Selbstgebackenen Kuchen verkaufen
Du backst leidenschaftlich gerne und überlegst, ob du mit deinen Kreationen nicht nur Familie und Freunde, sondern auch Kunden in deinem Hofladen oder Café begeistern kannst? Selbstgebackenen Kuchen zu verkaufen, ist verlockend und kann eine wunderbare Möglichkeit sein, deine Leidenschaft zum Beruf zu machen. Doch bevor du startest, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. In diesem Artikel zeige ich dir, was du an Vorschriften beachten musst, wenn du selbstgebackenen Kuchen verkaufen möchtest und wie viel man damit verdienen kann.
Zeit und Kosten sparen bei der Kennzeichnung und Kalkulation für Rezepte
Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Direktvermarktern und Gastronomie Betrieben (z.B. Cafés) Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung und Kalkulation der Lebensmittel. Dazu gibt man die Rezepte (Zutaten + Mengen) in die Software ein. Im Ergebnis bekommt man Nährwertangaben, Zutatenlisten gemäß LMIV, Allergen Vorschläge und bei Bedarf auch vollständige Lebensmitteletiketten mit Nährwerttabelle. Ebenso kann man die Kosten und Preiskalkulation mit der Software durchführen. Darüber hinaus können auch Rezeptblätter als PDF erstellt und ausgedruckt werden. Der Fokus der Rezeptrechner Software liegt insbesondere auf kleineren Betrieben, die keine komplexe Warenwirtschaft Software benötigen. Mehr dazu erfährst du über den Button.
Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittel Betriebe Zeit und Kosten sparen bei der Kennzeichnung, Verwaltung und Kalkulation der Rezepte. Man gibt die Rezepte online in das Programm ein. Im Anschluss kann man Kosten und Preise berechnen. Ebenso erfolgt automatisch die Generierung einer Zutatenliste mit Allergenkennzeichnung. Man kann ebenso vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken als PDF erstellen.
Gesetzliche Vorschriften und Hygieneanforderungen
Der Verkauf von Lebensmitteln, einschließlich selbstgebackenem Kuchen, unterliegt bestimmten Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die Produkte sicher und hygienisch sind. Hier sind die wichtigsten Schritte, die du beachten musst:
- Gewerbeanmeldung: Zunächst musst du ein Gewerbe anmelden. Dies ist der erste Schritt, um deinen Backtraum offiziell zu machen.
- Lebensmittelhygieneschulung: Bevor du mit dem Verkauf beginnen kannst, ist es oft erforderlich, dass du eine Schulung zur Lebensmittelhygiene absolvierst. Diese Kurse vermitteln grundlegende Kenntnisse über den Umgang mit Lebensmitteln und die Vermeidung von Kontaminationen.
- Gesundheitszeugnis: In manchen Fällen kann ein Gesundheitszeugnis erforderlich sein, das bestätigt, dass du gesundheitlich geeignet bist, Lebensmittel zu verkaufen.
- Kontakt mit dem Gesundheitsamt: Dein Betrieb muss möglicherweise vom Gesundheitsamt geprüft und zugelassen werden. Das Gesundheitsamt kann Richtlinien vorgeben, wie deine Küche ausgestattet sein muss, um den Hygienevorschriften zu entsprechen. Die gesetzlichen Vorschriften hierfür findest du in der Lebensmittel Hygiene Verordnung.
- Kennzeichnungspflicht: Du musst sicherstellen, dass alle verkauften Lebensmittel ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Die wichtigste gesetzliche Grundlage hierfür ist die sogenannte Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese Verordnung verlangt, dass du unter anderem zu Inhaltsstoffen und Allergenen Auskunft geben kannst. Mehr dazu findest du im Abschnitt zur Kennzeichnung vom selbstgebackenen Kuchen.
Darf man selbstgebackenen Kuchen verkaufen ohne Meister?
In Deutschland dürfen selbstgebackene Kuchen und andere Lebensmittel auch ohne einen Meisterbrief verkauft werden. Diese Regelung fällt unter die Ausnahmen der Handwerksordnung, die für bestimmte Tätigkeiten und unter bestimmten Bedingungen eine Ausübung ohne Meistertitel erlaubt. Der Verkauf von selbstgebackenen Kuchen, insbesondere im kleinen Rahmen wie in Hofläden, Cafés oder auf Märkten, ist meist als „kleingewerbliche Tätigkeit“ eingestuft.
Was genau ist eine kleingewerbliche Tätigkeit?
In einigen Fällen, besonders wenn es um den Verkauf von Lebensmitteln im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis oder ähnlichem geht, kann es bestimmte Einschränkungen oder Bedingungen geben, die sich auf die Art und den Umfang des Verkaufs auswirken. Eine solche Bedingung könnte sein, dass der Verkauf von selbstgebackenen Kuchen oder anderen selbst hergestellten Lebensmitteln nicht die Hauptaktivität des Geschäfts darstellen darf, sondern eher eine Nebentätigkeit neben dem Verkauf anderer Waren oder Dienstleistungen.
Es geht es darum, ob die Tätigkeit in den Rahmen eines handwerklichen Betriebs fällt, der einen Meisterbrief erfordern würde, oder ob sie als kleingewerbliche oder hobbyistische Tätigkeit eingestuft werden kann, für die diese Anforderung nicht gilt.
Um sicherzustellen, dass man die rechtlichen Rahmenbedingungen einhält, ist es ratsam, sich bei der zuständigen Kammer (z.B. Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) und/oder dem Gesundheitsamt zu informieren. Dort erhält man Auskunft darüber, welche spezifischen Regelungen und eventuellen Einschränkungen für das geplante Geschäftsvorhaben gelten. Insbesondere bei der Eröffnung eines Cafés oder ähnlichen Betriebs, in dem Lebensmittel verkauft werden, ist es wichtig, die Vorschriften genau zu kennen und einzuhalten, um spätere Probleme zu vermeiden.
Mehr dazu findest du auch im Artikel Torten verkaufen ohne Meister.
Potenzielle Einnahmen – Was kann man mit Kuchen verdienen?
Um die potentiellen Einnahmen für den Verkauf von selbstgebackenen Kuchen zu ermitteln, müssen wir zunächst einmal die Materialkosten berechnen. Häufig spricht man hier auch vom Wareneinsatz.
Dazu benötigt man die Rohstoffkosten für alle Zutaten. Wichtig bei der Kostenkalkulation ist die Berücksichtigung der Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer auf Rohstoffkosten
Wenn du den selbstgebackenen Kuchen als Kleinstgewerbe verkaufst, so bist du oftmals noch von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass du für deine verkauften Lebensmittel keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst. Gleichzeitig kannst du aber auch keine Umsatzsteuer geltend machen für Kosten, die anfallen.
In dem folgenden Rechenbeispiel geh ich davon aus, dass du den selbstgebackenen Kuchen als Kleinstgewerbe verkaufst. Somit betrachten wir die Rohstoffkosten als Kosten inklusive Mehrwertsteuer.
Die Rohstoffkosten müssen zunächst einmal normalisiert werden auf die gleiche Einheit wie beispielsweise € pro kg. Ebenso müssen die Mengen der Rezepturen auf eine Gewichtseinheit wie Gramm oder kg normalisiert werden. Im Anschluss kann man die Kosten für die Mengen der einzelnen Rohstoffe aufaddieren. Die Gesamtkosten vom selbstgebackenen Kuchen teilt man dann durch die Anzahl der Kuchenstücke. So erhält man die Kosten pro Stück selbstgebackenen Kuchen.
In unserem Rechenbeispiel teilen wir den selbstgebackenen Käsekuchen durch 12 Stück. Der Käsekuchen hat somit Kosten für die Rohstoffe von knapp 0,93 € pro Stück.
Umsatzsteuer bei Verkaufspreis
Ich nehme mal an, dass wir den Kuchen zu einem Verkaufspreis von 3,50 € pro Stück verkaufen. Da man als Kleinstgewerbe keine Umsatzsteuer abführen muss, bleiben ca. 2,75 € Rohertrag übrig. Für einen vollständigen Kuchen mit 12 Stück ergibt sich somit ein Rohertrag von 12 x 3,07 € = 30,9 €.
Absatz pro Monat
Angenommen wir verkaufen an Wochentagen jeweils 2 Kuchen mit jeweils 12 Stück und am Wochenende (Samstag und Sonntag) 4 Kuchen mit jeweils 12 Stück, dann würden sich bei 20 Wochentagen und 8 Wochenendtagen ca. 72 Kuchen pro Monat ergeben. Bei einem Rohertrag von 30,9 € wären das dann 2.222,7 € pro Monat.
Fazit
Natürlich würde man dann nicht nur Käsekuchen verkaufen. Ich gehe in dem Beispiel davon aus, dass andere Kuchen einen ähnlichen Rohertrag abwerfen. Das kann natürlich etwas variieren. Ebenso kann man mit dem Verkaufspreis aber auch variieren.
Wichtig ist, dass man etwaige weitere Betriebskosten auch berücksichtigen muss. So fallen ggf. Kosten für Energie (Strom fürs Backen) und vielleicht eine kleine Miete an. Wenn man eine Miete zahlen muss, dann wird man natürlich nicht nur Kuchen, sondern auch andere Produkte verkaufen, die ebenfalls Umsatz generieren. Mein Fokus in diesem Artikel liegt ja auf den potentiellen Einnahmen nur für selbstgebackenen Kuchen. Selbst wenn noch Betriebskosten von ca. 400 € im Monat anfallen, ergibt sich ein durchaus üppiger Rohertrag. Allerdings sind 72 Kuchen pro Monat auch schon ein erheblicher Absatz. Wenn du Lebensmittel im Hofladen verkaufst, kann der Kuchen eine gute zusätzliche Einnahmequelle sein (siehe auch Kuchen im Hofladen verkaufen). Lediglich den Arbeitsaufwand darf man nicht unterschätzen. Backst du den Kuchen selbst, so fallen zwar keine Personalkosten an, aber auch deine Arbeitszeit muss natürlich vergütet werden.
Wichtig ist, dass du die Kennzeichnungspflicht berücksichtigst. Mehr dazu erfährst du im nächsten Abschnitt.
Preiskalkulation mit der Rezeptrechner Software
Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach Kosten und Verkaufspreise für eigene Rezepte berechnen. Dazu gibt man lediglich die Zutaten und Mengen in die Software ein. Im Anschluss gibt man noch die Rohstoffkosten mit ein. Es wird automatisch eine Preiskalkulation erstellt. Man bekommt den Wareneinsatz pro Portion (pro Stück) und pro Rezept berechnet. Ebenso können weitere Kostenelemente wie Arbeitsaufwand und Verpackungsmaterial berücksichtigt werden (siehe auch Kuchenverkauf – Preise berechnen). Leg direkt los und berechne die Kosten für deinen selbstgebackenen Kuchen zum Verkaufen.
Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Kosten und Preise für deine eigenen Rezepte (z.B. selbstgebackenen Kuchen) berechnen.
Vorschriften zur Kennzeichnung von selbstgebackenen Kuchen
Den selbstgebackenen Kuchen wirst du in der Regel lose aus der Theke verkaufen. Die Unterscheidung zwischen loser und vorverpackter Ware ist wichtig für die Kennzeichnungsvorschriften. Auf vorverpackten Lebensmitteln ist ein Etikett mit allen Pflichtangaben anzubringen. Dazu gehört in vielen Fällen auch eine Nährwerttabelle. Für lose Ware hingegen reicht es, wenn man die Kunden schriftlich, mündlich oder elektronisch über die Inhaltsstoffe informieren kann. Es ist also ausreichend, wenn du die Inhaltsstoffe von deinem selbstgebackenen Kuchen kennst und diese beispielsweise in Form eines ausgedruckten PDFs hinter der Theke liegen hast. Auf Nachfragen vom Kunden, kannst du das PDF oder den Ordner öffnen und den Kunden informieren.
Zu den Inhaltsstoffen zählen:
- Allergene (siehe auch Allergene für Kuchenverkauf kennzeichnen)
- Zusatzstoffe
- Zutatenliste (siehe auch Kuchenverkauf Zutatenliste)
Verkaufst du die Kuchen im B2B Geschäft an andere Gewerbe, so bist du zur vollständigen Kennzeichnung in Form von einem Produktdatenblatt als PDF verpflichtet. Sowohl einfache PDF Listen zur Kennzeichnung aber auch Produktdatenblätter können mit der Rezeptrechner Software generiert werden.
Kennzeichnung erstellen mit der Rezeptrechner Software
Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach die Kennzeichnung für deine selbstgebackenen Kuchen erstellen und als PDF Liste ausdrucken. Nachdem du deine Rezepte (Zutaten und Mengen) in die Software eingegeben hast, kannst du auf Knopfdruck die Etiketten mit den Pflichtangaben generieren. Die Zutatenliste wird sofort sortiert nach Mengenangabe und du bekommst Vorschläge zur Allergenkennzeichnung. Die Kennzeichnung kann als PDF Liste heruntergeladen und ausgedruckt werden. Mehr dazu erfährst du über den Button:
Mehr zum Rezeptrechner Erfahren