allerdings gibt es hierbei einige Ausnahmen und Besonderheiten:

  • Kleingewerbe bzw. „handwerksähnliche Betriebe“: Nicht jede Tätigkeit, die handwerkliche Fähigkeiten erfordert, fällt automatisch unter die zulassungspflichtigen Handwerke. Wenn du beispielsweise nur gelegentlich und in kleinem Umfang Kuchen herstellst und verkaufst, könntest du unter Umständen als handwerksähnlicher Betrieb gelten und bräuchtest keinen Meisterbrief.
  • Verkauf von fremdhergestellten Produkten: Wenn du Kuchen und Backwaren nicht selbst herstellst, sondern lediglich verkaufst (z.B. in einem Café), dann benötigst du keinen Meisterbrief.
  • Ausnahmegenehmigungen: In bestimmten Fällen kann die Handwerkskammer Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn z.B. ausreichend berufliche Erfahrung vorliegt.
  • Reform des Handwerksrechts: Es gab in den letzten Jahren Diskussionen und Überlegungen zur Reform des Handwerksrechts und zur Abschaffung oder Anpassung der Meisterpflicht in bestimmten Berufen. Es ist daher sinnvoll, sich aktuell bei der zuständigen Handwerkskammer oder einem Rechtsanwalt zu informieren, wie der aktuelle Stand ist.

Wenn du also vorhast, in größerem Umfang Kuchen und Backwaren herzustellen und zu verkaufen, solltest du dich unbedingt bei der zuständigen Handwerkskammer informieren und beraten lassen.

Wo kann ich Kuchen verkaufen?

Beim Verkauf von Kuchen und Backwaren gibt es unterschiedliche Verkaufsorte bzw. Anlässe, die jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile haben. Hier findest du einige Optionen. Jede dieser Optionen hat Vor- und Nachteile. Deine Vertriebsstrategie sollte sich zunächst an deinen Fähigkeiten und Ressourcen orientieren. Überlege dir, wie du schnell und einfach ohne riesige Anfangsinvestitionen starten kannst. Später, wenn dein Gewerbe gut anläuft, kannst du andere Verkaufsorte ausprobieren.

Wochenmärkte

Der Verkauf von Kuchen auf dem Wochenmarkt kann eine großartige Möglichkeit sein, direkt mit Kunden in Kontakt zu treten und wertvolles Feedback zu erhalten.

    • Vorteile:
      • Direkter Kontakt zu Kunden und schnelles Feedback.
      • Oftmals eine loyale Kundenbasis, die regelmäßig den Markt besucht.
      • Geringere Anfangsinvestitionen im Vergleich zu einem festen Laden.
    • Nachteile:
      • Wetterabhängig.
      • Man muss jeden Markttag Auf- und Abbau betreiben.
      • Standgebühren.

Über Kostproben kannst du die Kunden an deinen Stand locken. Eine freundliche Interaktion und das Sammeln von Feedback helfen dabei, eine treue Stammkundschaft aufzubauen und das Angebot kontinuierlich zu verbessern

Kuchen verkaufen Wochenmarkt

Eigener Laden oder Café

Wenn du überlegst, ein eigenes Café zu eröffnen, solltest du im Vorwege eine gründliche Marktforschung in der gewünschten Region durchführen, um Bedarf und Konkurrenz zu verstehen. Außerdem solltest du dir ein klares und einzigartiges Konzept für das Café überlegen, welches sich von anderen abhebt. Wichtig ist zudem (bevor größere Investitionen getätigt werden), Feedback von potenziellen Kunden einzuholen, vielleicht durch einen Pop-up-Verkauf oder Probeverkostungen.

    • Vorteile:
      • Ständige Präsenz an einem festen Ort.
      • Möglichkeit, ein Ambiente zu schaffen und zusätzliche Produkte wie Kaffee zu verkaufen.
      • Potenziell höherer Gewinn durch direkten Verkauf.
    • Nachteile:
      • Hohe Anfangsinvestitionen für Miete, Einrichtung etc.
      • Fixkosten wie Miete, Strom, Wasser.
      • Notwendigkeit, regelmäßige Öffnungszeiten zu gewährleisten.
Kuchenverkauf Café

Online-Shop

Wenn du überlegst, deinen Kuchen in einem Online Shop zu verkaufen, solltest du dir auf jeden Fall die Logistik überlegen. Insbesondere beim Versand von frischen Produkten gibt es einiges zu durchdenken. Des Weiteren sollte man eine ansprechende und benutzerfreundliche Website mit klaren Produktbeschreibungen und Bildern erstellen. Und schließlich ist es wichtig, eine effektive Online-Marketing-Strategie zu entwickeln, um die Zielgruppe anzusprechen und den Shop bekannt zu machen. Denn nur weil du deinen Online Shop irgendwann live schaltest, wird dies nicht sofort dazu führen, dass jemand auch vorbeischaut.

    • Vorteile:
      • Erreichbarkeit für ein breites Publikum.
      • Flexibilität in der Produktion (z.B. auf Bestellung).
      • Möglichkeit, durch gute Online-Marketing-Strategien schnell bekannt zu werden.
    • Nachteile:
      • Logistische Herausforderungen (Versand von frischen Produkten).
      • Hohe Konkurrenz im Online-Bereich.
      • Notwendigkeit, sich mit E-Commerce, Datenschutz usw. auseinanderzusetzen.

Mehr zum Thema Lebensmittel online verkaufen findest du auch in diesem Artikel. 

Was sollte man beachten, wenn man online Kuchen verkaufen möchte?

Veranstaltungen oder Festivals

Um die passenden Festivals für den Kuchenverkauf zu finden, sollte man zunächst die eigene Zielgruppe definieren und entsprechend online nach geeigneten Festivals suchen. Es ist hilfreich, einige dieser Festivals persönlich zu besuchen, um einen Eindruck von Besuchern und Atmosphäre zu bekommen, und sich mit anderen Verkäufern auszutauschen. Schließlich sollte man Kosten, Anforderungen und potenzielle Einnahmen abwägen, bevor man sich für eine Teilnahme entscheidet.

    • Vorteile:
      • Großes Publikum an einem Ort.
      • Möglichkeit, das Produkt einem breiten Publikum vorzustellen.
      • Oftmals höhere Verkaufszahlen in kurzer Zeit.
    • Nachteile:
      • Oftmals hohe Standgebühren.
      • Unvorhersehbare Verkaufszahlen (z.B. wetterabhängig).
      • Großer Konkurrenzdruck durch andere Anbieter.
Kuchen verkaufen mobiler Foodtruck

Catering oder Sonderbestellungen für Events

Beim Catering wird es enorm wichtig sein, die ersten Kunden zu gewinnen. Hier kann Networking und die Präsenz auf Veranstaltungen helfen. Du könntest zum Beispiel eine lokale Hochzeitsmesse besuchen oder dort einen kleinen Messestand öffnen. Sobald die ersten Kunden zufrieden sind, hilft Mundpropaganda und Empfehlungen dich bekannter zu machen. Auch eine gute Internetseite mit entsprechender Präsenz und einer Angebotsliste kann helfen. Zudem solltest du dir überlegen, Kunden Testimonials einzusammeln und diese auf deiner Internetseite zu veröffentlichen. 

    • Vorteile:
      • Oft hohe Bestellmengen.
      • Möglichkeit, sich auf spezielle Kundenwünsche einzustellen.
      • Vorhersehbarkeit der Verkaufszahlen.
    • Nachteile:
      • Notwendigkeit, großen Mengen auf einmal zu produzieren.
      • Mögliche logistische Herausforderungen.
      • Eventuell hoher Druck, da es oft um spezielle Anlässe wie Hochzeiten geht.

 

Kennzeichnung Kuchenverkauf Vorschriften Verein

Kooperation mit anderen Geschäften (z.B. Restaurants, Cafés, Delikatessengeschäften)

Überlege dir, welche Geschäfts oder welcher Einzelhandel von einem erweiterten Kuchenangebot profitiert. So kann es beispielsweise sein, dass ein lokales Café sich auf den Kaffee selbst fokussiert und den Kuchen lieber extern zukauft. Sprich mit verschiedenen Betreibern und frage nach, ob Sie daran Interesse hätten.

    • Vorteile:
      • Geringeres Risiko, da man nicht direkt verkauft.
      • Möglichkeit, von der Bekanntheit und Kundschaft des Geschäftspartners zu profitieren.
      • Regelmäßige Bestellungen möglich.
    • Nachteile:
      • Oftmals geringere Gewinnmargen.
      • Abhängigkeit von einem oder wenigen Geschäftspartnern.
      • Mögliche Qualitätsanforderungen oder Produktanpassungen.

 

Preiskalkulation beim Kuchenverkauf

Bei der Preiskalkulation für den Kuchenverkauf gibt es mehrere Faktoren, die berücksichtigt werden sollten:

  • Direkte Kosten: Hierzu gehören alle direkten Ausgaben für die Herstellung des Kuchens, wie Zutaten, Verpackungsmaterial und eventuelle Zusatzstoffe.
  • Indirekte Kosten: Dies umfasst Kosten, die nicht direkt mit der Herstellung des einzelnen Kuchens verbunden sind, aber trotzdem anfallen, z.B. Miete für Geschäftsräume, Strom, Wasser, Ausrüstung, Marketing, Lizenzgebühren und Versicherungen.
  • Arbeitskosten: Berücksichtige den Zeitaufwand für das Backen, Dekorieren, Verpacken und eventuell für die Lieferung. Denke daran, nicht nur den Mindestlohn, sondern einen angemessenen Stundenlohn für deine Arbeit und die deiner Mitarbeiter einzuplanen.
  • Gewinnmarge: Oben auf die Summe der Kosten sollte eine Gewinnmarge hinzugefügt werden, damit das Geschäft rentabel ist und wachsen kann.
  • Marktpreise: Untersuche die Preise der Konkurrenz. Du möchtest wettbewerbsfähig bleiben, aber gleichzeitig auch nicht unter Wert verkaufen.
  • Besonderheiten des Produkts: Wenn dein Kuchen einzigartige Eigenschaften hat, wie z.B. Bio-Zutaten, eine besondere handwerkliche Fertigkeit oder ein exklusives Design, kann das den Preis beeinflussen.
  • Zielgruppe: Die Zahlungsbereitschaft kann je nach Zielgruppe variieren. Ein Gourmet-Kuchen kann zu einem höheren Preis verkauft werden als ein Standardkuchen.
  • Mengenrabatte: Wenn du größere Mengen verkaufst, z.B. für Großveranstaltungen oder Catering, könnte ein Mengenrabatt angebracht sein.
  • Saisonale Schwankungen: Zu bestimmten Zeiten, wie Feiertagen oder besonderen Anlässen, kann die Nachfrage und somit auch der Preis variieren.

Zusammengefasst: Bei der Preiskalkulation ist es wichtig, alle Kosten genau zu berücksichtigen, einen angemessenen Gewinn einzuplanen und den Preis im Kontext des Marktes und der spezifischen Eigenschaften des Produkts zu setzen (siehe auch Kuchenverkauf – Preise berechnen).

Kuchenverkauf: Preise berechnen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du auch die Kosten und Preise für deine Kuchen Rezepte einzeln berechnen. Du gibst dazu die Rohstoffpreise ein und bekommst im Ergebnis die Kosten für den Wareneinsatz pro 100g, pro Stück oder pro Rezept. Darüber hinaus kannst du auch weitere Kosten für Arbeitsaufwand und Verpackungsmaterial berücksichtigen und eine Gewinnmarge einkalkulieren. Am Ende gibt’s im Ergebnis einen Verkaufspreis für deinen Kuchen. Wir arbeiten auch bereits an einer Lösung für Catering Betriebe um eine vollständige Angebotskalkulation durchzuführen. 

Kuchen verkaufen | Preise berechnen
Kuchenverkauf Verein Vorschriften

Kuchenverkauf Verein Vorschriften

In einem anderen Artikel habe ich mich bereits ausführlich mit der Frage beschäftigt, was es zu beachten gilt, wenn man selbstgemachten Kuchen verkaufen möchte. In diesem Artikel geht es insbesondere um den Kuchenverkauf als Verein. Beim Verkauf von Kuchen in Vereinen sind verschiedene Vorschriften zu beachten, auch wenn manche Vereine glauben, dass sie von diesen Regelungen ausgenommen sind. In Deutschland gilt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die auch für Vereine relevant ist. Diese Verordnung regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich der Angabe von Nährwerten, Allergenen und Zusatzstoffen. Vereine sollten sich bewusst sein, dass sie nicht automatisch von diesen Vorschriften ausgenommen sind. Es gibt zwar gewisse Interpretationsspielräume, aber die Einhaltung der LMIV ist wichtig, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Welche Vorschriften wann auch für einen Verein gelten, erkläre ich in diesem Artikel anhand vom Beispiel Kuchenverkauf. Mehr zum Thema selbstgebackenen Kuchen verkaufen ohne Meister findest du in diesem Artikel. 

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung und Nährwertberechnung. Wir fokussieren uns dabei insbesondere auf die kleineren Betriebe (und auch Vereine), die keine komplexe Warenwirschaftssystem benötigen. Nutzer können schnell und einfach Rezepte in das Programm eingeben. Es erfolgt automatisch die Nährwertberechnung pro 100g, pro Portion und pro Rezept. Rezeptrechner PRO Business Nutzer können zudem im Anschluss Etiketten mit vollständiger Kennzeichnung für verpackte Lebensmittel erstellen und selbst ausdrucken. Man bekommt Vorschläge zur Allergenkennzeichnung und die Zutatenliste wird automatisch in der richtigen Reihenfolge generiert. Das eignet sich auch beispielsweise für den Kuchenverkauf im Verein.

Kennzeichnung für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelbetriebe aber auch Vereine die Kennzeichnung ihrer Lebensmittel vornehmen (z.B. auch für den Kuchenverkauf).

Kuchenverkauf im Verein: Welche Vorschriften gelten?

Kuchenverkauf im Verein – für viele eine verlockende Idee, um die Vereinskasse aufzubessern oder um einfach gemeinsam eine gute Zeit zu haben. Doch was viele nicht wissen: Auch solche Veranstaltungen unterliegen bestimmten Vorschriften. Einige Vereine könnten versucht sein zu glauben, dass gewisse Regeln nicht für sie gelten. Die Lebensmittelinformationsverordnung wird nicht konkrete im Bezug auf Vereine. Grundsätzliche richtet sich die LMIV an Lebensmittelunternehmer.

Der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln wie z. B. der Verkauf von Lebensmitteln (etwa ein Kuchenverkauf) bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten fällt nicht unbedingt in den Anwendungsbereich der Lebensmittelinformationsverordnung. Letztlich gibt es hier jedoch Interpretationsspielraum. Es wird empfohlen mit den lokalen Behörden Rücksprache zu halten.

Abgesehen vom rechtlichen Aspekt, gibt es aber auch noch einen Qualitätsaspekt. Für viele Verbraucher ist die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe enorm wichtig (z.B. Allergiker). Selbst wenn also keine gesetzliche Verpflichtung besteht, empfehlen wir auch Vereinen, Lebensmittel (wie beispielsweise beim Kuchenverkauf) zu kennzeichnen.

Gründe, die Lebensmittelkennzeichnung auch als Verein beim Kuchenverkauf zu beachten

Die LMIV ist nicht nur ein bürokratisches Konstrukt, sondern hat klare Ziele: Sie soll die Verbraucher schützen und sicherstellen, dass sie genaue und verlässliche Informationen über die Lebensmittel erhalten, die sie konsumieren. Dies gilt unabhängig davon, ob die Lebensmittel von einem großen Lebensmittelunternehmen oder einem gemeinnützigen Verein verkauft werden. Hier sind einige Gründe, warum Vereine die LMIV beachten sollten:

  • Verbraucherschutz: Die LMIV stellt sicher, dass die Verbraucher genaue Informationen über Lebensmittel, einschließlich möglicher Allergene, erhalten. Dies ist entscheidend, um Menschen mit Lebensmittelallergien zu schützen.
  • Ruf und Vertrauen: Die Einhaltung von Lebensmittelvorschriften zeigt Verantwortung und Professionalität. Dies kann das Vertrauen der Mitglieder und Kunden stärken.
  • Qualitätssicherung: Die LMIV hilft sicherzustellen, dass Lebensmittel in hygienischen Bedingungen hergestellt und gelagert werden, was die Qualität und Sicherheit der Produkte gewährleistet.
Kennzeichnung Kuchenverkauf Vorschriften Verein

Diese Aspekte solltest du beim Kuchenverkauf beachten

Die Kennzeichnung gemäß LMIV der Lebensmittel gehört also zu den wichtigsten Vorschriften auch für den Kuchenverkauf im Verein. Hierzu noch einmal die wichtigsten Angaben:

  • Kennzeichnung: Stelle sicher, dass die Produkte ordnungsgemäß mit Inhaltsstoffen gekennzeichnet sind, einschließlich des Verkaufspreises.
    • Zutatenliste & Inhaltsstoffe: Die Zutaten und Inhaltsstoffe vom Kuchen sollte der Reihenfolge nach absteigend nach Menge aufgelistet werden (siehe auch Zutatenliste Kuchenverkauf).
    • QUID Angabe: Zur Kennzeichnung gehört auch die QUID Angabe. Dabei handelt es sich um den Prozentsatz, der für bestimmte Zutaten angegeben werden muss. Mehr dazu auch unter QUID Regelung.
    • Allergene: Allergene sollten innerhalb der Zutatenliste fett gekennzeichnet oder in einer anderen Schriftform hervorgehoben werden (siehe auch Allergene Kuchenverkauf).

Neben der LMIV gibt es weitere Aspekte, die Vereine beim Kuchenverkauf beachten sollten:

  • Hygiene: Die Lebensmittelhygienevorschriften sollten immer beachtet werden, um die Sicherheit der Lebensmittel und der Verbraucher zu gewährleisten.
  • Verkaufsraum: Der Ort, an dem die Lebensmittel verkauft werden, sollte sauber und einladend sein.
  • Genehmigungen: Informiere dich über lokale Vorschriften und Genehmigungen, die möglicherweise erforderlich sind, um Lebensmittel zu verkaufen.

Kuchenverkauf | Verein Vorschriften – nach Bundesland –

Wir haben uns die einzelnen Bundesländer noch etwas genauer angeschaut im Hinblick auf die Vorschriften für einen Verein bezüglich dem Verkauf von Lebensmitteln (z.B. Kuchenverkauf). So wirklich viel findet man dazu leider nicht, aber hier einmal die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.

  • Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gelten für Vereine ähnliche Vorschriften wie für gewerbliche Lebensmittelunternehmen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen für Veranstaltungen mit begrenztem Umfang, bei denen die LMIV nicht unbedingt angewendet wird. Diese Ausnahmen könnten für kleine Vereinsveranstaltungen gelten.
  • Bayern: Auch in Bayern gelten für Vereine ähnliche Regeln wie für gewerbliche Lebensmittelunternehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen für „gelegentliche“ Veranstaltungen von Vereinen. Diese Ausnahmen könnten bei kleinen Vereinsveranstaltungen Anwendung finden.
  • Berlin: Berlin hat spezifische Regelungen für gemeinnützige Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel verkauft werden. Die LMIV kann in einigen Fällen nicht so streng angewendet werden wie für gewerbliche Betriebe. Die genauen Bedingungen sollten vor der Veranstaltung mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
  • Brandenburg: Auch in Brandenburg gibt es Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel verkauft werden. Diese Ausnahmen könnten bei kleinen Vereinsveranstaltungen gelten.
  • Bremen: Bremen folgt im Allgemeinen den Vorschriften der LMIV, aber es könnte einen gewissen Spielraum für kleine Vereinsveranstaltungen geben. Die genauen Bedingungen sollten vor der Veranstaltung mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
  • Hamburg: In Hamburg gelten im Wesentlichen die Bestimmungen der LMIV, jedoch gibt es gewisse Ausnahmen für „gelegentliche, gemeinnützige Veranstaltungen“. Diese könnten für Vereinsveranstaltungen in Betracht gezogen werden.
  • Hessen: Hessen hat ähnlich wie andere Bundesländer Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen, die Lebensmittel verkaufen. Die genauen Regeln sollten vor der Veranstaltung mit den Behörden geklärt werden.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Auch in Mecklenburg-Vorpommern könnten Ausnahmen für gemeinnützige Vereinsveranstaltungen gelten, aber die genauen Regeln sollten vorher abgeklärt werden.
  • Niedersachsen: Niedersachsen hat spezifische Regelungen für Vereine und deren Lebensmittelverkauf. Es ist wichtig, diese Regeln im Voraus zu überprüfen.
  • Nordrhein-Westfalen: NRW hat ähnliche Regelungen wie andere Bundesländer und kann Ausnahmen für Vereine haben. Diese sollten jedoch vor der Veranstaltung mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
  • Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz könnte ähnliche Ausnahmen wie andere Bundesländer für Vereinsveranstaltungen haben. Die Einzelheiten sollten im Vorfeld geklärt werden.
  • Saarland: Im Saarland könnten Ausnahmen für „gelegentliche Vereinsveranstaltungen“ gelten. Die genauen Regelungen sollten mit den Behörden abgestimmt werden.
  • Sachsen: Sachsen hat spezifische Regelungen für Vereine, die Lebensmittel verkaufen. Es ist wichtig, diese im Voraus zu überprüfen.
  • Sachsen-Anhalt: Auch Sachsen-Anhalt kann Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen haben, die Lebensmittel verkaufen. Die genauen Bedingungen sollten vorher mit den Behörden geklärt werden.
  • Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein gelten die Bestimmungen der LMIV, aber es könnte gewisse Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen geben. Die Einzelheiten sollten im Voraus abgeklärt werden.
  • Thüringen: Auch Thüringen könnte Ausnahmen für gemeinnützige Vereinsveranstaltungen haben. Die genauen Regelungen sollten vor der Veranstaltung mit den Behörden geklärt werden.

Grundsätzlich ist also die Frequenz entscheidend. Handelt es sich beispielsweise nur um ein Vereinsfest, Dorffest, Schulfest oder Straßenfest, so werden viele Behörden vermutlich noch ein Auge zudrücken.

Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn es sich um ein wiederkehrendes Event handelt. Stellt der Verein beispielsweise regelmäßig Gerichte oder Mahlzeiten für eine Kita oder ein Seniorenheim zur Verfügung, so unterliegt dieser Verein der Kennzeichnungspflicht. Das gleiche gilt, wenn verpackte Lebensmittel in einem kleinen Laden verkauft werden.

Fazit

Vereine, die Kuchen oder andere Lebensmittel verkaufen möchten, sollten die LMIV und andere relevante Vorschriften beachten. Dies schützt nicht nur die Verbraucher, sondern auch den Ruf des Vereins. Mit der Rezeptrechner Software gibt es eine kostengünstige Lösung, die viel Zeit bei der Lebensmittelkennzeichnung spart.

Mit der richtigen Planung und Sorgfalt kann der Kuchenverkauf eine erfolgreiche und spaßige Art sein, die Vereinskasse aufzubessern.

Kuchen im Hofladen verkaufen

Kuchen im Hofladen verkaufen

Wenn man einen eigenen Hofladen öffnen möchte, gibt es einige Dinge zu beachten. Um Lebensmittel zu verkaufen, müssen einige Auflagen und Verordnungen berücksichtigt werden. Je nachdem ob man verpackte oder lose Lebensmittel verkaufen möchte, ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) eine der wichtigsten Verordnungen. Darin wird geregelt, was bei der Lebensmittelkennzeichnung zu beachten ist. Ich zeige dir dies am Beispiel Kuchen im Hofladen verkaufen. Dabei geh ich aber auch kurz auf weitere Auflagen (beispielsweise die Hygieneverordnung) ein. Wenn du noch mehr Tipps und Tricks explizit zum Kuchen verkaufen benötigst (z.B. Vertriebsstrategien), dann schau dir auf jeden Fall auch meinen übergeordneten Artikel zum Thema Kuchen verkaufen an. 

Lebensmittelkennzeichnung | Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software können Direktvermarkter Zeit & Kosten sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Dazu gibt man die vollständige Zutatenliste mit Mengen in die webbasierte Software ein und erhält Nährwerte pro 100g und pro Portion. Im Anschluss kann man für die gespeicherten Rezepte Etiketten generieren und diese als Bilddatei (PNG oder JPG) herunterladen. Die Etiketten können dann mit Hilfe eines Etikettendruckers auch selbst ausgedruckt werden. Der Etiketten Generator generiert dabei auch direkt eine Zutatenliste, die Nährwerttabelle und die Allergenkennzeichnung. Für den vollständigen Funktionsumfang benötigt man einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Mehr dazu erfährt man über den Button.

Kennzeichnung Lebensmittel im Hofladen verkaufen

Kuchen im Hofladen verkaufen | Welche Auflagen?

Wer gerne Selbstgemachtes im Hofladen verkaufen möchte, muss Auflagen beachten. Doch welche Auflagen sind das? In dem Artikel Lebensmittel verkaufen – Vorschriften habe ich mich damit schon einmal genauer befasst. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Gesetze explizit für das Verkaufen von Lebensmitteln im Hofladen findest du hier:

    • LMIV 1169/ 2011 – Lebensmittelinformationsverordnung
    • LMIDV 2017 – Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (eine Ergänzung zur LMIV)
    • LMHV – Lebensmittelhygiene Verordnung
    • Bio Verordnung 2018
    • Gewerbeanmeldung etc.
    • Handwerksverordnung (diese ist insbesondere relevant, wenn du dich fragst, ob du Kuchen oder Brot im Hofladen auch ohne Meister verkaufen kannst)

Es gibt noch weitere Verordnung, die sich explizit mit neuartigen Lebensmitteln, Aromen, Hackfleisch oder ähnlichen speziellen Aspekten befassen. Aber ich denke für einen Hofladen sind die oben genannten Auflagen erst einmal die wichtigsten.

Dieser Artikel befasst sich explizit mit der LMIV und der Erweiterung aus 2017, der LMIDV. Fokus liegt dabei auf der Kennzeichnung der Lebensmittel. Wenn dich eher Auflagen zur Lebensmittelhygiene Verordnung interessieren, dann schau dir den Artikel zum HACCP Konzept an.

In einem anderen Artikel, den ich sehr empfehlen kann, setze ich mich übrigens auseinander mit der Frage: Lohnt sich ein Verkaufsautomat als Alternative zum Hofladen? 

Kuchen im Hofladen verkaufen | Lebensmittelkennzeichnung (LMIV, LMIDV)

Dann lass uns doch einmal konkreter auf die Kennzeichnungspflicht für Kuchen oder andere Lebensmittel im Hofladen schauen. Grundsätzlich solltest du dich immer zunächst fragen, ob du verpackte oder lose Ware verkaufen möchtest. Oftmals ist die Antwort beides. Aber es ist wichtig zu wissen, dass die Anforderungen an verpackte Lebensmittel noch einmal höher sind. Für verpackte Lebensmittel benötigst du ein Etikett mit deutlich mehr Pflichtangaben.

Lose Ware verkaufen

Wenn du deinen Kuchen lose (unverpackt) verkaufen möchtest, dann brauchst du in erster Linie die Allergen- und Zusatzstoffe Kennzeichnung. Dafür reicht ein kleines Kärtchen in der Nähe vom jeweiligen Kuchen in der Auslage von deinem Café oder Hofladen. Alternativ kannst du auch ein ausgedrucktes PDF (am besten laminiert damit es nicht schmutzig wird) im Hofladen liegen haben. Die Information über Allergene und Zusatzstoffe darf nämlich formlos (also schriftlich, mündlich oder elektronisch) erfolgen auf Nachfrage vom Kunden.

Mehr dazu auch im Artikel Allergene für Kuchenverkauf kennzeichnen.

Allergene Liste erstellen mit dem Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software kann man für die Rezepturen und Lebensmittel eine Allergene Liste als Übersicht erstellen. Diese Allergene Liste kann dann als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. Wer möchte, kann auch direkt die Zusatzstoffe mit anzeigen.

Nutzer erhalten automatisch Vorschläge zur Allergenkennzeichnung und Zusatzstoffe Kennzeichnung. Diese sollten noch einmal manuell überprüft werden.

Allergenkennzeichnung Hofladen

Verpackte Ware verkaufen

Wenn du deinen Kuchen vorverpackt verkaufen möchtest, dann brauchst du vollständige Lebensmitteletiketten. Auf den Etiketten müssen gewisse Pflichtangaben abgebildet sein. Dazu gehören:

  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Zutatenliste mit Allergen- und Zusatzstoffe Kennzeichnung
  • MHD
  • Aufbewahrungshinweise
  • Nettogewicht & Füllmenge
  • Nährwertangaben
  • Adresse vom Lebensmittel Hersteller

Für die Nährwertdeklaration gibt es wiederum noch einige Ausnahmen. Wenn man ausschließlich im Hofladen Lebensmittel verkaufen möchte, gibt es oftmals eine Ausnahme vom Veterinäramt. Das heißt, dass man dann keine Nährwerte angeben muss.

Sobald man jedoch Lebensmittel nicht nur im Hofladen sondern auch online verkaufen möchte, sind die Nährwerte notwendig. Mehr dazu auch im Artikel Lebensmittel im Internet verkaufen.

Nährwerte berechnen mit dem Rezeptrechner

Der Rezeptrechner ist im Kern ein Nährwertrechner. Es werden die Zutatenlisten und Mengen eingegeben und im Ergebnis bekommt man Nährwerte pro 100g. Die Nährwertangaben stammen dabei aus dem Bundeslebensmittelschlüssel (BLS). Die Nährwerte können dann kopiert und weiterverarbeitet werden. Alternativ kann man auch eine Nährwerttabelle als Bilddatei erstellen und herunterladen. Für die Bilddatei würde man den Etiketten Generator nutzen, den ich im nächsten Absatz genauer beschreibe. Ebenso besteht die Möglichkeit die Nährwerttabelle als PDF zum ausdrucken herunterzuladen.

Eine Alternative für die Nährwertdeklaration wäre die Laboranalyse. Eine Nährwertanalyse im Labor ist allerdings sehr aufwendig und teuer. Die LMIV erfordert nicht, dass Nutzer die Nährwerte im Labor analysieren lassen. Eine eigenständige Berechnung auf Basis „öffentlicher“ Daten ist erlaubt. Der BLS gilt hier als die zuverlässigste Quelle.

Nährwertdeklaration Hofladen

Etiketten erstellen mit dem Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software können direkt Etiketten als Bilddatei oder PDF erstellt werden. Für die Etiketten werden die Daten aus den Rezepten neu strukturiert. Auf Basis der Mengenangabe wird die Zutatenliste in die richtige Reihenfolge gebracht (siehe auch Kuchenverkauf Zutatenliste). Allergene und Zusatzstoffe werden automatisch fett gekennzeichnet. Die Nährwerte pro 100g werden direkt in einer Tabelle strukturiert. Wer möchte kann auch noch die Nährwerte pro Portion und die Referenzmenge angeben lassen. Es können nun noch Angaben zu den Aufbewahrungshinweisen und der Adresse gemacht werden.

Altenativ kann auch eine Nährwerttabelle als PDF oder Bilddatei heruntergeladen werden. Das ist insbesondere praktisch wenn man Produkte im Internet verkaufen möchte. Bei vielen online shops kann man direkt Bilder hochladen.

Kennzeichnung Lebensmittel im Hofladen verkaufen

Preiskalkulation für Hofladen Produkte

Indirekt gehören auch die Preise natürlich zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die Preisauszeichnungsverordnung erfordert, dass immer der Grundpreis als Kilopreis angezeigt wird. abgesehen davon muss natürlich der Endpreis angezeigt werden. Das kann ein Stückpreis aber auch ein Kilopreis sein. Aber der Kilopreis ist ein verpflichtendes Element, auch wenn man beispielsweise Kuchen im Hofladen verkaufen möchte.

Abgesehen davon ist es wichtig, die Preise regelmäßig zu überprüfen. Denn wenn Rohstoffpreise sich ändern, muss man gegebenenfalls auch Verkaufspreise anpassen.

Preise berechnen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner können Direktvermarkter für Lebensmittel und Rezepte wie Kuchen auch die Preise berechnen. Die Rohstoffpreise werden aktuell selbst eingegeben. Aber man muss für jeden Rohstoff nur einmal die Preise eingeben. Wird der Rohstoff im nächsten Rezept erneut genutzt, so taucht der letzte gespeicherte Preis automatisch gespeichert.

Im Ergebnis erhalten Nutzer Wareneinsatz und Verkaufspreise pro 100g, (kg) und pro Stück.

Preise kalkulieren
Allergene für Kuchenverkauf kennzeichnen

Allergene für Kuchenverkauf kennzeichnen

Du möchtest deinen selbstgemachten Kuchen verkaufen und setzt dich aktuell mit den Anforderungen auseinander? Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, muss einige Vorschriften beachten. Ein bisschen kommt es in der Regel darauf an, ob man verpackte oder lose Ware verkauft. Für vorverpackte Lebensmittel ist die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel noch einmal deutlich umfangreicher als für lose Ware. Für lose Ware ist insbesondere die Kennzeichnung der Allergene sehr wichtig. In diesem Artikel erfährst du alles rund um die Allergenkennzeichnung für deinen Kuchenverkauf: Welche Vorschriften zu beachten sind & wie du eine Allergenliste für Kuchen erstellst mit der Vorlage. Mehr zu den Vorschriften beim selbstgebackenen Kuchen verkaufen findest du in einem anderen Artikel. 

Allergenkennzeichnung | Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir kleinen Betrieben, die selbstgemachte Lebensmittel verkaufen, Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Dafür benötigen Nutzer eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Damit bekommt man Zugriff auf diverse Funktionen wie den Online Nährwertrechner, den Etiketten Generator, Allergenkennzeichnung und Preiskalkulation. Auch Produktspezifikationen können erstellt werden.

Allergenliste für Kuchenverkauf

Lebensmittel verkaufen | Vorschriften

In einem anderen Artikel haben wir uns bereits ausführlich mit den Vorschriften für das Verkaufen selbstgemachter Lebensmittel auseinandergesetzt. Abgesehen von einer Hygieneunterweisung, die du einmal durchführen lassen musst für dich und deine Mitarbeiter, solltest du dir vor allem überlegen, in welcher Gewerbeform du deine Lebensmittel verkaufen möchtest. Weitere Genehmigungen hängen in der Regel davon ab, wo du deine Produkte verkaufen möchtest. Wenn du zum Beispiel in einem Hofladen oder auf dem Wochenmarkt Kuchen verkaufen möchtest, brauchst du ggf. noch eher die Genehmigung der Gemeinde. Sofern du hingegen Lebensmittel im Internet verkaufen möchtest, ist es meistens einfacher zu starten. Abgesehen von diesen Auflagen solltest du dich vor allem mit der Kennzeichnungspflicht deiner Lebensmittel auseinandersetzen. Für die Lebensmittelkennzeichnung ist die LMIV, die Lebensmittelinformationsverordnung für dich sehr wichtig. Hier hängt es vor allem davon ab, ob du verpackte oder lose Ware verkaufen möchtest.

In diesem Artikel geht es insbesondere um den Kuchenverkauf. Ich gehe deswegen davon aus, dass es sich eher um lose Ware handelt. Sofern du den Kuchen jedoch vorverpackt (zum Beispiel im Einzelhandel) verkaufen möchtest, dann schau dir den Artikel über verpackte Lebensmittel verkaufen an.

Kennzeichnungspflicht Allergene für Kuchenverkauf

Vermutlich wirst du deinen Kuchen zunächst lose verkaufen. Sofern du den Kuchen vor deinen Kunden einpackt, zählt dieses ebenfalls in die Kategorie „lose verkaufen“. Ein gutes Beispiel hierfür sind Cafés oder Konditoreien, die in der Theke Kuchen verkaufen an Kunden zum Mitnehmen oder zum direkt verzehren. In solch einem Falle handelt es sich um nicht verpackte Lebensmittel. Demnach bist du nicht dazu verpflichtet ein vollständiges Lebensmitteletikett mit Nährwertdeklaration zu erstellen. Wo genau in den Gesetzen von LMIV und LMIDV man das nachlesen kann, habe ich erklärt im Artikel Kennzeichnungspflicht für Allergene. Dort erläutere ich auch die Darstellungsform für die Allergene beim Kuchenverkauf.

Allergenliste für Kuchenverkauf

Die genauen Vorschriften zur Darstellungsform der Allergene wird in der LMIV nicht groß weiter erläutert. Dies ist Sache der Mitgliedsstaaten. Deutschland hat hierzu im Jahr 2017 die LMIDV (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung) erlassen. Dort wird erläutert, dass man die Kunden schriftlich, mündlich oder elektronisch über die Allergene in Kenntnis setzen kann. Du hast also verschiedene Möglichkeiten um die Allergene für deinen Kuchen zu kennzeichnen.

So kannst du folgende Darstellungsformen nutzen:

  • auf einem Schild in der Nähe vom Lebensmittel (zum Beispiel in der Kuchen Theke oder Bäckerei Filiale)
  • durch einen Aushang in deinem Café (zum Beispiel ein laminiertes ausgedrucktes PDF)
  • elektronische Informationen (zum Beispiel einen QR Code oder über einen Bildschirm, der irgendwo hängt, oder QR Code, der zur Speisekarte führt)

Das einfachste und unkomplizierteste für den Kuchenverkauf ist meist eine Allergenliste als PDF für alle Kuchen auszudrucken als PDF und dies laminieren zu lassen. So wird es nicht schmutzig. Das Infoblatt kannst du dann hinter der Kasse aufbewahren und bei Rückfragen von Kunden für die Erläuterung nutzen. Da es nur ein Infoblatt ist, kannst du bei Änderung der Spezifikation auch jederzeit ein neues Infoblatt ausdrucken. Der Vorteil ist, dass du das nur einmal machen musst. Wenn du hingegen die Allergene auf die einzelnen Preisschilder anbringst, musst du bei Änderung von bestimmten Spezifikationen immer verschiedene Schilder aktualisieren.

Das Infoblatt können zudem auch deine Mitarbeiter nutzen bei Rückfragen von Kunden.

Siehe dazu auch: Kuchen verkaufen im Hofladen doer Café

Software für Bäckerei & Cafés

Mit dem Rezeptrechner bieten wir eine Software, die dir die Kennzeichnung für verpackte und lose Lebensmittel deutlich vereinfacht. Du kannst damit auch eine Allergenliste für deinen Kuchenverkauf generieren und diese ausdrucken (siehe auch Bäckereisoftware).

Allergene Liste für Kuchenverkauf

Allergenliste für Kuchen erstellen mit dem Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell & einfach eine Allergenliste als PDF zum ausdrucken erstellen. Dazu musst du einmal deine Rezepte für den Kuchen in unser Programm einpflegen. Du bekommst im Anschluss automatisierte Vorschläge für die Allergenkennzeichnung für deinen Kuchen. Diese Vorschläge solltest du natürlich noch einmal auf Richtigkeit prüfen da wir keine Gewähr geben können. Bei Bedarf kannst du die Allergenkennzeichnung für deinen Kuchenverkauf auch manuell überschreiben.

So geht’s:

Zunächst einmal kannst du dich kostenlos registrieren und einen Zugang erstellen. Du musst einmal deine E-Mail Adresse verifizieren. Im Anschluss kannst du dich beim Rezeptrechner Online anmelden. Wenn du Probleme bei der Registrierung oder Anmeldung hast, schreibe eine Nachricht an [email protected].

Nun kannst du loslegen und die ersten Rezepte eingeben. Schau dir dazu einmal die Anleitung an. Dort wird erläutert, wie du am besten vorgehst. Fehlen dir Zutaten, kannst du auch jederzeit eigene Zutaten im eigenen Account hinterlegen mit individuellen Nährwertangaben. Zudem bekommst du mit dem Rezeptrechner PRO Business auch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel. Damit erhältst du weitere > 10.000 Zutaten mit Nährwertangaben zur Auswahl.

Sobald du dein erstes Rezept eingegeben und gespeichert hast, solltest du das upgrade für den Rezeptrechner PRO Business durchführen. Die Jahreslizenz wird automatisch nach 1 Jahr verlängert. Solltest du dies nicht wünschen, kannst du bis 1 Tag vor der Verlängerung kündigen.

Nachdem du das upgrade durchgeführt hast, kannst du dich in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden. Dort hast du dann die Möglichkeit die Allergenliste für deinen Kuchenverkauf zu erstellen. Klicke dazu im oberen Bereich den Knopf Allergenliste und wähle die Kuchen Rezepte aus der Vorlage aus, die Teil vom PDF sein sollen. Erstelle nun das PDF und lade dies herunter.

Mehr zum Erstellen einer Allergenliste für die Bäckerei, Kuchen oder Konditorei findest du auch über die Verlinkung.

Produktspezifikation für Kuchen erstellen

Sofern du deinen Kuchen als Lieferant weiterverkaufst, werden andere Betriebe von dir häufig eine Produktspezifikation verlangen. Dies ist nicht für den Endverbraucher von Interesse, aber für andere Betriebe schon. Wenn nämlich beispielsweise ein Betrieb in der Gemeinschaftsverpflegung deinen Kuchen nutzt, dann muss dieser Betrieb ebenfalls die Allergene und Zutatenliste kennen. Hierfür dient eine Produktspezifikation für Lebensmittel.

Mit dem Rezeptrechner hast du auch die Möglichkeit eine Produktspezifikation für Lebensmittel zu erstellen. Diese Produktspezifikation enthält dann automatisch auch eine Zutatenliste (siehe auch Zutatenliste für Kuchenverkauf) sowie eine Nährwertdeklaration. Zudem hast du die Möglichkeit diverse weitere optionale Angaben zu tätigen. Mehr zum Erstellen der Produktspezifikation für Lebensmittel findest du in einem anderen Artikel. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du automatisch auch Zugang zu dieser Funktion.

Preiskalkulation für Kuchen

Ein anderes lästiges Thema für viele kleine Cafés ist die Preiskalkulation für Kuchen und Lebensmittel. Auch hierfür biete ich mit dem Rezeptrechner bereits eine Lösung. Aktuell ist das noch eine beta Funktion. Man kann bereits Kilopreise für Wareneinsatz und Verkaufspreise berechnen. Bisher kann man die Preise jedoch noch nicht speichern. Diese Funktion folgt noch. Damit kannst du für deine Bäckerei, Konditorei oder Café (egal ob Kuchen, Torten, Brot oder andere Lebensmittel) in Zukunft also auch die Preise berechnen (siehe auch Kuchenverkauf – Preise berechnen).

Preise berechnen - Kuchenverkauf

Kuchenverkauf im Verein

Du fragst dich, ob du diversen Vorschriften zur Kennzeichnung eigentlich auch gelten, wenn man Kuchen über einen Verein verkaufen möchte? Vielleicht plant ihr nur eine Sommerparty oder doch etwas strukturelles? Tatsächlich macht die Frequenz einen großen Unterschied im Hinblick auf die Vorschriften für das Kuchen verkaufen im Verein. Außerdem gibt es einige Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und Behörden. Mehr zu den Vorschriften für den Kuchenverkauf im Verein erfährst du in diesem Artikel. 

Kennzeichnung Kuchenverkauf Vorschriften Verein