LMIV | Zutatenliste

LMIV | Zutatenliste

Die LMIV ist die Verordnung, welche die Kennzeichnung sowohl für verpackte als auch unverpackte Lebensmittel regelt. Die Verordnung gilt für alle EU Mitgliedsstaaten und somit auch für Deutschland. In einem anderen Artikel habe ich schon einmal eine einfache Übersicht der LMIV gegeben. In diesem Artikel soll es nun explizit um die LMIV Zutatenliste (oftmals auch als Zutatenverzeichnis betitelt), gehen. Ich erkläre hier, was man bei der Formatierung und Reihenfolge der Zutatenliste beachten sollte. Zudem erkläre ich, wie man mit zusammengesetzten Zutaten umgeht. Ich erläutere auch einige Aspekte zur Allergenkennzeichnung und QUID Angabe. Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine LMIV Zutatenliste (Zutatenverzeichnis) in richtiger Reihenfolge erstellen, auch für zusammengesetzte Zutaten. Ich zeige dir hier auch, wie das geht.

Zutatenliste erstellen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Neben dem Zugang zum Nährwertrechner erhalten Nutzer auch Zugang zum Etiketten Generator. Damit kann man eine LMIV konforme Zutatenliste (mit den Zutaten sortiert in der richtigen Reihenfolge) erstellen. Zudem kann man auch direkt vollständige Lebensmittel Etiketten mit allen LMIV Pflichtangaben erstellen und ausdrucken (als PDF, PNG oder JPG Datei).

LMIV Zutatenverzeichnis

Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine Lebensmittel Zutatenliste gemäß LMIV für eigene Rezepte generiere (inkl. Allergene und Zusatzstoffe Kennzeichnung, Reihenfolge nach Menge sortiert und QUID Angabe).

Zutatenliste | LMIV

Eine Zutatenliste gehört gemäß LMIV zu den Pflichtangaben für verpackte Lebensmittel. Die genauen Anforderungen an das Zutatenverzeichnis gemäß LMIV kann man in Artikel 18 ff der LMIV nachlesen. Zusammengefasst werden dort folgende Punkte genannt:

  • dem Zutatenverzeichnis ist eine Überschrift mit der Bezeichnung „Zutaten: „ voranzustellen
  • Aufzählung sämtlicher Zutaten im Lebensmittel in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung. Zutaten, die weniger als 2% vom Lebensmittel ausmachen, können am Ende in beliebiger Reihenfolge genannt werden (siehe Anhang VII der LMIV)
  • Allergene müssen genannt werden und durch eine Formattierung (andere Schriftart, kursiv oder fett gedruckt) hervorgehoben werden. Wenn kein Zutatenverzeichnis vorgesehen ist, müssen Allergene dennoch genannt werden mit dem Vorsatz „Enthält Allergene: “ – mehr dazu in LMIV Allergene Kennzeichnung
  • Lebensmittel Zusatzstoffe müssen mit chemischer Bezeichnung oder E-Nummer genannt werden plus Funktionsklasse (technische Hauptfunktion, z.b. Stabilisator) im Lebensmittel (dies ist nicht Teil der LMIV sondern der Zusatzstoffe Verordnung), Beispiel: Stabilisatoren (Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl, Carrageen). Eine Liste aller deklarationspflichtiger Zusatzstoffe findest du in einem anderen Artikel.
  • Mengenangabe in Prozent – die sogenannte QUID Angabe (Prozentangabe in Klammern hinter einer Zutat) ist unter gewissen Bedingungen erforderlich. Mehr zur QUID Kennzeichnung erfährst du in einem anderen Artikel.

Ein Zutatenverzeichnis ist bei bestimmten Lebensmitteln (Obst, Gemüse, Käse etc.) oder wenn Lebensmittel nur aus einer einzigen Zutaten bestehen, nicht erforderlich.

Zutaten, die während der Hersteller einem Lebensmittel entzogen und später wieder hinzugefügt werden, müssen nicht genannt werden, sofern Sie mengenmäßig später den ursprünglichen Anteil nicht überschreiten.

Zutatenliste erstellen | Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software können Hersteller eine LMIV konforme Zutatenliste erstellen für Rezepte und Lebensmittel.

  • Die Zutaten werden automatisch in die richtige Reihenfolge nach Gewichtsanteil gebracht.
  • Nutzer erhalten zudem direkt Allergene als Vorschlag fett gekennzeichnet. Diese sollten noch einmal manuell überprüft werden.
  • Zudem können Nutzer direkt die QUID Prozentangabe berechnen lassen für einzelne Zutaten.
  • Auch das Abbilden von sub-Zutaten für zusammengesetzte Zutaten ist möglich

So geht’s:

Schau dir am besten auch die Anleitung an. Dort erkläre ich Schritt für Schritt, wie du den Rezeptrechner nutzt.

  1. Upgrade durchführen 
  2. Rezepteingabe (Zutaten + Menge)
  3. Rezept speichern
  4. Zutatenliste kopieren

In dem folgenden Video zeige ich dir, wie du eine LMIV Zutatenliste mit der Rezeptrechner Software erstellen kannst.

Video: Zutatenliste gemäß LMIV – das solltest du wissen

In diesem Video erläutere ich dir die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Dabei gehe ich auch auf zusammengesetzte Lebensmittel sowie sub-Zutatenlisten von Lebensmitteln genauer ein. Ich zeige dir zudem, wie du die Rezeptrechner Software nutzen kannst um Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge.

Zusammengesetzte Zutaten in der Zutatenliste | LMIV

Anhang VII beschreibt weitere besondere Fälle für die Zutatenliste. In Teil E/ Anhang VII wird beschrieben, was im Falle von zusammengesetzten Zutaten passieren sollte.

Aus diesem Artikel geht hervor, dass

  • zusammengesetzte Zutaten mit ihrer Bezeichnung genannt werden dürfen, wenn dann direkt in Klammern die einzelnen sub-Zutaten der Zutat aufgelistet sind. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Bezeichnung rechtlich geregelt oder üblich ist. Beispiel:
  • die Einzelbestandteile (sub-Zutaten) müssen nicht genannt werden, wenn die zusammengesetzte Zutaten weniger als 2% vom Lebensmittel ausmacht.

 

Ein paar weiterführende Artikel zum Thema Zutatenverzeichnis gemäß LMIV erstellen, findest du auch hier:

Weitere Funktionen | Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software könnt ihr aber nicht nur eure Zutatenlisten verwalten. Ihr habt auch die Möglichkeit, Lebensmitteletiketten zum ausdrucken zu erstellen. Zudem könnt ihr Produktspezifikationen erstellen oder eine Allergenliste für die Gastronomie oder Speisekarte. Ihr erhaltet auch Zugang zur Preiskalkulation, mit der ihr Wareneinsatz und Verkaufspreise für Eure Lebensmittel berechnen könnt.

LMIV | Nährwerte

LMIV | Nährwerte

LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung. Die Verordnung gilt für alle EU Mitgliedsstaaten und regelt die Pflichtangaben und Darstellungsform zur Kennzeichnung für Lebensmittel. Einen Überblick zu den einzelnen Paragraphen der LMIV sowie dem Link zum Gesetzestext als PDF findest du in LMIV – Verordnung einfach erklärt. In diesem Artikel geht es explizit um die Nährwerte gemäß LMIV. Ich erkläre dir, wie genau die Reihenfolge der Nährwerte in der Nährwertabelle auszusehen hat. Ich erkläre dir, wie die Berechnung der Nährwerte erfolgen darf und welche Toleranzen erlaubt sind. Zudem erkläre ich auch die Ausnahmen von der Pflicht zur Nährwertdeklaration. Mit dem Rezeptrechner kannst du die Nährwerte gemäß LMIV berechnen und direkt eine LMIV Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen.

Software | LMIV | Nährwertdeklaration

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Die Software ermöglicht ein einfaches, schnelles Berechnen aller Nährwertangaben und das Ausdrucken von Nährwerttabellen als PNG, PDF oder JPG Datei. Zudem können auch direkt vollständige Etiketten mit Kennzeichnung aller Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren. Für die Nutzung vom vollen Funktionsumfang braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann du online erwerben und im Anschluss sofort mit der LMIV Kennzeichnung loslegen.

Nährwertdeklaration gemäß LMIV

Nährwerte deklarieren gemäß LMIV

Die LMIV verlangt seit 2016 für verpackte Lebensmittel eine Nährwertdeklaration. Den genauen Text der Verordnung findet man in Artikel 29 und 30 der LMIV – Nährwertdeklaration.

Nährwerte Reihenfolge | LMIV

Demnach sind die folgenden Nährwerte verpflichtend anzugeben. Die folgende Reihenfolge der Nährwerte ist dabei zu berücksichtigen:

Weitere Nährwerte (Ballaststoffe, einfach und mehrfache ungesättigte Fettsäuren, Stärke, mehrwertige Alkohole) können freiwillig angegeben werden.

Kennzeichnung der Nährwerte | LMIV

In Artikel 32 wird später noch einmal betont, dass die Nährwerte pro 100g oder pro 100ml angegeben werden müssen. Die Angaben sollen dabei in Form einer Nährwerttabelle erfolgen. Für das Etikett gibt es dabei auch noch eine Mindestschriftgröße zu beachten.

Die Angabe je Portion oder je Verzehreinheit ist demnach freiwillig. Die Referenzmenge darf freiwillig angegeben werden. Wichtig ist, dass die Referenzmenge sich jedoch auf die Nährwerte pro Portion oder pro Verzehreinheit beziehen muss.

Mehr zum Thema Big 7 Nährwerte auch in diesem Artikel. 

LMIV - Nährwertdeklaration

Berechnung Nährwerte | LMIV

In Artikel 31 der LMIV wird das Berechnen der Nährwerte genauer erläutert. Zum einen wird hier erläutert, dass der Brennwert auf Basis vorgegebener vereinfachter Umrechnungsfaktoren berechnet wird. Wer ein wenig besser mit dem Energiegehalt vertraut ist, kennt hier möglicherweise andere, genauere Umrechnungsfaktoren. So wird häufig von 4,1 kcal/g für Eiweiß und Kohlenhydrate in der Literatur genannt. Für Fett wird oftmals auch mit 9,3 kcal/g gerechnet. Die LMIV sieht hier also einen vereinfachten Umrechnungsfaktor vor. Mit dem Rezeptrechner orientieren wir uns an der LMIV.

LMIV Nährwerte | Umrechnungsfaktoren

Wie darf man Nährwerte gemäß LMIV berechnen?

Die LMIV sagt zudem auch etwas darüber, wie man die Nährwerte berechnen kann. Demnach betont die LMIV nochmals, dass es sich bei den Angaben um Durchschnittswerte handelt. Das ist enorm wichtig. Letztlich ist es nämlich so, dass viele natürliche Lebensmittel wie Früchte oder Gemüsearten unterschiedliche Nährwerte je nach Reifegrad ausweisen. Eine Laboranalyse mag zwar vermeintlich eine bessere Genauigkeit bringen, die nächste Probe kann aber auch im Labor schon wieder ganz anders ausfallen. Deswegen erlaubt die LMIV verschiedene Methoden zum Nährwerte berechnen (siehe Artikel 31, Paragraph 4):

a) der Lebensmittelanalyse des Herstellers,

b) einer Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zu taten oder

c) einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nach gewiesenen und akzeptierten Daten.

Da die Laboranalyse sehr teuer und zeitaufwendig ist, ist für viele Hersteller die eigenständige Berechnung zielführender. Variante b) beschreibt dabei Beispiele, wenn man zum Beispiel vom Lieferanten oder der Verpackung die Nährwerte einzelner Rohstoffe kennt. Für natürliche Lebensmittel (Früchte, Gemüse etc.) gibt es in aller Regel keine Verpackung. Hier kommt c) zur Anwendung. Bei c) heißt es, dass man Gebraucht machen darf von allgemein nachgewiesenen Daten. Die wohl beste und größte Nährwertdatenbank in Deutschland liefert der Bundeslebensmittelschlüssel.

Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer auch automatisch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten mit Nährwertangaben.

LMIV | Nährwerte berechnen

Zubereitet oder Roh?

Viele fragen sich, ob die Nährwerte im gekochten oder ungekochten Zustand berechnet werden müssen. Hierzu sagt die LMIV folgendes (siehe Artikel 31, (3)):

Gegebenenfalls können sich diese Informationen auf das zu bereitete Lebensmittel beziehen, sofern ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungsweise gemacht werden und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Lebensmittel beziehen.

Das ist also nicht ganz so eindeutig beschrieben. Ein guter Fall wäre eine Pasta, bei der man die Nährwerte im Rohzustand ermitteln kann, der zubereitete Zustand jedoch davon abhängt, wie lange man die Pasta kocht. Man sollte als Hersteller von Lebensmitteln hier also einfach eine logische Entscheidung treffen.

Mit dem Rezeptrechner ermöglichen wir die Nährwerte sowohl im zubereiteten als auch Rohzustand zu berechnen. Das wird abgebildet über einen sogenannten Reduktionsfaktor. Ist der Reduktionsfaktor beispielsweise 0,8, bedeutet das dass 20% Flüssigkeit bei der Zubereitung verloren gehen. In der Gastronomie aber auch Bäckereien und Konditoreien kennen diesen Faktor (häufig auch Kochverlust oder Backverlust) und können diesen direkt eingeben.

LMIV Nährwerte Toleranzen

Wer die Nährwerte selbst berechnen möchte, wird sich fragen, wie genau man eigentlich runden soll. Im Falle einer Prüfung der Nährwerte wird in der Regel zunächst eine Probe vom Lebensmittel gezogen. Diese Probe wird dann im Labor analysiert und die Ergebnisse werden mit der tatsächlichen Nährwertdeklaration auf dem Etikett der Verpackung verglichen. Es wird zwangsweise zu Abweichungen kommen denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Probe exakt die gleichen Nährwertangaben ergibt wie man selbst berechnet hat, ist sehr unwahrscheinlich. Das ist aber auch absolut akzeptabel. Wichtig ist, ob die Nährwerte auch innerhalb der von der LMIV definierten Toleranzen liegt.

Um die Prüfung zu standardisieren wurde im Jahr 2012 noch ein Leitfaden für die Prüfverfahren veröffentlicht. In diesem Leitfaden sind unter anderem auch die Toleranzen einmal aufgeführt. Mehr zum Thema Toleranzen bei der Nährwertdeklaration findest du in diesem Artikel.

Toleranzen Nährwertdeklaration LMIV

LMIV Nährwerte Rundungsrichtlinien

Zudem wird in dem Leitfaden für das Prüfverfahren auch etwas zu den Rundungsrichtlinien gesagt. Viele verwechseln diese Rundungsrichtlinien mit den Angaben der Nährwerte in der Nährwerttabelle und glauben, dass man die Rundungslogik auch in der Nährwerttabelle selbst berücksichtigen muss. Dies haben wir mit einem Anwalt geprüft, der bestätigte, dass die LMIV selbst keine Angaben zur Rundung der Nährwerttabelle macht. Insofern sind die Rundungsrichtlinien aus unserer Sicht wirklich ausschließlich für das Prüfverfahren von Interesse. Wer sich jetzt fragt, warum man Rundungsrichtlinien für ein Prüfverfahren benötigt, der stellt eine absolut berechtigte Frage. Die Rungunsrichtlinien werden benötigt um diejenigen nicht zu bestrafen, die genauere Angaben machen mit mehr Kommastellen. Denn wenn jemand mehr Kommastellen als notwendig angibt, so führt dies automatisch zu einer kleineren Toleranzen Bandbreite. Das hätte zur Folge, dass es zu stärkeren Abweichungen kommt, nur weil ein Hersteller genauer gearbeitet hat. Um dies zu vermeiden, werden als für die Prüfung der Nährwerte gewisse Rundungsrichtlinien angewandt und erst im Anschluss die Toleranzen vergleichen.

Nährwerte Rundungsrichtlinien gemäß LMIV

LMIV Nährwerte Ausnahmen

Grundsätzlich dürfen die einzelnen Mitgliedsstaaten selbst noch Ausnahmen genehmigen. So ist die Pflicht zur Angabe der Nährwerte in vielen Bundesländern beispielsweise nicht gegeben, wenn nur Lebensmittel in sehr kleinen Mengen oder direkt an den Verbraucher angegeben werden (z.B. Direktvermarktung im Hofladen). Zudem sind auch lose Waren oder Waren, die erst vor den Augen vom Verbraucher verpackt werden (z.B. Bäckerei) von der Nährwerdeklaration ausgeschlossen.

Um zu prüfen, ob dein Betrieb für die Ausnahme in Frage kommt, spricht am besten die für dich zuständige Lebensmittelüberwachsungsbehörde an.

Mehr zu den Ausnahmen der Nährwertdeklaration findet du über den Link. 

Software | LMIV | Nährwertdeklaration

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Die Software ermöglicht ein einfaches, schnelles Berechnen aller Nährwertangaben und das Ausdrucken von Nährwerttabellen als PNG, PDF oder JPG Datei. Zudem können auch direkt vollständige Etiketten mit Kennzeichnung aller Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren. Für die Nutzung vom vollen Funktionsumfang braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann du online erwerben und im Anschluss sofort mit der LMIV Kennzeichnung loslegen.

Nährwertdeklaration gemäß LMIV
LMIV | Pflichtangaben

LMIV | Pflichtangaben

In diesem Artikel erkläre ich kurz die Pflichtangaben gemäß der LMIV für Lebensmittel, verpackt, lose und online. LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung.

Software | Lebensmittel Etiketten

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelunternehmer die Nährwertangaben für die Nährwerttabelle gemäß LMIV berechnen und im Anschluss für die Lebensmittel Etiketten zum ausdrucken als Datei herunterladen. Für die Nährwertdeklaration erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten. Im Anschluss können die Etiketten mit den verschiedensten Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst die Lebensmittel Etiketten Software hier direkt kostenlos ausprobieren.

Lebensmittel Etiketten erstellen | Software

LMIV Pflichtangaben | Verordnung

Mehr zu der Verordnung und den Link zum Gesetzestext findet du in dem Artikel LMIV Verordnung. In dem Artikel erläutere ich auch, dass bei der LMIV grundsätzlich unterschieden wird in verpackte Lebensmittel und lose Ware. Zudem gibt es noch kleinere Unterschiede hinsichtlich Pflichtangaben je nachdem ob man Lebensmittel online oder lokal vor Ort (Einzelhandel, Hofladen etc) verkauft. Die Anforderungen an die Pflichtangaben auf dem Etikett vom Lebensmittel sind die höchsten. Wer alle Angaben vom Lebensmitteletikett kennt, wird kaum Probleme beim Verkauf in Gastronomie oder online Verkauf haben.

Die Tabelle zeige eine vereinfachte Übersicht zu den LMIV Pflichtangaben.

LMIV Pflichtangaben in Deutschland

Hier geht es ja insbesondere um das „Was“, also welche Angaben gemacht werden müssen. Wenn du dich auch für das „WIE“ interessierst, also beispielsweise wie die Angaben auf der Verpackung gemacht werden müssen, schau dir den Artikel zu den Vorschriften der Lebensmittelverpackung an. 

LMIV Pflichtangaben | verpackt

Auf dem Etikett von Lebensmitteln müssen diverse Pflichtangaben abgebildet sein. Zu den absolut immer verpflichtenden Angaben zählen:

  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Zutatenliste (siehe auch LMIV Zutatenliste)
  • Allergenkennzeichnung, Zusatzstoffe Kennzeichnung
  • Nettogewicht (oder Füllmenge, Abtropfgewicht) – siehe auch Nettogewicht berechnen
  • Mindesthaltbarkeitsdatum

Für die Zutatenliste (auch Zutatenverzeichnis) ist wichtig, dass unter gewissen Umständen noch eine QUID Kennzeichnung erforderlich ist. Dabei handelt es sich um eine Prozentangaben für die Mengenangabe gewisser Zutaten.

Wichtig ist, dass auch einige der Pflichtangaben auf dem Etikett nur unter gewissen Umständen notwendig sind. So muss zum Beispiel der Alkoholgehalt nur bei alkoholischen Getränken und nur ab 1,2 Volumenprozent Alkohol angegeben werden.

Die Nährwertdeklaration ist immer dann notwendig, wenn die Betriebe einen Jahresumsatz größer 1 Mio generieren und mehr als 10 Mitarbeiter haben. Kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld (Radius 50 – 100km) ihre Produkte vertreiben (Stichwort Direktvermarktung, Hofladen, etc.) werden häufig von der Nährwertdeklaration befreit. Dies gilt jedoch nur, wenn man verpackte Ware direkt an den Endverbraucher lokal vermarktet. Die Ausnahme gibt es beispielsweise nicht, wenn man seine Lebensmittel auch im Internet verkaufen möchte. Mehr zur Berechnung der LMIV Nährwerte, den Rundungsrichtlinien der Nährwertangaben und den Toleranzen findest du in diesem Artikel. Die genauen Vorschriften an die Darstellungform einer LMIV Nährwerttabelle habe ich in diesem Artikel erklärt.

 

Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Etiketten erfährst du in diesem Artikel.

LMIV Pflichtangaben | Online

Online sind fast genau die gleichen Angaben erforderlich wie auf dem Etikett. Einzig auf die Angabe vom Mindesthaltbarkeitsdatum darf verzichtet werden. Das macht auch Sinn, denn das MHD kann sich ja jederzeit wieder verändern und es wäre eine Zumutung, wenn man das MHD entsprechend ständig online auf der Website anpassen müsste.

Wichtig beim Fernabsatz ist, dass der Verbraucher vor dem Kauf über die Inhaltsstoffe im Lebensmittel informiert werden kann. Somit ist auch wichtig, dass beispielsweise die LMIV Nährwertangaben bereits online zu sehen sind.

Ein gutes Beispiel hierfür ist beispielsweise, wenn man seine Torten online verkaufen möchte.

Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Verpackungen findest du auch in diesem Artikel. 

LMIV Pflichtangaben Website

LMIV Pflichtangaben | Gastronomie (lose)

Für lose Ware sind diverse Pflichtangaben vom Etikett nicht notwendig. Hier beschränken sich die Angaben auf die Allergen- und Zusatzstoffe Kennzeichnung. Die Kennzeichnung darf dabei in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form erfolgen. Am einfachsten ist es, eine Allergenliste auszudrucken und diese hinter der Theke aufzubewahren. Alternativ kann man die Allergenliste auch in der Speisekarte mit einbinden.

Mit dem Rezeptrechner erhalten Nutzer auch automatisierte Vorschläge für die Kennzeichnung. Mehr zur Kennzeichnungspflicht für Allergene findet man in einem anderen Artikel.

Software | Lebensmittel Etiketten

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelunternehmer die Nährwertangaben für die Nährwerttabelle gemäß LMIV berechnen und im Anschluss für die Lebensmittel Etiketten zum ausdrucken als Datei herunterladen. Für die Nährwertdeklaration erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten. Im Anschluss können die Etiketten mit den verschiedensten Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst die Lebensmittel Etiketten Software hier direkt kostenlos ausprobieren.

Lebensmittel Etiketten erstellen | Software
LMIV Verordnung – einfach erklärt

LMIV Verordnung – einfach erklärt

Die LMIV ist die Verordnung zur Lebensmittel Kennzeichnung. LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung. In diesem Artikel erkläre ich dir einfach, was genau bei der LMIV zu beachten ist. Du bekommst einen kurzen Überblick über die einzelnen Anforderungen der LMIV. Die weiterführenden Links geben dir einen tieferen Einblick in die Anforderungen an die einzelnen Bestandteile der LMIV. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software Zeit & Kosten sparen kannst bei der Umsetzung der LMIV für deine Lebensmittel und Rezepte.

LMIV umsetzen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Zeit & Kosten zu sparen bei der Umsetzung der LMIV. Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer Zugang zu unserem Nährwertrechner um die Nährwerttabelle für die Nährwertdeklaration zu erstellen. Zudem können Nutzer mit Hilfe unseres Etiketten Generators schnell & einfach Lebensmitteletiketten mit allen Pflichtangaben generieren (siehe auch Lebensmittel Etiketten Software). Diese Lösung eignet sich insbesondere für Lebensmittel Hersteller, die verpackte Ware anbieten. Für lose Ware (Bäckereien, Restaurants, Catering, Gastronomie) ist gemäß LMIV nur die Allergenkennzeichnung notwendig. Auch für die Kennzeichnung der Allergene bieten wir mit dem Rezeptrechner automatisierte Vorschläge. Nutzer erhalten zudem Zugang zu Tools zur Produktivitätssteigerung (Arbeitsanweisungen als PDF erstellen, Produktspezifikationen erstellen, Kalkulationen für Preise und Wareneinsatz).

LMIV Verordnung & Software

LMIV | Bedeutung 

LMIV steht für Lebensmittelinformations-Verordnung. Die LMIV wurde im Jahre 2011 verabschiedet und gilt EU weit in allen Mitgliedsstaaten.

Das verfolgte Ziel der LMIV ist es, dass Verbraucher in Bezug auf Lebensmittel, die sie verzehren, in geeignet Weise informiert werden. Dies muss durch eine klare, verständliche und lesbare Kennzeichnung von Lebensmitteln erfolgen.

Dabei handelt es sich um einen allgemeinen Grundsatz des Lebensmittelrechts. Ein wichtiger Bestandteil, der neu hinzugekommen ist, ist die Nährwertkennzeichnung. Die Nährwerte Kennzeichnung stellt gemäß der LMIV eine wichtige Methode dar, um Verbraucher über die Zusammensetzung von Lebensmitteln zu informieren und eine fundierte Wahl zu treffen.

LMIV | Anwendungsbereich 

Grundsätzlich gilt die LMIV sowohl für verpackte Lebensmittel aber auch für lose Ware, die beispielsweise in Restaurants, Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung angeboten wird. Die Pflichtangaben unterscheiden sich je nach Fall. Im Verlauf dieses Artikels gehe ich darauf noch genauer ein.

Grundsätzlich sind die Vorschriften der LMIV verpflichtend für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette. Aber es gibt eine Einschränkung: Dies gilt nur dann, wenn die Tätigkeiten vom Lebensmittelunternehmer die Bereitsstellung von Informationen über Lebensmittel an Verbraucher betreffen. Demzufolge kann man ableiten, dass die LMIV insbesondere im Direktkunden Geschäft (Einzelhandel, Gastronomie, Direktvermarktung etc) gilt. Gleichzeitig wird jedoch Artikel 8 Paragraph (7) der LMIV darauf hingewiesen, dass in bestimmten Fällen (Abgabe der Lebensmittel an Anbieter, die verpackt an Endkunden verkaufen + Abgabe an Anbieter in Gemeinschaftsverpflegung) ebenfalls sicherzustellen ist, dass alle Anbieter die notwendigen Lebensmittelfinformationen erhalten.

Für den Großhandel ist die LMIV demnach indirekt auch verpflichtend. Hier regelt sich der Markt jedoch sowieso von selbst. Denn die meisten Betriebe, die vom Großhandel Lebensmittel kaufen, verlangen eine Produktspezifikation. Die Produktspezifikation enthält ebenfalls die Pflichtangaben, die auf den Etiketten der Lebensmittel gemäß LMIV abgebildet sein müssen. Bei der Produktspezifikation handelt es sich jedoch nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung, sondern eher um ein betriebliches Erfordernis zur Qualitätssicherung. Wenn ein Lebensmittelunternehmer vom Großhandel einkauft und im Anschluss selbst an Endverbraucher Lebensmittel verkaufen möchte, so ist ein Produktdatenblatt für Lebensmittel erforderlich um die Pflichtangaben auf den Etiketten abzubilden. Das gilt insbesondere auch bei der Weiterverarbeitung oder Veredlung von Rohstoffen.

Wo findet man die LMIV als PDF?

Es ist manchmal gar nicht so einfach, die Vorschriften zu finden. Und selbst wenn man die Gesetzestexte findet, ist unklar, ob es sich um die letzte Version handelt. In diesem Abschnitt verlinke ich zu den relevanten Gesetzestexten. Im Anschluss erläutere ich sub-Artikeln die einzelnen Abschnitte und Kennzeichnung der LMIV.

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments | „DIE“ LMIV

Die EU Verordnung, die in verschiedensten Sprachen existiert findet man über diesen Link. Eine deutsche Version kann man als PDF über diesen Link ansehen.

LMIV – einfach erklärt

Die LMIV ist ein sehr langer Gesetzestext und wer das erste Mal damit konfrontiert ist, fühlt sich schnell überfordert. Ich habe die Verordnung mittlerweile so oft gelesen, dass ich gewisse LMIV Passagen wohl irgendwann auswendig kann :). In diesem Hauptartikel werde ich nur grob auf die einzelnen Aspekte der LMIV eingehen. Mehr Details zu den jeweiligen Aspekten findet man dann in anderen LMIV Artikeln.

Im ersten Abschnitt der LMIV wird zunächst die Intention der Verordnung erläutert. Im Anschluss findet man diverse Begriffsbestimmungen erläutert. Es folgt nochmals die Zielsetzung und der Anwendungsbereich.

Artikel 8 – Verantwortlichkeiten

In Artikel 8 werden die Verantwortlichkeiten erläutert. Grundsätzlich ist der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Marke das Lebensmittel vermarktet verantwortlich. Wenn der Lebensmittelunternehmer nicht in der EU ansässig ist, dann ist der Importeur verantwortlich. Mehr dazu auch im Artikel Kennzeichnungspflicht für importierte Lebensmittel

 

Artikel 9 – Pflichtangaben | Lebensmittel

In Artikel 9 sind die einzelnen verpflichtenden Angaben einmal aufgelistet.

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Verzeichnis der Zutaten
  • Allergene & Zusatzstoffe (Mehr zur Kennzeichnung der Allergene nach LMIV hier)
  • QUID Kennzeichnung (Menge bestimmter Zutaten mit Prozentangabe)
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Hinweise zur Aufbewahrung
  • Ursprungsland/ Herkunftsort
  • Gebrauchsanleitung (nur wenn es schwierig ist, das Lebensmittel zuzubereiten)
  • Nährwertdeklaration (Details zur Berechnung, Toleranzen und Rundungsrichtlinien hier: LMIV Nährwerte; Details zur Darstellungsform der LMIV Nährwerttabelle hier) –> Nährwerte pro 100g sind verpflichtend; die Referenzmenge zu berechnen ist freiwillig (siehe auch LMIV Referenzwerte)

Auf die einzelnen verpflichtenden Angaben wird später noch genauer eingegangen. Für einige komplexe Angaben wurden zudem weitere Verordnungen erlassen, die offene Fragen klären.

Pflichtangaben | alkoholische Getränke

Für alkoholische Getränke gelten einige kleine Ausnahmen. So ist die Nährwertdeklaration und die Zutatenliste für alkoholische Getränke nicht verpflichtend. Es wird jedoch aktuell wieder diskutiert und eigentlich will die EU Kommission bis Ende 2022 auch eine aktualisierte Verordnung zur Nährwertdeklaration vorlegen. Der Bundesverband der Spirituosen hat deswegen bereits vor Jahren eine Absichtserklärung eingeführt und bestimmte zusätzliche Angaben (zum Beispiel den Brennwert) eingeführt auf Etiketten. Zudem verwenden viele Hersteller bereits heute ein E-Label oder QR Code auf dem Spirituosen Etikett. Dieser QR Code führt dann wiederum zu einer Internetseite, wo über die Inhaltsstoffe informiert wird. Dabei handelt es sich also um ein digitales Etikett.

Wichtig ist zudem, dass für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent erfolgen muss. Zudem muss bei alkoholischen Getränken besonders auf die rechtliche korrekte Bezeichnung geachtet werden. Mehr zur LMIV Kennzeichnung für Spirituosen findest du in diesem Artikel.

Artikel 12/13 – Platzierung der Informationen & Darstellungsform

In Artikel 12 werden einige Prinzipien beschrieben. Es wird definiert, dass die Informationen verfügbar und leicht zugänglich sein müssen.

Für verpackte Lebensmittel bedeutet dies, dass die Angaben direkt auf der Verpackung oder einem befestigten Etikett stehen müssen.

Auf nicht verpackte Lebensmittel wird in diesem Artikel noch nicht weiter eingegangen. Mehr dazu findet man erst in Artikel 44.

In Artikel 13 wird die Darstellungsform noch genauer erläutert. Demnach müssen die Informationen an einer gut sichtbaren Stelle, nicht verdeckt angebracht sein. Zudem muss man auf eine Mindestschriftgröße achten.

In Artikel 15 der Verordnung wird noch einmal kurz beschrieben, dass die LMIV Angaben zudem in leicht verständlicher Sprache zu erfolgen haben. Die Sprache wird von dem jeweiligen Mitgliedsstaat definiert. Es kann in manchen Mitgliedstaaten erforderlich sein mehr als nur Amtsprache zu nutzen. Für Lebensmitteletiketten und lose Ware, die in Deutschland verkauft wird, ist Deutsch die Amtssprache.

Artikel 14 – Lebensmittel online (im Internet) verkaufen

In Artikel 14 wird konkret der Fall verhandelt, dass man Lebensmittel im Internet (im sogenannten Fernabsatz) verkaufen möchte. Für diesen Fall sind die Pflichtangaben, die auf der Verpackung vom Lebensmittel (auf dem Etikett) gemacht werden, auch online schon vor dem Kauf erforderlich. Das bedeutet, dass man die LMIV Informationen schon in die Produktbeschreibung zur Kennzeichnung mit aufnehmen sollte. Dazu gehört auch die Nährwertdeklaration. Einzig das Mindesthaltbarkeitsdatum ist online nicht erforderlich.

Details zu den verpflichtenden Angaben

Ab Artikel 17 werden die einzelnen Pflichtangaben im Detail erläutert.

Das rechte Bild gibt einen guten ersten Überblick über die Pflichtangaben je nachdem, ob du Lebensmittel verpackt oder lose verkaufen möchtest.

Mehr Details zu den LMIV Pflichtangaben findest du in einem separaten Artikel.

LMIV Pflichtangaben in Deutschland

Interesse an einer LMIV Schulung?

Ich werde zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise auch eine LMIV Schulung oder ein Seminar anbieten. Sofern das für dich von Interesse ist, schreibe mir gerne eine Nachricht an [email protected].

Lebensmittelkennzeichnung

Lebensmittelkennzeichnung

Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland

Wer in Deutschland selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, muss sich mit den Vorschriften der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) vertraut machen. Dort wird geregelt, welche Informationen über das Lebensmittel Hersteller gegenüber dem Verbraucher offen legen müssen. Das gilt sowohl für verpackte als auch für lose Ware. Verpackte Ware erfordert in der Regel ein Lebensmitteletikett mit diversen Pflichtangaben (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung Etikett). Lose Ware hat weniger Pflichtangaben, aber auch im Falle von loser Ware bleibt die Kennzeichnungspflicht für Allergene bestehen. In diesem Artikel erläutere ich, welche Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnung zu beachten sind. Zudem ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software die Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware vornehmen kannst.

Kennzeichnung für Lebensmittel

Zeit & Kosten sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung

Mit dem Rezeptrechner helfe ich Lebensmittelherstellern (egal ob für lose oder verpackte Ware) die Lebensmittelkennzeichnung so einfach und zeitsparend wie möglich durchzuführen. Wir fokussieren uns dabei insbesondere auf kleinere Beitriebe, die keine komplexe Warenwirtschaft nutzen. Dennoch bieten wir mit dem Rezeptrechner eine Software, die diverse „Probleme“ für die Nutzer löst. So ist der Etiketten Generator und Nährwertrechner ein Kernbestandteil (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung Tabelle Nährwerte). Darüber hinaus können PRO Business Nutzer aber auch Gebrauch machen von der Allergenkennzeichnung und einer Preiskalkulation. Es besteht auch schon die Möglichkeit eine Produktspezifikation als PDF zu erstellen.

Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel | generell

Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, egal ob lose oder verpackt, gilt generell für alle Hersteller, die Produkte an Endverbraucher verkaufen. Die Vorschriften hierzu sind geregelt in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dies ist eine Verordnung, die für alle EU Mitgliedsstaaten gilt. Unter anderem wird darin die Verantwortung geregetl. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt immer beim Hersteller.

Die konkreten Pflichtangaben sind in Artikel 9 der LMIV gelistet. Wichtig ist jedoch, dass diese Angaben nicht für alle Lebensmittel gleichermaßen gelten. Es gibt einige Ausnahmen, die in späteren Artikeln noch einmal genauer erläutert werden. So ist beispielsweise für lose Ware nur die Allergenkennzeichnung Pflicht, während alle anderen Angaben vernachlässigt werden können. Grundsätzlich sollte man deswegen noch einmal unterscheiden zwischen verpackter und loser Ware. Im folgenden erläutere ich einmal die Vorschriften für verpackte und im nächsten Schritt für lose Ware. Dieser Artikel dient der Übersicht. Über die Verlinkung gelangst du jeweils zu genaueren Informationen für die einzelnen Abschnitte. In dem folgenden Video habe ich zudem einmal die wichtigsten Aspekte der Lebensmitttelkennzeichnung einfach erklärt zusammengefasst.

Video: Lebensmittelkennzeichnung einfach erklärt

Lebensmittelkennzeichnung Vorschriften | verpackte Ware

Für verpackte Ware findet man die genauen Pflichtangaben gemäß Lebensmittelkennzeichnung in Artikel 9 der LMIV.

Zu den Pflichtangaben für verpackte Lebensmittel gehören demnach:

Abgesehen von den genauen Angaben wird in der LMIV auch die Darstellungsform der Kennzeichnung geregelt. Demnach ist beispielsweise darauf zu achten, dass die Angaben auf einem Etikett mit einer gewissen Mindestschriftgröße angebracht sind.

Noch ausführlichere Informationen zu den Pflichtangaben auf Etiketten findest du in einem anderen Artikel.

Kennzeichnung Lebensmittel - Etiketten erstellen

Etiketten Erstellen mit dem Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner PRO Business Software kannst du direkt Lebensmitteletiketten erstellen. Im Vorwege hast du bereits deine Rezepte und Zutaten eingegeben und die Nährwertberechnung durchführt. Im Anschluss kannst du mit Hilfe vom Etiketten Generator direkt eine Nährwerttabelle als Datei oder ein vollständiges Lebensmitteletikett (mit Zutatenliste, QUID, Allergenkennzeichnung etc) erstellen. Man kann eine JPG, PNG oder PDF Datei erstellen zum drucken. Die Datei kann man dann wiederum mit Hilfe von einem Etikettendrucker direkt ausdrucken. Das spart viel Zeit und Kosten bei der Lebensmittelkennzeichnung.

Ausnahmen & Besonderheiten zur Nährwertdeklaration

Die Nährwertdeklaration ist insbesondere für verpackte Ware ebenfalls ein wichtiger Punkt. Dieser führt bei vielen Herstellern auch zu großen Problemen, da die Nährwertdeklaration nicht „mal eben so gemacht“ ist. Zunächst erkläre ich die Ausnahmen der Nährwertdeklaration gemäß LMIV und dann zeige ich, wie man mit der Rezeptrechner Software auch die Nährwertberechnung seiner Rezepte schnell & einfach durchführen kann.

Nicht alle Hersteller, sind sofort zur Nährwertdeklaration verpflichtet. Hier werden insbesondere die kleineren Hersteller „verschont“. So ist die Nährwertdeklaration zum Beispiel nicht verpflichtend für kleinere Betriebe

  • mit mit weniger als 10 Mitarbeitern und
  • einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro.

Ebenso sind Unternehmen, die nur in einem Umkreis von <50 km (teilweise auch bis 100km) ihre Produkte vermarkten, nicht zur Nährwertdeklaration verpflichtet.  Wer jedoch lokal in den Einzelhandel verkauft oder seine Produkte auch online zum Verkauf anbietet, ist wiederum zur Nährwertdeklaration.

Zudem gibt es noch für einige spezielle Lebensmittel (zum Beispiel Monoprodukte) Ausnahmen für die Nährwertdeklaration.

Weitere Details zur Nährwertdeklaration findest du über diesen Link.

Nährwertdeklaration erstellen & Lebensmittel kennzeichnen

Nährwertdeklaration erstellen mit dem Rezeptrechner

Beim Rezeptrechner handelt es sich auch um eine Software zur Nährwertberechnung. Tatsächlich ist es sogar so, dass es sich eigentlich im Kern um einen Nährwertrechner handelt, den wir sukzessive weiterentwickelt haben. Somit hast du die Möglichkeit für all deine Rezepte auch schnell & einfach die Nährwerte je 100g, je Portion und je Rezept zu berechnen. Dabei kannst du auch Reduktionsfaktoren berücksichtigen. Fehlen Zutaten, kannst du eigene Zutaten mit individuellen Nährwertangaben in deinem Account hinterlegen. Zudem bekommst du mit dem Rezeptrechner PRO Business auch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10.000 Zutaten. Das Ergebnis sind fertige Nährwerttabellen, die du als Datei oder Text kopieren und herunterladen kannst (siehe auch Nährwerttabelle erstellen).

Allergenkennzeichnung in der Zutatenliste

Mit dem Etiketten Generator bekommst du nicht nur eine Zutatenliste sortiert in der richtigen Reihenfolge. Du hast auch die Möglichkeit die QUID Kennzeichnung vorzunehmen. Dabei handelt es sich um die Prozentangabe, die für gewisse Zutaten notwendig ist. Zudem bekommst du auch automatische Vorschläge für die Allergenkennzeichnung in Fettdruck für die Zutatenliste. Überprüfe diese Allergenkennzeichnung noch einmal auf die Richtigkeit, denn die Verantwortung liegt letztlich bei dir als Lebensmittelhersteller.

Mehr zur Lebensmittel Kennzeichnung der Inhaltsstoffe findest du auch in einem anderen Artikel.

In diesem ersten Abschnitt ging es jetzt insbesondere um die Kennzeichnung verpackter Lebensmittel. Im nächsten Abschnitt widmen wir uns nun insbesondere der verpackten Ware. Auch für lose Ware, die vor allem in Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Bäckereien und Restaurants verkauft wird, eignet sich die Rezeptrechner Software als Lösung.

Lebensmittelkennzeichnung Vorschriften | lose Ware

Für lose Ware sieht die LMIV einige Ausnahmen vor. So wird in Artikel 44 der LMIV beschrieben, dass letztlich nur die Kennzeichnung der Allergene für lose Ware vorgenommen werden muss. Als lose Ware gelten Lebensmittel, die nicht vorverpackt sind. Das sind in der Regel Lebensmittel, die in Gastronomie, Restaurant oder Gemeinschaftsverpflegung verkauft werden.

Zur Darstellungsform regelt die LMIV dabei gar nicht so viel. Die Vorschriften zur Darstellungsform der Allergene für lose Ware werden durch die Mitgliedsstaaten geregelt. Das heißt, dass Deutschland hier seine eigenen Regeln definiert hat, während es sich bei der LMIV ja um eine EU Richtlinie handelt. Hierfür hat Deutschland im Jahr 2017 die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) erlassen. Dort wird konkreter beschrieben, wie Gastronomie, Bäckereien und Co die Allergene für nicht verpackte Lebensmittel kennzeichnen sollen.

Demnach ist sowohl eine Information für den Verbraucher in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form erlaubt:

Angabe auf einem Schild

Hier wird es meistens so gehandhabt, dass die Angaben auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe vom Lebensmittel angebracht sind. Die Allergene werden dabei gekennzeichnet durch die Worte „enthält: “ gefolgt von den Allergenen. Sofern die Lebensmittelbezeichnung selbst bereits die Allergenbezeichnung beinhaltet (zum Beispiel Milch in Milchbrötchen) ist die wiederholte Angabe nicht notwendig.

Ordner auf der Theke & Aushang in der Verkaufsstätte

Es ist auch möglich, zum Beispiel ein PDF ausgedruckt zu laminieren und dieses in einem Ordner in der Verkaufsstätte auszulegen. Hier kann man dann zum Beispiel eine Liste aller Lebensmittel mit Allergen- & Zusatzstoffe Kennzeichnung anlegen. Diese Lösung ist in der Regel deutlich einfacher und lässt sich bei Bedarf auch schneller aktualisieren. In diesem Falle muss in der Nähe oder auf einem Schild vom Lebensmittel der Hinweis wie z.B. „siehe Ordner auf der Theke“ stehen.

Mündliche Auskunft

Eine mündliche Auskunft durch die Mitarbeiter ist ebenfalls möglich. In diesem Falle muss in der Nähe vom Lebensmittel der Hinweis stehen, dass man den Mitarbeiter fragen darf. Vorraussetzung hier ist jedoch zum einen, dass der Mitarbeiter trainiert ist und eine kompetente Auskunft geben kann. Zum anderen müssen dennoch schriftliche Aufzeichnungen der Allergene & Zusatzstoffe vorhanden sein, zum Beispiel in einem Ordner hinter der Theke.

Für Restaurants eignet sich in der Regel die Angabe der Allergene & Zusatzstoffe als Teil der Speisekarte (zum Beispiel in der Fusszeile). Dabei müssen sich die Angaben in der Fusszeile immer auf das jeweilige Lebensmittel beziehen. Dies kann zum Beispiel über kleine hochgestellte Zahlen in der Nähe vom Lebensmittel erfolgen. Mehr zur erfährt man auch in diesem Artikel.

Für Kantinen eignet sich die Angabe der Allergene & Zusatzstoffe in der Regel am besten über hochgestellte Zahlen, die auf dem Speiseplan neben den jeweiligen Lebensmitteln angegebene werden. In der Fusszeile vom Speiseplan kann dann ebenfalls die jeweilige Zahl mit der Allergen- oder Zusatzstoffe Bezeichnung stehen.

In ein paar weiterführenden Artikeln gehe ich noch genauer darauf ein, wie die Kennzeichnung der Allergene für lose Ware auszusehen hat:

Software zur Kennzeichnung der Allergene - lose Lebensmittel

Allergene Liste erstellen für Rezepte

Mit der Rezeptrechner Software kann man auch direkt die Kennzeichnung der Allergene für Lebensmittel und Rezepte vornehmen. Man bekommt automatisch Vorschläge für die Allergenkennzeichnung. Es besteht die Möglichkeit eine Allergene Liste für alle oder gewisse Rezepte zu erstellen. Die Datei kann man dann als PDF oder CSV Datei herunterladen und drucken.

Produktspezifikation erstellen

Insbesondere für Bäckereien und Konditoreien, aber auch Catering und Feinkost Betriebe sind Produktspezifikationen gängige Praxis. Viele Betriebe nutzen diese um die Kunden über die Produkte, die verkauft werden, im Detail zu informieren. Grundsätzlich enthält solch eine Produktspezifikation die gleichen Angaben wie ein Lebensmitteletikett (mit Ausnahme vom Mindesthaltbarkeitsdatum). Die Produktspezifikation wird entweder als PDF oder QR Code erstellt und dem Kunden als Papierform oder in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Zudem nutzen einige Hersteller die Produktspezifikation auch zur Rückverfolgbarkeit (Stichwort Chargennachverfolgung).

Mit dem Rezeptrechner stellen wir in der Software auch heute schon eine Möglichkeit zur Verfügung um die Produktspezifikation für die Produkte vorzunehmen (siehe auch Produktspezifikation erstellen für Lebensmittel).

Software Lebensmittelkennzeichnung

Produktspezifikation (PDF) erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kann man auch direkt die Lebensmittelkennzeichnung für Etiketten und Allergen vornehmen. Es besteht auch die Möglichkeit eine Produktspezifikation als PDF zu erstellen. Zudem arbeiten wir auch schon an einem Layout für eine Schritt für Schritt Anleitung, die die Mitarbeiter in der Küche in Kombination mit einem Mengenrechner nutzen können. Mehr PDF Beispiele und Vorlagen zur Lebensmittelkennzeichnung findest du in diesem Artikel. 

Deklarationspflichtige Allergene

Zu den Herstellern, die lose Ware verkaufen, gehören insbesondere Bäckereien, Konditoreien, Metzgereien, aber teilweise auch Delikatessen & Feinkost Läden. Für lose Lebensmittel braucht es kein Lebensmitteletikett. Hier sind nicht alle Angaben verpflichtend. Wichtig ist jedoch, dass insbesondere die Allergen- und Zusatzstoffekennzeichnung hier ebenfalls verpflichtend sind.

Die folgenden Allergene sind dabei deklarationspflichtig (siehe auch Deklarationspflicht bei Lebensmitteln).

  • Glutenhaltiges Getreide (konkret benennen, um welche Getreide Sorte es sich handelt) & Erzeugnisse aus Getreide
    • Weizen
    • Dinkel
    • Roggen
    • Gerste
    • Hafer
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnuss
  • Soja
  • Milch & Milcherzeugnisse
  • Schalenfrüchte (muss ebenfalls konkret benannt werden, sofern bekannt)
    • Cashewkerne (Kaschunüsse)
    • Pecannüsse
    • Paranüsse
    • Pistazien
    • Macadamia- oder Queenslandnüsse
    • Sellerie
    • Senf
    • Sesamsamen
    • Schwefeldioxid &Sulphite
    • Lupinen

Bei unverpackter Ware muss dem Verbraucher die Information vor dem Kauf der Ware und vor Abgabe des Lebensmittels sichtbar gemacht werden. Die Angaben müssen bezogen auf das Lebensmittel gut sichtbar oder lesbar bereitgestellt werden. Je nach Betrieb kann dies unterschiedliche Dinge bedeuten. In dem Artikel Überblick typischer Allergene in Lebensmitteln gebe ich einen kleinen Überblick, welche Lebensmittel typischerweise welche Allergene enthalten.

Deklarationspflichtige Zusatzstoffe

Die folgenden Zusatzstoffe müssen ebenfalls angegebenen werden beim Verkauf von frischer oder verpackter Ware, egal ob im Onlinehandel oder an der Theke.

  • mit Farbstoff
  • mit Konservierungsstoff oder konserviert
  • mit Antioxidationsmittel
  • mit Nitritpökelsalz, mit Nitrat
  • mit Geschmacksverstärker
  • geschwärzt
  • gewachst
  • mit Phosphat
  • mit Süßungsmitteln
  • enthält eine Phenylalaninquelle

Es empfiehlt sich zudem auch die E-Nummer des jeweiligen Zusatzstoffes anzugeben. Häufig sind sogar die E-Nummern bekannt, es ist jedoch unklar, um welche Art von Zusatzstoff es sich handelt. Eine Liste der Zusatzstoffe und Zuordnung der jeweiligen E-Nummern kann man in dem Artikel zur Zusatzstoffe Liste herunterladen.

Liste der Lebensmittelzusatzstoffe zum ausdrucken

Hier findest du kostenlos eine Zusatzstoffe Liste mit Klassenname und E Nummer. Diese Excel Tabelle enthält alle Lebensmittel Zusatzstoffe in einer Liste mit chemischer Bezeichnung, Klassennamen und den typischen Anwendungsgebieten. Du kannst innerhalb der Excel Tabelle nach den jeweiligen Funktionsklassen filtern und die einzelne Zusatzstoffe Listen zum ausdrucke als PDF erstellen.

Lebensmittelzusatzstoffe Liste

Bio Kennzeichnung für Lebensmittel

Teil der Lebensmittelkennzeichnung ist unter Umständen auch die Bio Kennzeichnung für Lebensmittel. Das ist eine aktive Wahl, die einige Produzenten treffen. Die Anforderung an die Bio Zertifizierung sind relativ hoch. Es kommt einiges an administrativen Aufwand auf einen zu. Was genau die Anforderungen sind, und wie man das jeweilige EU Bio Logo und das deutsche Bio Siegel verwenden kann, habe ich in diesem Artikel erläutert: Bio Kennzeichnung für Lebensmittel 

Mit der Rezeptrechner Software kann man in Zukunft auch direkt die Bio Kennzeichnung vornehmen. Sowohl das EU Bio Logo als auch das deutsche Bio Siegel können optionale auf dem Etikett abgebildet werden. Das Etikett wird mit Hilfe vom Etiketten Generator erstellt (Teil vom Rezeptrechner PRO Business). 

Mehr zur Rezeptrechner Software erfährst du in diesem Artikel. 

Bio Kennzeichnung Software