Wenn du als Betrieb unter anderem belegte Brötchen verkaufst, solltest du deine Pflichten zur Lebensmittelkennzeichnung verstehen. Oft entscheiden Details darüber, ob du lose Ware anbietest (andere Anforderungen) oder ob das Produkt als vorverpackt gilt – und damit deutlich mehr Kennzeichnungspflichten nach sich zieht. Manchmal reicht schon: eingeschweißt, zugeklebt, im Voraus verpackt, für den Selbstbedienungsverkauf bereitgestellt.

Typische „unsichtbare“ Stolperfallen sind:

  • Allergene: Wechsel bei Brot, Käse oder Dressing → plötzlich ist ein Allergen neu drin oder anders zu kennzeichnen.

  • Zutatenliste: Bei zusammengesetzten Zutaten (Schinken, Brötchen, Saucen) brauchst du Unterzutaten aus Spezifikationen – ohne System wird das schnell komplex, und selbst Excel stößt an Grenzen.

  • Nährwerte: Je nachdem, wie du verkaufst und verpackst, besteht eine Pflicht oder eine Ausnahme greift – „einfach weglassen“ ist riskant.

  • Datierung/Haltbarkeit: Bei kurzer Haltbarkeit muss klar sein, wie du MHD bzw. Verbrauchsdatum handhabst und prozesssicher absicherst.

In diesem Artikel schauen wir uns an, wer verantwortlich ist für die Kennzeichnung, wann ein Produkt als vorverpackt gilt, welche Kennzeichnungspflichten typischerweise relevant werden (Nährwerte, Allergene, Datierung) – und wie man das Thema so löst, dass es im Alltag wirklich funktioniert.

Kennzeichnung leicht gemacht | Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir, Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung, Kalkulation und Rezeptverwaltung. Es handelt sich um eine webbasierte Software.

Unser Fokus liegt auf Manufakturen/ Deli/ Feinkost, aber auch Catering- und Gastronomie Betriebe (Restaurants, Bistros, Tankstellen etc) sowie Cafés und Konditoreien nutzen unsere Software. 

Einige Funktionen kann man kostenlos ausprobieren, indem man sich hier kostenlos registriert.

Lebensmittelkennzeichnung belegte Brötchen

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell & einfach für eigene Rezepturen die Lebensmitteletiketten erstellen inkl. Nährwertberechnung und Zutatenliste.

Wer ist für die Kennzeichnung verantwortlich?

Grundsätzlich gilt: Verantwortlich ist der Lebensmittelunternehmer, der das Produkt unter seiner Verantwortung in den Verkehr bringt – also der Betrieb, der entscheidet, wie das Produkt angeboten wird und mit welchen Informationen es verkauft wird.

In der Praxis sieht das meist so aus:

  • Du stellst das Produkt selbst her bzw. lässt es in deinem Auftrag herstellen (z. B. im Café, in der Bäckerei-Filiale, in der Kantine, im Kiosk – oder auch in der Tankstellen-Theke).
    → Dann liegt die Kennzeichnungs-Verantwortung bei dir.

  • Du kaufst das Produkt fertig vorverpackt ein und verkaufst es nur weiter.
    → Die Kennzeichnung kommt grundsätzlich vom Hersteller/Lieferanten. Trotzdem solltest du als Verkaufsstelle eine Plausibilitätsprüfung machen (z. B. fehlen Allergene oder Datumsangaben, wirkt etwas offensichtlich falsch).

  • Eigenmarke / deine Adresse steht auf dem Etikett (auch wenn ein anderer produziert).
    → Dann bist du in der Regel der Inverkehrbringer – und damit derjenige, der zunächst einmal verantwortlich ist. Dafür brauchst du saubere Spezifikationen und klare Prozesse.

Ist die Verantwortung geklärt, geht’s mit der nächsten Frage weiter: Welche Kennzeichnungspflicht greift eigentlich?
Die Kernfrage hier lautet: (vor)verpackt oder lose Ware? Das ist entscheidend, weil das Anforderungsprofil für vorverpackte Ware deutlich höher ist.

Kennzeichnungspflicht vorverpackte Lebensmittel

Viele Betriebe unterschätzen, wie stark die Verpackungsart die Pflichtangaben beeinflusst.

Grob gesagt: Ein Lebensmittel gilt als vorverpackt, wenn es vor dem Verkauf in eine Verpackung gebracht wird, die es umschließt, sodass der Inhalt nicht verändert werden kann, ohne die Verpackung zu öffnen oder zu verändern – und es so zum Verkauf bereitliegt.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zu Produkten, die erst auf Wunsch verpackt werden (z. B. „Bitte einmal einpacken“). Das ist in der Regel anders zu bewerten als ein bereits eingeschweißtes Produkt in der SB-Vitrine.

„Zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt“

Ein häufiger Praxisfall bei belegten Brötchen ist die Einordnung als „zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt“:
Wenn du belegte Brötchen im Betrieb vorbereitest, verpackst und typischerweise am selben oder nächsten Tag verkaufst, wird das in der Praxis häufig so eingeordnet.

Merksatz fürs Tagesgeschäft: Je „fertiger“ und „verschlossener“ das Produkt in der Auslage liegt, desto eher bist du im vorverpackten Bereich – und desto eher brauchst du saubere Lebensmitteletiketten.

Das Etikett muss nahe am Lebensmittel angebracht sein und bestimmte Pflichtangaben enthalten (z. B. Zutatenliste, Allergenkennzeichnung, ggf. Nährwerttabelle, Adresse, MHD/Verbrauchsdatum, Nettogewicht).

Lebensmittel Kennzeichnung für belegte Brötchen
Handelt es sich um (vor)verpackte Lebensmittel, so braucht es ein Lebensmitteletikett mit allen Pflichtangaben. Die Adresse zeigt, wer für die Kennzeichnung verantwortlich ist. Die Nährwerttabelle kann unter gewissen Umständen noch weggelassen werden. Mehr zu den Ausnahmen im nächsten Abschnitt.

Nährwertkennzeichnung: Ausnahmen für belegte Brötchen

Für verpackte Lebensmittel ist eine Nährwertkennzeichnung grundsätzlich verpflichtend.

Bei belegten Brötchen gibt es aber zwei Praxis-Ausnahmen, die viele Betriebe betreffen:

  • Ausnahme 1: Nicht vorverpackte Lebensmittel, auf Wunsch am Verkaufsort verpackte Produkte sowie „zum unmittelbaren Verkauf“ vorverpackte Lebensmittel sind von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen. Das ist bei belegten Brötchen oft der Standardfall, wenn sie im Betrieb frisch hergestellt und kurzfristig verkauft werden.

  • Ausnahme 2 (LMIV „kleine Mengen / lokal“): Es gibt eine Ausnahme für Hersteller, die Lebensmittel direkt in kleinen Mengen an Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgeben. In der behördlichen Auslegung wird „lokal“ häufig als Umkreis von bis zu 50 km verstanden (im Einzelfall ggf. mehr), und „kleine Mengen“ werden u. a. über den Produktionsmaßstab eingeordnet. Wichtig: Diese Ausnahme greift nur, wenn der Betrieb tatsächlich Hersteller ist – reines Zukaufen/Weiterverkaufen fällt nicht darunter. Mehr dazu auch unter LMIV – Nährwerttabelle.

Und selbst wenn Nährwerte nicht verpflichtend wären: Viele Betriebe entscheiden sich trotzdem dafür, weil es professioneller wirkt, Rückfragen reduziert und bei wiederkehrenden Produkten Prozesse stabilisiert. 

Aber selbst wenn die Ware nicht als (vor)verpackt gilt und man von der Nährwertkennzeichnung ausgenommen ist, so gibt es dennoch die Pflicht zur Allergenkennzeichnung. 

Allergene & Zutatenliste bleibt dennoch Pflicht

Viele Betriebe hören „Nährwerttabelle ist ausnahmsweise nicht nötig“ und denken unbewusst: „Dann ist Kennzeichnung insgesamt entspannter.“
Leider nein. In der Praxis gilt:

Die Ausnahme betrifft meist nur die Nährwertkennzeichnung – nicht Allergene und nicht automatisch die Zutatenliste.

Die Allergenkennzeichnung bleibt fast immer relevant – auch wenn du keine Nährwerttabelle angeben musst. Entscheidend ist, dass Kund:innen die Info klar, leicht zugänglich und aktuell bekommen.

Für ein klassisches Käse-Schinken-Brötchen heißt das typischerweise:

  • Gluten (Brötchen)
  • Milch (Käse/Butter)
  • ggf. Sesam (Sesambrötchen)
  • ggf. Senf/Ei/Sellerie (bei Saucen/Dressings)

Lebensmittelkennzeichnung ohne Nährwerttabelle

MHD vs. Verbrauchsdatum

Sobald du belegte Brötchen vorverpackt anbietest (z. B. eingeschweißt/zugeklebt in der SB-Vitrine), brauchst du in der Regel eine Datumskennzeichnung direkt auf der Verpackung: meist ein MHD („mindestens haltbar bis: TT.MM.JJJJ“). Ein Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis: TT.MM.JJJJ“) ist dann notwendig, wenn das Produkt als sehr leicht verderblich eingestuft wird und nach kurzer Zeit eine Gesundheitsgefahr entstehen kann – das sollte idealerweise über deine HACCP-Beurteilung/betriebliche Festlegung sauber entschieden werden. Da die Haltbarkeit bei belegten Brötchen praktisch immer von Kühlung abhängt, gehört in der Praxis fast immer auch ein Lagerhinweis dazu (z. B. „gekühlt lagern bei 2–7 °C“). Das Datum muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Etikett stehen und am Produkt angebracht sein (nicht nur am Regal).

Bei loser Ware in der Bedientheke (erst auf Wunsch eingepackt) ist ein MHD/Verbrauchsdatum auf dem einzelnen Brötchen in der Regel nicht erforderlich – trotzdem brauchst du intern klare Regeln zur Haltbarkeit (Produktionstag/-zeit, „tagesfrisch bis …“, Entsorgungszeitpunkt) und eine saubere Kühlkette, damit nichts „zu lange“ in der Auslage bleibt.

Praxisbeispiele (inkl. Allergene, Zutatenliste und MHD/Verbrauchsdatum)

Im folgenden haben wir noch einmal die typischen beiden Fälle für belegte Brötchen zusammengefasst im Hinblick auf Lebensmittelkennzeichnung. 

Beispiel 1: Eingeschweißtes Brötchen

in der Vitrine (Selbstbedienung)

  • Nährwerttabelle: kann je nach Einordnung entfallen

  • Allergene: ja

  • Zutatenliste: in der Regel ja (weil vorverpackt angeboten)

  • Datum: ja – i. d. R. MHD oder ggf. „zu verbrauchen bis“ (betriebsintern festlegen)

  • Lagerhinweis: sinnvoll/üblich: „gekühlt lagern …“

Typischer Alltag: Brötchen werden morgens belegt, verpackt, datiert und in die SB-Theke gelegt. Wenn sich Brot/Schinken/Sauce ändert, müssen Allergenhinweis, Zutatenliste und Datumssystem trotzdem stabil bleiben.

Lebensmittelkennzeichnung Beispiel belegte Brötchen verkaufen

Beispiel 2: „loses“ Brötchen

Brötchen wird auf Wunsch eingepackt

  • Nährwerttabelle: in der Regel nicht verpflichtend

  • Allergene: ja (z. B. über Aushang/Zutatenmappe)

  • Zutatenliste: häufig nicht als „vollständige Etiketten-Zutatenliste“ nötig

  • Datum: nicht auf dem Einzelprodukt, aber intern brauchst du trotzdem klare Regeln zur Haltbarkeit/Charge (z. B. „tagesfrisch“, Produktionszeitpunkt, Entsorgungszeit)

Typischer Alltag: Du verkaufst über Bedienung. Das reduziert Etikettenpflichten, aber du brauchst trotzdem eine saubere interne Haltbarkeitslogik – sonst werden „alte“ Brötchen schnell zur Grauzone.

Lebensmittelkennzeichnung Beispiel Belegte Brötchen lose

Unterschätzte Komplexität für belegte Brötchen: Unterzutaten, Lieferanten, Rezeptänderungen

Auch wenn die Rezepturen selbst für belegte Brötchen oftmals gar nicht so komplex sind, führt die Kennzeichnung in der Praxis doch immer wieder zu Komplexität. 

Bei belegten Brötchen hast du fast immer zusammengesetzte Zutaten:

  • Brötchen (Unterzutaten, oft wechselnd je nach Bäcker)
  • Schinken (Unterzutaten + ggf. Zusatzstoffe)
  • Käse (je nach Sorte unterschiedlich)
  • Sauce/Dressing (Unterzutaten + oft neue Allergene)

Für zusammengesetzte Zutaten muss die sub-Zutatenliste in Klammern mit angezeigt werden auf dem Etikett. Ändern sich Zutaten oder Lieferanten, so muss auch die sub-Zutatenliste ausgetauscht werden. 

Rezepturen ändern sich ständig – oft ohne dass es jemand als „Rezeptänderung“ wahrnimmt. Typische Änderungen:

  • anderes Brot (neuer Lieferant → neue Unterzutaten/Allergene)
  • Käse gewechselt
  • anderes Dressing („heute schnell eins aus dem Großhandel“)
  • Grammaturen angepasst („mehr Käse, weniger Schinken“)
  • Garnitur ersetzt („Tomate aus, Gurke rein“)

Ändert man selbst die Rezeptur (weil man beispielsweise eine Zutat von einem anderen Lieferanten nutzt), so kann sich ebenfalls die Zutatenliste und Allergenkennzeichnung ändern. 

Lösungswege: Laboranalyse, Eigenberechnung oder Rezeptrechner

Wenn es um Nährwerte, Zutatenliste und Allergene geht, landen Betriebe in der Praxis meist bei drei Wegen. Zwei sind „machbar“, aber teuer oder fehleranfällig.

A) Laboranalyse

Eine Laboranalyse liefert sehr genaue Werte. Das ist attraktiv, wenn du ein Produkt lange unverändert verkaufst (standardisiert, hohe Stückzahl).

Der Haken: Rezepturen ändern sich ständig (Brotlieferant, Grammaturen, Sauce). Labor ist teuer und langsam – und löst außerdem nicht automatisch die Zutatenliste/Allergenlogik aus Unterzutaten.

B) Eigenständige Berechnung (Excel & Co.)

Viele starten mit Excel – verständlich. Es kostet erstmal wenig.

Das Problem: Sobald Unterzutaten, Rundungen, Roh-/Endgewichte, Portionsumrechnungen, Lieferantenwechsel und Varianten dazu kommen, wird Excel zum Dauerprojekt. Fehler passieren leise: geändertes Brot → neue Allergene → irgendwo bleibt ein Feld unverändert → Etikett/Aushang ist falsch.

C) Rezeptrechner: Nährwerte + Kennzeichnung + Etikettenausgabe in einem Workflow

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir, die Alltagsprobleme der Lebensmittelkennzeichnung strukturiert anzugehen. Wir helfen Betrieben, Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung und Rezeptverwaltung. 

Software hat den Vorteil gegenüber Excel, dass man Zusammenhänge viel dynamischer darstellen kann. Da es sich um eine webbasierte Software handelt, können Nutzer von überall auf die Rezepturen zugreifen.

Wichtig: Wir verwalten nicht nur fertige Rezepturen, sonderen ermöglichen eigene Rezepte (Zutaten und Mengen) einzugeben. Für die Zutaten stehet eine zentrale Datenbank zur Verfügung mit Nährwerten und Allergenkennzeichnung. Eigene Produkte vom Lieferanten mit sub-Zutatenliste (Textform)  können im eigenen Konto hinterlegt werden. 

„Wir haben doch ein PIM-System“

Viele größere Betriebe nutzen bereits ein PIM-System (Product Information Management). Das ist stark für Produktstammdaten: Artikelnummern, Bezeichnungen, Bilder, Packmittel, Texte, Kanäle, Konsistenz über Sortimente hinweg.

Der Knackpunkt: Ein PIM denkt meist in Produkten, nicht in Rezepturen. Es kann Kennzeichnungsinfos speichern – aber berechnet in der Regel nicht automatisch aus der Rezeptlogik:

  • Nährwerte (aus Zutaten + Mengen)

  • Zutatenliste in Reihenfolge (aus Gewichtsanteilen)

  • Allergene (aus Zutaten/Unterzutaten)

  • Varianten („heute anderes Brot“, „ohne Sauce“, „extra Käse“)

Das führt schnell zu manueller Pflege: Nach jeder Rezeptänderung müssten die Daten im PIM nachgezogen werden. Genau dort entstehen dann die typischen Fehler.

Praxis-Fazit: PIM ist super für Produktdaten. Für Rezeptlogik und Kennzeichnungsableitung brauchst du meist ein rezepturnahes System – und kannst die finalen Angaben bei Bedarf ins PIM übernehmen.

So funktioniert’s mit dem Rezeptrechner in der Praxis

Zunächst benötigt man einen Zugang zur Rezeptrechner Software. Hierzu registriert man sich. Nach der Registrierung können Nutzer einige Funktionen auch kostenfrei ausprobieren. Für die vollständige Nutzung benötigt man eine Jahreslizenz. Diese kann man direkt online buchen. Hier geht’s zur Preisübersicht.

Schritt 1: Zutaten anlegen 
Du hast zwei Wege (und kannst sie kombinieren):

  • Nährwertdatenbank nutzen: Standardzutaten sind bereits verfügbar in der Software und direkt nutzbar.

  • Eigene Lieferantenzutaten pflegen: Zutaten von bestimmten Lieferanten (z. B. genau dieser Schinken / dieses Baguette / dieser Käse) legst du mit den Nährwerten aus dem Datenblatt an – optional inkl. Zutatenlisten/Unterzutaten.

Rezeptrechner Zutatenverwaltung

Schritt 2: Rezept eingeben – Mengen, Komponenten, Varianten
Du erfasst dein Rezept mit Grammangaben (z. B. „Baguette, Butter, Schinken, Käse, Salat, Tomate“). Varianten lassen sich strukturiert abbilden (z. B. „ohne Butter“, „mit Gurke statt Tomate“).

Komponenten (z.b. Saucen, Dressings etc.) können zunächst als Rezeptur eingegeben werden und im Anschluss in eine Zutat umgewandelt werden. Das hat den Vorteil, dass man die gleiche Rezeptur dann mehrfach in verschiedenen Rezepturen einsetzen kann.

Beispiel Belegte Brötchen

Schritt 3: Etiketten Generator öffnen
Sobald das Rezept steht, berechnet Rezeptrechner automatisch:

  • Nährwerttabelle pro 100 g (Standard); optional auch pro Portion/Stück (je nach Bedarf)

  • Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge (nach Gewichtsanteil)

  • Allergenkennzeichnung (auf Basis der gepflegten Zutaten)

  • und – wenn Unterzutaten vorhanden sind – eine deutlich belastbarere Zutatenliste als „Brot, Schinken, Käse“.

Schritt 4: Etikett im gewünschten Layout erstellen
Etikettenfelder (Produktname, Gewicht, Datum/MHD bzw. „zu verbrauchen bis“, Lagerhinweis, Herstellerdaten usw.) gibst du im gewünschten Layout aus – kompakt für Tagesware oder ausführlicher, wenn nötig.

Lebensmittelkennzeichnung belegte Brötchen

Schritt 5: Drucken: Etikettendrucker für den Alltag oder professioneller Druck
Für belegte Brötchen mit kurzer Haltbarkeit ist oft ein einfaches weißes Etikett ideal: schnell, sauber, günstig. Deshalb lohnt sich häufig ein eigener Etikettendrucker.
Wir arbeiten hier mit Brother zusammen und können passende Drucker empfehlen. Professioneller Druck lohnt sich eher für Produkte mit längerer Laufzeit und stabilen Rezepturen.

Mehr dazu auch im Artikel: Welcher Etikettendrucker für Lebensmittel 

Etikettendrucker Brother für Lebensmittel 4 Zoll

Kalkulation für belegte Brötchen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du auch die Kalkulation für belegte Brötchen durchführen. Das heißt, du kannst sowohl den Wareneinsatz als auch die Verkaufspreise kalkulieren. Dazu kann man zentral Rohstoffpreise für die einzelnen Zutaten in der Software erfassen. Es wird automatisch der Wareneinsatz berechnet. Außerdem kann man FixkostenAufschläge hinterlegen oder per Deckungsbeitragsquote den gewünschten Verkaufspreis auf Profitabilität prüfen. Eine Schritt für Schritt Anleitung für die Kalkulation von belegten Brötchen findest du in diesem Artikel. 

Anleitung Kalkulation belegtes Brötchen Gastronomie