Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Du bist leidenschaftlicher Lebensmittelproduzent, Gastronom oder Hobbykoch/ Hobbybäcker. Sofern du Lebensmittel verkaufen möchtest, wirst du auch über das Thema Zutatenliste für Lebensmittel stolpern. In diesem Artikel erläutere ich, ob du für deine Lebensmittel eine Zutatenliste angeben musst. Ich gehe auf die gesetzliche Grundlage ein und erkläre dir, welche Aspekte beim Erstellen einer Zutatenliste zu beachten sind. Außerdem gebe ich noch einige hilfreiche Tipps, wie du viel Zeit und Kosten sparen kannst, nicht nur beim Erstellen vom Zutatenverzeichnis sondern bei der kompletten Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung (siehe auch Nährwertkennzeichnung).

Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach die Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge für deine Lebensmittel erstellen. Du gibst dazu einfach die Zutaten und Mengen gemäß Rezeptur ein. Das Programm generiert automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge. Außerdem bekommt man Vorschläge zur Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe. Bei Bedarf kann die Berechnung vom Prozentsatz (QUID Angabe) für einzelne Zutaten berechnet werden. Darüber hinaus werden automatisch auch die Nährwerte berechnet. Du kannst für deine Lebensmittel dann vollständige Lebensmitteletiketten und/ oder eine Nährwerttabelle oder nur eine Zutatenliste als Text kopieren oder als Bilddatei oder PDF herunterladen und ausdrucken (siehe auch Etikett für Lebensmittelkennzeichnung). Leg sofort los – hier kannst du eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner direkt online erwerben.

Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine Zutatenliste für deine Lebensmittel und Rezepte generieren (in der richtigen Reihenfolge, mit QUID Angabe und Vorschlägen zur Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe).

Video: Zutatenliste gemäß LMIV – das solltest du wissen

In diesem Video erläutere ich dir die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste (siehe auch LMIV Zutatenliste). Dabei gehe ich auch auf zusammengesetzte Lebensmittel sowie sub-Zutatenlisten von Lebensmitteln genauer ein. Ich zeige dir zudem, wie du die Rezeptrechner Software nutzen kannst um Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge.

Was du als Lebensmittelproduzent und Gastronom wissen solltest

Hier gehe ich einmal auf die typischen Fragen ein, die du dir als Lebensmittelproduzent oder Gastronom sicherlich stellst (siehe auch Rezepte Software für Lebensmittelhersteller und Gastronomen).

Brauche ich eine Zutatenliste für meine Lebensmittel?

Laut der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der EU müssen nahezu alle vorverpackten Lebensmittel mit einer Zutatenliste versehen werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, zum Beispiel:

  • Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent (Aber Achtung! Enthalten diese Getränke Süßstoffe oder Farbstoffe, müssen sie gekennzeichnet werden.)
  • Unverarbeitete Produkte, die nur eine Zutat oder eine Kategorie von Zutaten enthalten: Hierunter fallen z.B. Obst und Gemüse, solange sie nicht geschält, geschnitten oder auf ähnliche Weise bearbeitet wurden.
  • Wasser und kohlensäurehaltiges Wasser.

Für unverpackte Waren, die direkt an den Endverbraucher verkauft werden – wie der Apfelkuchen in deiner Bäckerei oder das Sandwich in deinem Café – ist die Zutatenliste nicht zwingend vorgeschrieben. Aber: Bei diesen Produkten ist es dennoch Pflicht, über enthaltene Allergene zu informieren. Das kann zum Beispiel mittels eines Schildes direkt am Produkt oder auf Nachfrage mündlich erfolgen.

Als Gastronom, der Speisen zum Mitnehmen anbietet, kannst du in einem Graubereich landen. Verkaufst du ein vorverpacktes Sandwich, muss es eine Zutatenliste enthalten. Ist das Sandwich jedoch frisch zubereitet und nach Bestellung in eine Box oder Tüte gelegt, fällt es unter die Regelung der unverpackten Waren. Wichtig ist hier erneut: Die Allergenkennzeichnung muss immer erfolgen!

Mehr zu den Vorschriften gemäß LMIV an die Zutatenliste findest du hier LMIV Zutatenliste Vorschriften.

Vorverpackte Lebensmittel und ihre Zutatenliste

Wenn du vorhast, vorverpackte Produkte zu verkaufen, ist die korrekte Kennzeichnung entscheidend. Die Zutatenliste ist hierbei ein zentraler Bestandteil der Produktkennzeichnung für deine Lebensmittel. Folgende Dinge solltest du beachten:

Aufbau und Inhalt der Zutatenliste:

  • Reihenfolge der Zutaten: Die Zutaten sind in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung in der Herstellung des Lebensmittels aufzulisten. Das bedeutet, dass die Zutat, von der am meisten im Produkt enthalten ist, an erster Stelle steht und die Zutat mit dem geringsten Anteil am Ende.
  • Allergene: Allergene müssen hervorgehoben werden, beispielsweise durch Unterstreichen, Fettdruck oder durch die Hervorhebung in einer anderen Schriftfarbe. Es gibt 14 Hauptallergene, die in der EU besonders gekennzeichnet werden müssen, dazu gehören z.B. Milch, Eier, Gluten und Nüsse.
  • Zusatzstoffe: Zusatzstoffe, wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Geschmacksverstärker, müssen mit ihrer spezifischen Funktion (z. B. „Konservierungsstoff“, „Antioxidationsmittel“) und ihrem Namen oder ihrer E-Nummer aufgeführt werden.
  • QUID Angabe: Die QUID-Kennzeichnung (Quantitative Ingredient Declaration) spielt eine zentrale Rolle in der Zutatenliste und betrifft die quantitative Angabe bestimmter Zutaten. Hierbei geht es darum, den Prozentsatz einer bestimmten Zutat in einem Lebensmittel anzugeben.

Platzierung der Zutatenliste:

  • Die Zutatenliste muss auf der Verpackung gut sichtbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein.
  • Sie darf nicht durch andere Angaben oder Bilder überdeckt oder unterbrochen werden.
  • Die Zutatenliste sollte idealerweise nahe der Hauptbezeichnung des Produkts platziert werden, um eine einfache Zuordnung zu gewährleisten.
Lebensmittel vorverpackt - Zutatenliste

QUID auf der Zutatenliste vom Lebensmittel

Die QUID-Kennzeichnung (Quantitative Ingredient Declaration) spielt eine zentrale Rolle in der Zutatenliste und betrifft die quantitative Angabe bestimmter Zutaten. Hierbei geht es darum, den Prozentsatz einer bestimmten Zutat in einem Lebensmittel anzugeben. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Verbraucher über den tatsächlichen Gehalt einer Zutat im Produkt informiert sind, insbesondere wenn diese Zutat besonders hervorgehoben wird oder für die Wahl des Produkts von besonderer Bedeutung ist.

Einige Kernpunkte zur QUID-Kennzeichnung:

  1. Wann ist QUID erforderlich?
    • Wenn eine Zutat im Namen des Produkts genannt wird (z.B. „Erdbeermarmelade“).
    • Wenn eine Zutat auf der Verpackung besonders hervorgehoben wird, beispielsweise durch ein Bild oder eine besondere Erwähnung.
    • Wenn der Verbraucher durch die Hervorhebung der Zutat eine falsche Vorstellung vom Mengenverhältnis bekommen könnte.
  2. Wie wird QUID angegeben?
    • Die Menge der betreffenden Zutat wird in Prozent im Verhältnis zum Gesamtgewicht des fertigen Produkts angegeben. Diese Angabe erfolgt entweder in der Zutatenliste direkt nach der jeweiligen Zutat oder in der Hauptbezeichnung des Produkts (z.B. „Erdbeermarmelade – 40% Erdbeeren“).
  3. Ausnahmen von der QUID-Kennzeichnung:
    • Es gibt verschiedene Ausnahmen, bei denen eine QUID-Kennzeichnung nicht erforderlich ist. Dazu gehören z.B. Zutaten, die in einer Menge von weniger als 2% enthalten sind, oder wenn es sich um eine Zutat handelt, deren Gehalt in einem festgelegten Bereich liegt.

Mehr zur QUID Kennzeichnung findest du in diesem Artikel.

Allergene und Zusatzstoffe auf der Zutatenliste vom Lebensmittel

Die korrekte Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen auf der Zutatenliste ist entscheidend, da sie gesundheitliche Auswirkungen für den Verbraucher haben kann.

Allergenkennzeichnung:

  1. Wann ist die Kennzeichnung erforderlich?
    • Bei vorverpackten Lebensmitteln muss die Kennzeichnung der 14 Hauptallergene immer erfolgen, wenn sie als Zutat in einem Produkt enthalten sind.
  2. Welche Allergene müssen gekennzeichnet werden?
    • Die EU hat 14 Hauptallergene festgelegt, die auf Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet werden müssen. Dazu gehören z.B. Gluten, Milch, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Schalenfrüchte und Sellerie.
  3. Wie erfolgt die Kennzeichnung?
    • In der Zutatenliste müssen diese Allergene hervorgehoben werden. Das kann z.B. durch eine Fettschrift, Unterstreichung oder einen anderen Stil erfolgen, der sie von den anderen Zutaten abhebt.

Mehr zur Allergenkennzeichnung für Lebensmittel erfährst du auch in diesem Artikel.

Zusatzstoffkennzeichnung:

  1. Wann ist die Kennzeichnung erforderlich?
    • Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen alle Zusatzstoffe, die verwendet werden, in der Zutatenliste aufgeführt werden.
  2. Wie erfolgt die Kennzeichnung?
    • Zusatzstoffe werden in der Regel durch ihre spezifische Funktion gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder E-Nummer angegeben. Zum Beispiel: „Konservierungsstoff: Kaliumsorbat“ oder „Konservierungsstoff: E202“.
  3. Besondere Hinweise:
    • Einige Zusatzstoffe haben möglicherweise bestimmte Kennzeichnungsanforderungen, wie z.B. den Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“, der bei bestimmten Farbstoffen erforderlich ist.

Als Lebensmittelproduzent oder Gastronom ist es deine Verantwortung, sicherzustellen, dass alle relevanten Allergene und Zusatzstoffe korrekt auf deinem Produkt gekennzeichnet sind. Dies nicht nur, um rechtlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch um das Vertrauen und die Sicherheit deiner Kunden zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich immer, rechtlichen Rat oder eine Beratung durch eine Fachstelle einzuholen.

Mehr zur Zusatzstoffe Kennzeichnung findest du auch in diesem Artikel.

Praktische, komplexe Beispiele für eine Zutatenliste für Lebensmittel

In einigen Fällen kann das Erstellen der Zutatenliste für Lebensmittel nochmal etwas komplexer sein. Insbesondere für zusammengsetzte Lebensmittel und Mischungen (z.B. Sushi Boxen oder Pralinen Boxen oder Schokoladen Mischungen) gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Einige dieser Beispiele habe ich hier noch etwas genauer beleuchtet:

Sofern du eine Frage zu einem komplexeren Beispiel hast, schreibe mir gerne eine E-mail an tina(at)rezeptrechner.de.

Software zur Verwaltung von Zutatenlisten

Software zur Verwaltung von Zutatenlisten

Mit dem Rezeptrechner bekommst du eine einfache Software zur Nährwertberechnung und Verwaltung von Zutatenlisten gemäß LMIV. Als Lebensmittelhersteller bist du zur Lebensmittelkennzeichnung verpflichtet. Dieser Deklarationspflicht für Lebensmittel nachzukommen ist nicht immer ganz einfach. Für verpackte Lebensmittel braucht es eine Zutatenliste in einem ganz bestimmten Format. In diesem Artikel zeige ich dir, wie der Rezeptrechner dir beim Verwalten deiner Zutatenlisten für Lebensmittel (Zutatenverzeichnis) und Rezepte hilft.

Lebensmittel Etiketten mit Zutatenlisten verwalten

Lebensmittel Etiketten mit Zutatenliste erstellen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business kannst du für deine Rezepte automatisch Zutatenlisten sortiert nach Mengenangabe erstellen. Die Software ermöglicht dir nicht nur die effiziente Verwaltung deiner Zutatenlisten sondern auch deiner Rezepte. Du bekommst sowohl Zugang zur webbasierten Nährwertrechner und Etiketten Software online als auch zur Rezeptrechner App. Dadurch hast du die Möglichkeit auch unterwegs jederzeit auf deine Zutatenlisten zuzugreifen,.

Was genau der Reihenfolge der Zutatenliste zu beachten ist, erfährst du in diesem Artikel.

Video: Zutatenliste gemäß LMIV – das solltest du wissen

In diesem Video erläutere ich dir die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Dabei gehe ich auch auf zusammengesetzte Lebensmittel sowie sub-Zutatenlisten von Lebensmitteln genauer ein. Ich zeige dir zudem, wie du die Rezeptrechner Software nutzen kannst um Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge.

Zutatenlisten sortiert nach Menge

Rezepte bestehen aus Zutatenlisten und Mengenangaben. Die Mengenangabe ist dabei in der Regel jedoch nicht normalisiert auf Gramm oder Milliliter. Häufig werden Zutaten in Stück oder pro Portion angegeben. Auch EL oder TL sind beliebte Angaben. Bei größeren Produktionen ist auch häufig kg oder Liter im Spiel. Die Lebensmittelinformationsverordnung verlangt, dass für vorverpackte Lebensmittel die Zutatenliste angegeben wird. Die Zutatenliste muss dabei in einer bestimmten Reihenfolge sortiert sein. Die Zutat, die mengenmäßig am häufigsten vorkommt, muss zuerst genannt werden. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du nicht nur eine Software zur Nährwertberechnung sondern auch zur Verwaltung deiner Zutatenlisten. Mit dem Rezeptrechner kannst du auch automatisch Lebensmitteletiketten mit Zutatenlisten erstellen und verwalten. Die Zutatenliste ist bereits nach Mengenangabe sortiert.

Software zur Verwaltung von Zutatenlisten
Zutatenlisten QUID Kennzeichnung

Zutatenlisten mit QUID Kennzeichnung

Die QUID Regelung ist eine weitere Anforderung an die Zutatenliste deiner vorverpackten Lebensmittel. Die QUID Regel besagt, dass für bestimmte Zutaten in Klammern die Mengenangabe auch in Prozent gemacht werden muss. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Zutat in der Lebensmittelbezeichnung genannt wird. Ebenso muss die QUID Kennzeichnung erfolgen wenn die Zutat auf der Verpackung vom Lebensmittel abgebildet ist. Dies soll dem Verbraucher als Orientierung dienen. Häufig wird hier getrickst. Stell dir zum Beispiel ein Lachs Brötchen vor, welches eingepackt ist. Auf dem Bild ist ein großes Stück Lachs sichtbar. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um ein sehr kleines Stück Lachs. Um den Verbraucher hier nicht zu täuschen (oder zu enttäuschen) muss auf der Zutatenliste angezeigt werden, wie viel Prozent Lachs enthalten ist. Mit dem Rezeptrechner hast du die Möglichkeit auch die Prozentangabe für einzelne Zutatenlisten automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. Das Verwalten deiner Zutatenlisten wird mit dieser Software wirklich zum Kinderspiel.

In einem anderen Artikel zeige ich dir explizit am Beispiel Kuchenverkauf das Zutatenlisten erstellen: Zutatenlisten für Kuchenverkauf.

Zutatenlisten mit Allergenkennzeichnung

Allergene müssen besonders gekennzeichnet werden in den Zutatenlisten. In der Regel erfolgt dies indem die Zutaten, die Allergene enthalten fett gekennzeichnet werden. Mit dem Rezeptrechner hast du auch die Möglichkeit automatisch die Allergene zu kennzeichnen. Das System lernt dabei automatisch mit. Das bedeutet, wenn du einmal die Allergene für eine bestimmte Zutat gekennzeichnet hast, wirst du für die gleiche Zutat in einem anderen Rezept automatisch die gleichen Vorschläge erhalten. Da du die Allergene auch immer wieder anpassen kannst ist mit dieser Software das Verwalten von Zutatenlisten ein Kinderspiel.

Eine Allergene Liste als Vorlage zum herunterladen findest du in diesem Artikel.

Mehr dazu auch unter Bäckerei Software

Allergenkennzeichnung in Zutatenlisten

Zutatenlisten mit Zusatzstoffe Kennzeichnung

Zusatzstoffe sind in der Regel Teil der Zutatenliste und müssen als solche auch direkt dem Rezept hinzugefügt werden. Sofern der jeweilige Zusatzstoff nicht in unserer Datenbank enthalten ist, kannst du die fehlenden Zutaten oder Zusatzstoffe auch manuell zu deinem Account hinzufügen. Beachte, dass bei den Zusatzstoffen sowohl die Anwendung (Klassifizierungsname) als auch die chemische Bezeichnung oder die E-Nummer anzugeben ist. Eine vollständige Zusatzstoffe Liste zum ausdrucken oder herunterladen als Excel findest du über den Link. Mehr zur Zusatzstoffe Kennzeichnung findest du auch in diesem Artikel.

Zutatenlisten und Rezepte verwalten

Mit dem Rezeptrechner bekommst du jedoch nicht nur eine Software zur Verwaltung von Zutatenlisten. Du kannst sowohl mit dem online Programm als auch der Rezeptrechner App auch deine Rezepte verwalten. Wenn du dein Rezept speicherst, kannst du auch zusätzliche Informationen zum Rezept hinterlegen. So kannst du Zubereitungsschritte eingeben und Notizen speichern. Ebenso kannst du Aufbewahrungshinweise angeben. Desweiteren kannst du auch Angaben zur Wartezeit oder Zubereitungszeit hinzufügen.

Die Rezeptrechner App gibt’s sowohl für Android als auch iOS. Damit hast du auch unterwegs jederzeit Zugriff auf deine Rezepte. Da es sich um eine webbasierte Rezepte Software handelt, kannst du deine Rezepte von überall verwalten. Du meldest dich einfach mit deinem Account und dem Passwort an. So kannst du auch auf den Rezeptrechner Online von überall zugreifen. Mehr zum Nährwertberechnungsprogramm vom Rezeptrechner erfährst du auch in diesem Artikel.

Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen

Aus den in der Datenbank gespeicherten Rezepten kannst du jederzeit Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen. Du hast dabei die Möglichkeit das Layout selbst zu gestalten. Sobald du fertig bist mit der Gestaltung kannst du dein Lebensmittel Etikett als PNG, JPG oder PDF herunterladen. Aspekte wie zum Beispiel die Mindestschriftgröße der Etiketten werden dabei bereits berücksichtigt. Die Datei kannst du dann mit einer Etikettendrucker Software ausdrucken. Alternativ kannst du auch nur eine Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen.

Da die Nährwertberechnung automatisch mit erfolgt, sparst du dir die Kosten für eine teure Nährwertanalyse im Labor. Zudem kannst du auch jede Menge Geld sparen beim Erstellen der Lebensmitteletiketten. So kannst du dir zum Beispiel den Grafikdesigner sparen. Ebenso kannst du dir einen günstigen Etikettendrucker für Lebensmittel kaufen und damit deine Etiketten einfach selbst ausdrucken.

Lebensmittel Etiketten mit Zutatenlisten verwalten
Software zur Verwaltung von Zutatenlisten

Zutatenliste Erstellen

Ein neues Lebensmittelprodukt ist kreiert, Name und Verpackungsdesign stehen! Jetzt muss die Zielgruppe noch auf den Geschmack kommen. Und natürlich soll die Neuheit zeitnah vertrieben werden, um erste Umsätze einzufahren. Doch etwas ganz Entscheidendes fehlt noch: die Lebensmittelkennzeichnung. Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, muss seine Lebensmittel kennzeichnen. Und dazu gehört auch eine Zutatenliste für das Lebensmittel oder Rezept in der richtigen Reihenfolge. Die Anforderungen an die Zutatenliste für Lebensmittel und lose Ware erläutere ich hier noch genauer.  Dies schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) so vor (siehe auch LMIV Zutatenliste). In diesem Artikel erkläre ich dir, was es beim Erstellen der Zutatenliste für dein Lebensmittel oder Rezept zu beachten gilt.

Zutatenliste erstellen

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittel Betrieben Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung ihrer Lebensmittel. Auf Basis der Rezepture (Zutaten und Mengen) generieren wir automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge. Für komplexerere Lebensmittel (z.B. Teig in Teig, Pralinen Mischungen, Sushi Boxen) haben wir ebenfalls eine Lösung. Zutaten, die mehrfach auftreten, werden zusammengefasst und in der Reihenfolge nach Mengenanteil neu sortiert. Die Software eignet sich auch für den Verkauf von loser Ware (Café, Konditorei, Bäckerei, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflgegung). Mehr zur Rezeptrechner Software erfährst du über den Knopf.

Reihenfolge für Zutatenliste erstelle

Mit der Rezeptrechner Software kann man für eigene Rezepturen automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge generieren inklusive Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe. 

Video: Zutatenliste – was gilt es zu beachten?

In diesem Video erläutere ich die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Ich erkläre, welche Besonderheiten es zu beachten gilt. Zudem zeige ich dir, wie du mit zusammengesetzten Zutaten umgehen kannst und wie man Zutaten zusammenfassen kannst. Ich erläutere jeweils den theoretischen Teil und zeige, wie man viel Zeit und Kosten beim Erstellen vom Zutatenverzeichnis sparen kann mit der Rezeptrechner Software. Mehr dazu auch unter Software zur Verwaltung von Zutatenlisten

Zutatenliste erstellen – das musst du beachten

Um eine konforme Zutatenliste zu erstellen, muss man einige Vorschriften beachten. Die wichtigsten Vorschriften der Zutatenliste beim Lebensmittel verkaufen habe ich dir hier einmal generell aufgelistet. Ein konkretes Beispiel für eine Zutatenliste für Kuchenverkauf findest du über diesen Artikel.

Zutatenliste startet mit „Zutaten: …“

Die Zutatenliste startet immer mit „Zutaten: „. Klingt logisch, sollte man aber durchaus im Hinterkopf behalten.

Reihenfolge beachten: Gewicht absteigend

Die Zutatenliste muss zudem nach der Reihenfolge der einzelnen Bestandteile (absteigend nach dem Gewicht) sortiert sein. Wow, allein das ist schon mit jeder Menge Aufwand verknüpft. Mit dem Rezeptrechner PRO Business erleichtern wir nicht nur die Rezepteingabe sondern es wird auch automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge erstellt. Das Gewicht der Zutat bezieht sich dabei immer auf den Zeitpunkt der Verwendung einer Zutat bei der Herstellung. Meistens weiß man ja nicht, wie genau sich das Gewicht einer einzelnen Zutat während der Zubereitung (Kochen, Backen) verändert.

Was, wenn eine Zutat mehrfach auftaucht?

Jetzt fragst du dich vielleicht, was eigentlich passiert, wenn du eine Zutat in einem Rezept doppelt mit unterschiedlichem Gewicht verwendest? Es kann vorkommen, dass eine Zutat in einem Rezept mehrfach auftaucht. Muss man diese doppelte Zutat dann auch zweimal in der Zutatenliste angeben? Nein. Du kannst das Gewicht aufaddieren und die Zutat in der Reihenfolge dort platzieren, wo sie mit dem kumulierten Gewicht landet.

Im Rezeptrechner bedeutet dies, dass du das Gewicht der doppelten Zutat einfach vor der Rezepteingabe schon aufaddierst. Die Anleitung zeigt dir im Detail, wie die Rezepteingabe funktioniert.

Wie gehe ich mit zusammengesetzten Zutaten in der Zutatenliste um?

Für zusammengesetzte Zutaten sollte man in Klammern die einzelnen Bestandteile auflisten. Ausnahmen gibt es, wenn die zusammengesetzte Zutat in der Zutatenliste weniger als 2% der Gesamtmenge ausmacht. Zudem gibt es Ausnahmen für Schokolade, Milchschokolade und weiße Schokolade. Die Bestandteile dieser Lebensmittel sind in der Kakao-Ordnung noch genauer geregelt. Mehr dazu findest du im Artikel: Schokolade Kennzeichnung gemäß Kakaoverordnung.

Mit dem Rezeptrechner kannst du übrigens auch Basis Rezepte in Zutaten umwandeln. So kannst du beispielsweise erst dein Teig Rezept für den Kuchen anlegen und speichern. Im Anschluss kannst du den Teig in eine Zutaten für einen anderen Kuchen umwandeln. Auf der Zutatenliste vom Kuchen würde dann die Zutat „Teig (…..)“ nach Reihenfolge vom Gewicht auftauchen. In Klammern würden hinter dem Teig die sub-Zutaten stehen.

QUID Angabe (% Angabe in der Zutatenliste)

Die QUID Angabe bedeutet, dass für einige Zutaten eine % Angabe erforderlich ist. Die Prozentangabe muss in Klammern hinter einer Zutat angegeben werden unter folgenden Bedingungen:

  • Die Zutat taucht in der Lebensmittelbezeichnung auf (z.b. Erdbeeren in Erdbeermarmelade, Himbeeren in Himbeer Kuchen).
  • Die Zutat ist prominent auf der Verpackung abgebildet (z.B. Lebensmitteletikett mit Erdbeeren oder Himbeeren)

Mit dem Rezeptrechner kannst du für deine Rezepte auch direkt die QUID Angabe in Prozent berechnen lassen. Diese Angabe wird aktuell noch nicht gespeichert, aber diese Möglichkeit wird ebenfalls noch kommen.

Mehr dazu findest du auch im Abschnitt QUID Kennzeichnung.

Allergene & Zusatzstoffe in der Zutatenliste

Allergene & Zusatzstoffe kannst du mit dem Rezeptrechner momentan manuell angeben. An einer Automatisierung wird bereits gearbeitet.

Für die Allergene gibt es 14 deklarationspflichtige Inhaltsstoffe (siehe auch Lebensmittel Inhaltsstoffe App). Diese Allergene müssen fett gekennzeichnet werden. Du kannst für jede einzelne Zutat die Allergene auswählen, die in Frage kommen. Meistens ist dieses relativ klar und eindeutig (z.B. Nüsse, Milch).

Für die Zusatzstoffe in der Zutatenliste musst du die Funktion und die jeweilige E-Nummer oder die chemische Bezeichnung angeben. Einen Zusatzstoff würde man in der Regel bereits bei der Rezepteingabe mit hinzufügen. In der Zutatenliste musst du dann noch die Funktion vom Zusatzstoff angeben. Sofern dein Zusatzstoff nicht in der Lebensmittel Datenbank vom Bundeslebensmittelschlüssel enthalten ist, kannst du die Zutaten auch manuell im Rezeptrechner für deinen Account hinterlegen.

Eine Zusatzstoffe Liste mit Angabe der E-Nummer, der Funktion und der chemischen Bezeichnung stelle ich dir in einem anderen Artikel zur Verfügung.

Wozu ein Zutatenverzeichnis erstellen?

Der Gesetzgeber schreibt vor, was auf einer Produktverpackung zu stehen hat. Vor allem der Name bzw. die so genannte ‚Verkehrsbezeichnung‘ muss ein Produkt eindeutig beschreiben können. Das Zutatenverzeichnis fällt dabei durch seine Position Kunden schnell in den Blick. In der Lebensmittelinformationsverordnung (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018:0063:de:PDF) ist mittlerweile europaweit geregelt, wie eine Zutatenliste für Lebensmittel in der richtigen Reihenfolge auszusehen hat. Ein Blick auf diese Verordnung zeigt, dass die Komplexität im Detail liegt. Hintergrund dieser Verordnung ist der Verbraucherschutz: Potenzielle Kunden sollen sich mit wenigen Blicken über die Zusammensetzung, Nährwerte und insbesondere mögliche Allergene informieren können (siehe auch Nährwertkennzeichnung Pflicht gemäß LMIV).

Wer ist verpflichtet, ein Zutatenverzeichnis für Lebensmittel anzugeben?

Grundsätzlich sind Lebensmittelunternehmen an die Regelungen der LMIV gebunden. Wer Lebensmittel herstellt und verkauft, hat die Regelungen der Verordnung im Sinne des Verbraucherschutzes zu erfüllen. In der Lebensmittelinformationsverordnung ist genau aufgeführt, was auf einem Etikett für ein Produkt zu stehen hat bzw. wie die Lebensmittelkennzeichnung vorgenommen werden muss. Insbesondere mit der Version PRO des Rezeptrechners setzt du diese Rahmenbedingungen um, indem für die eigenen Produkte eine Zutatenliste in der Reihenfolge (sortiert nach Menge) sowie weitere Angaben erstellt werden können. Um das eigene Image und die Produktqualität zu untermauern, sollten Lebensmittelhersteller bei diesem wichtigen Thema nichts dem Zufall überlassen. Auch, weil Fehler oder Verstöße bei Kennzeichnungspflichten zu Bußgeldern führen können. Viele Verbraucher sind mittlerweile sehr kritisch und gesundheitsbewusst, sodass der Blick gerade bei neuen Lebensmitteln häufig auf das Zutatenverzeichnis fallen wird. Du musst nur dann keine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge für deine Lebensmittel erstellen, wenn das Produkt nur aus einem Bestandteil besteht (wie es z. B. bei Milch der Fall ist).

Zutatenverzeichnis für Lebensmittel: Ausnahmen von der Regel?

Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder weniger als 2 Millionen Jahresumsatz erzielen, müssen für vorverpackte Lebensmittel keine Nährwertkennzeichnung vornehmen. Das setzt voraus, dass die Produkte nur lokal in einem Umkreis von 50 Kilometern vertrieben werden. Du kannst hieraus schon ableiten, dass diese Befreiung nicht gilt, wenn Lebensmittel über einen Online-Shop verkauft werden. Falls der Vertrieb über das Internet erfolgt, müssen neben der Zutatenliste auch Nährwerte angegebenen werden. Wichtig ist, dass der Kunde diese Werte vor dem Kauf bereits einsehen kann. Wenn du hier ein Zutatenverzeichnis und weitere Angaben für dein Produkt bequem online mit wenigen Angaben erstellst, kannst du zeitnah mit der Vermarktung im Internet beginnen. Und natürlich kannst du mit den Daten auch Etiketten erstellen, falls die verpackten Lebensmittel auch im stationären Handel verkauft werden sollen.

Diese Angaben sind bei der Lebensmittelkennzeichnung notwendig

Nicht zu unterschätzen ist, dass die Produktkennzeichnung für Kunden eine wichtige, mitunter kaufentscheidende Wirkung haben kann. Nährwertangaben helfen bei einer gesundheitsbewussten Lebensweise und Hinweise zu enthaltenen Allergenen zeigen, ob ein Produkt ohne Bedenken konsumiert werden kann. Daher müssen auf verpackten Lebensmitteln folgende Angaben zu finden sein:

– Bezeichnung
– Zutatenverzeichnis (Reihenfolge richtet sich nach dem Anteil in absteigender Reihenfolge)
– Deutlich sichtbare Kennzeichnung von enthaltenen Allergenen (siehe auch Allergene Kennzeichnung)
– Nettofüllmenge
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
– Nährwertkennzeichnung
– Falls notwendig: Anweisungen für Aufbewahrung oder zur Produktverwendung
– Bei einem höheren Gehalt als 1,2 Volumenprozent: Angabe des Alkoholgehaltes