LMIV | Zutatenliste
Die LMIV ist die Verordnung, welche die Kennzeichnung sowohl für verpackte als auch unverpackte Lebensmittel regelt. Die Verordnung gilt für alle EU Mitgliedsstaaten und somit auch für Deutschland. In einem anderen Artikel habe ich schon einmal eine einfache Übersicht der LMIV gegeben. In diesem Artikel soll es nun explizit um die LMIV Zutatenliste (oftmals auch als Zutatenverzeichnis betitelt), gehen. Ich erkläre hier, was man bei der Formatierung und Reihenfolge der Zutatenliste beachten sollte. Zudem erkläre ich, wie man mit zusammengesetzten Zutaten umgeht. Ich erläutere auch einige Aspekte zur Allergenkennzeichnung und QUID Angabe. Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine LMIV Zutatenliste (Zutatenverzeichnis) in richtiger Reihenfolge erstellen, auch für zusammengesetzte Zutaten. Ich zeige dir hier auch, wie das geht.
Zutatenliste erstellen | Rezeptrechner Software
Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Neben dem Zugang zum Nährwertrechner erhalten Nutzer auch Zugang zum Etiketten Generator. Damit kann man eine LMIV konforme Zutatenliste (mit den Zutaten sortiert in der richtigen Reihenfolge) erstellen. Zudem kann man auch direkt vollständige Lebensmittel Etiketten mit allen LMIV Pflichtangaben erstellen und ausdrucken (als PDF, PNG oder JPG Datei).
Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine Lebensmittel Zutatenliste gemäß LMIV für eigene Rezepte generiere (inkl. Allergene und Zusatzstoffe Kennzeichnung, Reihenfolge nach Menge sortiert und QUID Angabe).
Zutatenliste | LMIV
Eine Zutatenliste gehört gemäß LMIV zu den Pflichtangaben für verpackte Lebensmittel. Die genauen Anforderungen an das Zutatenverzeichnis gemäß LMIV kann man in Artikel 18 ff der LMIV nachlesen. Zusammengefasst werden dort folgende Punkte genannt:
- dem Zutatenverzeichnis ist eine Überschrift mit der Bezeichnung „Zutaten: „ voranzustellen
- Aufzählung sämtlicher Zutaten im Lebensmittel in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung. Zutaten, die weniger als 2% vom Lebensmittel ausmachen, können am Ende in beliebiger Reihenfolge genannt werden (siehe Anhang VII der LMIV)
- Allergene müssen genannt werden und durch eine Formattierung (andere Schriftart, kursiv oder fett gedruckt) hervorgehoben werden. Wenn kein Zutatenverzeichnis vorgesehen ist, müssen Allergene dennoch genannt werden mit dem Vorsatz „Enthält Allergene: “ – mehr dazu in LMIV Allergene Kennzeichnung
- Lebensmittel Zusatzstoffe müssen mit chemischer Bezeichnung oder E-Nummer genannt werden plus Funktionsklasse (technische Hauptfunktion, z.b. Stabilisator) im Lebensmittel (dies ist nicht Teil der LMIV sondern der Zusatzstoffe Verordnung), Beispiel: Stabilisatoren (Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl, Carrageen). Eine Liste aller deklarationspflichtiger Zusatzstoffe findest du in einem anderen Artikel.
- Mengenangabe in Prozent – die sogenannte QUID Angabe (Prozentangabe in Klammern hinter einer Zutat) ist unter gewissen Bedingungen erforderlich. Mehr zur QUID Kennzeichnung erfährst du in einem anderen Artikel.
Ein Zutatenverzeichnis ist bei bestimmten Lebensmitteln (Obst, Gemüse, Käse etc.) oder wenn Lebensmittel nur aus einer einzigen Zutaten bestehen, nicht erforderlich.
Zutaten, die während der Hersteller einem Lebensmittel entzogen und später wieder hinzugefügt werden, müssen nicht genannt werden, sofern Sie mengenmäßig später den ursprünglichen Anteil nicht überschreiten.
Zutatenliste erstellen | Rezeptrechner
Mit der Rezeptrechner Software können Hersteller eine LMIV konforme Zutatenliste erstellen für Rezepte und Lebensmittel.
- Die Zutaten werden automatisch in die richtige Reihenfolge nach Gewichtsanteil gebracht.
- Nutzer erhalten zudem direkt Allergene als Vorschlag fett gekennzeichnet. Diese sollten noch einmal manuell überprüft werden.
- Zudem können Nutzer direkt die QUID Prozentangabe berechnen lassen für einzelne Zutaten.
- Auch das Abbilden von sub-Zutaten für zusammengesetzte Zutaten ist möglich
So geht’s:
Schau dir am besten auch die Anleitung an. Dort erkläre ich Schritt für Schritt, wie du den Rezeptrechner nutzt.
- Upgrade durchführen
- Rezepteingabe (Zutaten + Menge)
- Rezept speichern
- Zutatenliste kopieren
In dem folgenden Video zeige ich dir, wie du eine LMIV Zutatenliste mit der Rezeptrechner Software erstellen kannst.
Video: Zutatenliste gemäß LMIV – das solltest du wissen
In diesem Video erläutere ich dir die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Dabei gehe ich auch auf zusammengesetzte Lebensmittel sowie sub-Zutatenlisten von Lebensmitteln genauer ein. Ich zeige dir zudem, wie du die Rezeptrechner Software nutzen kannst um Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge.
Zusammengesetzte Zutaten in der Zutatenliste | LMIV
Anhang VII beschreibt weitere besondere Fälle für die Zutatenliste. In Teil E/ Anhang VII wird beschrieben, was im Falle von zusammengesetzten Zutaten passieren sollte.
Aus diesem Artikel geht hervor, dass
- zusammengesetzte Zutaten mit ihrer Bezeichnung genannt werden dürfen, wenn dann direkt in Klammern die einzelnen sub-Zutaten der Zutat aufgelistet sind. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Bezeichnung rechtlich geregelt oder üblich ist. Beispiel:
- die Einzelbestandteile (sub-Zutaten) müssen nicht genannt werden, wenn die zusammengesetzte Zutaten weniger als 2% vom Lebensmittel ausmacht.
Ein paar weiterführende Artikel zum Thema Zutatenverzeichnis gemäß LMIV erstellen, findest du auch hier:
Weitere Funktionen | Rezeptrechner Software
Mit der Rezeptrechner Software könnt ihr aber nicht nur eure Zutatenlisten verwalten. Ihr habt auch die Möglichkeit, Lebensmitteletiketten zum ausdrucken zu erstellen. Zudem könnt ihr Produktspezifikationen erstellen oder eine Allergenliste für die Gastronomie oder Speisekarte. Ihr erhaltet auch Zugang zur Preiskalkulation, mit der ihr Wareneinsatz und Verkaufspreise für Eure Lebensmittel berechnen könnt.