LMIV | Nährwerttabelle

LMIV | Nährwerttabelle

LMIV Die LMIV ist die Verordnung, die die Kennzeichnung für verpackte und unverpackte Lebensmittel regelt. Häufig wird in diesem Zusammenhang explizit von der 1169/ 2011 LMIV gesprochen. Das liegt daran, dass die letzte Fassung der LMIV aus dem Jahr 2011 stammt und seitdem für alle EU Mitgliedstaaten gilt. Gewisse Teilaspekte wie zum Beispiel die Nährwertkennzeichnung sind jedoch erst viel später in Kraft getreten. In einem anderen Artikel habe ich mich bereits generell mit der LMIV Kennzeichnung befasst. In diesem Artikel soll es nun explizit um die Pflicht zur Nährwerttabelle laut LMIV gehen. Ich erläutere den Aufbau und die Reihenfolge der Nährwerttabelle und erkläre, welche Nährwerte immer angegeben werden müssen. Zudem erkläre ich auch, was es mit den Referenzwerten auf sich hat.

LMIV Nährwerttabelle | Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel und der Nährwertdeklaration. Der online Nährwertrechner ist ein Hauptbestandteil vom Rechner. Damit kann man Rezepte schnell & einfach eingeben. Das Ergebnis ist eine Nährwerttabelle gemäß LMIV. Es werden dabei die verpflichtenden Nährwerte pro 100g berechnet. Wer möchte kann aber auch weitere Angaben (Nährwerte pro Portion, Referenzwerte) mit auf der Nährwerttabelle abbilden. Im Anschluss kann die Nährwerttabelle als Text kopiert werden oder als Datei (PNG, JPG, PDF) heruntergeladen werden. Für die Nutzung des vollständigen Funktionsumfangs braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Mehr dazu über den gelben Button.

LMIV 1169/ 11 - Nährwerttabelle Reihenfolge und Pflicht Angaben

Wo findet man an die LMIV Vorschriften zur Nährwerttabelle?

Eine PDF Variante der deutschen Version der LMIV findet man über den Link LMIV 1169/ 11. Die Nährwertdeklaration wird dabei in Artikel 9 im Verzeichnis für verpflichtende Angaben genannt. In Artikel 29 und Artikel 30 findet man wiederum die Details der Vorschriften. Demnach sind die folgenden Nährwerte verpflichtend:

Die LMIV Nährwerttabelle muss die folgenden Angaben in genau dieser Reihenfolge enthalten:

  • Brennwert (kJ, kcal)
  • Fett
  • davon gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Salz

In Artikel 32 wird darauf hingewiesen, dass die Angaben je 100g oder je 100ml verpflichtend sind.

In Artikel 34 wird die Darstellungsform etwas genauer beschrieben. Die Details wiederum findet man in Anhang XV. Anhang XV zeigt dabei die Reihenfolge der aller Nährwerte, die aufgeführt werden dürfen. Allerdings sind nur die oben genannte Werte verpflichtend, während die verbleibenden Werte freiwillig angegeben werden dürfen.

LMIV Nährwerttabelle erstellen

Wie kann ich eine Nährwerttabelle erstellen?

Theorie: Nährwerttabelle erstellen | LMIV

In Artikel 31 wird erläutert, wie die Nährwerte berechnet werden dürfen. Die Details zur Berechnung, Rundungsrichtlinien und Toleranzen dazu habe ich im Artikel LMIV | Nährwerte erläutert. Kurz noch einmal das wichtigste dazu zusammengefasst:

  • (1) eine eigenständige Berechnung der Nährwerte ist gemäß LMIV erlaubt
  • (2) wichtig ist, dass die Nährwerte der Rohstoffe aus allgemein nachgewiesenen oder öffentlich zugänglichen Werten beruhen

In (2) stecken eigentlich mehrere wichtige Aspekte drin.

Öffentlich zugängliche oder verfügbare Werte sind beispielsweise Nährwerte, die man von seinem Lieferanten oder auf der Verpackung von einem Rohstoff hat. Diese sollte man für die Berechnung einer Rezeptur in der Produktion nutzen.

Für natürliche Rohstoffe (Obst, Gemüse) sind die Nährwerte nirgends abgebildet. Hier darf man auf allgemein nachgewiesene Werte zurückgreifen. Die in Deutschland übliche Quelle für diese Form der Nährwertangaben ist der Bundeslebensmittelschlüssel. Dies ist eine Excel Datei mit > 10.000 Rohstoffen mit Nährwertangaben pro 100g. Die Tabelle kann man erwerben. Allerdings muss man dann immer noch selbstständig die Berechnung der Nährwerte durchführen. Das kostet viel Zeit & Nerven. Und genau hier setzt der Rezeptrechner an. Mit der Rezeptrechner Software helfen wir viel Zeit & Kosten zu sparen bei der Nährwertberechnung und dem Erstellen der Nährwerttabelle.

Praxis: Nährwerttabelle erstellen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du eine Software zur Rezeptverwaltung und Nährwertberechnung. Du kannst deine Rezepte eingeben und digital verwalten am PC, Laptop, Tablet oder Smartphone. Man bekommt Zugang zum Nährwertrechner um online die Nährwerte für Rezepte und Lebensmittel zu berechnen (pro 100g, pro Portion und pro Rezept). Im Anschluss kann man mit Hilfe der Etiketten Software eine Nährwerttabelle zum ausdrucken als Datei (JPG, PNG oder PDF) herunterladen.

So geht’s:

Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren und sofort loslegen.

  1. Rezepteingabe über Rezeptrechner Online
  2. Rezept speichern
  3. Upgrade durchführen
  4. in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden
  5. Nährwerttabelle kopieren, als Datei (PDF, PNG) herunterladen und ausdrucken

In dem folgenden Video zeige ich dir die einzelnen Schritte einmal anhand von einem Beispiel.

Weitere Funktionen:

Abgesehen von der Nährwertberechnung bekommst du mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang zu weiteren hilfreichen Features:

Die Software wird ständig weiterentwickelt. Bei Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschlägen kannst du dich jederzeit wenden an [email protected].

Über updates und neue releases informiere ich in meiner Facebook Gruppe, auf Instagram oder in meinem Youtube Kanal.

Gibt es Ausnahmen für die Nährwertangaben Pflicht in der LMIV?

In der Tat gibt es auch einige Ausnahmen, in denen man nicht zur Angabe der Nährwerttabelle verpflichtet ist.

So sind beispielsweise Restaurants, Cafés und Gastronomie, die nur unverpackte Lebensmittel verkaufen, befreit. Siehe auch: Gilt die Nährwerttabelle Pflicht auch für Restaurants?

Zudem müssen kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld Lebensmittel verpackt verkaufen auch keine Nährwerttabelle angeben. Wer beispielsweise aber online im eigenen Online Shop auf der Website Lebensmittel verkaufen möchte, ist wiederum zur Nährwertdeklaration verpflichtet.

Mehr zur Nährwertangaben Pflicht und den Bedingungen findest du in diesem Artikel.

LMIV | Nährwerte

LMIV | Nährwerte

LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung. Die Verordnung gilt für alle EU Mitgliedsstaaten und regelt die Pflichtangaben und Darstellungsform zur Kennzeichnung für Lebensmittel. Einen Überblick zu den einzelnen Paragraphen der LMIV sowie dem Link zum Gesetzestext als PDF findest du in LMIV – Verordnung einfach erklärt. In diesem Artikel geht es explizit um die Nährwerte gemäß LMIV. Ich erkläre dir, wie genau die Reihenfolge der Nährwerte in der Nährwertabelle auszusehen hat. Ich erkläre dir, wie die Berechnung der Nährwerte erfolgen darf und welche Toleranzen erlaubt sind. Zudem erkläre ich auch die Ausnahmen von der Pflicht zur Nährwertdeklaration. Mit dem Rezeptrechner kannst du die Nährwerte gemäß LMIV berechnen und direkt eine LMIV Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen.

Software | LMIV | Nährwertdeklaration

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Die Software ermöglicht ein einfaches, schnelles Berechnen aller Nährwertangaben und das Ausdrucken von Nährwerttabellen als PNG, PDF oder JPG Datei. Zudem können auch direkt vollständige Etiketten mit Kennzeichnung aller Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren. Für die Nutzung vom vollen Funktionsumfang braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann du online erwerben und im Anschluss sofort mit der LMIV Kennzeichnung loslegen.

Nährwertdeklaration gemäß LMIV

Nährwerte deklarieren gemäß LMIV

Die LMIV verlangt seit 2016 für verpackte Lebensmittel eine Nährwertdeklaration. Den genauen Text der Verordnung findet man in Artikel 29 und 30 der LMIV – Nährwertdeklaration.

Nährwerte Reihenfolge | LMIV

Demnach sind die folgenden Nährwerte verpflichtend anzugeben. Die folgende Reihenfolge der Nährwerte ist dabei zu berücksichtigen:

Weitere Nährwerte (Ballaststoffe, einfach und mehrfache ungesättigte Fettsäuren, Stärke, mehrwertige Alkohole) können freiwillig angegeben werden.

Kennzeichnung der Nährwerte | LMIV

In Artikel 32 wird später noch einmal betont, dass die Nährwerte pro 100g oder pro 100ml angegeben werden müssen. Die Angaben sollen dabei in Form einer Nährwerttabelle erfolgen. Für das Etikett gibt es dabei auch noch eine Mindestschriftgröße zu beachten.

Die Angabe je Portion oder je Verzehreinheit ist demnach freiwillig. Die Referenzmenge darf freiwillig angegeben werden. Wichtig ist, dass die Referenzmenge sich jedoch auf die Nährwerte pro Portion oder pro Verzehreinheit beziehen muss.

Mehr zum Thema Big 7 Nährwerte auch in diesem Artikel. 

LMIV - Nährwertdeklaration

Berechnung Nährwerte | LMIV

In Artikel 31 der LMIV wird das Berechnen der Nährwerte genauer erläutert. Zum einen wird hier erläutert, dass der Brennwert auf Basis vorgegebener vereinfachter Umrechnungsfaktoren berechnet wird. Wer ein wenig besser mit dem Energiegehalt vertraut ist, kennt hier möglicherweise andere, genauere Umrechnungsfaktoren. So wird häufig von 4,1 kcal/g für Eiweiß und Kohlenhydrate in der Literatur genannt. Für Fett wird oftmals auch mit 9,3 kcal/g gerechnet. Die LMIV sieht hier also einen vereinfachten Umrechnungsfaktor vor. Mit dem Rezeptrechner orientieren wir uns an der LMIV.

LMIV Nährwerte | Umrechnungsfaktoren

Wie darf man Nährwerte gemäß LMIV berechnen?

Die LMIV sagt zudem auch etwas darüber, wie man die Nährwerte berechnen kann. Demnach betont die LMIV nochmals, dass es sich bei den Angaben um Durchschnittswerte handelt. Das ist enorm wichtig. Letztlich ist es nämlich so, dass viele natürliche Lebensmittel wie Früchte oder Gemüsearten unterschiedliche Nährwerte je nach Reifegrad ausweisen. Eine Laboranalyse mag zwar vermeintlich eine bessere Genauigkeit bringen, die nächste Probe kann aber auch im Labor schon wieder ganz anders ausfallen. Deswegen erlaubt die LMIV verschiedene Methoden zum Nährwerte berechnen (siehe Artikel 31, Paragraph 4):

a) der Lebensmittelanalyse des Herstellers,

b) einer Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zu taten oder

c) einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nach gewiesenen und akzeptierten Daten.

Da die Laboranalyse sehr teuer und zeitaufwendig ist, ist für viele Hersteller die eigenständige Berechnung zielführender. Variante b) beschreibt dabei Beispiele, wenn man zum Beispiel vom Lieferanten oder der Verpackung die Nährwerte einzelner Rohstoffe kennt. Für natürliche Lebensmittel (Früchte, Gemüse etc.) gibt es in aller Regel keine Verpackung. Hier kommt c) zur Anwendung. Bei c) heißt es, dass man Gebraucht machen darf von allgemein nachgewiesenen Daten. Die wohl beste und größte Nährwertdatenbank in Deutschland liefert der Bundeslebensmittelschlüssel.

Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer auch automatisch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10 000 Zutaten mit Nährwertangaben.

LMIV | Nährwerte berechnen

Zubereitet oder Roh?

Viele fragen sich, ob die Nährwerte im gekochten oder ungekochten Zustand berechnet werden müssen. Hierzu sagt die LMIV folgendes (siehe Artikel 31, (3)):

Gegebenenfalls können sich diese Informationen auf das zu bereitete Lebensmittel beziehen, sofern ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungsweise gemacht werden und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Lebensmittel beziehen.

Das ist also nicht ganz so eindeutig beschrieben. Ein guter Fall wäre eine Pasta, bei der man die Nährwerte im Rohzustand ermitteln kann, der zubereitete Zustand jedoch davon abhängt, wie lange man die Pasta kocht. Man sollte als Hersteller von Lebensmitteln hier also einfach eine logische Entscheidung treffen.

Mit dem Rezeptrechner ermöglichen wir die Nährwerte sowohl im zubereiteten als auch Rohzustand zu berechnen. Das wird abgebildet über einen sogenannten Reduktionsfaktor. Ist der Reduktionsfaktor beispielsweise 0,8, bedeutet das dass 20% Flüssigkeit bei der Zubereitung verloren gehen. In der Gastronomie aber auch Bäckereien und Konditoreien kennen diesen Faktor (häufig auch Kochverlust oder Backverlust) und können diesen direkt eingeben.

LMIV Nährwerte Toleranzen

Wer die Nährwerte selbst berechnen möchte, wird sich fragen, wie genau man eigentlich runden soll. Im Falle einer Prüfung der Nährwerte wird in der Regel zunächst eine Probe vom Lebensmittel gezogen. Diese Probe wird dann im Labor analysiert und die Ergebnisse werden mit der tatsächlichen Nährwertdeklaration auf dem Etikett der Verpackung verglichen. Es wird zwangsweise zu Abweichungen kommen denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Probe exakt die gleichen Nährwertangaben ergibt wie man selbst berechnet hat, ist sehr unwahrscheinlich. Das ist aber auch absolut akzeptabel. Wichtig ist, ob die Nährwerte auch innerhalb der von der LMIV definierten Toleranzen liegt.

Um die Prüfung zu standardisieren wurde im Jahr 2012 noch ein Leitfaden für die Prüfverfahren veröffentlicht. In diesem Leitfaden sind unter anderem auch die Toleranzen einmal aufgeführt. Mehr zum Thema Toleranzen bei der Nährwertdeklaration findest du in diesem Artikel.

Toleranzen Nährwertdeklaration LMIV

LMIV Nährwerte Rundungsrichtlinien

Zudem wird in dem Leitfaden für das Prüfverfahren auch etwas zu den Rundungsrichtlinien gesagt. Viele verwechseln diese Rundungsrichtlinien mit den Angaben der Nährwerte in der Nährwerttabelle und glauben, dass man die Rundungslogik auch in der Nährwerttabelle selbst berücksichtigen muss. Dies haben wir mit einem Anwalt geprüft, der bestätigte, dass die LMIV selbst keine Angaben zur Rundung der Nährwerttabelle macht. Insofern sind die Rundungsrichtlinien aus unserer Sicht wirklich ausschließlich für das Prüfverfahren von Interesse. Wer sich jetzt fragt, warum man Rundungsrichtlinien für ein Prüfverfahren benötigt, der stellt eine absolut berechtigte Frage. Die Rungunsrichtlinien werden benötigt um diejenigen nicht zu bestrafen, die genauere Angaben machen mit mehr Kommastellen. Denn wenn jemand mehr Kommastellen als notwendig angibt, so führt dies automatisch zu einer kleineren Toleranzen Bandbreite. Das hätte zur Folge, dass es zu stärkeren Abweichungen kommt, nur weil ein Hersteller genauer gearbeitet hat. Um dies zu vermeiden, werden als für die Prüfung der Nährwerte gewisse Rundungsrichtlinien angewandt und erst im Anschluss die Toleranzen vergleichen.

Nährwerte Rundungsrichtlinien gemäß LMIV

LMIV Nährwerte Ausnahmen

Grundsätzlich dürfen die einzelnen Mitgliedsstaaten selbst noch Ausnahmen genehmigen. So ist die Pflicht zur Angabe der Nährwerte in vielen Bundesländern beispielsweise nicht gegeben, wenn nur Lebensmittel in sehr kleinen Mengen oder direkt an den Verbraucher angegeben werden (z.B. Direktvermarktung im Hofladen). Zudem sind auch lose Waren oder Waren, die erst vor den Augen vom Verbraucher verpackt werden (z.B. Bäckerei) von der Nährwerdeklaration ausgeschlossen.

Um zu prüfen, ob dein Betrieb für die Ausnahme in Frage kommt, spricht am besten die für dich zuständige Lebensmittelüberwachsungsbehörde an.

Mehr zu den Ausnahmen der Nährwertdeklaration findet du über den Link. 

Software | LMIV | Nährwertdeklaration

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Die Software ermöglicht ein einfaches, schnelles Berechnen aller Nährwertangaben und das Ausdrucken von Nährwerttabellen als PNG, PDF oder JPG Datei. Zudem können auch direkt vollständige Etiketten mit Kennzeichnung aller Pflichtangaben erstellt werden. Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren. Für die Nutzung vom vollen Funktionsumfang braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann du online erwerben und im Anschluss sofort mit der LMIV Kennzeichnung loslegen.

Nährwertdeklaration gemäß LMIV