Zutaten Rechner

Zutaten Rechner

Egal ob professionell oder als Hobby: Wer es liebt zu kochen und zu backen, benötigt eine Software zur Rezeptverwaltung. Auf Dauer ist es sehr aufwendig, einzelne Rezepte und Zutatenlisten zu verwalten. Mit dem Rezeptrechner stellen wir nicht nur eine App zur Rezeptverwaltung zur Verfügung, sondern bringen auch direkt einen Mengenrechner mit. Damit kann man Zutaten oder Rezeptmengen schnell & einfach umrechnen. Das heißt, wenn ihr ein Rezept für 4 Personen eingebt und speichert und später das Gericht für 7 Portionen kochen wollt, hilft Euch der Zutaten Rechner. Aber das ist bei weitem noch nicht alles. In diesem Artikel zeige ich dir, was du mit der Rezeptrechner App noch tun kannst.

Zutaten Rechner für Rezepte

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Gastronomen viel Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, der Nährwertberechnung und der Rezeptverwaltung. Zu letzterem gehört nicht nur die Möglichkeit Zutaten Mengen beliebig umrechnen zu können, sondern auch Arbeitsanweisungen als PDF zu erstellen und auszudrucken. Das Verwalten der Rezepte und die Nutzung für die Produktionsplanung wird damit zum Kinderspiel. Wenn du auch verpackte Lebensmittel verkaufst, bekommst du automatisch auch Zugang zur Etiketten Software mit Nährwertrechner. Um den vollen Funktionsumfang zu nutzen, brauchst du einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Mehr dazu erfährst du über den Button.

Zutaten Rechner für Rezepte

Mit der Rezeptrechner Software kann man die Zutatenmengen für eigene Rezepte jederzeit auf eine andere Produktionsmenge anpassen. 

Rezepte eingeben & verwalten

Nährwertrechner

Die Rezepteingabe erfolgt immer über den Rezeptrechner Online. Hierbei handelt es sich gleichzeitig um einen Nährwertrechner, mit dem man direkt alle Big7 Nährwerte berechnen kann. Du kannst dazu einfach dein Basisrezept mit den Zutaten für eine bestimmte Personen Anzahl eingeben. Wenn du beispielsweise ein Kuchen Rezept hast, welches für einen Kuchen in einer Rundform für 12 Stück vorgesehen ist, dann gibst du die Zutaten Mengen genau dafür ein. Zudem kannst du auch den Reduktionsfaktor mit eingeben um das Gewicht am Ende korrekt zu reflektieren. Denn beim Backen verliert der Kuchen noch an Flüssigkeit und damit an Gewicht. Gleichzeitig beeinflusst das Backen die Nährwertdichte pro 100g. Über den Reduktionsfaktor kann man auch die Nährwerte pro 100g korrekt umrechnen. Die Anleitung erklärt dir Schritt für Schritt den Umgang mit dem Rezeptrechner. Mehr dazu auch unter Software zur Nährwertberechnung.

Sobald du alle Zutaten mit Menge eingegeben hast in den Rechner, kannst du deine Rezepte in der Datenbank speichern. Im Anschluss kannst du die Rezeptdatenbank für PRO Nutzer öffnen.

Rezeptblatt erstellen

In der Rezeptdatenbank bekommst du dann Zugang zu verschiedenen Rechnern und Anwendungen. Eine dieser Anwendungen ist die Rezeptblatt Funktion. Damit kannst du nicht nur ein Produktdatenblatt sondern auch vollständige Rezeptblätter mit Arbeitsanweisung erstellen.

Das Produktblatt beinhaltet dabei auch direkt eine Zutaten Liste sortiert nach Menge. Zudem kannst du die QUID Angabe berechnen lassen. Auch eine Nährwerttabelle ist Teil dieses Produktdatenblatts für Lebensmittel. Darüber hinaus werden alle typischen LMIV Angaben mit übernommen.

Die Arbeitsanweisung dient der Produktionsplanung. Diese Funktion beinhaltet auch den Mengenrechner für Zutaten. Abgesehen von der Zutaten Menge, die man berechnen kann, kann man hier die Zubereitungsschritte für bestimmte Zutaten mit mise en place ergänzen. Aktuell kann man die Eingabe noch nicht speichern, aber das folgt auch schon in Kürze. Die Arbeitsanweisung kann man später als PDF herunterladen und ausdrucken für die Küche.

Mengenrechner Zutaten

Der Mengenrechner für Zutaten ist Teil der Arbeitsanweisung. Damit kann man die Mengen für die Zutaten je nach Anzahl Zielportionen berechnen lassen. Dazu gibt man einfach an, wie viele Portionen von einem Rezept man benötigt. Im Anschluss wird direkt die ursprüngliche Menge der Zutaten für die neue Zielgröße berechnet. Wie genau der Zutaten Mengen Rechner für Rezepte funktioniert, erfährst du auch in diesem Video. Mittlerweile gibt’s den Mengenrechner für Essen übrigens auch als mobile Version. Damit kannst du nun noch leichter auch unterwegs Zutatenmengen umrechnen. 

Preis Rechner für Zutaten

Abgesehen vom Mengen Rechner für Zutaten kann man mit dem Rezeptrechner aber auch Preise berechnen. Hierzu gibst du die Preise für einzelne Zutaten ein. Die Preise für die Zutaten kannst du speichern. Nachdem du die Preise für einzelne Zutaten in den Rechner eingegeben hast, kannst du den Wareneinsatz für ein Rezept pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnen. Zudem kann man auch die Kalkulation für Personal und Verpackung mit einbeziehen in den Preis Rechner. Behalte damit den Überblick über Rohstoff Kochen und ermittle deine Verkaufspreise für einzelne Rezepte, Lebensmittel und Gerichte.

Lebensmittel Etiketten erstellen

Für Lebensmittelhersteller haben wir auch eine tolle Funktion. Wer als Lebensmittelhersteller verpackte Ware verkaufen möchte, muss ein Etikett mit dem LMIV Pflichtangaben erstellen. Die Kennzeichnung beinhaltet nicht nur die Nährwertdeklaration, sondern auch eine Zutatenliste sortiert nach Menge. Die sortierte Zutatenliste wird automatisch generiert. Ebenso wird direkt eine Nährwerttabelle erstellt. Für die Zutatenliste ist zudem zu beachten, dass Allergene und Zusatzstoffe markiert werden müssen. Ebenso muss für bestimmte Zutaten die Menge in Prozent angegeben werden. Der Rezeptrechner ermöglicht auch direkt die Menge für einzelne Zutaten in % zu berechnen (siehe QUID Kennzeichnung).

Zutaten im Rezeptrechner

Die Zutaten, die du im Rezeptrechner nutzen kannst, stammen aus 2 Quellen:

Mit der kostenlosen Version bekommst du Zugang zu ca. 1000 Zutaten. Dabei handelt es sich vor allem um natürliche Zutaten. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du zudem Zugang zum BLS, dem Bundeslebensmittelschlüssel. Der BLS enthält ca. 14 000 Zutaten mit Nährwertangaben.

Nutzt du besondere eigene Zutaten von einem bestimmten Lieferanten, kannst du auch eigene Zutaten mit eigenen Mengen im Rezeptrechner hinterlegen. 

Jetzt Direkt Loslegen & ausprobieren

Mit dem Rezeptrechner bekommst du also eine umfangreiche Rezepte Software. Wir fokussieren uns dabei auf Lösungen für kleine Betriebe aus dem Bereich der Lebensmittel Herstellung, Gastronomie, Bäckereien, Konditorei und Direktvermarktung. Die Software wird ständig weiterentwickelt und Wünsche werden immer gerne entgegen genommen.

Du kannst hier kostenlos einen Zugang erstellen und einige der Funktionen ausprobieren. Für die vollständige Nutzung kannst du schnell die Bezahlung über Digistore24 für die Jahreslizenz vornehmen. Es werden alle gängigen Zahlungsmethoden akzeptiert. Du bekommst im Anschluss einen Bestätigungscode, mit dem du das upgrade vom Rezeptrechner vornehmen kannst. Das passiert super schnell, sodass du also noch am gleichen Tag mit dem Verwalten deiner Rezepte und dem Zutaten Rechner starten kannst.

Produktdatenblatt für Lebensmittel

Produktdatenblatt für Lebensmittel

Wer seine selbst hergestellten Lebensmittel im Großhandel verkaufen möchte, wird in der Regel nach einem Produktdatenblatt gefragt. Teilweise spricht man auch von einem technischen Datenblatt oder Lebensmittel Produktblatt. Insbesondere kleinere Betriebe, die bisher nur online oder als Direktvermarkter tätig waren, fragen sich hier, wie ein solches technisches Datenblatt aussieht und suchen nach einem Muster. Grundsätzlich ist das Produktdatenblatt kein Hexenwerk und es gibt auch keine standardisierte Vorgehensweise hierfür. Ein paar Pflichtangaben zu Inhaltsstoffen müssen allerdings immer drauf. Das verlangt auch die LMIV, das Gesetz zur Lebensmittelkennzeichnung. Mit der Rezeptrechner Software kannst du für deine Lebensmittel schnell & einfach ein Produktdatenblatt (PDF) erstellen. In diesem Artikel zeige ich dir Beispiele und erkläre dir, wie du das Programm nutzt und dir damit viel Zeit in Word oder Excel sparen kannst.

Produktdatenblatt erstellen | Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittel Kennzeichnung und Nährwertdeklaration. Dazu gehören für verpackte Lebensmittel vor allem die Etiketten mit entsprechenden LMIV Pflichtangaben. Genau so gehört dazu aber auch das Erstellen von Datenblättern für Lebensmittel als PDF zum ausdrucken. Du erhältst automatisch auch Zugang zu einem Online Nährwertrechner und einer Preiskalkulation. Um den vollen Funktionsumfang zu nutzen, benötigst du einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Mehr dazu erfährst du über den Button.

Produktdatenblatt Lebensmittel erstellen

LMIV Anforderungen | Großhandel

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) beschreibt die Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Dazu gehören bestimmte Pflichtangaben für verpackte Ware (siehe auch verpackte Lebensmittel verkaufen) auf den Etiketten und einige Angaben von Inhaltsstoffen für lose Lebensmittel (siehe auch Inhaltsstoffe Tabelle). Bei der LMIV geht es immer darum, den Endverbraucher ausreichend zu informieren um die Entscheidung für die „richtigen“ gesunden Lebensmittel zu vereinfachen. Es geht in erster Linie also um Transparenz. Verpflichtet wird dabei in erster Linie immer der Direktvermarkter, der letztlich die Produkte an den Endverbraucher abgibt. Für den Fall Großhandel, ist der Lebensmittelhersteller verpflichtet, die Unternehmen, an die verkauft wird, mit den entsprechenden Informationen auszustatten. Während man bei der Direktvermarktung also vor allem das Etikett zur Angabe der Inhaltsstoffe nutzt, ist es im Großhandel das Produktdatenblatt oder einfach nur das Lebensmittel Datenblatt. Mehr zu den Anforderungen an den Großhandel gemäß LMIV findest du hier.

Produktdatenblatt | Pflichtangaben

Was genau soll auf solch einem Produktdatenblatt für Lebensmittel nun also stehen? Ein Muster dazu findest du im folgenden. Grundsätzlich handelt es sich um die gleichen Pflichtangaben, die auch auf den Etiketten der Lebensmittel abgebildet werden müssen.

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Verzeichnis der Zutaten
  • Allergene & Zusatzstoffe
  • QUID Kennzeichnung (Menge bestimmter Zutaten mit Prozentangabe)
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Hinweise zur Aufbewahrung
  • Ursprungsland/ Herkunftsort
  • Gebrauchsanleitung (nur wenn es schwierig ist, das Lebensmittel zuzubereiten)
  • für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent
  • Nährwertdeklaration
Datenblatt Lebensmittel | Beispiel Großhandel

Darüber hinaus wird das Produktblatt für Lebensmittel häufig noch um ein paar zusätzliche Angaben ergänzt für den Großhandel:

  • Bild vom Lebensmittel
  • Hinweise zum Produkt
  • Artikel Nummer
  • EAN Code
  • Hinweise zur Qualität & BIO Zertifikate
  • Marke

Im Gegensatz zum Lebensmitteletikett gibt es beim Produktdatenblatt jedoch keine wirklichen Anforderungen an die Darstellungsform. So kann das Datenblatt für Lebensmittel ganz einfach auf einem A4 PDF erstellt und ausgedruckt werden. Grundsätzlich können Hersteller dafür ein einfaches Programm wie Excel oder Word nutzen. Viel wichtiger als das Format ist letztlich der Inhalt. Denn es sollte die LMIV relevanten Angaben zu den Inhaltsstoffen und der Nährwertdeklaration gemacht werden.

Mit dem Rezeptrechner kann man nicht nur die Nährwertberechnung und Ermittlung der Inhaltsstoffe für Lebensmittel und Rezepte durchführen. Damit sparst du dir das teure Analysieren der Inhaltsstoffe im Labor. Letztlich muss man die Inhaltsstoffe nämlich gar nicht analysieren lassen. Zudem kann man mit dem Rezeptrechner auch direkt ein Produktdatenblatt als PDF erstellen und ausdrucken. In dem nächsten Abschnitt zeige ich, wie das geht.

Produktdatenblatt erstellen | Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software hat man die Möglichkeit, automatisch Produktdatenblätter für seine Rezepte und Lebensmittel als PDF zu erstellen.

So geht’s: Schritt 1: Rezepteingabe

  1. Rezepteingabe über Rezeptrechner Online & Nährwerte berechnen
  2. Rezept speichern
  3. Upgrade durchführen
  4. in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden

So geht’s: Schritt 2: Angaben zu Inhaltsstoffen überprüfen

Sobald du deine Rezepte eingegeben und gespeichert hast, kannst du diese Rezepte und Lebensmittel in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer abrufen und für jedes einzelne Lebensmittel mit nur einem Klick ein Produktblatt für Lebensmittel erstellen. Dazu klickst du einfach auf den Knopf „Rezeptblatt erstellen“ für das jeweilige Produkt. Es öffnet sich ein neues Fenster und du kannst hier die Angaben im Datenblatt ergänzen.

Produktdatenblatt für Lebensmittel & Rezeptverwaltung

Beachte, dass man Stand heute (November 2022) noch nicht alle Eingaben speichern kann. Die Speicherfunktion folgt aber auch in Kürze.

Überprüfe nun am besten noch einmal die Angaben zu den Inhaltsstoffen deiner Lebensmittel. Zu der Inhaltsstoffe Kennzeichnung zählen zum einen die Nährwerte je 100g in der Tabelle. Hier empfiehlt es sich die Nährwerttabelle mit typischen Wettbewerbsprodukten zu vergleichen. Sofern es nicht zu großen Abweichungen kommt, sieht das gut aus! Die Prüfung der Nährwertdeklaration kannst du aber auch schon bei der Rezepteingabe im Nährwertrechner (rezeptrechner-online.de) vornehmen.

Darüber hinaus prüfe einmal die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe im Zutatenverzeichnis? Das Zutatenverzeichnis wird automatisch nach Mengenangabe sortiert. Allergene werden gemäß automatisierten Vorschlägen fett gekennzeichnet. Du solltest diese noch einmal überprüfen und ggf. deine eigenen individuellen Allergene hinzufügen oder kennzeichnen.

So geht’s: Schritt 3: Produktdatenblatt erstellen

Du kannst nun noch Angaben auf dem Produktblatt ergänzen indem du auf das jeweilige Feld in der Vorschau vom Produktdatenblatt klickst. Ebenso hast du die Möglichkeit eigene Bilder und Banner hinzufügen. Sobald du alle Angaben getätigt hast, kannst du ein PDF von deinem Produktblatt erstellen. Viele Betriebe im Großhandel benötigen nur das PDF. Du kannst aber auch das PDF ausdrucken und der Lieferung beilegen.

Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren und sofort loslegen. Um das Produktdatenblatt zu erstellen, benötigst du die Rezeptrechner PRO Business Version. Damit bekommst du dann aber auch automatisch Zugang zu allen anderen Funktionen.

Produktdatenblatt erstellen | Video

Wenn du lieber eine kleine Demo Version als Video anschauen möchtest, dann schau dir das hier an. Dort zeige ich die oben genannten Schritte in einem kleinem Video.

LMIV | QUID Angabe

LMIV | QUID Angabe

In der LMIV 1169/ 2011 findet man die Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln und alkoholischen Getränken. Die Verordnung bezieht sich sowohl auf die Etiketten von vorverpackten Lebensmitteln als auch auf lose Ware. Zu den Pflichtangaben für vorverpackte Lebensmittel gehört auch ein Zutatenverzeichnis. Für einige Zutaten in der Zutatenliste braucht es unter gewissen Bedingungen auch die prozentuale Angabe der Menge (auch bezeichnet als QUID Angabe, LMIV Mengenangabe oder LMIV Prozentsatz). Erfahre hier, wo die die Vorschriften zur QUID Kennzeichnung in der LMIV findest und wie man den prozentualen Anteil berechnen kann.

Etiketten erstellen | Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung nach LMIV und Nährwertdeklaration. Wir stellen hierfür eine Software zur Verfügung. Damit kann man die Nährwertberechnung für Lebensmittel und Rezepte durchführen. Darüber hinaus kann man mit der Etiketten Software auch direkt Lebensmitteletiketten erstellen mit den Pflichtangaben gemäß LMIV. Hierzu gehört auch ein Zutatenverzeichnis sortiert nach Menge sowie die QUID Angabe. Für die vollständige Nutzung braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann man über Digistore24 erwerben und direkt loslegen.

LMIV QUID Angabe & Kennzeichnung

LMIV | QUID Angabe

Eine PDF Version in deutsch für die LMIV 1169/ 2011 findet man über diesen Link. In Artikel 9 wird zunächst einmal das Verzeichnis der Pflichtangaben aufgelistet. Dort findet man Punkt d) Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten. Weiter wird hier jedoch noch nicht erläutert, was genau sich hinter dieser Mengenangabe verbirgt.

Konkretere Details zur LMIV Mengenangabe werden dann in Artikel 22 genannt. Hier werden die Bedingungen genannt, unter denen die QUID Angabe erforderlich ist. Der Prozentsatz der betreffenden Zutat muss angegeben werden, wenn

  • a) in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt ist oder normalerweise von Verbrauchern mit dieser Bezeichnung in Verbindung gebracht wird;
  • b) auf der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist; oder
  • c) von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist, mit denen es aufgrund seiner Bezeichnung oder seines Aussehens verwechselt werden könnte.

Die QUID Regel wird häufig übrigens auch als Mengenkennzeichnung für Lebensmittel bezeichnet. Sie ist Teil der Verordnung, die die Lebensmittelkennzeichnung regelt. Mehr dazu findest du auch unter QUID – Lebensmittelkennzeichnung

mengenmäßige Angabe (QUID) nach LMIV

LMIV | QUID Angabe Darstellungsform

Weitere Details zur Mengenangabe der Zutaten findet man in Anhang VIII. Dort werden einige Fälle und Ausnahmen genannt, wann die QUID Angabe nicht erforderlich ist. Zudem wird dort folgendes zur Darstellungsform genannt:

Die Angabe der Menge einer Zutat oder Zutatenklasse erfolgt

a) als Prozentsatz der Menge der Zutat bzw. Zutaten zum Zeitpunkt ihrer Verwendung; und

b) erscheint entweder in der Bezeichnung des Lebensmittels selbst oder in ihrer unmittelbaren Nähe oder im Zutatenverzeichnis zusammen mit der betreffenden Zutat oder Zutatenklasse.

Weitere Details oder Beispiele für die Berechnung der QUID Angabe findet man in der LMIV 1169/ 2011 jedoch nicht. Da viele Fragen ungeklärt blieben, wurde 2017 dann eine weitere Bekanntmachung veröffentlicht, die die Details zur QUID Angabe beschreibt.

Dort werden nicht nur konkrete Beispiele für die Berechnung der QUID Angabe aufgezeigt. Es wird auch noch einmal auf spezielle Fälle wie die QUID Angabe für zusammengesetzte Zutaten eingegangen.

LMIV – QUID bei zusammengesetzten Zutaten

Bei zusammengesetzten Zutaten stellt sich wiederum die Frage, ob sich bei der QUID Prozentangabe einer Zutat, die Teil einer zusammengesetzten Zutat ist, dann die Berechnung auf die zusammengesetzte Zutat oder das gesamte Produkt beziehen soll. In der Bekanntmachung heißt es dazu:

a)Wenn in der Bezeichnung des Lebensmittels eine zusammengesetzte Zutat genannt wird (z. B. Keks mit Cremefüllung), sollte die QUID für die zusammengesetzte Zutat (d. h. die Cremefüllung) aufgeführt werden.

b)Wird in der Bezeichnung des Lebensmittels eine Zutat der zusammengesetzten Zutat genannt (z. B. Keks mit Eier cremefüllung), so sollte neben der QUID für die zusammengesetzte Zutat zusätzlich auch diejenige für diese Zutat (Eier) aufgeführt werden.

Insbesondere aus dem Punkt b) könnte man ableiten: Im Zweifelsfall einfach beides machen und sowohl den Prozentsatz bezogen auf die zusammengesetzte Zutat als auch den Prozentsatz der zusammengesetzten Zutat am Lebensmittel angeben. Mit mehr Angaben macht man in diesem Falle definitiv nichts falsch.

Wenn du mehr erfahren möchtest zur QUID Kennzeichnung oder den Vorschriften für das Zutatenverzeichnis gemäß LMIV, dann schau dir die folgenden weiterführenden Links einmal an:

Kennzeichnung | Software Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelhersteller die Kennzeichnung ihrer Lebensmittel und alkoholischen Getränke vornehmen. Dazu gehört nicht nur die Nährwertdeklaration, sondern auch das Erstellen von Etiketten zum ausdrucken. Auch für lose Lebensmittel und Gerichte (Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Bäckerei, Konditorei) gibt es Lösungen, die insbesondere die Allergenkennzeichnung vereinfachen.

QUID Angabe mit dem Rezeptrechner

In dem folgenden Video zeige ich einmal, wie man mit Hilfe vom Rezeptrechner schnell & einfach eine Zutatenliste mit QUID Angabe erstellen kann für sein Etikett.

Sofort loslegen & Rezeptrechner ausprobieren

Mit dem Rezeptrechner erhalten Nutzer zudem Zugriff auf weitere Funktionen wie z.B. die Preiskalkulation, einen Mengenrechner und eine Funktion um Rezeptblätter oder Arbeitsblätter zu entwickeln.

Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren und sofort loslegen.

  1. Rezepteingabe über Rezeptrechner Online
  2. Rezept speichern
  3. Upgrade durchführen
  4. in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden
  5. Etikett mit Zutatenverzeichnis und QUID herunterladen
LMIV QUID Angabe & Kennzeichnung
LMIV | Spirituosen

LMIV | Spirituosen

Die LMIV regelt die Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und alkoholischen Getränken. Sie gilt in allen EU Mitgliedsstaaten seit 2011. Einige Aspekte wie beispielsweise die Nährwertdeklaration sind jedoch erst deutlich später in Kraft getreten. In einem anderen Artikel habe ich bereits einen Überblick über die generellen Anforderungen der LMIV – einfach erklärt – gegeben. In diesem Artikel soll es nun explizit um Spirituosen, alkoholische Getränke und die Kennzeichnung vom Alkohol Gehalt gemäß LMIV gehen (siehe auch Alkohol Kennzeichnung in Lebensmitteln).

LMIV Kennzeichnung | Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der LMIV Kennzeichnung und Nährwertdeklaration. Mit der Software können Hersteller direkt Etiketten zum ausdrucken als Datei (PNG, JPG, PDF) herunterladen. Die Software erstellt automatisch auch eine Zutatenliste und macht Vorschläge zur Allergenkennzeichnung. Auch der Alkoholgehalt für alkoholische Getränke kann direkt mit berechnet werden. Du kannst die Rezeptrechner Software direkt kostenlos ausprobieren. Für die vollständige Nutzung benötigt man eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann über Digistore24 schnell & einfach bezahlt werden. Mit dem Rezeptrechner und einem Etikettendrucker von Brother kannst du übrigens auch direkt Flaschenetiketten drucken

LMIV Etikett mit Alkoholgehalt

LMIV – wichtigste Punkte zum Alkohol

Hier sind einmal die wichtigsten Punkte für Spirituosen und alkoholische Getränke gemäß aktueller LMIV 1169/ 2011 zusammengefasst:

  • Für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol muss der Alkoholgehalt auf dem Etikett angegeben werden
  • eine Zutatenliste und eine Nährwertdeklaration sind für alkoholische Getränke > 1,2 Volumenprozent Alkohol nicht verpflichtend

Pflichtangaben LMIV Etikett | Spirituosen 

Demnach sind folgende Pflichtangaben auf dem Spirituosen Etikett anzubringen:

  • rechtliche vorgeschriebene Bezeichnung
  • Allergene & Zusatzstoffe (Inhaltsstoffe); mit „Enthält: „
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Adresse vom Hersteller
  • Alkoholgehalt (wenn mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol)
  • QUID Kennzeichnung

Da die Zutatenliste und Nährwertdeklaration nicht verpflichtend sind, müssen Allergene und Zusatzstoffe mit dem vorangestellten „Enthält: “ gekennzeichnet werden.

Wichtig ist die rechtliche Bezeichnung für die Spirituosen oder beispielsweise den Likör. Hier gab es eine weitere Verordnung aus dem Jahr 2019/ 7878. In Artikel 10 findet man dort genaueres zur rechtlich vorgeschrieben Bezeichnung. Die genauen Spirituosen Kategorien findet man in Anhang I. Sofern keine Kategorie zutrifft, würde man einfach nur „Spirituose“ als Begriff verwenden.

Mehr zu diesem Thema auch im Bereich Spirituosen Etiketten Vorschriften.

Spirituosen Nährwertdeklaration keine Pflicht gemäß LMIV
LMIV Alkoholgehalt Kennzeichnung

Keine Pflicht zur Nährwertdeklaration & Zutatenliste | Spirituosen | LMIV

In der damaligen Version der LMIV wurde aber auch schon darauf hingewiesen, dass es noch einmal eine gesonderte Prüfung hinsichtlich Zutatenliste und Nährwertdeklaration für Spirituosen geben sollte. Hierfür möchte die EU Kommission bis Ende 2022 nun eine Anpassung der LMIV veröffentlichen. Vielmehr ist dazu aber leider noch nicht bekannt.

Gleichzeitig hat sich der Deutsche Spirituosen Verband BSI bereits 2019 freiwillig zur Kennzeichnung vom Brennwert verpflichtet. In Der Absichtserklärung definiert der BSI darüber hinaus weitere Punkte:

  • Energiewert (Brennwert) Angabe je 100ml und je Portion
  • Liste der Inhaltsstoffe als E-Label zur Verfügung zu stellen (z.b. via QR-Code auf Etikett)

Der Bericht zum Ende Dezember 2021 weist daraufhin, dass bereits jede 2. Flasche die notwendigen Angaben enthält.

LMIV – Kennzeichnung Alkoholgehalt

In Artikel 28 werden noch einige Aspekte zum Alkoholgehalt genauer erläutert. Primär wird dort jedoch auf Anhang XII verwiesen. Hier einmal die wichtigsten Punkte auf Anhang XII:

  • Alkoholgehalt wird bei 20 Grad Celsius bestimmt
  • Für den Alkoholgehalt sind gewisse Toleranzen definiert
  • alkoholische Getränke mit > 1,2 Volumenprozent Alkohol müssen mit dem Alkoholgehalt deklariert werden
  • es darf maximal 1 Dezimalstelle für die Volumenprozent Alkohol genannt werden
  • Der Zahl (für den Alkoholgehalt) ist das Symbol „% vol“ anzufügen
  • dieser Angabe darf das Wort „Alkohol“ oder die Abkürzung „Alk.“ vorangestellt werden

Alkoholgehalt berechnen | Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner PRO Business ermöglichen wir Nutzern auch den Alkoholgehalt zu berechnen. Auch wenn die Nährwertdeklaration heute noch nicht verpflichtend ist, können Hersteller bei Bedarf bereits heute auch die Nährwerte und Inhaltsstoffe für alkoholische Getränke ermitteln. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, auch direkt ein Spirituosen Etikett zum ausdrucken zu erstellen. Es ist auch schon eine QR Code Funktion geplant, mit der Hersteller dann QR Codes generieren können, die wiederum auf dem Etikett angebracht werden können.

So geht’s:

Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren und sofort loslegen.

  1. Rezepteingabe über Rezeptrechner Online
  2. Rezept speichern
  3. Upgrade durchführen
  4. in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden
  5. Etikett mit Alkoholgehalt herunterladen

In dem folgenden Video zeige ich dir die einzelnen Schritte einmal anhand von einem Beispiel.

LMIV | Allergene

LMIV | Allergene

Die LMIV ist die Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung und gilt in allen EU Mitgliedsstaaten, somit auch in Deutschland. In einem anderen Artikel haben wir schon einen generellen Überblick zur LMIV gegeben. Dort findest du ebenfalls den Link zum vollständigen Gesetzestext. In diesem Artikel erkläre ich alles über Allergene gemäß LMIV und die Kennzeichnung der Allergene für verpackte Lebensmittel, im Café, Restaurant oder im Online Shop. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software die Allergenkennzeichnung für deine Rezepte schnell & einfach durchführen kannst.

Allergene Kennzeichnung | Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Zur Kennzeichnung der Lebensmittel gemäß LMIV gehört dabei auch die Allergenkennzeichnung. Beim Rezeptrechner handelt es sich um eine Software zur Rezeptverwaltung. Dabei erhalten Nutzer automatisch auch Vorschläge für Allergene in den Rezepten. Es gibt sowohl eine Anwendung für verpackte Lebensmittel (Etiketten mit Zutatenliste, Online Shop) als auch für lose Ware (Café, Restaurant, Gastronomie).

LMIV Allergenkennzeichnung Etikett

Wo findet man die Allergene Liste in der LMIV?

Eine PDF Variante in Deutsch der LMIV 1169/ 2011 findet man hier. In Artikel 9 findet man das Verzeichnis der verpflichtenden Angaben. In Artikel 9 Abschnitt c) werden auf die Allergene als verpflichtende Angabe genannt. Konkret steht dort:

c) alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungs hilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;

Eine tatsächliche Liste der Allergene findet man erst in Anhang II der LMIV 1169/ 2011. Einen kleinen Ausschnitt von Anhang II der LMIV findest du in dem Bild.

LMIV Allergene Liste | Ausschnitt

Die vollständige Liste der Allergene findest du in Anhang II der LMIV 1169/ 2011.

Darstellungsform & Kennzeichnung der Allergene

Zur Darstellungsform der Allergene findet man nicht den einen Paragraphen in der LMIV. Vielmehr sind diese Informationen in unterschiedlichen Artikeln und Paragraphen verarbeitet. Grundsätzlich hilft es hier immer zu unterteilen in verpackte und unverpackte Lebensmittel.

Allergenkennzeichnung | Verpackte Lebensmittel

Beispiele für verpackte Lebensmittel sind folgende:

  • Marmelade im Glas verkaufen
  • Kuchen im Glas verkaufen
  • Pesto verkaufen
  • Pralinen vorverpackt verkaufen

Sofern die Lebensmittel also schon vorverpackt sind und nicht erst vor den Augen vom Verbraucher abgefüllt werden, handelt es sich um verpackte Lebensmittel. In dem Falle braucht das Lebensmittel ein Etikett mit allen Pflichtangaben gemäß LMIV. Wer seine Lebensmittel im Online Shop auf der Website verkauft, verkauft ebenfalls verpackte Lebensmittel (siehe auch Lebensmittel im Internet verkaufen – Kennzeichnung). In diesem Falle muss die Kennzeichnung vor dem Kauf erfolgen. Das bedeutet, der Verbraucher muss in der Lage sein, sich vor dem Kauf über die Inhaltsstoffe vom Lebensmittel zu informieren.

Allergene auf Etikett

Allergene sind auf verpackten Lebensmittel Teil vom Etikett. Das Etikett besteht abgesehen von weiteren Pflichtangaben aus einer Nährwerttabelle und einer Zutatenliste. Die Kennzeichnung der Allergene erfolgt als Teil der LMIV Zutatenliste. Wichtig ist dabei, das die Allergene in einer anderen Schriftart (fett, kursiv, andere Schriftform) hervorgehoben werden. Das einfachste ist, wenn man die Allergene fett hervorheben lässt.

Allergene Kennzeichnung | Etikett gemäß LMIV

Allergenkennzeichnung | unverpackte Lebensmittel

Im oberen Abschnitt habe ich Beispiele für das Verkaufen verpackter Lebensmittel genannt. Der gleiche Fall kann aber auch unverpackt erfolgen. Wenn man zum Beispiel Pralinen oder Kuchen in einem Café oder Restaurant verkauft, wird dieses in der Regel nicht verpackt. Der Kuchen oder die Pralinen würden direkt aus der Theke auf einem Teller für den Kunden serviert werden. Ein anderes Beispiel sind Mahlzeiten und Gerichte, die im Restaurant serviert werden (siehe Allergenkennzeichnung Gastronomie). Auch das Verkaufen von loser Ware in einer Bäckerei, Konditorei oder Fleischerei zählt zu den unverpackten Lebensmitteln. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mitarbeiter vor den Augen vom Kunden die Lebensmittel auf der Theke nimmt und einpackt. Wenn hingegen das Brot bereits im Vorwege vorverpackt wurde, wird eine vollständige Kennzeichnung mit einem Etikett erforderlich.

Da im Falle vom Verkaufen unverpackter Lebensmittel kein Etikett verpflichtend ist (wo sollte man dies auch anbringen?), ist auch die Kennzeichnung der Allergene in der LMIV etwas anders geregelt. Die Darstellungsform wird dabei allerdings gar nicht groß weiter erläutert. Vielmehr wird für den Fall von unverpackten Lebensmittel darauf verwiesen, dass die Mitgliedsstaaten selbst entsprechende Verordnungen erlassen dürfen.

Deutschland hat hierfür die LMIVAV erlassen, die sogenannte Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung). In dieser findet sich auch ein Absatz, der genauer beschreibt, wie Allergene im Restaurant/ Café oder Gemeinschaftsverpflegung zu kennzeichnen sind.

Dort steht:

(3) Die nach Absatz 2 erforderlichen Angaben sind bezogen auf das jeweilige Lebensmittel gut sichtbar, deutlich und gut lesbar bereitzustellen. Die Angaben können erfolgen

  • auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels,
  • auf Speise- und Getränkekarten oder in Preisverzeichnissen,
  • durch einen Aushang in der Verkaufsstätte oder
  • durch sonstige schriftliche oder vom Lebensmittelunternehmer bereitgestellte elektronische Informationsangebote, sofern die Angaben für Endverbraucher und Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung unmittelbar und leicht zugänglich sind.

 

Allergene | Restaurant & Speisekarte

Für ein Restaurant ist es oftmals am einfachsten die Allergene direkt mit in der Speisekarte zu kennzeichnen (siehe Allergenkennzeichnung Speisekarte). Für ein Café oder ein Deli/ Feinkost oder Catering Unternehmen eignet sich meistens ein Aushang in der Verkaufsstätte ganz gut. Auch kleine Bäckerei Filialen und Fleischereien arbeiten gern mit einem Aushang.

LMIV Kennzeichnung Allergene

Allergenkennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner kannst du sowohl für verpackte Ware also auch unverpackte Lebensmittel (Restaurant, Café etc) die Allergene kennzeichnen.

Für verpackte Lebensmittel erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zum Etiketten Generator. Damit kann man direkt ein Etikett mit allen Pflichtangaben für Rezepte und Lebensmittel erstellen. Teil vom Etikett ist auch die Nährwertdeklaration, die Nutzer im Vorwege mit dem online Nährwertrechner durchführen können. Mit der Lebensmittel Etiketten Software wird auch direkt eine LMIV Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge erstellt. In dieser Zutatenliste bekommt man direkt auch Vorschläge für die zu deklarierenden Allergene. Diese sollte noch einmal sorgfältig überprüft werden. Bei Abweichungen können Nutzer auch individuelle Allergene für Rezepte oder Lebensmittel deklarieren.

Für unverpackte Lebensmittel, die im Café, Restaurant oder einer Bäckerei verkauft werden, können Nutzer eine Allergene Liste als PDF zum ausdrucken erstellen. Diese Allergene Liste enthält für alle Lebensmittel und Rezepte eine Übersicht der Allergene. Bei Bedarf kann auch hier noch eine Zutatenliste mit eingeblendet werden. Mehr zum Theme Allergene für Restaurant kennzeichnen findet man auch in einem anderen Artikel.

Du kannst den Rezeptrechner direkt kostenlos ausprobieren. Um die Allergenkennzeichnung und den vollständigen Funktionsumfang zu nutzen, brauchst du eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kannst du über Digistore24 direkt online erwerben. Nachdem du bezahlt hast (in Abhängigkeit der Bezahlmethode) kannst du deinen Zugang direkt freischalten und sofort loslegen.

Einige weitere Beispiele zur Allergenkennzeichnung findest du hier:

 

LMIV | Nährwerttabelle

LMIV | Nährwerttabelle

LMIV Die LMIV ist die Verordnung, die die Kennzeichnung für verpackte und unverpackte Lebensmittel regelt. Häufig wird in diesem Zusammenhang explizit von der 1169/ 2011 LMIV gesprochen. Das liegt daran, dass die letzte Fassung der LMIV aus dem Jahr 2011 stammt und seitdem für alle EU Mitgliedstaaten gilt. Gewisse Teilaspekte wie zum Beispiel die Nährwertkennzeichnung sind jedoch erst viel später in Kraft getreten. In einem anderen Artikel habe ich mich bereits generell mit der LMIV Kennzeichnung befasst. In diesem Artikel soll es nun explizit um die Pflicht zur Nährwerttabelle laut LMIV gehen. Ich erläutere den Aufbau und die Reihenfolge der Nährwerttabelle und erkläre, welche Nährwerte immer angegeben werden müssen. Zudem erkläre ich auch, was es mit den Referenzwerten auf sich hat.

LMIV Nährwerttabelle | Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel und der Nährwertdeklaration. Der online Nährwertrechner ist ein Hauptbestandteil vom Rechner. Damit kann man Rezepte schnell & einfach eingeben. Das Ergebnis ist eine Nährwerttabelle gemäß LMIV. Es werden dabei die verpflichtenden Nährwerte pro 100g berechnet. Wer möchte kann aber auch weitere Angaben (Nährwerte pro Portion, Referenzwerte) mit auf der Nährwerttabelle abbilden. Im Anschluss kann die Nährwerttabelle als Text kopiert werden oder als Datei (PNG, JPG, PDF) heruntergeladen werden. Für die Nutzung des vollständigen Funktionsumfangs braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Mehr dazu über den gelben Button.

LMIV 1169/ 11 - Nährwerttabelle Reihenfolge und Pflicht Angaben

Wo findet man an die LMIV Vorschriften zur Nährwerttabelle?

Eine PDF Variante der deutschen Version der LMIV findet man über den Link LMIV 1169/ 11. Die Nährwertdeklaration wird dabei in Artikel 9 im Verzeichnis für verpflichtende Angaben genannt. In Artikel 29 und Artikel 30 findet man wiederum die Details der Vorschriften. Demnach sind die folgenden Nährwerte verpflichtend:

Die LMIV Nährwerttabelle muss die folgenden Angaben in genau dieser Reihenfolge enthalten:

  • Brennwert (kJ, kcal)
  • Fett
  • davon gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Salz

In Artikel 32 wird darauf hingewiesen, dass die Angaben je 100g oder je 100ml verpflichtend sind.

In Artikel 34 wird die Darstellungsform etwas genauer beschrieben. Die Details wiederum findet man in Anhang XV. Anhang XV zeigt dabei die Reihenfolge der aller Nährwerte, die aufgeführt werden dürfen. Allerdings sind nur die oben genannte Werte verpflichtend, während die verbleibenden Werte freiwillig angegeben werden dürfen.

LMIV Nährwerttabelle erstellen

Wie kann ich eine Nährwerttabelle erstellen?

Theorie: Nährwerttabelle erstellen | LMIV

In Artikel 31 wird erläutert, wie die Nährwerte berechnet werden dürfen. Die Details zur Berechnung, Rundungsrichtlinien und Toleranzen dazu habe ich im Artikel LMIV | Nährwerte erläutert. Kurz noch einmal das wichtigste dazu zusammengefasst:

  • (1) eine eigenständige Berechnung der Nährwerte ist gemäß LMIV erlaubt
  • (2) wichtig ist, dass die Nährwerte der Rohstoffe aus allgemein nachgewiesenen oder öffentlich zugänglichen Werten beruhen

In (2) stecken eigentlich mehrere wichtige Aspekte drin.

Öffentlich zugängliche oder verfügbare Werte sind beispielsweise Nährwerte, die man von seinem Lieferanten oder auf der Verpackung von einem Rohstoff hat. Diese sollte man für die Berechnung einer Rezeptur in der Produktion nutzen.

Für natürliche Rohstoffe (Obst, Gemüse) sind die Nährwerte nirgends abgebildet. Hier darf man auf allgemein nachgewiesene Werte zurückgreifen. Die in Deutschland übliche Quelle für diese Form der Nährwertangaben ist der Bundeslebensmittelschlüssel. Dies ist eine Excel Datei mit > 10.000 Rohstoffen mit Nährwertangaben pro 100g. Die Tabelle kann man erwerben. Allerdings muss man dann immer noch selbstständig die Berechnung der Nährwerte durchführen. Das kostet viel Zeit & Nerven. Und genau hier setzt der Rezeptrechner an. Mit der Rezeptrechner Software helfen wir viel Zeit & Kosten zu sparen bei der Nährwertberechnung und dem Erstellen der Nährwerttabelle.

Praxis: Nährwerttabelle erstellen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du eine Software zur Rezeptverwaltung und Nährwertberechnung. Du kannst deine Rezepte eingeben und digital verwalten am PC, Laptop, Tablet oder Smartphone. Man bekommt Zugang zum Nährwertrechner um online die Nährwerte für Rezepte und Lebensmittel zu berechnen (pro 100g, pro Portion und pro Rezept). Im Anschluss kann man mit Hilfe der Etiketten Software eine Nährwerttabelle zum ausdrucken als Datei (JPG, PNG oder PDF) herunterladen.

So geht’s:

Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren und sofort loslegen.

  1. Rezepteingabe über Rezeptrechner Online
  2. Rezept speichern
  3. Upgrade durchführen
  4. in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden
  5. Nährwerttabelle kopieren, als Datei (PDF, PNG) herunterladen und ausdrucken

In dem folgenden Video zeige ich dir die einzelnen Schritte einmal anhand von einem Beispiel.

Weitere Funktionen:

Abgesehen von der Nährwertberechnung bekommst du mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang zu weiteren hilfreichen Features:

Die Software wird ständig weiterentwickelt. Bei Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschlägen kannst du dich jederzeit wenden an [email protected].

Über updates und neue releases informiere ich in meiner Facebook Gruppe, auf Instagram oder in meinem Youtube Kanal.

Gibt es Ausnahmen für die Nährwertangaben Pflicht in der LMIV?

In der Tat gibt es auch einige Ausnahmen, in denen man nicht zur Angabe der Nährwerttabelle verpflichtet ist.

So sind beispielsweise Restaurants, Cafés und Gastronomie, die nur unverpackte Lebensmittel verkaufen, befreit. Siehe auch: Gilt die Nährwerttabelle Pflicht auch für Restaurants?

Zudem müssen kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld Lebensmittel verpackt verkaufen auch keine Nährwerttabelle angeben. Wer beispielsweise aber online im eigenen Online Shop auf der Website Lebensmittel verkaufen möchte, ist wiederum zur Nährwertdeklaration verpflichtet.

Mehr zur Nährwertangaben Pflicht und den Bedingungen findest du in diesem Artikel.

LMIV | Zutatenliste

LMIV | Zutatenliste

Die LMIV ist die Verordnung, welche die Kennzeichnung sowohl für verpackte als auch unverpackte Lebensmittel regelt. Die Verordnung gilt für alle EU Mitgliedsstaaten und somit auch für Deutschland. In einem anderen Artikel habe ich schon einmal eine einfache Übersicht der LMIV gegeben. In diesem Artikel soll es nun explizit um die LMIV Zutatenliste (oftmals auch als Zutatenverzeichnis betitelt), gehen. Ich erkläre hier, was man bei der Formatierung und Reihenfolge der Zutatenliste beachten sollte. Zudem erkläre ich, wie man mit zusammengesetzten Zutaten umgeht. Ich erläutere auch einige Aspekte zur Allergenkennzeichnung und QUID Angabe. Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine LMIV Zutatenliste (Zutatenverzeichnis) in richtiger Reihenfolge erstellen, auch für zusammengesetzte Zutaten. Ich zeige dir hier auch, wie das geht.

Zutatenliste erstellen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Neben dem Zugang zum Nährwertrechner erhalten Nutzer auch Zugang zum Etiketten Generator. Damit kann man eine LMIV konforme Zutatenliste (mit den Zutaten sortiert in der richtigen Reihenfolge) erstellen. Zudem kann man auch direkt vollständige Lebensmittel Etiketten mit allen LMIV Pflichtangaben erstellen und ausdrucken (als PDF, PNG oder JPG Datei).

LMIV Zutatenverzeichnis

Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine Lebensmittel Zutatenliste gemäß LMIV für eigene Rezepte generiere (inkl. Allergene und Zusatzstoffe Kennzeichnung, Reihenfolge nach Menge sortiert und QUID Angabe).

Zutatenliste | LMIV

Eine Zutatenliste gehört gemäß LMIV zu den Pflichtangaben für verpackte Lebensmittel. Die genauen Anforderungen an das Zutatenverzeichnis gemäß LMIV kann man in Artikel 18 ff der LMIV nachlesen. Zusammengefasst werden dort folgende Punkte genannt:

  • dem Zutatenverzeichnis ist eine Überschrift mit der Bezeichnung „Zutaten: „ voranzustellen
  • Aufzählung sämtlicher Zutaten im Lebensmittel in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung. Zutaten, die weniger als 2% vom Lebensmittel ausmachen, können am Ende in beliebiger Reihenfolge genannt werden (siehe Anhang VII der LMIV)
  • Allergene müssen genannt werden und durch eine Formattierung (andere Schriftart, kursiv oder fett gedruckt) hervorgehoben werden. Wenn kein Zutatenverzeichnis vorgesehen ist, müssen Allergene dennoch genannt werden mit dem Vorsatz „Enthält Allergene: “ – mehr dazu in LMIV Allergene Kennzeichnung
  • Lebensmittel Zusatzstoffe müssen mit chemischer Bezeichnung oder E-Nummer genannt werden plus Funktionsklasse (technische Hauptfunktion, z.b. Stabilisator) im Lebensmittel (dies ist nicht Teil der LMIV sondern der Zusatzstoffe Verordnung), Beispiel: Stabilisatoren (Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl, Carrageen). Eine Liste aller deklarationspflichtiger Zusatzstoffe findest du in einem anderen Artikel.
  • Mengenangabe in Prozent – die sogenannte QUID Angabe (Prozentangabe in Klammern hinter einer Zutat) ist unter gewissen Bedingungen erforderlich. Mehr zur QUID Kennzeichnung erfährst du in einem anderen Artikel.

Ein Zutatenverzeichnis ist bei bestimmten Lebensmitteln (Obst, Gemüse, Käse etc.) oder wenn Lebensmittel nur aus einer einzigen Zutaten bestehen, nicht erforderlich.

Zutaten, die während der Hersteller einem Lebensmittel entzogen und später wieder hinzugefügt werden, müssen nicht genannt werden, sofern Sie mengenmäßig später den ursprünglichen Anteil nicht überschreiten.

Zutatenliste erstellen | Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software können Hersteller eine LMIV konforme Zutatenliste erstellen für Rezepte und Lebensmittel.

  • Die Zutaten werden automatisch in die richtige Reihenfolge nach Gewichtsanteil gebracht.
  • Nutzer erhalten zudem direkt Allergene als Vorschlag fett gekennzeichnet. Diese sollten noch einmal manuell überprüft werden.
  • Zudem können Nutzer direkt die QUID Prozentangabe berechnen lassen für einzelne Zutaten.
  • Auch das Abbilden von sub-Zutaten für zusammengesetzte Zutaten ist möglich

So geht’s:

Schau dir am besten auch die Anleitung an. Dort erkläre ich Schritt für Schritt, wie du den Rezeptrechner nutzt.

  1. Upgrade durchführen 
  2. Rezepteingabe (Zutaten + Menge)
  3. Rezept speichern
  4. Zutatenliste kopieren

In dem folgenden Video zeige ich dir, wie du eine LMIV Zutatenliste mit der Rezeptrechner Software erstellen kannst.

Video: Zutatenliste gemäß LMIV – das solltest du wissen

In diesem Video erläutere ich dir die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Dabei gehe ich auch auf zusammengesetzte Lebensmittel sowie sub-Zutatenlisten von Lebensmitteln genauer ein. Ich zeige dir zudem, wie du die Rezeptrechner Software nutzen kannst um Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge.

Zusammengesetzte Zutaten in der Zutatenliste | LMIV

Anhang VII beschreibt weitere besondere Fälle für die Zutatenliste. In Teil E/ Anhang VII wird beschrieben, was im Falle von zusammengesetzten Zutaten passieren sollte.

Aus diesem Artikel geht hervor, dass

  • zusammengesetzte Zutaten mit ihrer Bezeichnung genannt werden dürfen, wenn dann direkt in Klammern die einzelnen sub-Zutaten der Zutat aufgelistet sind. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Bezeichnung rechtlich geregelt oder üblich ist. Beispiel:
  • die Einzelbestandteile (sub-Zutaten) müssen nicht genannt werden, wenn die zusammengesetzte Zutaten weniger als 2% vom Lebensmittel ausmacht.

 

Ein paar weiterführende Artikel zum Thema Zutatenverzeichnis gemäß LMIV erstellen, findest du auch hier:

Weitere Funktionen | Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software könnt ihr aber nicht nur eure Zutatenlisten verwalten. Ihr habt auch die Möglichkeit, Lebensmitteletiketten zum ausdrucken zu erstellen. Zudem könnt ihr Produktspezifikationen erstellen oder eine Allergenliste für die Gastronomie oder Speisekarte. Ihr erhaltet auch Zugang zur Preiskalkulation, mit der ihr Wareneinsatz und Verkaufspreise für Eure Lebensmittel berechnen könnt.

LMIV | Nährwerte

LMIV | Nährwerte

LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung. Die Verordnung gilt für alle EU Mitgliedsstaaten und regelt die Pflichtangaben und Darstellungsform zur Kennzeichnung für Lebensmittel. Einen Überblick zu den einzelnen Paragraphen der LMIV sowie dem Link zum Gesetzestext als PDF findest du in LMIV – Verordnung einfach erklärt. In diesem Artikel geht es explizit um die Nährwerte gemäß LMIV. Ich erkläre dir, wie genau die Reihenfolge der Nährwerte in der Nährwertabelle auszusehen hat. Ich erkläre dir, wie die Berechnung der Nährwerte erfolgen darf und welche Toleranzen erlaubt sind. Zudem erkläre ich auch die Ausnahmen von der Pflicht zur Nährwertdeklaration. Mit dem Rezeptrechner kannst du die Nährwerte gemäß LMIV berechnen und direkt eine LMIV Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen.

Software | LMIV | Nährwertdeklaration

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Die Software ermöglicht ein einfaches, schnelles Berechnen aller Nährwertangaben und das Ausdrucken von Nährwerttabellen als PNG, PDF oder JPG Datei. Zudem können auch direkt vollständige Etiketten mit Kennzeichnung aller Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren. Für die Nutzung vom vollen Funktionsumfang braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann du online erwerben und im Anschluss sofort mit der LMIV Kennzeichnung loslegen.

Nährwertdeklaration gemäß LMIV

Nährwerte deklarieren gemäß LMIV

Die LMIV verlangt seit 2016 für verpackte Lebensmittel eine Nährwertdeklaration. Den genauen Text der Verordnung findet man in Artikel 29 und 30 der LMIV – Nährwertdeklaration.

Nährwerte Reihenfolge | LMIV

Demnach sind die folgenden Nährwerte verpflichtend anzugeben. Die folgende Reihenfolge der Nährwerte ist dabei zu berücksichtigen:

Weitere Nährwerte (Ballaststoffe, einfach und mehrfache ungesättigte Fettsäuren, Stärke, mehrwertige Alkohole) können freiwillig angegeben werden.

Kennzeichnung der Nährwerte | LMIV

In Artikel 32 wird später noch einmal betont, dass die Nährwerte pro 100g oder pro 100ml angegeben werden müssen. Die Angaben sollen dabei in Form einer Nährwerttabelle erfolgen. Für das Etikett gibt es dabei auch noch eine Mindestschriftgröße zu beachten.

Die Angabe je Portion oder je Verzehreinheit ist demnach freiwillig. Die Referenzmenge darf freiwillig angegeben werden. Wichtig ist, dass die Referenzmenge sich jedoch auf die Nährwerte pro Portion oder pro Verzehreinheit beziehen muss.

Mehr zum Thema Big 7 Nährwerte auch in diesem Artikel. 

LMIV - Nährwertdeklaration

Berechnung Nährwerte | LMIV

In Artikel 31 der LMIV wird das Berechnen der Nährwerte genauer erläutert. Zum einen wird hier erläutert, dass der Brennwert auf Basis vorgegebener vereinfachter Umrechnungsfaktoren berechnet wird. Wer ein wenig besser mit dem Energiegehalt vertraut ist, kennt hier möglicherweise andere, genauere Umrechnungsfaktoren. So wird häufig von 4,1 kcal/g für Eiweiß und Kohlenhydrate in der Literatur genannt. Für Fett wird oftmals auch mit 9,3 kcal/g gerechnet. Die LMIV sieht hier also einen vereinfachten Umrechnungsfaktor vor. Mit dem Rezeptrechner orientieren wir uns an der LMIV.

LMIV Nährwerte | Umrechnungsfaktoren

Wie darf man Nährwerte gemäß LMIV berechnen?

Die LMIV sagt zudem auch etwas darüber, wie man die Nährwerte berechnen kann. Demnach betont die LMIV nochmals, dass es sich bei den Angaben um Durchschnittswerte handelt. Das ist enorm wichtig. Letztlich ist es nämlich so, dass viele natürliche Lebensmittel wie Früchte oder Gemüsearten unterschiedliche Nährwerte je nach Reifegrad ausweisen. Eine Laboranalyse mag zwar vermeintlich eine bessere Genauigkeit bringen, die nächste Probe kann aber auch im Labor schon wieder ganz anders ausfallen. Deswegen erlaubt die LMIV verschiedene Methoden zum Nährwerte berechnen (siehe Artikel 31, Paragraph 4):

a) der Lebensmittelanalyse des Herstellers,

b) einer Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zu taten oder

c) einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nach gewiesenen und akzeptierten Daten.

Da die Laboranalyse sehr teuer und zeitaufwendig ist, ist für viele Hersteller die eigenständige Berechnung zielführender. Variante b) beschreibt dabei Beispiele, wenn man zum Beispiel vom Lieferanten oder der Verpackung die Nährwerte einzelner Rohstoffe kennt. Für natürliche Lebensmittel (Früchte, Gemüse etc.) gibt es in aller Regel keine Verpackung. Hier kommt c) zur Anwendung. Bei c) heißt es, dass man Gebraucht machen darf von allgemein nachgewiesenen Daten. Die wohl beste und größte Nährwertdatenbank in Deutschland liefert der Bundeslebensmittelschlüssel.

Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer auch automatisch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten mit Nährwertangaben.

LMIV | Nährwerte berechnen

Zubereitet oder Roh?

Viele fragen sich, ob die Nährwerte im gekochten oder ungekochten Zustand berechnet werden müssen. Hierzu sagt die LMIV folgendes (siehe Artikel 31, (3)):

Gegebenenfalls können sich diese Informationen auf das zu bereitete Lebensmittel beziehen, sofern ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungsweise gemacht werden und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Lebensmittel beziehen.

Das ist also nicht ganz so eindeutig beschrieben. Ein guter Fall wäre eine Pasta, bei der man die Nährwerte im Rohzustand ermitteln kann, der zubereitete Zustand jedoch davon abhängt, wie lange man die Pasta kocht. Man sollte als Hersteller von Lebensmitteln hier also einfach eine logische Entscheidung treffen.

Mit dem Rezeptrechner ermöglichen wir die Nährwerte sowohl im zubereiteten als auch Rohzustand zu berechnen. Das wird abgebildet über einen sogenannten Reduktionsfaktor. Ist der Reduktionsfaktor beispielsweise 0,8, bedeutet das dass 20% Flüssigkeit bei der Zubereitung verloren gehen. In der Gastronomie aber auch Bäckereien und Konditoreien kennen diesen Faktor (häufig auch Kochverlust oder Backverlust) und können diesen direkt eingeben.

LMIV Nährwerte Toleranzen

Wer die Nährwerte selbst berechnen möchte, wird sich fragen, wie genau man eigentlich runden soll. Im Falle einer Prüfung der Nährwerte wird in der Regel zunächst eine Probe vom Lebensmittel gezogen. Diese Probe wird dann im Labor analysiert und die Ergebnisse werden mit der tatsächlichen Nährwertdeklaration auf dem Etikett der Verpackung verglichen. Es wird zwangsweise zu Abweichungen kommen denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Probe exakt die gleichen Nährwertangaben ergibt wie man selbst berechnet hat, ist sehr unwahrscheinlich. Das ist aber auch absolut akzeptabel. Wichtig ist, ob die Nährwerte auch innerhalb der von der LMIV definierten Toleranzen liegt.

Um die Prüfung zu standardisieren wurde im Jahr 2012 noch ein Leitfaden für die Prüfverfahren veröffentlicht. In diesem Leitfaden sind unter anderem auch die Toleranzen einmal aufgeführt. Mehr zum Thema Toleranzen bei der Nährwertdeklaration findest du in diesem Artikel.

Toleranzen Nährwertdeklaration LMIV

LMIV Nährwerte Rundungsrichtlinien

Zudem wird in dem Leitfaden für das Prüfverfahren auch etwas zu den Rundungsrichtlinien gesagt. Viele verwechseln diese Rundungsrichtlinien mit den Angaben der Nährwerte in der Nährwerttabelle und glauben, dass man die Rundungslogik auch in der Nährwerttabelle selbst berücksichtigen muss. Dies haben wir mit einem Anwalt geprüft, der bestätigte, dass die LMIV selbst keine Angaben zur Rundung der Nährwerttabelle macht. Insofern sind die Rundungsrichtlinien aus unserer Sicht wirklich ausschließlich für das Prüfverfahren von Interesse. Wer sich jetzt fragt, warum man Rundungsrichtlinien für ein Prüfverfahren benötigt, der stellt eine absolut berechtigte Frage. Die Rungunsrichtlinien werden benötigt um diejenigen nicht zu bestrafen, die genauere Angaben machen mit mehr Kommastellen. Denn wenn jemand mehr Kommastellen als notwendig angibt, so führt dies automatisch zu einer kleineren Toleranzen Bandbreite. Das hätte zur Folge, dass es zu stärkeren Abweichungen kommt, nur weil ein Hersteller genauer gearbeitet hat. Um dies zu vermeiden, werden als für die Prüfung der Nährwerte gewisse Rundungsrichtlinien angewandt und erst im Anschluss die Toleranzen vergleichen.

Nährwerte Rundungsrichtlinien gemäß LMIV

LMIV Nährwerte Ausnahmen

Grundsätzlich dürfen die einzelnen Mitgliedsstaaten selbst noch Ausnahmen genehmigen. So ist die Pflicht zur Angabe der Nährwerte in vielen Bundesländern beispielsweise nicht gegeben, wenn nur Lebensmittel in sehr kleinen Mengen oder direkt an den Verbraucher angegeben werden (z.B. Direktvermarktung im Hofladen). Zudem sind auch lose Waren oder Waren, die erst vor den Augen vom Verbraucher verpackt werden (z.B. Bäckerei) von der Nährwerdeklaration ausgeschlossen.

Um zu prüfen, ob dein Betrieb für die Ausnahme in Frage kommt, spricht am besten die für dich zuständige Lebensmittelüberwachsungsbehörde an.

Mehr zu den Ausnahmen der Nährwertdeklaration findet du über den Link. 

Software | LMIV | Nährwertdeklaration

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Die Software ermöglicht ein einfaches, schnelles Berechnen aller Nährwertangaben und das Ausdrucken von Nährwerttabellen als PNG, PDF oder JPG Datei. Zudem können auch direkt vollständige Etiketten mit Kennzeichnung aller Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren. Für die Nutzung vom vollen Funktionsumfang braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann du online erwerben und im Anschluss sofort mit der LMIV Kennzeichnung loslegen.

Nährwertdeklaration gemäß LMIV
LMIV | Pflichtangaben

LMIV | Pflichtangaben

In diesem Artikel erkläre ich kurz die Pflichtangaben gemäß der LMIV für Lebensmittel, verpackt, lose und online. LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung.

Software | Lebensmittel Etiketten

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelunternehmer die Nährwertangaben für die Nährwerttabelle gemäß LMIV berechnen und im Anschluss für die Lebensmittel Etiketten zum ausdrucken als Datei herunterladen. Für die Nährwertdeklaration erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten. Im Anschluss können die Etiketten mit den verschiedensten Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst die Lebensmittel Etiketten Software hier direkt kostenlos ausprobieren.

Lebensmittel Etiketten erstellen | Software

LMIV Pflichtangaben | Verordnung

Mehr zu der Verordnung und den Link zum Gesetzestext findet du in dem Artikel LMIV Verordnung. In dem Artikel erläutere ich auch, dass bei der LMIV grundsätzlich unterschieden wird in verpackte Lebensmittel und lose Ware. Zudem gibt es noch kleinere Unterschiede hinsichtlich Pflichtangaben je nachdem ob man Lebensmittel online oder lokal vor Ort (Einzelhandel, Hofladen etc) verkauft. Die Anforderungen an die Pflichtangaben auf dem Etikett vom Lebensmittel sind die höchsten. Wer alle Angaben vom Lebensmitteletikett kennt, wird kaum Probleme beim Verkauf in Gastronomie oder online Verkauf haben.

Die Tabelle zeige eine vereinfachte Übersicht zu den LMIV Pflichtangaben.

LMIV Pflichtangaben in Deutschland

Hier geht es ja insbesondere um das „Was“, also welche Angaben gemacht werden müssen. Wenn du dich auch für das „WIE“ interessierst, also beispielsweise wie die Angaben auf der Verpackung gemacht werden müssen, schau dir den Artikel zu den Vorschriften der Lebensmittelverpackung an. 

LMIV Pflichtangaben | verpackt

Auf dem Etikett von Lebensmitteln müssen diverse Pflichtangaben abgebildet sein. Zu den absolut immer verpflichtenden Angaben zählen:

  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Zutatenliste (siehe auch LMIV Zutatenliste)
  • Allergenkennzeichnung, Zusatzstoffe Kennzeichnung
  • Nettogewicht (oder Füllmenge, Abtropfgewicht) – siehe auch Nettogewicht berechnen
  • Mindesthaltbarkeitsdatum

Für die Zutatenliste (auch Zutatenverzeichnis) ist wichtig, dass unter gewissen Umständen noch eine QUID Kennzeichnung erforderlich ist. Dabei handelt es sich um eine Prozentangaben für die Mengenangabe gewisser Zutaten.

Wichtig ist, dass auch einige der Pflichtangaben auf dem Etikett nur unter gewissen Umständen notwendig sind. So muss zum Beispiel der Alkoholgehalt nur bei alkoholischen Getränken und nur ab 1,2 Volumenprozent Alkohol angegeben werden.

Die Nährwertdeklaration ist immer dann notwendig, wenn die Betriebe einen Jahresumsatz größer 1 Mio generieren und mehr als 10 Mitarbeiter haben. Kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld (Radius 50 – 100km) ihre Produkte vertreiben (Stichwort Direktvermarktung, Hofladen, etc.) werden häufig von der Nährwertdeklaration befreit. Dies gilt jedoch nur, wenn man verpackte Ware direkt an den Endverbraucher lokal vermarktet. Die Ausnahme gibt es beispielsweise nicht, wenn man seine Lebensmittel auch im Internet verkaufen möchte. Mehr zur Berechnung der LMIV Nährwerte, den Rundungsrichtlinien der Nährwertangaben und den Toleranzen findest du in diesem Artikel. Die genauen Vorschriften an die Darstellungform einer LMIV Nährwerttabelle habe ich in diesem Artikel erklärt.

 

Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Etiketten erfährst du in diesem Artikel.

LMIV Pflichtangaben | Online

Online sind fast genau die gleichen Angaben erforderlich wie auf dem Etikett. Einzig auf die Angabe vom Mindesthaltbarkeitsdatum darf verzichtet werden. Das macht auch Sinn, denn das MHD kann sich ja jederzeit wieder verändern und es wäre eine Zumutung, wenn man das MHD entsprechend ständig online auf der Website anpassen müsste.

Wichtig beim Fernabsatz ist, dass der Verbraucher vor dem Kauf über die Inhaltsstoffe im Lebensmittel informiert werden kann. Somit ist auch wichtig, dass beispielsweise die LMIV Nährwertangaben bereits online zu sehen sind.

Ein gutes Beispiel hierfür ist beispielsweise, wenn man seine Torten online verkaufen möchte.

Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Verpackungen findest du auch in diesem Artikel. 

LMIV Pflichtangaben Website

LMIV Pflichtangaben | Gastronomie (lose)

Für lose Ware sind diverse Pflichtangaben vom Etikett nicht notwendig. Hier beschränken sich die Angaben auf die Allergen- und Zusatzstoffe Kennzeichnung. Die Kennzeichnung darf dabei in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form erfolgen. Am einfachsten ist es, eine Allergenliste auszudrucken und diese hinter der Theke aufzubewahren. Alternativ kann man die Allergenliste auch in der Speisekarte mit einbinden.

Mit dem Rezeptrechner erhalten Nutzer auch automatisierte Vorschläge für die Kennzeichnung. Mehr zur Kennzeichnungspflicht für Allergene findet man in einem anderen Artikel.

Software | Lebensmittel Etiketten

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelunternehmer die Nährwertangaben für die Nährwerttabelle gemäß LMIV berechnen und im Anschluss für die Lebensmittel Etiketten zum ausdrucken als Datei herunterladen. Für die Nährwertdeklaration erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten. Im Anschluss können die Etiketten mit den verschiedensten Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst die Lebensmittel Etiketten Software hier direkt kostenlos ausprobieren.

Lebensmittel Etiketten erstellen | Software
Lebensmittel auf Weihnachtsmarkt verkaufen

Lebensmittel auf Weihnachtsmarkt verkaufen

Die Weihnachtssaison steht kurz bevor. In Kürze öffnen die ersten Weihnachtsmärkte. Für viele wird es das erste Mal sein, dass sie Lebensmittel oder Essen auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen. Dabei kommen häufig noch in letzter Minute viele Fragen auf. Hat man wirklich an alles gedacht? Gewerbeschein angemeldet? Alle Genehmigungen eingeholt? Lebensmittelkennzeichnung beachtet? In diesem Artikel beschäftige ich mich mit einigen Vorschriften, die insbesondere die Lebensmittelkennzeichnung gemäß LMIV betreffen. Ich beziehe mich dabei explizit auf das Beispiel Weihnachtsmarkt. Wir werden uns sowohl mit vorverpackten Lebensmitteln als auch loser Ware beschäftigen.

Software zur Lebensmittelkennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Dazu gehört auch eine Etiketten Software, mit der man direkt Lebensmitteletiketten mit allen Pflichtangaben zum ausdrucken erstellen kann. Um den vollständigen Funktionsumfang zu nutzen, benötigen Hersteller von Lebensmitteln eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Mehr dazu erfährt man über den Button.

Kennzeichnung für Lebensmittel auf Weihnachtsmarkt
Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach vollständige Etiketten für verpackte Lebensmittel erstellen (inkl. Nährwertberechnung).

Was gilt es zu beachten, wenn man Lebensmittel auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen möchte?

Wer Lebensmittel auf einem Weihnachtsmarkt verkaufen möchte, muss eine Reihe von Vorschriften und Anforderungen beachten. Hier ist eine kleine Checkliste von Dingen, an die du denken solltest.

  • Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV): Einhaltung der Vorschriften zur Lagerung, Zubereitung und Präsentation von Speisen. Bereitstellung von Handwaschmöglichkeiten, sauberem Arbeitsmaterial und geeigneter Kleidung.
  • Gesundheitszeugnis: Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz, die zur Verarbeitung und zum Verkauf von Lebensmitteln berechtigt.
  • Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV): Korrekte Kennzeichnung von Inhaltsstoffen, Allergenen, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum.
  • Kühlung und Wärmehaltung: Sicherstellung der richtigen Lagerbedingungen, um Frische und Sicherheit zu gewährleisten.
  • Genehmigungen: Anmeldung bei der zuständigen Gewerbeaufsicht und Klärung lokaler Auflagen.
  • Verpackungsvorschriften: Verwendung von umweltfreundlichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Materialien.
  • Versicherung: Absicherung gegen Haftungsrisiken, z. B. durch eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Lebensmittelkennzeichnung | auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen

Wer seine verpackten Lebensmittel oder Essen in unverpackter Form auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen möchte, unterliegt ebenfalls den Vorschriften der LMIV. Die LMIV ist die Lebensmittelinformationsverordnung. Diese regelt die Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und Getränken. In dieser Verordnung findet man sowohl die Pflichtangaben für verpackte als auch für lose Ware.

Verpackte Lebensmittel verkaufen

Grundsätzlich gelten für den Weihnachtsmarkt nicht wirklich andere Vorschriften als für andere Fälle, in dem man verpackte Lebensmittel verkaufen möchte. Für die vorverpackten Lebensmitteln benötigt es ein Etikett mit den entsprechenden Pflichtangaben gemäß LMIV. Dazu gehört:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Verzeichnis der Zutaten
  • Allergene & Zusatzstoffe
  • QUID Kennzeichnung (Menge bestimmter Zutaten mit Prozentangabe)
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Hinweise zur Aufbewahrung
  • Ursprungsland/ Herkunftsort
  • Gebrauchsanleitung (nur wenn es schwierig ist, das Lebensmittel zuzubereiten)
  • für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent
  • Nährwertdeklaration

Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben findest du auch in dem folgenden Artikel: Pflichtangaben auf Etiketten und unter Pflichtangaben Lebensmittelkennzeichnung

Es sei noch dazu gesagt, dass es einige Ausnahmen gibt, bei denen man von der Pflicht zur Nährwertdeklaration befreit ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Betrieb noch sehr klein ist (Anzahl Mitarbeiter, wenig Umsatz). Ein weitere Bedingung ist, dass man ausschließlich im Umkreis von 50km von der Betriebsstätte (oder 100km in gewissen Bundesländern) verkauft.

Beim Verkaufen von Lebensmitteln auf dem Weihnachtsmarkt hängt das vermutlich stark davon ab, wo genau sich die Weihnachtsmärkte befinden. Es ist manchmal schwer die Informationen zu erhalten, ob die Deklaration der Nährwerte schon notwendig ist. Im Zweifelfalls empfehle ich die Angaben einfach direkt mit zu erledigen. Mit der Rezeptrechner Software und dem Etiketten Generator bekommst du sowieso direkt die Nährwerttabelle mit erstellt.

Beispiele für verpackte Lebensmittel | Weihnachtsmarkt

Einige Beispiele für verpackte Lebensmittel Ideen, die man auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen kann, habe ich hier noch einmal aufgeführt:

  • gefüllte Adventskalender
  • Baumkuchen
  • Kekse
  • Plätzchen Pakete
  • Pralinen Boxen (siehe auch Pralinen Mischung verkaufen)
  • Spekulatius
  • Stollen
  • glasierte Früchte
  • gebrannte Mandeln
  • sonstige Leckereien

Viele dieser Lebensmittel wirst du im Vorwege in kleine Behälter abfüllen. Wenn du die Behälter schon vorher abgefüllt hast, dann gilt das als vorverpackte Lebensmittel und du benötigst ein entsprechendes Etikett mit den Pflichtangaben gemäß LMIV.

Bist du dir unsicher, ob du diese Süßigkeiten auch ohne Meister verkaufen kannst?  Mehr dazu erfährst du auch in meinem Artikel: Brot im Hofladen verkaufen ohne Meister möglich? Der Artikel befasst sich zwar mit dem Brot verkaufen, kann aber genau so auf die oben genannten Lebensmittel angewandt werden.

Unverpacktes Essen verkaufen

Einige andere Beispiele für Lebensmittel, die lose auf dem Weihnachtsmarkt verkauft werden, sind folgende:

  • Gulaschsuppe, andere Suppen
  • Waffeln
  • frisches Brot
  • Leckereien oder Süßigkeiten aus der Theke (Gummitiere, Bonbons, gebrannte Mandeln, die erst abgewogen werden)
  • Bratwürste, Fleisch, gegrillte Spieße

Wenn das Essen also erst vor den Augen vom Kunden zubereitet und/ oder abgefüllt wird, spricht man von loser Ware. In solch einem Falle ist kein Etikett mit allen Pflichtangaben notwendig. Hier ist nur die Allergenkennzeichnung gemäß LMIV verpflichtend.

Lebensmittel Etikett erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du automatisch Lebensmittel Etiketten erstellen. Auf den Etiketten sind die entsprechenden Pflichtangaben gemäß LMIV abgebildet. Zudem bekommst du mit dem Rezeptrechner auch automatisch Zugang zu einem Nährwertrechner. Damit wird auch direkt eine Nährwerttabelle auf dem Etikett abgebildet. Somit wird auch direkt die Nährwerdeklaration mit abgedeckt.

Damit sparst du viel Zeit & Kosten beim Etiketten für Selbstgemachtes erstellen. 

Lebensmittel verkaufen: Etiketten erstellen

Allergenkennzeichnung | auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen

Für die Allergenkennzeichnung auf dem Weihnachtsmarkt gelten die gleichen Vorschriften wie beim Verkauf loser Ware in der Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung (siehe auch Allergenkennzeichnung Speisekarte). Die Angabe der Allergene darf in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form erfolgen. Die einfachste Form der Umsetzung ist meist ein PDF mit allen Lebensmitteln und der Allergenliste. Dieses PDF kannst du mit auf den Weihnachtsmarkt nehmen und hinter der Kasse aufbewahren. Bei Rückfragen von Kunden kannst du direkt über die Allergene in den Lebensmitteln informieren.

Allergene Liste erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du auch eine Allergene Liste erstellen. Die Allergene Liste kannst du dann als PDF herunterladen zum ausdrucken. Du bekommst auch direkt schon automatisierte Vorschläge für die Allergenkennzeichnung der einzelnen Zutaten. Die Vorschläge solltest du aber noch einmal manuell überprüfen. In einigen Fällen kann es nämlich sein, dass die Allergene abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Allergenkennzeichnung.

Allergene Weihnachtsmarkt kennzeichnen

Was kann man auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen?

Ideen für Essen und Selbstgemachtes

Weihnachtsmärkte bieten eine ideale Plattform, um selbstgemachte Produkte und kulinarische Köstlichkeiten anzubieten (siehe auch selbstgemachte Lebensmittel verkaufen). Der Fokus auf regionale, handgefertigte und besondere Lebensmittel ist besonders gefragt, da viele Besucher nach einzigartigen Geschenken oder besonderen Genüssen suchen. Hier sind einige Ideen, die sich gut verkaufen lassen:

  • Süße Leckereien: Selbstgemachte Plätzchen, Lebkuchen, Pralinen, gebrannte Mandeln oder Schokoladenkreationen sind Klassiker, die immer gut ankommen. Individuell verpackte Kekse oder Pralinen mit weihnachtlichem Design sind auch beliebte Geschenke.
  • Selbstgemachte Marmelade: Selbstgemachte Marmelade mit Weihnachtskreationen oder leckere Aufstriche oder Saucen. (siehe auch selbstgemachte Marmelade verkaufen)
  • Herzhafte Spezialitäten: Hausgemachte Chutneys, Pestos, Kräuterbutter, eingelegtes Gemüse oder selbstgemachte Würzmischungen können die Herzen von Hobbyköchen höherschlagen lassen. Auch regionale Spezialitäten wie Käse, Wurst oder Brot aus eigener Herstellung finden oft Abnehmer.
  • Heiße Getränke und Suppen: Selbstgemachter Glühwein, Punsch oder heiße Schokolade können durch kreative Zutaten oder alkoholfreie Varianten einzigartig gemacht werden. Auch herzhafte Suppen oder Eintöpfe im Brotlaib werden gerne probiert, besonders an kalten Tagen.
  • Vegane und allergenfreie Alternativen: Mit der steigenden Nachfrage nach pflanzenbasierten oder allergenfreien Lebensmitteln punkten vegane Kuchen, glutenfreie Kekse oder zuckerfreie Marmeladen bei einer breiten Zielgruppe.
  • Geschenksets und DIY-Kits: Zusammenstellungen wie „Backmischungen im Glas“, Frühstücks-Sets (Marmelade, Honig, Brot) oder Gewürzsammlungen können ansprechend verpackt als Geschenkidee verkauft werden.
  • Weihnachtliche Spezialitäten aus der Region: Weihnachtsmärkte sind der perfekte Ort, um lokale und saisonale Produkte wie Christstollen, Weihnachtsgebäck oder hausgemachten Eierlikör anzubieten.

Und wenn deine Lebensmittel gut ankommen, kannst du diese nach der Weihnachtsmarkt Zeit sogar auch online weiterverkaufen (siehe auch Lebensmittel im Internet verkaufen).