Torten verkaufen ohne Meister

Torten verkaufen ohne Meister

Viele leidenschaftliche Hobbybäcker träumen davon, ihre kunstvollen Torten nicht nur im Freundeskreis zu teilen, sondern sie auch kommerziell zu verkaufen. Doch stellt sich die Frage: Ist es in Deutschland überhaupt erlaubt, Torten ohne Meister zu verkaufen? Zum Tortenverkauf existieren hierzu viele Gerüchte. Das deutsche Handwerksrecht hat hierzu klare Regelungen, bietet jedoch auch Spielräume und Möglichkeiten für Quereinsteiger. In diesem Artikel beleuchten wir die Voraussetzungen und Wege, wie man auch ohne den klassischen Weg über die Meisterprüfung im Tortenverkauf Fuß fassen kann. Ich empfehle dir zudem auch meinen generellen Artikel zum Thema Torten verkaufen, in dem ich auch noch einige wertvolle Tipps zum Vertrieb gebe. In einem anderen Artikel zeige ich dir, wieviel Einnahmen man mit dem Verkauf von selbstgebackenen Kuchen generieren kannst. 

Rezeptverwaltung & Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern viel Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ihrer Rezepturen. Mit Hilfe unseres Programms kann man automatisch Rezeptblätter als PDF erstellen, die Nährwerte berechnen und die Allergenkennzeichnung durchführen. Es können auch direkt Produktdatenblätter als PDF erstellt werden. Zudem gibt es auch schon eine einfache Preiskalkulation. Diese wird in Zukunft noch weiter ausgebaut sodass man auch eine Angebotskalkulation für Torten durchführen kann (siehe auch Torten Kosten Rechner). Mehr zum Rezeptrechner erfährst du über den Button.

Torten verkaufen Produktkennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kannst du Produktdatenblätter für deine Torten Rezepte im Handumdrehen erstellen (inkl. Nährwertberechnung und Allergenkennzeichnung). Ebenso kannst du die Preise für deine Torten kalkulieren, egal ob du diese privat oder als Gewerbe verkaufen möchtest (siehe dazu auch Torten Preise privat oder als Gewerbe)

Darf man Torten verkaufen ohne Meister bzw. ohne Konditor?

In Deutschland ist das Bäcker- und Konditorhandwerk zulassungspflichtig. Das bedeutet, dass du, um einen Bäckerei- oder Konditoreibetrieb zu eröffnen und selbstständig zu führen, grundsätzlich einen Meistertitel benötigst. Es gibt jedoch Ausnahmen und Wege, wie du auch ohne Meistertitel im Konditorhandwerk tätig werden kannst:

  • Kleingewerbe: Du kannst Torten und Kuchen in kleinerem Umfang als Kleingewerbe herstellen und verkaufen, ohne die Meisterprüfung abgelegt zu haben. Dies hängt allerdings von den lokalen Regelungen und der genauen Ausgestaltung deines Geschäftsmodells ab. Hier solltest du dich genau informieren und beraten lassen. Mehr Informationen dazu findest du auch im Artikel Torten verkaufen privat oder Gewerbe.
  • Einstellen eines Meisters: Wenn du einen Betrieb eröffnen möchtest, kannst du auch einen Konditormeister einstellen. Dieser ist dann für die fachliche Leitung verantwortlich, und du kannst als Geschäftsführer oder Inhaber fungieren.
  • Ausnahmegenehmigungen: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer erhalten, um ohne Meistertitel ein Handwerk auszuüben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn du mehrere Jahre Berufserfahrung in leitender Position vorweisen kannst.
  • Spezialisierung: Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die nicht zwingend einen Meistertitel erfordern. Beispielsweise könntest du dich auf die Herstellung von Tortendekorationen spezialisieren, die du dann verkaufst.

Grundsätzlich solltest du dich, bevor du startest, bei der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Rechtsanwalt informieren, um sicherzugehen, dass du alle Vorschriften und Regelungen beachtest.

Was genau hat es in diesem Zusammenhang mit der Unerheblichkeitsgrenze auf sich?

Die Unerheblichkeitsgrenze spielt in Deutschland im Zusammenhang mit der Handwerksordnung (HwO) eine Rolle und betrifft die Ausübung bestimmter Handwerke ohne einen Meisterbrief.

Gemäß § 3 Abs. 2 der HwO dürfen zulassungspflichtige Handwerke im Sinne von Anlage A der HwO auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle betrieben werden, wenn die handwerksmäßigen Tätigkeiten „nur in unerheblichem Umfang“ mit ausgeübt werden. Das bedeutet, dass man bestimmte Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben darf, ohne dafür einen Meisterbrief zu benötigen, solange diese Tätigkeiten nur einen unerheblichen Teil des gesamten Geschäftsbetriebs darstellen.

Was genau unter „unerheblichem Umfang“ zu verstehen ist, ist in der Regel nicht genau quantifiziert und kann von Fall zu Fall variieren. Es gibt keine pauschale Prozentzahl oder Ähnliches, die diesen Umfang definiert. Hierbei spielen oft qualitative und quantitative Gesichtspunkte eine Rolle. Beispielsweise kann eine Tätigkeit in einem Handwerk, die nur gelegentlich und nicht als Hauptgeschäftsfeld durchgeführt wird, als „unerheblich“ betrachtet werden.

Im Kontext des Tortenverkaufs bedeutet dies: Wenn das Herstellen und Verkaufen von Torten nur einen kleinen Teil deines gesamten Geschäftsbetriebs ausmacht, könntest du theoretisch auch ohne Meisterbrief in diesem Bereich tätig sein. Allerdings ist dies eine Grauzone und sollte unbedingt mit der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Anwalt geklärt werden, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Praktische Beispiele für die Unerheblichkeitsgrenze:

Die Unerheblichkeitsgrenze in Bezug auf die Handwerksordnung (HwO) bietet Raum für viele unterschiedliche Anwendungsszenarien. Hier sind einige praktische Beispiele, bei denen die Unerheblichkeitsgrenze zum Tragen kommen könnte:

    • Restaurants mit gelegentlichen Backwaren: Ein Restaurant, das sich auf Hauptgerichte spezialisiert hat, bietet vielleicht gelegentlich selbstgemachte Desserts wie Kuchen oder Torten an. Wenn diese süßen Leckereien nur einen kleinen Teil des gesamten Geschäfts darstellen, könnten sie unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen, insbesondere wenn die Hauptspezialität des Restaurants nicht das Backen ist.
    • Weingüter mit Delikatessen: Ein Weingut, das hauptsächlich Wein verkauft, bietet vielleicht auch gelegentlich selbstgemachte Gelees oder Marmeladen aus Weintrauben an. Die Herstellung dieser Produkte könnte als „unerheblich“ gelten, wenn sie nur einen minimalen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen.
    • Straßenfeste oder Märkte: Ein Anbieter, der hauptsächlich Handarbeiten oder Kunst verkauft, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Limonade oder kleine Snacks an. Auch wenn er keinen Lebensmittelbetrieb führt, könnte der gelegentliche Verkauf dieser Produkte als „unerheblich“ betrachtet werden.
    • Cafés mit besonderen Getränkeangeboten: Ein Café, das sich auf Kaffeespezialitäten konzentriert, bietet gelegentlich auch selbstgemachte Liköre oder besondere Heißgetränke an. Die Produktion und der Verkauf dieser speziellen Getränke könnten als „unerheblich“ gelten, wenn sie nur sporadisch angeboten werden und nicht zum Hauptgeschäft gehören.
    • Bierbrauereien mit speziellen Speisen: Eine Brauerei, die sich auf Bier konzentriert, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Wurst oder Käse aus Bier an. Auch wenn die Herstellung solcher Lebensmittel nicht ihre Haupttätigkeit ist, könnte dies unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen.

Es ist jedoch entscheidend, immer individuell zu überprüfen, wie genau die Regelungen in Bezug auf die Unerheblichkeitsgrenze angewendet werden, insbesondere in Bezug auf die Lebensmittelproduktion und den Verkauf. Bei Unsicherheiten sollte man immer Rücksprache mit der zuständigen Kammer oder einem Fachexperten halten.

Welche Vorraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung muss ich erfüllen?

Die konkreten Voraussetzungen können je nach Handwerkskammer variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Anforderungen:

  • Berufserfahrung: Du solltest eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk nachweisen können. Wie viele Jahre genau erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Handwerkskammer und dem konkreten Handwerk ab. Oft wird eine Erfahrung in leitender Position vorausgesetzt.
  • Nachweis über Qualifikation: Neben der Berufserfahrung können auch andere Qualifikationen berücksichtigt werden, die deine Eignung für das Handwerk belegen. Dies könnten beispielsweise Fortbildungen, Seminare oder andere Zertifikate sein.
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: In einigen Fällen kann die Handwerkskammer Nachweise über deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verlangen, um sicherzustellen, dass das Handwerk auch wirtschaftlich tragfähig betrieben werden kann.
  • Zuverlässigkeit: Die Handwerkskammer prüft auch, ob du zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung bist. Hierzu können beispielsweise polizeiliche Führungszeugnisse oder Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister eingeholt werden.
  • Sachliche Gründe: Es müssen sachliche Gründe vorliegen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen. Hierzu kann beispielsweise zählen, dass kein Meister verfügbar ist oder dass der Antragsteller bereits eine herausragende Stellung im Handwerk eingenommen hat.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eine Ermessensentscheidung der Handwerkskammer ist. Das bedeutet, dass auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen keine automatische Genehmigung gewährt wird. Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung Rücksprache mit der zuständigen Handwerkskammer zu halten und sich über die genauen Anforderungen und das Verfahren zu informieren.

Wie erhalte ich eine Ausnahmegenehmigung um Torten ohne Meister verkaufen zu dürfen?

Die Handwerksordnung (HwO) sieht in § 8 Abs. 1 vor, dass die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zu dem auch das Konditorhandwerk gehört, ohne den Besitz eines Meisterbriefs grundsätzlich nicht erlaubt ist. Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, solltest du folgende Schritte beachten:

  1. Zuständige Handwerkskammer kontaktieren: Die Ausnahmegenehmigung wird von der Handwerkskammer erteilt, in deren Bezirk du tätig werden möchtest. Die Handwerkskammer ist der erste Ansprechpartner, um die genauen Anforderungen und das Verfahren in Erfahrung zu bringen.
  2. Nachweis von Qualifikation und Berufserfahrung: In der Regel wird erwartet, dass du Berufserfahrung und/oder sonstige Qualifikationen nachweisen kannst, die eine erfolgreiche Ausübung des Handwerks erwarten lassen. Die Dauer der geforderten Berufserfahrung kann variieren, liegt aber oft bei mehreren Jahren, zum Teil in leitender Position.
  3. Antragstellung: Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung muss schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen, die deine Qualifikation und Berufserfahrung belegen, beigefügt werden.
  4. Prüfung durch die Handwerkskammer: Die Handwerkskammer prüft deinen Antrag und die beigefügten Nachweise. In einigen Fällen kann auch ein fachliches Gutachten eingeholt werden.
  5. Entscheidung: Nach der Prüfung wird entschieden, ob dir die Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Die Entscheidung kann mit Auflagen verbunden sein, etwa regelmäßige Weiterbildungen oder bestimmte Kontrollen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Handwerkskammer liegt und nicht automatisch gewährt wird. Eine umfassende und sorgfältige Vorbereitung sowie gegebenenfalls eine Beratung durch einen Anwalt können die Chancen auf eine positive Entscheidung erhöhen.

In einem anderen Artikel haben wir uns schon einmal mit einem ähnlichen Thema zum Brot verkaufen ohne Meister beschäftigt.

Tortenkalkulation Software

Mit dem Rezeptrechner kannst du die Preiskalkulation für deine Torten Rezepte durchführen. Du kannst sowohl die Kosten (Wareneinsatz, Materialkosten, Personalkosten) berechnen, aber auch direkt vollständige Verkaufspreise kalkulieren. Es folgt auch noch eine Funktion zur Angebotskalkulation für Events (Catering etc). Ebenso ist schon eine Funktion zum Erstellen von Bestelllisten in Planung. Du kannst direkt loslegen und eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner erwerben. 

Torten Preiskalkulation

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Preiskalkulation für deine Torten erstellen und als PDF herunterladen.

Kuchen verkaufen

Kuchen verkaufen

Kuchen verkaufen – das solltest du beachten

Wer liebt sie nicht, die duftenden Kuchen und süßen Leckereien, die frisch aus dem Ofen kommen? Du backst gerne und spielst mit dem Gedanken ein Café zu eröffnen oder deinen Kuchen andersweitig zu verkaufen? Selbstgebackene Köstlichkeiten sind nicht nur eine Gaumenfreude, sondern können auch zu einer lukrativen Einnahmequelle werden. Ob für besondere Anlässe, den lokalen Markt oder im eigenen Café, der Kuchenverkauf bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten. In diesem Artikel setze ich mich mit einigen Aspekten auseinander, die du beim Start deines Kuchenverkauf Gewerbes beachten solltest. Betrachte dies als Inspiration bzw. Tipps und Tricks. Ich selbst (Tina) betreibe seit diversen Jahren erfolgreich ein Nebengewerbe und habe selbst einmal mit den ganz grundsätzlichen Fragestellungen angefangen.

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Egal ob du den Kuchen als lose Ware im Café, für Anlässe im B2B Geschäft oder verpackt online verkaufen möchtest, in jedem Falle solltest du die LMIV beachten. Demnach müssen deine Lebensmittel gekennzeichnet sein. Je nachdem, ob es sich um vorverpackte oder Lebensmittel handelt, variiert die Kennzeichnungspflicht ein wenig. Wichtig ist jedoch, dass du definitiv immer Allergene und Zusatzstoffe und die Inhaltsstoffe kennzeichnest. Mit der Rezeptrechner Software helfen wir viel Zeit und Kosten bei der Kennzeichnung zu sparen. Wir fokussieren uns dabei insbesondere auf die kleinen Betriebe. Gleichzeitig bekommst du mit der Software ein Programm zur Rezeptverwaltung um Rezeptblätter für die Produktion jederzeit auszudrucken. Du kannst direkt online einen Zugang erwerben und noch heute loslegen!

Kuchenverkauf Programm

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach die Produktkennzeichnung für deine Rezepte generieren. Diese kannst du im Anschluss als PDF oder Bilddatei herunterladen und auf kleinen Kärtchen oder in Papierform (für das B2B Geschäft) an deine Kunden weitergeben. 

Welche rechtlichen Aspekte muss ich beachten, um Kuchen zu verkaufen?

Wenn du in Deutschland Backwaren professionell verkaufen möchtest, musst du viele Vorschriften beachten, insbesondere im Hinblick auf die Lebensmittelhygiene und Kennzeichnung. Einige grundlegende Schritte und Vorschriften sind:

Gewerbeanmeldung

Wenn du in Deutschland ein Gewerbe für den Verkauf von Kuchen und Backwaren anmelden möchtest, sind folgende Schritte und Überlegungen wichtig:

Zuständiges Gewerbeamt: Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Dort erhältst du das notwendige Formular zur Gewerbeanmeldung, welches du ausfüllen und einreichen musst.

Gewerbeform: Es gibt unterschiedliche Gewerbeformen. Für den Anfang könnte ein Einzelunternehmen passend sein, da es die einfachste und unkomplizierteste Form ist. Wenn du planst, mit jemandem zusammenzuarbeiten, könntest du auch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in Erwägung ziehen. Sollte das Geschäft größer werden, könnten auch andere Rechtsformen wie die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) relevant werden.

Gewerbeschein: Nach der Anmeldung erhältst du einen Gewerbeschein. Dieser Schein berechtigt dich zum Betreiben des Gewerbes. Es kann eine Gebühr für die Anmeldung anfallen, die je nach Gemeinde variieren kann.

Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt. Du wirst dann vom Finanzamt kontaktiert, um einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Dadurch wird entschieden, ob du Umsatzsteuer abführen musst und wie die steuerliche Behandlung deines Gewerbes aussehen wird.

Weitere Pflichten: Nach der Gewerbeanmeldung gibt es weitere Pflichten wie z.B. die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft oder die Anmeldung bei der Handwerksrolle (falls es als Handwerk gilt).

Zusammenfassend ist es wichtig, sich vor der Gewerbeanmeldung gut zu informieren und eventuell professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte abzudecken.

Hygiene Schulung

Nach dem Lebensmittelhygienegesetz ist jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, dazu verpflichtet, eine Schulung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu absolvieren. Dort wirst du auch noch einmal im Bezug auf die persönliche Hygiene geschult. Du solltest immer saubere Arbeitskleidung tragen, regelmäßig die Hände waschen und lange Haare zurückbinden. Schmuck sollte während der Arbeit nicht getragen werden. Abgesehen davon wird man dir das HACCP Konzept vorstellen. HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Point-Konzept (HACCP). Das ist ein Instrument zur Identifzierung von gesundheitlichen Risiken bei der Herstellung von Lebensmitteln und zur Festlegung von Maßnahmen zur Verhinderung dieser Risiken. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, ein solches Konzept zu entwickeln und umzusetzen. Du solltest einen Plan zur Reinigung und Desinfektion haben, wie und wann du welche Arbeitsgeräte und -flächen reinigst und desinfizierst. Dies hilft dabei, Kreuzkontaminationen und das Wachstum von Krankheitserregern zu verhindern. Es ist wichtig, dass die Räumlichkeiten, in denen du backst, den Hygienevorschriften entsprechen. Das betrifft nicht nur die Sauberkeit, sondern auch die Ausstattung. Die Böden, Wände und Decken sollten leicht zu reinigen sein. Ausreichende Lüftung und ausreichend Waschbecken sind ebenfalls erforderlich.  Achte darauf, nur einwandfreie Rohstoffe zu verwenden und diese richtig zu lagern. Beispielsweise sollten rohe Eier immer getrennt von anderen Lebensmitteln gelagert werden.

Lebensmittelkennzeichnung

Alle Backwaren, die du verkaufst, müssen richtig gekennzeichnet sein. Sofern du den Kuchen in loser Form verkaufst, ist die Angabe der Inhaltsstoffe (Zutatenverzeichnis und Allergene bzw. Zusatzstoffe) gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtend anzugeben (siehe auch LMIV – Allergene). Verkaufst du den Kuchen oder Kekse vorverpackt in einem Café oder einer Bäckerei, so wird ein vollständiges Lebensmitteletikett mit weiteren Pflichtangaben (z.B. Nährwertkennzeichnung) erforderlich. Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Lebensmittelkennzeichnung sowohl für verpackte als auch lose Lebensmittel generieren.

Mehr zum Thema Lebensmittelkennzeichnung für Kuchen findest du auch in den folgenden Artikeln:

Lebensmittelüberwachung

Dein Betrieb fällt unter die Lebensmittelüberwachung. Das bedeutet, dass das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt deinen Betrieb regelmäßig kontrollieren wird.

Versicherung

Es könnte auch sinnvoll sein, über eine Betriebs- oder Produkt-Haftpflichtversicherung nachzudenken, um dich gegen eventuelle Ansprüche von Kunden zu schützen.

Denke daran, dass die genauen Anforderungen und Vorschriften von Bundesland zu Bundesland variieren können. Es ist also empfehlenswert, sich vor Ort genauer zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Es gibt in vielen Regionen auch Handelskammern oder Handwerkskammern, die Unterstützung bieten können.

Beratung

Es ist ratsam, vor der Anmeldung eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Hierfür könnten folgende Anlaufstellen hilfreich sein:

    • Industrie- und Handelskammer (IHK): Hier erhältst du Informationen zu den Formalitäten der Gewerbeanmeldung, aber auch zu anderen für dich relevanten Themen wie z.B. dem Lebensmittelrecht.
    • Handwerkskammer: Wenn das Backen als handwerkliche Tätigkeit eingestuft wird, könnte die Handwerkskammer die richtige Anlaufstelle sein.
    • Steuerberater: Ein Steuerberater kann dich insbesondere in steuerlichen Fragen beraten, z.B. welche Steuervorteile du nutzen kannst oder wie du deine Buchführung aufsetzen solltest.
    • Gründerzentren oder Existenzgründernetzwerke: Viele Städte und Regionen bieten spezielle Anlaufstellen für Gründer an, wo man Hilfestellungen zu verschiedenen Aspekten der Unternehmensgründung erhält.

Darf man Kuchen auch ohne Meister verkaufen?

Die Regelung, auf die sich diese Frage bezieht, findet man im deutschen Handwerksrecht. Es gibt eine Liste von Handwerksberufen, die als zulassungspflichtig gelten. Um einen solchen Betrieb selbstständig zu führen, ist normalerweise der Meisterbrief in dem jeweiligen Handwerk erforderlich. Der Bäcker gehört zu diesen zulassungspflichtigen Handwerksberufen.

Das bedeutet: Wenn du eine Bäckerei eröffnen möchtest, in der du Kuchen und andere Backwaren herstellst und verkaufst, dann benötigst du normalerweise den Meisterbrief im Bäckerhandwerk oder du musst jemanden beschäftigen, der diesen Meistertitel besitzt.

Allerdings gibt es hierbei einige Ausnahmen und Besonderheiten:

  • Kleingewerbe bzw. „handwerksähnliche Betriebe“: Nicht jede Tätigkeit, die handwerkliche Fähigkeiten erfordert, fällt automatisch unter die zulassungspflichtigen Handwerke. Wenn du beispielsweise nur gelegentlich und in kleinem Umfang Kuchen herstellst und verkaufst, könntest du unter Umständen als handwerksähnlicher Betrieb gelten und bräuchtest keinen Meisterbrief.
  • Verkauf von fremdhergestellten Produkten: Wenn du Kuchen und Backwaren nicht selbst herstellst, sondern lediglich verkaufst (z.B. in einem Café), dann benötigst du keinen Meisterbrief.
  • Ausnahmegenehmigungen: In bestimmten Fällen kann die Handwerkskammer Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn z.B. ausreichend berufliche Erfahrung vorliegt.
  • Reform des Handwerksrechts: Es gab in den letzten Jahren Diskussionen und Überlegungen zur Reform des Handwerksrechts und zur Abschaffung oder Anpassung der Meisterpflicht in bestimmten Berufen. Es ist daher sinnvoll, sich aktuell bei der zuständigen Handwerkskammer oder einem Rechtsanwalt zu informieren, wie der aktuelle Stand ist.

Wenn du also vorhast, in größerem Umfang Kuchen und Backwaren herzustellen und zu verkaufen, solltest du dich unbedingt bei der zuständigen Handwerkskammer informieren und beraten lassen.

Wo kann ich Kuchen verkaufen?

Beim Verkauf von Kuchen und Backwaren gibt es unterschiedliche Verkaufsorte bzw. Anlässe, die jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile haben. Hier findest du einige Optionen. Jede dieser Optionen hat Vor- und Nachteile. Deine Vertriebsstrategie sollte sich zunächst an deinen Fähigkeiten und Ressourcen orientieren. Überlege dir, wie du schnell und einfach ohne riesige Anfangsinvestitionen starten kannst. Später, wenn dein Gewerbe gut anläuft, kannst du andere Verkaufsorte ausprobieren.

Wochenmärkte

Der Verkauf von Kuchen auf dem Wochenmarkt kann eine großartige Möglichkeit sein, direkt mit Kunden in Kontakt zu treten und wertvolles Feedback zu erhalten.

    • Vorteile:
      • Direkter Kontakt zu Kunden und schnelles Feedback.
      • Oftmals eine loyale Kundenbasis, die regelmäßig den Markt besucht.
      • Geringere Anfangsinvestitionen im Vergleich zu einem festen Laden.
    • Nachteile:
      • Wetterabhängig.
      • Man muss jeden Markttag Auf- und Abbau betreiben.
      • Standgebühren.

Über Kostproben kannst du die Kunden an deinen Stand locken. Eine freundliche Interaktion und das Sammeln von Feedback helfen dabei, eine treue Stammkundschaft aufzubauen und das Angebot kontinuierlich zu verbessern

Kuchen verkaufen Wochenmarkt

Eigener Laden oder Café

Wenn du überlegst, ein eigenes Café zu eröffnen, solltest du im Vorwege eine gründliche Marktforschung in der gewünschten Region durchführen, um Bedarf und Konkurrenz zu verstehen. Außerdem solltest du dir ein klares und einzigartiges Konzept für das Café überlegen, welches sich von anderen abhebt. Wichtig ist zudem (bevor größere Investitionen getätigt werden), Feedback von potenziellen Kunden einzuholen, vielleicht durch einen Pop-up-Verkauf oder Probeverkostungen.

    • Vorteile:
      • Ständige Präsenz an einem festen Ort.
      • Möglichkeit, ein Ambiente zu schaffen und zusätzliche Produkte wie Kaffee zu verkaufen.
      • Potenziell höherer Gewinn durch direkten Verkauf.
    • Nachteile:
      • Hohe Anfangsinvestitionen für Miete, Einrichtung etc.
      • Fixkosten wie Miete, Strom, Wasser.
      • Notwendigkeit, regelmäßige Öffnungszeiten zu gewährleisten.
Kuchenverkauf Café

Online-Shop

Wenn du überlegst, deinen Kuchen in einem Online Shop zu verkaufen, solltest du dir auf jeden Fall die Logistik überlegen. Insbesondere beim Versand von frischen Produkten gibt es einiges zu durchdenken. Des Weiteren sollte man eine ansprechende und benutzerfreundliche Website mit klaren Produktbeschreibungen und Bildern erstellen. Und schließlich ist es wichtig, eine effektive Online-Marketing-Strategie zu entwickeln, um die Zielgruppe anzusprechen und den Shop bekannt zu machen. Denn nur weil du deinen Online Shop irgendwann live schaltest, wird dies nicht sofort dazu führen, dass jemand auch vorbeischaut.

    • Vorteile:
      • Erreichbarkeit für ein breites Publikum.
      • Flexibilität in der Produktion (z.B. auf Bestellung).
      • Möglichkeit, durch gute Online-Marketing-Strategien schnell bekannt zu werden.
    • Nachteile:
      • Logistische Herausforderungen (Versand von frischen Produkten).
      • Hohe Konkurrenz im Online-Bereich.
      • Notwendigkeit, sich mit E-Commerce, Datenschutz usw. auseinanderzusetzen.

Mehr zum Thema Lebensmittel online verkaufen findest du auch in diesem Artikel. 

Was sollte man beachten, wenn man online Kuchen verkaufen möchte?

Veranstaltungen oder Festivals

Um die passenden Festivals für den Kuchenverkauf zu finden, sollte man zunächst die eigene Zielgruppe definieren und entsprechend online nach geeigneten Festivals suchen. Es ist hilfreich, einige dieser Festivals persönlich zu besuchen, um einen Eindruck von Besuchern und Atmosphäre zu bekommen, und sich mit anderen Verkäufern auszutauschen. Schließlich sollte man Kosten, Anforderungen und potenzielle Einnahmen abwägen, bevor man sich für eine Teilnahme entscheidet.

    • Vorteile:
      • Großes Publikum an einem Ort.
      • Möglichkeit, das Produkt einem breiten Publikum vorzustellen.
      • Oftmals höhere Verkaufszahlen in kurzer Zeit.
    • Nachteile:
      • Oftmals hohe Standgebühren.
      • Unvorhersehbare Verkaufszahlen (z.B. wetterabhängig).
      • Großer Konkurrenzdruck durch andere Anbieter.
Kuchen verkaufen mobiler Foodtruck

Catering oder Sonderbestellungen für Events

Beim Catering wird es enorm wichtig sein, die ersten Kunden zu gewinnen. Hier kann Networking und die Präsenz auf Veranstaltungen helfen. Du könntest zum Beispiel eine lokale Hochzeitsmesse besuchen oder dort einen kleinen Messestand öffnen. Sobald die ersten Kunden zufrieden sind, hilft Mundpropaganda und Empfehlungen dich bekannter zu machen. Auch eine gute Internetseite mit entsprechender Präsenz und einer Angebotsliste kann helfen. Zudem solltest du dir überlegen, Kunden Testimonials einzusammeln und diese auf deiner Internetseite zu veröffentlichen. 

    • Vorteile:
      • Oft hohe Bestellmengen.
      • Möglichkeit, sich auf spezielle Kundenwünsche einzustellen.
      • Vorhersehbarkeit der Verkaufszahlen.
    • Nachteile:
      • Notwendigkeit, großen Mengen auf einmal zu produzieren.
      • Mögliche logistische Herausforderungen.
      • Eventuell hoher Druck, da es oft um spezielle Anlässe wie Hochzeiten geht.

 

Kennzeichnung Kuchenverkauf Vorschriften Verein

Kooperation mit anderen Geschäften (z.B. Restaurants, Cafés, Delikatessengeschäften)

Überlege dir, welche Geschäfts oder welcher Einzelhandel von einem erweiterten Kuchenangebot profitiert. So kann es beispielsweise sein, dass ein lokales Café sich auf den Kaffee selbst fokussiert und den Kuchen lieber extern zukauft. Sprich mit verschiedenen Betreibern und frage nach, ob Sie daran Interesse hätten.

    • Vorteile:
      • Geringeres Risiko, da man nicht direkt verkauft.
      • Möglichkeit, von der Bekanntheit und Kundschaft des Geschäftspartners zu profitieren.
      • Regelmäßige Bestellungen möglich.
    • Nachteile:
      • Oftmals geringere Gewinnmargen.
      • Abhängigkeit von einem oder wenigen Geschäftspartnern.
      • Mögliche Qualitätsanforderungen oder Produktanpassungen.

 

Preiskalkulation beim Kuchenverkauf

Bei der Preiskalkulation für den Kuchenverkauf gibt es mehrere Faktoren, die berücksichtigt werden sollten:

  • Direkte Kosten: Hierzu gehören alle direkten Ausgaben für die Herstellung des Kuchens, wie Zutaten, Verpackungsmaterial und eventuelle Zusatzstoffe.
  • Indirekte Kosten: Dies umfasst Kosten, die nicht direkt mit der Herstellung des einzelnen Kuchens verbunden sind, aber trotzdem anfallen, z.B. Miete für Geschäftsräume, Strom, Wasser, Ausrüstung, Marketing, Lizenzgebühren und Versicherungen.
  • Arbeitskosten: Berücksichtige den Zeitaufwand für das Backen, Dekorieren, Verpacken und eventuell für die Lieferung. Denke daran, nicht nur den Mindestlohn, sondern einen angemessenen Stundenlohn für deine Arbeit und die deiner Mitarbeiter einzuplanen.
  • Gewinnmarge: Oben auf die Summe der Kosten sollte eine Gewinnmarge hinzugefügt werden, damit das Geschäft rentabel ist und wachsen kann.
  • Marktpreise: Untersuche die Preise der Konkurrenz. Du möchtest wettbewerbsfähig bleiben, aber gleichzeitig auch nicht unter Wert verkaufen.
  • Besonderheiten des Produkts: Wenn dein Kuchen einzigartige Eigenschaften hat, wie z.B. Bio-Zutaten, eine besondere handwerkliche Fertigkeit oder ein exklusives Design, kann das den Preis beeinflussen.
  • Zielgruppe: Die Zahlungsbereitschaft kann je nach Zielgruppe variieren. Ein Gourmet-Kuchen kann zu einem höheren Preis verkauft werden als ein Standardkuchen.
  • Mengenrabatte: Wenn du größere Mengen verkaufst, z.B. für Großveranstaltungen oder Catering, könnte ein Mengenrabatt angebracht sein.
  • Saisonale Schwankungen: Zu bestimmten Zeiten, wie Feiertagen oder besonderen Anlässen, kann die Nachfrage und somit auch der Preis variieren.

Zusammengefasst: Bei der Preiskalkulation ist es wichtig, alle Kosten genau zu berücksichtigen, einen angemessenen Gewinn einzuplanen und den Preis im Kontext des Marktes und der spezifischen Eigenschaften des Produkts zu setzen (siehe auch Kuchenverkauf – Preise berechnen).

Kuchenverkauf: Preise berechnen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du auch die Kosten und Preise für deine Kuchen Rezepte einzeln berechnen. Du gibst dazu die Rohstoffpreise ein und bekommst im Ergebnis die Kosten für den Wareneinsatz pro 100g, pro Stück oder pro Rezept. Darüber hinaus kannst du auch weitere Kosten für Arbeitsaufwand und Verpackungsmaterial berücksichtigen und eine Gewinnmarge einkalkulieren. Am Ende gibt’s im Ergebnis einen Verkaufspreis für deinen Kuchen. Wir arbeiten auch bereits an einer Lösung für Catering Betriebe um eine vollständige Angebotskalkulation durchzuführen. 

Kuchen verkaufen | Preise berechnen